Staatsvortäuschung Bundesrepublik Deutschland – Die BRD-Lüge!

30. Juni 2016

 

Die BRD-Lüge

 

Sie beginnen gerade damit, einen der brisantesten Artikel zu lesen, den wir jemals veröffentlicht haben.

Was wir Ihnen in diesem Artikel zu Ihrer gefälligen Kenntnisnahme mitteilen, wird Ihnen garantiert des öfteren Ihre Gesichtszüge entgleisen lassen.

Auch uns blieb bei den Recherchearbeiten oft genug der Mund offen stehen. Fangen wir also an: Wissen Sie eigentlich, in welchem Land Sie hier leben?

Glauben auch Sie, dass die „BRD“ ein Staat ist, dass Sie Staatsbürger der „BRD“ sind, dass der Polizist, der Sie in einer Verkehrskontrolle begrüßt, oder der Richter, der Ihr Scheidungsverfahren bearbeitet, oder nach einem Verkehrsunfall die Umstände aufklärt, Beamte des Staates „BRD“ sind?

Glauben Sie, dass Sie als Staatsbürger des Staates „BRD“ steuerpflichtig gegenüber diesem „Staat BRD“ sind und dass es sich noch dazu bei der „BRD“ um einen „Rechtsstaat“ handelt?

Ihnen ist noch nicht aufgefallen, dass in Ihrem „Personalausweis“ und in Ihrem Reisepass gar keine Staatsangehörigkeit angegeben ist?

Sie finden dort unter der Rubrik »Staatsangehörigkeit« den Eintrag „DEUTSCH“, doch einen Staat namens „DEUTSCH“ gibt es bekanntermaßen doch gar nicht!

Und überhaupt! Wieso haben sie einen Personalausweis? Wessen Personal sind Sie?

Die Vertreter der älteren Generation werden sich vielleicht erinnern, dass es früher Personenausweise oder Identitätskarten gab.

Sie wissen vielleicht auch nicht, dass es von den Verantwortlichen des „BRD“-Systems im Jahre 1990 gezielt unterlassen wurde, eine Verfassung für Deutschland zu verabschieden und dass das „Grundgesetz“ alles Andere als eine Verfassung ist?

Ihnen ist vielleicht auch nicht bekannt, welche Ziele damit verfolgt wurden und welche Konsequenzen dies für jeden einzelnen von uns hat?

Vielleicht glauben Sie auch noch, dass die „BRD“ ein souveräner Staat sei, dass das Besatzungsrecht längst nicht mehr gelte, und dass die obersten Repräsentanten des „BRD“-Systems die Interessenvertreter des „kleinen Mannes“ in Deutschland seien?

Ebensogut können Sie an den Weihnachtsmann, den Osterhasen, oder auch an die Märchen der Gebrüder Grimm glauben, denn nichts von alldem ist nämlich wahr.

Selbstverständlich finden sich im Buchhandel und auf entsprechenden Internetseiten inzwischen zahlreiche Werke, welche sich dieses Themenkomplexes angenommen haben, vielleicht sind Sie bereits auf das eine oder andere Werk gestoßen.

Es ist praktisch nicht möglich, kurz gefasste, gut strukturierte, sachliche, juristisch zitierfähige, und dennoch leicht verständliche Literatur zu diesem Thema zu finden.

Diese Lücke soll mit der folgenden Abhandlung wenigstens teilweise geschlossen werden.

Im Übrigen handelt es sich bei den folgenden dargestellten rechtlichen Zusammenhängen nicht etwa um „juristisches Geheimwissen“. Ganz im Gegenteil!

Jeder der Lesen kann, kann alle dargestellten Sachverhalte nachrecherchieren und auf einfachste Weise nachvollziehen.

An dieser Stelle möchten wir den Wunsch zum Ausdruck bringen, dass die interessierte Leserin und der interessierte Leser nichts von alledem, was in der vorliegenden Abhandlung beschrieben wird, einfach so untätig glauben soll.

Es wird vielmehr ausdrücklich darum gebeten, dass die Leserinnen und Leser möglichst alles selbst nachrecherchieren und selbst überprüfen.

Aufgrund des Zieles der leichten Verständlichkeit dieser Thematik erhebt diese Abhandlung selbstverständlich keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.

Vielmehr kann getrost davon ausgegangen werden, dass die folgende Abhandlung lediglich die berühmte Spitze des Eisbergs ist.

Nach dieser etwas längeren Einleitung soll ´s nun auch losgehen:

Der Bevölkerung des hiesigen Landes wird vorgetäuscht, dass es sich um die Bundesrepublik Deutschland und einen Staat handeln würde. Dem ist aber nicht so, denn im Grunde ist die Sache nämlich die:

Die BRD ist die Simulation eines Staates!

 

Firma Bundesrepublik Deutschland

 

Die angebliche „Bundesrepublik Deutschland“ ist ein Unternehmen. Eine Firma also.

Wissen Sie, was der sogenannte „Bundestag“ ist? Richtig! Eine weitere Firma.

Woran man das erkennen kann fragen Sie? Ganz einfach!

Der sogenannte Bundestag hat eine Steuernummer, die wie folgt lautet:

 

Staatsvortäuschung Bundesrepublik Deutschland - Die BRD-Lüge!

 

Steuernummern gibt ´s aber nur für Firmen, juristische Personen, sowie für pauschalierte Land- und Forstwirte, womit bewiesen ist, dass es sich beim Bundestag um eine Firma handeln muss – genauer beschrieben, um ein Schauspielhaus, in dem Theater gespielt wird: Die einen spielen „Regierung“ – die anderen spielen „Opposition“.

Kommen wir zu weiteren interessanten Hinweisen:

Wenn Ihnen z. B. ein Bußgeldbescheid zugehen sollte, dann kommt der mit einer Förmlichen Zustellung (gelber Brief).

Die Vorgehensweise nach dem Erhalt einer „Förmlichen Zustellung“ im Briefkasten ist folgende: Nicht öffnen!

Spätestens am zehnten Tag nach dem auf dem Umschlag angegebenen Datum den Brief oder das „Einwurf-Einschreiben“ mit dem Vermerk „Zurück an Absender“ zur Post geben.

„Übergabe-Einschreiben“ auf keinen Fall vom Briefträger/Postboten annehmen, sondern Annahme verweigern! Niemand ist verpflichtet, Einschreiben anzunehmen!

„Und was soll das bringen? Bezahlen muss ich doch sowieso“, werden Sie jetzt sicher fragen und sagen.

Nein! Müssen Sie eben nicht, da es dazu keine rechtliche Handhabe gibt – erst recht nicht, wenn Ihnen ein solcher Brief einfach so in den Briefkasten geschmissen wird, denn die Sache ist nämlich die:

Eine Förmliche Zustellung („Gelber Brief“) muss gesetzlich bestimmt durch eine Amtsperson persönlich an den Adressaten übergeben werden.

Die (rechtswidrig) privatisierte Deutsche Post AG erfüllt diese zwingende Bedingung nicht, da dort leider keine Beamten arbeiten.

Es ist den Behörden der „BRD“ seit dem 29.09.1990 nicht mehr möglich, behördliche Schreiben rechtswirksam zuzustellen. Behördliche Schreiben also bitte immer schön ungeöffnet zurück an den Absender.

Womöglich bekommen Sie dann eines sonnigen Tages Besuch von einem jungen Mann, der eine lustige Jacke trägt, auf dem das Wort „Justiz“ steht.

Dieser möchte Ihnen nun den Brief persönlich zustellen, was aber leider auch wieder nicht geht – und wissen Sie auch warum das nicht geht?

Das geht darum nicht, weil dieser junge Mann leider auch kein Beamter ist, Ihnen den Brief also ebenfalls nicht rechtskonform zustellen kann. Dumme Sache das.

Am Ende wird man einsehen, dass Sie nicht so doof sind, wie man´s gerne hätte, und wird Sie in Ruhe lassen.

Übrigens! Die Deutschen wissen noch nicht einmal, dass sie gar keine Staatsangehörigkeit besitzen. „Wieso nicht?“, werden Sie sich sicher fragen. Ganz einfach!

Werfen Sie doch mal einen Blick in Ihren Personalausweis. Was steht da unter Staatsangehörigkeit? Richtig! DEUTSCH!

 

Staatsvortäuschung Bundesrpublik Deutschland BRD - Die BRD-Lüge 3

 

Es gibt aber kein Land, das „Deutsch“ heißt, oder kennen Sie vielleicht ein solches Land!?

 

Staatsvortäuschung Bundesrpublik Deutschland BRD - Die BRD-Lüge 1

 

Staatsvortäuschung Bundesrpublik Deutschland BRD - Die BRD-Lüge 2

 

In fast ganz Europa steht in den Ausweisen das entsprechende Land (Italien, Österreich usw.). In deutschen Bundespersonalausweisen steht plump: „DEUTSCH“.

Früher gab es Personenausweise, in welchen teilweise auch schon eine verworrene Staatsangehörigkeit genannt wurde, doch immerhin gab es wenigstens Personenausweise, und keine Personalausweise:

 

Staatsvortäuschung Bundesrpublik Deutschland BRD - Die BRD-Lüge

 

Ihr Ausweis, den Sie persönlich besitzen, heißt übrigens nicht einfach nur so „Bundespersonalausweis“, sondern weil Sie zum Personal der BRD gehören – und wissen Sie, wer Sie zum Personal dieser Firma gemacht hat? Ganz einfach! Sie selbst!

Jetzt fragen Sie sich wieder
(siehe Video):

 

 

Sie haben den Ausweis selber beantragt, also quasi um Einstellung in diese Firma gebeten.

Im ehemaligen Römischen Reich mussten Sklaven, so sie denn schreiben konnten, in GROSSBUCHSTABEN eine Urkunde unterschreiben, dass Sie dem Sklavenhalter gehören.

Und nun schauen Sie doch noch mal in Ihren Bundespersonalausweis, wie Ihr Name dort geschrieben steht. Richtig! In GROSSBUCHSTABEN natürlich. Und nun raten Sie mal warum?!

