Hier mal wieder ein Artikel über verstandesbegabte Menschen, welche sich gegen das im hiesigen Lande herrschende Unrechtssystem erfolgreich zur Wehr setzen.
Im folgenden Video geht es um ein vermeintliches „Parkvergehen“, welches angeblich eine sogenannte „Ordnungswidrigkeit“ sein soll.
Aufgrund eines überaus cleveren, sowie rechtskundigen Mitmenschen unseres Landes geht auch diese sogenannte „Gerichtsverhandlung“ mal wieder voll den Bach runter, bevor sie überhaupt eröffnet ist.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass den justizkriminellen Scheinrichtern des hiesigen Landes offenkundig mehr und mehr die Luft ausgeht.
Dieses robetragende Gesindel, welches ja angeblich „Recht und Gesetz“ darstellen und vertreten soll, lügt, dass sich die Balken biegen.
Es ist nicht in der Lage, eine Staatsangehörigkeit zu bescheiden. Es ist nicht in der Lage, eine gültige Rechtsgrundlage für auch nur irgendwas zu präsentieren.
Am Ende wird sich noch kackfrech hingestellt und ´was von „Rechtsstaat“ und anderen Mumpitz zusammengefaselt.
Dieses längst sterbebereite Unrechtssystem wird mit aller Mühe, Not und Verzweifelung zwangsbeatmet, weil man fälschlicherweise glaubt, es noch retten zu können, obwohl es längst klinisch tot ist.
Deutsche Gerichte sind eingetragene Firmen – die dort beschäftigten sogenannte „Richter“ sind Angestellte, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse.
Dass das so ist, spricht sich mehr und mehr herum, was dazu führt, dass immer weniger Menschen des hiesigen Landes diese Obrigkeitsschauspieler ernst nehmen. Besser noch!
Beschuldigte Menschen nehmen das Ruder mehr und mehr selbst in die Hand und stellen das justizkriminelle Scheinrichtergeseuche bloß.
Diese Feststellung ergibt sich aus dem erheblichen Zuwachs an Youtube-Videos, die geplatzte Scheingerichtsverhandlungen, sowie geplatzte Vollstreckungen und Ähnliches dokumentieren.
Das nun folgende Video zeigt einen sogenannten „Angeklagten“, der interessante Fragen bezüglich der Rechtssicherheit stellt.
Wird die sogenannte „Richterin“ ihm seine Fragen beantworten?
Sehen und hören Sie selbst:
Und schon wurde das Video aufgrund einer sogenannten „Rechtsbeschwerde“ aus dem Verkehr gezogen. Immer wieder niedlich, wenn das kriminelle Drecksgesindel versucht, die Fakten zu unterdrücken.
Wann kapiert dieses kriminelle Geseuche wenigstens mal, dass das im Internet nicht hinhaut!?
Der zweite Teil des Videos:
Wie viele Monate wird es wohl noch dauern, bis das hochkriminelle Unrechtssystem des hiesigen Landes endlich vollständig zusammenbrechen wird?
„Was teuer ist, ist Luxus.“ „Was teuer ist, ist besser als das, was günstiger ist.“ Auf diese Märchen wird leider immer wieder hereingefallen.
Manche glauben, echten, teuren Kaviar zu futtern, doch leider handelt es sich dabei womöglich um etwas ganz anderes, wovon die „Hei tei teis“ und „Schi Schi-Fans“ gar nichts mitbekommen.
Manche Leute kaufen scheinbar luxuriöse Dinge, weil sie ihre Minderwertigkeitskomplexe damit wegzubekommen hoffen.
Teuer hatte aber noch nie etwas mit Luxus oder mit besserer Qualität zu tun, sondern viel mehr mit der Geldgier der Anbieter und mit der Dummheit der Konsumenten.
Das mag jetzt so manch´ geistiges „Luxuskind“ überraschen, doch man braucht sich nur umzuschauen, um dies feststellen zu können.
Nehmen wir zum Beispiel ein Kilogramm Filet vom Rind. Im normalen Handel ist sowas für 20 bis 40 Euro zu haben, was bereits weit überzogene Preise sind.
