Bewaffnete Terroristen (sogenannte „Polizisten“) erfolgreich abgewiesen

 

Bewaffnete Terroristen (sogenannte Polizisten) erfolgreich abgewiesen

 

Seit gefühlten Ewigkeiten wird der Bevölkerung vorgegaukelt, dass es sich bei Polizisten um Ordnungshüter handeln würde. Unwahrheiten, wie „Die Polizei – Dein Freund und Helfer“, wurden den Menschen gebetsmühlenartig unter die Hirnschale gejubelt.

Tatsächlich handelt es sich bei sogenannten „Polizisten“ um nichts anderes, als um Terroristen, Straßenräuber und Nachfolgenazigehilfen.

Es ist allerdings schön zu sehen, dass sich mehr und mehr Menschen des hiesigen Landes gegen das Nachfolgenazigesindel und deren Gehilfen zur Wehr setzen.

Auf Youtube kann man mittlerweile mehr als aus dem Vollen schöpfen, wenn es um geplatzte sogenannte „Gerichtsverhandlungen“, sogenannte „Vollstreckungen“ und ähnliche scheinamtliche Überfälle auf Menschen des hiesigen Landes geht.

Die Anzahl der diesbezüglichen Videos hat sich erfreulicherweise zwischenzeitlich nahezu in ´s Unüberschaubare entwickelt.

Da wir gerade beim Thema Videos sind: Einer unserer Leser ließ uns kürzlich in einem Kommentar ein überaus beeindruckendes Video zukommen.

Zuvor noch einige Sätze bezüglich der erwiesenen, realen Sachlage:

Die bewaffneten Kriminellen und Terroristen der Firma „Polizei“ sind seit ihrer Gründung im Hochverrat, Freiheits- und Straßenraub, sowie in diversen anderen kriminellen Handlungen tätig, wie zum Beispiel der Überwachung von Raubzügen sogenannter „Vollstreckungsbeamter“, die erwiesenermaßen keine Beamten sind.

Eine Gruppe von Kriminellen und bewaffneten Terroristen der Firma „Polizei“, immer wieder gedeckt und verschleiert von den Lügenmedien der faschistischen sogenannten „BRD“, in welchen sie der ahnungslosen Bevölkerung als „Beamte“ verkauft werden, versuchte bei einen Menschen, der die Rechtslage und Rechtssituation in der sogenannten „BRD“ kennt, einen Raubzug durchzuführen.

Die eigentliche Straftat wollte von einem kriminellen Trickdieb durchgeführt werden, der sich als „OGV-Beamter“ ausgab, obwohl der Beamtenstatus bekanntlich bereits am achten Mai des Jahres 1945 ersatzlos aufgehoben, also abgeschafft wurde.

Zur Unterstützung (sogenannte „Amtshilfe“) hatte er sogenannte „Polizeibeamte“, also eine billige und willige Inkassotruppe hinzugebeten, die den reibungslosen Ablauf des spätestens nun bandenmäßig betriebenen Raubes sicherstellen sollte.

Großartigerweise ging dieser unter Vorsatz begangene, bandenmäßige Raubzug voll in die Hose.

Hochgeschätzte Leserinnen und Leser, liebe Mitmenschen…

Genießen Sie das nun folgende Video:

 

 

Sogenannte „Gerichtsvollzieher“, „Polizisten“, „Staatsanwälte“, „Richter“ und sonstige Scheinbeamte = Räuber- und Terroristengesindel!

Wehrt euch weiterhin liebe Leute, und lasst euch nicht länger von diesem scheinamtlichen Räuber- und Terroristengesindel belügen, betrügen und ausrauben!

Dass die Aktion ein voller Erfolg war, ist allein schon an der Körperhaltung und dem Gesichtsausdruck des uniformierten Polizeiwortmarkespazierenträgers und des Aktenkofferheinis zu sehen.

