Post ist gebührenfrei zuzustellen

 

Post ist gebührenfrei zuzustellen

 

Kürzlich bekamen wir die e-mail eines interessierten und hinterfragenden Lesers, der uns auf das Thema Kriegsgefangenenpost aufmerksam machte.

Dieser übersandte uns ein Schreiben an den Geschäftsinhaber der widerrechtlich privatisierten Post – AG (war mal Eigentum der Bevölkerung) betreffs Kriegsgefangenenpost.

Da Deutschland (nicht die BRdvD GmbH!) bis heute keinen Friedensvertrag hat, befinden wir uns immer noch im Kriegszustand, wenn auch bei Waffenstillstand.

Real existent ist die Bevölkerung des hiesigen Landes, welches erwiesen kein Staat, sondern nach wie vor besetztes Gebiet ist.

Mit stillschweigender Zustimmung der Alliierten werden wir hier von einer knallharten Parteiendiktatur ausgebeutet und unterjocht!

Da ich mich somit als Kriegsgefangener in 2. Generation betrachte, liegt der Grundgedanke der Kriegsgefangenenpost also sehr nahe!

So frankiert dieser Leser seine Briefe:

 

Kriegspost Frankierung

 

Damit war die Firma Post AG nicht ganz einverstanden und lehnte es ab, den Brief zuzustellen.

Daraufhin verfasste der junge Mann folgendes Schreiben an die Deutsche Post AG:

Sehr geehrter Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann .

Ich habe am 09.01.2015 einen Brief an meinen Sohn nach Bernau b. Berlin in meinem Briefkasten vorgefunden, den ich am 04.01.2015 in Berlin in den Postbriefkasten eingeworfen habe.

Frankiert habe ich den Brief als gebührenfreie Kriegsgefangenenpost nach Art. 16 HLKO von 1907 und Art. 7 Weltpostvertrag 1994. Den Originalumschlag habe ich Ihnen mit beigefügt.

 

Weltpostvertrag

 

Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass sich Deutschland mangels Friedensvertrag immer noch im Kriegszustand befindet und nur einen Waffenstillstand mit den Alliierten hat.

Die BRD ist kein Staat, sondern lediglich ein provisorisches „Besatzungs-Konstrukt“.

Die BRD ist eine private Finanzverwaltung der Alliierten, der es verboten ist, sich Deutschland zu nennen, da Deutschland lt. SHAEF Gesetz Nr. 52, Art. 7, Abs. 9 das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 ist!!

Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des “Bundesverfassungsgerichts”, an welcher der Senat festhält.

Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363])

Hieraus ergibt sich, dass die Bundesrepublik von 1949 auch kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein kann.

An dieser Ordnung änderte sich auch 1990 mit dem Überleitungsvertrag nichts, weil es auch zu diesem Zeitpunkt keine Volksabstimmung über die Einsetzung einer gesamtdeutschen Verfassung gab oder geben sollte.

Urteil „Bundesverfassungsgericht“: Der Einigungsvertrag ist nichtig.

Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht schon 1991 als null und nichtig erklärt und verabschiedet worden.

Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 – BvR 1341/90 – wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertragsgesetz -….unvereinbar und nichtig.

Somit erstrecken sich kein Grundgesetz und keine Gesetze einer Bundesrepublik Deutschland auf das Gebiet der DDR/ Berlin (Ost) – Mitteldeutschland.

Daher sind Behörden einer vorgeblichen BRD nicht befugt, Vorfälle, Ereignisse oder Gegebenheiten, die außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes auf dem Gebiet Mitteldeutschlands stattfinden oder stattgefunden haben, zum Anlass und zum Gegenstand judikativen Handelns zu machen.

Dies bedeutet eine Überschreitung der örtlichen Zuständigkeit.

Welche Folgen ergeben sich daraus?

• Die Bürger der ehemaligen DDR sind somit keine vermeintlichen Bundesbürger

• Allen vermeintlichen BRD-Behörden auf dem Gebiet von Mitteldeutschland fehlt jegliche rechtsstaatliche Grundlage zum Handeln.

Der „Einigungsvertrag“ zwischen zwei Teilen von Deutschland ist sowohl völkerrechtlich als auch staats- und verfassungsrechtlich ungültig.

Das „Sozialgericht Berlin“ hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der sogenannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist.

