Erklärung zur Nichtexistenz des Staates BRD

 

Erklärung zur Nichtexistenz des Staates BRD

 

Am 23.Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die BRD durch Veröffentlichung im BGBL I S. 1ff in Kraft gesetzt. Die BRD selbst wurde aber erst am 07.September 1949 gegründet.

Dazu steht im Kommentar zum Grundgesetz von Dr. jur. Friedrich Giese (erschienen im Verlag KOMMENTATOR G.M.B.H Frankfurt am Main 1949):

S.4 – Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ soll nach Art. 145 mit dem Ablauf des Tages der Verkündung, also am 23.Mai 1949 um 24 Uhr in Kraft getreten sein.

Dieses bedarf der Klärung. Die Frage, ob das Inkrafttreten einer Grundgesetzes vor dem in ´s Leben treten der BRD möglich sei, ist zu verneinen.

Das Recht eines Landes kann vielleicht dieses Land überleben, nicht aber seiner Entstehung vorausgehen.

S. 6 „Es gibt also genau genommen keine Bundesrepublik (Deutschland)…“

Vom Zollrat Karl Wicke wurde 1954 in der Staatskunde zum Staats- und Verfassungsrecht erschienen in der Frage und Antwortbücherei Band II (Hermes Verlag) folgendes niedergeschrieben:

S. 9 „Was ist ein Staat?“

„Der Staat ist die rechtmäßige Vereinigung von Menschen (Staatsvolk) innerhalb eines bestimmten Gebietes (Staatsgebiet) unter höchster Gewalt (Staatsgewalt) in einer festen Rechtsordnung (Staatsverfassung)„.

S. 9 Pkt. 4 „Was verstehen Sie unter dem Staatsvolk?“

„Staatsvolk ist die Gemeinschaft der Menschen, die dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen (die Staatsbürger sind).“

S. 12 Pkt. 22 „Was ist das Staatsgebiet?“

„Unter Staatsgebiet versteht man das Gebiet, also den Raum, auf dem das Staatsvolk dauernd lebt, und innerhalb dessen sich die Staatstätigkeit entfaltet. Innerhalb des Staatsgebietes gilt die Herrschaftsgewalt (Gebietshoheit) des Staates.“

S. 14 Pkt. 33 „Was verstehen Sie unter Staatsgewalt ?“

„Die Staatsgewalt ist die dem Staat innewohnende Fähigkeit, die Herrschaft über das Staatsvolk und das Staatsgebiet auszuüben.“

Dieses Wissen, das Herr Zollrat Karl Wicke 1954 weitergegeben hat, soll den Zollbeamten Wegweiser in das Gestrüpp des grundlegenden Rechtes allen Staatslebens und des deutschen insbesondere sein.

Schlussfolgerung aus dem bisher Vorgetragenen:

1. Es ist festzustellen, dass das Grundgesetz ein von den Westalliierten klar angewiesenes Besatzungsstatut (Genehmigungsschreiben der Alliierten Pkt. 9) darstellt (siehe auch: – Frankfurter Dokumente 01.Juni 1948 – Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland vom 12.Mai 1949 ).

Die Gründung der BRD konnte keine Staatsgründung sein, sondern allenfalls eine Gründung eines besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Zonen der Westalliierten, lt. Art. 43 der Haager Landkriegsordnung von 1907, RGBl. v. 1910 S. 147.

Die Grundlagen einer Staatsbildung lagen aus folgenden Gründen ebenfalls nicht vor:

Im Orientierungssatz des BVGU 2BvF1/73 ist klar festgehalten, dass das Deutsche Reich rechtlich existiert.

Es können aber keine zwei Staaten auf einem Staatsgebiet existieren. Somit gebührt, wie im o. g. Urteil erläutert, dem Deutschen Reich der Vorrang.

Die BRD hatte niemals ein Staatsvolk. Die Staatsangehörigkeit ist wenn überhaupt, nach wie vor die des Deutschen Reiches (siehe Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913, ausgegeben am 31.Juli 1913, zuletzt geändert am 21.August 2002, BGBl 2002 T. I, S. 3322).

