Staatsvortäuschung Bundesrepublik Deutschland – Die BRD-Lüge!

26. Juni 2015

 

Die BRD-Lüge

 

Sie beginnen gerade damit, einen der brisantesten Artikel zu lesen, den wir jemals veröffentlicht haben.

Was wir Ihnen in diesem Artikel zu Ihrer gefälligen Kenntnisnahme mitteilen, wird Ihnen garantiert des öfteren Ihre Gesichtszüge entgleisen lassen.

Auch uns blieb bei den Recherchearbeiten oft genug der Mund offen stehen. Fangen wir also an: Wissen Sie eigentlich, in welchem Land Sie hier leben?

Glauben auch Sie, dass die „BRD“ ein Staat ist, dass Sie Staatsbürger der „BRD“ sind, dass der Polizist, der Sie in einer Verkehrskontrolle begrüßt, oder der Richter, der Ihr Scheidungsverfahren bearbeitet, oder nach einem Verkehrsunfall die Umstände aufklärt, Beamte des Staates „BRD“ sind?

Glauben Sie, dass Sie als Staatsbürger des Staates „BRD“ steuerpflichtig gegenüber diesem „Staat BRD“ sind und dass es sich noch dazu bei der „BRD“ um einen „Rechtsstaat“ handelt?

Ihnen ist noch nicht aufgefallen, dass in Ihrem „Personalausweis“ und in Ihrem Reisepass gar keine Staatsangehörigkeit angegeben ist?

Sie finden dort unter der Rubrik »Staatsangehörigkeit« den Eintrag „DEUTSCH“, doch einen Staat namens „DEUTSCH“ gibt es bekanntermaßen doch gar nicht!

Und überhaupt! Wieso haben sie einen Personalausweis? Wessen Personal sind Sie?

Die Vertreter der älteren Generation werden sich vielleicht erinnern, dass es früher Personenausweise oder Identitätskarten gab.

Sie wissen vielleicht auch nicht, dass es von den Verantwortlichen des „BRD“-Systems im Jahre 1990 gezielt unterlassen wurde, eine Verfassung für Deutschland zu verabschieden und dass das „Grundgesetz“ alles Andere als eine Verfassung ist?

Ihnen ist vielleicht auch nicht bekannt, welche Ziele damit verfolgt wurden und welche Konsequenzen dies für jeden einzelnen von uns hat?

Vielleicht glauben Sie auch noch, dass die „BRD“ ein souveräner Staat sei, dass das Besatzungsrecht längst nicht mehr gelte, und dass die obersten Repräsentanten des „BRD“-Systems die Interessenvertreter des „kleinen Mannes“ in Deutschland seien?

Ebensogut können Sie an den Weihnachtsmann, den Osterhasen, oder auch an die Märchen der Gebrüder Grimm glauben, denn nichts von alldem ist nämlich wahr.

Selbstverständlich finden sich im Buchhandel und auf entsprechenden Internetseiten inzwischen zahlreiche Werke, welche sich dieses Themenkomplexes angenommen haben, vielleicht sind Sie bereits auf das eine oder andere Werk gestoßen.

Es ist praktisch nicht möglich, kurz gefasste, gut strukturierte, sachliche, juristisch zitierfähige, und dennoch leicht verständliche Literatur zu diesem Thema zu finden.

Diese Lücke soll mit der folgenden Abhandlung wenigstens teilweise geschlossen werden.

Im Übrigen handelt es sich bei den folgenden dargestellten rechtlichen Zusammenhängen nicht etwa um „juristisches Geheimwissen“. Ganz im Gegenteil!

Jeder der Lesen kann, kann alle dargestellten Sachverhalte nachrecherchieren und auf einfachste Weise nachvollziehen.

An dieser Stelle möchten wir den Wunsch zum Ausdruck bringen, dass die interessierte Leserin und der interessierte Leser nichts von alledem, was in der vorliegenden Abhandlung beschrieben wird, einfach so untätig glauben soll.

Es wird vielmehr ausdrücklich darum gebeten, dass die Leserinnen und Leser möglichst alles selbst nachrecherchieren und selbst überprüfen.

Aufgrund des Zieles der leichten Verständlichkeit dieser Thematik erhebt diese Abhandlung selbstverständlich keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.

Vielmehr kann getrost davon ausgegangen werden, dass die folgende Abhandlung lediglich die berühmte Spitze des Eisbergs ist.

Nach dieser etwas längeren Einleitung soll ´s nun auch losgehen:

Der Bevölkerung des hiesigen Landes wird vorgetäuscht, dass es sich um die Bundesrepublik Deutschland und einen Staat handeln würde. Dem ist aber nicht so, denn im Grunde ist die Sache nämlich die:

Die BRD ist die Simulation eines Staates!

 

Firma Bundesrepublik Deutschland

 

Die angebliche „Bundesrepublik Deutschland“ ist ein Unternehmen. Eine Firma also.

Wissen Sie, was der sogenannte „Bundestag“ ist? Richtig! Eine weitere Firma.

Woran man das erkennen kann fragen Sie? Ganz einfach!

Der sogenannte Bundestag hat eine Steuernummer, die wie folgt lautet: DE 122119035

Steuernummern gibt ´s aber nur für Firmen, juristische Personen, sowie für pauschalierte Land- und Forstwirte, womit bewiesen ist, dass es sich beim Bundestag um eine Firma handeln muss – genauer beschrieben, um ein Schauspielhaus, in dem Theater gespielt wird: Die einen spielen „Regierung“ – die anderen spielen „Opposition“.

Kommen wir zu weiteren interessanten Hinweisen:

Wenn Ihnen z. B. ein Bußgeldbescheid zugehen sollte, dann kommt der mit einer Förmlichen Zustellung (gelber Brief).

Die Vorgehensweise nach dem Erhalt einer „Förmlichen Zustellung“ im Briefkasten ist folgende: Nicht öffnen!

Spätestens am zehnten Tag nach dem auf dem Umschlag angegebenen Datum den Brief oder das „Einwurf-Einschreiben“ mit dem Vermerk „Zurück an Absender“ zur Post geben.

„Übergabe-Einschreiben“ auf keinen Fall vom Briefträger/Postboten annehmen, sondern Annahme verweigern! Niemand ist verpflichtet, Einschreiben anzunehmen!

„Und was soll das bringen? Bezahlen muss ich doch sowieso“, werden Sie jetzt sicher fragen und sagen.

Nein! Müssen Sie eben nicht, da es dazu keine rechtliche Handhabe gibt – erst recht nicht, wenn Ihnen ein solcher Brief einfach so in den Briefkasten geschmissen wird, denn die Sache ist nämlich die:

Eine Förmliche Zustellung („Gelber Brief“) muss gesetzlich bestimmt durch eine Amtsperson persönlich an den Adressaten übergeben werden.

Die (rechtswidrig) privatisierte Deutsche Post AG erfüllt diese zwingende Bedingung nicht, da dort leider keine Beamten arbeiten.

Es ist den Behörden der „BRD“ seit dem 29.09.1990 nicht mehr möglich, behördliche Schreiben rechtswirksam zuzustellen. Behördliche Schreiben also bitte immer schön ungeöffnet zurück an den Absender.

Womöglich bekommen Sie dann eines sonnigen Tages Besuch von einem jungen Mann, der eine lustige Jacke trägt, auf dem das Wort „Justiz“ steht.

Dieser möchte Ihnen nun den Brief persönlich zustellen, was aber leider auch wieder nicht geht – und wissen Sie auch warum das nicht geht?

Das geht darum nicht, weil dieser junge Mann leider auch kein Beamter ist, Ihnen den Brief also ebenfalls nicht rechtskonform zustellen kann. Dumme Sache das.

Am Ende wird man einsehen, dass Sie nicht so doof sind, wie man´s gerne hätte, und wird Sie in Ruhe lassen.

Übrigens! Die Deutschen wissen noch nicht einmal, dass sie gar keine Staatsangehörigkeit besitzen. „Wieso nicht?“, werden Sie sich sicher fragen. Ganz einfach!

Werfen Sie doch mal einen Blick in Ihren Personalausweis. Was steht da unter Staatsangehörigkeit? Richtig! DEUTSCH!

 

Staatsvortäuschung Bundesrpublik Deutschland BRD - Die BRD-Lüge 3

 

Es gibt aber kein Land, das „Deutsch“ heißt, oder kennen Sie vielleicht ein solches Land!?

 

Staatsvortäuschung Bundesrpublik Deutschland BRD - Die BRD-Lüge 1

 

Staatsvortäuschung Bundesrpublik Deutschland BRD - Die BRD-Lüge 2

 

In fast ganz Europa steht in den Ausweisen das entsprechende Land (Italien, Österreich usw.). In deutschen Bundespersonalausweisen steht plump: „DEUTSCH“.

Früher gab es Personenausweise, in welchen teilweise auch schon eine verworrene Staatsangehörigkeit genannt wurde, doch immerhin gab es wenigstens Personenausweise, und keine Personalausweise:

 

Staatsvortäuschung Bundesrpublik Deutschland BRD - Die BRD-Lüge

 

Ihr Ausweis, den Sie persönlich besitzen, heißt übrigens nicht einfach nur so „Bundespersonalausweis“, sondern weil Sie zum Personal der BRD gehören – und wissen Sie, wer Sie zum Personal dieser Firma gemacht hat? Ganz einfach! Sie selbst!

Jetzt fragen Sie sich wieder
(siehe Video):

 

 

Sie haben den Ausweis selber beantragt, also quasi um Einstellung in diese Firma gebeten.

Im ehemaligen Römischen Reich mussten Sklaven, so sie denn schreiben konnten, in GROSSBUCHSTABEN eine Urkunde unterschreiben, dass Sie dem Sklavenhalter gehören.

Und nun schauen Sie doch noch mal in Ihren Bundespersonalausweis, wie Ihr Name dort geschrieben steht. Richtig! In GROSSBUCHSTABEN natürlich. Und nun raten Sie mal warum?!

