Auch Mädchen an Odenwaldschule missbraucht

 

Frankfurt/Main – Beim massenhaften sexuellen Missbrauch im Reform-Internat Odenwaldschule waren auch Mädchen unter den Opfern.

Das berichtet die «Frankfurter Rundschau». In einem Fall sollen sich zwei Lehrer ein Mädchen als sexuelle Gespielin «geteilt» haben. Ein weiterer Schüler berichtete, wie Kritiker mundtot gemacht worden seien. Eine unabhängige Kontrollinstanz habe es nicht gegeben. Im Grunde hätte die Schulleitung eingreifen müssen, dort aber habe der ebenfalls des Missbrauchs beschuldigte Rektor gesessen.

Immer mehr vermeintliche, sogenannte ”Vorzeige-Institutionen” entpuppten sich dieser Tage als wahre “Horrorkabinette” und “Brutstätten” wahrlich verabscheuungswürdigster Handlungen von Schutzbeauftragten, an Schutzbefohlenen. Angefangen bei den Kirchen, über “Gesangsvereine”, bis hin zu Schulen und Internaten.

Für derart abgründige Widerlichkeiten, wie sie derzeit beinahe täglich an´s Licht kommen, fehlt im deutschen Wortschatz leider jegliche Möglichkeit, um diese überhaupt noch mit Worten beschreiben zu können!

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5 Antworten zu Auch Mädchen an Odenwaldschule missbraucht

  1. Keine völkerrechtliche Verjährung der Missbrauchsfälle in kirchlichen Einrichtungen !

    Es wird seitens der Schutzgemeinschaft “Ringvorsorge” bestritten, dass die Misshandlungen angeblich völkerrechtlich verjährt seien.

    “Definitionsgemäß” verdichten sich die Massenmisshandlungen einerseits zu einem schweren Verstoß gegen Artikel II Buchstabe b.) der UN Resolution 260 A (III) und stellen andererseits schwere Verstöße insbesondere gegen Artikel 3, Artikel 8 (1) und Artikel 5 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten – EMRK – dar.

    Diese völkerrechtlichen Verstösse sind als „völkerrechtswidrige Handlungen“ i.S.d. UN Resolution 56/83 anzusehen und lösen Wiedergutmachungspflichten gem. Art. 31 ff. in jeglicher Hinsicht aus, wobei gem. Artikel 32 der UN Res. 56/83 die “Unerheblichkeit des innerstaatlichen Rechts” gilt.

    Eine Verjährung mit Blick auf die vg. Wiedergutmachungpflicht wegen völkerrechtswidriger Handlungen kennt die UN Resolution 56/83 nicht !

    Darüber hinaus sind weitere UN und EU Konventionen, wie beispielsweise die UN Kinderrechtskonvention, die UN Antifolterkonvention, die Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ggf. einschlägig.

    Es ist aufgrund der hohen Anzahl der Missbrauchsfälle und aufgrund des teilweise beabsichtigten und systematischen Vorgehens beim ggf. jahrzehntelangen andauernden Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in kirchlichen Einrichtungen darüber hinaus zwingend davon auszugehen, dass es sich bei den Geschädigten insgesamt um eine völkerrechtlich stabile Gruppe insb. i.S.d. § 6 (1) Ziff. 2 des Völkerstrafgesetzbuches handelt und auch schon deshalb als “Völkerrechtssubjekt” zu gelten hat, mit der Folge der direkten Anwendbarkeit weiteren Völkerrechts auf diese Missbrauchsfälle.

    Auf Artikel 13 EMRK wird hingewiesen; sowie auf die Tatsache, dass Schüler/innen gem. § 2 (2) Ziffer 3 vom Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes erfasst werden. Insofern wäre zu hinterfragen, was die zuständigen Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften und insbesondere die Kirche als Arbeitgeber i.S.d. des § 2 ArbSchG im Zuge ihrer gesetzlichen Präventions- und Aufsichtspflicht getan oder unterlassen haben.

  2. [...] Odenwaldschule in Heppenheim / Ober- Hambach ist eigentlich eine Eliteschule. Damals und auch heute. Doch nach den neuesten [...]

  3. Daniel sagt:

    Tja, wen wunderts? Der neue Präsident am Bundesverfassungsgericht Vosskuhle kommt bekanntlich von der Universität Freiburg. Und an der Universitätsklinik Freiburg wurden und werden mit freundlicher Unterstützung von Justizminister Goll und Wissenschaftsminister Frankenberg bis heute Patienten ohne ausreichende Aufklärung für medizinische Versuche missbraucht bis hin zur Todesfolge.

    Ich sag nur Mertelsmann, Friedl und Doping. Um hier mal nur die öffentlich bekannt gewordenen Skandale zu nennen. In der Abteilung von Mertelsmann wurden Patienten ohne ausreichende Aufklärung mit Hochdosis-Chemotherapie behandelt. Diese befand sich damals noch im Experimentierstadium. Die Patienten starben, Mertelsmann wurde befördert. Die Pharmazie zahlt natürlich gut. Kann man sich schon das Geld für die Forschung sparen. Das fliesst dann in den neuen Stuttgarter Hauptbahnhof, Oettingers Lieblingskind.

    Und die Presse schweigt. Schliesslich will man auf dem Landespresseball nicht im Abseits landen. Sollen sie doch krepieren die Patienten. Das haben sich sicher auch Merkel und Köhler gedacht, als diese dem langjährigen Rektor der Universität Freiburg Jäger das Bundesverdienstkreuz verliehen haben. Tatsächlich war in der Amtszeit von Jäger eine evidente und fortschreitende Kriminalisierung der Universitätsklinik Freiburg zu beobachte.

    Und mit Vosskuhle an der Spitze des höchsten dt. Gerichts kann das Quälen und Morden von Patienten zwecks Forschung und Profit jetzt ja so richtig losgehen.
    Bekanntlich stellte Vosskuhle den Nachfolger von Jäger bis zu seiner Berufung ans Bundesverfassungsgericht 2008. Mit einer aktuellen Entscheidung vom 08.12.2009 hat Vosskuhle eine Verfassungsbeschwerde einer klagenden Patientin in eigener Sache vom Tisch gewischt, die sich auf seine Vergangenheit in Freiburg bezogen hat. So viel zum Thema Rechtsstaat. Über Missbrauch an Kindern braucht sich da auch keiner mehr zu wundern.

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