Das Märchen vom Bluthochdruck und anderen Krankheiten

19. Dezember 2017

 

 

Dieser Artikel klärt über die Hintergründe des riesigen Wirtschaftszweigs der Bluthochdruckpatienten auf.

Etwa die Hälfte der Patienten in Deutschland sind Bluthochdruck-Patienten und bekommen blutdrucksenkende Mittel.

Das ändert natürlich nichts an den Gründen für den hohen Blutdruck, sondern nur die Anzeige des Messgerätes. Ohne die Beseitigung der Gründe selbst kann der Mensch aber nicht gesunden.

Wir erklären in diesem Artikel die vielfachen Gründe für das „Krankheitsbild Bluthochdruck“ und zeigen konkrete Lösungen auf, die mit ganz natürlichen Mitteln zur Heilung führen – nicht nur beim Blutdruck!

Die Studie mit dem Mega-GAU-Ergebnis

Kurz und knapp: Die anti-hypertensive Behandlung von Patienten mit leichter Hypertonie (Stadium 1) zeigt keinen Nutzen.

Was heißt das? Und was heißt „leichte Hypertonie“?

Insgesamt wurden die Daten von vier randomisierten, doppelblinden, Plazebo kontrollierten, klinischen Studien nachanalysiert.

Diese vier Studien umfassten 8912 Patienten mit „leichtem“ Bluthochdruck (Hypertonie).

Dies sind Patienten mit einem Blutdruck, der zwischen 140 und 159 mmHg systolisch und 90 und 99 mmHg diastolisch liegt.

Man beachte, dass man hier bereits weit von der „Gold-Regel“ von 120/80 mmHg entfernt ist.

Diese Patienten wurden über einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren behandelt.

Ergebnis: Keine Reduktion der Mortalität aufgrund der Behandlung. Keine Reduktion koronarer Herzkrankheiten und der Schlaganfälle.

Es ist daher notwendig, dass es zu einem dramatischen Umdenken bei der Behandlung der leichten Hypertonie seitens der Schulmedizin kommt.

Die Kassen bezahlen ganz oder teilweise die Medikamente, die Arztkosten, Labor und so weiter. Und dieser ganze Aufwand für nichts und wieder nichts.

In Sachen Nebenwirkungen verhält es sich so, dass in den untersuchten Studien rund 9 Prozent der Patienten die Therapie wegen der Nebenwirkungen vorzeitig abbrechen musste.

Die „Grenzwerte“

Die sogenannten „Grenzwerte“ sind überaus grenzwertig, weil absolut beliebig.

So kann man erfahren, dass die alten „Grenzen“ mal wieder verschoben worden sind. Es lässt sich auch etwas über die Geschichte dieser „Grenzwerte“ erfahren und wie sie entstanden sind.

Spätestens hier sollte allen klar werden, warum diese „Grenzwertbestimmung“ nichts mit Wissenschaft und Evidenzbasiertheit zu tun haben kann.

Bei den Schweizern lesen wir, dass die Grenzwerte (zumindest für die Schweiz) von der Schweizerischen Hypertonie-Gesellschaft ermittelt wurden und werden.

Deren Sekretariat aber wird von der Firma Roche betrieben, die an einem schön niedrigen Grenzwert interessiert ist, um so möglichst viele behandlungsbedürftige Kunden zu schaffen.

Wir erfahren, dass die willkürliche Senkung des „behandlungsbedürftigen Grenzwerts“ auf 140/90 mmHg auf einen Schlag die Kundenanzahl der Pharmaindustrie und Ärzte verdoppelte.

Fazit

Die Schulmedizin wird wieder einmal von ihren eigenen Forderungen auf der Standspur überholt. Wenn wir nach einem nicht evidenzbasierten Medizinsystem suchen, dann ist die Schulmedizin der einsame Spitzenreiter.

Wie so oft im Leben gibt es aber auch Ausnahmen. Die Notfallmedizin kann man zum Beispiel als lobenswerte Ausnahme bezeichnen, denn die gibt keine Richtlinien für die Behandlung eines Blutdruckwerts von 141/92 heraus.

Wer sich aber vertrauensvoll auf die Empfehlungen der Schulmedizin in Sachen Krebs-, Diabetes-, Bluthochdruck-Therapie usw verlässt, der könnte Gefahr laufen, eines Tages ein Fall für genau diese Notfallmedizin zu werden.