Sind Sie schon mal von der Polizei angehalten worden und mussten eine Strafe bezahlen?

Nichts davon hätten Sie über sich ergehen lassen müssen, denn weder gibt es hierzulande ein anwendbares Ordnungswidrigkeitengesetz, noch Polizeibeamte.

„Warum das denn nicht“, fragen Sie? Ganz einfach!

Im Zweiten Bereinigungsgesetz, Artikel 3, wurde das Gesetz über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen aufgehoben.

Es wurde u. a. aufgehoben das Einführungsgesetz (EG) zum Ordnungswidrigkeitengesetz (Owig) welches den Geltungsbereich enthielt (beschlossen am 11. 10. 2007, aufgehoben am 25. 11.2007. Rechtskraft / Rechtswirksamkeit mit Bekanntgabe im BGBl. am 29. 11. 2007, Teil I, S. 2614 ff.)

Die „Polizei“ beruft sich bei Fahrzeugkontrollen mittlerweile auf § 36, Abs. 5, der Straßenverkehrsordnung [StVO]. Eine Ordnung ist aber kein Gesetz und hat darum keine Gesetzeskraft.

Artikel 57 – Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten:

„Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl., I, S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl., I, S. 3574), wird aufgehoben.“ (BGBl., 29. 11. 2007, Teil I, S. 2614 ff.)

Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereiches auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

Wenn es aber keinen Geltungsbereich mehr gibt, dann gibt ´s auch kein außerhalb des Geltungsbereiches, da das ja einen Geltungsbereich zwingend voraussetzt.

Das Ordnungswidrigkeitengesetz ist damit null und nichtig!

Mit anderen Worten: Das Ordnungswidrigkeitengesetz ist nicht mehr existent und darf folgerichtig nicht mehr angewendet werden.

Übrigens! Was sich Ihnen als „Polizeibeamter“ ausgibt, ist gar keiner – und wissen Sie auch warum nicht? Ganz einfach!

Es gibt in diesem Land keine Beamten mehr, da Beamte nur vom Staat berufen werden können.

Das hiesige Land, in dem Sie hier leben, ist aber kein Staat, sondern eine Firma. Hinter der Handelsregisternummer HRB 51411 verbirgt sich die „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“.

Wie kann es sein, dass eine Firma Hoheitsrechte ausübt, wie zum Beispiel das Fordern und Einziehen von Steuern?!

Sie haben es richtig erkannt! Natürlich hat keine Firma das Recht, von Ihnen Steuergelder zu fordern oder einzuziehen! Wo kämen wir auch hin, wenn einfach jede x-beliebige Firma von Ihnen das Zahlen von Steuern verlangen könnte?!

Da es diese Finanzagentur GmbH bereits seit dem Jahre 1990 gibt, und diese seit dem fleißig widerrechtlich Steuergelder eingezogen hat, können Sie sämtlich Steuern zurückfordern die Sie in den letzten 24 Jahren gezahlt haben, da diese unrechtmäßig eingezogen wurden.

Wie Sie das machen können, beschreiben wir in einem Folgeartikel, den wir am Freitag, den 31. Oktober 2014 veröffentlichen werden.

Polizeibeamte???

Testen Sie ´s doch mal selbst! Lassen Sie sich von einen vermeintlichen Polizeibeamten doch mal seinen Beamtenausweis (Amtsausweis) zeigen.

Dann wird er Ihnen einen Ausweis zeigen, doch leider keinen Beamtenausweis, sondern einen Dienstausweis, der ihn leider nicht als Beamten ausweist, weil er nämlich kein Beamter ist. In Firmen arbeiten nämlich stets Angestellte.

Dass es sich beim gesamten Polizeiapparat des hiesigen Landes um Firmen handelt, kann man unter anderem daran erkennen, dass sie Allgemeine Geschäftsbedingungen vorhalten. Siehe: Bundespolizei

Firmen, bzw. deren Angestellte, haben keinerlei Befugnisse gegenüber Dritten. Firmen können bestenfalls Angebote unterbreiten, die man sowohl annehmen, als auch ablehnen kann.

Mit anderen Worten: Lassen Sie sich von Polizeibeamtenschauspielern nicht beeindrucken. Die haben genauso viele Befugnisse wie Sie. Nämlich GAR KEINE!

Früher gab es Beamtenausweise. Die sahen dann zum Beispiel so aus:

 

Beamtenausweis

 

Die Person, die da meint Sie maßregeln zu können ist also gar kein Polizeibeamter und handelt somit als Privatperson, was gar nicht gut ist, denn diese Person begeht gleich zwei Straftaten auf einmal – nämlich einerseits Täuschung im Rechtsverkehr und im weiteren Amtsanmaßung.

Beides sind Straftaten, womit diese Privatperson im vollen Umfang mit Vermögen und Freiheit haftet.

„Na dann verklage ich den doch mal“ wäre vielleicht eine Idee, auf die Sie nun kommen würden.

Das können Sie durchaus machen. Sie sollten sich aber ein ordentliches europäisches Gericht außerhalb des hiesigen Landes dafür aussuchen, oder aber hoffen, dass der „Polizist“ nicht weiß, dass er von einem Richter eines Gerichts des hiesigen Landes gar nicht verknackt werden kann.

Jetzt fragen Sie sicher: „Warum kann der von einem Gericht des hiesigen Landes nicht verknackt werden?“ Ganz einfach!

Der kann nicht verknackt werden, weil es in diesem Land keine Strafprozessordnung und keine gesetzlichen Richter gibt.

Wir können uns schon vorstellen, was Sie sich jetzt fragen werden: „Warum das denn nicht?“

Ganz einfach: Es gibt in diesem Land (wie bereits festgestellt) keine Beamten und schon gar keine gesetzlichen Richter.

In der Staatssimulation „BRD“ gibt ´s nämlich keine gesetzlichen Geschäftsverteilungpläne (GVP) bei Gerichten mehr und damit keine gesetzlichen Richter.

Mit Streichung des § 1 Einführungsgesetz (EG) zum Freiwilligengerichtsbarkeitsgesetz (FGG) und Wegfall des § 15 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) („Gerichte sind staatliche Gerichte“) im Jahr 1950 verfügen „BRD“-„Gerichte“ über keinen gesetzlich geregelten GVP mehr nach § 21 e GVG.

An „BRD“-„Gerichten“ sind somit keine gesetzlichen Richter nach Art. 98, Abs. 1 u. 3, GG mehr tätig.

Niemand darf aber nach § 16 GVG dem gesetzlichen Richter entzogen werden. Auch Ausnahmegerichte sind unzulässig:

„Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“ (Art. 101, Abs. 1, GG)

Jeder hat Anspruch auf rechtliches Gehör: „Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.“ (Art. 103 GG).

Es gibt auch kein Gerichtsverfassungsgesetz mehr, da dieses im 1. Abschnitt „Allgemeine Vorschriften §§ 1“ weggefallen ist.

Die Vorschrift wurde aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht (Bundesbereinigungsgesetz) im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006.

GVG, StPO, ZPO und Owig sind also seit Ende April 2006 aufgehoben worden da sie keinerlei Geltungsbereiche mehr haben.

Daraus folgt messerscharf: Ohne eine ZPO ist kein Zivilverfahren, kein Ordnungswidrigkeitenverfahren, kein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und auch kein sonstiges Zwangsverfahren oder eine Umsetzung von Erzwingungshaft mehr möglich.

Einer unserer geschätzten Leser teilte uns Folgendes mit:

„Ich wurde mal vom Gericht zu Unrecht verurteilt und die sogenannte Rechtskraft war eingetreten und konnte somit dagegen kein Einspruch mehr erheben nach mehreren Instanzen.

Doch die sogenannte Rechtskraft hatte keine Wirkung und ist nichtig. Die Geldstrafe wurde sofort zurück erstattet und alles aufgehoben.

Ein Gesetz hat nämlich nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wurde. Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig, denn die Sache ist mal wieder nämlich die:

In den Einführungsgesetzen (EG) waren die räumlichen Geltungsbereiche der jeweiligen Gesetze festgelegt.

Mit Aufhebung der EG haben die betreffenden Gesetze ihren Geltungsbereich verloren, gelten daher nirgends und sind deswegen null und nichtig (Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit)
[BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147] und gegen das Bestimmtheitsgebot [BVerwGE 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963; § 37 VwVerfG]).

„Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein.

Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches.“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 [„Bestimmtheitsgebot“])

„Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten.

Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.

Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 [„Gebot der Rechtssicherheit“])

Der Kläger war am Staunen und konnte dagegen nichts machen. Nur wenn man ihnen erklärt, dass es keine ZPO mehr gibt, lassen sie nach. Das ist eindeutig Volksbetrug!

Nun frage ich mich wieso es überhaupt noch Gerichte und sogenannte Beschlüsse gibt? Wollen sie etwa hoffen, dass die Menschen davon nichts erfahren oder sich auf ein freiwilliges Gericht und Scheinurteile einlassen?“

Offenbar wird darauf gehofft und offenkundig hat dieser Leser völlig Recht, denn es stimmt: Das ist nichts anderes als Betrug am Volk, wovon die Bevölkerung allerdings erfahren wird! News Top-Aktuell ist nur eines von einigen weiteren Internetmedien, die solche Fakten an die Öffentlichkeit bringen.

Nur Richter nach Artikel 101.GG dürfen eine Verhandlung oder Sitzung eröffnen.

Das bedeutet, dass ein Bürger die Legitimation einer Richterin oder eines Richters verlangen kann.

Ein Polizeibeamtenschauspieler, ob in Uniform oder nicht, ob persönlich bekannt oder nicht, muss sich einem Bürger gegenüber vor jedem juristischen Handeln oder Einschreiten legitimieren, wenn es der Bürger verlangt! Ohne wenn und aber!

Genau das Gleiche gilt auch für eine Richterin oder einen Richter. Wenn ein Bürger dessen Legitimation verlangt, dann sind die Richter dazu gesetzlich verpflichtet, diese schriftlich vorzulegen.

