Hitler erklärt die Realität

31. Mai 2018

 

 

Die allermeisten Menschen leben in Illusionen – in Fantasiewelten, die es gar nicht gibt – kreiert von Schwerverbrechern – transportiert und verbreitet von den Lügenmedien.

Dieser Satz ist nicht von Hitler, sondern von News Top-Aktuell, einem Informationsportal, welches auf Wahrheit bekanntlich großen Wert legt.

Schon immer konnten Schwerverbrecher die Macht ergreifen, indem sie der Bevölkerung wohlklingende Versprechungen machten.

Diese Versprechungen wurden selbstverständlich nie eingehalten, so wie das auch heute bis zur Sekunde der Fall ist, was Kanzlerschauspielerin Merkel sogar mal vor der Kamera mitteilte:

 

 

Man scheut sich also noch nicht einmal mehr öffentlich zuzugeben, Versprechungen zu machen, die anschließend nicht gehalten werden.

Statt Versprechen zu halten, kam es stets zu einer noch größeren Schröpfung der Bevölkerung: Hier noch ´ne Steuer… da noch ´ne Steuer, sowie Erhöhung von Steuern, für die noch nie eine rechtliche Grundlage existierte.

Die meisten Menschen glauben noch heute, dass sie steuerpflichtig seien, also Steuern zu bezahlen hätten, doch das ist nur in der Fantasiewelt so, welche die politkriminellen Schwerverbrecher kreiert haben.

In der Realität existiert keine Steuerzahlungspflicht. Die bekannten Lügenmedien teilen davon natürlich nichts mit, denn die sind dazu da, die Wahrheit zu pervertieren und unumwunden zu lügen, was schon John Swinton (Chefredakteur der NY Times) bei seiner Abschiedsfeier mitteilte:

„Das Geschäft der Journalisten ist die Wahrheit zu zerstören, unumwunden zu lügen, die Wahrheit zu pervertieren, die Füße des Mammons zu lecken, das Land und die Menschen zu verkaufen, für ihr täglich Brot. Sie wissen das, und ich weiß das. Also was soll das verrückte Lobreden auf eine freie Presse?

Wir sind Werkzeuge und Vasallen von reichen Männern hinter der Szene. Wir sind Marionetten. Sie ziehen die Strippen und wir tanzen an den Strippen. Wir sind intellektuelle Prostituierte.“

Die Desinformations- und Lügenmedien waren noch nie dazu da, um die Bevölkerung aufzuklären und wahrheitsgemäß zu informieren, sondern um die Menschen so weit wie nur möglich von der Wahrheit fernzuhalten, denn die sollte und soll ja niemand wissen.

Früher glaubte die gesamte in Illusionen lebende Bevölkerung, dass die „Tagesschau“ eine ultraseriöse Sendung sei. „Guten Abend, meine Damen und Herren“ hieß es da immer, obwohl „Guten Morgen, ihr Schlafmützen“ viel passender gewesen wäre.

Die Mamas und die Papas wähnten sich über das Weltgeschehen des Tages bestens informiert, nachdem am Schluss der „Tagesschau“ abschließend die Wetteraussichten mitgeteilt wurden.

Tatsächlich hatte die „Tagesschau“ noch nie etwas mit Seriösität zu tun, so wie auch alle anderen Sendungen nichts damit zu tun haben, die auf ungezählten Sendern, tagtäglich, rund um die Uhr gesendet werden.

Illusion = die „Tagesschau“ ist ultraseriös.
Die Realität ist jedoch, was Volker Bräutigam (ehemaliger Redakteur der „Tagesschau“) vor privater Kamera mitgeteilt hat:

 

 

Es ist erfreulich, dass immer mehr Individuen aus dieser Branche offen mitteilen, dass die alteingesessenen Medien nur dazu da sind, um die Bevölkerung mit Lügen zu desinformieren, um sie von der Wahrheit so weit wie möglich fern zu halten.

