Sehr viele Menschen wissen, dass Deutschland seit 1945 noch immer keinen Friedensvertrag im Sinne der HLKO hat, also nicht souverän ist.
Wir alle schleppen einen Personalausweis mit uns herum, welcher uns zum Personal der Firma „Bundesrepublik Deutschland“ machen soll.
Dabei ist es ein gültiger Reisepass, der das mithin Wichtigste ist, was man hierzulande haben kann.
Unterschied zwischen Pass und „Perso“
Der „Perso“ ist nur in der „Bundesrepublik Deutschland“ ein anerkannter Ausweis, nämlich ein Betriebsausweis für mithaftendes, nachschusspflichtiges Personal der Company mit Namen “Bundesrepublik Deutschland”.
Der „Perso“ ist kein international anerkannter Pass und seit dem 18.7.1990, als Folge der Pariser Konferenz, auch nicht mehr eines regulären Staates oder Staatsfragmentes im Sinne des Besatzungsrechts.
Die Schutzrechte der HLKO gegen Zwangsabgaben kann man im vollen Umfang in Anspruch nehmen, wenn man einen !!! gültigen !!! Reisepass und !!! keinen !!! „Perso“ mehr hat!
Der Pass der Deutschen besteht aus Deckel und Rückseite und müsste eigentlich eine IDD-Karte des deutschen Reiches beinhalten.
Er ist aber die IDD-Karte der „Bundesrepublik“ drin, die keine staatlichen Hoheitsrechte hat, sondern über das Nießbrauchsrecht der HLKO (Artikel 43-55) die Rechte des Landes als Verwalter nutzt. Genau aus dem Grund ist die BRD-IDD im Ausweis drin.
Die Fakten zu Pässen sind folgende:
Pass: Der Pass erfüllt in einer Besatzungszone die Eigenschaft eines militärischen Passierscheins oder einer ständigen Aufenthaltserlaubnis.
Der Besatzer oder seine Verwaltung ist dafür verantwortlich, dass jeder Deutsche einen gültigen Pass in Übereinstimmung mit der HLKO bekommt, um ihn von Kombattanten des Krieges zu unterscheiden.
Deutscher: Deutscher ist, wer im Sinne des RuStaG 1913 die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.
Unmittelbare Reichsangehörigkeit: Die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt derjenige, dessen Vater und dessen Großvater auch schon Deutscher im Sinne RuStaG 1913 war.
Bundesbürger: Bundesbürger ist, wer einen Bundespersonalausweis im Sinne des PAuswG besitzt.
Der Bundespersonalausweis stellt den Inhaber gegenüber der HLKO schlechter, denn „DEUTSCH“ ist nur eine uneigentliche „Staatsangehörigkeit“ und zwar ohne Notwendigkeit aus der HLKO heraus, somit ohne besatzungsrechtliche Rechtsgrundlage. Sie ist also bereits klar nachweisbares Unrecht!
Anmerkung: Der Besatzer steht zwar für die Rechtsnachteile des „Persos“ prinzipiell ein, doch dies erst ab einem Friedensvertrag.
Die Regel ist, dass es den Besatzer nicht interessiert. Was die Verwaltung BRD tut, ist ihm egal und im Zweifel ist man eben benachteiligt, weil man selbst eine Mitschuld durch Duldung hat.
Wichtig: Genau aus diesen Gründen sollte man den „Perso“ gegen den Reisepass Deutsches Reich umtauschen und auf Abgabe des „Persos“ gegen Abgabequittung bestehen.
Personal: Personal der Bundesrepublik Deutschland ist automatisch jeder, der einen Personalausweis der Firma „Bundesrepublik Deutschland“ im Sinne des PAuswG besitzt.
Grundgesetz: Das Grundgesetz ist ab 18.07.1990 0:00 Uhr praktisch nur noch die AGB der Firma „Bundesrepublik Deutschland“ durch Nebenabreden zwischen den Besatzern und der „Bundesrepublik Deutschland“ zur Umgehung der Haftung nach HLKO.
Man sagt auch zum Grundgesetz: die Hausordnung der Alliierten, da das Grundgesetz mangels Rechtsnachfolge für das Deutsche Reich nicht auf deutschem Landesrecht beruht.
Der Geltungsbereich des Grundgesetzes wurde mit Ablauf des 17.07.1990 gelöscht und später in veränderter Form in die Präambel des Grundgesetzes wieder eingefügt.