Aus diesem Grund wurden in den letzten 12 Monaten insgesamt über 1.200 Richter und Richterinnen vor Gericht gefragt: „Sind Sie gesetzlicher Richter nach Artikel 101 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und können Sie sich ausweisen?“

Interessanterweise konnte oder wollte sich keiner nach dem Grundsatz des Artikels 101 legitimieren, was gleichzeitig bedeutet, dass es in der so genannten Bundesrepublik Deutschland keine gesetzlichen Richter gibt.

Ohne die Beachtung der Artikel 101 und Artikel 103 (Absatz 1: „Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör“) ist jedes Gericht im dem hiesigen Land ein Standgericht oder auch Sondergericht, (die allerdings laut Artikel 101 unzulässig sind) da kein Gericht im hiesigen Land die Rechtsnormen befolgt.

Damit ist eine Rechtsprechung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen in der „BRD“ unmöglich und alle sogenannten Urteile, Beschlüsse, usw. sind nicht rechtsgültig.

Damit herrscht in der „BRD“ Stillstand der Rechtspflege!

„Die BRD ist kein Rechtsstaat.“ (Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 08. 06. 2006 [AZ: EGMR 75529/01]).

Eine legale Rechtsprechung findet nicht mehr statt und ist nicht mehr möglich. Stattdessen herrschen methodische/systematische Amtsanmaßung, Rechtsbeugung, Rechtsbruch und Willkür.

Bundesdeutsche „Gerichte“ stehen außerhalb von Recht und Gesetz und sind illegal.

Die Konsequenzen daraus sind weit mehr als nur ungeheuerlich, unfassbar und unglaublich!

Wer zum Beispiel nach dem 19.04.2006 in den Knast gewandert ist, sitzt dort zu Unrecht ein, obwohl er ein schweres oder mehrere schwere Vergehen begangen hat und muss im Grunde genommen sofort auf freien Fuß gesetzt werden.

Wer nach dem 19.04.2006 seine Führerscheindokument entzogen bekam, sollte sich dieses schleunigst wieder abholen, denn auch das ist unrechtmäßig geschehen.

Im Grunde gilt all das auch schon ab dem 29. August 1990, denn spätestens ab diesem Datum ist das hiesige Land kein Staat mehr, sondern nur noch eine Staatssimulation.

Da Beamte aber nur von einem Staat berufen werden können und nur in einem Staat Hoheitsrechte ausüben und anwenden dürfen, gibt es seit Ende August 1990 keine Beamten mehr.

Das hat zur Folge, dass jemand, der nach dem 29. August 1990 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, schlicht und ergreifend widerrechtlich einsitzt.

Wer seine Führerscheindokument nach dem 29. August 1990 entzogen bekam, sollte sich diese umgehend wieder aushändigen lassen, da auch das widerrechtlich geschah.

Kurzum: Alle „Hoheits“- und Verwaltungsakte in der „Bundesrepublik Deutschland“ sind rechtsungültig, rechtsunwirksam (null und nichtig) und rechtswidrig, da es seit dem 29.08.1990 im hiesigen Land keine Beamten mehr gibt, die Hoheitsrechte ausüben und anwenden dürfen.

Zudem sind die „Hoheits“- und Verwaltungsakte nicht unterschrieben, verstoßen gegen das Zitiergebot (Artikel 19, Absatz 1 und 2) des Grundgesetzes und haben keinen Geltungsbereich.

In der „BRD“ gilt nach wie vor Besatzungsrecht

Ein anschauliches Beispiel dafür, dass das Besatzungsrecht weiterhin in Kraft ist, ist die Verurteilung des DDR-Devisenbeschaffers Schalck-Golodkowski im Jahre 1996 zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Er ist nicht etwa nach dem StGB verurteilt worden, sondern nach dem SHAEF-Gesetz Nr. 53 (Besatzungsrecht), was belegt, dass dieses Recht im Jahre 1996 noch galt und bis heute noch gilt.

Das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ hatte die „Verfassungsbeschwerde“ von Herrn Schalck-Golodkowski nicht angenommen, da ein Einspruch deutscher Gerichte gegen alliiertes Recht nicht möglich ist.

Den Begriff „Bundesverfassungsgericht“ haben wir in Anführungszeichen gesetzt, da das hiesige Land leider keine Verfassung besitzt. Hier ist also ein „Bundesverfassungsgericht“ ohne eine Verfassung + nicht gesetzlicher Richter am Werk, die keinerlei Verfügungsgewalt oder Beschlusskraft besitzen.

Um zu gewährleisten, dass die Interessen der drei westlichen Besatzungsmächte im Besatzungsgebiet umgesetzt werden, hatten diese zudem eine besondere Verfügung getroffen, die im Polit-Jargon als „Kanzlerakte“ bekannt geworden ist.

Dabei wurde von den Besatzungsmächten hinter dem Rücken der Öffentlichkeit verfügt, dass der sogenannte „Bundeskanzler“ im Zusammenhang mit seiner Vereidigung sich bei den Alliierten einfindet, um von diesen die Anweisungen derselben entgegen zunehmen (sogenannte „Antrittsbesuche“).

Interessanterweise ist in dieser „Kanzlerakte“ auch geregelt, dass bis zum Jahre 2099 die Alliierten die Medienhoheit im Besatzungsgebiet inne haben.

Du hast ja noch nicht mal gewählt…

Darüber hinaus ist in diesem Dokument die Pfändung der Goldreserven des Deutschen Reiches (ca. 4.000 Tonnen) durch die Alliierten dokumentiert.

 

Geheimer Staatsvertrag

 

Und was sagt das sogenannte „Presse- und Informationsamt“ der sogenannten „Bundesregierung“ auf Anfrage dazu? Schauen Sie selbst:

 

Die Lügen der Bundesmarionetten

 

Bei sogenannten „Bundeskanzlern“ handelt es sich nicht nur um infame Lügner und hochkriminelle Staatsvortäuscher, sondern auch um die obersten Statisten, welche die Interessen der Besatzungsmächte gegenüber der hiesigen Bevölkerung durchzusetzen haben.

Vielleicht wird nun auch klarer, warum sich die Bürger des hiesigen Landes jegliche Teilnahme an politischen Wahlen sparen können, da die Fäden ganz andere Leute ziehen.

Wer sich hierzulande an politischen Wahlen beteiligt, der kann bestenfalls dafür sorgen, dass gewählte politische Kriminelle, bzw. kriminelle Schauspieler, für immer ausgesorgt haben.

Überdies kann man sich dann noch höchstens der Beihilfe zum Volksverrat schuldig machen, doch mehr kann ein Bürger des hiesigen Landes mit seinem Kreuzchen auf dem Wahlzettel nicht erreichen.

Zusammenfassend muss man feststellen, dass die oberste Regierungsgewalt im Besatzungsgebiet nach wie vor von den drei westlichen Besatzungsmächten ausgeübt wird.

Das hierzu geschaffene Verwaltungskonstrukt „BRD“ ist dabei der verlängerte Arm der drei westlichen Besatzungsmächte.

Die oberen Repräsentanten der „BRD“ sind die Erfüllungsgehilfen und Interessenvertreter dieser Besatzungsmächte.

Es handelt sich bei der „Regierung“ der „BRD“ somit lediglich um eine Schein- beziehungsweise Marionettenregierung. Sie sind Angestellte der Besatzungsmächte – weiter nichts.

Es muss deshalb zwingend geschlossen werden, dass das Kriterium einer eigenen Staatsgewalt von der „BRD“ nicht erfüllt wird.

Die „BRD“ ist somit allein wegen des Fehlens dieses völkerrechtlich notwendigen Merkmals der Drei-Elemente-Lehre kein Staat!

Da es sich nicht um einen Staat handelt, kann es hier nur Firmen geben, die keinerlei Recht auf Ausübung und Anwendung von Hoheitsrechten besitzen.

Mit anderen Worten: Es gibt hierzulande keine gesetzlichen Richter, keine Polizei- und sonstige Beamten, keine Pflicht, sich von selbigen Verurteilen oder Schikanieren zu lassen und auch keine Pflicht Steuern zu zahlen, um nur mal einige wenige Konsequenzen aus dem großen Ganzen zu ziehen.

Gilt das Grundgesetz überhaupt?

Seit dem Jahre 1990 ist die höchste Rechtsnorm, das sogenannte „Grundgesetz“, in seinem territorialen Geltungsbereich nicht mehr definiert.

Zuvor gab es noch den Artikel 23 (alte Fassung) in dem der territoriale Geltungsbereich definiert wurde. Hier können Sie das Vorher und Nachher zur Kenntnis nehmen:

Artikel 23 Grundgesetz; alte und neue Fassung
http://de.wikimannia.org/Artikel_23_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland

Da das Grundgesetz mit der Neufassung des Artikel 23 keinen Geltungsbereich hat, ist es im Grunde genommen nichtig.

Das Grundgesetz wurde unwirksam gemacht

Das Bundesverfassungsgericht hat einmal festgestellt, dass Urteile, die außerhalb des Geltungsbereichs des Art. 23 GG gefällt wurden, absolut ungültig sind.

Artikel 23 GG wurde überdeckt

Üblich ist in der Gesetzgebung, dass bei aufgehobenen Paragrafen ein „(entfallen)“ oder „(aufgehoben)“ gesetzt wird und neue Paragrafen mit neuer Nummer angefügt werden, gegebenenfalls mit angehängten Kleinbuchstaben.

Mit dem Europa-Artikel wird der alte Artikel 23 „überdeckt“. Wer eine neue Version des Grundgesetzes in Händen hält, findet keinen Hinweis auf den aufgehobenen Artikel 23.

Man hört und liest von Propagandalügnern auch immer wieder, dass Geltungsbereiche ja gar nicht nötig wären, da es doch selbstverständlich sei, dass Gesetze für das jeweilige Land zu gelten haben.

Ist das aber wirklich so??? Schauen wir uns das Ganze doch mal bei Licht an.

Die Bundesrepublik besitzt keine eigene Verfassung, wie es bei jedem anderen Staat auf der Welt üblich ist.

