Atomkraft: Das wissen die Wenigsten!

15. Juni 2012

 

 

Wieder einmal haben wir Erschütterndes von der Atomkraft zu berichten und wieder einmal geht es um Vertuschen und Verschweigen.

Das Gefährliche ist bekanntlich die radioaktive Strahlung. Unter Radioaktivität versteht man den Zerfall von Atomkernen unter Ausstoß radioaktiver Strahlung und Umwandlung zu anderen Kernen.

Wird von dieser gesprochen, ist stets und immer nur von Alpha- Beta- und Gammastrahlung die Rede. Eine Strahlungsart wird dabei stets außer Acht gelassen:

Die Neutronenstrahlung

 

Entstehung der Neutronenstrahlung in einem Kernkraftwerk:

Um die Kettenreaktion in einem Atomreaktor zu starten, braucht man freie Neutronen. Diese strahlt zum Beispiel Beryllium ab, wenn man es mit Alpha-Teilchen beschießt.

Dringt ein Alpha-Teilchen in einen Beryllium-Kern ein, so entsteht ein instabiles Kohlenstoff-Isotop mit 13 Kernbausteinen (6 Protonen und 7 Neutronen). Einen stabilen Zustand erreicht der Kern dadurch wieder, dass er ein Neutron abstößt. Genau dieses ist der gefährliche Strahler.

Die Neutronenstrahlung stellt neben der Alpha-, Beta- und Gammastrahlung eine Sonderform der Strahlungstypen dar und spielt bei der Nutzung der Kernenergie also eine entscheidende Rolle.

Was bedeutet das?

Das bedeutet, dass sich sowohl Kraftwerkspersonal, als auch Begleitpersonal von Castor-Transporten einer erheblichen Gesundheitsgefahr aussetzen! Doch auch für jeden anderen droht die Gefahr, der sich zu nahe an Kraftwerken und gefüllten Castor- Behältern aufhält.

Die Ursache der Gefährdung – und damit auch der Grund für ein Aufenthaltsverbot – sind die Neutronen.

Die drei Strahlungsarten Alpha- Beta- und Gammastrahlung sind sozusagen Schulbuchstandard. Die drei lassen sich durch Abstand von der Strahlungsquelle einigermaßen beherrschen, vorausgesetzt, dass die strahlende Materie eingekapselt ist und sich nicht frei im Raum bewegt.

Bei der Neutronenstrahlung ist das allerdings anders!

Das besondere an dieser Art der Strahlung ist, dass Neutronen die umschließende Hülle durchdringen kann. Aber nicht nur das! Diese Neutronen können andere Materie radioaktiv machen. Man nennt das auch „Neutronenaktivierung.“

Mit anderen Worten: Es entstehen neue radioaktive Stoffe, wo vorher keine waren. Diese dann entstehenden Stoffe – die ja nicht eingekapselt sind – sind im Raum frei beweglich.

Diese Stoffe kann die belebte Umwelt – und natürlich auch der atmende Mensch – aufnehmen. Dann strahlen die Stoffe direkt in den Körperzellen. Dauerbeschuss von innen sozusagen.

Wenn radioaktive Stoffe im Körper mehr oder minder fest eingebaut werden, wird´s höchst gefährlich für die Gesundheit, wie zum Beispiel bei starkem Knochenwachstum. Deshalb sind gerade Kinder besonders strahlungsgefährdet.

Erschwerend kommt hinzu, dass für die biologische Wirksamkeit nicht einfach eine Maßzahl angegeben werden kann. Schäden in der zweiten oder dritten Generation beispielsweise lassen sich auf diese Weise nicht erfassen.

Die Kernkraftwerksbetreiber erzählen natürlich, dass es keine ursächlichen Zusammenhänge gäbe.

Mit den üblichen Verdächtigen, Alpha-, Beta- und Gamma-Strahlung, hat die Verstrahlung der Umwelt wohl wirklich nichts zu tun. Wohl aber mit der Neutronenstrahlung!

