Hartz IV-Petition erfolgreich

 

Hartz IV-Petition erfolgreich

 

Deutlicher als gedacht kann die Hauptpetentin Inge Hannemann mit ihrer angestrebten Petition gegen die Sanktionen im SGB II/ SGB XII einen ersten Erfolg feiern.

Entgegen allen Unkenrufen wurde bereits zwei Tage vor Ende der Zeichnungsfrist das notwendige Quorum von 50.000 Unterstützerinnen und Unterstützer erreicht. Das allein durch online-Zeichner.

 

Hartz IV ist verfassungswidrig

 

Die Stimmen, die hunderte namenlose Aktivistinnen und Aktivisten auf Unterschriftenlisten eingeworben haben, sind hier noch nicht mitgezählt.

Da dürften zusätzliche tausende Mitzeichner dazu kommen. Damit ist die Petition mit der amtlichen Nr. 46483 die seit langer Zeit erfolgreichste in der jüngeren Geschichte der Republik.

Der Erfolg der Petition ist auch vielen Onlinern mit Gewissen und Herz am rechten Fleck zu verdanken. Dazu gehören auch Ralph Boes und Ken Jebsen, welche in folgendem Video das Wort ergreifen:

 

 

Diese wertvolle Petition kann heute trotzdem noch mitgezeichnet werden, auch wenn die benötigten Stimmen bereits erreicht wurden

und zwar hier

 
                                                                                                                                 
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2 Responses to Hartz IV-Petition erfolgreich

  1. tom engel sagt:

    GRATULATION !!! Respekt…..

  2. Selbständiger sagt:

    Man muss um ALG II =Hartz IV verstehen zu wollen, selbst es erlebt haben. Eine Sozialhilfe für notleidende Menschen, nicht Bürger, Personen etc.,gibt es seit 1907 als Arbeitslosenhilfswerke eingeführt. Jeder Mensch in Deutschland zahlt Sozialbeitrag seit 1990 und Arbeitslosenversicherung und besitzt eine Anwartschaft, nicht nur nach dem Grundgesetz, auf Hilfe in Not!

    Zitat: „Jeder Mensch in Deutschland zahlt Sozialbeitrag seit 1990 Zitat Ende.

    News Top-Aktuell sagt:

    1990 ???
    Sozialkassen gibt es bereits deutlich länger, in welche „jeder Mensch in Deutschland“ einzahlt.

    Im Übrigen wurde das Grundgesetz mit der Einführung von Bereinigungsgesetzen durch die Alliierten bis auf Art. 73-75 GG außerkraft gesetzt und zwar im Jahr 2006/2007 schon.

    News Top-Aktuell sagt:

    Wir möchten Sie bitten, solche Behauptungen künftig mit Nachweisen zu unterlegen. Ansonsten müssten wir Ihre beleglosen Behauptungen leider ausblenden.

    Eine Petition auf die Anwendung von Sozialgesetzen ist demnach fraglich, da strittig ist ob die SBG I – XII überhaupt Geltung haben.

    News Top-Aktuell sagt:

    An einer solchen Petition ist ganz und gar nichts „fraglich“. Fraglich sind die sogenannten „Sozialgesetze“, da diese in voller Gänze schon allein gegen Paragraf 19 des Grundgesetzes (Zitiergebot) verstoßen und somit schon von Haus aus Null und Nichtig sind.

    So eine Petition erkennt erstmal die falsche Gesetzgebung an und dazu die Scheinregierung für Deutschland, die wie richtig erkannt als Firmenkonstrukt fungiert und keine Volksvertretung darstellt. Und wenn man berechtigt Strafanzeige gegen Angestellte (Fallmanager, Bedienstete, Servicepersonal) stellen möchte, sollte man wissen, das alle Bescheide „im Auftrag“ erlassen werden, demnach kein Auftragnehmer als Entscheidungsträger für den Inhalt seiner Entscheidungen (Sanktionen) die erforderliche Verantwortung übernimmt.

    News Top-Aktuell sagt:

    Auch damit liegen Sie leider falsch. Hitlers Schergen versuchten sich auch schon damit herauszureden, „im Auftrag“ gehandelt zu haben. Das hat sie aber auch nicht vor dem Strick bewahrt.

    In der Folge sollte der Anzeigende wissen wer der Auftraggeber als Verantwortlicher vorsteht und an dieser Frage arbeite ich schon über ein Jahr, mit der Erkenntnis: Die Anfrage direkt beim Angestellten wird mit Auskunftsverweigerung abgetan.

    News Top-Aktuell sagt:

    Auch hier vergessen Sie einen wichtigen Aspekt: Es bittet hier nämlich nicht ein Bedrohter/Geschädigter um Auskunft, sondern im Falle einer Strafanzeige ermittelt Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft, welche sich garantiert nicht mit Auskunftsverweigerung abspeisen lässt.

    Weitere Anfrage direkt beim Dienstherren =Landrat wird im Vorzimmer von Auftragnehmern ohne Erfolg abgebrochen, der vermeintlich von Wählern legitimierte Landrat hält es persönlich nicht erforderlich Stellung zu beziehen. Die nächste Anfrage in der Geschäftsleitung des Jobcenter wird in Absprache mit der eigenen Rechtsabteilung nicht näher erklärt und die rechtswidrige Sanktionierung für gerechtfertigt vertreten, hierzu erklären sich alle Beteiligten ebenso „im Auftrag“ und übernehmen daher keine Verantwortung zu ihrer Rechtseinstellung, den Auftraggeber erfährt man nicht! Die Anfrage persönlich beim Geschäftsführer der Bundesagentur für Arbeit, wir ebenso im Vorzimmer von dem „Kundenreagtionsmanagement“ erledigt und an das Jobcenter zurückverwiesen, da die Firma BAA nicht der Firma Jobcenter weisungsbefugt ist.

    News Top-Aktuell sagt:

    Und noch einmal: Es bittet hier nicht ein Bedrohter/Geschädigter um Auskunft, sondern im Falle einer Strafanzeige ermittelt Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft, welche sich garantiert nicht im Vorzimmer abwimmeln lässt oder Auskunftsverweigerung von wem auch immer akzeptiert.

    Es geht hier nämlich nicht darum, ob eine Sanktion gerechtfertigt ist (was sie sowieso niemals sein kann, es sei denn, man begeht Sozialbetrug)- es geht darum, ob hier Bedrohung vorliegt oder nicht, welche offenkundig vorliegt.

    Wie diese Bedrohung zu ahnden ist, entscheidet dann nach Abschluss der Ermittlungen ein Richter, und darauf lässt sich keine JobCenter-Scherge ein, da die sehr genau weiß, dass sie sich strafbar gemacht hat.

    Mit hier gesagt nachweisbaren Aktivitäten, ist die Rechtlosigkeit für Menschen erwiesen, ob dabei die Petition den gewünschten Erfolg bringt bleibt abzuwarten.

    News Top-Aktuell sagt:
    So rechtlos ist der Mensch gar nicht. Der Mensch nimmt sein Recht nur leider zu selten in Anspruch, da er Unannehmlichkeiten und lange Wege fürchtet, um zu seinem Recht zu kommen.

    Frohe Weihnachten an alle die es verdienen.

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