Was war die Freude damals groß, als die Mauer fiel und die Wiedervereinigung Deutschlands stattfand.
An dieser Stelle muss kurz etwas korrigiert werden: Es fiel zwar die Mauer! Eine Wiedervereinigung Deutschlands (BRD und DDR) fand allerdings nie statt.
Das ist eine ungeheure Behauptung? Mag sein. Dennoch entspricht die „ungeheure Behauptung“ der Realität, denn die Sache ist nämlich die:
Was ist Deutschland? Wir erinnern uns an SHAEF-Gesetz Nr. 52 Art. VII (e):
Das heißt frei übersetzt:
Die Hauptstadt der BRD ist Berlin? Nicht wirklich, denn erstens ist BRD und Deutschland nicht dasselbe und dann ist die Sache ja noch die:
Der Sonderstatus von Berlin
Das Gebiet Berlin wurde unter den Alliierten aufgeteilt (West-Berlin hatten die Westalliierten, Ost-Berlin die UDSSR). Berlin hatte also von vornherein einen Sonderstatus.
Der Alliierte Kontrollrat übernahm die Regierungsgewalt. Über 20 Jahre nach dem “Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin” gab es das Viermächteabkommen über Berlin, dass am 03. Juni 1972 in Kraft trat.
In Teil 2 B heißt es, dass Berlin-West kein Bestandteil der BRD ist und auch nicht von dieser regiert wird.
Der Status von Berlin nach 1990
Berlins besonderer völkerrechtlicher Status war zu Zeiten der Deutschen Teilung bis 1990 offiziell.
Deshalb wurde zur “Einigung Deutschlands” (eigentlich Einigung der 4 Besatzungszonen) im Zusammenhang mit dem 2+4 Vertrag, das “Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin” zwischen der BRD und den drei Westalliierten getroffen.
Damit und mit der angeblichen “Wiedervereinigung” sollte der Sonderstatus enden und Berlin wieder souverän sein.
In dem Berlin-Übereinkommen findet sich zur Souveränität folgender Text:
Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. […] Artikel 2
Erkennen Sie daraus eine Souveränität Berlins?
Berlin nicht Hauptstadt und Land der BRD
In dem Berlin-Übereinkommen geht es um das Unwirksamwerden bzw. die Suspendierung der Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Mächte, während die drei Westmächte (alliierte Behörden) weiterhin alle Rechte und Verpflichtungen behalten.
Liegt darin der Grund, warum dieses Übereinkommen nur die drei Westmächte getroffen haben, denn die Sowjetunion hätte vor der “Einigung Deutschlands”, als eine der vier Besatzungsmächte doch mit unterzeichnen müssen.
Auch ein Vertreter der DDR für Ostberlin hätte Teil dieses Übereinkommens sein müssen. Damit ist dieses Übereinkommen in Bezug auf seine Gültigkeit weit mehr als nur anzuzweifeln. Genauso wie der Einigungsvertrag und 2+4 Vertrag.
Der einzige Schluss, der daraus gezogen werden kann, unter Berücksichtigung der ungültigen “Wiedervereinigung” und dem nach wie vor gültigen Deutschlandvertrag und Überleitungsvertrag ist, dass Berlin auch heute noch seinen Sonderstatus besitzt und nicht Teil der Bundesrepublik Deutschland sowie Hauptstadt der BRD sein kann.
Kernaussagen über “Berlin die Hauptstadt?”:
1. Berlins völkerrechtlicher Sonderstatus war zu Zeiten der Deutschen Teilung bis 1990 offiziell.
2. Aus dem Berlin-Abkommen zur Einigung Deutschlands geht keine volle Souveränität Berlins hervor.
3. Durch die ungültige Wiedervereinigung und den noch immer gültigen Deutschlandvertrag hat Berlin weiterhin seinen Sonderstatus.
4. Berlin ist damit kein Teil der Bundesrepublik Deutschland, welche kein Staat, sondern eine eingetragene Firma ist.
5. Berlin ist nicht die Hauptstadt der BRD.
Kommen wir nun zum Deckblatt des sogenannten „Einigungsvertrages“:
Wir sehen oben links das Datum Bonn, 6. September 1990.
Alles gelb markierte ist die klare Bezeichnung BRD und DDR. Das blau markierte ist das Deutsche Reich (Adler und Art. 2 Abs. 1).