Durch Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 29. März 2004 (vgl. Anhang) wurde bestätigt, dass Artikel 2 Abs. 1 des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen weiterhin in Kraft ist.

Weiterhin wurde durch das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin (BGBl. II, S. 26 und 40 ff. Art. 1, 2 und 3 Abs. 2 a)) der 2 + 4 Vertrag in seinen Kernaussagen für die
BRD wieder aufgehoben.

Dieses Übereinkommen wurde durch Annahme des Bundestages mit Zustimmung des Bundesrates am 13. Januar 1994 in den Gesetzesstand erhoben.

Für besetzte Gebiete gelten im völkerrechtlichen Rahmen die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung mit Vorrang vor allen anderen Gesetzen in Deutschland.

Inwiefern das Eigentum des Volkes der Deutschen, ohne sie vorher zu befragen privatisiert werden konnte, wird zur gegebenen Zeit ein ordentliches Gericht bzw. Militärtribunal zu klären haben!

Bis es soweit ist, möchte ich Sie an dieser Stelle an Ihre Beförderungspflicht erinnern und Sie bitten Ihre Angestellten dahingehend zu instruieren, dass Kriegsgefangenenpost nach o.g. Gesetzen gebührenfrei ist.

Sollte ich diesbezüglich nochmals einen Brief zurückbekommen, ergeht ohne vorherige Ankündigung eine Anzeige vor einem internationalen Strafgerichtshof gegen Ihre Person, da Sie als Privatperson gegen internationales Recht und Völkerrecht verstoßen!

Mit entsprechendem Respekt:

*********, Mario

Anmerkung: Bevor wieder ein „politisch korrekt geschulter Mitarbeiter“ den Brief nicht befördert, beschrifte ich den Umschlag ohne Absender!

Auf dieses knackige, sowie durchaus nachvollziehbare Schreiben, hat die Post AG wie folgt geantwortet:

 

AntwPostAG 1[1]

 

Wie heißt es im Schreiben der Post AG doch gleich mal wieder? „Der von Ihnen in Ihrem Schreiben vertretenen Rechtsauffassung können wir nicht zustimmen“.

Das ist die Standartpredigt all jener, die keinerlei Argumente vorweisen, erst recht nicht etwas widerlegen können!

Weiter heißt es, dass die Entscheidung des „Bundesverfassungsgericht“ die Rechtsauffassung nicht unterstützen würde, obwohl sie genau das tut.

Es wird also mal wieder behauptet, dass was auch immer gar nicht so sei, obwohl es exakt genau so und nicht anders ist.

Behauptet wird zudem, dass ja „in unzusammenhängenden Auszügen“ zitiert worden wäre.

Auch diese ist eine gern verwendete Lieblingsbehauptung von Drückebergen, die mit dem Rücken zur Wand stehen, und nicht mehr ein noch aus wissen.

Ferner wird behauptet, dass die „angenommenen Rechtsfolgen nicht im Einklang mit den gültigen Gesetzen stehen würde“.

Das Nennen dieser angeblichen Gesetze, wird natürlich freilich unterlassen.

Dann wird noch behauptet, dass die Gebührenfreiheit nur für internationale Sendungen gelten würde, obwohl Weltpostvertrag und HLKO § 16 gar nichts davon mitteilen:

 

Kriegsgefangenenpost

 

Weltpostvertrag

 

Man schleicht sich also mal wieder wie immer geschickt aus der Affäre – tritt gültige Gesetze mit Füßen und will diese schlicht nicht wahrhaben.

Tolles Land, indem wir hier alle leben. Echt toll. Korrupt und kriminell bis über die Ohren!

                                                                                                                                
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12 Responses to Post ist gebührenfrei zuzustellen

