Kein Betreuungsgeld für Arme

30. April 2012

 

 

Hartz-IV-Empfänger sollen vom geplanten Betreuungsgeld wieder einmal nichts haben.

Zwar sollten auch sie es grundsätzlich erhalten, aber es solle als Einkommen gezählt werden, so dass ihre Hartz-Bezüge entsprechend geringer ausfielen. Darauf habe sich CDU und Mövenpickpartei (FDP) geeinigt.

Mit der Anrechnung entfiele für Hartz-IV-Familien der von den Kritikern befürchtete Anreiz, ihre Kinder nicht in eine Kita zu schicken, nur um die neue Leistung zu beziehen.

Unverschämt, dass solche Unterstellungen immer nur Hartz IV-Empfängern gemacht werden, nie aber allen anderen Familien.

Die Anrechnung des Betreuungsgeldes auf Hartz-IV-Leistungen wird von der Opposition scharf kritisiert. „Das ist absurd“, sagte Generalsekretärin Andrea Nahles am Mittwoch im ARD-Morgenmagazin.

Dann gehe möglicherweise eine engagierte Mutter, die arbeitslos sei, keinen Kita-Platz und deshalb schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt habe, leer aus. Eine gut situierte Manager-Frau aber bekomme das Betreuungsgeld.

„Das halte ich jetzt für den letzten Beweis, den es noch gebraucht hat: Dieses Betreuungsgeld ist überflüssig, schafft neue Ungerechtigkeiten und deswegen darf es auch gar nicht erst kommen“, sagte Nahles. Das Geld solle besser in den Ausbau der Kita-Plätze gesteckt werden.

Ähnliche argumentierte der parlamentarische Geschäftsführer Volker Beck. Die „Herdprämie“ sei für Frauen wie die stellvertretende CSU-Generalsekretärin Dorothee Bär „ein schönes Taschengeld“, hieß es in einer Mitteilung Becks.

Die alleinerziehende Mutter mit Hartz IV, für die es nicht genug Kita-Plätze gibt, geht wieder einmal leer aus. Das Betreuungsgeld ist familienpolitisch falsch, verfassungsrechtlich bedenklich, haushaltspolitisch unklar und asozial.

Vorteile für Reiche – Nachteile für Arme

Es ist nicht das erste Mal, dass die, die nichts haben, gegenüber jenen, die viel haben, benachteiligt werden. Schon das Elterngeld in Höhe von 300 monatlichen Euro wurde Hartz IV-Empfängerinnen und Empfängern ersatzlos gestrichen.

Der Millionärsgattin hingegen – also Menschen, die in keinerweise Bezüge via Elterngeld benötigen – bekommt vom Staat 1800 Euro pro Monat! Das ist Sozialschmarotzerei wie sie im Buche steht, während wirklich Hilfebedürftige leer ausgehen, die jeden Cent drei Mal umdrehen müssen, bevor sie ihn ausgeben.

Wieder lohnt es sich, einen Blick auf Merkels Amtseid nach Artikel 56 des Grundgesetzes zu werfen:

“Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen,
seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jederman üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)”

Gerechtigkeit für jederman hat Frau Merkel geschworen! Jederman bezieht sich aber auf das gesamte Volk, nicht nur auf die Reichen.

 

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Diese deutschen Politker treten Menschenrechte und Grundgesetz mit Füßen!

27. April 2012

 

 

 

Am 26.04. hat der Bundestag über den Antrag der Linksfraktion auf Abschaffung der Hartz IV-Sanktionen abgestimmt. Hören Sie nun eine Rede von Katja Kipping (Die Linke) im Deutschen Bundestag.

 

 

 

Am 9. Februar des Jahres 2010 fällte das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil, aus welchem wir auszugsweise zitieren:

  • Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

 

  • Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden.

 

Dieses Grundsatzurteil wird von der Bundesregierung seit nunmehr über einem Jahr komplett ignoriert! 

Nun haben wir es endlich sogar schriftlich, welche Politiker die Menschenrechte und das Grundgesetz mit Füßen treten. Diese Politiker sind dafür, dass auch weiterhin Sanktionen angewendet werden, die gegen Menschenrechte und das Grundgesetz verstoßen:

Diese deutschen Politiker treten Menschenrechte und Grundgesetz mit Füßen

Dass Politiker der CDU und der Mövenpickpartei (FDP) sowohl Menschenrechte, als auch das Grundgesetz am liebsten abschaffen würden, ist nicht überraschend.

Das Interessante an dieser Liste ist, dass die angeblich „ach so soziale Partei Deutschlands“, die SPD, sich ebenfalls auf dieser Liste einfindet. Damit ist bewiesen, dass die SPD das Wort „SOZIAL“ nur in ihrem Parteinamen trägt, mit Sozial in Tatsache aber nicht das Geringste zu tun hat.

