
Im Netz lässt sich viel über Selbstverwaltung lesen und erfahren. Nicht nur Adrian Ursache, auch einige andere bildeten ihren eigenen Staat und stellten sich unter Selbstverwaltung.
Leider wurde das von der schwerkriminellen Nachfolgenazibande des hiesigen Landes bisher nicht wirklich akzeptiert.
Die terroristischen Übergriffe auf Adrian Ursache, wobei letztendlich sogar versucht wurde, selbigen zu ermorden, sind das wohl bekannteste und krasseste Beispiel dafür, dass es kein „gemütlicher Spaziergang“ ist, dem Unrechtssystem des hiesigen Landes entfliehen zu wollen.
Auch stellt sich die Frage, ob das überhaupt möglich ist, sich rechtlich einwandfrei unter Selbstverwaltung zu stellen.
Wirft man einen Blick auf die natürlichen Menschenrechte, und da nur auf das Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung, so ist das durchaus problemlos und sofort möglich.
Leider sind die natürlichen Menschenrechte das Allererste, welche von Nachfolgenazis und angeschlossenen Unrechtssystemkonformlingen mit Füßen getreten werden, denn natürliche Menschenrechte werden von diesem Schwerverbrechergesindel gänzlich ignoriert.
Was gibt ´s noch für Möglichkeiten, sich unter Selbstverwaltung zu stellen?
Da scheiden sich die Geister. Die einen sagen so… die anderen sagen so. Und was sagt News Top-Aktuell?
News Top-Aktuell sagt: Egal was man hierzulande macht, um dem Unrechtssystem und den Nachfolgenazis zu entfliehen: das Nachfolgenazigesindel wird es nicht akzeptieren, auch wenn es rechtlich noch so einwandfrei ist.
Das klingt zunächst reichlich entmutigend und hoffnungslos, doch womöglich ist das nun Folgende eine Möglichkeit, welche keine Empfehlung von News Top-Aktuell, dennoch aber ein überlegenswerter Ansatz ist:
Wie kann man vorgehen, wenn man sich rechtlich einwandfrei unter Selbstverwaltung stellen will? Man werfe zunächst einen Blick auf
Artikel 9 UN Resolution ARES 5683:
„Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.“
Ah ja. Dass hierzulande die Abwesenheit und/oder der Ausfall der staatlichen Stellen vorliegt, ist wohl mehr als erwiesene Tatsache, da das hiesige Land mehrfach erwiesen kein Staat ist.
Anleitung zur Selbstverwaltung:
„Notfall“-Ausweis zulegen. Mit originaler Geburtsurkunde und Kopie mit eingeklebten Passbild zum nächsten Kirchenamt gehen (dem einzigen Amt, das es hierzulande gibt) und die Kopie beglaubigen lassen (Stempel halb über das Passbild, Ort, Datum, volle Unterschrift usw.).
Dann die Kopie einschweißen/laminieren (muss nach internationalem Recht überall anerkannt werden).
Unter Selbstverwaltung stellen
Diese Personenstandserklärung dem „zuständigen“ Einwohnermeldescheinamt der „BRD“, der Gemeindeverwaltung und dem „Bürgermeister“ mitteilen (Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Abgabe gegen Quittierung: volle Unterschrift, Dienstgrad, Dienststempel / Dienst-Siegel, Ort, Datum etc.).
Personalausweis zurückgeben und sämtliche Zahlungen („Steuern“, „Abgaben“, „Gebühren“ etc.) sofort einstellen. Zu beachten: es bestehen dann auch keinerlei Ansprüche mehr!
Die Personenstandserklärung der natürlichen Person, nach BGB § 1 und nach der UN-Resolution A/RES/56/83, Artikel 9 und 11, vom 28. 01. 2002, ist obligatorisch und unabdingbare Voraussetzung für die Beendigung des Sklavenstatus als Juristische Person und damit als sachliches Inventar und Personal der „BRD“, ohne Rechte nach dem Römischen Recht (Capitis Deminutio Maxima), bewirkt und offiziell angezeigt, durch die Schreibung des Namens in Großbuchstaben auf allen behördlichen Schreiben, inklusive Personalausweis.
Gemäß UN-Resolution 217 A (III) vom 10. 12. 1948 hat jede Natürliche Person das nicht einschränkbare Recht, jederzeit und überall als autonom und voll rechtsfähig anerkannt und behandelt zu werden.
Beispiel einer Personenstandserklärung für die Selbstverwaltung einer Natürlichen Person:
Proklamation der Natürlichen Person … (Name), Staatsangehörigkeit: Deutsches Reich, unter Selbstverwaltung.
Hiermit zeige ich an, dass ich … (Name, Familienname), als Natürliche Person, gemäß § 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), geboren am … (Datum) in … (Ort), mich gemäß UN-Resolution A/RES/56/83, Artikel 9 und 11, vom 28. Januar 2002 unter Selbstverwaltung gestellt habe.