Dass sich Politkriminelle und Lügenmedien verschworen haben, ist bereits seit mehr als 70 Jahren keine sogenannte „Verschwörungstheorie“, sondern erwiesene Tatsache, denn schon in den 1930er Jahren teilte ein Nazi namens Goebbels folgendes mit:

 

 

Der Titel unseres Artikels lautet: Hitler erklärt die Realität. Aus diesem Grunde wollen wir nun Hitler zu Wort kommen lassen, damit die Menschen ein Mal mehr begreifen, in was für Fantasiewelten und Illusionen sie gehalten werden:

 

                                                                                                                                
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Es gibt keine Parteien!

30. Mai 2018

 

 

Dass es keine Parteien gibt, teilte seinerzeit sogar schon Hitler mit. Man höre und staune:

 

 

Man lasse sich also bitte nicht länger vorgaukeln, dass es Parteien geben würde, die sich dann auch noch angeblicherweise „uneinig“ sind.

Parteien werden seit jeher nur vorgegaukelt, um so zu tun, als ob die Bevölkerung zwischen dieser oder jener Partei „wählen“ könne.

Es gibt da aber gar nichts zu wählen, weil schon immer alles eines und dasselbe war und noch heute ist.

Würde da tatsächlich etwas zur Wahl stehen (was erwiesenermaßen nicht der Fall ist), dann könnte gar nicht gewählt werden, da die Sache nämlich die ist:

Es existiert kein gültiges Wahlgesetz, da das Wahlgesetz seit 1956 ungültig ist. Hierzulande hat also schon seit mehr als sechzig Jahren nie etwas zur Wahl gestanden, weil es keine Parteien gibt und seit mehr als 60 Jahren keine gültige Wahl stattfinden konnte, da das Wahlgesetz seit 1956 ungültig ist.

Aus Letzteren folgt allein schon:

Kein gültiges Wahlgesetz = keine gültige Wahl.
Keine gültige Wahl = keine gültig Gewählten.
Keine gültig Gewählten = kein legitimierter Gesetzgeber.
Kein legitimierter Gesetzgeber = kein Befugnis für Gesetzgebung.
Kein Befugnis für Gesetzgebung = alle Gesetze, Verordnungen usw., die nach 1956 erschienen sind: allesamt ungültig!

 

 

Das Reichstagsgebäude ist ein Schauspielhaus, in welchem die einen „Regierung“ und die anderen „Opposition“ spielen.

Tatsächlich ist das alles ein und dasselbe: eine hochkriminelle braune Brühe, welche die eigenen Landsleute versklavt, belügt, betrügt, beraubt und ausplündert.

Rechnen Sie mal nach, wieviel Ihres Geldes Ihnen die Politschwerkriminellen schon ohne jede rechtliche Grundlage gestohlen haben!

Zählen Sie nur mal alles zusammen, was Sie schon an direkten und indirekten Steuern bezahlt haben. Allein dadurch wird Ihnen schon schlecht werden.

Hinzu kommen jegliche Strafgelder, Bußgelder, Ordnungswidrigkeitengelder usw usf.

Sie könnten richtig satt Geld haben, wenn es Ihnen von politschwerkriminellen Schwerstverbrechern nicht gestohlen worden wäre.

Ja… „liebe“ Komplizen in sämtlichen sogenannten „Behörden“ und Scheinämter…

Ja… „liebe“ Terroristen, Wegelagerer und Straßenräuber der Firma „POLIZEI“…

AUCH IHR WURDET EBENSO BESTOHLEN
(doch ihr seid auch noch so blöd,
diesen politkriminellen Schwerstverbrechern dabei zu helfen,
dass sie uns alle beklauen können)

Übrigens!

Auch sehr interessant, was Nazi Goebbels seinerzeit über den Rundfunk mitteilte. Man höre und staune:

 

 

Wann steht die Bevölkerung eigentlich endlich gemeinsam auf, und zieht die politkriminellen Schwerstverbrecher per Bevölkerungsrevolution aus dem Verkehr?!!