Sind Sie schon mal von der Polizei angehalten worden und mussten eine Strafe bezahlen?

Nichts davon hätten Sie über sich ergehen lassen müssen, denn weder gibt es hierzulande ein anwendbares Ordnungswidrigkeitengesetz, noch Polizeibeamte.

„Warum das denn nicht“, fragen Sie? Ganz einfach!

Im Zweiten Bereinigungsgesetz, Artikel 3, wurde das Gesetz über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen aufgehoben.

Es wurde u. a. aufgehoben das Einführungsgesetz (EG) zum Ordnungswidrigkeitengesetz (Owig) welches den Geltungsbereich enthielt (beschlossen am 11. 10. 2007, aufgehoben am 25. 11.2007. Rechtskraft / Rechtswirksamkeit mit Bekanntgabe im BGBl. am 29. 11. 2007, Teil I, S. 2614 ff.)

Die „Polizei“ beruft sich bei Fahrzeugkontrollen mittlerweile auf § 36, Abs. 5, der Straßenverkehrsordnung [StVO]. Eine Ordnung ist aber kein Gesetz und hat darum keine Gesetzeskraft.

Artikel 57 – Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten:

„Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl., I, S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl., I, S. 3574), wird aufgehoben.“ (BGBl., 29. 11. 2007, Teil I, S. 2614 ff.)

Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereiches auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

Wenn es aber keinen Geltungsbereich mehr gibt, dann gibt ´s auch kein außerhalb des Geltungsbereiches, da das ja einen Geltungsbereich zwingend voraussetzt.

Das Ordnungswidrigkeitengesetz ist damit null und nichtig!

Mit anderen Worten: Das Ordnungswidrigkeitengesetz ist nicht mehr existent und darf folgerichtig nicht mehr angewendet werden.

 

Liste der verbotenen Nazigesetzwerke......

 

Übrigens! Was sich Ihnen als „Polizeibeamter“ ausgibt, ist gar keiner – und wissen Sie auch warum nicht? Ganz einfach!

Es gibt in diesem Land keine Beamten mehr, da Beamte nur vom Staat berufen werden können.

Das hiesige Land, in dem Sie hier leben, ist aber kein Staat, sondern eine Firma. Hinter der Handelsregisternummer HRB 51411 verbirgt sich die „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“, so wie auch die Bundesrepublik Deutschland eine eingetragene Firma ist

 

Erklärung zur Nichtexistenz des Staates BRD.

 

Wie kann es sein, dass eine Firma Hoheitsrechte ausübt, wie zum Beispiel das Fordern und Einziehen von Steuern?!

Sie haben es richtig erkannt! Natürlich hat keine Firma das Recht, von Ihnen Steuergelder zu fordern oder einzuziehen! Wo kämen wir auch hin, wenn einfach jede x-beliebige Firma von Ihnen das Zahlen von Steuern verlangen könnte?!

Da es diese Finanzagentur GmbH bereits seit dem Jahre 1990 gibt, und diese seit dem fleißig widerrechtlich Steuergelder eingezogen hat, können Sie mindestens sämtliche Steuern zurückfordern, die Sie in den letzten 26 Jahren gezahlt haben, da diese unrechtmäßig eingezogen wurden.

„Polizeibeamte“???

Vermeintliche „Polizeibeamte“ sind lediglich Angestellte (gleichzeitig Terroristen), da jede Polizei dieses Landes eine eingetragene Firma ist.

Hier ein Beispiel:

 

Liste der verbotenen Nazigesetzwerke.........

 

Testen Sie ´s doch mal selbst! Lassen Sie sich von einen vermeintlichen „Polizeibeamten“ doch mal seinen Beamtenausweis (Amtsausweis) zeigen.

Dann wird er Ihnen einen Ausweis zeigen, doch leider keinen Beamtenausweis, sondern einen Dienstausweis, der ihn leider nicht als Beamten ausweist, weil er nämlich kein Beamter ist. In Firmen arbeiten nämlich stets Angestellte.

Dass es sich beim gesamten Polizeiapparat des hiesigen Landes um Firmen handelt, kann man unter anderem auch daran erkennen, dass sie Allgemeine Geschäftsbedingungen vorhalten. Siehe: Bundespolizei

Firmen, bzw. deren Angestellte, haben keinerlei Befugnisse gegenüber Dritten. Firmen können bestenfalls Angebote unterbreiten, die man sowohl annehmen, als auch ablehnen kann.

Mit anderen Worten: Lassen Sie sich von Polizeibeamtenschauspielern nicht beeindrucken. Die haben genauso viele Befugnisse wie Sie. Nämlich GAR KEINE!

Früher gab es Beamtenausweise. Die sahen dann zum Beispiel so aus:

 

Beamtenausweis

 

Der Beamtenstatus wurde bereist am achten Mai des Jahres 1945 ersatzlos abgeschafft (siehe 1 BVR 147/52, Leitsatz 2). Mit anderen Worten: Seit dem achten Mai des Jahres 1945 existiert hierzulande kein einziger Beamter.

Die Person, die da meint, Sie maßregeln zu können, ist also gar kein Polizeibeamter und handelt somit als Privatperson, was gar nicht gut ist, denn diese Person begeht gleich zwei Straftaten auf einmal – nämlich einerseits Täuschung im Rechtsverkehr und im weiteren Amtsanmaßung.

Beides sind Straftaten, womit diese Privatperson im vollen Umfang mit Vermögen und Freiheit haftet.

„Na dann verklage ich den doch mal“ wäre vielleicht eine Idee, auf die Sie nun kommen würden.

Das können Sie durchaus machen. Sie sollten sich aber ein ordentliches Gericht (falls es sowas überhaupt gibt) außerhalb des hiesigen Landes dafür aussuchen, oder aber hoffen, dass der „Polizist“ nicht weiß, dass er von einem Richter eines Gerichts des hiesigen Landes gar nicht verknackt werden kann.

Jetzt fragen Sie sicher: „Warum kann der von einem Gericht des hiesigen Landes nicht verknackt werden?“ Ganz einfach!

Der kann nicht verknackt werden, weil es in diesem Land keine Strafprozessordnung und keine gesetzlichen Richter gibt.

Wir können uns schon vorstellen, was Sie sich jetzt fragen werden: „Warum das denn nicht?“

Ganz einfach: Es gibt in diesem Land (wie bereits festgestellt) keine Beamten und schon gar keine gesetzlichen Richter.

In der Staatssimulation „BRD“ gibt ´s nämlich keine gesetzlichen Geschäftsverteilungpläne (GVP) bei Gerichten mehr und damit keine gesetzlichen Richter.

Mit Streichung des § 1 Einführungsgesetz (EG) zum Freiwilligengerichtsbarkeitsgesetz (FGG) und Wegfall des § 15 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) („Gerichte sind staatliche Gerichte“) im Jahr 1950 verfügen „BRD“-„Gerichte“ über keinen gesetzlich geregelten GVP mehr nach § 21 e GVG.

An „BRD“-„Gerichten“ sind somit keine gesetzlichen Richter nach Art. 98, Abs. 1 u. 3, GG mehr tätig.

Niemand darf aber nach § 16 GVG dem gesetzlichen Richter entzogen werden. Auch Ausnahmegerichte sind unzulässig:

„Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“ (Art. 101, Abs. 1, GG)

Jeder hat Anspruch auf rechtliches Gehör: „Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.“ (Art. 103 GG).

Leider ist das Grundgesetz bereits seit Ende September des Jahres 1990 ungültig, aber es gibt ja noch etwas anderes:

 

Staatsvortäuschung Bundesrepublik Deutschland - Die BRD-Lüge!.

 

Es gibt auch kein Gerichtsverfassungsgesetz mehr, da dieses im 1. Abschnitt „Allgemeine Vorschriften §§ 1“ weggefallen ist.

Die Vorschrift wurde aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht (Bundesbereinigungsgesetz) im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006.

GVG, StPO, ZPO und Owig sind also seit Ende April 2006 aufgehoben worden da sie keinerlei Geltungsbereiche mehr haben.

Daraus folgt messerscharf: Ohne eine ZPO ist kein Zivilverfahren, kein Ordnungswidrigkeitenverfahren, kein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und auch kein sonstiges Zwangsverfahren oder eine Umsetzung von Erzwingungshaft mehr möglich.

Einer unserer geschätzten Leser teilte uns Folgendes mit:

„Ich wurde mal vom Gericht zu Unrecht verurteilt und die sogenannte Rechtskraft war eingetreten und konnte somit dagegen kein Einspruch mehr erheben nach mehreren Instanzen.

Doch die sogenannte Rechtskraft hatte keine Wirkung und ist nichtig. Die Geldstrafe wurde sofort zurück erstattet und alles aufgehoben.

Ein Gesetz hat nämlich nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wurde. Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig, denn die Sache ist mal wieder nämlich die:

In den Einführungsgesetzen (EG) waren die räumlichen Geltungsbereiche der jeweiligen Gesetze festgelegt.

Mit Aufhebung der EG haben die betreffenden Gesetze ihren Geltungsbereich verloren, gelten daher nirgends und sind deswegen null und nichtig (Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit)
[BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147] und gegen das Bestimmtheitsgebot [BVerwGE 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963; § 37 VwVerfG]).

„Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein.

Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches.“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 [„Bestimmtheitsgebot“])

„Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten.

Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.

Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 [„Gebot der Rechtssicherheit“])

Der Kläger war am Staunen und konnte dagegen nichts machen. Nur wenn man ihnen erklärt, dass es keine ZPO mehr gibt, lassen sie nach. Das ist eindeutig justizkrimineller Betrug!

Nun frage ich mich wieso es überhaupt noch Gerichte und sogenannte Beschlüsse gibt? Wollen sie etwa hoffen, dass die Menschen davon nichts erfahren oder sich auf ein freiwilliges Gericht und Scheinurteile einlassen?“

Offenbar wird darauf gehofft und offenkundig hat dieser Leser völlig Recht, denn es stimmt: Das ist nichts anderes als Betrug, wovon die Bevölkerung allerdings erfahren wird! News Top-Aktuell ist nur eines von weiteren Internetmedien, die solche Fakten an die Öffentlichkeit bringen.

