Das Grundrecht auf Datenschutz und noch viel mehr

31. August 2015

 

Das Grundrecht auf Datenschutz und noch viel mehr

 

Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.

So steht es zumindest im Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und nicht nur dort lässt sich das finden.

Artikel 16 AEUV:

(1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

(2) Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie
durch die Mitgliedstaaten im Rahmen der Ausübung von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen, und über den freien Datenverkehr. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von unabhängigen Behörden überwacht.

Wie aber sieht die Realität aus? Wird die Einhaltung dieser Vorschriften überwacht? Natürlich nicht. Diese Vorschriften werden jeden Tag ungezählte Male und am laufenden Band gebrochen.

Art. 16 Abs. 2 AEUV sieht verpflichtend die Einrichtung unabhängiger Kontrollstellen vor.

Wer, was und wo sind diese Kontrollstellen, welche die Einhaltung dieser Vorschriften überwachen?

Artikel 8 CGR:

(1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden Daten.

2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet
werden.

Auch hier ist die Realität weit von dem entfernt, was dieser Artikel beinhaltet.

Telefongespräche werden von Dritten abgehört, e-mails werden von Dritten gelesen, sowie persönliche Daten an x-beliebige Firmen weitergegeben. Es wird sogar Handel mit persönlichen Daten betrieben!

Wo sind denn da all die unabhängigen Kontrollstellen, welche angeblich die Einhaltung der Datenschutzgesetze überwachen???

Was ist mit Freizügigkeit, Berufsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Vertragsrecht?

Wie kann es sein, dass eine Firma (GEZ/“Beitragsservice“) seit Jahrzehnten Rundfunkgebühren eintreibt, obwohl mit dieser Firma kein einziger Mensch einen Vertrag geschlossen hat???

Wie kann es sein, dass Erwerbslose, trotz Berufsfreiheit, zur Teilnahme an sogenannten „Maßnahmen“ gezwungen werden???

Was haben sogenannte und angebliche „Gerichtsvollzieher“ in den Privatwohnungen von Privatleuten verloren???

Artikel 46 der HLKO (Völkerrecht): Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.

Das Eigentum eines jeden (Geld, Haus, Inventar, Auto, Führerschein usw.) ist das Privateigentum von Privatleuten. Mit welchem Recht wird sich daran vergriffen?!

Mit welchem Recht wird gegen das Völkerrecht HLKO Artikel 46 verstoßen?!

Na mit gar keinem Recht natürlich, da kein Recht existiert, gegen das Völkerrecht zu verstoßen.

Scheinamtliche Schwerkriminelle (sogenannte „Richter“, sogenannte „Finanzbeamte“, sogenannte „Gerichtsvollzieher“ und ähnliches Gesocks) scheißen auf das Völkerrecht und verstoßen dagegen jeden Tag nach Belieben.

Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.

Das hat die Firma Bundesverfassungsgericht am 17.12.1953 unter dem Aktenzeichen 1 BvR 147/52; Satz 2 mitgeteilt!

Warum also wird den Menschen des hiesigen Landes noch heute und schon seit über 70 Jahren vorgegaukelt, dass es hierzulande Polizeibeamte, Standesbeamte, Ordnungsbeamte, beamtete Richter, Vollstreckungsbeamte und ähnlichen Hokuspokus geben würde???

Die Antwort darauf ist einfach…

Weil man die Menschen des hiesigen Landes nur dann drangsalieren, schikanieren, ausbeuten und ausplündern kann, wenn man ihnen vorgaukelt, dass es hierzulande Beamte mit hoheitsrechtlichen Befugnissen geben würde, doch die gibt ´s hier schon seit mindestens über 70 Jahren nicht mehr.

Das Einkommensteuergesetz stammt aus den 1930er Jahren, also aus der tiefsten Nazizeit. Ebenso das Gewerbesteuergesetz und noch einige weitere Gesetze mehr, die bei der Ausplünderung der Bevölkerung dienlich sind.

All diese Nazigesetze wurden von den alliierten Siegermächten nicht nur abgeschafft, sondern verboten!

Trotzdem werden all diese verbotenen Nazigesetze bis zur Stunde widerrechtlich angewendet. Von wem eigentlich?

Welches Klientel kann es denn nur sein, welches längst verbotene Nazigesetze noch heute anwendet!?

Auch die Antwort auf diese Frage ist einfach…

Nazis natürlich! Nazis und deren heutige Nachfolger (Nachfolgenazis) wenden längst verbotene Nazigesetze an. Wer denn sonst?!

Das hiesige Land ist die Naziseuche nie losgeworden. Dieses Schwerverbrechergesindel sitzt nach wie vor in den Schaltzentralen der Menschenverachtung und plündert seit über 70 Jahren die eigenen Landsleute aus!

Es ist lange überfällig sich dagegen zu wehren, indem man sich nicht länger ausplündern lässt und dieses schwerkriminelle Gesindel seiner gerechten Strafe zuführt, die wie folgt lautet:

Lebenslänglicher Freiheitsentzug in Verbindung mit Begnadigungsverbot.

                                                                                                                                
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