In diesem Artikel halten wir wieder ein „Schmankerl“ der Firma „Bundesministerium des Innern“ für Sie bereit.
In vielen unserer Artikel befindet sich der Hinweis, dass der Beamtenstatus am achten Mai des Jahres 1945 abgeschaff wurde.
Es war im April des Jahres 2016, als jemand die Idee hatte: „Jetzt frage ich doch einfach mal nach – und zwar bei „FragDenStaat.de“.
Über diese Plattform schrieb Andreas Große das sogenannte „Bundesministerium des Innern“ an und richtete folgende Frage an die, die es ja wissen müssen:
Das ist in der Tat eine überaus berechtigte Anfrage des Andreas Große. Warum ist hierzulande bis zur Stunde von Finanzbeamte und Polizeibeamte die Rede, obwohl es laut Bundesverwaltungsgericht schon seit dem achten Mai des Jahres 1945 gar keine Beamte mehr gibt?!
Noch spannender die Frage: Wie haben „die Profis“ vom sogenannten „Bundesministerium des Innern“ denn wohl darauf geantwortet???
Das verraten wir Ihnen jetzt:
Da darf man verblüfft sein. Wer wollte denn „diskutieren“? Es wurde doch nur eine überaus berechtigte Frage gestellt und eine befriedigende Antwort erwartet. Der Fragesteller hat an keiner Stelle mitgeteilt, dass er „diskutieren“ will.
Dann war da auch noch von „Thesen der Reichsbürgerbewegung“ die Rede. Was bitte ist die „Reichsbürgerbewegung“ und wieso denn „Thesen“? Ist 1 BVR 147/52, Leitsatz 2 des sogenannten „Bundesverwaltungsgericht“ eine „These“!??
Andreas Große ließ es sich nicht nehmen auf die Nichtantwort des sogenannten „Bundesministerium des Innern“ wie folgt zu antworten:
Sehr gut geantwortet. Die Firma „Bundesministerium des Innern“ hat hingegen mal wieder bewiesen, dass sie unbequeme Fragen nicht beantworten will, welche eigentlich wahrheitsgemäß beantwortet werden könnten, doch dazu müsste man ja mal ehrlich sein.
Lieber wird mit der „Reichsbürgerklatsche“ draufgehauen, und gar nicht mehr geantwortet, doch das nutzt dummerweise auch nichts.
Man kann berechtigten Fragen nicht mehr aus dem Wege gehen, indem man diese in die „Reichsbürgerschublade“ packt und dann glaubt, dass damit alles erledigt sei.
Je länger gelogen und die Wahrheit verschwiegen wird, desto härter wird die Strafe ausfallen! Merkt euch das, ihr Nachfolgenazis aller sogenannten „Ministerien“ des hiesigen Landes, sowie Gehilfinnen und Gehilfen!
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den Tatsachen entsprechend aufbereitet





Beamtenstatus gibt es nicht mehr. Diese Gesichter, die einen dann angucken, nur weil sie es nicht glauben wollen oder können.
Nein, es gibt kein Beamtenstatus. Ende ! Was ist daran so schwer zu verstehen ?
Danke für diesen „fast eigenen“ Artikel. Habe bis zum heutigen Tage auch keinerlei Antwort mehr erhalten. LG Andy
Hallo 😊
Ich versteh „noch“ nicht was ihr mit „Firma“ meint.
Auch nicht das mit dem Reichsbürgertum.
Da ich gern mitreden will, brauch ich mal Info-Material. Könnt ihr mir ein paar Links als Starthilfe geben?
http://opinioiuris.de/entscheidung/805
Da stehen unten drin so allerhand Begründungen; ist was wirklich Weiterführendes darunter, in die heutige Zeit ?
Denn die Thematik ist ja wider mal derart kompliziert, daß sie sich einem juristischen Laien in keinster Weise sofort erschließt.
Was sicherlich absolut GEPLANT war/IST.
Ich weiß, es ist verlockend einen Leitsatz ohne Begründung zu verstehen und sich daraus einen Vorteil ziehen meinen zu können.
Bitte liest das GANZE URTEIL.
Es betrifft nur die Beamtenverhältnisse des Reiches im Übergang zur BRD.
Wenn du ein Arbeitsvertrag mit Firma A hast und dann aus Firma A plötzlich Firma B wird wegen Änderung des Geschäftsbereich oder sonstiges, dann hast du 2 Möglichkeiten. Vertrag mit A beenden oder hren Angestellter der Firma B werden.
Die BRD ist nicht identisch mit dem Reich.
Das Reich ist nicht untergegangen aber mangels Form „geschäftsunfähig“. Selbst hierzu hat das BVerG geurteilt.
Entscheidenes Zitat aus dem Urteil 1BvR 147/52
„Da alle Beamtenverhältnisse mit dem 8. Mai 1945 erloschen sind, kommt es nicht darauf an, ob bei Weiterbestehen dieser Rechtsverhältnisse die Bundesrepublik Deutschland wegen Identität mit dem Deutschen Reich aus ihnen verpflichtet wäre. Im übrigen mag bemerkt werden, daß die auf völkerrechtlich- politischem Gebiet entwickelte Identitätslehre, die übrigens nicht unbestritten ist (vgl. dazu etwa Maunz, Deutsches Staatsrecht, 2. Aufl. 1952, S. 15ff.; BGHZ 8, 169 [175], neuerdings auch OLG Hamm, NJW 1953, 1710), für sich allein noch keinen Schluß darauf zuläßt, daß ein bestimmtes Rechtsverhältnis, das vor dem Zusammenbruch zum Deutschen Reich bestand, fortbesteht und sich ohne weiteres mit der Bundesrepublik fortsetzt.“