Wie lange wollt ihr denn noch von diesem Gesindel beklaut werden?!!

Wollt ihr, dass auch eure Söhne und Töchter, eure Enkelinnen und Enkel, eure Neffen und Nichten von diesem Nachfolgenazipack auch noch versklavt, belogen, betrogen, beraubt und ausplündert werden?!!

IST ES DAS
was ihr wollt!?

 .
                                                                                                                                
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Nitritpökelsalz – das starke Gift in jeder Wurst

29. Mai 2018

 

 

„Angesehene Organisationen und Institute“, die in Wahrheit zweifelhafte Organisationen sind, haben behauptet, dass der Verzehr von Fleisch Krankheiten verursachen würde.

Leider teilten diese mafiastrukturierten Organisationen nie mit, dass es gar nicht das Fleisch ist, welches Krankheiten verursacht, sondern die zugesetzten Stoffe, die jedem Fleischereifertigprodukt zugesetzt werden, und zwar in Form von Zusatzstoffen.

Es ist also gar nicht das Fleisch – es sind die Zusatzstoffe, welche Krankheiten auslösen – allen voran: das Nitritpökelsalz.

Was ist das eigentlich? Wir schlüsseln auf:

Ganz zum Schluss im Wort, befindet sich der Begriff Salz. Salz ist ein Stoff, welchen der menschliche Organismus zum Leben braucht. Davon genügen pro Tag etwa sechs Gramm.

In der Mitte des Wortes befindet sich der Begriff „pökel“. Pökeln ist ein Vorgang, der die Ware vor mikrobiellem Verderb schützen und dadurch haltbar machen soll. Dafür genügt ganz normales Salz.

Kommen wir nun zum Nitrit, welches sich in Nitritpökelsalz befindet. Nitrit ist ein überaus giftiger Stoff. Schon 4 Milligramm davon, können tödlich sein. Das ist aber noch nicht alles.

Nitrit bildet innerhalb der Verdauungswege Nitrosamine, die wiederum erwiesenermaßen krebserregend sind.

Jeder Mensch, klaren Verstandes, würde Lebensmittel niemals mit derart gesundheitsschädlichen Stoffen in Berührung kommen lassen und die dann noch essen.

Nun befindet sich Nitritpökelsalz tatsächlich in so ziemlich jedem Fleischereiprodukt – auch im sogenannten „Kassler“ – im gepökelten Eisbein sowieso – doch auch in so gut wie jedem Wurstprodukt.

Dankenswerterweise gerät Nitritpökelsalz mehr und mehr in Verruf und wir halten fest, dass Nitrit erwiesenermaßen ein äußert gesundheitsgefährdender Stoff ist, der gleich mit mehreren Gefahrstoffkennzeichnungen ausgewiesen werden muss.

 

 

Um es konkret zu machen: Natriumnitrit (E 250) ist das Natriumsalz der salpetrigen Säure und wird – wie Kaliumnitrit (E 249) – ausschließlich in Nitritpökelsalz eingesetzt.

Aus Nitrit entstehen im Zusammenspiel mit Eiweißbausteinen (Aminen) Nitrosamine. Sie zählen zu den stark krebserregenden Stoffen und zeigten sich schädlich für Leber und Erbgut.

Die chemische Umwandlung von Nitrat über Nitrit zu Nitrosaminen findet zum Beispiel beim Braten oder Grillen von gepökelten Fleisch statt. Aus diesem Grunde sollte man niemals gepökelte Nahrungsmittel auf den Grill werfen.

Die Bratwurst, die immer so gern auf den Grill fliegt, enthält in den allermeisten Fällen Nitritpökelsalz. Lassen Sie solche Würste, im Interesse Ihrer wertvollen Gesundheit, besser aus Ihrem Magen.

