Weitere Kuriositäten aus dem Scheinämterkabinett

 

Post hängt mit drin - Weitere Kuriositäten aus dem Scheinämterkabinett

 

Eine Förmliche Zustellung (gelber Brief) an den Absender wieder zurückzusenden, war vor einigen Monaten noch ganz einfach und funktionierte so:

Man ging zur Post und sagte, dass dieses Schreiben bitte an den Absender zurückzusenden ist, und schon war das Thema durch.

Für die Rücksendung brauchte man auch nichts bezahlen. Alles verlief problemlos. Das hat sich in den letzten Monaten geändert.

Viele Poststellen weigern sich mittlerweile, gelbe Briefe an den Absender zurückzusenden.

Gut. Auch das ist nicht wirklich ein Problem. Man schreibt auf einen Zettel „Ungeöffnet zurück an Absender, wegen nicht rechtskonformer Zustellung“.

Dann nimmt man diesen Zettel und den gelben Brief, tütet beides einfach in einen anderen Umschlag ein, frankiert das ganze selbst, ab in den Briefkasten und das Thema ist dann ebenso erledigt.

Nun hat die Post einen ganz neuen Trick versucht: Die Post selbst tütet Förmliche Zustellungen in einen neutralen Umschlag ein (siehe Bild):

 

Die neusten Tricks der Post

 

Wenn der äußere Umschlag vom Empfänger geöffnet ist, soll ihm das wohl suggerieren, dass er nun die Förmliche Zustellung geöffnet hätte, die in dem anderen Umschlag schlummert. So blöd ist allerdings nicht ´mal Nachbars Katze, um auf sowas ´reinzufallen.

Was macht man? Das selbe wie immer!

Man schreibt auf einen Zettel „Ungeöffnet zurück an Absender, wegen nicht rechtskonformer Zustellung“.

Dann nimmt man diesen Zettel und den ungeöffneten gelben Brief, tütet beides in einen anderen Umschlag ein, frankiert das ganze selbst, und das Thema ist wieder mal erledigt.

Sehr amüsant auch die Behauptungen der Post, wenn ein gelber Brief bei selbiger niedergelegt ist und abgeholt werden soll.

Zunächst hat man dann eine solche Benachrichtigung im Briefkasten (siehe Bild):

 

Die neusten Tricks der Post 3

 

Auf dieser steht; Zitat: „Benachrichtigung über die Niederlegung eines zuzustellenden Schriftstücks“. Den Begriff „zuzustellenden“ behalten Sie bitte mal griffbereit im Kopf.

Auch umseitig ist auf dieser Benachrichtigung etwas aufgedruckt. Achten Sie besonders auf das, was innerhalb der rechteckigen Markierung zu lesen ist (siehe Bild):

 

Die neusten Tricks der Post 2

 

Wir fassen zusammen: Man bekommt eine Benachrichtigung über die Niederlegung eines ZUZUSTELLENDEN Schriftstücks, was aber nicht zugestellt werden konnte.

Mit der Abgabe dieser schriftlichen Mitteilung soll das zuzustellende, also das noch nicht zugestellte Schriftstück, nun trotzdem als zugestellt gelten, obwohl es nicht zugestellt werden konnte.

Auch diese Trickserei ist an Lächerlichkeit kaum noch zu überbieten, denn so versucht man nun zu suggerieren, dass etwas als zugestellt gelten würde, obwohl es nie zu einer Zustellung kam.

Hier eine weitere, mittlerweile gern genutzte Kuriosität aus dem Scheinbeamtenstadl (siehe Bild):

 

Antwort Finanzscheiamt auf zweites Schreiben

 

Der Empfänger dieses lächerlichen Wisches fragte uns, wie denn nun der nächste Schritt aussieht, worauf wir wie folgt antworteten:

Wie soll der nächste Schritt schon ausschauen? Das Verbrechergesindel verklagen natürlich! Was denn sonst?! Das Dokument wurde sogar fast rechtskonform unterschrieben (Vorname fehlt).

„Amtsleiter“ will der Herr Nienkirchen sein, was gleich schon wieder die nächste Urkundenfälschung ist, da es hierzulande keine Ämter gibt.

Er fabuliert von „verfassungskonform“, obwohl es hierzulande gar keine Verfassung gibt. Er schwadroniert von „geltenden Steuergesetzen“, obwohl es auch diese nicht gibt.

Worüber er hingegen kein einziges Wort verliert: § 46 HLKO (Das Einziehen von Privateigentum ist untersagt).

Solche Leute BETTELN doch geradezu darum, vor die höchsten Gerichte gezerrt zu werden und diesem Wunsch sollte man unbedingt nachkommen.

Finanzscheinämter haben überhaupt nichts zu pfänden!

