News Top-Aktuell bewirkt offenkundig großes Interesse: „Gibt es einen Friedesvertrag? Hat die Wiedervereinigung stattgefunden? Was ist mit der „BRD“?“
Letzteres wollte einer unserer Leser wissen. So schrieb er die Verbrecher- und Parasiten-„Partei“ CDU an und fragte, wieso die BRD kein Staat ist, sondern eine GmbH.
Das Verbrechergesindel hat sogar geantwortet!
Was meinen Sie, verehrte Leserin, verehrter Leser, wie die Verbrecher- und Parasiten-„Partei“ wohl darauf geantwortet hat?
Schauen wir uns zunächst an, was Schwerverbrecher Wolfgang Schäuble („CDU“) dazu sagt:
Und nun lesen Sie bitte, wie die „CDU“-Redaktion darauf geantwortet hat:
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben an die CDU Deutschlands.
Derzeit erreichen uns besonders viele Anfragen, denen wir uns neben unserer übrigen Arbeit gerne ausführlich annehmen möchten. Deshalb kommen wir leider erst heute dazu, Ihnen zu schreiben. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.
Ich möchte ich kurz darauf eingehen, warum die Bundesrepublik ein souveräner Staat ist und nicht eine von vielen titulierte „Deutschland-GmbH“.
Wir haben einen Friedensvertrag innerhalb der Deutschen Wiedervereinigung geschlossen, in dem Deutschland auch wieder seine vollständige Souveränität bekommen hat.
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag (vollständiger amtlicher Titel: Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland) ist ein Staatsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sowie Frankreich, den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und der Sowjetunion.
Er machte den Weg für die Wiedervereinigung Deutschlands frei, wurde am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet und trat am 15. März 1991, dem Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde, mit einer offiziellen Zeremonie in Kraft.
Als die politisch geforderte und rechtlich notwendige Friedensregelung mit Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg markiert der Zwei-plus-Vier-Vertrag das Ende der Nachkriegszeit und ist ein maßgeblicher diplomatischer Beitrag zur Friedensordnung in Europa.
Bei dem Vertrag handelt es sich um einen sogenannten Statusvertrag, dessen Rechtswirkungen sich auch auf dritte Staaten erstrecken.
Sollten Sie darüber hinausgehend weitere Fragen haben, können Sie sich gerne wieder an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
CDU/ Redaktion
Mit weiteren Fragen sollte man sich besser keinesfalls an diese Berufslügner-„Partei“ wenden, sondern besser News Top-Aktuell Fragen stellen, wie zum Beispiel diese hier:
„Was haltet ihr von dieser Stellungmahme? Könnt ihr das wiederlegen?
Wie es der Zufall will, stellte uns der freundliche Leser exakt diese Fragen, welche wir ihm wie folgt beantwortet haben:
1.) Es wurde kein Friedensvertrag geschlossen und es gilt nach wie vor Besatzungsrecht.
Ein anschauliches Beispiel dafür, dass das Besatzungsrecht weiterhin in Kraft ist, ist die Verurteilung des DDR-Devisenbeschaffers Schalck-Golodkowski im Jahre 1996 zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Er ist nicht etwa nach dem StGB verurteilt worden, sondern nach dem SHAEF-Gesetz Nr. 53 (Besatzungsrecht), was belegt, dass dieses Recht im Jahre 1996 noch galt und bis heute noch gilt.
Das sogenannte “Bundesverfassungsgericht” hatte die “Verfassungsbeschwerde” von Herrn Schalck-Golodkowski nicht angenommen, da ein Einspruch deutscher Gerichte gegen alliiertes Recht nicht möglich ist.
Den Begriff “Bundesverfassungsgericht” haben wir in Anführungszeichen gesetzt, da das hiesige Land gar keine Verfassung besitzt.
Hier ist also ein “Bundesverfassungsgericht” ohne eine Verfassung + nicht gesetzlicher Richter am Werk, die keinerlei Verfügungsgewalt oder Beschlusskraft besitzen.
Um zu gewährleisten, dass die Interessen der drei westlichen Besatzungsmächte im Besatzungsgebiet umgesetzt werden, hatten diese zudem eine besondere Verfügung getroffen, die im Polit-Jargon als “Kanzlerakte” bekannt geworden ist.
Dabei wurde von den Besatzungsmächten hinter dem Rücken der Öffentlichkeit verfügt, dass der sogenannte “Bundeskanzler” im Zusammenhang mit seiner Vereidigung sich bei den Alliierten einfindet, um von diesen die Anweisungen derselben entgegen zunehmen (sogenannte “Antrittsbesuche”).
Von „BRD“-Machthabern wird immer wieder behauptet, bei dem sogenannten „2+4- Vertrag“ handle es sich um einen Friedensvertrag.
Dies ist jedoch nicht nur völliger Unsinn, sondern eine dreiste Lüge! Ein Friedensvertrag wird zwischen Siegern und Besiegten geschlossen.
Die Siegermächte des zweiten Weltkrieges sind: 1. USA (als Hauptsiegermacht) 2. Großbritannien 3. UdSSR (Rechtnachfolger Rußland).
Frankreich war niemals Siegermacht sondern nur Besatzungsmacht. Deshalb hätte Frankreich einen Friedensvertrag niemals aushandeln und unterzeichnen können.
Auch an diesem Fakt ist ersichtlich, dass der sogenannte „2+4-Vertrag“ lediglich auf der Ebene des Besatzungsrechtes und nicht auf der Ebene des Siegerrechts „geschlossen“ wurde.
Folglich hätte es sich bei einem Friedensvertrag doch eher um einen 2+3 Vertrag handeln müssen.