Dies spiegelt sich nicht nur im Namen (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland) wieder, denn richtig wäre „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“, sondern steht auch so wortwörtlich in der alten Präambel bis zum 29.09.1990:

„…um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.“

Die Gründerväter des Grundgesetzes hatten 1949 nicht vor eine Verfassung für Deutschland zu erstellen, wie es sich aus dem alten Artikel 146 GG (dieser wurde auch am 29.09.1990 angepasst) rückschließen lässt:

„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“.

Wenn also der Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes nicht im Grundgesetz verankert sein braucht, warum hatten die Gründerväter den alten Artikel 23 GG mit aufgenommen, wenn ihnen eine Definition des Gültigkeitsbereiches nicht für notwendig erschien?

Kommen wir zu einer weiteren Seltsamkeit:

Im ursprünglichen Artikel 23 des GG hieß es:

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Gross-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen“.

Am 29.09.1990 wurde dieser Passus ersatzlos aus dem Grundgesetz gestrichen.

Am 03.10.1990 fand der Beitritt (Wiedervereinigung Deutschlands) der ehemaligen mitteldeutschen Gebiete (genannt DDR) statt.

Zu diesem Zeitpunkt gab es den Artikel 23 GG im Grundgesetz aber schon gar nicht mehr.

Mit anderen Worten: Das Grundgesetz ist in den neuen Bundesländern nie in Kraft getreten, da der Passus – „In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen“ – am 29.09.1990, also 4 Tage vor dem Beitritt der neuen Bundesländer, bereits ersatzlos gestrichen war.

Es kommt aber noch besser!

Thema: Rundfunkstaatsvertrag (RfStV)! Mal abgesehen davon, dass man Staatsverträge nur mit anderen Staaten abschließen kann, und nicht ein Staat mit sich selbst, ist auch folgende Frage zu stellen:

Wie kann der Rundfunk“staatsvertrag“ Gültigkeit besitzen, wenn der Geltungsbereich des Grundgesetzes zum 18.07.1990 aufgehoben wurde!?

Jedes Gesetz bedarf für seine juristische und körperliche Wirksamkeit einen klar definierten Geltungsbereich. Ist dieser nicht vorhanden, ist jenes Gesetz außer Kraft gesetzt. Das liegt hier nun schon seit 1990 vor!!! Damit fehlt dem sogenannten „Rundfunkstaatsvertrag“ jede Rechtsgrundlage.

Und nun kommt es NOCH BESSER!

Am 17.07.1990 verfügten die Alliierten Siegermächte des 2. WK, während der Pariser Konferenz neben der Aufhebung der „Verfassung der DDR“, die Streichung der Präambel und des Artikels 23 des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“.

Mit dem territorialem Geltungsbereich verlor das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ als Ganzes mit Wirkung zum 18.07.1990 seine Gültigkeit

Mit der Streichung des Artikels 23 durch US–Außenminister James Baker in Paris, vor Beitritt der neuen Länder, ist am 17.07.1990 nicht nur das „Grundgesetz“, sondern die „Bundesrepublik Deutschland“ selbst, als provisorisches Staatsgebilde erloschen.

Mit der Streichung des Artikels 23 (alte Fassung) des „Grundgesetzes“ hörte die „BRD“ faktisch auf zu existieren und die handelnden Politikerdarsteller verloren damit ihre Legitimation.

Somit sind alle Verträge, die nach dem Datum der Pariser Konferenz durch (unlegitimierte) deutsche Politikerdarsteller abgeschlossen wurden, nach internationalem und Völkerrecht nichtig!

Das betrifft beispielsweise auch den „Einigungsvertrag“: Nach internationalem Recht sind Verträge, die gegen Normen des Völkerrechts verstoßen, nichtig (siehe Artikel 53 des „Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge“ vom 23. Mai 1969, von der „BRD“ ratifiziert am 20.08.1987):

Artikel 53 – Verträge im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts (ius cogens):

Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts steht.

Es entspricht internationalen Normen, dass nur rechtmäßig legitimierte Personen, die Vertretungsgewalt haben, Verträge abschließen können.
Diese Verträge dürfen zu anderen, übergeordneten Normen nicht im Gegensatz stehen.

Nachweislich ist aber seit der Streichung des Artikels 23 (alte Fassung) eben dieser Paragraf am 31. August 1990, dem Tag der Unterzeichnung des „Einigungsvertrages“, nicht mehr existent gewesen, da er am 17.07.1990 gestrichen wurde.

Damit kann der Paragraf 1 des „Einigungsvertrages“ (Beitritt gemäß Art. 23 alte Fassung „GG“) wohl kaum umsetzbar gewesen sein.

Das „Grundgesetz“, das seinerseits ebenfalls nie ratifiziert worden ist und nur durch „faktische Unterwerfung“ eine Art Gewohnheitsrecht in der „BRD“ wurde, kann aber als „Ersatzverfassung“ nicht auf eine selbst ausdrücklich vorgenommene räumliche Definition seines Geltungsbereichs (wie im alten Art. 23) verzichten.

Als ranghöchstes Recht hat es diese grundlegenden Bestimmungen selbst zu treffen. Dies ist derzeit nicht mehr der Fall und somit ist die vermeintliche „BRD“ nur noch eine nicht staatliche Organisation.

Diese Tatsache teilte sogar mal ein Politkrimineller namens Sigmar Gabriel mit:

 

 

Damit sind alle rechtlichen Grundlagen für laufende Verfahren nach StPO, ZPO, OwiG, AO usw. entfallen, so dass sich eine Entscheidung hierauf nicht (mehr) stützen kann.

Die Verfahren sind daher sämtlich einzustellen, es sei denn, von Seiten der Normgeber wird eine Legitimation geliefert.

Unzulässig sind Argumentationen wie „mit der normativen Kraft des Faktischen“, „Gewohnheitsrecht“ oder ähnliche Verlegenheitsscheinargumente.

Da die gesamte Rechtsprechung in der „BRD“ auf dem Boden des „Grundgesetzes“ und in der „DDR“ auf dem Boden der dortigen Verfassung stand, ist nach dem 18.07.1990 in konsequenter Fortführung des Gedankens ganz klar und eindeutig der Stillstand der Rechtspflege festzustellen.

Weitere Fakten für unsere hochgeschätzten Leserinnen und Leser:

Im „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ von 1990 heißt es:

„Art. 1(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen…“

Dem Wortlaut und dem Sinn nach wurden demnach die BRD, die DDR und Berlin zu einem Staat mit Namen „Das vereinte Deutschland“.

Im Artikel 8 dieses Vertrages heißt es:

„Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt für das vereinte Deutschland.“

Im Artikel 10 kann man nachlesen:

„Die Urschrift dieses Vertrages … wird bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt…“

Offensichtlich gibt es neben der Regierung der Bundesrepublik Deutschland noch eine Regierung des Staates „Das vereinte Deutschland“, die den Vertrag für „Das vereinte Deutschland“ ratifiziert hat.

1990 wurde hinter dem Rücken der Bevölkerung die BRD offensichtlich in eine „Finanzagentur Bundesrepublik Deutschland GmbH“ umgewandelt.

Demnach gehören wir nicht zum Personal von „DEUTSCH“, sondern zum Personal einer privatwirtschaftlich orientierten Firma die das gesamte Staatsvermögen verwaltet, aber nur mit 25 500,- Euro haftet, da es sich ja um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) handelt.

Alleiniger Gesellschafter ist der Bund, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen. Dem Handelsregisterauszug kann man das tatsächliche Gründungsdatum entnehmen: 29.08.1990.

Demnach gehört die Bevölkerung des hiesigen Landes mindestens 4 Ländern an:

dem Deutschen Reich (in den Grenzen von 1937),
einem Land namens DEUTSCH,
der Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1989,
sowie „Das vereinte Deutschland“ aus dem Jahre 1990.

Außerdem gehört die Bevölkerung dann auch noch ohne Vorstellungsgespräch zum Personal der BRD-Finanzagentur GmbH, ebenfalls aus dem Jahre 1990 – aber das ist ja eine Firma und kein Land.

Wie das Bundesverwaltungsgericht feststellte, muss man den Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können, doch wer sieht sich bei diesem ganzen Wirrwarr eigentlich noch im Stande zu erkennen, welchem Land man eigentlich angehört und welche Gesetze für einen gelten!?

Was gilt denn hier nun eigentlich?

Das ist eine gute Frage, die man nur schwer beantworten kann. Wir versuchen es trotzdem mal. Unseren Recherchen nach sieht die Sachlage wie folgt aus:

Nach Auskunft aus Den Haag gilt die „Weimarer Verfassung“ vom 11.08.1919. Sie gilt in der Fassung vom 30.01.1933 mit den durch die alliierte Gesetzgebung bis zum 22.05.1949 vorgenommenen Veränderungen.

Da aber die Weimarer Verfassung nach dem ersten Weltkrieg unter maßgeblicher Beeinflussung durch die Alliierten zustande kam und nach Völkerrecht der Rechtsstand zwei Tage vor Kriegsbeginn maßgeblich ist, benennen Völkerrechtler den Verfassungsvertrag von 1871 als einzige Rechtsgrundlage des Deutschen Volkes.

Der Staat „Deutsches Reich“ als Institution des Völkerrechts ist 1945 bei der Kapitulation nicht untergegangen. Das sagte auch einmal der ehemalige Finanzminister Theo Weigel:

 

 

Die von den Alliierten definierte Territorialität Deutschlands waren und sind die Reichsgrenzen vom 31.12.1937.

Das „Bundesverfassungsgericht“ hat dies mit Urteil vom 31.07.1973 bestätigt:

„Es wird daran festgehalten, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation, noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten untergegangen ist.

Es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.

„Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.“ (Urteile 2 Bvl.6/56, 2 BvF1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)

Diese Urteile sind zu keinem Zeitpunkt revidiert worden und auch nicht durch die geänderten politischen Verhältnisse in Europa hinfällig geworden.