Diese Patienten sollten ihre Blutdruckpillen fortwerfen und stattdessen weitaus effektivere Maßnahmen ergreifen.

Sie tun gut daran, Ihr Gewicht zu normalisieren. Dies ist allgemein zu empfehlen, da Übergewicht zu einer Vielzahl, ebenfalls gefährlicher Folgeerkrankungen führen kann.

Integrieren Sie Bewegung in Ihren Alltag. Meiden Sie das Auto, wo es ein kleiner Spaziergang auch tut.

Etwas körperliche Bewegung und ausgewogene gesunde Ernährung hilft, um die Ursachen für Bluthochdruck loszuwerden.

Insbesondere bei der Ernährung ist darauf zu achten, dass die Nahrungsmittel möglichst keine Giftstoffe enthalten.

Obst, Gemüse und Getreide sind oftmals mit Pestiziden und Herbiziden, wie zum Beispiel mit Glyphosat kontaminiert.

Verzichten Sie auf Fertigprodukte, denn die enthalten in fast allen Fällen viele gesundheitsschädliche Stoffe.

Fast alle Wurst- und Schinkenprodukte sind mit Nitritpökelsalz versetzt, was gesundheitliche Schäden auslösen kann, da Nitrit stark giftig ist.

Hinzu kommen weitere Salze, die mit Industriemüll versetzt worden sind, wie das sogenannte „jodierte Speisesalz“, oder auch fluoridierte Salze.

Leider begnügt sich die Lebensmittelmafia nicht mit diesen gesundheitsschädlichen Stoffen, sondern packt auch gleich noch Unmengen an synthetischen Emulgatoren, Stabilisatoren, künstlichen Farbstoffen und bedenkliche „Aromen“ in die Produkte.

Solche Giftcocktails jeden Tag, von morgens bis abends, und Sie brauchen sich nicht zu wundern, wenn sich Ihr Blutdruck destabilisiert oder Sie womöglich schon in relativ jungen Jahren das erste Mal in einer Reha-Klinik liegen, um sich von Krebs, einem Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erholen.

Zum Abschluss noch ein kleines Video über die Machenschaften der Ärzte- und Pharmamafia:

 

                                                                                                                                
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Vorsicht Arzt! Organspender könnten gefährlich leben

6. Mai 2015

 

Vorsicht Arzt! Organspender könnten gefährlich leben

 

Dass es kriminellen Organhandel gibt, ist nichts Neues und so ziemlich jeder und jedem bekannt. Wie kriminell geht es da allerdings tatsächlich zu?

Ärzte sollen Organ-Empfänger auf den Wartelisten nach oben manipuliert haben. Dabei ist das nur die Empfängerseite.

Noch viel skandalöser geht es auf der Spenderseite zu: Die Tests zur Feststellung des „Hirntodes“ können ihn selber herbeiführen.

Reden wir hier von Mord?

Diesen Tag wird Renate Greinert wohl nie vergessen. Nach einem schweren Verkehrsunfall wird ihr Sohn Christian in eine Klinik geflogen.

Während sie glaubte, dass ihrem Sohn geholfen wird, galten die ärztlichen Bemühungen in Tatsache bereits anderen.

Man versuchte sein Leben zu erhalten, um mit seinen lebenden Organen andere Menschenleben zu retten. Die Untersuchungen und Medikamente galten nicht ihm, sondern anderen.

Man hinderte ihren Sohn zunächst am Sterben, da nur die Übertragung von lebenden Organen den erhofften Erfolg für andere bringt.

Der konstruierte „Hirntod“

Voraussetzung für die Organentnahme ist die rechtliche Konstruktion des „Hirntodes“.

Diese Konstruktion soll das Paradoxon auflösen, das darin besteht, dass man einerseits einem lebenden Menschen natürlich keine Organe entnehmen darf, die Organe eines Toten aber in der Regel wertlos sind.

Also erfand man den Hirntod, bei dem der Mensch angeblich irreversibel geschädigt, aber noch am Leben ist.

Motto: So tot wie nötig, so lebendig wie möglich (Professor Franco Rest).

Der Schlüssel zur Feststellung des Hirntodes ist die Hirntoddiagnostik.