Hier nun die Liste derer, die Menschenrechten und dem Grundrecht wieder zu Gültigkeit verhelfen wollten:

Diese deutschen Politiker haben sich für die Abschaffung grundgesetzwidriger Hartz IV-Sanktionen ausgesprochen

 

Die Heuchler

Obwohl die Grünen selbst zumindest eine „zeitlich begrenzte Aussetzung sowie Einschränkung der Sanktionen für Sozialhilfe/ALG II-Bezieher“ beantragt hatten, sind auf der Liste der Befürworter der Abschaffung von Hartz IV-Sanktionen erstaunlich wenig Grüne zu finden. Eigentlich nur ein einziger: Christian Ströbele.

Außer Ströbele sind also auch die Grünen nicht für die Umsetzung von Menschenrechten und des Grundgesetzes zu begeistern.

Eine leider erfolglose, jedoch überaus aufschlussreiche Abstimmung!

Wie wir bereits berichteten, steht die Linkspartei mit ihrer Forderung zur Umsetzung der Menschenwürde und der Grundgesetze nicht allein da.

Richter an Sozialgerichten befinden die Hartz IV-Sätze für verfassungswidrig. Eine Klageschrift zum Bundesverfassungsgericht ist bereits unterwegs. Den diebezüglichen Artikel finden Sie hier:

Richter erklären Hartz-IV-Regelsatz für verfassungswidrig

Die Frage ist:

Haben wir in Deutschland nun ein gültiges Grundgesetz, oder haben wir das nicht?!

Gilt das Grundgesetz uneingeschränkt für jeden deutschen Bürger – oder tut es das nicht?!

Es wird zu klären sein, ob die aktuellen Hartz IV-Sätze ausreichen, um der Menschenwürde zu genügen. Zeit wäre es auch, eine Klage gegen Sanktionen auf den Weg zu bringen.

Wenn nämlich ein „JobCenter“ die Hartz IV-Bezüge sanktionieren, ja sogar bis auf null kürzen kann, dann verstößt das eindeutig gegen die Menschenrechte, sowie gegen das Grundgesetz Deutschlands.

Ein Hartz IV-Empfänger bekommt nämlich nur das Existenzminimum, welches auch nach Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes, jedem Deutschen zuzugestehen ist.

Bekäme ein Hartz IV-Empfänger das Existenzminimum + 200 Euro „für Kaugummi“, so wäre es ja sogar verfassungskonform, den Betrag von 200 Euro zu kürzen. Dem ist aber nicht so. Zumindest ist uns noch niemals bekannt geworden, dass es so etwas wie das hier gibt:

 

 

Hierzulande bekommt ein Hartz IV-Empfänger exakt das Existenzminimum und nicht einen Cent mehr, was jede Kürzung (Sanktion) eindeutig zu einem verfassungswidrigen Handeln werden lässt.

 

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Neuer Hartz-IV-Hammer! Richter erklären Hartz-IV-Regelsatz für verfassungswidrig

27. April 2012

 

 

Hartz IV- Leistungen verstossen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Das Bundesverfassungsgericht wird sich erneut mit der Höhe der Hartz IV-Leistungen befassen müssen.

Wie das Sozialgericht Berlin entschied, sind die aktuell gültigen Regelleistungen um rund 36 Euro zu niedrig und daher verfassungswidrig. Das menschenwürdige Existenzminimum sei nicht gewährleistet. Daher legte das Sozialgericht dem Bundesverfassungsgericht nun eine Klage vor (Az.: S 55 AS 9238/12).

Zeit war´s

Einer von vielen aktuellen Streitfällen: Eine dreiköpfige Familie aus Berlin-Neukölln hatte erklärt, sie komme mit ihren Hartz-IV-Leistungen nicht über den Monat.

Die Regelleistung für einen Alleinstehenden liegt derzeit bei 374 Euro pro Monat. Der Partner bekommt 337 Euro, weil der aus nicht weiter erläuterten Gründen wohl weniger isst, weniger Kleidung und weniger Gesundheitspflege benötigt.

Im konkreten Fall wurden zusätzlich 287 Euro für den 16-jährigen Sohn berücksichtigt, zudem Kosten für Unterkunft und Heizung. Davon rechnete das Jobcenter aber das Kindergeld und weitere Einkünfte ab, so dass der Familie seit Jahresbeginn monatlich nur 439,10 Euro ausgezahlt werden.

Das ist laut Gericht aber nicht genug

Das Sozialgericht kam zu der Überzeugung, dass die Familie zwar nach den gültigen Vorschriften keine höheren Leistungen beanspruchen könne, diese Vorschriften aber verfassungswidrig seien.

Das Gericht kritisierte, dass sämtliche Berechnungen auf dem Ausgabeverhalten Alleinstehender beruhten. Dies´ lasse keinen Schluss auf die besondere Bedarfslage von Familien zu.