Im Internet hingegen fängt die Preisgestaltung bei ca. 40 Euro erst an und nach oben ist da keine Grenze gesetzt.
Es finden sich Anbieter, die für ein Kilogramm Rinderfilet 50 oder 70 oder sogar über 100 Euro verlangen. Ein und dasselbe, zu vollkommen unterschiedlichen Preisen.
Schaut man sich dann am Agrarmarkt um, so stellt man doch tatsächlich fest, dass ein Kilogramm Rind für ca. 2,60 bis ca. 3,80 Euro gehandelt wird, vom Endkonsumenten aber das 10-, 20- oder auch 40-fache der Agrarmarktpreise verlangt wird.
Dazu werden dann rührende Geschichten erzählt, zum Beispiel die, von der „ganz besonderer Qualität“, wovon natürlich kein Wort wahr ist.
„Prämium, Deluxe, Gourmet“ und so weiter und so weiter. Die Verwendung solch´ absolut leerer Worthülsen kennt überhaupt keine Grenzen.
Das Ganze wird dann oft noch mit irgendwelchen fantastischen „Siegeln“ und „Zertifikaten“ aufgehübscht, und schon ist die Mogelpackung fertig.
Gerechtfertigt sollen überzogene Preise auch gern mit der Herkunft werden. Zum Beispiel: „Rindfleisch aus Irland, von der Insel mit den saftig grünen Wiesen“, nur das kein einziges irisches Rind diese saftigen grünen Wiesen jemals gesehen, geschweige denn, sich davon ernährt hat.
So wie überall, werden auch irische Rinder in Mastbetrieben schlachtreif gezüchtet, und nicht etwa auf der saftigen, grünen Wiese handgestreichelt und bei bester Laune gehalten.
Fallen Sie in Ihrem eignen Interesse nicht auf die Masche mit dem irischen Rindfleisch herein, welches vom Endkonsumenten deutlich teurer zu bezahlen ist, als gleichwertiges Rindfleisch aus Deutschland.
Das Märchen, mit dem „Luxus“ und der „besonderen Qualität“, findet man nicht nur bei Fleischprodukten. Man finden diese Art Nepp praktisch in allen Bereichen.
Man kann sogar rund 50 Euro für zwei Flaschen Bier loswerden oder mehr als 500 Euro für ein Kilogramm billigen Zuchtlachs: „klick“
Auch in Restaurants kann es einem passieren, betrogen zu werden. Man bestellt zum Beispiel etwas von der Speisekarte, bekommt tatsächlich aber etwas ganz anderes, natürlich Minderwertiges.
Das folgende Video gibt ein wenig Aufschluss über den Nepp und Schlepp und Bauernfang:
Fazit: Man kann sich bezüglich Konsumgüter schlicht und ergreifend auf gar nichts verlassen. Lug und Betrug, soweit das Auge reicht.
Darum raten wir wie immer dazu, genau hinzuschauen oder besser gleich auf so einige Dinge zu verzichten, da der Betrug für Laien oftmals gar nicht zu erkennen ist.
Sommerzeit = Grillzeit! Da wird dann wieder abgepacktes, fertigmariniertes Fleisch gekauft, welches man besser im Laden liegen lassen sollte, denn die Sache ist nämlich die:
Man kann absolut nichts erkennen! Man kann nicht erkennen, ob das Fleisch frisch oder schon alt, also vergammelt ist.
Weder lässt die Marinade einen Blick auf das Fleisch zu, noch kann man riechen, in welchem Zustand sich dieses befindet.
Die Marinade macht ´s möglich, denn die verdeckt alles. Aus welchen möglicherweise gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen die Marinade zusammengesetzt ist, erschließt sich zusätzlich nicht jeder und jedem.
Lassen Sie das marinierte Zeug darum besser im Laden zurück. Besorgen Sie sich lieber ein unmariniertes, unbehandeltes, frisches Stück Fleisch und basteln Sie sich Ihre Steaks und Marinaden selber.
Das empfehlen wir sowieso: Selbstversorgung! Selbst herstellen – selbst anbauen – selber machen eben.
