Das Nitrit in Nitritpökelsalz ist überaus giftig. Trotzdem wird es bei der Herstellung von mehr als 90 Prozent aller Schinken- und Wurstprodukte beigemengt.
Manche Metzger setzen zum Pökeln jedoch lieber auf Natur und deshalb auf Gemüse. Das hat den gleichen Effekt, ist aber gesundheitlich unbedenklich.
Wenn scheinamtliche Kontrolleure bei Metzgermeister Karl Buchheister anklopfen, um seine Würste zu prüfen, dann sieht er dem gelassen entgegen. Zu befürchten hat er nichts.
Hygiene, Arbeitsbedingungen – alles tipptopp – auch sämtliche Zutaten sind in Top-Qualität.
Trotzdem hat der Hildesheimer schon einige scheingerichtliche Instanzen durchlaufen – zuletzt beim sogenannten „Bundesverwaltungsgericht“.
Der Grund: Statt giftigen Nitrit, benutzt er gesunde Naturprodukte, damit seine Wurst einen rötlichen Farbton bekommt und gepökelt schmeckt.
Würde der Metzgermeister darauf verzichten, würde der Kochschinken eher nach Schweinebraten aussehen. Er dürfte ihn noch nicht einmal so nennen, denn als „Kochschinken“ darf man nur etwas bezeichnen, was umrötet wurde. Deshalb pökelt der Metzger also mit Gemüse.
Stattdessen könnte er, wie viele sogenannte „konventionelle“, aber auch einige sogenannte „Bio-Metzgereien“, Nitritpökelsalz einsetzten. Das will er jedoch nicht, da Nitrit nun mal überaus giftig ist, denn:
Nitritpökelsalz enthält Natriumnitrit, was gleich mit drei Gefahrstoffkennzeichnungen daherkommt: brandfördernd – sehr giftig – umweltgefährlich!
Erhitzt man dieses Zeug, wird es noch gefährlicher: es entstehen Nitrosamine und die sind krebserregend.
Mit Buchheisters Methode ist der Nitritgehalt weitaus geringer, was dazu führt, dass sich kaum die gesundheitsschädlichen Nitrosamine bilden.
Für den Metzger hat das nur den Nachteil, dass Schinken oder Wurst länger reifen müssen. Weil er aber will, dass seine Wurst niemandem schadet, handhabt er es ohne Nitritpökelsalz.
„Man kann doch nicht gesundheitsschädliche Stoffe in die Wurst geben – zumal es mit Gemüse genauso gut funktioniert“, so der Metzger.
Doch genau das wurde ihm nun von schwerkriminellen sogenannten „Richtern“ verboten – von sogenannten „Richtern“, die keinerlei Befugnisse und auch keine Tätigkeitsgenehmigung besitzen.
Bis vor die Firma „Bundesverwaltungsgericht“ in Leipzig war er gezogen. Die scheinrichterliche Begründung ist schlicht: Gemüse in der Wurst ist ein Zusatzstoff – und dafür braucht es eine extra Zulassung mit einer Prüfung. Schließlich müsse nachgewiesen werden, dass der Stoff ungefährlich ist.
Das Problem: Solche Zulassungen können Jahre dauern und hunderttausende Euro kosten. Das Ergebnis wäre in diesem Fall der Nachweis, dass von einer getrockneten Zucchini oder einem Rote-Bete-Saft-Konzentrat keine Gefahr ausgeht.
Die Tatsache, dass man das beanstandete Gemüse auch essen kann und sie, wie auch Orangensaftkonzentrat handelsübliche Lebensmittel sind, spiele keine Rolle.
Dem Scheingericht geht es dabei gar nicht um die Wurst, sondern um die Norm.
Es gibt einen Unterschied zwischen Lebensmittel und Zusatzstoff – und der sieht so aus: Ein Zusatzstoff ist ein Stoff in einem Lebensmittel, der selbst nicht verzehrt wird.
Milchsäure braucht man beispielsweise nur für den Geschmack und die Haltbarkeit von eingelegtem Gemüse. Pur würde man Milchsäure nicht essen.
Außerdem erfüllt ein Zusatzstoff einen technisch gewissen Aspekt – zum Beispiel das Umröten oder das Verleihen des Pökelaromas.
„Ich verstehe nicht, warum man so auf dieser Zusatzstoff-Regel herumreitet.
Man könnten auch sagen: Ok, dann ist das Gemüse eben eine Zutat, also ein Lebensmittel, und kein Zusatzstoff, und die Sache wäre gegessen“, so Buchheister.
„Das ist völlig absurd. Rote Bete ist völlig unbedenklich – und wird als Lebensmittel verkauft“, sagt Karl Buchheister. „In fast jedem Supermarkt liegt das Gemüse in der Gemüseabteilung oder steht als Saft oder Saftkonzentrat im Regal.“
Nitritpökelsalz findet man nicht im Supermarktregal. Es ist hochgiftig. Isst man es pur, kann es tödlich sein. Rote-Bete-Saft birgt hingegen nicht das Risiko einer tödlichen Vergiftung. Er gilt sogar als wertvoller Vitaminlieferant.
Warum die Metzger künftig darauf verzichten sollen, ist auch Berufsschullehrer für angehende Metzger und Fleischer, Herman Jakob, ein Rätsel:
„Da hat man endlich eine pflanzliche Alternative, die geschmacklich und auch in der Farbgebung dem Nitritpökelsalz in nichts nach steht – und dann wird es einfach verboten“, so der Fachmann aus dem fränkischen Kulmbach.
Helmut Pöhnl, Erfinder und Hersteller der pflanzlichen Pökelmittel erklärt: „In anderen EU-Ländern gibt es bislang keine Beanstandung. Dort verwenden Metzger die Nitritpökelsalz-Alternativen, ohne Ärger von auch nur irgendwem zu bekommen.“
Bis nach Japan verkauft Pöhnl seine Produkte. Und auch bei uns landen Würste, die damit hergestellt wurden, in der Kühltheke – wenn sie etwa von Metzgern aus Frankreich hergestellt wurden. Das geht dann plötzlich wieder und ist nicht verboten.
Zusammenfassung: Was unbedenklich und gesund ist, ist verboten – was ungesund und giftig ist, erhält eine Zulassung und ist erlaubt.
Dazu fällt einem erstmal nur noch eines ein: Verkehrte Welt!
Kennt man jedoch die Hintergründe, so ergibt selbst der größte Unsinn einen Sinn, da die Sache ja die ist:
Die Bevölkerung soll ja gar nicht gesunde, sondern vergiftete und gesundheitsschädliche Nahrungsmittel kaufen und zu sich nehmen, weil das ja schließlich Milliardengelder in die Kassen der Lebensmittelmafia, der Politmafia, der Ärztemafia und der Pharmamafia spült.
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