 

 

Da müssen wir die Mitarbeiterin der Atomlobby leider enttäuschen. Wasser schirmt zwar die gängigen Strahlungstypen mehr oder weniger gut ab, nicht aber Neutronen. Da Neutronen elektrisch neutral sind, hat Neutronenstrahlung in Materie eine hohe Durchdringungskraft.

 

 

Neutronenstrahlung durchdringt Materie im Allgemeinen also leicht, weil ihre Wechselwirkung nur mit den Atomkernen, nicht aber mit der Elektronenhülle erfolgt.

Abschirmungen gegen Neutronenstrahlung wirken im Grunde nur durch eine Kombination mehrere Materialien. Wasser allein macht die Neutronen nur langsamer – nicht aber unschädlich. Zu vergessen ist auch nicht, dass Neutronenstrahlung immer auch mit der Entstehung von Gammastrahlung einhergeht, die ihrerseits abgeschirmt werden muss.

Die Wirkung eines Moderators wie Wasser ist übrigens abhängig von seiner Temperatur. Bei den Temperaturen im Reaktor oder in einem Abklingbecken gilt: Je heißer das Wasser wird, desto niedriger ist seine Dichte und somit die Wirkung.

Wenn man sich täglich in der Nähe vermeintlich „abgeschirmter“ radioaktiver Stoffe aufhält, kann das unschöne Folgen haben.

Neutronen zeigen im Niedrigdosisbereich einen sogenannten inversen Dosis- und Dosisleistungseffekt. Das bedeutet: Die biologische Schädigung ist größer, wenn die gleiche Dosis über einen längeren Zeitraum bei niedrigerer Dosisleistung erfolgt. Genau das ist bei Mitarbeitern von Kernkraftwerken der Fall, weil sie den Neutronen jeden Tag ausgesetzt sind.

Doch hören wir, was uns die Lügenbaronin noch mitzuteilen hat:

 

 

Ach wie „beruhigend“. Die Gefahr, dass ein solches Abklingbecken nicht mehr genug Wasser beinhaltet, gibt es also gar nicht. Interessant! Was war denn dann mit Block 4 des KKW Fukushima, wo genau das passierte?!!

Außerdem verweisen wir auf einen Vorfall aus dem Jahre 2010 im KKW Philippsburg 2!

Wegen eines verkanteten Stöpsels waren dort 270.000 Liter Wasser aus dem Abklingbecken abgeflossen. Wäre der Füllstand um weitere 6 Zentimeter gesunken, wäre eine vollständige Kühlung nicht mehr möglich gewesen und die Katastrophe vor der Haustür.

Man benötigt also noch nicht einmal ein abstürzendes Sportflugzeug – schon gar keine abstürzende Verkehrsmaschine. Ein simpler, verkanteter Stöpsel in einem Abklingbecken kann schon ausreichen, um Deutschland zu einem Niemandsland mit Millionen Leichen zu machen!

Zurück zur Neutronenstrahlung

Für Personen, die sich vorübergehend in radioaktiven Belastungsbereichen aufhalten, an denen die Aufenthaltszeit nicht mehr als 250 Stunden pro Jahr beträgt, ist ein Grenzwert von 20 Mikrosievert pro Stunde einzuhalten. Dazu gehören z.B. Kraftwerks- und Bahnangestellte oder Polizisten.

Berechnet man die Strahlenbelastung durch einen typischen Castor-Behälter nach der geltenden Strahlenschutzverordnung, so wird dieser Grenzwert, je nach Art der Beladung, aber erst in einer Entfernung von 20 bis 35 Metern unterschritten.

Das bedeutet, dass Bahnpersonal oder Polizeibeamte, als auch Castor-Gegner und zufällig Anwesende einem Castor nicht näher als 35 Meter kommen dürfen, wenn dieser mit abgebrannten MOX-Brennelementen (Mischoxidelementen; meist bestehend aus Uran- und Plutoniumoxiden) beladen ist.