Das besatzungsrechtliche Provisorium „Bundesrepublik Deutschland“ war und ist die Simulation eines Staates.

Das ist nichts anderes, als organisierte Schwerstkriminalität in Form von Hochverrat an der Bevölkerung des hiesigen Landes!

Sie sehen…
Fernsehen ist total langweiliger Murks. Die Realität ist um läääängen interessanter!

Von dieser Realität sollen SIE aber eigentlich gar nichts wissen und darum versucht man Sie ja auch mit „Fußball“, „Bauer sucht Frau“, „Sebastian Silbereisen“, „Hansi Hinterlader“ und ähnlichen Blödsinn davon abzulenken.

Im Internet versucht man die Onlinerinnen und Onliner mit „Chemtrails“, 9/11-Verschwörungsblödsinn und ähnlichen Quatsch von der Realität abzulenken – frei nach dem Motto:

Wenn du andere von der Realität ablenken willst, dann erfinde einfach unsinnige Verschwörungsspinnereien und Bedrohungen, die es gar nicht gibt.

„Man kann einige Menschen alle Zeit, alle Menschen einige Zeit, aber nie alle Menschen alle Zeit zum Narren halten.“

(Abraham Lincoln, 16. Präsident der U.S.A. (1809 bis 1865)

Die Deutschen sind das rechtloseste Volk der Welt. Das wissen alle. Nur die Deutschen nicht.

Wir hoffen, mit diesem Artikel gehörig Abhilfe geschaffen zu haben.

                                                                                                                                
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Behördenwillkür – So setzen Sie sich erfolgreich zur Wehr

26. Juni 2015

 

Behördenwillkür - So setzen Sie sich erfolgreich zur Wehr

 

In einem Land wie Deutschland, welches bekannterweise kein Staat ist, kann es keine staatlichen Gerichte und keine Beamten geben.

Dass der Beamtenstatus am achten Mai des Jahres 1945 abgeschafft wurde, teilten wir bereits mehrfach mit.

Dass man es im hiesigen Land ausschließlich und nur mit Firmen zu tun hat, haben wir bereits x-fach unter Beweis gestellt.

Aus diesen Gründen kann es hierzulande niemanden geben, der hoheitsrechtliche Befugnisse besitzt oder solche anwenden darf.

Was heißt das?

Das heißt zum Beispiel folgendes:

1.) Eine Verhandlung vor Gericht ist im hiesigen Land eine einzige widerrechtliche Farce von A bis Z.

Sogenannte „Gerichtsurteile“ besitzen keinerlei Rechtskraft, geschweige denn Rechtsgültigkeit.

2.) Niemand kann von Ihnen das Zahlen von Steuern, Bußgeldern, Rundfunkgebühren usw., also von Zwangsgebühren und Zwangsabgaben jeglicher Art fordern.

Mit anderen Worten: Sie brauchen keine Steuern, Bußgelder, Rundfunkgebühren usw. zu bezahlen, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

3.) Polizistinnen und Polizisten haben keinerlei Recht, Sie, wie auch immer, anzuhalten, zu belästigen oder gar zur Kasse zu bitten. Auch sogenannte „Bußgeld-“ und „Führerscheinstellen“ haben keinerlei Recht zu auch nur irgendwas.

4.) Sogenannte „Gerichtsvollzieher(innen)“ können von Ihnen absolut gar nichts fordern. Weder eine Vermögensauskunft, noch das Betreten Ihrer Wohnung und schon gar nicht das Zahlen welcher Gelder auch immer.

Wie sieht die Realität aus?

Obwohl all diese Dinge bekannt sind, erleben die Menschen des hiesigen Landes tagtäglich das unrechtmäßige Einziehen von Steuergeldern, Belästigungen durch sogenannte „Gerichte“ und „Gerichtsvollzieher(innen)“, sowie durch Polizistinnen und Polizisten.

Mit anderen Worten: Die Behördenwillkür, sowie die Beraubung der Bevölkerung durch Behördenmitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist nach wie vor obenauf.

Rechtsstaat?

Das Märchen vom angeblichen „Rechtsstaat“ erzählt man der hiesigen Bevölkerung bereits seit über 50 Jahren, obwohl das hiesige Land noch nicht einmal ein Staat ist und mit Recht und Ordnung schon gleich gar nichts zu tun hat.

Würde es hierzulande Recht und Ordnung geben, dann würde all dieses Unrecht an der Bevölkerung nicht stattfinden. Dem ist aber offenkundig nicht so, womit bewiesen ist, dass das hiesige Land mit Recht und Ordnung absolut gar nichts zu tun hat.

Erfolgreiches zur Wehr setzen

Gegen jede Art von Behördenwillkür und Behördenabzocke kann man sich zur Wehr setzen. Das offene Geheimnis heißt Beweislastumkehr.

Wer von sogenannten „Gerichten“, Finanz“ämtern“, „Bußgeld- und Führerscheinstellen, „Gerichtsvollziehern“ usw. belästigt wird, kann sich mit folgendem Schreiben an die entsprechende Behörde zur Wehr setzten:

(Ihr Vorname), Frau/Mann
aus der Familie (Ihr Familienname)
Mensch und Natürliche Person
entspr. § 1 des BGB
Straße:
Stadt:

An (Name des Richters/Gerichtsvollziehers/Hauptverantwortlichen einer Behörde, bzw. Firma, die im angeblich „staatlichen Auftrag“ handelt)

Mein Aktenzeichen: (nennen Sie hier IHR selbst vergebenes Aktenzeichen)

Ihr untergeordnetes Aktenzeichen als Hinweis: [Aktenzeichen des Fordernden]

Ich habe die mir kürzlich durch Sie vorgelegten Dokumente nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des Inhaltes als Angebot erkannt, welches ich ausdrücklich ablehne.

Sollten Sie hoheitsrechtlich befugt sein, so haben Sie mir dies durch folgendes zu beweisen:

a) Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben. Gleichzeitig weisen Sie nach, auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.

b) Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Staates, auf den Sie Ihre Vereidigung begründen.

c) Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Bundeslandes, sowie des Regierungspräsidiums der Stadt, auf welches Sie Ihre Vereidigung begründen.

Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit dieses innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden ab Zustellung, zzgl. 2 Tage Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.

Sollte dies innerhalb der genannten Frist nicht oder nicht vollständig erfolgen, so bestätigen Sie damit unwiderruflich, dass Sie selbst privat- sowie vertragsrechtlich und/oder Ihre Firma etc. nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen (Seerecht / Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln.

Nutzen Sie diese Frist nicht oder erbringen Sie nicht die geforderten Beweise und widerlegen letztere Tatsachen / Annahmen nicht rechtskräftig und / oder unvollständig oder nicht in dieser Frist, gilt dies sowohl

– als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu o.g. Tatsachen und Annahmen mit allen daraus folgenden Konsequenzen

– als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu einem privaten, kommerziellen Pfandrecht in Höhe von 500.000,00 € meinerseits Ihnen persönlich gegenüber, als auch Ihrer Behörde/Amt/Gericht//Service/Center etc. in Höhe von 5.000.000,00 € (Haftung nach § 823 BGB)

– als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Publikation dieser Notiz in einem von mir frei wählbaren internationalen Schuldnerverzeichnis und zur Publikation in den Freien Medien.

– als Ihren unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche oder anderweitige Mittel.

Können die o.g. Nachweise von Ihnen nicht innerhalb der o.g. Frist erbracht werden, zeigen Sie damit unmissverständlich und unwiderruflich an, dass es zwischen „Ämtern“, „Gerichten“, Behörden und mir keine öffentlich-rechtliche Vertragsbasis gibt, auf der sich eine gesetzliche und/oder staatliche Forderung begründen ließe.

Ebenso fehlt eine Vertragsbasis zwischen dem jeweiligen Mitarbeiter solcher „Ämter“, „Gerichte“, Behörden etc.“ und mir.

Um diese Lücke zu schließen, lege ich für die künftige Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir die beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass diese AGB automatisch in Kraft treten, sobald der Fordernde oder ein Beauftragter, Mitarbeiter, Vorgesetzte etc., des Fordernden Kontakt zu mir (Ihr Vorname) Frau/Mann aus der Familie (Ihr Familienname) oder einem meiner Familienmitglieder aufnimmt.

Alle Verträge, die eventuell versehentlich und unter Täuschung im Rechtsverkehrs Ihrerseits durch konkludentes Handeln meinerseits in der Vergangenheit zustande gekommen sind, z.B. Annahme von Steuernummern oder Akten- und Geschäftszeichen, Beitragskonten, werden hiermit ausdrücklich widerrufen und gekündigt. Ich mache vorsorglich BGB § 119 geltend.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen (Ihr Vorname) Frau/Mann aus der Familie (Ihr Familienname), im Folgenden Eigentümer genannt, und der/den in der Anschrift benannte(n) Person(en), Firmen etc., im Folgenden Fordernde(r) genannt:

1. Geltungsbereich, Inkrafttreten und Vertragsbeginn

a) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten weltweit.

b) Sie schließen alle Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzte, etc. des Fordernden und deren Beauftragte ein.

c) Sie treten automatisch in Kraft, sobald der Fordernde oder ein Beauftragter, Mitarbeiter, Vorgesetzte etc. des Fordernden Kontakt zum Eigentümer aufnimmt. Als Kontaktmittel gelten: Telefon, Brief, Fax, E-Mail, persönliche Besuche und persönliche Gespräche.

d) Mit der Kontaktaufnahme akzeptieren der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzte etc. die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Einschränkung.

e) Der Vertrag gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beginnt an dem Tag, an dem eines der Ereignisse gemäß Punkt c. eintritt.