Nur Richter dürfen eine Verhandlung oder Sitzung eröffnen. Das bedeutet, dass ein Mensch die Legitimation einer Richterin oder eines Richters verlangen kann.

Ein Polizeibeamtenschauspieler, ob in Uniform oder nicht, ob persönlich bekannt oder nicht, muss sich einem Menschen gegenüber vor jedem juristischen Handeln oder Einschreiten legitimieren, wenn es der Mensch verlangt! Ohne wenn und aber!

Genau das Gleiche gilt auch für eine Richterin oder einen Richter. Wenn ein Mensch deren Legitimation verlangt, dann sind die Richter dazu gesetzlich verpflichtet, diese schriftlich vorzulegen.

Aus diesem Grund wurden in den letzten 24 Monaten tausende Richterinnen und Richter vor Gericht gefragt: „Sind Sie gesetzlicher Richter nach Artikel 101 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und können Sie sich ausweisen?“

Interessanterweise konnte oder wollte sich keiner nach dem Grundsatz des Artikels 101 legitimieren, was gleichzeitig bedeutet, dass es in der so genannten Bundesrepublik Deutschland keine gesetzlichen Richter gibt.

Jedes Gericht im hiesigen Land ist ein Privatgericht, ein Standgericht oder auch ein Sondergericht, die allerdings unzulässig sind, da kein Gericht im hiesigen Land die Rechtsnormen befolgt.

Richter des hiesigen Landes brauchen zudem eine Tätigkeitsgenehmigung der Alliierten nach Militärgesetz Nummer 2, Artikel V. 9:

Niemand darf ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden.

Verlangen Sie von einem sogenannten Richter, Scheinstaatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt doch mal die Vorlage einer Genehmigung von der Militärregierung, welche sie berechtigt, in ihren Berufen tätig sein zu dürfen. Keiner von denen wird Ihnen eine solche Genehmigung vorlegen können!

Hierzulande ist also alles, was die Justiz betrifft, so richtig schön kriminell.

Kein Richter darf irgendwas, kein Anwalt darf irgendwas. Erst recht darf keiner von denen den Beruf des Richters, Staatsanwalts, Rechtsanwalts oder Notars ausüben.

Damit ist eine Rechtsprechung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen in der „BRD“ unmöglich und alle sogenannten Urteile, Beschlüsse, usw. sind nicht rechtsgültig.

Damit herrscht in der „BRD“ Stillstand der Rechtspflege!

„Die BRD ist kein Rechtsstaat.“ (Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 08. 06. 2006 [AZ: EGMR 75529/01]).

Eine legale Rechtsprechung findet nicht mehr statt und ist nicht mehr möglich. Stattdessen herrschen methodische/systematische Amtsanmaßung, Rechtsbeugung, Rechtsbruch und Willkür.

Bundesdeutsche „Gerichte“ stehen außerhalb von Recht und Gesetz und sind illegal.

Die Konsequenzen daraus sind weit mehr als nur ungeheuerlich, unfassbar und unglaublich!

Wer zum Beispiel nach dem 19.04.2006 in den Knast gewandert ist, sitzt dort zu Unrecht ein, obwohl er ein schweres oder mehrere schwere Vergehen begangen hat und muss im Grunde genommen sofort auf freien Fuß gesetzt werden.

Wer nach dem 19.04.2006 seine Führerscheindokument entzogen bekam, sollte sich dieses schleunigst wieder abholen, denn auch das ist unrechtmäßig geschehen.

Im Grunde gilt all das auch schon ab dem 29. August 1990, denn spätestens ab diesem Datum ist das hiesige Land kein Staat mehr, sondern nur noch eine Staatssimulation.

Da Beamte aber nur von einem Staat berufen werden können und nur in einem Staat Hoheitsrechte ausüben und anwenden dürfen, gibt es seit Ende August 1990 keine Beamten mehr.

Das hat zur Folge, dass jemand, der nach dem 29. August 1990 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, schlicht und ergreifend widerrechtlich einsitzt.

Wer seine Führerscheindokument nach dem 29. August 1990 entzogen bekam, sollte sich diese umgehend wieder aushändigen lassen, da auch das widerrechtlich geschah.

Tatsächlich gibt es aber bereits seit dem achten Mai des Jahres 1945 keine Beamten mehr, was bedeutet, dass jede sogenannte „behördliche Maßnahme“ schon ab dem achten Mai des Jahres 1945 rechtsungültig wurde.

Wer also nach dem achten Mai des Jahres 1945 in den Knast geschmissen oder seiner Führerscheindokumente beraubt wurde, sollte dies unbedingt beanstanden, da für nichts dergleichen eine Rechtsgrundlage vorhanden war und bis heute nicht ist.

Kurzum: Alle „Hoheits“- und Verwaltungsakte in der „Bundesrepublik Deutschland“ sind rechtsungültig, rechtsunwirksam (null und nichtig) und rechtswidrig, da es im hiesigen Land seit dem 08.05. des Jahres 1945 keine Beamten mehr gibt, die Hoheitsrechte ausüben und/oder anwenden dürfen.

Zudem sind die „Hoheits“- und Verwaltungsakte nicht unterschrieben, verstießen schon immer gegen das Zitiergebot (Artikel 19, Absatz 1 und 2) des damals noch gültigen Grundgesetzes und haben keinen Geltungsbereich.

In der „BRD“ gilt nach wie vor Besatzungsrecht

Ein anschauliches Beispiel dafür, dass das Besatzungsrecht weiterhin in Kraft ist, ist die Verurteilung des DDR-Devisenbeschaffers Schalck-Golodkowski im Jahre 1996 zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Er ist nicht etwa nach dem StGB verurteilt worden, sondern nach dem SHAEF-Gesetz Nr. 53 (Besatzungsrecht), was belegt, dass dieses Recht im Jahre 1996 noch galt und bis heute noch gilt.

Das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ hatte die „Verfassungsbeschwerde“ von Herrn Schalck-Golodkowski nicht angenommen, da ein Einspruch deutscher Gerichte gegen alliiertes Recht nicht möglich ist.

Den Begriff „Bundesverfassungsgericht“ haben wir in Anführungszeichen gesetzt, da das hiesige Land leider keine Verfassung besitzt. Hier ist also ein „Bundesverfassungsgericht“ ohne eine Verfassung + nicht gesetzlicher Richter am Werk, die keinerlei Verfügungsgewalt oder Beschlusskraft besitzen.

Eigentlich hätten wir den Begriff „Bundesverfassungsgericht“ in doppelte Anführungszeichen setzen müssen, da es sich beim „Bundesverfassungsgericht“ ebenfalls um eine befugnislose eingetragene Firma handelt:

 

Staatsvortäuschung Bundesrepublik Deutschland - Die BRD-Lüge!..

 

Um zu gewährleisten, dass die Interessen der drei westlichen Besatzungsmächte im Besatzungsgebiet umgesetzt werden, hatten diese zudem eine besondere Verfügung getroffen, die im Polit-Jargon als „Kanzlerakte“ bekannt geworden ist.

Dabei wurde von den Besatzungsmächten hinter dem Rücken der Öffentlichkeit verfügt, dass der sogenannte „Bundeskanzler“ im Zusammenhang mit seiner Vereidigung sich bei den Alliierten einfindet, um von diesen die Anweisungen derselben entgegen zunehmen (sogenannte „Antrittsbesuche“).

Interessanterweise ist in dieser „Kanzlerakte“ auch geregelt, dass bis zum Jahre 2099 die Alliierten die Medienhoheit im Besatzungsgebiet inne haben.

Du hast ja noch nicht mal gewählt…

Darüber hinaus ist in diesem Dokument die Pfändung der Goldreserven des Deutschen Reiches (ca. 4.000 Tonnen) durch die Alliierten dokumentiert.

 

Geheimer Staatsvertrag

 

Und was sagt das sogenannte „Presse- und Informationsamt“ der sogenannten „Bundesregierung“ auf Anfrage dazu? Schauen Sie selbst:

 

Die Lügen der Bundesmarionetten

 

Bei sogenannten „Bundeskanzlern“ handelt es sich nicht nur um infame Lügner und hochkriminelle Staatsvortäuscher, sondern auch um die obersten Statisten, welche die Interessen der Besatzungsmächte gegenüber der hiesigen Bevölkerung durchzusetzen haben.

Vielleicht wird nun auch klarer, warum sich die Bürger des hiesigen Landes jegliche Teilnahme an politischen Wahlen sparen können, da die Fäden ganz andere Leute ziehen.

Wer sich hierzulande an politischen Wahlen beteiligt, der kann bestenfalls dafür sorgen, dass gewählte politische Kriminelle, bzw. kriminelle Schauspieler, für immer ausgesorgt haben.

Überdies kann man sich dann noch höchstens der Beihilfe zum Hochverrat schuldig machen, doch mehr kann ein Mensch des hiesigen Landes mit seinem Kreuzchen auf dem Wahlzettel nicht erreichen.

Zusammenfassend muss man feststellen, dass die oberste Regierungsgewalt im Besatzungsgebiet nach wie vor von den drei westlichen Besatzungsmächten ausgeübt wird.

Das hierzu geschaffene Verwaltungskonstrukt „BRD“ ist dabei der verlängerte Arm der drei westlichen Besatzungsmächte.

Die oberen Repräsentanten der „BRD“ sind die Erfüllungsgehilfen und Interessenvertreter dieser Besatzungsmächte.

Es handelt sich bei der „Regierung“ der „BRD“ somit lediglich um eine Schein- beziehungsweise Marionettenregierung. Sie sind Angestellte der Besatzungsmächte – weiter nichts.

Es muss deshalb zwingend geschlossen werden, dass das Kriterium einer eigenen Staatsgewalt von der „BRD“ nicht erfüllt wird.

Die „BRD“ ist somit allein wegen des Fehlens dieses völkerrechtlich notwendigen Merkmals der Drei-Elemente-Lehre kein Staat!

