Am 10. Februar 2015 um 9.00 Uhr war ein Beauftragter von Dietmar Schneider, der am 11.02.2014 beim Amtsgericht Jena wegen der UCC-Angelegenheit wegen angeblicher Erpressung vor Gericht steht bei der sogenannten Gerichtsvollzieherin Karin Eisenberger, Oststraße 16, 07616 Bürgel, um diese mit dem Ladungsschreiben an eine Zeugin zu beauftragen.
Bei kurzem Durchblättern der Ladung reagierte diese etwas ungehalten und gab zu verstehen, dass Sie dieses Schreiben auf keinen Fall zustellen wird.
Dies zeigte bereits, dass sogenannte Gerichtsvollzieher nur Freiberufler sind und keine amtlichen Zusteller.
Als amtlicher Zusteller würde eine Ablehnung nämlich nicht in Frage kommen können. Bei geschäftlichen Freiberuflern hingegen, kann man sich seine Kunden aussuchen.
Daraufhin verließ der Beauftragte das private Anwesen und telefonierte mit Elfi Michaelis.
Er schilderte sein Anliegen und sie reagierte prompt mit einem: NEIN. Ich werde für Sie nichts zustellen, woraufhin er entgegnete, dass es doch ihre Aufgabe sei, solcherlei Dinge zu erledigen.
Er erkundigte sich ob sie in ihrer sogenannten “Amtsstube” sei, was sie bejahte. Er vereinbarte, dass er zu ihr kommen werde.
Anschließend besuchte der Beauftragte von Dietmar Schneider die Gerichtsvollzieherinnen Elfi Michaelis und Sandra Richter, An der Roda 6, 07646 Stadtroda.
In Stadtroda angekommen, fand er sogleich deren Dienstsitz, an dem auch Sandra Richter tätig ist.
Er musste ungefähr fünf Minuten warten, bis er hereingebeten wurde.
Grund seines Besuches war die Übergabe von einer Zeugenladung zum Gerichtstermin in Jena. Geladen werden sollte die Richterin Heike Wichmann-Bechtelsheimer, als sachverständige Zeugin.
Man offerierte ihm sogleich, dass nun Sandra Richter für ihn zuständig sei. Als er das Zimmer von Sandra Richter betrat, war schon merkwürdigerweise ein Mitarbeiter der Firma Polizei vor Ort.
Namentlich unbekannter Polizist
Der Auftritt des Beauftragten von Dietmar Schneider dauerte nicht lange, denn die Zustellung wurde durch die Gerichtsvollzieherin Sandra Richter prompt verweigert.
Gerichtsvollzieherin Sandra Richter
Merkwürdig, dass Gerichtsvollzieher die Zustellung von Dokumenten verweigern. Ob da Angst oder Auftrag von oben mitspielte? Wie dem auch sei…
Sogenannte Gerichtsvollzieher sind freiberufliche Räuber und Plünderer.
Sie kommen an die Haustür und meinen, sie dürften in den Wohnungen von Privatleuten herumlaufen und deren Eigentum klauen. Das dürfen sie natürlich nicht, da Diebstahl, Raub und Plünderung ein Verbrechen ist.
Sogenannte Gerichtsvollzieher sind ebensowenig hoheitlich befugt, wie Angehörige der Firma Polizei.
Auch sogenannte Gerichtsvollzieher sind keine Beamten. Sie haben lediglich einen Dienstausweis, erzählen aber, dass sie Beamte seien.
Pure Amtsanmaßung, für die von ordentlichen Gerichten, außerhalb des hiesigen Landes, bis zu zwei Jahre Freiheitsentzug angeordnet werden kann.
Hinzu kommt dann noch Täuschung im Rechtsverkehr, Hausfriedensbruch, Nötigung, Bedrohung, Raub oder auch Plünderung, Verstoß gegen § 46 der HLKO (also Verstoß gegen Völkerrecht), sowie das Vorgehen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, mit anderen Worten Hochverrat.
Allein Letzteres wird mit Freiheitsentzug, nicht unter 10 Jahren, bis hin zu lebenslänglichen Freiheitsentzug bestraft.
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den Tatsachen entsprechend aufbereitet
Die Direktorin des Amtsgerichts Rosenheim ist schon lange Frau Helga Gold
Gerichtsvollzieher bundesweit ohne grundgesetzliche Ermächtigungsgrundlage privatisiert, § 1 Gerichtsvollzieherordnung (GVO) „aufgehoben“ mit Wirkung vom 01.08.2012
*link ausgeblendet*
Warum wird dagegen nichts unternommen? Es liegen so viele Beweise vor. So darf es nicht weitergehen. Wo sind denn die guten Rechtsanwälte?????????
Hallo Gemeinde.
Ich habe heute auch einen schönen weißen Brief vom Obergerichtsvollzieher von Siegburg erhalten. Vorher kamen 2 gelbe (abgewehrt) und nun halt der weiße den er wohl persönlich hinein geschmissen hat (Förmliche Zustellung).
Es geht um eine Forderung von 1&1, wobei ich noch nicht mal weiss, wieso weshalb warum. Naja lässt sich ja noch rausfinden. Aber ohne Grund wird des wohl nicht sein.
Nun bin ich gebeten bis zum 8.4. Den Betrag auszugleichen und wenn nicht bin am 11.4 in sein Büro geladen mit der begefügten Vermögensauskunft.
Sollte ich dem nicht nachkommen droht er mir mit Haftbefehl und lässt mich dann verhaften.
Ansonsten holt er dann die Auskünfte über mein Arbeitgeber ein.
Soll ich diesen Herrn einen schönen Brief verfassen, dass er als privat Person handelt und ich ihn dafür belangen kann, er keine hoheitlichen Befugnisse besitzt usw. ?
Ich weiss ja nun mittlerweile, dass hierzulande alles höchst illegal ist, aber wenn man nun selber mittendrin steckt, ist das schon gar nicht mehr so easy. Ich hoffe ihr könnt mir nen Rat geben.
MfG