Die UN-Resolution 217 A enthält, außer dem Artikel 11, viele weitere interessante Dinge, wie die nun Folgenden:
Artikel 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Klingt fein, doch welche Person hier gemeint ist, wird leider mal wieder nicht exakt dargelegt.
Der Begriff Person hat mehrere Bedeutungen:
Person im soziologischen Sinn bezeichnet ein Individuum, einen Menschen, der soziologisch verschiedene Rollen einnimmt, so z. B. als Eltern- und Geschwisterteil.
Person im philosophischen Sinn wird von manchen als das Wesen des Menschseins. Dem Menschen als Person wird eine gewisse Freiheit der Entscheidung und Verantwortlichkeit für sein Handeln zugeschrieben.
Andere philosophische Strömungen sehen den Personenbegriff nicht beschränkt auf Menschen.
Person im juristischen Sinn ist der Oberbegriff für natürliche Personen und juristische Personen.
Beide Rechtssubjekte sind Träger von Rechten und Pflichten; ihnen ist kraft Gesetzes Rechtsfähigkeit verliehen.
Außerdem wird die Person als Staatsbürger oder Staatsangehöriger verstanden, dem juristisch ein bestimmtes verfassungsrechtlich festgelegtes Subjektsein zugeordnet wird.
Gut. Das fällt hierzulande schon mal weg, da das hiesige Land kein Staat ist.
Kurzum: Welche Person gemeint ist, der da das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit garantiert wird, gibt der Artikel 3 nicht her.
Weiter im Text:
Artikel 9: Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Das ist wiederum höchst interessant, denn dagegen wird hierzulande am laufenden Band verstoßen.
Warum ist das so? Ganz einfach! Weil im hiesigen Land alles willkürlich, also ohne vorhandene Rechtsgrundlagen geschieht.
All diese Willkürlichkeiten werden von kriminellen eigenen Landsleuten verbrochen, die noch nicht einmal das kleinste hoheitsrechtliche Befugnis besitzen.
Kommen wir zu Artikel 12: Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Na dann mal ´ran… „liebe“ Militärregierung. Da ist aber so einiges aufzuarbeiten, denn willkürliche Eingriffe von Justizkriminellen und sonstigen Scheinbeamten in das Privatleben, Familie und Wohnung der Bevölkerung geschehen im hiesigen Land jeden Tag ungezählte Male!
Artikel 17: Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Na ist das schön. Und was passiert jeden Tag in multimillionenfacher Ausfertigung?!! Genau das: Die Bevölkerung wird willkürlich ihres Eigentums beraubt (Strafzettel, sogenannte GEZ-Gebühren, Steuern, widerrechtliche Pflichtversicherungen, Zwangsabgaben usw.).
Nun ist Artikel 15 an der Reihe: Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
Na potz Blitz und sowas aber auch! Und was ist mit dem Recht auf Staatsangehörigkeit für Menschen im hiesigen Land, die in einem besetzten Gebiet leben, das gar kein Staat ist?!
Kurze Frage zwischendurch: Wer will eigentlich ein Recht auf Staatsangehörigkeit?
Um es mit Werner Schulze-Erdel zu umschreiben: „Wir haben einhundert Leute gefragt: Wollen Sie staatsangehörig (die Betonung liegt auf HÖRIG) oder lieber ein freier Mensch sein?“.
Artikel 20: Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Sehr schön. Damit darf jeder seinen Personalausweis wegschmeißen und braucht auch keinen neuen zu beantragen, denn niemand darf gezwungen werden, der schwerkriminellen Vereinigung „BRD“ anzugehören.
Ganz nebenbei im Vertrauen und darum auch leise geflüstert: Im hiesigen Land gibt es absolut niemanden, der einen gültigen Ausweis ausstellen kann. Grund: Mangel an hoheitsrechtlicher Befugnis (Beamtenstatus abgeschafft am achten Mai des Jahres 1945).
Fazit: Jeder Ausweis, jeder Führerschein (im hiesigen Lande sowieso unnötig, da kein gültiges Gesetz für sowas existent ist), sowie jedes andere „ach so amtliche Schriftstück“, ist eine schlichte, wertlose, sowie ungültige Fälschung.
Was haben wir noch? Ja richtig…!
Den Artikel 23: Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
Na das ist ja auch wieder spannend, denn was heißt denn das so alles genau? Das heißt,
– jeder hat das Recht auf Arbeit, aber nicht die Pflicht zu arbeiten
– sogenannte JobCenter haben nicht das Recht, jemanden in sogenannte „Maßnahmen“ zu stopfen oder die Annahme irgendwelcher Jobs zu verlangen
– niemanden darf das Arbeitslosengeld und sonstige soziale Leistungen vorenthalten werden.
Gerade das wird hierzulande aber durchaus getan. Wer kündigt, sitzt erst einmal drei Monate auf dem Trockenen und bekommt einfach so zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld.
Das verstößt übrigens nicht nur gegen Artikel 23 der UN-Resolution 217 A, sondern gegen eine Vielzahl weiterer Dinge.
Artikel 24: Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.
Nicht uninteressant. Bekommen Sie noch bezahlten Urlaub? Falls nicht, dann sollten Sie Ihrem Ausbeuter (Chef) mal Artikel 24 der UN-Resolution 217 A präsentieren.
Artikel 25: Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen.
Das Ding ist noch viel interessanter, denn was heißt denn das?
Das heißt: Ein Lebensstandard, der das Wohl eines jeden und seiner Familie gewährleistet, ist grundsätzlich zur Verfügung zu stellen, was wiederum bedeutet: Sogenannte „Sanktionen“ (Kürzungen), erst Recht vollständige Streichung von sozialen Leistungen, verstoßen klipp und klar gegen Artikel 25 der UN-Resolution 217 A.
Es kommt sogar noch besser:
Weder Nahrung, noch Kleidung, noch Wohnung, noch ärztliche Versorgung muss von irgendjemanden aus eigener Tasche bezahlt werden, denn es besteht ein Recht auf all das.
Artikel 26: Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Damit hat sich die Schulpflicht erledigt.
Und zum Schluss noch Artikel 30: Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
Es ist eine ganze Batterie an inländischen Missetätern und Verbrechern, die Tag für Tag gegen diesen Artikel 30 verstößt.
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