Die Wasserfilterlüge

30. September 2020

 

Wasserfilter - Umkehrosmosefilter - vorsicht betrug

 

Sie kosten teilweise über 2000 Euro, sind also schweineteuer und werden von esoterischen Banditengewerbebetreibern angeboten: die sogenannten Umkehrosmosewasserfilter.

Damit soll auch noch der letzte Rest vermeintlicher Verunreinigungen aus dem Trinkwasser ausgefiltert werden, was sogar zutrifft, doch es ist die Frage zu stellen, warum man sowieso schon sauberes Trinkwasser, was wir täglich zum Trinken, Duschen Waschen benutzen, überhaupt noch filtern soll?!

Die Antwort ist, dass unser Trinkwasser eben nicht gefiltert werden muss, da es bereits beste Trinkwasserqualität besitzt.

Es dürfte wohl auch kaum einzusehen sein, dass für die Gewinnung eines Liters „Osmosewassers“ drei, vier oder auch neun Liter Wasser verschwendet werden müssen.

Bakterien mögen Filtermembranen übrigens unheimlich gern. Sehr schnell entwickeln sich innen und auch außen an den Filtern jede Menge Keime, welche dann in dem „ach so sauberen Osmosewasser“ umherschwimmen.

Das ist noch nicht alles, doch zunächst würden wir Ihnen gern mal ein typisches Video von einer typischen Banditengewerbebetreiberin in Sachen Wasserfilter zeigen, welches wir bei Youtube gefunden habe:

 

 

Banditengewerbebetreiberin Nadine Hagen ließ das Video bereits mehrfach von Youtube löschen. Berufskriminelle mögen es nämlich gar nicht, wenn sie entlarvt werden.

 

Fakten über Wasser

 

Seit Millionen von Jahren und unverändert kann jeder Organismus selbstverständlich Mineralstoffe, die im Wasser gelöst sind, in sich aufnehmen und verstoffwechseln.

Bei jeder anderen Handhabung wäre die Entwicklung von Menschen und anderen Lebewesen undenkbar. Banditengewerbebetreiber verschweigen etwas ganz wesentliches, denn die Sache ist nämlich die:

Durch das Pressen von Wasser durch diese Filter, welche nur Wassermoleküle durchlassen, werden aus dem Trinkwasser sämtliche Mineralien ausgefiltert, was unschöne Folgen hat:

Durch das Trinken von Umkehrosmosewasser werden dem Körper lebenswichtige Mineralstoffe entzogen, da Umkehrosmosewasser höchst begierig ist, Mineralien aufzunehmen.

Dadurch wird der Körper geradezu gezwungen, für die Umwandlung jeglicher Flüssigkeit in Zellwasser, seinen lebenswichtigen Mineralienbestand zu verbrauchen.

Das ist u. a. auch einer von vielen Gründen, warum z. T. gesunde Menschen auf einmal von „Erschöpfung“ nach dem regelmässigen Trinken von Umkehrosmosewasser klagen, da der Körper für die Umwandlung zum Zellwasser extrem viel Energie aufwenden muss.

Dem Organismus werden die lebenswichtigen Mineralstoffe Magnesium und Kalzium, um mehr als 60% entzogen und die menschlichen Zellen können dadurch gefährlich perforiert werden, wodurch giftige Schwermetalle erst recht in die Zelle eindringen können.

Diese Tatsachen werden natürlich bewusst verschwiegen, weil es eben Tatsachen sind, die auf erwiesenen Fakten basieren und darum nicht widerlegt werden können.

Oftmals wird auch auf die sog. geringen Mikrosiemenswerte verwiesen, die allerdings nicht den Verschmutzungsgrad, sondern den Leitwert des Wassers messen.

Man braucht nur etwas Salz ins Umkehrosmosewasser einrühren und dann den Umkehrosemoseverkäufer nochmal darum bitten, seinen sog. Mikrosiemens-Tricktest zu wiederholen.

Danach wird ebenfalls ein (korrekter) hoher Wert gemessen, doch Salz ist keine Verunreinigung, sondern ein lebenswichtiges Mineral.

Salz und Mineralien erhöhen im Leitungswasser die Leitfähigkeit des Wassers. Mehr nicht!

Mikrosiemenstestgeräte messen definitiv keine detaillierte Verschmutzung! Ein korrekter hoher Mikrosiemenstestwert (ca. 400) bestätigt z. B. den Inhalt der lebenswichtigen Mineralien im Trinkwasser.