Da es sich nicht um einen Staat handelt, kann es hier nur Firmen geben, die keinerlei Recht auf Ausübung und Anwendung von Hoheitsrechten besitzen.

Mit anderen Worten: Es gibt hierzulande keine gesetzlichen Richter, keine Polizei- und sonstige Beamten, keine Pflicht, sich von selbigen Verurteilen oder Schikanieren zu lassen und auch keine Pflicht Steuern zu zahlen, um nur mal einige wenige Konsequenzen aus dem großen Ganzen zu ziehen.

Das Grundgesetz ist ungültig

Seit dem Jahre 1990 ist die höchste Rechtsnorm, das sogenannte „Grundgesetz“, in seinem territorialen Geltungsbereich nicht mehr definiert.

Zuvor gab es noch den Artikel 23 (alte Fassung) in dem der territoriale Geltungsbereich definiert wurde. Hier können Sie das Vorher und Nachher zur Kenntnis nehmen:

Artikel 23 Grundgesetz; alte und neue Fassung
http://de.wikimannia.org/Artikel_23_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland

Da das Grundgesetz mit der Neufassung des Artikel 23 keinen Geltungsbereich hat, ist es daher nichtig.

Das Grundgesetz wurde unwirksam gemacht

Das „“Bundesverfassungsgericht““ hat einmal festgestellt, dass Urteile, die außerhalb des Geltungsbereichs des Art. 23 GG gefällt wurden, absolut ungültig sind.

Artikel 23 GG wurde überdeckt

Üblich ist in der Gesetzgebung, dass bei aufgehobenen Paragrafen ein „(entfallen)“ oder „(aufgehoben)“ gesetzt wird und neue Paragrafen mit neuer Nummer angefügt werden, gegebenenfalls mit angehängten Kleinbuchstaben.

Mit dem Europa-Artikel wird der alte Artikel 23 „überdeckt“. Wer eine neue Version des Grundgesetzes in Händen hält, findet keinen Hinweis auf den aufgehobenen Artikel 23.

Man hört und liest von Propagandalügnern auch immer wieder, dass Geltungsbereiche ja gar nicht nötig wären, da es doch selbstverständlich sei, dass Gesetze für das jeweilige Land zu gelten haben.

Ist das aber wirklich so??? Schauen wir uns das Ganze doch mal bei Licht an.

Die „Bundesrepublik“ besitzt keine eigene Verfassung, wie es bei jedem anderen Staat auf der Welt üblich ist.

Dies spiegelt sich nicht nur im Namen (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland) wieder, denn richtig wäre „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“, sondern steht auch so wortwörtlich in der alten Präambel bis zum 29.09.1990:

„…um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.“

Die Gründerväter des Grundgesetzes hatten 1949 nicht vor eine Verfassung für Deutschland zu erstellen, wie es sich aus dem alten Artikel 146 GG (dieser wurde auch am 29.09.1990 angepasst) rückschließen lässt:

„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“.

Wenn also der Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes nicht im Grundgesetz verankert sein braucht, warum hatten die Gründerväter den alten Artikel 23 GG mit aufgenommen, wenn ihnen eine Definition des Gültigkeitsbereiches nicht für notwendig erschien?

Kommen wir zu einer weiteren Seltsamkeit:

Im ursprünglichen Artikel 23 des GG hieß es:

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Gross-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen“.

Am 29.09.1990 wurde dieser Passus ersatzlos aus dem Grundgesetz gestrichen.

Am 03.10.1990 fand der Beitritt (Wiedervereinigung Deutschlands) der ehemaligen mitteldeutschen Gebiete (genannt DDR) statt.

Zu diesem Zeitpunkt gab es den Artikel 23 GG im Grundgesetz aber schon gar nicht mehr.

Mit anderen Worten: Das Grundgesetz ist in den neuen Bundesländern nie in Kraft getreten, da der Passus – „In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen“ – am 29.09.1990, also 4 Tage vor dem Beitritt der neuen Bundesländer, bereits ersatzlos gestrichen war.

Es kommt aber noch besser!

Thema: Rundfunkstaatsvertrag (RfStV)! Mal abgesehen davon, dass man Staatsverträge nur mit anderen Staaten schließen kann, und nicht ein Staat mit sich selbst, ist auch folgende Frage zu stellen:

Wie kann der Rundfunk“staatsvertrag“ Gültigkeit besitzen, wenn der Geltungsbereich des Grundgesetzes zum 18.07.1990 aufgehoben wurde!?

Jedes Gesetz bedarf für seine juristische und körperliche Wirksamkeit einen klar definierten Geltungsbereich. Ist dieser nicht vorhanden, ist jenes Gesetz außer Kraft gesetzt. Das liegt hier nun schon seit 1990 vor!!! Damit fehlt dem sogenannten „Rundfunkstaatsvertrag“ jede Rechtsgrundlage.

Und nun kommt es NOCH BESSER!

Am 17.07.1990 verfügten die Alliierten Siegermächte des 2. WK, während der Pariser Konferenz neben der Aufhebung der „Verfassung der DDR“, die Streichung der Präambel und des Artikels 23 des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“.

Mit dem territorialem Geltungsbereich verlor das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ als Ganzes mit Wirkung zum 18.07.1990 seine Gültigkeit.

Mit der Streichung des Artikels 23 durch US–Außenminister James Baker in Paris, vor Beitritt der neuen Länder, ist am 17.07.1990 nicht nur das „Grundgesetz“, sondern die „Bundesrepublik Deutschland“ selbst, als provisorisches „Staatsgebilde“ erloschen.

Mit der Streichung des Artikels 23 (alte Fassung) des „Grundgesetzes“ hörte die „BRD“ faktisch auf zu existieren und die handelnden Politikerdarsteller verloren damit ihre Legitimation, die sie auch schon lange vorher nicht hatten, da seit dem Jahre 1953 kein gültiges Wahlgesetz existiert.

Somit sind alle Verträge, die nach 1953 durch (unlegitimierte) deutsche Politikerdarsteller abgeschlossen wurden, nach internationalem und Völkerrecht nichtig!

Das betrifft beispielsweise auch den „Einigungsvertrag“: Nach internationalem Recht sind Verträge, die gegen Normen des Völkerrechts verstoßen, nichtig (siehe Artikel 53 des „Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge“ vom 23. Mai 1969, von der „BRD“ ratifiziert am 20.08.1987):

Artikel 53 – Verträge im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts (ius cogens):

Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts steht.

Es entspricht internationalen Normen, dass nur rechtmäßig legitimierte Personen, die Vertretungsgewalt haben, Verträge abschließen können. Diese Verträge dürfen zu anderen, übergeordneten Normen nicht im Gegensatz stehen.

Nachweislich ist aber seit der Streichung des Artikels 23 (alte Fassung) eben dieser Paragraf am 31. August 1990, dem Tag der Unterzeichnung des „Einigungsvertrages“, nicht mehr existent gewesen, da er am 17.07.1990 gestrichen wurde.

Damit kann der Paragraf 1 des „Einigungsvertrages“ (Beitritt gemäß Art. 23 alte Fassung „GG“) wohl kaum umsetzbar gewesen sein.

Das „Grundgesetz“, das seinerseits ebenfalls nie ratifiziert worden ist und nur durch „faktische Unterwerfung“ eine Art Gewohnheitsrecht in der „BRD“ wurde, kann aber als „Ersatzverfassung“ nicht auf eine selbst ausdrücklich vorgenommene räumliche Definition seines Geltungsbereichs (wie im alten Art. 23) verzichten.

Als ranghöchstes Recht hat es diese grundlegenden Bestimmungen selbst zu treffen. Dies ist derzeit nicht mehr der Fall und somit ist die vermeintliche „BRD“ nur noch eine nicht staatliche Organisation, in Form einer Firma.

Diese Tatsache teilte sogar mal ein Politkrimineller namens Sigmar Gabriel mit:

 

 

Damit sind alle rechtlichen Grundlagen für laufende Verfahren nach StPO, ZPO, OwiG, AO usw. entfallen, so dass sich eine Entscheidung hierauf nicht (mehr) stützen kann.

Die Verfahren sind daher sämtlich einzustellen, es sei denn, von Seiten der Normgeber wird eine Legitimation geliefert.

Unzulässig sind Argumentationen wie „mit der normativen Kraft des Faktischen“, „Gewohnheitsrecht“ oder ähnliche Verlegenheitsscheinargumente.

Da die gesamte Rechtsprechung in der „BRD“ auf dem Boden des „Grundgesetzes“ und in der „DDR“ auf dem Boden der dortigen Verfassung stand, ist nach dem 18.07.1990 in konsequenter Fortführung des Gedankens ganz klar und eindeutig der Stillstand der Rechtspflege festzustellen.

Weitere Fakten für unsere hochgeschätzten Leserinnen und Leser:

Im „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ von 1990 heißt es:

„Art. 1(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen…“

Dem Wortlaut und dem Sinn nach wurden demnach die BRD, die DDR und Berlin zu einem Staat mit Namen „Das vereinte Deutschland“.

Im Artikel 8 dieses Vertrages heißt es:

„Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt für das vereinte Deutschland.“

Im Artikel 10 kann man nachlesen:

„Die Urschrift dieses Vertrages … wird bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt…“

Offensichtlich gibt es neben der Regierung der Bundesrepublik Deutschland noch eine Regierung des Staates „Das vereinte Deutschland“, die den Vertrag für „Das vereinte Deutschland“ ratifiziert hat.

1990 wurde hinter dem Rücken der Bevölkerung die BRD offensichtlich umgewandelt.

Demnach gehören wir nicht zum Personal von „DEUTSCH“, sondern zum Personal einer privatwirtschaftlich orientierten Firma.

Hier finden sich weitere Firmen, wie das Bundesministerium der Finanzen. Dem Handelsregisterauszug kann man das tatsächliche Gründungsdatum entnehmen: 29.08.1990.

Demnach gehört die Bevölkerung des hiesigen Landes mindestens 4 Ländern an:

dem Deutschen Reich (in den Grenzen von 1937),
einem Land namens DEUTSCH,
der Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1989,
sowie „Das vereinte Deutschland“ aus dem Jahre 1990.