Zum Thema Nitrit (und noch viel mehr) möchten wir Ihnen nun ein überaus interessantes Video zeigen:

 

 

„Die Dosis macht das Gift“

Diesen vollkommen inkorrekten Spruch hat wohl so ziemlich jede und jeder schon mal irgendwann gehört.

Dieser Spruch ist darum vollkommen inkorrekt, da nicht die Dosis das Gift macht. Das Gift es, was das Gift macht. Die Dosis bestimmt lediglich den auftretenden gesundheitlichen Schaden.

Bedeutet: Auch die allerkleinste Menge Gift ist giftig und kann daher die Gesundheit schädigen. Je größer die Menge an aufgenommenen Giftstoffen, desto größer ist der gesundheitliche Schaden.

Vergessen Sie daher irgendwelche „Grenzwerte“, die sowieso vollkommen willkürlich festgelegt werden und nur dazu da sind, um Sie zu beruhigen.

Merke: Gift ist giftig und daher gesundheitsschädlich, egal in welcher Menge Gift eingenommen wird.

Achten Sie auf sich und Ihre wertvolle Gesundheit – nicht zu vergessen, auch auf die wertvolle Gesundheit Ihrer Familie, Ihrer Freunde, Ihrer Nachbarn und so weiter.

Lassen Sie das vergiftete Zeug im Handel zurück und steigen Sie lieber auf Eigenproduktion um. Hier ein Beispiel, wie sowas geht: „klick“

                                                                                                                                
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Bundesmeldegesetz und Bundeswahlgesetz ungültig

28. Mai 2018

 

 

Das Bundeswahlgesetz ist seit 1956 ungültig und nichtig. Seit 1956 gab es weder eine gültige sogenannte „Bundestagswahl“, noch eine legitimierte Bundesregierung und damit keinen legitimierten Gesetzgeber.

Wie das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ mit Urteil vom 25. Juli 2012 – 2 BvE 9/11 bestätigte, ist das Bundeswahlgesetz ungültig.

Die rechtliche Folge daraus ist, dass es sich dabei nicht nur um die Änderungen vom 24.9.1998 und 20.12.2011 handelt, sondern bei genauerer Betrachtung, das Bundeswahlgesetz seit seinem scheinbaren Beschluss, der am 7. Mai 1956 stattfand, ungültig und nichtig ist.

Folge: Alle ab 1956 „gewählten“ sogenannten „Bundestage“ und angebliche „Bundesregierungen“ sind und waren zu keiner Zeit legitimiert.

Somit sind alle ab 1956 bekanntgegebenen Beschlüsse, sowie Verordnungen, Gesetze und Gesetzesänderungen etc. ungültig und nichtig, da der scheinbare „Gesetzgeber“ nicht legitimiert war und ist, was auch immer rechtsgültig und rechtswirksam zu beschließen oder zu ändern.

 

 

Nach Art. 31 des sogenannten „Bundesverfassungsgerichtsgesetz“, haben Entscheidungen des sogenannten „Bundesverfassungsgerichts“ Gesetzeskraft.

Bereits am 4. Juli 2012 traf das „BVerfG“ eine erste Entscheidung (2 BvC 1/11 2 BvC 2/11), die ebenso die Ungültigkeit des Bundeswahlgesetzes feststellte.

Dabei hat der zweite Senat des „Bundesverfassungsgerichts“ (Vors. Voßkuhle) entschieden, dass die Ausgestaltung der Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen durch § 12 Abs.2 S.1 Bundeswahlgesetz mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl aus Art. 38 Abs.1 S.1 GG unvereinbar und nichtig ist.

Das Ausmaß dieser Entscheidungen wird deutlich, wenn man folgenden Satz des „Bundesverfassungsgerichts“ liest:

Wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Norm feststellt, so hat das ebenso, wie eine Nichtigerklärung die Wirkung, dass Gerichte und Verwaltungen die Norm, soweit sich das aus der Entscheidung ergibt, nicht mehr anwenden dürfen (vgl. BVerfGE 37, 217 [261]).

