Viele Menschen wissen womöglich gar nicht, dass ein Verein für Verkehrsopferhilfe existiert: http://www.verkehrsopferhilfe.de/entschaedigungsfonds.html
Dieser wurde im Jahre 1963 von allen Autohaftpflichtversicherern, die dem früheren HUK-Verband angehörten, gegründet.
Mit Wirkung vom 01.01.1966 wurde ihm die Stellung des gesetzlichen Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen und seit dem 01.01.2003 die Stellung der Entschädigungsstelle, jeweils mit seiner Zustimmung zugewiesen.
Garantiefonds (Entschädigungsfonds)
Der Garantiefonds ist eingerichtet worden, um letzte Lücken zu schließen und um die Verkehrsopfer vor Härten zu bewahren, gegen die sie sich am wenigsten schützen können.
Er reguliert u.a. Schäden, die durch den Gebrauch eines nicht zu ermittelnden bzw. nicht versicherten Kraftfahrzeuges entstanden sind oder mit einem Kraftfahrzeug vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt wurden.
Ferner ist er zuständig im Falle einer Insolvenz eines in Deutschland tätigen Autohaftpflichtversicherers.
Die gesamten Schadenaufwendungen werden allein von den Autohaftpflichtversicherern getragen.
Jeder kann sich an den Verein wenden; man muss kein Mitglied sein. Aus der Zweckbestimmung des Garantiefonds folgt, dass er nicht unterschiedslos alle Schäden ersetzen kann.
In den sogenannten „Fahrerfluchtfällen“ werden, um eine übermäßige oder gar missbräuchliche Inanspruchnahme des Fonds zu vermeiden, Sachschäden an Kraftfahrzeugen nur erstattet, wenn gleichzeitig ein beträchtlicher Personenschaden entstanden ist.
Wenn die Sachschäden erstattet werden können, wird ein Selbstkostenbeitrag in Höhe von 500 Euro abgezogen.
Ein Schmerzensgeld wird in dieser Fallgruppe gezahlt, wenn es wegen der besonderen Schwere der Verletzung zur Vermeidung einer groben Unbilligkeit erforderlich ist.
Eine solche liegt immer dann vor, wenn die Verletzungen des Geschädigten deutlich und drastisch über das hinausgehen, was bei den täglichen Unfällen im Straßenverkehr an Verletzungen auftritt.
Das heißt: der eingetretene Schaden muss dadurch aus der Masse der Personenschäden herausragen, dass er für den Betroffenen eine dauernde und erhebliche Beeinträchtigung seiner körperlichen Funktionen darstellt.
In den anderen beiden Fallgruppen „nicht versichertes Fahrzeug“ und „Vorsatz“ gelten die Einschränkungen nicht.
Der Verein reguliert die erhobenen Ansprüche nicht selbst. Vielmehr schaltet er ein Mitgliedsunternehmen ein, das die Autohaftpflichtversicherung als Erstversicherer anspricht.
Lässt sich mit dem Geschädigten eine Einigung über Grund und/oder Höhe nicht erreichen oder liegen die berechtigten Ansprüche über einem bestimmten Limit, so entscheidet eine beim Verein gebildete Regulierungskommission.
Dieser Service ist für den Geschädigten kostenlos. Anträge können formlos gestellt werden.
Es genügt eine kurze Sachverhaltsdarstellung und die Angabe, welche Schäden geltend gemacht werden.
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den Tatsachen entsprechend aufbereitet

Guten morgen und: Schön dass Ihr wieder da seid.
Hoffentlich habt Ihr Euch gut erholt und Kraft getankt. 🙂
Hallo ihr Lieben. Freu´ mich richtig, dass ihr aus dem Urlaub zurück seid ☺
Frage Stellung, mein Bruder wurde 1973 überfahren von ein Fahrzeug mit Fahrer flucht, es gab viele zeugen doch der Fahrer wurde nie ermittelt. mein Bruder rang Jahre mit dem Tod und ging behindert aus der Sache raus. mein Bruder war damals 5 jahre. Meine Mutter musste damals die sehr teurer KH kosten selber zahlen, da er nicht gesetzlich kranken versichert war.
Es ging in die x tausende DM / über 80 000 . Frage kann meine Mutter, sie an diesen verein sich wenden. Mein Bruder war auch 4 Monate Koma Patient und man wollte sogar schon die Maschienen ausschalten, doch er hatte sich gefangen und lebte dannach 23 jahre
Salü NTA 🙂
It`s nice to hear/read you again 🙂
Übersetzung:
Es ist schön wieder von Euch zu hören/lesen 🙂
Auf in den Kampf :-), es ist dem Menschen wieder sehr viel ungerechtes widerfahren seit Eurer erholsamen verdienten Abwesenheit.
Und vieles ungerechtes ist noch am kommen………..
Doch die Wahrheit wird letztlich obsiegen :-).
Schön das ihr wieder da seid ;-).
HG
Berni
Alle freuen sich. Ich freu mich auch :o).
Wünsche euch alles Gute für die weitere Aufklärungsarbeit.
Ach ja, alle Achtung, toller Artikel. Bin 77 und habe jetzt das erste mal von der Verkehrsopferhilfe gelesen.
Glück auf
KB