Die Berechnungen beruhen auf den Einkünften und Ausgaben der untersten 15 Prozent der Alleinstehenden. Diese sogenannte Referenzgruppe sei willkürlich gewählt, rügte das Sozialgericht, was auch die Linkspartei im Bundestag schon häufig beklagte. Sie umfasse zudem Menschen, deren Existenzminimum nicht gedeckt ist.

Sogar die Ausgaben der Ärmsten seien nicht nachvollziehbar um verschiedene Posten für die Hartz-IV-Berechnung gekürzt worden, wie z.B. Alkohol und Schnittblumen. Dies´ verkenne, dass das Existenzminimum auch Geld für zwischenmenschliche Kontakte zu umfassen hat.

Dass die Leistungen ausreichten, um Geld für langlebige Gebrauchsgüter wie etwa Waschmaschinen anzusparen ist nicht einmal statistisch belegt, so das Gericht weiter. Der klagenden Familie fehlten insgesamt etwa 100 Euro pro Monat. Die Regelleistung für Alleinstehende sei um 36,07 Euro zu gering.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits am 9. Februar 2010 die damaligen Hartz-IV-Leistungen als verfassungswidrig verworfen und eine transparente Berechnung verlangt.

Die Regelleistung für Alleinerziehende war daraufhin Anfang 2011 durch „Neuberechnung“ um fünf und Anfang 2012, inflatonsbegründet um weitere zehn Euro erhöht worden.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßten den Beschluss des Gerichts. Die Leistungen seien völlig unzureichend und beruhten auf einem „statistischen Schrotthaufen”.

Die Linkspartei erhebt schon lange Forderungen nach einer Erhöhung auf monatlich 420 € sofort und auf 500 € ab der nächsten Wahlperiode.

Erklärt werden müsste auch einmal, warum den Ärmsten der Armen, namentlich den Hartz IV-Empfängern, kein Elterngeld in Höhe von 300,- Euro mehr zugestanden wird, während man der in Geld schwimmenden Millionärsgattin das Schmarotzen von 1800,- Euro Elterngeld gestattet.

Beim Betreuungsgeld nun wieder das selbe asoziale Verhalten der Regierung: Das sollen auch wieder nur die erhalten, denen es finanziell nicht unbedingt schlecht geht. Die Hartz IV-Empfänger, die jeden Cent dringend brauchen würden, sollen hingegen erneut leer ausgehen. Hat Kanzlerdarstellerin Merkel eigentlich ihren geleisteten Amtseid vergessen?

Über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens wird in der Gesellschaft zwischenzeitlich immer lauter nachgedacht. Dazu möchten wir unseren Leserinnen und Lesern gern den folgenden Artikeln zur Kenntnisnahme empfehlen: Bedingungsloses Grundeinkommen

Angesichts seit Jahren sinkender Renten, sowie Löhne, Leih- und Zeitarbeit, 400 Euro-Jobs, Minijobs und willkürlich zusammenfantasierten Hartz IV-Regelsätzen, bei gleichzeitig ständig steigenden Lebenshaltungskosten sind die Menschen es offenbar leid, rund um die Uhr Angst um ihre Existenz haben zu müssen.

Werfen Sie mal einen Blick auf die Zusammensetzung des Regelsatzes für Erwachsene:

Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke 128,46 Euro
Bekleidung, Schuhe 30,40 Euro
Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung 30,24 Euro
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 27,41 Euro
Gesundheitspflege 15,55 Euro
Verkehr 22,78 Euro
Nachrichtenübermittlung 31,96 Euro
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 39,96 Euro
Bildung 1,39 Euro
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 7,16 Euro
andere Waren und Dienstleistungen 26,50 Euro.

Das war vor 2012 die Zusammensetzung des Regelsatzes. Nun gibt es aus inflationsgründen 10 Euro mehr pro Monat.

Um nur mal zwei Beispiele heraus zu greifen: Besonders „ulkig“ ist der Satz für Bildung. Von 1,39 Euro pro Monat darf sich „gebildet“ werden. Das reicht in Tatsache noch nicht einmal für zwei Exemplare der „BILD“, geschweige denn für Schriftgut, welches den Namen „Bildung“ verdienen würde.

Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen sind auch so ein „Schmunzler“. Dafür stehen „opulente“ 7,16 Euro pro Monat zur Verfügung. Was bekommt man denn eigentlich dafür??? Das hier zum Beispiel:

In etwa zwei bis drei Becher Kaffee – oder eine Currywurst mit Pommes-Schranke (rot/weiß, also Ketchup/Majonaise). Ein Schnitzel mit Pommes und Salat dürfte das Budget bereits übersteigen. Richtige Nahrung, wie etwa ein Rumpsteak, kann man sich hingegen gänzlich abschminken, es sei denn, man spart drei bis vier Monate darauf.