Nur dann kann man sicher sein, nicht massiv betrogen und belogen zu werden. Nur so kann man dafür sorgen, sich unnötigen, billigen Zusatzstoffen zu entziehen, wovon einige sogar giftig sind.
Spätestens durch die Bereinigungsgesetze, die in den Jahren 2006 und 2007 von der alliierten Militärregierung erlassen wurden, sind eine Vielzahl Gesetze nicht mehr gültig, wie zum Beispiel das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG).
Das OWIG ist darum nicht mehr gültig, weil es keinen Geltungsbereich mehr nennt. Der Geltungsbereich stand im Einführungsgesetz des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Dieses Einführungsgesetz , in welchem der Geltungsbereich des Ordnungswidrigkeitengesetzes genannt war, wurde durch die Bereinigungsgesetze aufgehoben.
Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht
Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivilprozessordnung (ZPO), auch die Strafprozessordnung (STPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz, aufgehoben wurde.
Es geschah aber im selben Schritt noch mehr. Der §5 der ZPO, der StPO und des GVG ist weggefallen.
In diesem Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke. Nun wird es sogar für absolute Laien verständlich und auch vom juristischen her ganz einfach.
In den Einführungsgesetzen des GVG, der StPO und ZPO sind also seit Ende April 2006 tatsächlich die Paragrafen mit dem Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben worden.
Die Beweise finden Sie unter den hier angegebenen Verlinkungen:
Ohne die ZPO ist kein Zivilverfahren, kein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und auch kein sonstiges zivilrechtliches Verfahren möglich, wenn wir uns in einem wirklichen Rechtsstaat befinden würden.
Das hiesige Land ist aber kein Rechtsstaat, sondern eine einzige Nazi-Schwerverbrecherbude. Es ist noch nicht einmal ein Staat, sondern bis zur Sekunde und auch weiterhin ein von alliierten Mächten besetztes Kriegsgebiet.
Ohne Geltungsbereich – kein Gesetz. Schon gar nicht ohne einen von der Bevölkerung ernannten Gesetzgeber, denn die Sache ist nämlich mal wieder die:
Schaut man ganz genau hin, dann war das sogenannte Ordnungswidrigkeitengesetz sogar noch nie gültig, denn es stammt aus dem Jahre 1968 und wurde von der Firma „Bundesministerium der Justiz“ scheinerlassen.
Scheinerlassen deshalb, weil Firmen keinerlei gesetzgeberische und schon gar keine hoheitsrechtlichen Befugnisse haben.
Die überaus kriminelle Firma „Amtsgericht Stuttgart“, bzw. ihre hochkriminellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (auch „Richter“ und „Staatsanwälte“ genannt), wenden das ungültige OWIG trotzdem an, und das ist nicht etwa ein Justizirrtum, sondern vorsätzliche, schwerste Justizkriminalität!
Das folgende Video zeigt Menschen, die gerade wegen einer angeblichen „Ordnungswidrigkeit“ in der hochkriminellen Firma „Amtsgericht Stuttgart“ zu Gast waren, sowie Menschen, die auf den Justizschwerkriminalismus in deutschen Scheingerichten lautstark aufmerksam machen:
Liebe Menschen des hiesigen Landes…
Informiert euch nicht bei den alteingesessenen Lügenmärchenmedien, sondern eigenständig im Internet. Wacht auf. Kommt zu Bewusstsein, wie übel euch mitgespielt wurde und wird, wie ihr belogen, betrogen, verraten, verkauft, benutzt, ausgeraubt und ausgeplündert wurdet und werdet.
Liebe Menschen des hiesigen Landes…
Ihr braucht euch. Wir brauchen euch. Lasst uns gemeinsam diesen hochkriminellen Wahnsinn beenden, unter dem wir alle seit einer halben Ewigkeit leiden, damit das Leben endlich lebenswert werden kann.