Dieses Terroristenungeziefer weiß ganz genau was los ist! Die wissen ganz genau, dass sie geltendes und gültiges Recht brechen! Die wissen ganz genau, dass sie ungültige Gesetze anwenden und die wissen auch, dass sie sich damit auf ´s Schwerste strafbar machen!

Jeder sogenannte „Polizeibeamte“ ist ein Angestellter der Firma Polizei.

Da Firmenangestellte keine hoheitsrechtlichen Befugnisse besitzen, dürfen diese auch keine hoheitsrechtlichen Handlungen durchführen.

Mit den hiesigen sogenannten “Gerichten” und “Richtern” verhält es sich exakt genauso, denn auch bei sogenannten “Gerichten” handelt es sich um eingetragene Firmen, dessen Angestellte sogenannte “Richter” und „Justizangestellte“ sind, von denen niemand auch nur eine einzige hoheitsrechtliche Handlung durchführen darf.

Das Grundgesetz ist mangels Nennung territorialer (räumlicher) Geltungsbereiche seit über 25 Jahren ungültig!

Abgabenordnung (AO) Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Strafprozessordnung (StPO), Zivilprozessordnung (ZPO), sowie Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG), Straßenverkehrsgesetz (StvG), Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sind mangels Nennung eines räumlichen Geltungsbereiches und mangels Nennung des Inkrafttretens ebenfalls ungültig.

Das GVG, die StPO und die ZPO wurden zudem weder vom sogenannten “Bundespräsidenten” unterzeichnet, noch wurden diese Vorschriften im sogenannten “Bundesgesetzblatt” formell unter Angabe des Tages des Inkrafttretens und deren Geltungsbereiche verkündet.

Diese Gesetze sind also nie in Kraft getreten und die Anwendung dieser scheidet daher grundsätzlich aus.

Viele weitere Gesetzeswerke sind übrigens ebenfalls ungültig. Wir wollten nur mal wieder einen kleinen Auszug ungültiger Gesetzeswerke präsentieren.

Nun stellen wir uns mal vor, dass alle hierzulande existierenden ungültigen Gesetzeswerke Gültigkeit hätten, auf welche sich Polizeifirmen und Gerichtsfirmen ja laufend berufen.

Zu beachten ist das nun Folgende, insbesondere von „Justizangestellten“, sogenannten „Polizistinnen“, „Polizisten“ u.ä.:

Die sogenannte „Justiz“ nutzt die Unkenntnis der Menschen mit juristischen Fachbegriffen aus.

Sogenannte “Richter” und “Staatsanwälte” leisten auf sogenannten “Haftbefehlen”, “Urteilen”, “Beschlüssen” usw. keine Unterschriften, da sie wissen was sie tun: kriminell handeln nämlich.

Kleine Justizangestellte (die absolut nicht wissen, was sie tun) werden rechtswidrig vorgeschoben, um Beglaubigungen vorzunehmen. Sie täuschen damit Rechtswirksamkeit vor!

Scheinpolizeibeamte und andere sogenannte „Behörden“ folgten bisher rechtswidrig diesen rechtswidrigen und nichtigen sogenannten “Verwaltungsakten”.

Bei sogenannten “Haftbefehlen”, Hausdurchsuchungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen bedarf es grundsätzlich einer Unterschrift eines gesetzlichen Richters! Davon haben wir in den Gerichtsfirmen des hiesigen Landes genau NULL!

Bedeutet: Alles, was in diesen und ähnlichen Bereichen passiert, ist rechtsungültig, nicht rechtskräftig, sowie kriminell und strafbar.

Vollstreckungstitel von sogenannten “Gerichtsvollziehern” oder sogenannte “Haftbefehle”, ohne eigenhändige Unterschriften von gesetzlichen Richtern, sind rechtsunwirksam!

 

 

Paradox: Eine eingetragene Firma, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse (sogenannter „Bundesgerichtshof“), hebt ein sogenanntes „Urteil“ auf, das sowieso nie eins war, weil die Unterschrift eines nicht zugelassenen Richters fehlte. Wäre es nicht so pervers, könnte man glatt darüber lachen.