2. Rechte und Pflichten des Fordernden

a) Der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzte etc. handeln als Privatpersonen.

b) Der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzten etc. tragen die Beweislast, dass eine staatliche, gesetzliche Forderung bzw. ein rechtsgültiger Vertrag vorliegt, aus dem die jeweilige Forderung abgeleitet wird. Als Beweismittel gelten ausschließlich Originale, die vom Eigentümer handschriftlich oder digital signiert sind (BGB § 126). Mündliche Vereinbarungen und Gewohnheitsrechte etc. gelten nicht als Beweismittel.

c) Der Fordernde ist verpflichtet, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen seinen Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzten etc. bekannt zu geben und dafür Sorge zu tragen, dass sie auch Beauftragten von Beauftragten bekannt gegeben werden.

d) Der Fordernde haftet für alle Tätigkeiten seiner Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzten und deren Beauftragten vollumfänglich nach § 823 BGB.

e) Der Fordernde ist verpflichtet, die in Rechnung gestellten Gebühren für ungesetzliche Forderungen gemäß Ziffer 4 innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

f) Als ungesetzliche Forderungen gelten dabei alle Forderungen, für die der Fordernde oder seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzten etc. keine Rechtsgültigkeit nachweisen können.

g) Der Fordernde kommt nach Ablauf der 14-Tage Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und unterwirft sich der sofortigen Zwangsvollstreckung.

3. Rechte und Pflichten des Eigentümers

a) Der Eigentümer kann einzelne oder mehrere Gebührenpositionen zusammen in Rechnung stellen.

b) Der Eigentümer ist berechtigt, dem Fordernden alle Gebühren gemäß
Ziff. 4 in Rechnung zu stellen, die durch ihn, seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzte etc. und deren Beauftragte ausgelöst werden.

c) Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung ist beliebig. Die Ansprüche des Eigentümers, die aus den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren, verjähren nicht.

4. Gebühren

a) Die Gebühren sind in folgender Währung zu entrichten: Euro

b) Einzugskosten für unbezahlte Rechnungen werden zusätzlich berechnet

c) Eine Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer bezüglich einer ungesetzlichen Forderung: 200,- Euro

d) Übermittlung einer ungesetzlichen Forderung an den Eigentümer: 500,- Euro

e) Beauftragung eines Dritten (Beauftragter) zur Einforderung einer ungesetzlichen Forderung: 1.000,- Euro

f) Auslösen eines Mahnbescheids oder einer Beitreibung etc. für eine ungesetzliche Forderung: 1.000 ,- Euro, zzgl. Forderungsbetrag

g) Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder eines Inkasso-Unternehmens etc. für eine ungesetzliche Forderung: 1000- Euro, zzgl. Forderungsbetrag

h) Veranlassung oder Durchführung einer Pfändung oder Zwangsvollstreckung für eine ungesetzliche Forderung: 3.000,- Euro, zzgl. Forderungsbetrag

i) In der Vergangenheit vom Fordernden, seinen Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzten, Kollegen, auch ehemaligen etc. ungesetzlich eingezogenen Gelder: Eingezogener Betrag, zzgl.10% Zinsen

5. Beendigung des Vertragsverhältnisses

a) Zieht der Fordernde über den normalen Postweg (keine Förmliche Zustellung) verbindlich und unwiderruflich die betreffenden ungesetzlichen Forderungen, durch ungesetzliche Beitreibungsmaßnahmen schriftlich zurück, und hat er seine Beauftragten etc. entsprechend schriftlich informiert, hat der Eigentümer nur noch Anspruch auf eine Abschlusszahlung.

b) Die Abschlusszahlung ergibt sich gemäß Punkt 4 genannter Positionen. Der Fordernde liefert dazu eine vollständige Zusammenstellung aller erhaltenen Zahlungen.

c) Der Eigentümer erstellt dazu eine entsprechende Rechnung, die er ggf. durch weitere geleistete Zahlungen ergänzen kann.

d) Der Vertrag endet an dem Tag, an dem der Fordernde die Abschlusszahlung geleistet hat. Es gilt das Datum des Zahlungseingangs beim Eigentümer.

6. Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Eigentümer kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Die geänderten neuen Geschäftsbedingungen gelten jeweils rückwirkend, ab Vertragsbeginn und ersetzen die alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
.

(Ihr Vorname) Frau/Mann aus der Familie (Ihr Familienname)
………………………………………………………………………………………………….
Unterschrift

Ende des Musterschreibens.

Der Trick daran: Werden die geforderten Beweise innerhalb der genannten Frist nicht erbracht (was sowieso unmöglich ist), so wird automatisch und unwiderruflich bestätigt, dass Sie aus der Nummer ´raus sind.

Das Beste daran: Am Ende können Sie dem Fordernden (Richter(in), Gerichtsvollzieher(in), Behördenleiter(in)) eine Rechnung schicken.

Eins noch: Das Ganze versenden Sie bitte per Einschreiben mit Rückschein, um Zustellung und Fristablauf beweisen zu können.

Sollte Ihnen anschließend eine Förmliche Zustellung (gelber Brief) des Fordernden zugehen, so lassen Sie diesen bitte grundsätzlich hübsch geschlossen und schicken ihn mit folgendem Vermerk wieder zurück:

Ungeöffnet und ungelesen zurück an Absender, wegen nicht rechtskonformer Zustellung.

                                                                                                                                
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Betrifft jede und jeden: Wenn die Deutschen wüssten, was ihnen so alles zusteht…

26. Juni 2015

 

Betrifft jede und jeden - Wenn die Deutschen wüssten was ihnen so alles zusteht...0

 

Im hiesigen Land gilt neben dem Besatzungsrecht die Haager Landkriegsordnung, doch wer kennt schon die Haager Landkriegsordnung. Muss man die kennen?

Müssen nicht. Es wäre aber besser, wenn man sie kennt.

Sie werden gleich sehen, wie wichtig es ist, die Haager Landkriegsordnung zu kennen, denn laut dieser kann nämlich ein jeder Geld (und zwar nicht wenig) nach Artikel 7 beantragen.

 

Betrifft jede und jeden - Wenn die Deutschen wüssten was ihnen so alles zusteht...2

 

Was die Person auf diesem Foto macht, sollte man besser lassen. Wir empfehlen dringend, diesen Artikel bis zum Schluss zu lesen, denn was wir hier mitteilen, hat sogar uns umgehauen.

Fangen wir vorne an:

Wer arbeitslos wird, bekommt hierzulande von der Firma JobCenter zunächst das sogenannte Arbeitslosengeld Eins (Alg. I).

Wie lange man Alg. I bekommt, hängt davon ab, wie lange man vor der Arbeitslosigkeit als Arbeitnehmer beschäftigt war und wie alt man ist.

Haben Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet, können Sie sechs Monate Arbeitslosengeld beziehen.

Waren Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 16 Monate versicherungspflichtig beschäftigt, können Sie acht Monate Arbeitslosengeld beziehen.

Bei mindestens 20 Monaten Beschäftigung erhalten Sie zehn Monate lang Geld und nach 24 Monaten Beschäftigung kriegen Sie 12 Monate Alg. I.

Sind Sie jünger als 50, bekommen Sie höchstens zwölf Monate lang Arbeitslosengeld.

Sind Sie 50 Jahre alt oder älter, können Sie bis zu 24 Monate lang Arbeitslosengeld bekommen.

Mit anderen Worten: Auch wenn Sie Ihr ganzes Leben lang geschuftet haben, fallen Sie spätestens nach 2 Jahren in das sogenannte „Hartz IV“ (Arbeitslosengeld Zwei / Alg. II).

 

Betrifft jede und jeden - Wenn die Deutschen wüssten was ihnen so alles zusteht...3

 

Der aktuelle Alg. II-Regelsatz (2015) beträgt 399 Euro.

Tatsächlich steht jedem Alg. I und Alg. II-Leistungsberechtigten viel mehr zu, denn die Sache ist nämlich die:

Die Firma Bundestag (mit all ihren Unterfirmen) verwaltet im Auftrag der Alliierten bis zum Zustandekommen eines Friedensvertrags die staatenlosen Bewohner des hiesigen Landes.

Bis zum heutigen Tag gilt hierzulande das Besatzungsrecht: Der Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen bleibt unverändert in Kraft.

In diesem Vertrag heißt es in Artikel 2, Absatz 1:

Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

Somit greift, da bis heute kein Friedensvertrag geschlossen wurde, die Haager Landkriegsordnung.

Besonders interessant ist hier der Artikel 7 der Haager Landkriegsordnung, in Verbindung mit Artikel 3 der Genfer Konvention.

Die Haager Landkriegsordnung schreibt im Artikel 7 folgendes vor:

Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen.

In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegführenden sind die Kriegsgefangenen in Beziehung auf Nahrung, Unterkunft und Kleidung auf demselben Fuße zu behandeln wie die Truppen der Regierung, die sie gefangen genommen hat.

Da die Alliierten eine Verwaltung geschaffen haben, um den Boden und die Menschen des hiesigen Landes weiter verwalten zu lassen, hat der eingesetzte Verwaltungsusupator für den Unterhalt der Menschen zu sorgen.

Das heißt, dass die Firma Bundestag (mit all ihren Unterfirmen) die Menschen im Kriegsgefangenenlager Deutschland so zu unterhalten hat, wie die eigenen Truppen.

Nach der niedrigsten Besoldungsstufe der Bundeswehr sind das seit ersten März 2014 derzeit

1932,21 Euro

 

Betrifft jede und jeden - Wenn die Deutschen wüssten was ihnen so alles zusteht...

 

Das ist aber noch nicht alles.

Neben dem Grundgehalt erhalten Soldaten einen Familienzuschlag in Abhängigkeit ihrer Familienverhältnisse.

Dieser beträgt in der Stufe 1 für verheiratete Soldaten, zum Unterhalt verpflichtete geschiedenen Soldaten oder Soldaten mit zu berücksichtigenden Kindern gemäß § 40 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz in der Besoldungsgruppe A 2 bis A 8

123,96 Euro

Für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind wird einheitlich für alle Besoldungsgruppen ein Betrag von 111,29 Euro, ab dem dritten Kind jeweils in Höhe von 346,75 Euro gewährt.

Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie keine leisten. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sind während ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr nicht krankenversicherungspflichtig.