Nur ein unabhängiger Labortest wird Ihnen eindeutig die jeweils vorhandenen Belastungen in Ihrem Trinkwasser aufzeigen.

Investieren Sie also lieber 60 Euro in einen Labortest, statt 1000 bis 4000 Euro in ein gesundheitlich höchst bedenkliches Umkehrosmosesystem, wenn Sie sich Sorgen um das Trinkwasser machen, was aus Ihrem Wasserhahn kommt.

In der Vergangenheit und leider z. T. immer noch, wurde den Interessenten für Umkehrosmose ein sog. Elektrolysetest vorgeführt.

Hierbei wird das Leitungswasser unter Strom gesetzt, wobei die vorhandenen lebenswichtigen Mineralien oxidieren und das Wasser bräunlich verfärben. Beim Umkehrosmosewasser erfolgt keine Verfärbung, da es völlig demineralisiert ist.

Jetzt wurde den Interessenten die Verfärbung als Verschmutzung vorgegaukelt. Auch bei diesem Verkaufstrick brauchen Sie nur etwas Salz ins Umkehrosmosewasser einrühren und ebenfalls wird das Wasser braun.

Manche Umkehrosmosefirmen sind so dreist, sie verlinken dazu sogar einen Filmbericht über Youtube auf Ihre Website, obwohl dieser Vorführtrick ein strafbares Delikt dargestellt.

News Top-Aktuell präsentiert auch ein Video, welches den Betrug entlarvt:

 

 

Manchmal wird dieses demineralisierte Wasser auch von Interessenvertretern (sogenannte Ärzte/Heilpraktiker/Buchautoren) als gesund bezeichnet, weil sie entweder irgendwo etwas gelesen haben oder einfach gut dafür bezahlt werden, gefährlichen Unsinn als etwas Sinnvolles anzupreisen.

Es gibt keinen einzigen seriösen Wissenschaftler, der Umkehrosmosewasser als Trinkwasser empfiehlt.

Dazu kommen die teilweise völlig überteuerten Systempreise für den Erhalt von Wasser, welches dem destilliertem Wasser für Autobatterien am ähnlichsten ist, grundsätzlich von Autowaschstraßen und Kreuzfahrtschiffen, also rein industriell genutzt wird.

Umkehrosmosewasser hat nicht im entferntesten Sinne etwas mit echtem Quellwasser gemeinsam, außer, dass es nass ist.

Vielen Umkehrosmose-Herstellern ist dieser Umstand sehr wohl bewusst. Deshalb vermeiden sie z. T. auf ihren Webseiten und Unterlagen das Negativ-Wort „Umkehrosmose“!

Sie erfinden einfach neue Begriffe, wie z. B. Membranfilterung, Nanofilterung, Molekularfilterung, etc.

Wir empfehlen für Ihre Gesundheit einfach das Optimale: Natürlich mineralisiertes Trinkwasser, wie es aus dem Wasserhahn kommt.

Fazit: Umkehrosmosewasser ist kein gesundes Trinkwasser!

Menschen, die jahrelang demineralisiertes Wasser tranken, hatten massivste gesundheitliche Probleme, gegenüber jenen, die gesundes und natürlich mineralisiertes Wasser tranken.

Wissenschaftliche Ausarbeitungen zeigen, dass das Trinken von demineralisiertem Wasser ein erhöhtes Gesundheitsrisiko darstellt. Künstlich hergestelltes Umkehrosmosewasser wird seit über 30 Jahren als Industriewasser genutzt, aber zu mehr auch nicht.

Seit ´zig Jahren nutzen die Menschen zum Kochen, Waschen, Trinken Wasser aus dem Wasserhahn, ohne jemals Schaden genommen zu haben.

Es wäre daher äußerst kontraproduktiv, via irgendwelcher ominösen und völlig überteuerten Filteranlagen, aus gutem Trinkwasser eine entmineralisierte Keimbrühe zu machen, die bei Einnahme den Organismus demineralisiert, was schlussendlich zu Krankheiten führt.

Wer andere Menschen betrügt, ist bereits ein Verbrecher, bzw. eine Verbrecherin.

Wer hingegen andere Menschen betrügt und auch noch skrupellos dabei in Kauf nimmt, dass sie gesundheitliche Schäden erleiden, gehört wegen Gemeingefährlichkeit dringend aus dem Verkehr gezogen!