  1. Waldemar sagt:


    Fakten:
    ~ Kolonie ist ein priv. Wirtschaftsraum.
    ~ Ob ein Wirtschaftsraum nun Kolonie, Königreich, Republik, Staat, GmbH, AG, etc… heißt, ist völlig worscht… gleiche Scheiße, nur von einer anderen Seite.
    ~ Kolonie, bzw. die Nutzungslizenz(en) für priv. Wirtschaftsraum kann man auch heute problemlos erwerben.
    ~ Der Besitzer des Wirtschaftsraums (Sklaven-Betrieb) diktiert seine AGBn und erwirtschaftet Geld für sich auf kosten der Sklaven (neusprech Arbeiter) in Form von Billiglohn und Steuern.
    ~ Der Mensch, ob weiß oder schwarz, rot oder gelb ist so doof und lernt nie aus der Geschichte, daß er (Mensch) keine Regierung braucht und weder für Regierende bürgen zu müssen (Bürger), noch Kriege in Namen der Religion zu führen.
    ~ Bekennt sich ein Mensch zu einer Nationalität (Mutter-Sprache) oder Staatsangehörigkeit (Kolonie-Bürger), auch Vaterland genannt, oder sonstiges, kurz gesagt Religion, so ist er freiwilliger, persönlicher Sklave eines Kolonie-Betriebes. Ein Sklave, der dazu beiträgt die Macht des Kolonie-Besitzers(!) zu stärken um ihres gleichen zu unterjochen und auszurauben.
    ~ Ein Tier (z.B. Hirsch), der irgendwo im Wald geboren wird, macht ihn weder zum Bürger (Haftung) des Waldes, oder zum Eigentum, oder Eigentümer des Waldes, noch braucht er ander Hirsche die ihn regieren.

  2. Marion Kremser sagt:

    Hallo an alle!

    Ich hatte auch mehrfach versucht, Briefe per Kriegsgefangenpost zu verschicken, immer ohne Absender. Bei einigen klappte es problemlos. Nun erhielt ich aber einen zurück, der Empfänger (IKK) hatte sich geweigert, das Nachporto zu zahlen und so ging der Brief zum Service Center, Briefermittlung, nach Marburg. Die haben den Brief geöffnet und natürlich ohne irgendeine Unterschrift zurückgeschickt. Toll, nicht?

    News Top-Aktuell:

    Nicht toll aber auch nicht verwunderlich, dass hierzulande gegen geltendes Kriegs- und Völkerrecht verstoßen wird.

    Liebe Grüße: Marion

    News Top-Aktuell:

    Liebe Grüße auch für Sie.

  3. Eike sagt:

    BvR 1341/90 bezieht sich nicht auf den Einigungsvertrag insgesamt, sondern nur auf einen ganz bestimmten Bereich: Den Bestand von Arbeitsverhältnissen aus dem öffentlichen Dienst der DDR.

    News Top-Aktuell:

    Inkorrekt. BvR 1341/90: Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertragsgesetz -….unvereinbar und nichtig.

    Dieses Urteil ist also ungeeignet, um zu behaupten, das BVG habe die Einigung als nichtig erklärt.

    News Top-Aktuell:

    Da das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ nur eine hochkriminelle Firma ist, kann einem das im Grunde sowieso egal sein.

    Wer ´s genauer haben möchte, dass und warum es nie zu einer Wiedervereinigung kam, studiere bitte diesen Artikel: https://newstopaktuell.wordpress.com/2016/03/03/angebliche-wiedervereinigung-scheinhochzeit-zweier-leichen-brd-und-ddr/

  4. anne sagt:

    hat zwar ne Weile geklappt, dann kam Post nicht mehr an

    News Top-Aktuell:

    Bei anderen klappt das nach wie vor. Statt Briefmarke die Aufschrift „Gebühr zahlt Empfänger“ funktioniert übrigens auch.

    dann bekam ich sogar Post v. der dt. KRIPO (!!!)

    News Top-Aktuell:

    Warum?

    die wollten mich verhören!

    News Top-Aktuell:

    Weswegen? Weil Sie Briefe frankiert haben? Lächerlich. Sorry… aber das mit der Firma „KRIPO“ ist eine lächerliche Geschichte.

    Da es kein Vergehen ist, sondern GÜLTIGES Gesetz, bin ich nicht hingegangen. Für SO WAS hat die Kripo Zeit, aber wenn sie zu Gewaltverbrechen gerufen werden, haben sie keine Zeit u. kommen erst 12 Std. später (geschah im Nachbarort!)

    News Top-Aktuell:

    Hier können Sie (und andere) eine Menge über die deutsche „POLIZEI“ lernen: https://newstopaktuell.wordpress.com/2017/02/17/polizei-vom-schutzmann-zum-terrorist/

  5. Danny sagt:

    Moin,
    Für 1oder2 Cent Spende geht es aber! Habe ich die Woche mehrmals gestestet! Also lass uns alle für die kleine Spende für 1oder2cent unsere Post versenden! Irgendwann geht diese AG daran kaputt!
    Verbreitet es überall.

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