Nach Mangold hat die Präambel keine Bedeutung als Gesetzesparagraf und kann nur dann rechtswirksam werden, wenn es eine zusätzliche privatvertragliche Verpflichtung gibt.
Die privatvertragliche Verpflichtung (Bund = Nebenabreden) existiert auch nach dem 17.7.1990 für alle Personalausweiseinhaber weiter, jedoch nicht für diejenigen, die keinen Personalausweis mehr haben und NUR einen Reisepass Deutsches Reich besitzen, weil sie nur so klar genug zum Ausdruck bringen können, dass sie mit den stillschweigenden, privatrechtlichen Nebenabreden nicht einverstanden sind.
Nachschusspflicht: In einer OHG-ähnlichen Company gibt es abhängig von Gesellschaftervertrag eine Nachschusspflicht zur Insolvenzmasse.
Das heißt: die an der OHG Beteiligten haften mit ihrem Anteil und einem Teil des Privatvermögens für die Geschäfte der OHG. Im Falle der Firma „Bundesrepublik Deutschland“ ist das der Steuerzahler, der gleichzeitig Personal dieser OHG ist.
Zusammenfassung: Ein Reisepass hat die gleiche Legitimationskraft, wie ein Bundespersonalausweis, aber nicht dessen privatrechtliche Nachteile (Nachschusspflicht, Entrechtung) wegen geheimen Nebenabreden = Bund.
Ein Bundespersonalausweis hat jedoch nicht die gleiche Legitimationskraft, die ein Reisepass hat.
MERKE: Wenn der Deutsche sich Pässe aufschwatzen lässt, die ihn entrechten, dann ist das in gewissem Umfang erst mal sein Problem.
Das Unrecht ist natürlich rückabwickelbar und natürlich greift die Privathaftung gegen die Scheinbeamten, die einen entrechtet haben.
Solange diese aber die Macht haben, werden sie diese Macht missbrauchen, ohne auf Recht und Gesetz zu achten, wie die Alltagserfahrung es zeigt. Darum muss auch eine Bevölkerungsrevolution her, um diesen Machtmissbrauch endlich zu beseitigen.
Mit der Bundespersonaleigenschaft ist eine Entrechtung gegenüber dem Schutz des Privatvermögens und dem Recht auf einen gesetzlichen Richter im Sinne der HLKO verbunden.
Das heißt: Auch vor den Scheingerichten der „Bundesrepublik Deutschland“ wird man entrechtet, da es keine gesetzlichen Gerichte im Sinne der HLKO sind.
Die genauen Verfahrensweisen sind per geheimen Staatsvertrag geregelt, der nicht öffentlich einsehbar ist, jedoch für den Besitzer eines Bundespersonalausweis im Grunde nur Nachteile bringt.
Deutsche, die klar bei Verstand sind und das Unrecht durchschaut haben, werden als „Reichsbürger“, „Anhänger der Reichsbürgerbewegung“, „Mitglieder einer Art rechtsextremistischer Sekte“ (so wörtlich sogar über die Presseverlautbarung durch den Pressesprecher einer Landesregierung unter der Leitung eines sogenannten „Ministerpräsidenten“ der SPD), „Nazi“, „Psychopathen“, „Reichsideologen“, „Braune“, „Rechte“, „Reichsdeppen“, „Spinner“ „Verschwörungstheoretiker“ und mit weiteren Verunglimpfungen dieser Gattung bezeichnet. Das ist Volksverhetzung pur!
Das Deutsche Reich, 1871 als Staatenbund gegründet und ausweislich des RuSTAG 1913 (Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz) die Staatsangehörigkeit gem. § 1 ausgewiesen war (Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.), war eben kein Staat, und mit dem Gleichschaltungsgesetz aus dem Jahre 1934 wurde das Deutsche Volk für staatenlos erklärt, wider den Regeln des Völkerrechts.
Die Firma „Bundesrepublik Deutschland“ setzte dem noch einen drauf und erklärte eine Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“, die es niemals gegeben hat und auch nie geben wird.
Es kursieren immer wieder Meinungen und Gerüchte um den Reichsausweis.
Alle verunsicherten deutschen Mitbürger möchten wir versichern, dass sie keine Angst oder Bedenken haben müssen, ob der Reichsausweis gültig ist. Er ist es!