Zur gefälligen Kenntnisnahme: Im hiesigen Land existiert kein einziger zugelassener Richter, denn Zulässigkeit bedarf einer Genehmigung.

Militärgesetz Nummer 2, Artikel V. 9:

Niemand darf ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden.

Verlangen Sie von einem sogenannten „Richter“, Scheinstaatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt doch mal die Vorlage einer Genehmigung der Militärregierung, welche die Damen und Herren dazu berechtigt, in ihren Berufen tätig sein zu dürfen. Keiner von denen wird Ihnen eine solche Genehmigung vorlegen können!

Auch Blutentnahmen bei Verkehrskontrollen unterliegen (zumindest nach § 81a II der ungültigen StPO) dem Richtervorbehalt und dürfen ohne Richterunterschrift nicht durchgeführt werden!

Mit anderen Worten: Eine Blutentnahme darf grundsätzlich nicht durchgeführt werden, da erstens: kein einziger Richter im hiesigen Land ein zugelassener, gesetzlicher Richter ist, und zweitens: kein einziger sogenannter “Richter” eine Unterschrift für was auch immer leistet, auch nicht für eine Blutentnahme.

Dass Angestellte der Firma Polizei sowieso zu absolut gar nichts berechtigt sind, erwähnen wir nur der vollständigkeithalber noch mal.

Unterschriften von sogenannten “Rechtspflegern” sind übrigens nicht rechtswirksam, da diese nicht über richterliche Kompetenzen verfügen.

Diese bestätigen mit ihrer Unterschrift bestenfalls, dass sie die vorliegende Ausfertigung angefertigt haben. Darüber hinaus bestätigen sie, dass sie nicht im Geringsten wissen, was sie tun und wofür sie missbraucht werden.

Der Grund für die fehlenden Unterschriften der Verantwortlichen ist übrigens in der fehlenden Staatshaftung zu finden.

Alle Scheinbeamten haften nämlich mit ihrem Privatvermögen, sowie mit ihrer persönlichen Freiheit nach § 839 BGB!

Alles klar, „Herr Kommissar“?

Kleiner Tipp noch zum Schluss: Melden Sie sich doch einfach ab.

 

 

Wer sich beim Einwohnermeldescheinamt abmeldet, ist für die genannten Diebe, Räuber, Gauner, Ganoven, Strolche, Wegelagerer und sonstiges scheinamtliches Ungeziefer schlicht unsichtbar.

Wenn nämlich niemand weiß, wo Sie wohnen, dann wird das verdammt schwer bis unmöglich, Sie zu beklauen und auszuplündern. 🙂

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23 Responses to Bewaffnete Terroristen (sogenannte „Polizisten“) erfolgreich abgewiesen

  1. almundy sagt:

    Das mag für Bundesrecht so sein. Da die Gerichte aber Landesrecht ist, Haftet das Land.

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    Sogenannte „Gerichte“ sind hochkriminelle eingetragene Firmen. Länder haften nicht für hochkriminelle eingetragene Firmen. Ein Land kann sowieso für nichts haften. Haften können immer nur Individuen.

    Und da steht in der Landesverfassung, dass das Land für seine Beamte haftet.

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    Wie schon erwähnt: Ein Land kann nicht haften. Im Übrigen existieren hierzulande keine Beamten, da der Beamtenstatus am achten Mai des Jahres 1945 ersatzlos aufgehoben wurde. Das scheinamtliche Gesindel wird also selber für seine Verbrechen gerade stehen müssen.

    • BrdFassade sagt:

      Welches Land soll denn haften ? Diese sogenannten „Bundes“Länder wurden von den alliierten mit Waffengewalt gegründet und nicht vom Volk .

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      Sind Sie sich da sicher, dass Bundesländer gegründet wurden? Dann präsentiere man doch bitte mal die entsprechenden Gründungsurkunden, damit wir uns alle davon überzeugen können.