Auch für die normale Wohnbevölkerung ist das von Bedeutung!

Nach der Strahlenschutzverordnung ist für die Bevölkerung ein Grenzwert von 300 Mikrosievert pro Jahr einzuhalten. Bei kontinuierlicher Bestrahlung entspricht dies 0.034 Mikrosievert pro Stunde.

Dieser Grenzwert wird für einen mit abgebrannten MOX-Brennelementen beladenen Castor aber erst in einer Entfernung von über 350 Metern unterschritten!

Damit ist die Gesundheitsgefährdung für Anwohner oder sich zufällig in der Nähe von Castor-Behältern aufhaltenden Personen keinesfalls unerheblich.

Übrigens! Die Polizisten, die Atomtransporte begleiten, haben keine spezielle Schulung zum Umgang mit offenen Strahlern. Sie wissen nichts über die Beschaffenheit von Castoren.

Die Atommüllbehälter, die z.B. 2008 in Dannenberg angekommen sind, wiesen deutlich mehr Neutronenstrahlung auf, als die früheren Castor-Behälter.

Es wurde gemessen, dass die Strahlung noch in 14 Meter Entfernung 500-mal höher, als die zuvor gemessene Neutronenhintergrundstrahlung war.

Sie ergab, dass die Neutronenhintergrundstrahlung (natrürliche Belastung) am Verladekran vor der Ankunft des Transports bei etwa 0,009 Mikrosievert pro Stunde lag.

Nach der Ankunft zeigte das Messgerät 4,8 Mikrosievert pro Stunde an. Das sind 40 Prozent mehr als beim Castor-Transport 2005. Wer sich in direkter Nähe der Behälter aufhielt, erreichte innerhalb von wenigen Stunden die zulässige Jahresdosis.

Die Belastung des Begleitpersonals, der Anwohner und der Demonstranten ist unverantwortlich!

Die Menschen müssen davor geschützt werden – man darf sie nicht einfach unnötig erhöhter Strahlung aussetzen. Das muss das Bundesamt für Strahlenschutz sicherstellen – ansonsten handelt es fahrlässig.

Der absolute Oberkracher wie immer zum Schluss

Die Atomlobby bedient sich des Tricks, sehr effizient zu lügen, ohne die Unwahrheit zu sagen, indem man gewisse Dinge, wie die Neutronenstrahlung, einfach verschweigt. Doch es kommt noch viel erschütternder!

Um Atomkraftwerke wurde eine Häufung von Krebsfällen, insbesondere und logischerweise bei Kindern festgestellt. Was die Atomlobby und vermeintliche „Forschungsinstitute“ dazu sagen, ist wirklich absolut jenseits jedes noch Erträglichen!

 

 

Für den Leiter des Kinderkrebsregisters an der Uni Mainz (Peter Kaatsch) ist es zum Schämen bereits zu spät. Solche gekauften Lobbyisten kann man nur noch verhaften und wegsperren!

Dieser Mann lügt und verschweigt zum Wohle der Kernkraftwerksbetreiber, auf Kosten des Lebens von Säuglingen und Kindern!

In dem letzten Video-Clipper dieses Beitrages werden weitere Lügen der Uni Mainz, Abteilung Kinderkrebsregister heraus gestellt:

 

 

Unterstützung der Kernkrafwerksbetreiber durch Lügen und Verschweigen, auf Kosten des Lebens von Säuglingen und Kindern. Wie abgrundtief pervers muss man dazu eigentlich sein?!

All dies´ unter den Augen der vom Volke gewählten, sogenannten „Bundesregierung“, egal ob die nun aus CDU und FDP, CDU und SPD, oder aus SPD und Grünen bestanden hat!

Darüber sollte jede und jeder einmal ausführlich nachdenken!

 

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