Laut dem oben abgebildeten Schreiben hat das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zugegeben, dass die Abgabenordnung von 1977 nie ratifiziert wurde.
Das hieße: Jede Steuer wurde widerrechtlich einkassiert (was sowieso der Fall ist) und ist zu erstatten.
Womöglich ist das oben abgebildete Dokument eine Fälschung, was allerdings egal ist, denn die Sache ist nämlich die:
Wir werden das „für uns zuständige“ Finanzscheinamt anschreiben und die von uns gezahlten Steuergelder zurückfordern, indem wir uns auf das oben befindliche Schreiben berufen.
Wenn unsere werten Mitmenschen des hiesigen Landes das auch machen, dann haben die Finanzscheinamtskriminellen ´ne Menge zu tun, was wenigstens zur Lähmung der selben führen dürfte.
Widerstand ist Recht. Willkommen im Widerstand.
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den Tatsachen entsprechend aufbereitet
Hallo liebes NTA-Team…ich schäme mich fast ein bisschen, das auch ich euch auf ein Fake-Schreiben hingewiesen habe und ich doch wissen müsste, dass gerade ihr nicht auf ein solches Schreiben hereinfallt.
Habe mir nun also Gedanken auf eure Reaktion gemacht und meine Gedanken sehen dazu wie folgt aus: Ich glaube, es bringt nichts, wenn ihr das Scheinfinanzamt dazu befragt.
Wie so immer werden die eh nicht antworten und wenn die auf das besagte Fake-Schreiben antworten sollten, werden die imho und – wenn überhaupt – mitteilen, dass es nix zu beantworten gibt, da besagtes Schreiben von ihnen ja nicht verfasst wurde.
Also was ich sagen will, verschwendet euren Atem nicht.
Wir brauchen euch noch. Auf dieser Plattform.
Der Wahrheit wegen, und euren umermüdlichem Nachweis, dass uns diese BRD-Verwaltung mit atemberaubender Geschwindigkeit in den Untergang jagt und sich in Form von unzähligen Rechtstäuschungen weiter und zu Unrecht über Wasser halten will. Ein schädliches Geschäftsmodell, was lediglich auf konditionierter Obrigkeitshörigkeit, Unwissenheit und Gewohnheit der zahlenden Bevölkerung beruht.
Ich und wir sind mit euch. Wir lesen eure Beiträge sehr gerne. Bleibt tapfer all der Kritiken, die auf euch einprasseln.
Wer mit dieser ReGIERung zufrieden ist, irrt, denn der Betrug ist offenkundig.
Blöd nur, dass sie sich in dem Schreiben auf eine Verfassung (welche Verfassung? 🙂 berufen und auf unser heiss geliebtes Grundgesetz, dass keine Gültigkeit besitzt…
den Rest kennt ihr ja 😉
Sehr geehrtes News Top-Team
Wollten uns das Schreiben des Finanzministeriums NRW ausdrucken um ein Argument in den Händen zu haben. Leider ist es sehr schlecht eingescannt und trotz mühsamer Nachbearbeitung schlecht zu lesen. Wenn man es noch per Fax verschickt ist es wahrscheinlich nicht mehr lesbar. Könntet Ihr es vieleicht nochmal neu scannen und hochladen? Vielen Dank im Voraus Swetlana
https://bewusstscout.wordpress.com/2015/11/24/steuerruckerstattungsanspruch/
Auf der Seite des Finanzministeriums wird das Steuer-Rückerstattungsschreiben dementiert.
Interessant aber immer noch dabei: Die inhaltlichen Rechtsgrundlagen werden nicht dementiert… also fragen wir doch mal spasseshalber weiter, warum das Schreiben dann nicht „in Echt“ rausgeschickt wird🙂
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„Vermeintlicher Steuerrückerstattungsanspruch: gefälschter Brief des NRW-Finanzministeriums
Düsseldorf, den 25.11.15
In den vergangenen Tagen sind gefälschte Schreiben im Namen des Finanzministeriums bundesweit an Bürgerinnen und Bürger versendet worden. Als Absender wird das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vorgetäuscht, angebliches Versanddatum ist der 22. Oktober 2015. Der Betreff lautet „Steuerrückerstattungsanspruch“.
In diesem Schreiben wird behauptet, dass durch eine Expertenkommission festgestellt worden sei, dass die seit 1977 angewendete Abgabenordnung nie ratifiziert worden sei. Steuerbescheide seien daher von Amts wegen aufgehoben worden. Schließlich wird in den gefälschten Schreiben empfohlen, beim Finanzamt einen Rückforderungsanspruch geltend zu machen.
Absender dieser Briefe ist nicht das NRW-Finanzministerium, es handelt sich um Fälschungen. Das NRW-Finanzministerium rät, das Schreiben nicht weiter zu beachten.
Das dort zitierte „Erstattungsformular“ existiert nicht. Eine Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt ist nicht erforderlich.“