Das sogenannte „Bundesministerium des Innern“ weist darauf hin, dass am Montag, dem 23. Mai 2016, aus Anlass des Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes „bundesweit“ die Dienstgebäude aller „Behörden“ und Dienststellen des „Bundes“ zu beflaggen sind.
Dies gilt gleichermaßen für die „Körperschaften“, „Anstalten“ und „Stiftungen“ des „öffentlichen Rechts“, die „der Aufsicht von „Bundesbehörden“ unterstehen.
Der Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai) gehört gemäß Abschnitt II. Absatz 1 Buchstabe d) des „Erlasses der Bundesregierung“ über die Beflaggung der Dienstgebäude des „Bundes“ vom 22. März 2005 zu den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen, an denen ohne besondere Anordnung zu flaggen ist.
Das ist schön, aber auch etwas seltsam, denn die Sache ist ja die:
Fangen wir mal mit dem sogenannten „Bundesministerium des Innern“ an, dass da den Hinweis gibt, dass gewisse Dinge zu beflaggen sind.
Da gibt also eine Firma, somit ohne hoheitsrechtliche Befugnisse, einen Hinweis. Gut. Das kann man ja gerade noch durchgehen lassen.
Und nun kommen sie:
Die Firma „Bundesministerium“ weist ja darauf hin, dass „Behörden“ und Dienststellen des „Bundes“ zu beflaggen sind.
Von welchem „Bund“ bitte? Bund Möhrchen? Hosenbund? Kummerbund? Schlüsselbund? Verbundsteinpflaster? Man weiß es nicht, welcher ominöse „Bund“ hier gemeint ist.
Da sind also Gebäude zu beflaggen. Ah ja. Mit welcher Flagge denn eigentlich?
Darauf weist die Firma „Bundesministerium des Innern“ leider nicht hin. Macht nix, denn darüber gibt der sogenannte „Erlass“ der sogenannten „Bundesregierung“ über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes, vom 22. März 2005 Aufschluss.
Dort heißt es unter Abschnitt IV. (Zu setzende Flaggen):
(1) Wenn nach Abschnitt II oder III zu flaggen ist, so setzen
a) alle Behörden und Dienststellen des Bundes, auch die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesdienstflagge und – sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind – die Europaflagge;
Die „Bundesdienstflagge“! Wollen Sie die mal sehen? Kein Problem. Das soll diese hier sein:
Dann mal weiter im Text:
b) die übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts die Bundesflagge und – sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind – die Europaflagge.
Die sogenannte Europaflagge ist ja bekannt, doch was um alles in der Welt ist die „Bundesflagge“? Es wird nämlich nicht mitgeteilt, welcher „Bund“ hier überhaupt gemeint ist.
Also wenn der Möhrchenbund gemeint ist, dann kann es sich ja eigentlich nur um diese Flagge handeln:
Kommen wir den Dingen näher: Es ist schon richtig, dass das Grundgesetz am 23. Mai des Jahres 1949 verkündet worden ist, doch dummerweise gibt ´s da nicht wirklich etwas zu feiern, da das Grundgesetz nämlich bereits seit mehr als 25 Jahren ungültig ist.
Wieso?
Darum: Das Grundgesetz nennt seit dem 18.7.1990 keinen Geltungsbereich mehr und ist somit ungültig.
Grund: Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft (BverfGE 3, 288 (319f): 6, 309 (338,363)).
Tja…
Und nun?
Warum gibt ´s diesen Jahrestag eigentlich noch? Warum werden irgendwelche Gebäude zur Feier eines Gesetzes beflaggt, welches schon lange außer Betrieb ist?
Vielleicht, um den Schein zu wahren, dass es ein gültiges Grundgesetz geben würde?
Das wäre eine Erklärung, denn hierzulande ist ja alles nur Schein und Illusion, welche es mit allen Mitteln aufrecht zu erhalten gilt, obwohl jeden Tag mehr und mehr Menschen darüber Bescheid wissen.
Zur „Feier des Tages“ wollen wir abschließend noch einige mehr oder weniger bekannte Individuen zu Wort kommen lassen:
Das hier ist ebenfalls überaus wichtig, damit man weiß, dass die deutsche Bevölkerung die Naziseuche nie losgeworden ist:
Deutschland: Getötet und zerstört durch wahnsinnige Nazis – die Überreste und der Boden auf dem es stand, geklaut von alliierten Schwerkriminellen, die sich als „Befreier“ ausgaben, und noch heute beuten diese sogenannten „Befreier“ die Menschen des hiesigen Landes aus, unter gefälliger Mithilfe damaliger Nazis und heutiger Nachfolgenazis, sowie deren Gehilfinnen und Gehilfen.