Sie erhalten durch den Dienstherrn unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Diese schließt alle Leistungen ein, die zur Erhaltung oder zur Wiederherstellung der Gesundheit erforderlich sind.

All das steht auch den Kriegsgefangenen zu, denn nichts anderes sind die Menschen des hiesigen Landes nach wie vor, da bis zum heutigen Tage kein Friedensvertrag geschlossen wurde.

Wäre dem so, würde wohl kaum die Haager Landkriegsordnung noch in Kraft sein.

Das Beste zum Schluss:

Kriegsgefangene sind hierzulande nicht nur Arbeitslose, sondern auch all jene, die Arbeit haben.

Mit anderen Worten:

Was für Arbeitslose und sogenannte „Hartz IV-Empfänger gilt, gilt auch für alle anderen, ob nun arbeitslos oder nicht, denn wie heißt es noch gleich in der Haager Landkriegsordnung im Artikel 7:

Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen.

Den Antrag für die Beantragung des Unterhalts können und sollten Sie bei der zuständigen Sozialbehörde der Kommune stellen.

Wir haben hier dann mal einen Musterantrag für Sie gebastelt, den Sie dafür nutzen können:

Musterantrag auf Unterhalt
nach Haager Landkriegsordnung Artikel 7

Komplette Haager Landkriegsordnung

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Anleitung zum richtigen Umgang mit behördlichen Drohungen

26. Juni 2015

 

Anleitung zum richtigen Umgang mit behördlichen Drohungen

.

 

Zunächst möchten wir Ihnen mal eines der urtypischen Beispiele zeigen, wie die Bevölkerung dieses Landes seit Jahrzehnten von Scheinämtern und Scheinbehörden bedroht wird (siehe Bild):

LA SBg1[1]

Da heiß es „weitere Kosten…“ „Erzwingungshaft…“ „Beugehaft…“ und was die Drohgebärdenkiste noch so alles hergibt. Fehlt eigentlich nur noch die Androhung „Elektrischer Stuhl“. 🙂

Was haben die Menschen in den vergangenen Jahrzehnten stets falsch gemacht? Ganz einfach!

Die Menschen haben sich von solchen Drohungen stets beeindrucken, einschüchtern und ängstigen lassen, getreu dem Motto:

„Jetzt bezahle ich lieber, sonst wird das ja immer teurer oder ich komme sogar in ´s Gefängnis“.

Ein Redaktionsmitglied von News Top-Aktuell propbiert das übrigens gerade selbst aus.

Bei diesem geht es um eine sogenannte und angebliche „Ordnungswidrigkeit“, obwohl das Ordnungswidrigkeitengesetz nie Gültigkeit erlangte und somit gar nicht Anwendung finden darf.

Geschwindigkeitsübertretung heißt der Vorwurf! 15 Euro sollten bezahlt werden.

Mittlerweile sind aus den 15 Euro 46 Euro geworden, aber lassen Sie uns am Anfang beginnen:

Zunächst gab ´s eine Zahlungsaufforderung. Damit sollte eine sogenannte „gebührenpflichtige Verwarnung“ beglichen werden. Diese wurde natürlich nicht bezahlt.

Dann wurde daraus eine sogenannte „Bußgeldsache“. Bezahlt wurde selbstverständlich wieder nicht, aber es wurde darauf reagiert, indem unser Redaktionsmitglied der sogenannten „Bußgeldstelle“ ein Schreiben zusandte, welches die Gründe beinhaltete, warum die Erhebung des Bußgeldes rechtswidrig ist.

Auf dieses Schreiben wurde sich natürlich nicht geäußert, da man gegen Fakten ja schließlich nicht wirklich argumentieren kann.

Damit war ´s aber nicht erledigt. Nun folgte eine Mahnung mit üblichen Drohungen. Diese wurde gelesen, gelacht und dann weggeschmissen. Mit anderen Worten: Wieder wurde nicht bezahlt.

Mehr als einen Monat später gab ´s nun endlich den ersten gelben Brief (Förmliche Zustellung).

Dieser wurde selbstverständlich nicht geöffnet und wegen nicht rechtskonformer Zustellung wieder zurückgeschickt.

Wiederum Wochen später folgte eine Zuschrift mit normaler Post. Dieses mal von einem Gerichtsvollzieherschauspieler.

Diesem wurde mitgeteilt, was zuvor schon der sogenannten „Bußgeldstelle“ mitgeteilt wurde.

Außerdem wurde ihm das Musterschreiben aus diesem Artikel zugesandt: „klick“

Nie wieder ließ der sogenannte „Gerichtsvollzieher“ von sich hören.

Nach etwa 2 Monaten Ruhe, nun das nächste Schreiben, was wiederum mit normaler Post, jetzt mal wieder von der sogenannten „Bußgeldstelle“ kam. Wieder soll bezahlt werden und die sogenannte „Verwaltungsbehörde“ hätte mal wieder beantragt, „Erzwingungshaft anzuordnen“.

Außerdem möge sich unser Redaktionsmitglied innerhalb einer Woche dazu äußern, obwohl das bereits zwei Mal ausführlich geschehen ist.

Sie sehen also: Man versucht es immer und immer wieder, in der Hoffnung: irgendwann wird die Person schon einknicken, klein beigeben und bezahlen. FALSCH! Darauf kann das Diebesgelumpe warten, bis ihm ein zweiter Kopf wächst.

Seit fast einem Jahr wird unser Redaktionsmitglied nun schon mit „Erzwingungs“- oder wahlweise auch mal „Beugehaft“ bedroht. Nach wie vor erfreut sich der Kollege seiner Freiheit.

Wir sind schon ganz gespannt, wann man von Seiten der sogenannten „Behörden“ endlich einsieht, dass es keinen Sinn hat, da unser Redaktionsmitglied weder zu beeindrucken, noch zu ängstigen ist, und niemals auch nur ein Cent an diese Verbrecherbande zahlen wird. 🙂

Was also wurde stets falsch gemacht? Das hier:

Die Allgemeinheit machte stets falsch, dass sie sich von Schreiben sogenannter „Ämter“, „Behörden“ oder was auch immer, beeindrucken, sowie ängstigen ließ, und dann letztendlich doch irgendwann einknickte und bezahlte.

Lösung: Nicht ängstigen lassen und nicht bezahlen. Lassen Sie die Sie anschreiben so oft die wollen. Lachen Sie über Bedrohungen wie „Erzwingungs- Beuge- Einzelhaft“.

Schmeißen Sie den Mist in den Müll und schicken Sie gelbe Briefe (Förmliche Zustellungen) stets ungeöffnet wieder zurück. Sie sind rechtlich sowieso nicht greifbar.

Das Ganze hat übrigens noch einen Vorteil:

Wenn irgendwann niemand mehr Knöllchen und dann auch noch keine Steuern mehr bezahlt werden, dann wird die Verbrecherbande im Brackwasser der Geschichte untergehen. Die lebt nämlich vom Geld anderer Leute.

Kurzum: Auf keinen Fall bezahlen! Bedrohungen belächeln und möglichst niemals einknicken!

Im Umkehrschluss folgendes machen:

Wer das Musterschreiben aus diesem Artikel („klick“) versendet hat, sollte selber Rechnungen an entsprechende Gerichtsvollzieherschauspieler, sowie an die Geschäftsführer dieser sogenannten „Behörden“ versenden.

                                                                                                                                
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Lügenrundfunk – Millionen Haushalte zahlen nicht

25. Juni 2015

 

Lügenrundfunk - Millionen Haushalte zahlen nicht

 

Jetzt werden sie fertig gemacht! Mehr als vier Millionen deutsche Haushalte verweigern bislang die TV-Zwangsabgabe (17,50 Euro im Monat) für ARD und ZDF.

Das soll aus dem Jahresbericht des Beitragsservice (Ex-GEZ) hervorgehen. Die Ausfallquote der Forderungen stieg um 90 Prozent.

„Beitragsservice“-Chef-Schwerkrimineller Stefan Wolf (vor nicht langer Zeit noch ein Herr Färber): „Der Zahlungseingang bleibt bislang deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die Gründe werden derzeit analysiert.“

Wir helfen mal eben bei der „Analyse“: Schon im letzten Jahr sind eine Menge betrogener Menschen Dank Internet darauf gestoßen, dass sie vom sogenannten „Beitragsservice“ belogen und ausgeplündert werden.

Das ließen sich bereits im Jahre 2014 mehr als 4 Millionen bestohlener Menschen nicht länger bieten und stellten die Zahlung völlig zu Recht ein.

Im Jahre 2015 dürfte sich die Anzahl derer, die sich von diesem Betrugsservice nicht mehr beklauen lassen, noch immens steigern.

Das liegt darin begründet, dass die Aufklärung der Bevölkerung über das Internet immer größere Ausmaße annimmt.

Im vergangenen Jahr wurden auf Grund der widerrechtlichen Rundfunkgebühren 890212 widerrechtliche Pfändungen und „Offenbarungseide“ gegen Menschen durchgeführt, welche sich diesen Diebstahl an der Bevölkerung nicht länger bieten lassen, denn die Sache ist ja die:

Der angebliche „Rundfunkstaatsvertrag“ kann schon darum keiner sein, da es hierzulande bekanntlich und erwiesen an jeder Staatlichkeit fehlt.

Außerdem können Staatsverträge nur mit anderen Staaten geschlossen werden.

Der nicht existente „Rundfunkstaatsvertrag“ ist also allein schon eine einzige, riesengroße Lüge!

Mit dieser Lüge werden hierzulande die Menschen seit vielen Jahrzehnten von eigenen Landsleuten bestohlen und ausgeraubt.

Die sogenannten „Finanzämter“, die erwiesen nur Firmen, also bekanntlich keine Ämter sind, wenden zur Ausplünderung der eigenen Landsleute sogar längst verbotene Nazigesetze an!

In den Reihen der Firma „ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice (ehemals GEZ“) dürfte sich exakt das gleiche Nazigesindel tummeln, denn auch der sogenannte „Beitragsservice“ raubt seit Jahrzehnten ohne jegliche Rechtsgrundlage die eigenen Landsleute aus.