Außerdem gehört die Bevölkerung dann auch noch ohne Vorstellungsgespräch zum Personal der BRD – aber das ist ja eine Firma und kein Land.

Wie das „Bundesverwaltungsgericht“ feststellte, muss man den Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können, doch wer sieht sich bei diesem ganzen Wirrwarr eigentlich noch im Stande zu erkennen, welchem Land man eigentlich angehört und welche Gesetze für einen gelten!?

Was gilt denn hier nun eigentlich?

Das ist eine gute Frage, die man nur schwer beantworten kann. Wir versuchen es trotzdem mal. Unseren Recherchen nach sieht die Sachlage wie folgt aus:

Die Haager Landkriegsordnung ist gültig (bestätigt von der Firma „Bundespräsidialamt“):

 

Staatsvortäuschung Bundesrepublik Deutschland - Die BRD-Lüge!...

 

Nach Auskunft aus Den Haag gilt auch die „Weimarer Verfassung“ vom 11.08.1919. Sie gilt in der Fassung vom 30.01.1933 mit den durch die alliierte Gesetzgebung bis zum 22.05.1949 vorgenommenen Veränderungen.

Da aber die Weimarer Verfassung nach dem ersten Weltkrieg unter maßgeblicher Beeinflussung durch die Alliierten zustande kam und nach Völkerrecht der Rechtsstand zwei Tage vor Kriegsbeginn maßgeblich ist, benennen Völkerrechtler den Verfassungsvertrag von 1871 als Rechtsgrundlage der Deutschen Bevölkerung.

Der Staat „Deutsches Reich“ als Institution des Völkerrechts ist 1945 bei der Kapitulation nicht untergegangen. Das sagte auch einmal der ehemalige Finanzminister Theo Waigel:

 

 

Die von den Alliierten definierte Territorialität Deutschlands waren und sind die Reichsgrenzen vom 31.12.1937.

Das „Bundesverfassungsgericht“ hat dies mit Urteil vom 31.07.1973 bestätigt:

„Es wird daran festgehalten, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation, noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten untergegangen ist.

Es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.

„Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.“ (Urteile 2 Bvl.6/56, 2 BvF1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)

Diese Urteile sind zu keinem Zeitpunkt revidiert worden und auch nicht durch die geänderten politischen Verhältnisse in Europa hinfällig geworden.

Das besatzungsrechtliche Provisorium „Bundesrepublik Deutschland“ war und ist die Simulation eines Staates.

Das ist nichts anderes, als organisierte Schwerstkriminalität in Form von Hochverrat an der Bevölkerung des hiesigen Landes!

Sie sehen…
Fernsehen ist total langweiliger Murks. Die Realität ist um läääängen interessanter!

Von dieser Realität sollen SIE aber eigentlich gar nichts wissen und darum versucht man Sie ja auch mit „Fußball“, „Bauer sucht Frau“, „Helene Fischer“, „Sebastian Silbereisen“, „Hansi Hinterlader“ und ähnlichen Blödsinn davon abzulenken.

 

Fernseher Scheißdreck

 

Im Internet versucht man die Onlinerinnen und Onliner mit „Chemtrails“, 9/11-Verschwörungsblödsinn und ähnlichen Quatsch von der Realität abzulenken – frei nach dem Motto:

Wenn du andere von der Realität ablenken willst, dann erfinde einfach unsinnige Verschwörungsspinnereien und Bedrohungen, die es gar nicht gibt.

„Man kann einige Menschen alle Zeit, alle Menschen einige Zeit, aber nie alle Menschen alle Zeit zum Narren halten.“

(Abraham Lincoln, 16. Präsident der U.S.A. (1809 bis 1865)

Die Deutschen sind das rechtloseste Volk der Welt. Das wissen alle. Nur die Deutschen nicht.

Wir hoffen, mit diesem Artikel gehörig Abhilfe geschaffen zu haben.

                                                                                                                                
https://newstopaktuell.wordpress.com/        News Top-Aktuell abonnieren

Lesen Sie bei uns, was NIE in der Zeitung steht! 

NEWS TOP-AKTUELL

Aktuelle Nachrichten, Schlagzeilen, „breaking news“ und Eilmeldungen aus aller Welt,
den Tatsachen entsprechend aufbereitet

 


TEPCO bestätigt Verschleierung der Fukushima-Kernschmelze

28. Juni 2016

 

TEPCO bestätigt Verschleierung der Fukushima Kernschmelze

 

Noch vor ca. zwei Monaten behauptete der Energieversorger TEPCO nach wie vor, es sei zu keiner Kernschmelze gekommen, obwohl die ganze Welt weiß, dass das eine infame Lüge ist.

Kurzum: Mehr als 5 Jahre nach der größten nuklearen Katastrophe aller Zeiten versuchte TEPCO noch immer zu vertuschen und zu verschleiern. Das hat sich nun geändert.

Der Präsident der Tokyo Electric Power Company hat eingestanden, dass das Energieversorgungsunternehmen die Reaktorkatastrophen des Kernkraftwerks Fukushima Daiichi verschwieg, die gleich nach dem Erdbeben und Tsunami im März 2011 passierten.

 

TEPCO bestätigt Verschleierung der Fukushima Kernschmelze.

 

Im Nachhinein hilft das Betroffenheitsgeheuchel niemanden, denn die Katastrophen sind passiert und die daraus resultierenden Schäden sind schon heute gigantisch.

Die Blöcke 4 bis 6 waren damals wegen Wartungsarbeiten zufällig außer Betrieb. In den Blöcken 1 bis 3 scheiterten jedoch trotz Schnellabschaltung alle Versuche, die Katastrophe zu verhindern.

Nachdem die Kühlmechanismen mangels Stromversorgung ausgefallen waren, versuchte man die Reaktoren von außen zu kühlen, was allerdings völlig sinnlos war.

Man kann sich das vereinfacht in etwa so vorstellen: In einem geschlossenen Stahlbehälter lodert ein Feuer. Nun kommt die Feuerwehr und bearbeitet den Stahlbehälter von außen mit Wasser.

Ergebnis: Das Feuer im Innern lodert völlig unbeeindruckt weiter.

In einem geschlossenen Behältnis würde jedes Feuer bekanntlich irgendwann mangels Sauerstoff erlöschen. Bei Kernreaktoren ist das nicht der Fall, denn Kernspaltungsprozesse benötigen keinen Sauerstoff.

Man kann also einen Kernreaktor von außen mit Wasser bearbeiten so viel wie man will. Dadurch wird es innerhalb des Reaktors nicht großartig kühler.

Ausreichende Kühlung ist nur zu erreichen, wenn Wasser direkt an den Kernbrennstäben entlang geleitet wird. Nur so kann ausreichend Wärme abtransportiert werden.

Einen Reaktordruckbehälter von außen mit Wasser zu beträufeln interessiert die Kernbrennstäbe im Innern herzlich wenig, denn die werden heißer und heißer, bis sie schließlich schmelzen.

In allen drei Reaktoren kam es deshalb zur Kernschmelze und somit zum mehrfachen Super-GAU.

TEPCO beauftragte eine außenstehende Kommission, den Sachverhalt zu prüfen.

Am 21. Juni 2016 veröffentlichte diese Kommission einen Bericht, der zeigt, dass der ehemalige Unternehmenspräsident Masataka Shimizu den Mitarbeitern untersagte, das Wort „Kernschmelze“ zu benutzen.

Der derzeitige TEPCO Präsident Naomi Hirose sprach bei einer Pressekonferenz von einer ernsten Angelegenheit, was das Vertuschen der Kernschmelze betrifft.

Er sagte, es sei natürlich, dass die Öffentlichkeit dies als eine Verschleierung der Wahrheit interpretiert und entschuldigte sich dafür.

Fragt sich nur: Kann man sich dafür überhaupt entschuldigen?

Kann man sich dafür entschuldigen, eine Technologie in Betrieb genommen zu haben, die auf ganzer Linie Tod und Zerstörung mit sich bringt?

Kann man sich dafür entschuldigen, wenn man riesige Gebiete für alle Zeiten unbewohnbar gemacht hat?

Kann man sich dafür entschuldigen, millionenfach für Krankheit und Tod gesorgt zu haben?

Kann man sich dafür entschuldigen, das größte Weltmeer dieses Planeten radioaktiv verseucht zu haben?

Wie will man sich für all das entschuldigen? Das ist so viel Schuld, dass eine Entschuldigung gar nicht möglich ist.

Zurück zum Bericht: Der Bericht der Kommission zeigt auf, dass der damalige Präsident Anweisungen seitens des Premierministers der japanischen Regierung erhalten hat.

Dennoch ist unklar, wer genau die Anweisungen gab und was diese beinhalteten.

Der ehemalige Premierminister Japans, Naoto Kan, als auch der ehemalige Chefkabinettssekretär, Yukio Edano, stritten selbstverständlich ab, derartige Anweisungen gegeben zu haben.

 

TEPCO bestätigt Verschleierung der Fukushima Kernschmelze..

 

 

Experten zufolge, leiden etwa 600.000 Millionen Europäer unter den Auswirkungen der Strahlung. Bis zum Jahr 2056 werden etwa 240.000 neue Krebsfälle in Europa erwartet, von Japan ganz zu schweigen.

Bis zu 630.000 Terabecquerel Strahlung

Während man zuvor von bis zu 10.000 Terabecquerel pro Stunde sprach, wurden die von den Reaktoren 1, 2 und 3 ausgehenden Strahlungswerte später auf zwischen 370.000 bis 630.000 Terabecquerel „korrigiert“.

Radioaktivität VIER MAL höher als innerhalb der Evakuierungszone von Tschernobyl

Japan lässt Menschen außerhalb der Evakuierungszone in bis zu VIER MAL HÖHERER Radioaktivität vegetieren, als die wahrlich nicht besonders zimperliche ehemalige Sowjetunion den Menschen das „nach“ der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl zumutete.

Die Sowjetunion evakuierte bei viermal niedrigeren Verstrahlungsdosen, als die Regierung Japans.