Weg mit den Justizkriminellen
– weg mit den Politkriminellen
– weg mit den Lügenmedienmachern
– weg mit den Wirtschaftskriminellen
– weg mit der Atommafia
– weg mit der Pharmamafia
– weg mit den scheinheiligen Religionskriminellen
– weg mit den Finanzkriminellen
– weg mit all denen,
die der Bevölkerung schaden,
die die Menschen vergiften, verstrahlen und töten
– weg mit all diesen Nachfolgenazis
sowie deren Gehilfinnen und Gehilfen!
Wir leben in einem Land, welches unter sehr viel Kriminalismus leidet. Damit meinen wir jetzt nicht den handelsüblichen Einbrecher oder den Autoklauer. Nein, nein. Solche Kinkerlitzchen sind hier nicht gemeint.
Wir meinen den Scheinbeamtenschwerkriminalismus, welchem die Bevölkerung täglich ausgesetzt ist.
Dieser Schwerkriminalismus wird von sogenannten „Gerichtsvollziehern“, von sogenannten „Polizisten“, von sogenannten „Behördenangestellten, kurzum: von jedweden Scheinbeamten ausgeübt.
Da ist Notwehr nach Artikel 32 des Strafgesetzbuches via Selbstverteidigung unbedingt erforderlich.
Das Recht auf Selbstverteidigung hat jede und jeder, da es im Bürgerlichen Gesetzbuch (Abschnitt 6 – Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe) festgeschrieben ist.
In Artikel § 227 (2) steht hierzu geschrieben: „Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden“.
Auch wenn es bei der Selbstverteidigung in erster Linie darum geht, den Angreifer unschädlich zu machen, so sollte man nicht vergessen, dass die beste Selbstverteidigung immer noch die Abschreckung ist.
Wir haben einige Artikel aufgelistet, wie Bsp. die Machete oder den Tomahawk, die besonders abschreckend wirken und die alleine aufgrund dieser Wirkung auf mögliche Angreifer hoch effizient und nützlich sind.
Es empfiehlt sich, Selbstverteidigungswaffen zu nutzen, die zu ihnen persönlich passen.
Eine zierliche Frau ist mit einer Pfefferspraypistole besser bedient, als mit Quarzsandhandschuhen, die einen kraftvollen Fausthieb erfordern, damit sie effektiv sind.
Wir möchten Ihnen mit diesem Artikel mal einige absolut legale Waffen zur Selbstverteidigung vorstellen.
CS-Gas / Tränengas
Nachteile an dieser legalen Waffe sind zum einen die schwierige Handhabung innerhalb einer Gefahrensituation, sowie die Tatsache, dass rund 20 Prozent aller Menschen immun gegen ihre Wirkung sind. Für die private Sicherheit kaum zu empfehlen.
United Cutlery Tomahawk Apocalypse
Dieses Modell hat eine besonders abschreckende Wirkung auf Angreifer und ist zudem für viele weitere Szenarien zu gebrauchen.
Die Apokalypse-Variante ist garantiert zombieresistent und scheinbeamtentauglich, wobei der paracordumwickelte giftgrüne Griff aus glasfaserverstärktem Kunststoff für die passende farbliche Akzentuierung sorgt.
WALTHER Machete – MachTac 2
Diese Machete aus dem Hause Walther ist echte Wertarbeit. Sie ist nicht nur äußerst stabil und nützlich für viele Arbeiten, sie ist auch ein ideales Selbstverteidigungswerkzeug mit einer enorm abschreckenden Wirkung.
ESP Teleskopschlagstock gehärtet
Ein Teleskopschlagstock sollten Sie auf jeden Fall auf Lager haben. Er eignet sich für den Nahkampf und kann in Gefahrensituationen äußerst nützlich sein.
Ein Schlag mit diesem gehärteten Schlagstock in Behördenqualität schaltet Ihren Angreifer im Idealfall sofort aus.
Pfefferspraypistole JPX Jet Protector
Ein Gerät für all jene, der Selbstschutz ernst nehmen und ihn mit legalen Mitteln realisieren wollen.
Es gibt aber auch noch andere sehr interessante Teile zur Selbstverteidigung. Siehe Video:
Dann sollen sie mal kommen, die Scheinbeamten der Firma „Polizei“ und „Gericht“.