      Deswegen wurde die „Staats“haftung kassiert , weil sich die Alliierten vor ihren Pflichten drücken wollten !

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      Das, und weil das hiesige besetzte Gebiet ja derzeit gar kein Staat ist – zumindest kein Staat, der handlungsfähig ist.

      Aus selbigem Grund auch die Rechtsbereinigungsgesetze in den Jahren 2006 ff.

  2. Jürgen Hunke sagt:

    Kumpel von mir und ich sind Fans der amerikanischen Autos der 50er Jahre. Dann könnte ich ja auch mit einem Sherrif-Auto aus der Zeit ´rumfahren.

    News Top-Aktuell:

    Ja. Das könnten Sie, doch was hat das mit dem hiesigen Artikel zu tun?

  3. Alexandra Wirth sagt:

    Ich beziehe mich auf das Video, wo der Mann die Polizisten und den Gerichtsvollzieher wieder zum gehen „bewogen“hat.

    Würde das nicht auch bedeuten, dass wenn Jugendamt mit Polizei, einschließlich Hundestaffel(!?!), Gesundheitsamt, Veterenäramt und weitere als Überfallskommando vorm Haus stehen, ohne jeglichen richterlichen Beschluss mich zwingen, jeden der Anwesenden in jeder Ecke des Hauses schauenderweise zu dulden und mich (nach Abzug der Polizei) zwingen wollen, daß ich einen Vordruck unterschreibe, dass ich meine Kinder FREIWILLIG mitgebe (was ich nicht gemacht habe, sondern dazugeschrieben habe, dass ich sie NICHT FREIWILLIG mitgebe, bevor ich unterschrieb), die Kinder sodann ohne Kindersitze von der Frau vom JA in ihr Auto gepackt wurden und weggekarrt in eine Inobhutnahmestelle, in der man meine Kinder als sogenannte „Clearingphase“ 2 Wochen vor mir wegsperrte (den Kindern aber 1(!)Woche suggerierte und ihnen einzureden versuchte: „die Mama will euch nicht mehr, sonst würde sie sich doch melden?“/ Ich rief fast täglich an, durfte aber keins meiner Kinder sprechen!), würde das dann nicht bedeuten, dass es sich hier um glatte Kindesentführung, Nötigung, Folter, Rufmord im Ort und weiß ich was nicht noch alles gehandelt hätte???

    News Top-Aktuell:

    Erstens: Wir haben noch nie einen derart langen Satz zu Gesicht bekommen.

    Zweitens: Es gibt hierzulande keine Ämter. Das sollte als Information genügen.

    Drittens: Wenn Sie das nächste Mal einen Kommentar hinterlassen, dann versuchen Sie doch bitte mal, diesen halbwegs lesbar zu gestalten. Ab und an einen Punkt setzen und einen neuen Satz beginnen ist da sehr hilfreich.

    • Alexandra Wirth sagt:

      Das heißt also, dass uns das nicht von „amtswegen“, sondern von privat vor 2 Jahren angetan wurde.

      News Top-Aktuell:

      Das haben Sie exakt zutreffend erkannt. Genau so ist es.

      Wohin sollte man sich dann wenden, um Schadenersatz und Gerechtigkeit zu erfahren, wenn man auf unsere Gerichte, Staatsanwälte, GG, Verfassung usw nicht wirklich zählen kann?

      ICC- International Court of Criminal ?
      Europäischer Gerichtshof?

      News Top-Aktuell:

      Diese beiden Adressen sollte man schon mal nutzen. Wir haben da aber noch mehr für Sie, was Sie nutzen können. Dazu klicken Sie bitte auf folgenden link: https://newstopaktuell.wordpress.com/2016/10/21/in-aller-munde-die-nachfolgenazidiktatur-brd/

      In diesem Artikel finden Sie nicht nur interessante und überaus wichtige Informationen, sondern auch einige weitere Adressen, welche Sie sämtlichst nutzen sollten.

      Mit freundlichen Grüßen:

      News Top-Aktuell

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