Was kommt nach Stufe 7?

Fukushima ist zu einem radioaktiven Vulkan geworden. Japanische „Experten“ rechnen damit, dass es noch 10 Jahre dauern wird, bis das AKW abgebaut werden kann. Guten Morgen!

Wenn man heute ein intaktes Kernkraftwerk abbauen will, so kann man schon mal locker 60 Jahre dafür einplanen. Tschernobyl steht übrigens heute noch und strahlt.

Zwar wurde in Japan nicht die Menge an Radioaktivität in große Höhen transportiert wie in Tschernobyl, dafür ist aber das Meer sehr hoch radioaktiv belastet.

Wir raten daher erneut unbedingt davon ab, Meeresfrüchte aus dem Pazifik zu verzehren.

Schlussworte: Wir dürfen nicht glauben, dass hierzulande eine bessere Informationspolitik herrschen würde, wenn es zu einer Nuklearkatastrophe kommt.

Für uns folgt daraus vor allem: Wir müssen diese Todestechnologie schnellstens loswerden!

                                                                                                                                
https://newstopaktuell.wordpress.com/        News Top-Aktuell abonnieren

Lesen Sie bei uns, was NIE in der Zeitung steht! 

NEWS TOP-AKTUELL

Aktuelle Nachrichten, Schlagzeilen, „breaking news“ und Eilmeldungen aus aller Welt,
den Tatsachen entsprechend aufbereitet

 


Der Siebenschläfertag: Wahr oder Blödsinn?

27. Juni 2016

 

Der Siebenschläfertag - Wahr oder Blödsinn

 

Der Siebenschläfertag ist am 27. Juni und ein Gedenktag für „die sieben Schläfer von Ephesus“. Seinen Namen verdankt der Siebenschläfertag einer alten, hanebüchenen Legende.

Danach hatten sieben junge sogenannte „Christen“ in der Zeit der „Christenverfolgung“ unter Kaiser Decius (249–251) in einer Berghöhle nahe Ephesus Zuflucht gesucht.

Sie wurden entdeckt und lebendig eingemauert. Der Legende nach starben sie nicht, sondern schliefen 195 Jahre lang.

Sischer datt… denn „so sieht ja auch die Alltagserfahrung aus“. Liebe Güte…

Aber daran kann man mal wieder sehen, wie die Menschen sogar schon vor mehr als 1500 Jahren mit Unsinn zugemistet worden sind.

Da muss man sich nicht wundern, dass es heutzutage „Bauernregeln“ und einen „Siebenschläfertag“ gibt.

Zurück zu den „die sieben Schläfer von Ephesus“:

Am 27. Juni 446 wurden sie zufällig entdeckt, wachten auf, bezeugten den Glauben an die Auferstehung der Toten und starben wenig später.

Mit dem Nagetier Siebenschläfer besteht übrigens kein Zusammenhang.

Der Zeitraum um und insbesondere am Siebenschläfertag gilt angeblich als meteorologische Singularität wetterbestimmend. Die Bauernregeln dazu gibt es in einer Vielzahl von Varianten.

So heißt es etwa: „Wenn die Siebenschläfer Regen kochen, so regnet ´s vier ganze Wochen“.

Zu stellende Frage: Was ist an der Geschichte mit dem Siebenschläfertag und dem Wetter eigentlich dran?

Im folgenden Video nun Rebekka Krampitz über die Fakten und Hintergründe zum Siebenschläfertag. Was steckt dahinter?! Entscheidet dieser Tag tatsächlich über den Sommer oder ist das alles Blödsinn?

 

                                                                                                                                
https://newstopaktuell.wordpress.com/        News Top-Aktuell abonnieren

Lesen Sie bei uns, was NIE in der Zeitung steht! 

NEWS TOP-AKTUELL

Aktuelle Nachrichten, Schlagzeilen, „breaking news“ und Eilmeldungen aus aller Welt,
den Tatsachen entsprechend aufbereitet

 


Regierung und Gesetze: Hier können Sie sehr viel darüber lernen

24. Juni 2016

 

Regierung und Gesetze - Hier können Sie sehr viel darüber lernen

 

Was sind Gesetze und wer macht diese eigentlich? Gesetze sind zunächst Vorschriften, an die sich jede und jeder zu halten hat, bzw. zu halten haben soll.

Gemacht werden Gesetze von schwerkriminellen Diktatoren und Unterdrückern – von Parasiten und Schmarotzern.

Früher nannte sich das scheinblaublütige Gesocks unter anderem „Kaiser“, „König“, „Graf“ oder auch „Baron“.

Unter diesen selbst erfundenen Bezeichnungen plünderten und raubten sie via Abgabeforderungen in aller Ruhe die Bevölkerung aus, um selbst in Saus und Braus leben zu können, ohne auch nur einen Finger krumm machen zu müssen.

Heute nennt sich der Abschaum in Menschengestalt anders. Heute nennt sich das nutzlose Parasitengesindel „Präsident“, „Kanzler“, „Minister“ und „Abgeordneter“.

Es haben sich nur die Bezeichnungen geändert. Das Prinzip des Ausplünderns und Beraubens ist das selbe geblieben, wenn heute auch deutlich perfider und ausgeklügelter.

Wussten Sie schon?

Wie kann es eigentlich sein, dass wer auch immer irgendwelche Gesetze macht, an die sich jede und jeder zu halten hat?

Niemand hat das Recht sich über andere zu erheben. Also hat auch niemand das Recht, Gesetze über andere zu verhängen, da das nämlich gegen das naturgegebene Recht auf Freiheit verstößt.

Ein schlauer Mensch hat einmal gesagt: „Wissen ist Macht“.

Ein Dummer hat dies mit den Worten: „Nichts wissen, macht aus nichts“ ergänzt.

 

Regierung und Gesetze - Hier können Sie sehr viel darüber lernen..

 

Wir möchten nun mit den nachfolgenden Informationen versuchen, etwas mehr Licht ins Dunkle zu bringen und Anreize zu setzen, endlich zu verstehen, dass auf Basis von Wissen und Erkenntnis, Solidarität und Zusammenhalt, ein starkes Band im Kampf gegen Korruption und Sklaverei entstehen kann.

Erst wenn ihr da draußen die folgenden Zeilen in Ruhe gelesen habt, werden ihr erkennen, wie sehr Wissen nötig ist und warum eine lange überfällige härtere Gangart anzuschlagen ist.

Hier nun die Informationen:

Ist das Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) gültig?

Es gab sogar einige Rechtsanwälte, die nach der Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) auf ihrer Internetseite kund taten, dass das OWiG außer Kraft ist, da es keinen Geltungsbereich mehr hat.

Die Aufhebung des EGOWiG kann nachgelesen werden im Artikel 57 Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium der Justiz, vom 23. November 2007, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn, am 29. November 2007.

Das Einführungsgesetz zum OWiG wurde rückwirkend außer Kraft gesetzt. In diesem stand der eigentliche Geltungsbereich. Das OWIG besitzt somit keinen Geltungsbereich und ist darum schon mal ungültig.

„Moment…“, hallt es dann oftmals aus dem Hintergrund.

„Das OWiG weist aber auch noch den §5 auf: Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, sowie auf einem Schiff oder Luftfahrzeug, das berechtigt ist die Bundesflagge oder das Staatsangehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen“.

Die Bundesrepublik Deutschland hat gar kein Staatsangehörigkeitszeichen, da die Bundesrepublik Deutschland erwiesen kein Staat, sondern eine Firma ist.

 

Staatssimulation BRD - Der staatenlose Zustand der Menschen.

 

Die Bundesrepublik Deutschland hat auch keinen Geltungsbereich außerhalb ihres räumlichen Geltungsbereichs, da dieser in keinem Gesetz dargelegt wird – auch nicht im Grundgesetz (sowieso ungültig… dazu gleich mehr).

Wenn ein Gesetz keinen Geltungsbereich hat, dann kann es gar kein außerhalb des Geltungsbereiches geben,  da ein außerhalb ein innerhalb voraussetzt.

Der Geltungsbereich außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurde zudem mit Streichung des Artikels 23 des GG gestrichen.

Der Artikel 23 GG weist keinen einzigen Geltungsbereich mehr auf, obwohl eigentlich durch Art. 144, Abs. 1 u.2 GG im Art. 23 GG die Aufführung eines bestimmten Geltungsbereiches gefordert wird.

Die Präambel des GG stellt keinen Geltungsbereich dar, sondern lediglich die Bekundung eines Willens.

Die Präambel ist nicht das eigentliche Grundgesetz, denn das Grundgesetz beginnt mit … „I. Die Grundrechte“.

Das Wort Präambel bedeutet nichts weiter als Einleitung, Vorwort usw.. In der Präambel steht im letzten Satz: „Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“.

Der Artikel 144 Abs. 1 GG sagt aber etwas ganz anderes aus:

„Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.“

Hiermit wird ausgedrückt und dokumentiert, dass das GG nicht für den gesamten räumlichen Geltungsbereich eines Deutschen Volkes gilt und auch nicht für ein gesamtes deutsches Volk.

Aber für wen gilt (galt) nun das Grundgesetz und die „Gesetze der BRD“?

Der Art. 144, Absatz 2 legt folgendes dar:

„Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführte Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreterin den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.“.

Im Artikel 23 GG sind jedoch keine Länder mehr aufgezählt, da die räumlichen Geltungsbereiche am 17. Juli 1990 gestrichen wurde, wobei selbst der Satz:

„In anderen Teilen Deutschland ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen“, mit gestrichen wurde.

Somit wurde auch (wenn es Beitritt(e) eines anderen Teils Deutschlands gegeben hätte) die Inkraftsetzung des GG gestrichen, da auch im GG der zukünftige Geltungsbereich mit gestrichen wurde.

Entsprechend einiger Kommentierungen zum GG wurde der räumliche Geltungsbereich des GG im Art. 23 dargelegt und umschrieben, den es aber nicht mehr gibt.

Aber hier mal zur Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973, Az.: 2 BvF 1/73.

