Deutlicher als gedacht kann die Hauptpetentin Inge Hannemann mit ihrer angestrebten Petition gegen die Sanktionen im SGB II/ SGB XII einen ersten Erfolg feiern.
Entgegen allen Unkenrufen wurde bereits zwei Tage vor Ende der Zeichnungsfrist das notwendige Quorum von 50.000 Unterstützerinnen und Unterstützer erreicht. Das allein durch online-Zeichner.
Die Stimmen, die hunderte namenlose Aktivistinnen und Aktivisten auf Unterschriftenlisten eingeworben haben, sind hier noch nicht mitgezählt.
Da dürften zusätzliche tausende Mitzeichner dazu kommen. Damit ist die Petition mit der amtlichen Nr. 46483 die seit langer Zeit erfolgreichste in der jüngeren Geschichte der Republik.
Der Erfolg der Petition ist auch vielen Onlinern mit Gewissen und Herz am rechten Fleck zu verdanken. Dazu gehören auch Ralph Boes und Ken Jebsen, welche in folgendem Video das Wort ergreifen:
Diese wertvolle Petition kann heute trotzdem noch mitgezeichnet werden, auch wenn die benötigten Stimmen bereits erreicht wurden
https://newstopaktuell.wordpress.com/ News Top-Aktuell abonnieren
Lesen Sie bei uns, was NIE in der Zeitung steht!
NEWS TOP-AKTUELL
den Tatsachen entsprechend aufbereitet
GRATULATION !!! Respekt…..
Man muss um ALG II =Hartz IV verstehen zu wollen, selbst es erlebt haben. Eine Sozialhilfe für notleidende Menschen, nicht Bürger, Personen etc.,gibt es seit 1907 als Arbeitslosenhilfswerke eingeführt. Jeder Mensch in Deutschland zahlt Sozialbeitrag seit 1990 und Arbeitslosenversicherung und besitzt eine Anwartschaft, nicht nur nach dem Grundgesetz, auf Hilfe in Not!
Im Übrigen wurde das Grundgesetz mit der Einführung von Bereinigungsgesetzen durch die Alliierten bis auf Art. 73-75 GG außerkraft gesetzt und zwar im Jahr 2006/2007 schon.
Eine Petition auf die Anwendung von Sozialgesetzen ist demnach fraglich, da strittig ist ob die SBG I – XII überhaupt Geltung haben.
So eine Petition erkennt erstmal die falsche Gesetzgebung an und dazu die Scheinregierung für Deutschland, die wie richtig erkannt als Firmenkonstrukt fungiert und keine Volksvertretung darstellt. Und wenn man berechtigt Strafanzeige gegen Angestellte (Fallmanager, Bedienstete, Servicepersonal) stellen möchte, sollte man wissen, das alle Bescheide „im Auftrag“ erlassen werden, demnach kein Auftragnehmer als Entscheidungsträger für den Inhalt seiner Entscheidungen (Sanktionen) die erforderliche Verantwortung übernimmt.
In der Folge sollte der Anzeigende wissen wer der Auftraggeber als Verantwortlicher vorsteht und an dieser Frage arbeite ich schon über ein Jahr, mit der Erkenntnis: Die Anfrage direkt beim Angestellten wird mit Auskunftsverweigerung abgetan.
Weitere Anfrage direkt beim Dienstherren =Landrat wird im Vorzimmer von Auftragnehmern ohne Erfolg abgebrochen, der vermeintlich von Wählern legitimierte Landrat hält es persönlich nicht erforderlich Stellung zu beziehen. Die nächste Anfrage in der Geschäftsleitung des Jobcenter wird in Absprache mit der eigenen Rechtsabteilung nicht näher erklärt und die rechtswidrige Sanktionierung für gerechtfertigt vertreten, hierzu erklären sich alle Beteiligten ebenso „im Auftrag“ und übernehmen daher keine Verantwortung zu ihrer Rechtseinstellung, den Auftraggeber erfährt man nicht! Die Anfrage persönlich beim Geschäftsführer der Bundesagentur für Arbeit, wir ebenso im Vorzimmer von dem „Kundenreagtionsmanagement“ erledigt und an das Jobcenter zurückverwiesen, da die Firma BAA nicht der Firma Jobcenter weisungsbefugt ist.
Mit hier gesagt nachweisbaren Aktivitäten, ist die Rechtlosigkeit für Menschen erwiesen, ob dabei die Petition den gewünschten Erfolg bringt bleibt abzuwarten.
Frohe Weihnachten an alle die es verdienen.