Jede Rechtsfolgenverweisung auf ein nichtiges Gesetz geht daher zwangsläufig ins Leere, da die in Bezug genommene Vorschrift keine Rechtsfolgen auslösen darf.

Das bedeutet im Klartext:

Ungültiges Wahlgesetz = ungültige Wahlen,
ungültige Wahl = ungültig Gewählte,
ungültig Gewählte = ungültige Gesetzgeber
Ungültige Gesetzgeber können keine gültigen Gesetze erlassen.

Da nach der Beurteilung des „Bundesverfassungsgerichts“ die Nichtigkeit des Bundeswahlgesetzes mit dem Datum 7. Mai 1956 festzustellen ist, hatte das hiesige Land spätestens seit diesem Tag zu keiner Zeit eine legitimierte Regierung, die was auch immer rechtsgültig hätte beschließen können oder dürfen.

Die Folgen sind, dass sämtliche Beschlüsse, Verordnungen, Forderungen, Gesetze, Gesetzesänderungen etc., die ab dem 7. Mai 1956 bis zum heutigen Tag verkündet wurden, ungültig und nichtig sind.

Somit ist auch das Bundesmeldegesetz ungültig und darf daher nicht angewendet werden.

Spätestens mit dem Jahr 1918 endete alle Staatlichkeit und es begann die Privatwirtschaft, getarnt, in einer scheinstaatlichen Vereinsstruktur, mit Namen „BUND“.

Personalausweise degradieren Menschen zu Sachen – zu Objekten. Es ist verboten, Menschen als Objekt zu behandeln [BVerfGE 63, 332/337].

Die sogenannten „Behörden“ verweisen immer auf § 1 Abs. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) vom 18. Juni 2009 der da lautet:

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen.

Es geht in diesem Paragraphen um einen Ausweis, nicht um einen Personalausweis.

Als Ausweis eignet sich zum Beispiel ein Auszug aus dem Personenstandsbuch des Standesamtes des Geburtsortes.

Deutsche haben sogar das Recht, sich selbst Ausweise auszustellen! Siehe Urteil OLG Stuttgart 4 WS 98/06

                                                                                                                                
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Lebensmittel wieder einfrieren – gefährlich oder nicht gefährlich!?

17. Mai 2018

 

 

„Nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren“, heißt es auf den Tiefkühlpackungen. Mit diesem Hinweis will man auf Nummer sicher gehen.

Die Vorsichtsmaßnahme soll verhindern, dass aufgetaute Produkte eventuell bei Raumtemperatur zu lange aufgehoben werden.

Falls Speisen aus der Tiefkühlung doch einmal übrig bleiben, ist das Wiedereinfrieren nach Ansicht des Deutschen Tiefkühlinstituts (dti) grundsätzlich möglich.

Dies gilt vor allem für gegarte oder hoch erhitzte Speisen. Auch Lebensmittel, die vor dem Verzehr aufgetaut werden müssen – wie Brötchen und Gemüse – können im Prinzip wieder zurück ins Tiefkühlfach.

Das Entscheidende beim Wiedereinfrieren ist, dass die Produkte so schnell wie möglich zurück ins Gefriergerät zurückkommen.

Sofortiges Wiedereinfrieren ist hygienisch besser, als längeres Aufbewahren von Lebensmitteln im Kühlschrank bei Plustemperaturen, lautet einhellig der Hinweis der Wissenschaftler, denn bei den tiefkalten Temperaturen im Gefriergerät stellen Mikroorganismen ihre Aktivität ein.

Seit der Entwicklung der ersten Tiefkühlgeräten, hält sich die pauschale Aussage: „Lebensmittel niemals nach dem auftauen wieder einfrieren!“

Natürlich ist dies bei einigen Lebensmitteln aus Sicherheitsgründen und zum Schutz vor schädlichen Keimen auch sinnvoll, aber darf man deshalb wirklich kein Produkt zwei- oder dreimal nach dem auftauen wieder einfrieren und dann verzehren?