Einen Pfändungsbeschluss (der mangels gesetzlicher Richter und wegen fehlender Unterschriften sowieso nie Rechtsgültigkeit erlangt hat) sollten Sie aufheben lassen, bzw. für rechtsungültig erklären, und zwar aus folgenden Gründen, welche Sie dem zuständigen illegalen Gericht bitte mitteilen:

Deutschland ist weiterhin besetztes Gebiet. Dies ergibt sich aus dem Fortgelten des Artikel 2 Abs. 1 des
Überleitungsvertrages (amtlicher Text BGBl. II S. 405, 1955).

Durch Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 29. März 2004 wurde bestätigt, dass Artikel 2 Abs. 1 des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen weiterhin in Kraft ist.

Für besetzte Gebiete gelten im völkerrechtlichen Rahmen die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung mit Vorrang vor allen anderen Gesetzen in Deutschland.

Das Finanzgericht Stuttgart hat ebenfalls anerkannt, dass die Besatzung weiterhin besteht und somit die Haager Landkriegsordnung gilt.

In Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung steht; Zitat:

„Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.“ Zitat Ende.

Mit anderen Worten: Niemand hat das Recht mir etwas wegzupfänden, da die Einziehung von Geldern aus meinem Privateigentum gegen geltendes Kriegs- und Völkerrecht verstößt.
………………………
Unterschrift des Absenders
Dass es hierzulande sowieso keine gesetzlichen Richter gibt, die irgendwelche Beschlüsse beschließen dürfen, muss eigentlich gar nicht mehr erwähnt werden.

Ohne vollständige und lesbare Unterschrift eines gesetzlichen Richters, hat ein Pfändungsbeschluss sowieso keinerlei Rechtskraft oder Rechtsgültigkeit, ist null und nichtig, mithin kriminell und strafbar.

Die Floskeln „ohne Unterschrift gültig“ / „im Auftrag“ / „in Vertretung“ usw. sind sämtlichst unzulässig und entfalten keine Rechtskraft. Siehe BGB § 126: http://dejure.org/gesetze/BGB/126.html

Auch sollten Sie mal ihr Kreditinstitut aufsuchen und anfragen, wie man eigentlich dazu kommt, trotz rechtswidriger Beschlüsse einfach so Gelder von ihrem Konto an Verbrecherbanden (Finanzscheinämter) zu überweisen.

Dieses, Ihr Privateigentum, ist sofort und stehenden Fußes auf Ihrem Konto gutzuschreiben. Ansonsten „rappelt ´s nämlich im Karton“, und zwar für den Geschäftsführer der Bank, in Form eines Strafprozessen vor dem Strafgerichtshof in Den Haag.

                                                                                                                                
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25 Responses to Weitere Kuriositäten aus dem Scheinämterkabinett

  1. Matt Grunig sagt:

    Ich habe die Beiträge überflogen.

    News Top-Aktuell:

    Na dann hoffen wir mal, dass Sie ganz langsam und nicht zu hoch geflogen sind, denn sonst wäre das mit dem Lesen ziemlich schwierig. 🙂

    Offiziell ist das Jobcenter eine Behörde, so Richter der Gerichte. Naja, was soll man dazu sagen?

    News Top-Aktuell:

    Am besten sagt man dazu, was der Realität entspricht: Sogenannte „JobCenter“ sind keinesfalls sogenannte „Behörden“, sondern lausige eingetragene Firmen.

    Mit den sogenannten „Gerichten“ verhält es sich exakt ebenso: auch nur lausige eingetragene Firmen, ohne jegliche Befugnisse.

    „Richter“??? Na wenn wir davon erst anfangen…

    Sogenannte „Richter“ des hiesigen Landes sind nichts anderes als Justizschwerkriminelle und Nachfolgenazis. Keiner von diesen Lumpen besitzt eine Tätigkeitsgenehmigung nach Militärgesetz Nummer 2, Artikel V .9. Keiner von diesen Nachfolgenazis besitzt einen Beamtenausweis, geschweige denn eine Bestallungsurkunde. Jeder von diesen Lumpen ist hochgradig verabscheuungswürdig und gehört lebenslänglich eingeknastet!

    Außerdem gab es Änderungen im SGB: gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/jobcenter-gehen-auf-menschenjagd.php

    „Jobcenter sind Behörden und befugt Verwaltungsakte und Widerspruchbescheide zu erlassen“
    (Quelle: sozialgericht-karlsruhe.de/pb/,Lde/Jobcenter+sind+Behoerden+und+befugt+Verwaltungsakte+und+Widerspruchbescheide+zu+erlassen/?LISTPAGE=2290388)

    News Top-Aktuell:

    He he… wie niedlich. 🙂
    Und nun mal die Realität, wie sich das so mit den sogenannten „Verwaltungsakten“ tatsächlich verhält:

    Polizei aufgepasst – BVwVfG § 44: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

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