Kürzlich wies uns einer unserer werten Leser auf etwas sehr interessantes in Sachen Fahrerlaubnis hin.
Wir bedanken uns sehr herzlich bei unserem Leser Chris, der uns auf das hier aufmerksam gemacht hat:
Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden. Interessant!
Wem die Fahrerlaubnis entzogen, erst recht vor dem 19. Januar des Jahres 2013 widerrechtlich entzogen worden ist, sollte mal die Führerscheinstelle anschreiben und unverzügliche Rückgabe fordern.
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Hallo Ihr,
ich denke hier wurden die Klassen von 1, 2, 3, 4, 5 auf A, B, C, D, E umgestellt und auf Grund dieser Umstellung welche ja eine andere Tonnage der PKW oder LKW bidingt können die sog. Ämter keine Fahrerlaubnis entziehen die zu einer Benachteiligung der vor dem 19. 1. 2013 geltenden Klassen führt. Ein generelles Entzugsverbot ist damit nicht gegeben.
Roland
Wie sieht’s aus mit Führerscheinentzug wegen Fahren unter Drogeneinfluss und die Pappe schon bei der Führerscheinstelle liegt? Gibts da ausser MPU Möglichkeiten den wieder zu bekommen?
Siehe Bild:
Es ist alles richtig, was hier geschrieben wird. Aber was kann man gegen Willkür und Gewalt unternehmen?
Ich wurde „aufgefordert“ den in meinem Besitz befindlichen „BRD“-Führerschein heraus zu geben. Eine Polizistin sagte zu mir: „Sie müssen den Führerschein abgeben“.
Es erfolgte keine Rechtsbelehrung nach welchem Artikel, §§ der Führerschein abzugeben sei.
Nachdem ich mich sträubte das geforderte Dokument herauszugeben, wurde ich unsanft mit dem Bauch auf den Boden gelegt.
Auf dem Rücken wurden meine Hände mit Handschellen gefesselt. Auf der „Polizeidientstelle“ wurden, ca. 10 min, mir gütigerweise die Handschellen abgenommen und es kam die Schwerverbrecherbehandlung, „Erkennugsdienstliche Behandlung“.
Nach dieser Aktion war ich im Krankenkaus, zum Röntgen und zur weiteren ärztlichen Behandlung.
Es wurde mir diesem Überfall ein Knochen in der linken Schulter gebrochen. Ich habe starke Prellungen und mehrere Blutergüsse, einen Großen unter dem linken Arm. Weiterhin habe ich Prellungen des Beckens, Bluterguß am rechten Handgelenk. Beide Handgelenke sind durch diesen Willkürakt angeschwollen.
Ich habe Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft, den Millitärstaatsanwälten der Allierten gestellt. Aber was passiert? Der Vorgang wird abgelegt.
Bei dem Überfall handelt es sich um schwerste Menschenrechtsverletzungen. Wer hat eine Idee wie ich vorgehen kann? Wer kann helfen?
hermann.fabig@t-online.de
Ich habe mich nach Polen abgemeldet und Konto nur in Polen.
Nach der letzten Vollstreckung durch den Beitragsservice, fielen mir die Worte eines Mitstreiters ein. „Seitdem ich mich nach Polen abgemeldet habe, habe ich keine Probleme mehr mit dem Beitragsservice.“
Kurzes Schreiben an den Beitragsservice mit Kopie der Abmeldung. Danach kam ein Schreiben, daß man mein Konto als Beitragszahler geschlossen hat und die Frage wohin sie das Guthaben überweisen sollen.
Wenn diesbezüglich jemand Hilfe braucht helfe ich gerne.
Hallo, Polen klingt interessant. Können wir in Kontakt treten? friedrich@tutanota.de
Danke
Es hat sich ein Leser bei mir gemeldet, wir hatten lange miteinander gesprochen.
Er hatte einen guten Vorschlag. Wenn es klappt werde ich mich melden.
Mir wurde der Führerschein 2001 2002 entzogen auf Grund von Alkohol 1.34 Promille… Ich hab eine mpu schon gemacht aber durchgefallen …
Und weil in der Zeit noch mal was im Straßenverkehr passiert ist verjährt die die Frist erst 2020 … Kann ich denn meinen Führerschein so anfordern und muss das „Verkehrsamt“ mir den aushändigen ??
Und was muss ich denen schreiben um den unverzüglich wieder zu bekommen….
Mfg