Wie bereits berichtet: Die Forderung von Rundfunkbeiträgen des Beitragsservice für die ARD, ZDF und Deutschlandradio (ehem. GEZ) ist rechtswidrig und verstößt europaweit gegen geltendes Recht.
Aus diesem Grund war es den Machern dieses Schwindels auch nicht möglich, diese Abzockmethode in ein Gesetz zu gießen.
Somit blieb den Halsabschneidern nichts anderes übrig, als einen Vertrag zwischen Staat und einem Service zu schließen, dem sie ironischerweise selbst vorstehen.
Aber Vertrag ist Vertrag und nicht Gesetz.
Wenn zwei oder mehr Parteien einen Vertrag miteinander schließen, bleiben Dritte davon unberührt.
Bei Abschluss von Verträgen gilt unumstößlich das Prinzip der Privatautonomie und nichts anderes.
Die Politganoven haben den Rundfunkgebühren-Staatsvertrag mit sich selbst geschlossen – selbstverständlich zu Lasten ihrer Wähler und Nichtwähler.
Die Obrigkeitshörigkeit der Allgemeinheit und der ewige Glaube an die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Handlungen sogenannter „Volksvertreter“ hat dieses Land ruiniert und jegliche Werte ad absurdum geführt.
Dank der desinformativen Volksverdummungspresse und ihrer Lenker hat sich das Land der Dichter und Denker in ein Land der hinterhältigen Feiglinge, Mitschwimmer und Obrigkeitshörigen verwandelt.
Man ist sich in einer Vielzahl von Bereichen nicht zu schade, ganze Bevölkerungsgruppen zu belügen, sowie zu bestehlen und das auch noch als Arbeit zu bezeichnen!
Doch hier geht es um die Gebührenerhebung für das Propagandafernsehen und die ist ein Schlag ins Gesicht aller Einwohner.
Um Recht und Rechtmäßigkeit geht es schon lange nicht mehr.
Rechtmäßigkeit wird nur noch vorgegaukelt und als Dank für die vielen Milliarden, werden mit einer Dreistigkeit Lügen in der Welt verbreitet, dass einem der Atem stockt.
Wohin die Reise geht, sollte mittlerweile auch der Einfältigste erkannt haben und um etwas zu ändern muss man nur mal den Mut haben, den Selbstbetrug aufzugeben.
Was man tun kann: Kopieren Sie das nun folgende Musterschreiben – ergänzen Sie es mit Ihren Daten und dann ab zur Post damit.
Sagen Sie sich los von den Propagandlügenmedien und schmeißen Sie endlich TV und Radio auf den Müll!
Die Scheinregierung hat der Bevölkerung den Krieg erklärt! Kämpfen Sie also für Ihr Recht!
Hier nun der Musterbrief, den jede und jeder abschicken sollte, statt sich weiterhin bestehlen zu lassen:
Max Mustermann
Musterstraße 1
10101 Mustersen
An: ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln
„Sehr geehrte“ Damen und Herren
Ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem „Service“ vorgenommen, noch beabsichtige ich in Zukunft, diesen in Anspruch zu nehmen.
Da ich mit ihnen keinen Vertrag geschlossen habe, bin ich auch nicht an Forderungen gebunden.
Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.
Ich fordere Sie daher hiermit auf, Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen.
Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens.
Sollten Sie die Frist verstreichen lassen, so gehe ich davon aus, dass die Forderung der Rundfunkgebührenentrichtung hinfällig ist.
Sollten Sie wider Erwarten auf Ihre Forderung beharren, ergeht Strafantrag.
Ich habe die Gebühren in Treu und Glaube gezahlt, weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handeln würde.
Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt, sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde.
Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.
Daher erkläre ich hiermit das Ende meiner Zahlungsbereitschaft.
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.
Max Mustermann
Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar.
Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Angelegenheiten selbstbestimmt gestalten kann.
Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind.
Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
Quelle: Arsenal Injustitia (gesammeltes Unrecht) Demokratie und Menschenrechte
Privatautonomie:
Die Privatautonomie ist das Prinzip, dass in einer freien Gesellschaft jeder frei seinen Willen bilden, äußern und diesem Willen entsprechend handeln kann.
Verfassungsrechtlich ist die Privatautonomie in Deutschland in der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG verankert.
Vertragsfreiheit:
Die in Deutschland als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit – ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge zu schließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
Der Schutz der rechtsgeschäftlichen Willensbildung gegen Willensbeugung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel ist durch § 253 StGB strafbewehrt.
In allen entwickelten Rechtssystemen kommen Verträge durch Angebot und Annahme zustande.
Vertrag zu Lasten Dritter:
Ein Vertrag zu Lasten Dritter bezeichnet einen Vertrag, der zwischen zwei oder mehr Personen geschlossen wird und einen Dritten unmittelbar benachteiligt.
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar.
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Egal was man den schreibt: die Antworten mit Standardbriefen, ohne jegliche Rechtskraft.
Somit kann du dir die Zeit sparen und für sinnvollere Dinge verwenden.
Das Leben ist zu kurz und die Zeit läuft …….
Unerwünschte Postwurfsendungen einfach in den Papierkorb.
Also entschuldigt bitte wenn ich hier Mal was einwerfen muss… Egal wer hier was schreibt… Immer geht es gegen die GEZ…
Das was ihr hier schreibt ist totaler Nonsens da die GEZ nicht die Institution ist welche den Beitrag erhebt sondern lediglich die ausführende Gewalt ist.
Nicht die GEZ ist somit verantwortlich für den Betrag sondern die öffentlich rechtlichen…
Der Beiträge Service ist da lediglich dazu angehalten die Summe einzufordern…
Natürlich geht jede Klage gegen den beitragsservice in die Hose…
Sie sind doch gar nicht dafür verantwortlich für den Vertrag…
Der Vertrag wurde lediglich mit den öffentlich rechtlichen und dem Staat geschlossen…
Was bedeutet man darf nicht an die Frontmänner sondern muss an die Wurzel des Übels…
Und die ist nunmal der öffentlich rechtliche und der Staat!!!
Es gibt eigentlich 3 grundlegende Dinge die dagegen sprechen so etwas auch nur ansatzweise zahlen zu müssen.
1. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
So ein geiles Wort, was ja aus 4 Substantiven besteht. Die ersten beiden sind nicht von Interesse bzw. von großer Bedeutung, aber das dritte und vierte schon – Staat und Vertrag. Diesen Vertrag dürfen also nur Staaten abschließen sagt ja das Wort. Rechtlich gesehen muss aber wenigstens einer einer sein. Die BRD ist schon mal keiner. Obwohl man diesen Vertrag 1 Million mal im Internet finden kann, es steht niergends geschrieben, wer denn nun die vertragschließenden Staaten sind!
2. Bitte selber kurz nach dem Gesetz googeln. Aber ok, macht ihr eh nicht deswegen hier das Gesetz
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 58 Zustimmung von Dritten und Behörden.
Gleich im ersten Satz (1) steht es klipp und klar drin! Zitat:
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.
Frage! Hat von euch jemals einer schriftlich zugestimmt???
Vorhin hatte ich noch einen dritten Aspekt der mir jetzt aber leider entfallen ist. Aber die beiden reichen und man braucht keinen dritten Punkt mehr.
Viel Spass weiterhin im System!
Was hat sich bis jetzt bei euch getan?? Ich werde die Tage mal euren Text( Antwortschreiben) mal dort hinschicken.