Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, wird oftmals die Prozesskostenhilfe verweigert.
Es ist dann regelmäßig von „zu geringen Erfolgsaussichten“ die Rede, wenn Prozesskostenhilfe nicht gewährt wird.
Es ist aber gar nicht zulässig, Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, Prozesskostenhilfe zu verweigern, denn die Charta der Grundrechte der Europäischen Union teilt in Kapitel VI, Artikel 47 folgendes mit:
„Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, wird Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit diese Hilfe erforderlich ist, um den Zugang zu den Gerichten wirksam zu gewährleisten.“
Man beachte: Hier ist nicht von „kann bewilligt werden“ sondern von „wird Prozesskostenhilfe bewilligt“ die Rede.
Mit anderen Worten: „Eventuell vielleicht“ gibt ´s da nicht!
Dem Treiben, Prozesskostenhilfe von sogenannten „Erfolgsaussichten“ abhängig zu machen, wird mit Artikel 47 eine klare Absage erteilt.
Prozesskostenhilfe ist immer, grundsätzlich und auf jeden Fall zu bewilligen, wenn die Person nicht über ausreichende Mittel verfügt. Punktum.
Nun stellt sich mal wieder die Frage, warum sogenannte „Rechtsanwälte“ für ihre finanzschwachen Mandanten nicht in die Bresche springen und eine Ablehnung von Prozesskostenhilfe zurückweisen!?
Kennen die Damen und Herren Anwälte Artikel 47 nicht? Aber ja kennen die den.
Das Problem ist, dass Anwälte leider nicht auf der Seite ihrer Mandanten stehen, sondern auf der Seite des Unrechts.
Aus diesem Grunde, und weil sich mit Unwissen der Mandanten, in Tateinheit mit Unrecht, so schön viel Geld einsacken lässt, teilen sogenannte „Rechtsanwälte“ ihren Mandanten auch nicht mit, dass sogenannte „Gerichtsverhandlungen“ von A bis Z eine einzige Farce sind.
Die Damen und Herren „Anwälte“ teilen ihren Mandanten nicht mit, dass es hierzulande keine staatlichen Gerichte, keine gesetzlichen Richter, kein Gerichtsverfassungsgesetz, keine Zivil- und keine Strafprozessordnung gibt.
Die Damen und Herren „Anwälte“ teilen ihren Mandanten all das nicht mit, wie sie ihnen auch nicht mitteilen, dass finanzschwachen Personen die Prozesskostenhilfe gar nicht verweigert werden darf.
Wozu haben wir diesen Artikel online gestellt?
Ganz einfach: Unsere Leserinnen und Leser sollen unter anderem wissen, was von sogenannten „Anwälten“ zu halten ist. Nämlich nix!
Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gibt übrigens noch mehr her, denn da heißt es nämlich auch:
„Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.“
Kann ist nicht muss. Man ist übrigens schlecht beraten, wenn man sich von sogenannten „Rechtsanwälten“ verteidigen und vertreten lässt, die einem offensichtlich mehr schaden, als dass sie einem helfen.
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den Tatsachen entsprechend aufbereitet
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Gibt es einen Grund, warum ich dieses Arbeitsgericht im UPIK Verzeichnis überhaupt nicht finden kann? Sämtliche andere Arbeitsgerichte sind verzeichnet, „meines“ nicht. Eine falsche Angabe der Adresse bei der UPIK-Suche ist definitiv auszuschließen. Hm..Ich hätte denen doch so gerne wieder einen Nachweis ihrer Firmenanschrift geschickt….:-)
Post und Info an euch 🙂
Nachdem ich dem Arbeitsgericht nun mitgeteilt habe (fasse mich mal kurz), dass die ZPO im Sinne des Artikels 19 Abs. 1 GG ein ungültiges Gesetz ist (auf Bereinigungsgesetze mit Urteil vom Bundesministeriums der Justiz vom 10.März 2011 unter dem Aktenzeichen IV A3 – AR – RB 571/2010 hab ich auch hingewiesen und Urteil beigefügt) und somit auch keine Gesetzeskraft entfaltet, haben dir mir trotzdem und kackdreist eine Aufforderung gesendet, meine Einkommensnachweise zu senden.
Mit keinem Wort sind die auf meine Zurückweisung des Verwaltungsakts eingegangen.