Woher kommt der Mythos, dass man Lebensmittel nicht mehrmals einfrieren darf?

Das wie „in Stein gemeißelte Gesetz“, nichts wieder einzufrieren was schon einmal aufgetaut war, stammt aus zwei Quellen:

Zum einen waren die Kühlgeräte vor einem halben Jahrhundert nicht annähernd so gut wie heute.

Manche Menschen kauften Tiefkühlware und behielten sie dann zwei Tage und länger im normalen Kühlschrank, weil zu dieser Zeit der Besitz von Tiefkühlschränken zum absoluten Luxus zählte, den sich nur reiche Menschen leisten konnten.

Die Folgen wären fatal gewesen diese Nahrungsmittel nach so langer Zeit wieder einzufrieren.

Drei Tage aufgetautes Fleisch nochmal in die TK-Truhe zu legen birgt erhebliche Risiken, besonders in einer Zeit in der die Kühlleistung mit heutigen Kühlkombinationen kaum vergleichbar war.

Der zweite große Punkt sind die seit einigen Jahren auf den Packungen durch die Hersteller getätigten Aufrufe wie z.B. „Aufgetautes Produkt nicht wieder einfrieren!“

Damit sichert sich der Hersteller ab, dass wirklich absolut nichts im Bezug auf Keime passieren kann. Das ist bei einigen Produkten auch absolut sinnvoll und nachvollziehbar.

Man stelle sich vor, man würde Fleisch auftauen, fünf Tage im Kühlschrank liegen lassen, wieder einfrieren, dann wieder auftauen und nach weiteren fünf Tagen zu einem Gulasch verarbeiten.

Jeder Mensch mit gesunden Verstand weiß natürlich, dass hier das Gesundheitsrisiko enorm wäre.

Hingegen würde das Auftauen von Bohnen mit erneutem Frosten einige Stunden später wohl eher kein Problem darstellen.

Daneben verlieren die Lebensmittel natürlich auch an Qualität, je öfter sie wieder eingefroren werden. Der Hinweis ist somit nicht nur eine Haftungsabsicherung, sondern schützt Konsumentinnen und Konsumenten.

Sind mehrfach aufgetaute bzw. mehrfach gefrorene Lebensmittel gesundheitsschädlich?

Es hängt ganz vom Lebensmittel selbst, der Hygiene und der Umgebungstemperatur ab. Es kann nie eine Garantie gegeben werden, ob zwischen einem Gefrier- und Auftauvorgang nicht doch irgendwelche schädlichen Bakterien an das Produkt gelangt sind.

Das mehrfache Einfrieren und wieder Auftauen von Tiefkühlprodukten selbst ist nicht schädlich, mindert jedoch die Qualität in Sachen Konsistenz und Geschmack. Daneben führt es auch schnell zu Gefrierbrand, welcher ebenfalls nicht gesundheitsschädlich ist.

Letztendlich sind es die Keime auf dem Essen, die gefährlich werden können. Darum immer gut die Hände waschen, bevor man Lebensmittel berührt.

Während Obst, Gemüse, gekochte Speisen und Brot bzw. Brötchen bei sauberer Handhabung mehrfach eingefroren werden können, sollte man bei anderen Lebensmitteln lieber die Finger davon lassen.

Gibt es Lebensmittel die nach dem auftauen wirklich nicht wieder eingefroren werden sollten?