Im Folgenden werden sie sehen, dass jeder Deutsche einen Anspruch auf den Reichsausweis hat.
Die „BRD Behörden“ und die verantwortungslosen Politkriminellen tun sich schwer, diese Tatsache zu akzeptieren. Damit würden sie sich selbst zu Hochverrätern degradieren.
Immer wieder weigern sich „Behörden“, den Deutschen nach Reichs- und Staatsanghörigkeitsgesetz von 1913 einen Reichsausweis auszustellen. Das entweder aus Unkenntnis, oder aus Dummheit und ideologischer Sturheit:
Beurteil von Gerichtsfirmen: Reichsausweis gültig!!
Zitat: “Das LG Göttingen hat sich beim OLG Braunschweig rückversichert und von dort laut Staatsanwaltschaft Göttingen den Bescheid erhalten, dass das OLG BS das Urteil 4 Ws 98/06 des OLG Stuttgart vom 25.04.2006 für Herrn Haug unterstützt und akzeptiert“!
Aktenzeichen AG Osterode 3c DS 34Js34999/05 (128/06)
LG Göttingen 3 Ns 85/07 sind die Aktenzeichen des Freispruches!
Beschluss des 4.*Strafsenats vom 25.4.2006 – 4 Ws 98/06.
Damit haben sogenannte „Gerichte“ der “Bundesrepublick Deutschland” die Ausweise des Deutschen Reiches akzeptiert und indirekt zugegeben, dass die „BRD“ gar nicht existiert!
Zum Personalausweis: Der stellt ja bekanntlich eine mittelbare Falschbeurkundung und Täuschung im Rechtsverkehr dar und kann mit € 1.000,– geahndet werden – nach „BRD-Gesetz“!
In der Realität werden „wir“ natürlich keinen Wortmarketräger der Firma „POLIZEI“ erleben, der “uns” wegen der sogenannten “Personalausweise” Schwierigkgeiten macht. Das Konstrukt könnte sonst “morgen” nach Hause gehen!
Die angegebene Staatsangehörigkeit ist nicht “DEUTSCH”. Deshalb hat jeder Deutsche das Recht, sich in rechtfertigenden Notstand mit richtigen Ausweisdokumenten zu versorgen, natürlich mit der richtigen Staatsangehörigkeit “Deutsches Reich”.
Kurze Kausalkette:
– nach 2 BvF 1/73 (BVerfG-Beurteilung) ist das Deutsche Reich völkerrechtssubjekt, aber nicht handlungsfähig, da ein alliiertes Besatzerkonstrukt selbst völkerrechtswidrig zu Lasten aller Deutschen “Staat” spielen will.
– nach UN Resolution A/56/83 v. 12. Dez. 2001 ist aber alles, was eine Gruppe von Menschen in Namen eines handlungsunfähigen Staates “macht”, völkerrechtlich verbindlich.
– somit wird das Deutsche Reich mit Erstellung der sog. Reichsdokumente wieder teilhandlungsfähig, da als ersten Schritt die Reichsdeutschen mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit (§ 1 RuStAG, Art. 116 GG, § 185 BBG, SHAEF-Gesetz Nr.52,VII, 9(e), HLKO, etc.) sich als solche wieder in einer “amtlichen” Form zu erkennen geben und geben können, wenn sie es wollen.
– diesem Umstand mussten auch die o.a. OLG Verfahren Rechnung tragen.
Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Reichsgebiet BBG § 185: Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.
Die BRD-Personalausweise sind illegal!
Der Reichsausweis wird von den „BRD-Behörden“ bewusst zurückgehalten, obwohl jeder Deutsche Anspruch auf einen Reichsausweis hat.
Wer seinen „Perso“ nämlich abgibt und fortan einen Reisepass Deutsches Reich besitzt, gehört nicht länger zum Personal der „BRD“.
Fordern Sie daher ihren Reisepass Deutsches Reich bei Ihrer Gemeinde an.
In der folgenden Pressemitteilung des brandenburgischen „Verfassungsschutzes“ können sie die Verunglimpfung Reichsdeutscher von Teilen der bundesrepublikanischen Behörden sehen:
„Die Reichsdeutschen wehren sich mit häufigen Anfragen an Ordnungsämter, warum die Ausweisstellen keine Reichsausweise ausstellen wollen. Die Rechtslage, Staats- und Völkerrecht sprechen für den Reichsausweis.
Zudem gibt es viele Beweise im Internet, auf der Homepage des bayerischen Innenministeriums, das „Bundesverfassungsgerichtsurteil“ von 1973, etc.
Das Grundgesetz ist eine Grundordnung in einem besetzten Gebiet auf Zeit. Es ist kein Ersatz für eine Verfassung. Dieser Zustand dauert nun schon über 60 Jahre.
Jeder Deutsche hat einen Anspruch auf einen Reichsausweis, denn die Firma „Bundesrepublik Deutschland“ hat keine eigene Staatsangehörigkeit und wird sie nie haben.
Das Deutsche Reich besteht nicht nur laut Theo Waigel weiterhin fort. Es muß nur wieder aktiviert und mit legitimierten Organen ausgestattet werden.
Es wird die zukünftige Aufgabe der Bevölkerung sein, selbst für Recht und Ordnung zu sorgen und sich vom derzeitigen Unrechtssystem via Bevölkerungsrevolution zu befreien.
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NEWS TOP-AKTUELL
den Tatsachen entsprechend aufbereitet
Das ist sehr interessant, ….ich bin lebende Person
wie gelange ich zu so einen Reisepass?
Mfg. Frank a. d. Stamm Rahnfeld
Ist ja alles schön und gut, aber Gesetze scheren in der BRD keinen.
Der Stärkere hat Recht.
Letztlich macht der Staat dich zu einem „bösen Reichsbürger“ und knallt dich ab. So siehts doch aus.
Deutscher (RuStaG § 1): Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.
Die unmittelbare Reichsangehörigkeit gab es in den Kolonien.
Was wir brauchen, ist ein Reisepaß des Deutschen Reiches (war für auswärtige Angelegenheiten für die Bundesstaaten zuständig) mit der korrekten Eintragung „Staatsangehörigkeit (z.B.) Kgr. Preußen“.
Wer will denn einen Reisepaß des „Dritten Reiches“ mit dem Weimarer Adler (Putschistenzeichen) drauf?
Damit bringt ihr wieder Unsicherheiten rein. Warum?
Guten Tag,
ich habe eine Frage. Bedeutet das im Rückschluss das ebenfalls die Schweden und Norweger Abhängige sind, da diese ja ebenfalls rot sind?
Leider lässt sich absolut gar nix dazu finden, weder in einschlägiger Literatur, neuen Medien oder unter ausgewiesenen Fachleuten. . Daher auch die Frage an an Sie.
Mittlerweile habe ich festgestellt, dass ebenfalls Frankreich, die Türkei, Finnland oder auch die Schweiz Reisepässe in diesem Farbton besitzen…
Dies lässt mich mit einem Staunen zurück…
Jetzt verstehe ich gar nicht mehr. Der palästinensische Reisepass ist blau. Das bedeutet ja dann nun, dass Palästina souverän ist?
Oh Entschuldigung!
Ich hatte nicht gedacht, dass sie das direkt auf sich beziehen, zumal ich ja gar nicht NewsTop-Aktuell angesprochen habe, sondern alle Leser, Mitleser und Wissende.
Die Frage war eher an die Allgemeinheit, da es ja jede Menge Leser ihrer Seite gibt.
Hier ´mal eine Information an alle, die noch nicht so recht den Durchblick haben:
Die Farben von Reisepässen sind international geregelt. Es gilt:
1. BLAU – Den besitzen z.B. Diplomaten und Menschen mit einer Staatsangehörigkeit.
2. GRÜN – Den besaß ich auch einmal. Früher gab die BRD diesen heraus. Der stellt so eine Zwischenlösung dar, Staatsangehörigkeit/ Staatenlosigkeit. Zu damaliger Zeit war die BRD noch mit „staatlichen“ Strukturen und mit Kompetenzen der Alliierten ausgestattet.
3. ROT – Diese Farbe bedeutet die absolute Staatenlosigkeit. Das GG ist erloschen und die Alliierten haben alle Lockerungen wieder aufgehoben – also volle Besatzung!
Und Leute, seht euch ´mal den Adler auf der Vorderseite an. Er hat 6 Federn/ Schwinge. Und nun klappt das Ding ´mal auf. Da seht Ihr 7 Federn. Also entweder eine Verunglimpfung von Staatssymbolen (Adler der Weimarer Republik) oder es ist einfach nur ein Firmenlogo!
Jede Institution in der „BRD“ hat einen anderen Adler !!! Schon ´mal gemerkt? Wir wurden und werden systematisch belogen und betrogen – zum Zwecke der Ausbeutung.
Der blaue RP mit dem Adler der WR ist momentan das Beste, was wir bekommen können (der mit dem Reichsadler käme dann später). Und den würde ich mir auch holen.
Mit meiner Meldestelle habe ich schon richtigen Ärger. Die leugnen einfach alles und lassen sich auf kein Gespräch ein.
Wenn ich also Kontaktdaten von Herrn Haug haben könnte, zum Zwecke des Erfahrungsaustausches, wäre das ein großer Fortschritt.
Und bitte Leute: Es gibt keine dummen Fragen, aber dummes Geschwätz. Das aber bitte nicht hier!!!
Guten Tag,
also sind die Schweiz, Frankreich, China und Russland besetzte Territorien, da die Pässe dieser Länder rot sind.
Es muss etwas passieren auf dieser Welt!
Wann erfahren wir endlich die ganze Wahrheit?
Warum negieren, sie den Wunsch nach Aufklärung? Zumal sie selbst aufklärend tätig sind?
Ich finde, wenn aus dieser Farbenlehre der Reisepässe hervor geht das China, Japan, Frankreich, die Schweiz oder Russland (rote Pässe) besetzte Länder und deren Menschen staatenlos sind, im Gegenzug Palästina dagegen souverän (blauer Reisepass) ist. So muss die ganze Wahrheit dringendst an Licht.
NTA, damit hatte ich doch ausgedrückt, daß auf einen solchen Reisepaß dann ausschließlich der Kaiser-Adler gehört. Ab 1918 gab es nur noch Handels- u. Firmensymbole.
Ansonsten: Sachlicher Beitrag aggressiv beantwortet.
Hallo,
das Problem besteht darin, dass „Deutsches Reich“ ein ziemlich dehnbarer Bergiff ist, und die meisten gehirngewaschenen Michels diesen Bergiff mit dem des 3. Reiches assoziieren, was überhaupt nichts mit RuStAG 1913 zu tun hat:
Hier im Bunzelland werden zwei Sprachen zur Verständigung
benutzt. Zum ersten die Allgemeinsprache/Standardsprache und zum anderen die Verwaltungsprache/Juristensprache.
Die Beantragung eines Ausweises, egal welcher Art auch immer, stellt somit einen sogenannten Verwaltungsakt dar, und wer jetzt bei dem Begriff STRASSE vom Pokerspiel an Asphalt denken würde, dürfte wohl spätesten danach ein Problem haben. 🙂
Zur Analyse von Begriffen der Allgemeinsprache kann man sich den Duden zur Hilfe nehmen und zur Analyse von Begriffen in der Juristensprache gibt das Juristische Wörterbuch vom Köbler Hilfestellung, denn es kommt immer auf die Deutung der Begrifflichkeiten in den jeweiligen Sprachen an, was eindeutig
aus dem kanonischen Recht (Kirchenrecht) hervorgeht:
Kanonisches Recht
Buch I: Allgemeine Normen
Titel IV: Verwaltungsakte für Einzelfälle
Kapitel I: Gemeinsame Normen
Can. 36 – §1. Ein Verwaltungsakt ist zu verstehen gemäß der eigenen Bedeutung seiner Worte und dem allgemeinen Sprachgebrauch; im Zweifelsfall unterliegen Verwaltungsakte, die sich auf Streitsachen beziehen, die Androhung oder Verhängung von Strafen betreffen, Rechte einer Person einschränken, wohlerworbene Rechte Dritter verletzen oder einem Gesetz zum Vorteil von Einzelpersonen widerstreiten, einer engen Auslegung; alle übrigen unterliegen einer weiten Auslegung.
http://www.vatican.va/archive/DEU0036/__P6.HTM
Im Duden gibt es allerdings keine eindeutige Begriffserklärung für „Deutsches Reich“. Man wird auf den Begriff „Altreich“ verwiesen:
Duden:
„Altreich, das“
Wortart: Substantiv, Neutrum
Gebrauch: natoinalsozialistisch
Ahh ja, nationalsozialistisch also, tztztz. 🙂
Da der Normalmichel wohl kaum den Köbler bei sich zu Hause im Regal stehen hat, dürfte für diesen die Begriffserklärung „Deutsches Reich“ damit eindeutig sein, denn im Köbler sieht die Sache ganz anders aus:
Juristisches Wörterbuch:
„Deutsches Reich“
ist die Bezeichnung für verschiedene verfassungsrechtliche Organisationsformen der Deutschen. Das erste im 10. Jahrhundert allmählich aus dem fränkischen Reich entstandene deutsche Reich (zeitweise Heiliges Römisches Reich [deutscher Nation]) war eine zwischen Erbrecht und Wahlrecht schwankende →Monarchie, in der die einzelnen Partikulargewalten (z. B. Österreich, Preußen) ständig größere Bedeutung gewannen, so dass es sich schließlich unter dem politischen Druck Napoleons (am 6. 8.1806) in eine Vielzahl damit souveräner Einzelstaaten auflöste.
Das zweite Deutsche Reich (1871-1933) war ein aus 25 Staaten (des 1815 als loser Staatenbund gegründeten und 1866 aufgelösten Deutschen Bundes ohne Österreich, Liechtenstein und Luxemburg) gebildeter Bundesstaat unter Führung Preußens und dem Bundesrat (Vertreter der Mitgliedstaaten), dem Präsidium (König von Preußen als Kaiser) sowie dem Reichstag (Parlament) als Organen.
1918/1919 wurde es unter Fortführung seines Namens und seiner Identität (Weimarer) Republik. Das dritte Deutsche Reich (1933-1945) war die Diktatur Adolf Hitlers, welche die gesamte bestehende Verfassung (→Weimarer Reichsverfassung) teils rechtlich, teils tatsächlich durch die totalitäre Herrschaft der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei und ihres Führers ersetzte. Seitdem ist der Begriff D. R. aus politischen Rücksichtnahmen aufgegeben.
…..
Klar doch, aus „politischen Rücksichtnahmen“ aufgegeben, wie nett. 😀
Hier ist eindeutig erkennbar, dass der Normalmichel überhaupt nicht in der Lage sein KANN, erkennen zu können, was die sogenannten „Reichsbürger“ wohl für ein „Deutsches Reich“ vertreten; und die Medienpropaganda tut ihr Übriges dazu.
Zudem sei noch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es z.Z. weder eine allgemeinsprachliche noch eine juristische Definition des Begriffs „Reichsbürger“ gibt, welche geschrieben stehen müsste!!! 😉
Die einzige Erklärung des Begriffs „Reichsbürger“ geht aus dem Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 hervor und dürfte damit juristisch gesehen eine schwere Beleidigung darstellen!
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=1935&page=1288&size=45
Eine Bezeichnung Staatsangehörigkeit „Deutsches Reich“ nach RuSTAG 1913 kann und darf es nicht geben, da das deutsche Kaiserreich gar kein einheitlicher Staat, sondern ein Bund aus souveränen Einzelstaaten gewesen ist.
Demzufolge kann es auch gar kein einheitliches deutsches Volk geben, sondern es gibt diesbezüglich nur die „deutschen Völker“, und die „deutschen Völker“ sind aus Stämmen hervorgegangen, und die „Deutschen Völker“ im Kaiserreich waren (sind) somit Bayern, Thüringer, Hessen, Preußen, Sachsen usw..
Nach RuSTAG 1913 MUSS die Staatsangehörigkeit also in Abhängigkeit zu einem Bundesstaat stehen und MUSS lauten:
XY IST Staatsanghöriger IN Bayern, Thüringen, Hessen, Preußen, Sachsen usw. !
So steht es eindeutig in den Ahnennachweisen meines Opas väterlicherseits geschrieben; und das RuSTAG 1913 gibt ja zudem her, dass die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat durch Abstammung gewährleistet ist!
Die Weimarer „Sozialisten“ haben dies übrigens geändert. Da steht m.W. dann:
XY BESITZT die deutsche Staatsangehörigkeit in ….(!)
Besitzen möcht‘ ich aber im Prinzip gar nix, denn Besitz kann man mir wegnehmen. Wenn, dann möcht‘ ich doch wenigtens etwas mein EIGEN nennen dürfen. 🙂
Freundliche Grüße
Vielen Dank für die Veröffentlichung. 🙂
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