Kein Geltungsbereich – kein gültiges Gesetz
Die nächste Seite des sogenannten „Einigungsvertrages“:
In Artikel 4 Abs. 2 (markiert) sehen wir, dass Artikel 23 des GG (Grundgesetz) aufgehoben wurde.
In diesem befanden sich unter anderem die Geltungsbereiche des Grundgesetzes, welche mit der Aufhebung des Artikels 23 aufgehoben wurden.
Das Grundgesetz ist somit seit rund einem viertel Jahrhundert ungültig. Warum ist das so?
Hier die Antwort: Gesetze ohne Geltungsbereich(e) verstoßen gegen die Rechtssicherheit und gegen das Bestimmtheitsgebot. Gesetze, die dagegen verstoßen, sind daher ungültig und dürfen nicht angewendet werden.
Dasselbe gilt übrigens auch für das Ordnungswidrigkeitengesetz, die Zivilprozessordnung, die Strafprozessordnung und viele weitere „Ordnungen“ und Gesetze mehr.
Kurzum: Hierzulande besitzt so gut wie gar nichts Gültigkeit, da mit den Bereinigungsgesetzen der Jahre 2006/2007 die Geltungsbereiche all dieser und noch viel mehr Gesetze entfallen sind.
Gesetzblatt der DDR
Jetzt wird ´s erst richtig spannend! In § 1 (markiert) werden die sog. neuen Bundesländer erst mit Wirkung zum 14.10.1990 gebildet.
Anmerkung: Die BRD ist laut sogenannten „Einigungsvertrag“ im September 1990 durch Aufhebung des Art. 23 GG erloschen.
Tag der sogenannten „Deutschen Einheit“ ist der 3.Oktober (1990). Die neuen Bundesländer wurden aber erst mit Wirkung zum 14.10.1990 gebildet.
Der eine Patient (BRD) war also schon tot. Der andere Patient (DDR) war durch die Revolution auch tot und die neuen Länder noch nicht gebildet.
Sie sehen: Leichen kann man auch verheiraten. Zumindest kann man so tun, als ob.
Hier hätte man den eigentlichen Patienten aufwecken müssen, der bis dato seit Jahrzehnten im Koma liegt. Das ist jedoch nicht passiert.
Entscheidung über Einigungsvertrag durch die Firma „Bundesverfassungsgericht (BVG)“ (heute, wie immer, Verfassungsgericht, obwohl gar keine Verfassung existiert):
Das sogenannte „Bundes[verfassungs]gericht“ hat schon im Jahre 1991 den Einigungsvertrag für unvereinbar und nichtig erklärt.
Trotzdem glauben noch heute viele Menschen daran, dass eine Wiedervereinigung stattgefunden hätte.
Es wäre allerdings besser, mal aufzuwachen, und die Realität zu erkennen, auch wenn diese noch so unfassbar ist.
Es wäre besser, mal aufzuwachen, und zu erkennen, dass die deutsche Bevölkerung von eigenen Landsleuten von vorn bis hinten verarscht wurde und verarscht wird!
Diese eigenen Landsleute, die übrigens erwiesen Nachfolgenazis sind, hocken im Reichstagsgebäude und spielen seit Jahrzehnten „Regierung“ und „Opposition“!
„Wie jetzt… Nachfolgenazis?“
Noch heute findet das Einkommensteuergesetz und das Gewerbesteuergesetz Anwendung.
Diese Gesetze stammen aus den 1930er Jahren – sind also Gesetze aus der tiefsten Nazizeit, welche von Dwight D. Eisenhower VERBOTEN wurden!
Wie bereits erwähnt, werden diese längst verbotenen Nazigesetze noch heute angewendet.
Und nun raten Sie mal, wer denn wohl Nazigesetze anwendet?
Richtig! Nazis natürlich! Und die hocken bis zur Minute auf Kosten und zum Schaden der Bevölkerung im Reichstagsgebäude!
Man sollte dieses Schwerverbrechergesindel da endlich mal ´rausjagen!
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den Tatsachen entsprechend aufbereitet
Welches einer Verfassung übergeordnete „Weltgesetz“ soll denn bestimmen, dass eine Verfassung einen Geltungsbereich nennen müsste?
Es gibt keine übergeordnete Rechtsnorm dieser Art und die Rechtssicherheit ist hier auch in keiner Weise gefährdet, denn die Grenzen Deutschlands und damit den „Geltungsbereich“ des Grundgesetzes lernt jedes Kind in der Schule. Gleiches gilt auch für die aufgeführten Bundesgesetze.