Es gibt Produkte, die man besser wirklich nur einmal einfriert, dann auftaut und schnellstmöglich verzehrt. Man kann nur davor warnen folgende Produkte mehrfach einzufrieren und wieder aufzutauen, da hier das Gesundheitsrisiko sehr groß ist. Dazu zählen vor allem:

  • rohes Fleisch (vor allem Hackfleisch und rohes Geflügel)
  • roher Fisch (insbesondere Fisch für Sushi)
  • Speisen mit rohen Eiern
  • Meeresfrüchte
  • ungekochte Soßen mit frischer Sahne

Welche gesundheitlichen Gefahren bestehen bei mehrmaligem auftauen und wieder einfrieren kritischer Lebensmittel, wie zum Beispiel Fleisch, Fisch und Süßspeisen mit rohen Eiern?

Kontaminierte Lebensmittel, sei es durch Bakterien, Parasiten, Schimmelpilze oder Keime werden mit jedem einfrieren und wieder auftauen stärker belastet und haben schon nach kürzester Zeit einen Teppich aus hochgefährlichen Krankheitskeimen um das Lebensmittel gelegt. Daraus können unzählige schwere Lebensmittelvergiftungen entstehen.

Gerade bei Geflügel und Eiern besteht ein großes Risiko. Bei Fisch kann es zu einer sehr ernsten Fischvergiftung kommen. Gerade diese Lebensmittelvergiftungen können unter Umständen sogar tödlich verlaufen!

Potentielle gesundheitliche Gefahren bei nochmaligen einfrieren reduzieren

Wer aufgetaute Lebensmittel wieder einfriert, muss natürlich das Risiko selbst tragen.

Es gibt einige einfache Regeln, welche die Wahrscheinlichkeiten auf potentielle Gefahren beim wiedereinfrieren senken. Folgende Regeln sollte man unbedingt beachten:

  • Kritische Lebensmittel (rohes Geflügel, Hackfleisch usw.) niemals wieder einfrieren, auch wenn es gut gehen kann!
  • Die Zeit nach dem auftauen und beim wieder einfrieren so kurz wie möglich halten.
  • Die Temperaturen beim auftauen selbst und danach ebenfalls so niedrig wie möglich halten, ideal zum auftauen ist der Kühlschrank. Das dauert zwar etwas länger ist aber auch sicherer.
  • Lebensmittel, die man wieder einfriert, müssen vorher noch absolut top frisch riechen und aussehen!
  • So schnell wie möglich einfrieren, am besten im „Schockfrost“ Bereich der TK-Truhe.
  • Schließen Sie das Gefriergut luftdicht ab, sonst droht schnell Gefrierbrand.
  • Waschen Sie sich gründlich die Hände um Keime nicht an Lebensmittel zu übertragen.

Schwangere und gesundheitlich angeschlagene Menschen sollten auf keinen Fall wieder aufgetaute Lebensmittel essen.

Dies betrifft dann auch „harmlose“ Sorten wie Tiefkühlgemüse und Tiefkühlobst.

Fazit:

Es ist ohne weiteres möglich, bei geringem Risiko, die meisten Lebensmittel wieder einzufrieren nachdem man sie schon einmal aufgetaut hat.

Natürlich sollte man diesen Vorgang nicht beliebig oft wiederholen, da nicht nur die Qualität jedes Mal leidet und der Geschmack schlechter wird, sondern auch, weil die Vitamine und Nährstoffe dabei zunehmend verloren gehen.

Gerade TK Gemüse hat oft mehr Vitamine als frisches Gemüse, denn deren Menge nimmt mit jeder Stunde nach der Ernte bei Normaltemperatur kontinuierlich ab.

Einige Lebensmittel sollte man auf keinen Fall mehrmals einfrieren.

Letztendlich trägt jeder selbst das Risiko, denn die Hersteller schreiben nicht einfach so auf die Packung: „Nach dem auftauen nicht wieder einfrieren!“

Sollten Sie Fleisch oder Fisch nochmal einfrieren wollen, dann garen sie die Produkte vorher auf jeden Fall. Wer 100 Prozent sicher gehen will, friert einmal Aufgetautes kein zweites Mal ein.

                                                                                                                                
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