Auch nicht, dass sie gemäß §§ 823 und § 839 BGB selbstschuldnerisch haftend sind. Mit keinem Wort wurde auf mein Schreiben eingegangen. So als hätte es meine Zurückweisung nie gegeben.
Mein Eindruck ist derzeit, dass alle Zurückweisungen einfach ignoriert werden….wird immer schlimmer.
…ja und dabei war ich doch in meiner Zurückweisung wirklich noch höflich zu den Bediensteten und habe mich für das Schreiben an die juristische Person bedankt….okay, Späßle am Rande, aber es ist so.
Frecherweise wurde ich in dem aktuellen Schreiben nun sogar noch offiziell als „SACHE im Prozess gegen …..“ angeschrieben. In der Tat haben die also auch meinen letzten Briefkopf überlesen, denn dort stand doch eindeutig geschrieben, wer ich bin.
Was sind das also für Leute hinter diesen Schreibtischen, die dieses System aus niederen Beweggründen unterstützen und geschilderte Sach-und Rechtslagen einfach ignorieren?!
Denn auch sie sind außerhalb des „Dienstes“ „Grundrechtsträger“ und aufgefallen dürfte gerade denen, die nun ständig mit solchen Briefen konfrontiert werden, doch inzwischen auch schon so einiges sein.
Vor lauter Duckmäusertum sind sie sich wohl aber dessen nicht bewusst, dass sie von diesem System lediglich auch nur benutzt werden und ebenfalls Opfer, wie gleichzeitig auch Mittäter, sind.
Solange wie Anwälte ihre eigenen Interessen über das wohl des eigenen Mandanten stellen dürfen kann es in einer Demokratie kein Recht geben , wie zb. : Wussten Sie das für das organisierte Verlieren des eigenen Prozesses einen Judaslohn von 5-35 % von der Gegenseite gibt und die ca. 65 % der berechtigten Haftungssumme sparen . Wussten Sie das der schon beschädigte Mandant auch die Rechnung des eigenen Anwaltes für offenkundigen Betrug noch bezahlen muss . Wussten Sie , wenn der schon beschädigte Mandant diese Betrugsrechnung nicht bezahlen kann , wird ihm mit Hilfe der Banken das letzte noch weggepfändet . Wobei der Anwalt das dritte Mal kassiert .Wussten Sie , dass dieses Gebaren dem System vor 1945 wie ein Ei dem anderen gleicht .
Wussten Sie , das bei der Bezahlweise für Betrügeranwälte sich die einmalige günstige Situation für Banken zusätzlich zum Schwarzgeldverkehr noch ergibt . Auf diese Weise können Geldinstitute , unter dem Auge des Deutschen Rechtsstaates auch noch für potente Bankkunden in Deutschland Geldwäsche betreiben ( im Jahr 2015 so wie mir ein Dr. Dr. jur…. berichtet ) der nicht wie ich annahm stocknüchtern war .
Indem bessere Deutsche , also Arisöre ihre eigenen jüdischen Berufskollegen bei den Nazis anbrachten um als Judaslohn der In Gaskammern und KZ,s verbrachten Rechtsanwälte u. Notare Immobilien, Barschaften , Kunstgegenstände , Mandantenstämme usw. sich einzuverleiben . Schlussendlich so kein Umschwung , kein Neuanfang im Zeichen Recht für den Bürger von ganz Oben entstehen konnte . Wer mehr zu diesem Umstand des organisierten Betrug , der vorsätzlichen Vernichtung von Betrieben mit ihren Arbeitsplätzen ,Lehrstellen haben möchte kann sich gerne bei mir melden . Letzte Frage was passiert mit Anwälten die Geldwäsche , waschen von Drogengelder in Deutschland , Fördermittelbetrug , Schwarzgeldzahlungen usw. unterstützen MfG Holzwurm
Hallo, kann es sein, dass ihr gerade Links zu den Artikeln überarbeitet? Die Verlinkungen werden auch hier nicht gefunden.
Gruß Frank
Schon behoben. Versuchen Sie ´s mal hiermit: https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/06/26/behordenwillkur-so-setzen-sie-sich-erfolgreich-zur-wehr/
Ein Gruß auch von uns, für Sie