Aufklärung für und über die „Polizei“ in Österreich

 

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Die Polizei in Österreich ist eine Firma: BMI ATU 36808308 = Wirtschaftsunternehmen.

Auch Österreich ist eine Firma: ATU 13585627 = Wirtschaftsunternehmen.

Einfach und kurz gehaltene Geschichte Österreichs:

Durch EU-Beitritt, Privatisierung, Deregulierung etc. ist jeglicher ehemalige Staats-, Volksbesitz verkauft worden.

„Ämter“ wurden in „Service“ (da Firma) umgetauft. Österreich und alle damit verbundenen ehemaligen „Ämter“ sind bankrott, bis über die Ohren verschuldet und in den steuernden Händen der Banken.

Die Firma „Polizei“ (sprich: Wirtschaftsunternehmen / Handelsunternehmen) beschäftigt Angestellte die dem Handelsrecht unterliegen. Daher die UID Nummer.

Da Österreich seit ca. 2003 bei der SEC in den USA als Firma gemeldet ist, sind sogenannte „Beamte“, „Richter“ und „Staatsanwälte“ nur Bedienstete. D.h.: Firmenangestellte der Firma Republik
Österreich, samt Unterorganisationen. Daher kommt dabei das Vertragsrecht zum tragen.

„Polizist“ = Terrorist und Privatperson

Wer für den „Sicherheitsdienst Polizei“ arbeitet, ist eine reine
Privatperson und hat somit auch nur die Rechte einer Privatperson.

Diese dürfen Menschen zum Beispiel in Notlagen helfen und sie im Rahmen der Notwehr verteidigen. Sie dürfen auch Verdächtige festnehmen, denn dazu ist jeder berechtigt.

Vertrag

Jeder Vertrag bedarf einer mündlichen bzw. schriftlichen Einwilligung. Weil Terroristen („Polizisten“) nicht ermächtigt sind, etwas in Zusammenhang mit den „staatlichen Statuten“ zu vollstrecken (als Firma schon gar nicht) sind sie trainiert Juristenjargon zu benutzen um uninformierte Menschen ´reinzulegen.

Mitglieder der „Polizei“ sind nicht über den Unterschied zwischen „gesetzlichen Statuten“ und die rechtmäßigen Common Law-Anforderungen aufgeklärt worden:

Als Firma, genau wie ein McDonalds-Restaurant, haben sogenannte „Polizisten“ keine Befugnis irgendetwas durchzusetzen.

Sogenannte „Polizisten“ haben einen Dienstausweis, der besagt, dass sie für die Firma Polizei arbeiten.

In der freien Marktwirtschaft kann jedes Unternehmen seinen Mitarbeitern Dienstausweise ausstellen.

Einen Beamtenausweis gab es bis 1944. Im Jahre 1945 wurde der Beamtenstatus abgeschafft. Es wird seitdem nur „Beamte“ gesagt, um den amtlichen Schein vorzugaukeln.

In Wirklichkeit handelt es sich jedoch um Bedienstete, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse. Deswegen auch Dienstausweise.

Wer vorgibt, dass ein Dienstausweis ein Beamtentausweis sei, begeht laut Transparenzgesetz Rechtstäuschung.

Wer sich als Beamter ausgibt, ohne Beamter zu sein, begeht Amtsanmaßung.

Mensch

Der Mensch ist ein Reisender unter COMMON LAW. Er hat das Recht frei zu reisen unter Benutzung eines Fortbewegungsmittels oder zu Fuß.

Reisende brauchen keinen Führerschein und erst recht keinen Ausweis (Menschenrecht).

Menschenrechte

Passend dazu die allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen – also gleichberechtigt sein.

Bekanntgabe der Dienstnummer

Was schon seltsam ist, und das will explizit an dieser Stelle erwähnt sein: Sogenannte „Polizisten“ deklarieren sich als eine Nummer und das Gegenüber soll spuren wie ´ne Eins: Name, Geburtsdatum, Ausweis….

Der „Nummerer“ übernimmt null Verantwortung, versteckt sich hinter einer Nummer und das Gegenüber soll sich freiwillig unterwerfen, einen Datenstriptease machen und zur Verantwortung gezogen werden.  Geht ´s noch?

Menschliche Begegnung passiert übrigens auf gleicher Augenhöhe. Und was passiert z.B. bei einer ohnehin widerrechtlichen Fahrzeugkontrolle?

Befugnisse

Jeden Schaden, den Angestellte der Firma „Polizei“ beim Gegenüber verursachen, haben sie aus ihrem Privatvermögen zu zahlen (siehe „Polizist“ = Privatperson).

Wollen sogenannte „Polizisten“ wegen folgender Taten persönlich belangt werden?

§ 99StGB
Freiheitsentziehung
§ 105StGB
Zwang und Nötigung
§ 106 StGB
Schwere Nötigung
§ 343 StGB
Aussagenerpressung
§ 344 StGB
Verfolgung Unschuldiger
Willkür und Generalpräventionen sind verboten.

Terroristen („Polizisten“) im Scheinstaatsdienst sind für alles was sie tun selbst verantwortlich und haftbar.

Fragen

Warum werden sogenannte „Polizisten“ von uns aufgeklärt und nicht von ihrem Vorgesetzten?

Warum ist Österreich im Sinne der Menschenrechte ganz hinten auf der Liste?

Warum ist der Staat plötzlich eine Firma mit Heinz Fischer als Geschäftsführer?

Warum ist der Staat pleite und das Volksvermögen futsch?

Wer sackt sich das alles ein?

Epilog

Wenn sogenannte „Polizisten“ einem Menschen in ihrer „Polizeitätigkeit“ begegnen, dann ist das Anlass zur Freude. Sogenannte „Polizisten“ sollten sich daran erinnern, dass auch sie Menschen sind.

Sollten sogenannte „Polizisten“ einem Schlafschaf begegnen, welches weder sich selbst noch andere hinterfragt und beim Anblick einer sogenannten „Autorität“ seinen Hausverstand in den Urlaub schickt, dann ist Weihnachten für sogenannte „Polizisten“.

Da heißt es nach Lust und Laune „amtszuhandeln“ (wobei sogenannte „Polizisten“ ja inzwischen wissen, dass sie kein Amt inne haben).

Das funktioniert so lange, bis das Schlafschaf als Mensch aufwacht und kapiert, was wirklich abgeht.

Die Matrix in der wir uns alle bewegen ist so unglaublich, dass es engagierte Österreicher und andere Menschen interessieren sollte, was da über unsere Köpfe hinweg mit uns allen gemacht wird.

                                                                                                                                
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11 Responses to Aufklärung für und über die „Polizei“ in Österreich

  1. Dietmar Morscher sagt:

    Hier gibt auch interessante Punkte zur Rechtsfähigkeit und spannende Videos wie sich ein Fahrer mit der Polizei unterhält. http://bürgerrecht.org/Meine-Stimme

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