Wir freuen uns immer, wenn wir von unseren geschätzten Leserinnen und Lesern, per e-mail Scheinamtskuriositäten zugesendet bekommen.
Hier ist mal wieder eine solche Scheinamtskuriosität (siehe Bild):
Solche Firmen versuchen ja eigentlich immer vorzugaukeln, ein „Amt“ zu sein.
Schon im Briefkopf eröffnet sich das Kuriositätenkabinett, denn dort findet man rechtsseitig die Adresse, der sogenannte „Behörde“.
Man bekommt mitgeteilt, wo sich das Amtsgebäude befindet??? Nein! Man bekommt mitgeteilt, wo sich das DIENSTgebäude befindet. Hat man etwa eingesehen, dass man kein Amt ist?
Weiter im Text:
Die sogenannte „Verwaltungsbehörde“ sieht sich nicht in der Lage, den äußerst interessanten Ausführungen zu folgen, die unser Leser mit unserer Unterstützung der sogenannten „Behörde“ mitteilte.
Es wird im Weiteren empfohlen, an „berufener Stelle“ die Auffassung prüfen zu lassen.
Also jetzt schlägt ´s doch wohl 13 !!!
Eine sogenannte Fahrerlaubnisbehörde wendet Gesetze an, über deren Rechtmäßigkeit sie nichts weiß???
Wie kann man denn einfach Gesetze anwenden, wenn man über deren Rechtmäßigkeit nichts weiß???
Obwohl man über die Rechtmäßigkeit der angewandten (sowieso ungültigen) Gesetze angeblich nichts weiß, wird der Führerschein aber trotzdem einbehalten. Was geht denn hier vor sich?!
Eigentlich müsste das Umgekehrte der Fall sein und das Schreiben folgendes beinhalten:
Sie bekommen Ihr Eigentum (Führerschein) selbstverständlich sofort ausgehändigt. Zwischenzeitlich werde ich mich über die Rechtmäßigkeit der angewandten Gesetze informieren, sowie darüber, ob diese Gesetze überhaupt Gültigkeit haben oder jemals hatten.
Anm.d.Red: Im Übrigen braucht man hierzulande sowieso weder eine Fahrerlaubnis, noch einen Führerschein, was von News Top-Aktuell bereits lückenlos unter Beweis gestellt wurde: „klick“
Dennoch hat einem niemand sein Privateigentum (Führerschein) wegzunehmen, denn das ist laut HLKO § 46 bekanntlich nicht erlaubt.
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den Tatsachen entsprechend aufbereitet


Was wäre denn die richtige Schreibweise, an die „angeblichen “ Behörden, um sein Eigentum ( Führerschein ) wieder zu erlangen?
Haben Sie da einen speziellen Vordruck?
Danke für die schnelle Antwort, werde ich dann mal versuchen…
Aber würde das denn auch klappen, wenn der Führerschein durch eine Alkoholfahrt eingezogen wurde??
Mfg
die frage ist ob das definitiv auch geht alles… nicht dass man am ende keinen führerschein mehr bekommt
hallo was ist mit
Straßenverkehrsgesetz
III. Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 21 – 27)
§ 21
Fahren ohne Fahrerlaubnis
??
so haben sie dich doch am sack oder nicht?
MfG