Wenn sie überzeugt sind, Gerichte würden Gesetze aufgrund irgendwelcher Mängel für ungültig erklären können, fehlt ihnen offenbar jedes Verständnis für die Prinzipien eines Rechtsstaats.
Die Justiz urteilt nach den Gesetzen, nicht über die Gesetze.
Aber belegen sie doch mal ihre Aussagen und nennen die Urteile, in denen das Grundgesetz, das OWiG, die ZPO und die StPO für ungültig erklärt wurden.
Auf der Grundlage welcher Gesetze wurden denn diese Entscheidungen dann gefällt?
Die BRD ist, wie leider nicht alle wissen, eine Firma im Handelsregister Frankfurt a. Main eingetragen,
wie auch alle „Ämter“ oder „Behörden“ alles eingetragene Firmen sind. Somit auch das Finanz(SCHEIN)amt!
Was hat denn also ein Gewerbetreibender, ein Geschäft oder ein Unternehmen mit der Firma „Finanzamt“ zu tun? Nichts!
Haben die Firmen und Unternehmen mit dem „Finanzamt“ einen Vertrag geschlossen mit AGB´s? Nein!
Liefert das „Finanzamt“ irgend eine Ware oder irgend eine Dienstleistung an die Unternehmer? Nein!
Also, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Einkommenssteuer braucht praktisch in dieser Firma BRD kein selbständiges Unternehmen bezahlen.
Das Firmenkonsortium „Finanzamt“ zieht also illegal Gelder ein ohne Gegenleistung.
Das ist so, als wenn eine Mafia-Bande Schutzgebühren von den Geschäften erpresst. Wenn Du nicht zahlst, dann hauen wir Deinen Laden kurz und klein.
Und genauso geht auch das „Finanzamt“ vor! Wenn der Geschäftsinhaber keine Steuern bezahlt, dann muss er Insolvenz anmelden, praktisch sein Unternehmen aufgeben. Das „Finanzamt“ macht ihn also ohne mit der Wimper zu zucken kurz und klein!
Hier nur mal eine kurze Nachdenk-Info an die Damen und Herren beim „Finanzamt“!
Wenn die BRD ein wirklicher souveräner Staat wäre mit Grundgesetz und Verfassung und auch das „Finanzamt“ ein wirkliches Amt wäre, wo die Gelder im eigenen Land bleiben, also für Infrastruktur, für Verkehr, Straßen und für Recht und Ordnung usw. zu Gute kommen, dann würden viele Geschäfte und Unternehmen sicher von sich aus, mehr an Steuern zahlen als verlangt wird.
Es würde in einem echten demokratischen Staat genau das Gegenteil ablaufen. Kaum Steuerhinterziehungen, auch wegen einer gerechten Regierung nicht, die für die Belange und Sorgen des eigenen Volkes gerade steht und vor allem für die heranwachsenden Jugendlichen, für die jeder einzelne Regierungsabgeordneter ein Vorbild wäre.
Und was haben wir z. Zeit? Eine korrupte, kriminelle und verbrecherische Regierung mit samt dem „Finanzamt“!
Dann muss man sich auch nicht wundern, wenn die Unternehmen, die Geschäfte, die „Bürger“ und die Jugendlichen genauso werden und auch genauso handeln. Soll das wirklich ewig so weiter gehen?
Sollte Deutschland nicht endlich mal Rückgrat beweisen und als vorbildlicher Staat weltweit agieren?
Und als erstes Land endlich mal das kapitalistische, korrupte, verbrecherische Geldsystem beerdigen für ein absolutes besseres Geldsystem nach Silvio Gesell einführen, mit einer jährlichen Geldumlauf-Gebühr, ohne Zins und Zinseszins, wo Armut aufhört und Reich verdient werden muss?
An alle Interessierten:
Wenn Ihr aufgefordert werdet eine Eidesstattliche Erklärung abzugeben: geht da bloß nicht hin. Einfach ignorieren, egal was man euch schreibt. Bleibt hart, auch wenn man mit Haftbefehl und Gefängnis droht. Habe ich alles erlebt.
Mit freundlichem Gruß W. K.
Sie haben Angst, weil sie wissen, dass Du Recht hast!
Ist es vielleicht so, daß der Einigungs Vertrag gilt und lediglich der Punkt über den Mutterschutz das Grundgesetz beeinträchtigt?
Albert Rieder