Der Faschismus geht weiter: Seit Juni 2013 laufen die Vorbereitungen für die sogenannte „Gesetzesinitiative“ der sogenannten „Bundesregierung“.
Erarbeitet wurden zahlreiche Änderungsvorschläge im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK).
Angebliches Ziel der Arbeitsgruppe war, das Leistungs- und das Verfahrensrecht bei Hartz IV zu vereinfachen. Das Gesetz ist aber keine Vereinfachung, sondern vielfach eine Verschärfung.
Für die Betroffenen werden zwischen den sogenannten „Bundesländern“ bereits vereinbarte Erleichterungen bei den Sanktionen nicht umgesetzt. Schlimmer noch: Durch neue Regelungen bei der Ersatzpflicht bei sogenannten „sozialwidrigen Verhalten“, werden die Daumenschrauben noch weiter angezogen.
Neu ist: Wenn ein Leistungsberechtigter durch sein Verhalten die Hilfebedürftigkeit erhöht, aufrechterhält oder nicht reduziert, sollen nunmehr auch Leistungen während des laufenden Leistungsbezug an das Jobcenter rückerstattet werden – und zwar bis zu drei Jahre.
Das ist absolut nicht akzeptabel. Darüber hinaus ist das „Gesetz“ eine vertane Chance, sich wirklich mit den massiven Problemen von Hartz IV aus der Perspektive der Leistungsberechtigten, sowie deren sozialen Rechte auseinanderzusetzen und Wege zu einer sanktionsfreien Mindestsicherung zu beschreiten.
Welche „Gesetze“ eigentlich?
Wie bekannt ist, existieren im hiesigen Land ausschließlich Firmen, weil Deutschland erwiesenermaßen kein Staat ist.
Seit wann dürfen Firmen eigentlich Gesetze erlassen, nach denen sich die Bevölkerung zu richten hat? Stimmt! Firmen dürfen keine Gesetze erlassen, nach denen sich die Bevölkerung zu richten hat.
Aus diesem Grunde sind sämtliche sogenannten „Sozialgesetzbücher“ des hiesigen Landes sowieso ungültig – erst recht die nun neu ausgedachten (Un)sozialgesetze.
https://newstopaktuell.wordpress.com/ News Top-Aktuell abonnieren
Lesen Sie bei uns, was NIE in der Zeitung steht!
NEWS TOP-AKTUELL
den Tatsachen entsprechend aufbereitet