Den Abgesang auf diesen Artikel, überlassen wir gern dem weltweit erfolgreichsten männlichen Solosänger aller Zeiten:
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Danke liebe Freunde
Wiedermal ein wahrlich guter Artikel 😉
Leider funzt das Video mit unseren lieben Udo nicht, scheint mal wieder irgendjemanden nicht zu passen. Doch hier habe ich Ersatz, ist zwar live aber auch okay:
Einen guten Start in die neue Woche wünsche ich euch 😉
LG
*****
Berni
Vielleicht habe ich was verpasst, aber von einen Aufruf zur beflaggung habe ich noch nichts gehört.
Die Merkel hatte doch einem an ihrer Seite wütend die kleine Flagge aus der Hand gerissen, und es war schon immer extremrechts eine Flagge zu hissen, außer beim Fußball, etc.
Wer Flagge zeigte galt doch immer mehr oder weniger als Verbrecher.
Nachdem was sich diese Verbrecherbanden, besonders die AfD, so alles einfallen lässt, um sich als legitimiert und anderes wieder hinzustellen, ist extrem #µ*³. Da werden viele wieder einpennen die dabei waren aufzuwachen, plötzlich sind Zweifler wieder auf Linie.
Muß ein jeder erst in den Brunnen fallen um endgültig und richtig aufzuwachen und er/sie/es erst dann die Lage erkennt?
Zerbricht der Krug erst einmal, ist ein Flicken kaum möglich, vor allem, weil es keiner versucht und viele ohne Hilfe am Ende und hoffnungslos überfordert sind.
Große, unübersichtliche Dinge scheinen Tabu zu sein.
Muß es immer erst „Tote“ geben um z.B. eine Kurve zu entschärfen?
Sind Tote überhaupt interessant oder nur als Sensation erwähnungswert?
Davon mal abgesehen: so ein paar blaue Augen würde ich gerne hinzimmern. Es juckt richtig in meinen Knöcheln. Deren Tun schreit nach Berichtigung, dass sich die Balken nie wieder biegen!
Hier der Flaggenwegwerfvideoausschnitt:
und eher genommen wie gerissen, aber die Symbolik (Intention) ist eindeutig.
Wer behauptet, dass die BRD ein demokratischer Rechtsstaat ist oder dies stillschweigend hinnimmt, der trägt eine Mitschuld am zunehmenden Terror.
Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind systemkonform, bestätigte ein Richter a.D., der unzählige kriminelle Kollegen erlebt hat. Dass der Rechtsstaat nur Fiktion ist, hat ein anderer Richter a.D. experimentell nachgewiesen. Es wird u.a. dargestellt, dass der Rechtsstaat des Grundgesetzes nicht existiert und z.B. ohne jede gesetzliche Grundlage Freiheitsentziehung beschlossen wird.
PS: Weiterverbreitung, Kürzung usw. gestattet!
Der Video-Bericht macht mich eher nachdenklich.
Die Amis hatten nichts gegen ehemaligen NSDAP-Mitglieder in Ämtern der „BRD“. Waren sie doch erpressbar und willige Verwalter einer für uns Deutsche katastrophalen Entwicklung. Einer von ihnen war der Volksverräter Genscher.
Nazis hin, Nazis her.
Es ist verdammt einfach, unreflektiert den Nationalsozialismus zu verurteilen. Das liegt ganz auf der verordneten politisch korrekten Linie.
Wenn man die Entwicklungen zu WWI und WWII, die Kriegsschuldfrage und die eigentlichen Ursachen, die zur Verfolgung der Juden geführt haben, betrachtet, so kommt man zu der Überzeugung, dass seit langem der Untergang des deutschen Volkes aktiv angestrebt wird.
Wem nutzt das?
Britischen und amerikanischen Eliten, Zionisten und das von den Rothschilds dominierte Finanzsystem.
Mitglieder dieser Gruppen – in Asien und Russland gibt’s sicher auch Mitläufer -, die für sich und ihre Nachfahren einen Kuschelplatz in einer ganz neuen, nicht „überfüllten“ Welt finden wollen.