Fahrerlaubnisentzug verboten!

 

fahrerlaubnisentzug-verboten

 

Kürzlich wies uns einer unserer werten Leser auf etwas sehr interessantes in Sachen Fahrerlaubnis hin.

Wir bedanken uns sehr herzlich bei unserem Leser Chris, der uns auf das hier aufmerksam gemacht hat:

 

fahrerlaubnisentzug-verboten

 

Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden. Interessant!

Wem die Fahrerlaubnis entzogen, erst recht vor dem 19. Januar des Jahres 2013 widerrechtlich entzogen worden ist, sollte mal die Führerscheinstelle anschreiben und unverzügliche Rückgabe fordern.

                                                                                                                                
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31 Responses to Fahrerlaubnisentzug verboten!

  1. Roland A. Herlicska sagt:

    Hallo Ihr,

    ich denke hier wurden die Klassen von 1, 2, 3, 4, 5 auf A, B, C, D, E umgestellt und auf Grund dieser Umstellung welche ja eine andere Tonnage der PKW oder LKW bidingt können die sog. Ämter keine Fahrerlaubnis entziehen die zu einer Benachteiligung der vor dem 19. 1. 2013 geltenden Klassen führt. Ein generelles Entzugsverbot ist damit nicht gegeben.

    Roland

    News Top-Aktuell:

    Mag ja sein, dass Sie das denken. Das ist allerdings nicht relevant. Relevant ist, was da in Artikel 13 zu lesen ist, und das ist überaus eindeutig.

  2. Heinz sagt:

    Wie sieht’s aus mit Führerscheinentzug wegen Fahren unter Drogeneinfluss und die Pappe schon bei der Führerscheinstelle liegt? Gibts da ausser MPU Möglichkeiten den wieder zu bekommen?

    News Top-Aktuell:

    Es gibt die Möglichkeit der Bevölkerungsrevolution, die sowieso längst überfällig ist. Ansonsten können SIe den Inhalt unseres Artikels nutzen, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis vor dem 19.01.2013 entzogen wurde (was sowieso und gleich aus mehreren Gründen widerrechtlich geschehen ist).

  3. Chris sagt:

    Siehe Bild:

    News Top-Aktuell:

    Aufpassen! Derselben und dergleichen ist nicht dasselbe.

  4. Hermann Fabig sagt:

    Es ist alles richtig, was hier geschrieben wird. Aber was kann man gegen Willkür und Gewalt unternehmen?

    News Top-Aktuell:

    Na was denn wohl…?
    Eine Bevölkerungsrevolution muss stattfinden. Ist doch ganz klar. Von allein und freiwilig wird das Gesindel nicht verschwinden. Also muss es ausgerottet werden, wozu die Bevölkerung im Gesamten zuständig ist.

    Ich wurde „aufgefordert“ den in meinem Besitz befindlichen „BRD“-Führerschein heraus zu geben. Eine Polizistin sagte zu mir: „Sie müssen den Führerschein abgeben“.

    News Top-Aktuell:

    Darauf hätten Sie sagen können/sollen: Einen Scheiß muss ich! Mit welchem Recht denn?! Zeigen Sie mir mal die Rechtsgrundlage!

    Es erfolgte keine Rechtsbelehrung nach welchem Artikel, §§ der Führerschein abzugeben sei.

    News Top-Aktuell:

    Natürlich nicht, da im hiesigen Land kein solches Recht existiert.

    Nachdem ich mich sträubte das geforderte Dokument herauszugeben, wurde ich unsanft mit dem Bauch auf den Boden gelegt.

    News Top-Aktuell:

    Tja…
    Die übliche Handlungsweise von Terroristen des hiesigen Landes mit der Wortmarke „Polizei“. Gültige gesetzliche Grundlagen kann das Pack nicht nennen, also wird Gewalt an Unschuldigen angewendet. „Tolle“ Landsleute…

    Auf dem Rücken wurden meine Hände mit Handschellen gefesselt. Auf der „Polizeidientstelle“ wurden, ca. 10 min, mir gütigerweise die Handschellen abgenommen und es kam die Schwerverbrecherbehandlung, „Erkennugsdienstliche Behandlung“.