Weitere Informationen zum Betrug mit Wasserfiltern finden Sie hier: Grundsätzliches zur Umkehrosmose, den Verkaufstaktiken und Behauptungen

                                                                                                                                
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Ordnungswidrigkeitenbußgeld erfolgreich abgewehrt

23. September 2020

 

Ordnungswidrigkeitenbußgeld erfolgreich abgewehrt

 

Zur Einführung in die Thematik: Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde.

Damit existiert seit der Bekanntgabe im sogenannten „Bundesanzeiger“ vom 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage der Ahndung mit
Wirkung vom 30.11.2007.

Beweis: http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152523.htm

Im Grunde war das Ordnungswidrigkeitengesetz noch nie gültig, da es aus dem Jahre 1968 stammt – also nur von einer Firma scheinerlassen worden sein kann.

Was Die Ahndung betrifft, so besteht dafür allein darum schon keine Rechtgrundlage, weil Gerichte, Polizei usw. bekanntlich allesamt eingetragene Firmen sind, in welchen Angestellte, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse, einem kriminellen Job nachgehen, da die gar nicht das Recht dazu haben, etwas ahnden zu dürfen.

 

Ordnungswidrigkeitenbußgeld erfolgreich abgewehrt.

 

Weiter geht ´s:

Im April 2006 wurden die Zivilprozessordnung (ZPO), auch die Strafprozessordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz, aufgehoben wurde.

Wirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im sogenannten „Bundesgesetzblatt“. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben – doch es geschah im selben Schritt noch mehr.

Der §5 der ZPO, StPO, sowie vom GVG ist weggefallen. In diesem Paragrafen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke. Nun wird es sogar für Laien verständlich und auch vom juristischen her ganz einfach.

Ein Gesetz, das keinen Geltungsbereich nennt, gilt nirgendwo

In den Einführungsgesetzen des GVG, der StPO und ZPO sind also seit Ende April 2006 tatsächlich die Paragrafen mit dem Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben worden.

Die Beweise finden Sie mit den hier angegebenen links:

http://dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html und
http://bundesrecht.juris.de/gvgeg/
http://dejure.org/gesetze/EGStPO/1.html und
http://bundesrecht.juris.de/stpoeg/
http://dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html und
http://bundesrecht.juris.de/zpoeg/

Die Aufhebung des Geltungsbereichs wird so begründet:

„Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006“.

Im Jahre 2007 hieß es dann: „Zweites Gesetz über die Bereinigung von
Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG).“

Ohne die ZPO ist kein Zivilverfahren, kein Ordnungswidrigkeitenverfahren, kein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und auch kein sonstiges Verfahren oder gar die Umsetzung von Erzwingungshaft in einem wirklichen Rechtstaat möglich.

Dummerweise ist das hiesige Land offenkundig kein Staat und das Recht wird mit Füßen getreten.

Das tut der Sache allerdings keinen Abbruch, dass es ab und an doch mal Lichtblicke gibt.

Der nun folgende Fall liegt schon einige Jahre zurück. Das macht aber nichts, da der widerrechtlich Beschuldigte die Ordnungsstrafe erfolgreich abwehren konnte:

 

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Kleiner Hinweis noch zum Schluss: Als angeblich „verletzte Vorschriften“ werden im ersten Dokument die Straßenverkehrszulassungsordnung, sowie die Straßenverkehrsordnung genannt.

Auch diese beiden Gesetzeswerke sind übrigens ungültig, da sie keinen Geltungsbereich nennen.

Um den ganzen Vorgang abschließend mal bei Licht zu betrachten:

Erstens: Hier wurde ein Mensch von einer Firma beschuldigt (Firma „Stadt Zwickau“), mit welcher dieser Mensch keinen Vertrag geschlossen hat.

Zweitens: Die Angestellten dieser Firma besitzen keinerlei hoheitsrechtliche Befugnisse, da der Beamtenstatus bereits am achten Mai des Jahres 1945 ersatzlos abgeschafft wurde (1 BVR 147/52).

Drittens: Diese Firmenangestellten berufen sich auf Gesetze, die allesamt ungültig sind.

Viertens: Nicht ein einziges Dokument wurde rechtkonform unterschrieben, was zu Ungültigkeit führt.

Fünftens: Selbst bei der sogenannten „Einstellung des Verfahrens“ wird sich auf ungültige Gesetze berufen. Auch fehlt erneut die Rechtkonformität durch fehlende Unterschrift eines gesetzlichen Richters, den es hierzulande bekanntlich gar nicht gibt.

                                                                                                                                
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