Die tödlichen Schüsse im Finanzamt Rendsburg sind nur der jüngste Fall von Amok-Taten in deutschen Ämtern.
Immer wieder kommt es zu solchen Gewaltexzessen, weil Menschen von Finanzamtmitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie in sogenannten „JobCentern“ terrorisiert und betrogen werden.
„Wie kommt es zur tödlichen Gewalt in deutschen Ämtern?“ fragt naiv die Journalistin Pia Kienel vom Desinformationsmedium Focus-online am 08.09.2014.
Fakt ist, dass bundesdeutsche Amtsträger, besonders Finanzbeamte und Richter, die ranghöchste Rechtsnorm Deutschland in Gestalt des Grundgesetzes zum Nachteil der Bürger willkürlich brechen.
Dafür können sie weder haftungsrechtlich noch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, denn der seit dem 15.06.1943 von den NS-Schergen des ausdrücklich illegal nach dem 05.03.1933 an die Macht gekommenen Hitler-Regimes ersatzlos gestrichene Straftatbestand des “Amtsmissbrauches” wurde bis heute, trotz der “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” des Alliierten Tribunal Général vom 06.01.1947, verfassungswidrig nicht wieder in das bundesdeutsche Strafgesetzbuch als Straftatbestand aufgenommen.
Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich problemlos einschätzen: Deutschland ist kein Rechtsstaat und auch kein Sozialstaat.
Deutschland ist ein vereinigtes Wirtschaftsgebiet, in welchem nach Belieben das Recht gebrochen wird.
Bundesdeutsche vereidigte Beamte und Richter erdreisten sich, selbst Tatsachen, die unwiderlegbar auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, verfassungswidrig zu ignorieren oder sogar verfassungswidrig das Gegenteil zu behaupten, um dann ihrem verfassungswidrigen willkürlichen ergebnisorientierten Handeln, kraft ihres Amtes, den Stempel des vermeintlichen Rechts aufzudrücken, wenn es ihrem verfassungswidrigen „hoheitlichen Handeln“ gegen den Bürger nützt.
Seit 65 Jahren sind bundesdeutsche Finanzbeamte straf- und haftungslos gestellt, wenn sie vorsätzlich gegenüber dem einzelnen Bürger Steuern, Gebühren oder Abgaben überheben.
Der § 353 Abs. 1 StGB macht es in Ermangelung des am 15.06.1943 ersatzlos von den Nazis ausradierten Amtsmissbrauchs und aufgrund des Versprechens des ersten Bundesfinanzministers Fritz Schäffer am 15.01.1951 gegenüber seinen “treuen Dienern” möglich, dass Finanzbeamte “persönlich unantastbar” sind.
Mit einem Staat auf dem Boden des Grundgesetzes hat das nichts zu tun.
Dass das Einkommensteuergesetz heute noch als Ausgabedatum den 16.10.1934 trägt, stört in diesem Deutschland auch wohl niemanden wirklich. Auch nicht die Tatsache, dass dieses Gesetz die Unterschrift des Massenmörders Adolf Hitler trägt.
1972 urteilte sogar der Bundesfinanzhof (BFH), dass Finanzbeamte, die vorsätzlich im Veranlagungsverfahren die Steuern falsch festsetzen würden, nicht einmal Rechtsbeugung begehen würden.
Das OLG Celle legte 1986 noch eine Schippe drauf und erklärte auch das vorsätzlich falsche Festsetzen der Steuern im Einspruchverfahren für nicht rechtsbeugend.
Sodann maßten sich die Richter noch darüber hinaus an zu verkünden, dass sich der Finanzbeamte zwar an das Recht zu halten habe, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe wäre.
Das Landgericht Stade meinte dann im April 2011 noch aussprechen zu müssen, dass auch rechtswidrig zustande gekommene Entscheidungen, vollstreckt werden könnten.
Vergleichen Sie das alles mal mit dem angeblich unverletzlichen und unmittelbar geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Jurist und Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg und spätere BGH- und BVerfG-Richter Dr. Willi Geiger, hat in seiner Promotion “Die Rechtsstellung des Schriftleiters” 1941 schon verlangt, dass von einem pflichtbewussten Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat zwar nicht verlangt werden könne, dass er die Wahrheit verfälsche, aber dass er sie totschweigen müsse.
Journalisten sollen später mal nicht sagen können, dass Sie von all dem nichts gewusst hätten, was eine der beliebtesten Ausreden seit dem Ende des NS-Terrorregimes 1945 ist.
Jurist und Sonderstaatsanwalt Geiger wurde wegen seiner verwerflichen Handlungen als Sonderstaatsanwalt im NS-Terrorregime übrigens nie vor Gericht gestellt.
Er wurde stattdessen persönlicher Referent des ersten Bundesjustizministers Dehler, CSU-Mitglied und langjähriger Richter am BGH und BVerfG.
Dieses Subjekt gestaltete Jahrzehnte von Amts wegen verfassungswidriges Unrecht in der Bundesrepublik Deutschland.
Sein verfassungsfeindliches Wirken ist bis heute nachweisbar.
Dass in Finanzämtern, sogenannten „JobCentern“ usw. immer mehr Leute „austicken“, muss einen nicht wundern, bei all dem Unrecht und der Willkür, die hierzulande herrscht.
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