Allerdings könnte ein Friedensvertrag auch kein „2+3-Vertrag“ sein, denn schließlich sind die beiden Selbstverwaltungskonstrukte „BRD“ und „DDR“ zu keiner Zeit Rechtnachfolger des Deutschen Reiches gewesen und haben am zweiten Weltkrieg nicht teilgenommen.
Sie hätten somit niemals für das Deutsche Reich einen Friedensvertrag aushandeln oder unterzeichnen können.
Ein Friedensvertrag kann nur zwischen den drei Siegermächten einerseits, und dem Deutschen Reich (oder einem Rechtnachfolger) andererseits ausgehandelt und geschlossen werden.
Ein solcher Friedensvertrag müsste deshalb ein „3+1-Vertrag“ sein, den es, wie jedermann weiß, bis heute nicht gibt.
Entgegen allen anderslautenden Behauptungen, sind sich die Verantwortlichen des „BRD“-Unrechtsystems durchaus bewusst, dass eine Friedensregelung bis heute nicht besteht. Sie war von den Vertretern des „BRD“-Unrechtsystems auch nie gewollt.
Während der Beratungen über den sogenannten „2+4-Vertrag“ im Rahmen der Außenministerkonferenz am 17.07.1990 in Paris hat der mit anwesende damalige polnische Außenminister Skubiszewski protestiert.
Er hatte geltend gemacht, dass durch diesen „2+4-Vertrag“ keine Friedensregelung realisiert werde und demzufolge eine Grenz- und Gebietsgarantie für die Republik Polen hierdurch nicht gewährleistet sei.
Man beachte dabei die diesbezügliche Stellungnahme der Vertreter der „BRD“ und der „DDR“ im Protokoll des französischen Vorsitzenden; Zitat:
„Die BRD …… unterstreicht, …….dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind.
Die DDR stimmt der von der BRD abgegebenen Erklärung zu“ (vgl. Drittes Treffen der Außenminister der Zwei plus Vier am 17.07.1990, Protokoll des französischen Vorsitzenden Nr. 354 B, Anlage 2, Deutsche Einheit, S. 1369-1370, 4096 Oldenbourg Verlag).
An dieser Stelle passt ein interessantes Zitat: „Ironischerweise ist Deutschland keine souveräne Nation, ohne Friedensvertrag und mit über 70000 US-amerikanischen Besatzungstruppen noch immer auf seinem Boden.
Die U.S.A. und Großbritannien könnten die sogenannte „Bundestagswahl“ annullieren, nach dem Londoner Abkommen vom 08. August 1945″ („American Free Press“ vom 07. Oktober 2002).
Der sogenannte „2+4-Vertrag“ ist lediglich auf der Ebene des Besatzungsrechts geschlossen worden, und nicht auf der Ebene des Siegerrechts.
Die vier Besatzungsmächte haben sich in diesem Vertrag lediglich auf die Herstellung eines neuen deutschen Selbstverwaltungskonstruktes namens „Vereintes Deutschland“ geeinigt.
Das im sogenannten „2+4-Vertrag“ beschriebene „Vereinte Deutschland“ ist jedoch nie hergestellt worden.
Sofern es hergestellt worden wäre, hätte es sich um eine Gebietskörperschaft mit dem darin definierten Territorium und den darin definierten Außengrenzen gehandelt.
Zudem wäre dieses „Vereinte Deutschland“ alles andere als souverän gewesen.
Es hätte sich nicht um einen souveränen Staat auf deutschem Boden und nicht um einen Rechtnachfolger des Deutschen Reiches gehandelt.
Es ist deshalb völlig ausgeschlossen, den sogenannten „2+4-Vertrag“ als Friedensvertrag zu interpretieren.
Aufgrund dessen, dass das darin beschriebene „Vereinte Deutschland“ nicht hergestellt worden ist, konnte der sogenannte „2+4-Vertrag“ nicht rechtwirksam ratifiziert werden. Er ist somit nie in Kraft getreten.
Im Ergebnis der Vorgänge von 1990 besteht bis zum heutigen Tage keine Friedensregelung zwischen den sogenannten „Siegern“ des sogenannten „zweiten Weltkrieges“ und dem Deutschen Reich.
Somit ist völkerrechtlich der Kriegszustand nie beendet worden.
Die Tatsache, dass die „BRD“-Machthaber, einschließlich die gleichgeschalteten „BRD“-Medien, gebetsmühlenartig herumposaunen und auch in Schulen unseren Kindern vorgelogen wird, der „2+4-Vertrag“ sei ein Friedensvertrag, ist ein sehr anschauliches Beispiel dafür, wie die Menschen in Deutschland gezielt verdummt und manipuliert werden.
2.) Die Wiedervereinigung hat nie stattgefunden und ist daher eine infame Lüge.
Im ursprünglichen Artikel 23 des GG hieß es:
“Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Gross-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen”.
Am 29.09.1990 wurde dieser Passus ersatzlos aus dem Grundgesetz gestrichen.
Am 03.10.1990 fand der Beitritt (Wiedervereinigung Deutschlands) der ehemaligen mitteldeutschen Gebiete (genannt DDR) statt. Zu diesem Zeitpunkt gab es den Artikel 23 GG im Grundgesetz aber schon gar nicht mehr.
Mit anderen Worten: Das Grundgesetz ist in den neuen Bundesländern nie in Kraft getreten, da der Passus – “In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen” – am 29.09.1990, also 4 Tage vor dem Beitritt der neuen Bundesländer, bereits ersatzlos gestrichen war.
All diese Fakten sind natürlich auch den Schwerkriminellen von der CDU und auch allen anderen Verbrecher-„Parteien“ bekannt. Parteien (Unterschiede) werden der deutschen Bevölkerung übrigens auch nur vogegaukelt, da alles ein und dieselbe braune Brühe ist.
Mit freundlichen Grüßen:
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