Eine Staatsgewalt hat die BRD niemals besessen. Die fehlende Staatsgewalt der BRD ist oben bereits klar festgestellt und wird im immer noch geltenden Besatzungsstatut vom 10.April 1949 von den drei Westalliierten Mächten bestätigt.

Darin heißt es klar und unmissverständlich im Art. V:

„Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden.„

Damit sollte bewiesen sein, dass die BRD von Anfang an kein Staat, sondern ein besatzungsrechtliches Mittel zu Selbstverwaltung eines besetzten Gebietes war.

Dieses Selbstverwaltungsmittel hat nunmehr am 17.Juni 1990 den Art. 23 des Grundgesetzes gestrichen bekommen und war somit mit Wirkung vom 18.Juni 1990 handlungsunfähig untergegangen, denn wenn kein Geltungsbereich für ein Grundgesetz vorhanden ist, dann kann es nirgends gelten.

Ebenfalls wichtig: das „Urteil“ des „Sozialgerichts Berlin“ auf die Negationsklage (Az. S 72 Kr433/93) vom 19.Mai 1992.

In diesem wurde festgestellt, „das man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.Juni 1990 aufgelöst worden ist.“

Seit dem 18.Juni 1990, spätestens seit 29.September 1990 besitzt die BRD keinen Geltungsbereich mehr, hat somit keine Grundlage für ihre weitere Existenz und erst recht nicht die Möglichkeit sich auf das mitteldeutsche Gebiet auszuweiten (ehemalige DDR / russisches Besatzungsgebiet).

Hierzu die Beweise:

Im Urteil 2BvF 1/73 steht unter Gründe B. III. Abs. 1

„Mit der Errichtung der Bundesrepublik wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.“

„Die BRD ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.“

„Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den im Art. 23 GG genannten Ländern.“

Somit konnte die DDR am 03.Oktober 1990 dem Grundgesetz nicht mehr beitreten, da dieses spätestens seit dem 29.September 1990 nicht mehr bestand.

Es wird jedoch daran festgehalten, dass der Art. 23 GG schon seit dem 18.Juni 1990 – 0.00 Uhr nicht mehr vorhanden war (siehe Urteil Az. S 71 Kr 433/93).

Im Vertrag über abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.September 1990 ( BGBl. 1990 Teil II S. 1318 ff., Ausgabe 13.Oktober 1990 ) lautet es im Artikel 1, Abs. 1;

„Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.“

Dieser Vertrag ist bis heute nicht ratifiziert, da nur das vereinte Deutschland dieses hätte tätigen können.

Deutschland ist aber nicht die BRD oder die DDR.

Militärgesetz 52 des Alliierten Kontrollrates (ehemals SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel 7, Abs. e):

„Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.Dezember 1937 bestanden hat.“

Im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.September 1990, BGBl. II 1990 S. 1274 ff, ausgegeben am 02. Oktober 1990 ist festgehalten:

Vorwort Abs. 6 2 – In der Erwägung, dass es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in Bezug auf Berlin nicht berühren.

Artikel 2: Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen, wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

Artikel 4: Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gerichte oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und
Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.

Es kann überhaupt nicht deutlicher gesagt werden, dass Deutschland nicht souverän ist.

Deutschland kann auch nicht souverän sein, da das Deutsche Reich in Ermangelung eines Friedensvertrages immer noch unter besatzungshoheitlicher Gewalt steht.

Was wissen wir heute denn sonst noch so?

Wir wissen (wie oben nachgewiesen), dass die BRD kein Staat ist und niemals ein Staat war.

Wir wissen, dass das schon in den 1940er Jahren von Carlo Schmidt klar und deutlich ausgesprochen wurde:

 

 

Wir wissen, dass die Bevölkerung des hiesigen Landes die Naziseuche niemals losgeworden ist:

 

 

Wir wissen, dass im Reichstagsgebäude ausschließlich Nachfolgenazis hocken, die auf Kosten und zum Schaden der Bevölkerung „Regierung“ und „Opposition“ spielen, und noch heute längst verbotene Nazigesetze anwenden.

Wir wissen, dass dieses Nachfolgenazigesindel unbedingt aus dem Verkehr gezogen und lebenslänglich weggesperrt werden muss.