Dass es hierzulande keine staatlichen Einrichtungen, sondern ausschließlich Firmen gibt, mit denen niemand jemals einen Vertrag geschlossen hat, spricht sich mehr und mehr herum.

Ebenso macht die Runde, dass im hiesigen Land niemand zu was auch immer verpflichtet ist, schon gar nicht zur Zahlung von Zwangsgebühren.

Letzteres verbietet sich nämlich durch die HLKO, welche im Jahre 1936 in ´s Völkerrecht übernommen wurde.

Dort heißt es in den Artikeln 46 und 47:

„Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden“.
„Plünderung ist ausdrücklich untersagt“.

Man kann es gar nicht oft genug mitteilen: Damit ist die Rundfunkzwangsgebühr, jede andere Zwangsabgabe, jede Pflichtversicherung und auch jede Steuer ein Verstoß gegen das Völkerrecht!

Das Völkerrecht ist übrigens als „Königsrecht“ zu bezeichnen. Soll heißen: Kein etwaiges anderes Recht kann Völkerrecht brechen. Noch nicht einmal ein „Rundfunkstaatsvertrag, der erwiesen sowieso nur eine riesengroße Lüge ist.

Wer sich nun ausrechnen möchte, um wie viel Euro die Bevölkerung des hiesigen Landes in den vergangenen 4 bis 7 Jahrzehnten VON EIGENEN LANDSLEUTEN bestohlen und beraubt worden ist, der wird darauf stoßen, dass sich das nur schwer beziffern lässt.

Auf jeden Fall bewegt man sich da in Billionenbereichen!

Stellen Sie sich das mal vor!

Hochkriminelle eigene Landsleute (die man nur als Nazis bezeichnen kann) haben die Bevölkerung dieses Landes um Billionen von Euro beraubt und bestohlen!!

Das Ganze mit einem überaus ausgeklügelten System, auf welches ein anständiger Mensch niemals kommen würde:

Sogenannte „Bundesregierung“, „Landesregierungen“, „Städte“, „Gemeinden“ und „Kommunen“, „Finanzämter“, „Ordnungsämter“, Fernsehen, Radio, Zeitungen (also die alteingenässten Lügenmedien), Kirche, Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen:

ALLES STECKT UNTER EINER DECKE!

Früher hätte man das noch als „Verschwörungstheorie“ abgetan. Heute geht das nicht mehr, da die Fakten sowas von klar erwiesen auf dem Tisch liegen, dass es nur so zum Himmel schreit und stinkt!

 

Lügenrundfunk - Millionen Haushalte zahlen nicht 1

 

Dieses “vereinte Deutschland” existiert rein rechtlich gar nicht, weil:

1.) der Einigungsvertrag zwischen den beiden Besatzungskonstrukten BRD & DDR für NICHTIG erklärt und daraufhin restlos aufgehoben wurde

2.) die sogenannte Wiedervereinigung nie statt fand. Der sogenannte „2+4 Vertrag“ wurde nie ratifiziert. Daher wurde er nie rechtswirksam und hat niemals Rechtskraft erlangt.

Fazit: Der Betrugsservice (sogenannter „Beitragsservice“) beruft sich auf einen nichtigen Vertrag.

Dennoch verlangt er von der Bevölkerung sogenannte „Beiträge“, und das auch noch völkerrechtswidrig, sowie ohne jegliche Rechtsgrundlage per Zwang!

Liebe Leserinnen und Leser…

Helft dabei mit, dass sich solche Informationen verbreiten.

Wollen Sie mal wissen, wofür der sogenannte „Rundfunkbeitrag“, also das von Ihnen geraubte Geld so verballert wird?

Dafür zum Beispiel:

 

Lügenrundfunk - Millionen Haushalte zahlen nicht 3

 

DAFÜR HABE ICH GEZAHLT!??

Ein großer Teil der von der Bevölkerung geraubten Gelder wird dafür gebraucht, um Fußballrechte, also Volksablenkung pur zu bezahlen.

Zu den Olympischen Spielen schickten ARD und ZDF mehr Mitarbeiter, als deutsche Sportler vor Ort waren!

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verschleuderte „Beitragsgelder“, also von der Bevölkerung geraubtes Geld, für eine Plakat-Imagekampagne, damit die Akzeptanz des neuen Zwangs-Beitrags (17,98 Euro) steigt.

Kostprobe: „Wir sind Talk“ und „Wir sind Nachrichten“, heißt es auf den Motiven.

Dazu Judith Rakers, Maybrit Illner, Günther Jauch. „Wir sind Familie“ steht auf dem Plakat mit der Maus aus der „Sendung mit der Maus“.

Was das kostet? Wird nicht verraten. ARD-Pressesprecherin Anna Engelke: „Das Budget für die aktuelle „Wir sind…“-Kampagne kann ich nicht beziffern.“

Die 22 Fernsehsender, 67 Radioprogramme und diverse Webseiten der sogenannten „Öffentlich-Rechtlichen“ müssen auch finanziert werden.

ARD und ZDF haben gemeinsam 22 Programme, die täglich 24 Stunden Müll, Mist und Murks senden. Von Lügen ganz zu schweigen.

Neben Erstem und Zweitem gibt es neun dritte Programme sowie 3sat, Arte, Phoenix, Bayern Alpha und den Kinderkanal.

Dazu die Digitalkanäle EinsPlus, EinsFestival, tagesschau24, ZDFneo, ZDFinfo und ZDFkultur. Die Öffentlich-Rechtlichen rechtfertigen „dieses umfassende Angebot“ mit der „Vielfalt“.

Die Realität sieht wie immer anders aus. In den dritten Programmen laufen wöchentlich alte „Tatort“- Episoden.

Auch andere Spielfilme werden im Wochenrhythmus zwischen den Dritten umhergereicht.

In einigen Digitalkanälen laufen zu 80 Prozent Wiederholungen. Hinzu kommt, dass mit dem Saarland oder Bremen Mini-Bundesländer ein Vollprogramm mit Organisationsapparat unterhalten, der hohe Kosten verschlingt.

Auch Radio Bremen hängt am Tropf der ARD. Jährlich überweist sie über 26 Millionen Euro an die Weser.

Die Bremer liefern damit allerdings nur ihren minimalen Pflichtanteil an Programmzeit an die ARD. Das waren 2011 gerade mal noch 0,75 Prozent.

ARD und ZDF versorgen ihre Mitarbeiter (von geraubten Geldern):

Wer einmal bei den sogenannten „Öffentlich-Rechtlichen“ gearbeitet hat, muss sich um seine Rente keine Sorgen mehr machen.

Die Angestellten bekommen eine rosige Altersversorgung. Auf die gesetzliche Rentenzahlung bekommen die Ruheständler noch eine ordentliche Summe obendrauf.

In Extremfällen konnte früher, wer mit 65 Jahren in Rente geht und beim SWR gearbeitet hat, 95,3 Prozent seines letzten Nettogehalts bekommen.

Im Jahr fließen rund 500 Millionen Euro in die Versorgung der ehemaligen Mitarbeiter.

Rundfunk:

Das Angebot im Radio ist vergleichbar ausufernd mit dem der Fernsehsender.

Über 70 Hörfunkprogramme sind über die Radiowellen oder das Internet zu empfangen. Auch hier gibt es allerdings Doppelungen wie im TV.

Jede Station leistet sich Klassiksender und Infosender. Zudem ahmen Jugendsender wie 1Live im WDR oder YouFM vom Hessischen Rundfunk zunehmend die Dudel-Musikprogramme und Morning-Shows der Privatsender nach.

ARD und ZDF entlohnen ihre sogenannten „Stars“:

Wer Quote will, braucht sogenannte „prominente Gesichter“. Dafür gingen ARD und ZDF in den vergangenen Jahren auf Shopping-Tour bei den Privatsendern – und hatten damit nicht immer Erfolg.

Die „Stylingshow“ von Bruce Darnell floppte. Gage für den Moderator, der bei Shows auf RTL und Pro Sieben so hervorragend funktioniert hat: eine Million Euro.

Genauso viel soll Oliver Pocher in seiner Zeit bei der ARD eingesackt haben. Sein Partner Harald Schmidt bekam jedoch einiges mehr.

Mit einem Produktionsvolumen von neun Millionen Euro lockten die ARD-Verantwortlichen Schmidt vom Privatsender Sat1 weg.

Die Topgage bekam hingegen Günther Jauch. Für seine Talkshow in der Sonntagabend-Prime-Time bekam er ein Produktionsvolumen von 10,5 Millionen Euro.

Sport (also Ablenkung u. Volksverblödung pur) in ARD und ZDF:

Olympia, Fußball-WM und Wintersport-Weltcup. Die sogenannten „Öffentlich-Rechtlichen“ übertragen viele Sportevents. Die Rechte dafür gehen in die hunderte Millionen Euro.

ARD und ZDF forderten für 2012 sogar noch eine Erhöhung ihres Etats: Eine gigantische Summe von 1,47 Milliarden Euro mehr zu ihrem bisherigen Etat, wollten ARD und ZDF.

Für die Übertragung der Fußball-WM 2014 in Brasilien planten die Sender 210 Millionen Euro für die Rechte ein. Hinzu kommen 30 Millionen Euro für die Produktion.

Ähnlich gigantische Summen sind für die EM 2016 und die Olympischen Spiele geplant, sodass ARD und ZDF auf eine halbe Milliarde Euro kommen dürften!

Der Etat für Sportrechte der ARD betrug laut einem Bericht 1,03 Milliarden Euro in der Gebührenperiode 2009 bis 2012.

Ist ja nur das Geld der „Beitragszahler“, also das Geld, der ohne jegliche Rechtsgrundlage abgezockten Bevölkerung.

Tipp noch zum Schluss:

Stellen Sie das Zahlen des widerrechtlich erhobenen sogenannten „Rundfunkbeitrags“ ein. Schmeißen Sie Ihr Radio aus dem Fenster und Ihre Glotzkiste gleich hinterher.

 

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