Die DDR hat in ihrer Verfassung, auch in der Präambel letzten Satz dokumentiert:

„…, hat sich das Volk der Deutschen Demokratischen Republik diese sozialistische Verfassung gegeben“,

keinen Geltungsbereich dargelegt und auch nicht einen Beitritt, also auch nicht einen zulässigen Willen zur Vereinigung mit der Bundesrepublik Deutschland (BRD) bekundet.

Die Verfassung der DDR lässt tatsächlich gar keinen Beitritt zur BRD zu, da im Artikel 5 Abs. 3 der Verfassung der DDR folgendes steht:

„Zu keiner Zeit und unter keinen Umständen können andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben.“. Die Verfassung wurde nie geändert!

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 1973 dargelegt, dass ein Beitritt nur zulässig ist, wenn die Verfassung des Beitretenden dies zulässt.

Also wäre demnach allein der Beschluss der Volkskammer der DDR, zum Beitritt zur BRD unzulässig, somit rechtswidrig und ungültig.

Übrigens hatte man das nach Abstimmung des Beschlusses der Volkskammer geäußert.

Das Protokoll hierzu wurde im Nachhinein geändert (also manipuliert) und man schrieb, dass die DDR dem Grundgesetz beigetreten sei.

Hier lässt sich erkennen, dass die DDR, also die später gegründeten neuen Bundesländer, nie der BRD beigetreten sind und dies auch nicht können.

Kommen wir mal kurz zum Einigungsvertrag zwischen BRD und DDR:

Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der sogenannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist.

Artikel 1 des sog. „Einigungsvertrages” besagt, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, gemäß Artikel 23 des „Grundgesetzes” am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“ werden.

Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen.

Somit konnte auch kein Mensch der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.

Die Protokollerklärung zum „Einigungsvertrag“, die in den veröffentlichten Ausgaben meist fehlt, macht deutlich, dass sich die Vertragspartner sowohl der Fortgeltung alliierten Rechtes, als auch der weiterhin ausstehenden Einheit der DDR und BRD als Ganzen bewusst waren:

„Beide Seiten sind sich einig, dass die Festlegung des Vertrags, unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der „Vier Mächte“ in Bezug auf Berlin und Deutschland, als Ganzes, sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“

Alle seit dem 18.07.1990 von der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ und deren Vertretern geschlossenen Verträge mit anderen Ländern und internationalen Organisationen, sowie die Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland sind daher rechtsungültig.

Das schwerkriminelle Politverbrechergesindel gehört daher unbedingt aus dem Verkehr gezogen!

 

Regierung und Gesetze - Hier können Sie sehr viel darüber lernen...

 

Sie sind weder für die Menschen der nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“, noch für Menschen des Staates „Deutsches Reich“, und auch nicht für die jeweiligen Vertragspartner bindend.

Nochmals zur Präambel: „Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

Man gibt hier einen Willen zum Geltungsbereich an, wobei sich der gewollte Geltungsbereich auf ein Volk bezieht und nicht auf eine Örtlichkeit oder Räumlichkeit.

Da es sich um eine Bekundung eines Willens handelt, handelt es sich auch nicht um einen räumliche oder personenbezogene Geltungsbereichsangabe.

„Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl1964, 147).

„Hierbei hat der Normgeber über dies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt lesen.“

(BVerwGa.a.O):

Ein Gesetz, das nicht hinreichend bestimmt ist, verliert gemäß Beurteilung des „Bundesverfassungsgerichts“ seine Rechtskraft.

Die „Bundesrepublik Deutschland“ hat, außer ihrem eigenen räumlichen Geltungsbereich, keinen weiteren öffentlich räumlichen, sowie keinen privatrechtlich räumlichen, und auch keinen personenbezogenen räumlichen Geltungsbereich, sondern nur einen internen für sich geltenden räumlichen Geltungsbereich.

Hierunter fallen zum Beispiel die Räumlichkeiten der „Bundesrepublik Deutschland“,… das „Bundeskanzleramt“ und der „Deutsche Bundestag“.

Kurzum: Der räumliche Geltungsbereich der „Bundesrepublik Deutschland“ kann sich nur auf Räumlichkeiten innerhalb der eigenen Gebäude und Grundstücke der „Bundesrepublik Deutschland“ beziehen (Hausrecht).

Auf Deutsch gesagt: innerhalb der eigenen vier Wände, aber nicht auf das gesamte Deutschland, in den Reichsgrenzen vom 31.12.1937 definierten Territorialität Deutschlands, durch die Alliierten bestätigt und durch Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 31.07.1973, wie sie im SHAEF-Gesetz Nr. 52 (Artikel VII Nr. 9, Abschnitte in Verbindung mit dem 1. Londoner Protokoll vom 12.9.1944) festgelegt wurde.

Die Bundesrepublik Deutschland kann man mit der Europäischen Union (EU) vergleichen.

Die Rechtswirkung gilt nur innerhalb des Hauses, aber nicht in Staaten und Länder in der EU, da die EU gegenüber der Staaten und Länder kein Hoheitsrecht ausüben darf.

Darum kann die EU auch keine Gesetze gegenüber den EU-Staaten und EU-Ländern herausgeben, an denen sich dann die EU-Staaten und EU-Länder zu halten haben.

Es handelt sich immer nur um Richtlinien, an denen sich die EU-Staaten und EU-Länder halten können oder auch nicht.

Zusammenfassung:

Der räumliche Geltungsbereich eines Gesetzes oder auch Ordnung muss sich nicht immer auf ein ganzes Land oder einen Staat, bzw. eine Bevölkerung beziehen.

Ein Gesetz oder auch eine Ordnung aus dem kein oder kein eindeutiger räumlicher Geltungsbereich ersichtlich ist, also nicht exakt oder gar nicht benannt wird, gilt (wenn überhaupt) bestenfalls für den räumlichen Geltungsbereich des jeweiligen Normgebers, der auch innerhalb eines Vereins oder einer GmbH sitzen kann.

In einem Verein oder einer GmbH usw. kann auch nur einer Vorstand, „Regierung“, etc., gesetzgeberisch durch Satzung, Vorschriften, „Grundgesetz“, Verfassung, usw., sein, wobei dieser bei der Angabe eines räumlichen Geltungsbereichs diesen nicht über seinen eigenen räumlichen Zuständigkeitsbereich ausdehnen kann.

Dies bedeutet aber nicht, wenn man außerhalb eines Zuständigkeitsbereiches eines Normgebers ist, das man dann die Gesetzgebung dieses Normgebers nicht in Anspruch nehmen kann, vorausgesetzt der Normgeber verbietet es in der Gesetzgebung ausdrücklich.

Möchte aber der Normgeber, dass jemand außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches unter seine Gesetzeskraft fällt oder fallen soll, dann muss dieser Normgeber um Erlaubnis bitten. Eine stillschweigende Akzeptanz gibt es diesbezüglich nicht.

Oder derjenige, der sich dann diesem Gesetz, bzw. dieser Ordnung unterwerfen will, muss dies gegenüber demjenigen Normgeber kundtun, also zum Beispiel einen Antrag stellen.

Siehe hier auch Anträge für ALG I in einer Agentur für Arbeit – (nicht Arbeitsamt!).

Oder auch eine Antragstellung im Sachbereich Soziales – (nicht Sozialamt!).

Es gibt auch das Sachgebiet Ordnung und Sicherheit – (nicht Ordnungsamt!).

Die Rechtsgrundlagen der Finanzscheinämter (ob diese überhaupt Verwaltungsakte, wie Steuerbescheide, etc. durchführen können und dürfen) steht entsprechend des Nachfolgenden in Frage.

Nachdem die Westalliierten unter dem damaligen amerikanischen Außenminister James Baker am 17.Juli 1990 den Geltungsbereich (Artikel 23 GG) des erlassenen Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gestrichen hatten (siehe auch Landgerichtsurteil Halle – 21 Qs314/02 – vom 27.01.2003), ist nicht nur das Grundgesetz de jure territorial in seiner Geltung nicht definiert und somit auch nicht anwendbar (sonst würde es auch in den USA, Russland und auf dem Mond Gültigkeit besitzen und im Widerspruch zu dortigen Verfassungen stehen), sondern alle anderen sich bisher in seiner Anwendbarkeit darauf berufenden Gesetze (wie z. B. das deutsche Richtergesetz, das Beamtengesetz, die Zivilprozessordnung, die Strafprozessordnung und das Ordnungswidrigkeitsgesetz) sind mit dieser Streichung seit dem 18.Juli 1990 um 0 Uhr ungültig und dürfen somit nicht mehr angewendet werden.

Somit sind spätestens alle seit dem 18.07.1990 von den Behörden der „Bundesrepublik Deutschland“ eingeforderten Geldleistungen, Sachwerte oder Dienstleistungen, demnach rechtswidrig erhoben worden und stellen eine ungerechtfertigte Bereicherung jener dar, welche diese Leistung verlangt haben.

Wusstet Sie schon, dass…

• das Grundgesetz (GG) 1949 auf Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung (HLKO) 1907 basiert und lediglich dazu dient, Ruhe und Ordnung in einem besetzten Land einzurichten

• dieses Ordnungsgesetz (GG) niemals eine vom Volk in freier Entscheidung gewählte Verfassung war und bis heute nicht ist

• die Bundesrepublik Deutschland ein Verwaltungsorgan der Alliierten ist und niemals ein souveräner Staat, da ihr die drei grundlegenden Merkmale für einen Staat fehlen, welche da sind:

a) ein Staatsvolk,
b) ein Staatsgebiet,
c) eine eigene Staatsgewalt, die von der Bevölkerung zu bestimmen ist

• der Artikel 23 GG am 17.07.1990 von den amerikanischen Besatzern (James Baker) aufgehoben wurde, der Geltungsbereich für die Bundesrepublik Deutschland damit entfallen ist und damit die Bundesrepublik Deutschland (BRD) aufgelöst und das Grundgesetz nichtig ist?