Das Verhalten einer Natürlichen Person oder einer Gruppe Natürlicher Personen ist de jure als Handlung eines souveränen Staates im Sinne der Konvention von Montevideo vom 26. 12. 1933 und des Völkerrechtes zu werten, wenn die Natürliche/n Person/en im Fall der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen – wie im Fall der am 17./18. 07. 1990 in Paris von U.S.-Außenminister James Baker III aufgelösten und am 29. 09. 1990 erloschenen „BRD“ (BGBL. 1990, II, S. 885, 890) – de facto hoheitliche Befugnisse ausübt / ausüben und die Umstände – wie im Fall der privaten, insolvent (AZ: 810 IN 845/07) und damit illegal am 29. 08. 1990 gegründeten „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“ (HRB 40774 AG Berlin-Charlottenburg; seit 19. 09. 1990 Lurgiallee 5, AG Frankfurt / Main, HRB 51411 AG Frankfurt / Main, USt-ID-Nr. 122 119 035) – die Ausübung dieser hoheitlichen Befugnisse durch die Natürliche/n Person/en erfordern.
Diese Selbstverwaltung gilt bis zu dem Tage, an dem eine von der gesamten deutschen Bevölkerung in freier Selbstbestimmung und Entscheidung in einer Nationalversammlung beschlossene Verfassung für das gesamte Deutschland – das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 (SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel VII, Nr. 9, Abs. c [Kontrollrats-Gesetz Nr. 52, U.S.-Lizenz-Nr. US-W-1025], vom 12. September 1944) – in Kraft tritt.
Diese Selbstverwaltung gilt bis zu dem Tage, an welchem eine handlungsfähige Organisation legitimiert wird und an dem durch einen Friedensvertrag zwischen dem Deutschen Reich und den alliierten Mächten der Kriegszustand, der Besatzungszustand, und die Beschlagnahme Deutschlands beendet sein wird.
Bis dahin untersteht die Selbstverwaltung der Natürlichen Person … (Name, Familienname) NICHT der freiwilligen Ausnahme-„Gerichtsbarkeit“ der privaten „BRD“, der am 29. 09. 1990 erloschenen „BRD“, als Verwalterin des am 01. 01. 1947 gegründeten Vereinigten Wirtschaftsgebietes der britisch und amerikanisch besetzten Zone (Art. 133, ehemaliges GG: „Rechtsnachfolger des Vereinigten Wirtschaftsgebietes“: „Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“).
Staatsangehörige des Deutschen Reiches unter Selbstverwaltung stehen allen „Organen“ und „Behörden“ („Ämter“ gibt es nicht) der „BRD“ / „BRD GmbH“ EXTERRITORIAL gegenüber: bürgerrechtlich gemäß Artikel 50 Satz 1 EGBGB vom 29. 11. 1952 (BGBl. I, S. 780; bereinigt S. 843).
Damit ist jegliche Verfügungsgewalt der „Behörden“ und „Organe“ der „BRD“ / „BRD GmbH“ gegenüber der vorgenannten Natürlichen Person unter Selbstverwaltung ausgeschlossen.
Jede Verletzung dieses Status der Selbstverwaltung wird dokumentiert, veröffentlicht, international juristisch angezeigt, verfolgt und geahndet.
Die vorgenannte Natürliche Person behält sich tätlichen Widerstand / körperliche Notwehr mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen fälschlich sogenannte »Vollstreckungsbeamte« ausdrücklich vor.
Vorbereitung auf etwaige Ernstfälle (scheinstaatliche Enteignung, Krieg u. ä.)
Einen großen Teil des Bargeldes in Gold und Silber (in kleinsten Stückelungen!) eintauschen, Geländewagen / Cross-Motorrad, Survival-Equipment (Überlebens-Ausrüstung), Binokular (Fernglas) oder Monokular / Spektiv (Fernrohr), evtl. Nachtsicht-Gerät, Funkgerät („Walkie-Talkie“), Weltempfänger (Batterien!), Waffen und Werkzeug, Notstromaggregat zulegen, Wasser-, Lebensmittel-, Toilettenpapier-, Kerzen-, Zündhölzervorräte, sowie Heiz- und Treibstoffvorräte (Holz, Benzin, Diesel, Petroleum) anlegen.
Erste-Hilfe-Ausrüstung (Medikamente, Naturheilmittel, Verbandszeug) zusammenstellen. Kartenmaterial besorgen und Fluchtpläne (Fahr- und Fußweg, mehrere Routen und Ziele / Verstecke) für den Ernstfall (Unruhen / Aufstände, Ausnahmezustand / Notstand, Krieg) ausarbeiten und festlegen.
Marschgepäck (Rucksack, Zelt, Schlafsack, Isolier-Matte, Seil / Tau, derbe, robuste gefettete Leder-Stiefel, Hut [Wollfilz oder gefettetes Leder], Notfall-Ausrüstung, Papiere, Geld) gepackt für sofortigen Zugriff bereithalten. Gebrauch der Ausrüstung auch im Dunkeln, bei Kälte und Nässe üben!
Alternative für Zögerliche, Bedürftige und Abhängige: arbeitslos melden und Antrag auf Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII (nicht ALG II / „Hartz IV“ nach SGB II / III!) stellen.
Zur Sicherheit vielleicht noch ärztlich „kaputtschreiben“ lassen. Die gewonnene Zeit sinnvoll nutzen (Aufenthalt in der Natur, Fitnesstraining, Selbstverteidigungskurse, Schießkurse, Survivalkurse, Erste-Hilfe-Kursus, Aufklärung Anderer, eigenständige Weiterbildung, ehrenamtliche Tätigkeit, „Schwarzarbeit“ etc.)
Andere Alternative: Auswandern, solange es noch geht.

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