Mit der „Beherbergung“ dürfte es für 7,16 Euro wohl auch ziemlich „essig“ werden, denn dafür bekommt man noch nicht einmal einen Schlafplatz in einer Jugendherberge.

Kurz: Wer sich diese Sätze ausgedacht, bzw. wer diese „berechnet“ haben will, der soll sie doch bitte mal vorleben, denn mit der Realität hat das noch nicht einmal im Ansatz etwas zu tun.

 

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Das Wetter zum Wochenende

27. April 2012

 

 

Was lange währt, wird endlich gut: Am Wochenende kann man sich in Deutschland nicht „warm anziehen“, sondern „kalt ausziehen“.

Der Frühling gibt uns einen Vorgeschmack auf den Sommer: Temperaturen bis zu 29 Grad Celsius im Schatten werden erwartet. Da heißt es: Im Straßenkaffee ein Eis schlecken – am See oder im Freibad die Sonne genießen – Freunde zum Grillen einladen.   

Hier wird´s am Sonntag laut Kachelmann am wärmsten…:

29 Jessen/Elster ST
29 Altdoebern BB
29 Halle-Trotha ST
29 Halberstadt ST
29 Penkun (Vorpommern) MV
29 Guteborn/Lausitz BB
29 Bestensee BB
29 Holzdorf ST
29 Haldensleben ST
29 Torgau SN

….und hier am kältesten:
13 Fehmarnbelt SH
13 Funtensee (Bayern) BY
12 Fino 1/Borkum (50m) NI
12 Belchen/Schwarzwald BW
12 Fino 1/Borkum (30m) NI
12 Fino 1/Borkum (40m) NI
12 Mindelheimer Huette BY
11 Feldberg/Schwarzwald BW
11 Deutsche Bucht
11 FS TW Ems
11 Nebelhorn
11 Nordseeboje III
4 Zugspitze

Wir wünschen ein sonniges Wochenende

 

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ALG I reicht nicht zum Leben

25. April 2012

 

 

Zehntausende sind betroffen – trotz Arbeitslosengeld auf Hartz IV angewiesen – das trifft rund 82.000 Jobsucher. Das Geld vom Arbeitsamt reicht nicht zum Leben.

Jeder zehnte Arbeitslose mit dem „normalen“ Arbeitslosengeld I kann davon nicht leben und ist zusätzlich auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen.

Den BA-Zahlen zufolge erhielten diese Aufstocker im Dezember 2011 im Schnitt 511,79 Euro. Weil sie damit ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten konnten, bekamen sie im Schnitt noch zusätzlich 318,05 Euro Hartz-IV-Leistungen.

Im Durchschnitt erhalten Arbeitslose, die kürzer als ein Jahr ohne Job sind, 815,98 Euro Arbeitslosengeld I, was ebenfalls unter der Armutsgrenze liegt.

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer innerhalb der letzten zwei Jahre vor Verlust seines Arbeitsplatzes mindestens ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Es wird in der Regel zwölf Monate gezahlt. Wer länger ohne Arbeit ist, erhält dann Arbeitslosengeld II (das sogenannte Hartz IV).

Wer allerdings mit seinem Arbeitslosengeld I unter dem Existenzminimum bleibt, weil er etwa in seinem letzten Job nur sehr wenig verdient hatte, hat zusätzlich Anspruch auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen.

Bei ständig steigenden Lebensunterhaltskosten wird sich die Zahl der sogenannten „Aufstocker“ in Zukunft wohl immer weiter erhöhen. Sowohl Alg I, als auch Alg II bedürfen einer grundsätzlichen Formeländerung und Neuberechnung, wenn davon künftig noch jemand über den Monat kommen soll.

Links- und Piratenpartei fordern entsprechende Änderungen in Richtung Menschenwürdigkeit schon länger, doch Kanzlerdarstellerin Merkel (CDU) und ihre Lobbyistenparteimitglieder im Bundestag sind die Belange von immer mehr in Armut lebenden Deutschen natürlich (wie immer) hinreichend egal.

Reichenpflege ist ja auch viel einträglicher, als Armenunterstützung. Arme haben schließlich nichts, womit sie die Politik bestechen können (sogenannte Parteispenden).

Werfen wir doch mal einen Blick auf den Kanzlereid nach Artikel 56 des Grundgesetzes der BRD:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen,
seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jederman üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“

Dieser Eid kann doch wohl nur noch als „schlechter Scherz“ bezeichnet werden, denn der ist schon gebrochen, kurz nachdem er geleistet wurde.

Werfen wir darum auch gleich noch einen Blick auf das, was das Strafgesetzbuch bei einem Meineid vorsieht:

§ 154 StGb Meineid; Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Stellt sich die Frage: Warum läuft Angela Merkel eigentlich frei herum?

 

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