• seit dem 18.07.1990 deshalb ein Stillstand der Rechtspflege in Deutschland eintrat, weil Deutschland mit der BRD (Art. 133, 146 GG) nicht identisch ist

• hierzulande seit dem Jahre 1956 noch nie eine von der Bevölkerung legitimierte Regierung am Werk war, da das Wahlgesetz seit diesem Zeitpunkt ungültig ist

• kein Mensch Regierung braucht

• Regierung Freiheit unmöglich macht

• die BRD ohne handlungsfähige Reichsregierung keine gesetzlichen Richter haben kann, weil der BRD-Justizminister ohne handlungsfähige Reichsregierung kein Justizminister sein kann

• BRD-Richter nicht unabhängig sind, weil BRD-Richter nicht von der Bevölkerung gewählt wurden und darüber hinaus Firmenangestellte, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse sind

• alle BRD-Justizminister der Länder, als NICHTINHABER rechtsprechender Gewalt, keine Rechte an andere (BRD-Richter) vergeben können/dürfen, da sie ohne Hoheitsbetrieb selber gar keine Rechte besitzen

• § 1 des EGZPO (Erstes Bereinigungsgesetz) seit April 2006 bereits weggefallen ist – damit der Geltungsbereich der Zivilprozessordnung (ZPO), sowie des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) entfallen ist und damit die ZPO und das GVG nichtig (nicht mehr anwendbar) sind

• § 1 und § 5 des EGStPO (Zweites Bereinigungsgesetz) im Jahre 2007 weggefallen sind – damit der Geltungsbereich für die Strafprozessordnung (StPO) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) entfallen ist, damit die StPO und das OWiG nichtig (nicht mehr anwendbar) sind (Anmerkung: Lt. Bundesverwaltungsgericht sind Gesetze ohne Geltungsbereich wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (vgl. BverwGE 17, 192=DVBl 1964,147) (BverwGE 3, 288(319f.) :6,309(338,363)).

• es die Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ (s. Personalausweis und Pass) nicht gibt, da es kein Land mit dem Namen „DEUTSCH“ gibt

• die BRD-Verwaltung keine eigene Staatsbürgerschaft vergeben darf, da die „Bundesrepublik Deutschland“ lediglich ein Besatzungsorgan der Alliierten ist (Anmerkung: vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 08.06.2006, EGNR 755209/01)

• es seit spätestens dem achten Mai des Jahres 1945 keinen einzigen Beamten im hiesigen Land gibt

• es hierzulande keine einzige staatliche Institution gibt, weil das hiesige Land erwiesen kein Staat ist

• es hierzulande ausschließlich Firmen gibt, in welchen Angestellte am Werk sind, die keinerlei Befugnisse zur Ausübung von hoheitlichen, gesetzlichen Tätigkeiten besitzen

• das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1973 urteilte, dass das Deutsche Reich nicht untergegangen ist, lediglich am Mangel der Verwaltungsorgane leidet und die BRD keine Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches ist (Anmerkung vgl. (2Bvf1/73, BVerfGE 36, 1); Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]); Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).“)

• das Deutsche Reich seit 1871 der Heimatstaat der Deutschen ist und mit der Nazidiktatur des Dritten Reiches (1933 bis 1945) nichts gemein hat

• es sich beim Einkommensteuergesetz, beim Gewerbesteuergesetz und bei der Justizbeitreibungsordnung um längst verbotene Nazigesetze aus den 1930er Jahren handelt, die gar nicht angewendet werden dürfen

 

Regierung und Gesetze - Hier können Sie sehr viel darüber lernen....

 

• die „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“ mit ihrem Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister Az.: 72 HRB 514111 Amtsgericht Frankfurt a. M., sämtliche Finanzgeschäfte der „Bundesregierung“ abwickelt, völlig überschuldet ist und lediglich mit rund 25.000,00 EURO haftet…

 

Regierung und Gesetze - Hier können Sie sehr viel darüber lernen.

 

Wussten Sie das alles!???

Wenn ja, dann waren Sie wohl schon öfter auf News Top-Aktuell unterwegs.

Wenn nicht, dann haben Sie durch diesen Artikel viel lernen können, was Sie bitte unbedingt weitergeben, damit auch andere dieses Wissen erlangen.

Es geht hier nämlich nicht um irgendwas, sondern um uns alle! Um Sie, um uns, um Ihre Kinder, um Ihre Nichten und Neffen, Enkelinnen und Enkel, und um alle anderen Menschen des hiesigen Landes.

Wir haben es satt, von sogenannten „Obrigkeiten“ bevormundet, belogen, betrogen, versklavt, ausgebeutet, ausgeplündert und beraubt zu werden!!

 

Regierung und Gesetze - Hier können Sie sehr viel darüber lernen.....

                                                                                                                                
https://newstopaktuell.wordpress.com/        News Top-Aktuell abonnieren

Lesen Sie bei uns, was NIE in der Zeitung steht! 

NEWS TOP-AKTUELL

Aktuelle Nachrichten, Schlagzeilen, „breaking news“ und Eilmeldungen aus aller Welt,
den Tatsachen entsprechend aufbereitet

 


Nachfolgenazigehabe in allerhöchster Form!

23. Juni 2016

 

Nachfolgenazigehabe in allerhöchster Form

 

Der schwerkriminelle Behördenapparat der Firma „Bundesrepublik TÄUSCHland“ ist über das ganze Land verteilt und lässt sich daher selbstverständlich auch in Celle finden.

Von dort schrieb uns einer unserer Stammleser per Kommentar an, der schon seit geraumer Zeit Ärger mit der Firma „Stadt Celle“ hat, bzw. mit hochkriminellen Angestellten dieser Firma.

Einer dieser hochkriminellen Angestellten ist ein gewisser „Herr Richter“, der sich als Richter und „Gott“ aufspielt.

Die nun folgenden Schreiben werden Sie praktisch in ´s Nazideutschland der 1930er Jahre zurückversetzen, denn was dieser „Gott“ spielende „Herr Richter“ in diesen Schreiben so alles absondert, erinnert an nichts anderes:

 

Nachfolgenazigehabe in allerhöchster Form.

 

Nachfolgenazigehabe in allerhöchster Form...

 

Nachfolgenazigehabe in allerhöchster Form..

 

Die Rechtsungültigkeit dieser Schreiben versteht sich von selbst, da es sich bei der Stadt Celle eindeutig um eine eingetragene Firma, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse handelt (siehe Bild, am Anfang des Artikels).

In dieser Firma arbeiten hochkriminelle Angestellte, welche unschuldige Menschen mit Zwangsgeldern, Erzwingungshaft und so weiter bedrohen und erpressen.

Das sind übrigens eigene Landsleute, die die eigenen Landsleute bedrohen, erpressen und berauben. Man muss sich fragen: Schämen die sich eigentlich nicht?

Was ist mit solchen Leuten eigentlich los, die ohne jede Rechtsgrundlage eigene Landsleute, bedrohen, erpressen und sie ihrer Freiheit berauben wollen?!

Was läuft in den Köpfen solcher Leute schief? Haben Leute wie „Herr Richter“ keinen Verstand… keine Scham… absolut nichts davon…?

Wie sieht das mit dem Gewissen, von Leuten wie „Herrn Richter“ aus? Wie viel Last durch Schuld kann das Gewissen des „Herrn Richter“, sowie anderer Scheinbeamte noch ertragen, die Tag für Tag hochkriminell handeln?

Was mag mit Kriminellen wie „Herrn Richter“ wohl passieren, wenn das höchste Gericht der Welt zusammentritt(?): namentlich, die zum Bersten zornige Bevölkerung!

Dieser unser Stammleser schrieb einen Brief mit folgenden Inhalt an diesen „Herrn Richter“

An Herrn Richter,

folgender Sachverhalt:

Seit xx.xx.2016 übe ich kein Gewerbe mehr aus.

Seit xx.xx.2016 bin ich Hartz 4- Empfänger!
Erkundigen Sie sich beim JobCenter Celle!

Ich werde Ihre Gewerbeabmeldung unterschreiben, wenn Sie mir folgendes vorlegen:

1. Teilen Sie rechtsverbindlich mit: Wie genau heißt der Staat (bitte als Substantiv) dem ich angehöre?

2. Erbringen Sie mir für diesen Staat den Beweis seiner Existenz. Übersenden Sie mir eine Kopie der diesbezüglichen Staatsgründungsurkunde.

3. Erbringen Sie den Beweis, dass die Behörde, für welche Sie tätig sind, ein Amt ist.

4. Erbringen Sie Ihre Legitimation als Amtsinhaber (Beamter)

Warum ich darauf bestehe?

Das liegt darin begründet, dass Firmenangestellte nun mal keine hoheitsrechtlichen Befugnisse besitzen. Sonst könnte nämlich auch der Bäckereifachhandel um die Ecke Gesetze erlassen und an wen auch immer, welche Forderungen auch immer stellen.

Oder anders ausgedrückt: dann könnte ja jeder zu mir kommen und sagen ich bin Beamter und irgendetwas von mir fordern.

Dieses Schreiben trifft sämtliche Nägel exakt auf den Kopf. Das interessiert diesen „Herrn Richter“ aber überhaupt nicht (zumindest noch nicht), weil er ein ekelerregender Nachfolgenazigehilfe ist, dem die Folgen seiner Kriminalität noch nicht bewusst sind.

Diese Verbrecher glauben bis zur Stunde, dass sie immer schön fein aus allem ´rauskommen werden und niemals Konsequenzen zu erwarten hätten.

Das ist allerdings ein Irrglaube!

Die Bevölkerung organisiert sich bereits und es wird der Tag kommen, an welchem die scheinamtlichen Kriminellen dieses Landes sich noch wünschen werden, nie geboren zu sein!

 

Nachfolgenazigehabe in allerhöchster Form....

                                                                                                                                
https://newstopaktuell.wordpress.com/        News Top-Aktuell abonnieren

Lesen Sie bei uns, was NIE in der Zeitung steht! 

NEWS TOP-AKTUELL

Aktuelle Nachrichten, Schlagzeilen, „breaking news“ und Eilmeldungen aus aller Welt,
den Tatsachen entsprechend aufbereitet

 


%d Bloggern gefällt das: