Der 31. Oktober ist im Jahr 2017 ein landesweiter Feiertag und damit arbeitsfrei, denn:
Vor genau 500 Jahren – also am 31. Oktober 1517 – soll Martin Luther seine 95 Thesen an die Schlosskirche zu Wittenberg angeschlagen haben.
Dies gilt als Ausgangspunkt der weltweiten Reformation, die zur Spaltung in ´s evangelische und katholische Scheinheiligtum führte.
In den östlichen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der Reformationstag immer ein Feiertag.
Im Dezember 2012 hatte sich die sogenannte „Ministerpräsidenten-Konferenz“ dafür ausgesprochen, den fünfhundertsten Reformationstag zu einem landesweiten Feiertag zu machen.
Allerdings gebe es keine Bestrebungen, den Reformationstag dauerhaft zum landesweiten Feiertag zu machen.
Bayern hat die meisten Feiertage
Was die Anzahl der Feiertage angeht, so sind die Menschen in Niedersachsen nicht besonders verwöhnt. Gerade mal neun Tage sind Feiertage.
Damit liegt Niedersachsen gemeinsam mit Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein auf dem hinteren Rang. Die meisten arbeitsfreien Feiertage hat Bayern: 13 Mal haben die Arbeitnehmer dort frei.
News Top-Aktuell wird diesen einmalig landesweiten Feiertag dazu nutzen, um ein verlängertes Wochenende einzuschieben.
Am Montag, den 30. Oktober 2017, werden wir daher keinen Artikel veröffentlichen und auch keine Kommentare aufschalten.
Am Mittwoch, den 01. November 2017, sind wir dann wieder wie bekannt für Sie da.
https://newstopaktuell.wordpress.com/ News Top-Aktuell abonnieren
Lesen Sie bei uns, was NIE in der Zeitung steht!
NEWS TOP-AKTUELL
den Tatsachen entsprechend aufbereitet
MV gehört auch zu Deutschland und hat auch an diesem Tag frei.
Mit freundlichem Gruß: Sonja
Werte Frau Sonja,
meinen Sie mit MV , MayerVorfelder, lebt der noch?
Oder das in Mitteldeutschland liegende Mecklenburg“Vorpommern“.
Hier bitte „VORPOMMERN“ beachten‼️
Niedersachsen gibt es doch garnicht de jure!
Ist ganz einfach deswegen so , weil es keine Körperschaftsurkunden des „Landes Niedersachsen“ gibt und somit keine Gebietskörperschaft. Googled man nach der „Gründungsurkunde Niedersachsen“ findet man recht schnell den Hinweis, dass Niedersachsen per Militärregierungsverordnung von der britischen Militärregierung „gegründet“ wurde – also von Außen und nicht vom Rechteträger selbst – und Gewohnheitsrecht gibt es im Völkerrecht eben nicht, sondern nur Common Law.
Das zeigt auch , dass es keine „Landesbeamten Niedersachsen“ geben kann, da die keine Gebietskörperschaft de jure nachweisen können.
Alleine die Existenz von „Niedersachsen“ zeigt doch, dass SHAEF und AHK im vollem Umfang Gültigkeit haben, denn endet eine Occupation, tritt gemäß der HLKO automatisch der frühere Rechtszustand in Kraft.
In Wahrheit ist „Niedersachsen“ also preußischer Boden. Klingt komisch, ist aber so 🙂
Liebe Grüße.
Ps.: viele Scheinbeamte (GV) behaupten ja nach Wegfall von §15 GVG und des Geltungsbereiches des GVG sie wären „Landesbeamte“…. aber schon 10 Sekunden Google führt diese Behauptung ad Absurdum. Nichts Neues in der Bananenrepublik 🙂
Das ist völlig richtig NTA!
System Vasallen behaupten ja euer zitiertes Urteil insbesondere der Leitsatz 2 beziehe sich nur auf Beamte des deutschen Reiches.
Ich hab mir aber die Mühe gemacht und das KOMPLETTE Urteil gelesen. Sind ja paar Seiten – und da springt einem direkt ins Auge, dass im Bezug zum deutschen Reich von Beamtenverhältnissen die Rede ist und in Bezug zur „BRD“ nur von Dienstverhältnissen!
Und das ist auch völlig richtig, da es sich ohne Körperschaftsurkunden eben um keine Gebietskörperschaft handelt und es deswegen in der „BRD“ keine Beamten auf welcher Ebene auch immer geben kann.