    Nach dieser Aktion war ich im Krankenkaus, zum Röntgen und zur weiteren ärztlichen Behandlung.
    Es wurde mir diesem Überfall ein Knochen in der linken Schulter gebrochen. Ich habe starke Prellungen und mehrere Blutergüsse, einen Großen unter dem linken Arm. Weiterhin habe ich Prellungen des Beckens, Bluterguß am rechten Handgelenk. Beide Handgelenke sind durch diesen Willkürakt angeschwollen.

    News Top-Aktuell:

    Und das alles wegen gar nichts.

    Ich habe Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft, den Millitärstaatsanwälten der Allierten gestellt. Aber was passiert? Der Vorgang wird abgelegt.

    News Top-Aktuell:

    Besser als abgelehnt.

    Bei dem Überfall handelt es sich um schwerste Menschenrechtsverletzungen. Wer hat eine Idee wie ich vorgehen kann? Wer kann helfen?

    hermann.fabig@t-online.de

    News Top-Aktuell:

    Helfen können wir da wohl nicht, aber einen Tipp haben wir trotzdem für Sie:

    Gehen Sie zum Einwohnermeldescheinamt, melden Sie sich dort ab und nie wieder bei einem solchen an. Das sorgt schon mal für etwas mehr Ruhe im Leben.

    Ansonsten wünschen wir Ihnen alles Gute und womöglich haben unsere Leserinnen und Leser ja noch die eine oder andere zündende Idee, wie Ihnen in Ihrer Lage geholfen werden kann.

    Beste Grüße

    • Hermann Fabig sagt:

      Ich habe mich nach Polen abgemeldet und Konto nur in Polen.

      Nach der letzten Vollstreckung durch den Beitragsservice, fielen mir die Worte eines Mitstreiters ein. „Seitdem ich mich nach Polen abgemeldet habe, habe ich keine Probleme mehr mit dem Beitragsservice.“
      Kurzes Schreiben an den Beitragsservice mit Kopie der Abmeldung. Danach kam ein Schreiben, daß man mein Konto als Beitragszahler geschlossen hat und die Frage wohin sie das Guthaben überweisen sollen.
      Wenn diesbezüglich jemand Hilfe braucht helfe ich gerne.

    • Hermann Fabig sagt:

      Es hat sich ein Leser bei mir gemeldet, wir hatten lange miteinander gesprochen.
      Er hatte einen guten Vorschlag. Wenn es klappt werde ich mich melden.

      News Top-Aktuell:

      Was wurde Ihnen denn vorgeschlagen?

  5. Roland lay sagt:

    Mir wurde der Führerschein 2001 2002 entzogen auf Grund von Alkohol 1.34 Promille… Ich hab eine mpu schon gemacht aber durchgefallen …

    Und weil in der Zeit noch mal was im Straßenverkehr passiert ist verjährt die die Frist erst 2020 … Kann ich denn meinen Führerschein so anfordern und muss das „Verkehrsamt“ mir den aushändigen ??

    News Top-Aktuell:

    Eigentlich muss es das, doch leider leben Sie in Nachfolgenazideutschland, also in einem Land, in dem das Recht mit Füßen getreten wird. Das hiesige Land braucht eine Bevölkerungsrevolution. Vorher wird sich nichts zum Positiven verändern.

    Und was muss ich denen schreiben um den unverzüglich wieder zu bekommen….

    News Top-Aktuell:

    Sie könnten zum Beispiel den Inhalt unseres Artikels verwenden. Sie können auch mitteilen und nachweisen, dass das sogenannte „Verkehrsamt“ gar kein Amt, sondern eine Firma, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse ist, welche gar nicht das Recht hat, Ihnen Ihren Führerschein vorzuenthalten.

    Ihren Lappen werden Sie allerdings sehr wahrscheinlich trotzdem nicht unverzüglich wiederbekommen, da die Nachfolgenazigehilfen das alles nicht interessiert. Dieses Gesindel muss mal ordentlich auf die Fresse kriegen. Vielleicht sieht es die Dinge dann mal ein wenig realistischer.

    Mfg

    News Top-Aktuell:

    Freundliche Grüße auch für Sie.

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