Wir wissen, dass die BRD eine eingetragene Firma ist, da diese Tatsache erwiesen aus zahlreichen Registern und Firmendatenbanken hervorgeht.

 

Erklärung zur Nichtexistenz des Staates BRD.

 

Wir wissen, dass in eingetragenen Firmen ausschließlich Angestellte, aber kein einziger Beamter tätig ist.

Wir wissen, dass der Beamtenstatus bereits am achten Mai des Jahres 1945 ersatlos abgeschafft wurde (siehe 1 BVR 147/52, Satz 2).

Wir wissen daher, dass hierzulande niemand hoheitsrechtliche Befugnisse besitzt.

Wir wissen, dass die Bevölkerung des hiesigen Landes von eigenen Landsleuten beraubt und ausgeplündert wird, denn: Da hierzulande niemand hoheitsrechtliche Befugnisse besitzt, kann es sich nur um Plünderei und Raub handeln, was der Bevölkerung des hiesigen Landes von eigenen Landsleuten angetan wird.

Wir wissen, dass diese plündernden und raubenden eigenen Landsleute nicht klar bei Verstand sein können, da sie sich selbst ebenfalls berauben und ausplündern.

Wir wissen, dass es hierzulande mangels Staatlichkeit keine staatlichen Einrichtungen geben kann.

Wir wissen daher, dass es sich bei allen angeblich „staatlichen Einrichtungen“ (Gerichte, Polizei, Finanzamt, usw. usf.) nur um Firmen handeln kann – und siehe da: so ist es auch, was Handelsregister und Firmendatenbanken ausnahmslos belegen.

Wir wissen, was auch Thomas von Aquin schon wusste:

 

Erklärung zur Nichtexistenz des Staates BRD...

 

Wir wissen, dass die Bevölkerung des hiesigen Landes seit nun mehr über 70 Jahren ohne Rechtsgrundlage von Firmen und deren Angestellten, die keinerlei hoheitsrechtliche Befugnisse besitzen, ausgeplündert und beraubt wird.

Wir wissen, dass dieses Vorgehen ein Schwerstverbrechen ist, da es der Bevölkerung finanzielle Schäden in Billionenhöhe bescherte.

Wir wissen, dass dieses plündernde und raubende Schwerstverbrechergesindel dringend und unbedingt aus dem Verkehr zu ziehen ist!

Wir wissen, dass das aus dem Verkehr ziehen dieses Schwerstverbrechergesindels per Bevölkerungsrevolution passieren wird.

Wir wissen, dass das passieren muss, wenn die Menschen des hiesigen Landes ihren Kindern und Kindeskindern, ihren Nichten und Neffen, ihren Enkelinnen und Enkeln noch ´mal irgendwann in die Augen schauen können wollen.

Wir wissen, dass diese Bevölkerungsrevolution nicht mehr ganz so lange auf sich warten lassen wird, da wir wissen, dass sich die Bevölkerung bereits hier und da organisiert.

Wir wünschten, dass die Bevölkerungsrevolution schon morgen stattfinden würde, denn dann wären wir das Unrecht sogleich los und das Leben könnte endlich richtig lebenswert werden.

                                                                                                                                
https://newstopaktuell.wordpress.com/        News Top-Aktuell abonnieren

Lesen Sie bei uns, was NIE in der Zeitung steht! 

NEWS TOP-AKTUELL

Aktuelle Nachrichten, Schlagzeilen, „breaking news“ und Eilmeldungen aus aller Welt,
den Tatsachen entsprechend aufbereitet

 

2 Responses to Erklärung zur Nichtexistenz des Staates BRD

  1. konfuzius61 sagt:

    Ebenfalls wichtig: das „Urteil“ des „Sozialgerichts Berlin“ auf die Negationsklage (Az. S 72 Kr433/93) vom 19.Mai 1992.

    Es gibt keine Negationsklage.

    News Top-Aktuell:

    So, so: http://der-runde-tisch-berlin.info/download/Sozialgericht_Berlin_S72Kr433_93.pdf

Hinterlasse einen Kommentar