Die wichtigsten Voraussetzungen sind zwei klinische Untersuchungen, zwischen denen mindestens zwölf Stunden liegen müssen.

Unglaublich, aber wahr: Dazu gehören Tests, die den Patienten umbringen können.

„Bei meinem Sohn wurde dreimal die „klinische Hirntoddiagnostik“ vorgenommen“, berichtet Renate Focke. Ihr Sohn hatte 1997 einen schweren Verkehrsunfall.

Zu einer klinischen Untersuchung gehören Reize mit Instrumenten, das Setzen von Schmerzreizen, indem der Untersuchende mit einer Nadel in die Nasenscheidewand sticht und indem vier Grad kaltes Wasser in die Ohren gespült wird.

Es leuchtet wohl ein, dass solche „Reize“ einem Intensivpatienten kaum gut tun und ihn weiter destabilisieren können, erst recht, wenn die Prozeduren zwei bis drei Mal durchgeführt werden.

Tauchgang auf der Intensivstation

Vier Grad kaltes Wasser im Gehörgang ist nämlich ein sehr interessanter „Test“, denn es handelt sich nicht um irgendeinen „Reiz“.

Für das Gehirn ist es das Signal, dass der Mensch in eiskaltes Wasser gefallen ist – denn sonst würde ja nicht der Gehörgang volllaufen.

Da dies häufig mit dem Verlust des Gleichgewichtssinns und der Orientierung einhergeht, ist dies ein Schock für das Gehirn.

Eiskaltes Wasser im Gehörgang ist daher auch an jenem Schock beteiligt, den Menschen erleben, wenn sie in eiskaltes Wasser fallen.

Dabei können Menschen mit Vorerkrankungen bösartige Herzrhythmusstörungen erleiden, so der Notfallmediziner Professor Manfred Blobner über die Gefahren von Eisunfällen.

Sehr wahrscheinlich kann durch das Wasser im Gehörgang auch der sogenannte „Tauchreflex“ ausgelöst werden, denn natürlich ist ein wassergefüllter Gehörgang Anzeiger für das Untertauchen.

Beim Tauchreflex wird durch eine Stimulation des Parasympathikus die Atmung zum Stillstand gebracht, der Herzschlag verlangsamt und der Blutkreislauf zentralisiert.

Doch ist das noch gar nichts. Das eigentlich Interessante ist der „Apnoe-Test“, der im Zusammenhang mit dem „Waterboarding“ das Ertrinkungserlebnis perfekt macht – sozusagen das „Waterboarding“ für Schwerverletzte.

Kurz: Man „testet“ eben mal, ob der Patient auch ohne künstliche Beatmung weiteratmet.

„Dabei wird dem Patienten die künstliche Beatmung für bis zu zehn Minuten entzogen, um feststellen zu können, ob er selbstständig zu atmen beginnt“, berichtet die betroffene Mutter Renate Focke in einer Abhandlung über „Die verschwiegene Seite“ der Organspende.

Diese Untersuchungen und Tests beeinträchtigt nach Aussage von Ärzten eindeutig die mögliche Erholung eines hirnverletzten Patienten und kann sogar den Tod herbeiführen.

Je nachdem, wie diese „Untersuchungen“ durchgeführt und konfiguriert werden, bewegen wir uns hier mindestens schon mal ganz nahe am Mord, denn bekanntlich erleidet das Gehirn schon nach wenigen Minuten ohne Sauerstoff irreparable Schäden.

Wenn man bis zu zehn Minuten wartet, ob nach dem Aussetzen der künstlichen Beatmung eine Spontanatmung einsetzt, heißt das, dass man das Gehirn absterben lässt.

Bei einem Patienten, dem man dreimal hintereinander bis zu zehn Minuten die Luft entzogen hat, kann man natürlich leicht einen „Hirntod“ diagnostizieren.

Der „Hirntod“ könne durch „Behandlungsfehler“ entstehen oder bei „Schwellenpatienten“ gar bewusst herbeigeführt werden, warnt Dr. Achim Jaeckel vom Deutschen Medizin Forum.

Die Lizenz zum Ausschlachten

Wird das Gehirn dadurch nicht geschädigt (zum Beispiel, weil die Atmung rechtzeitig einsetzt), fehlt damit unter Umständen eine weitere wichtige Lizenz zum Töten, nämlich die „Nulllinie“ auf dem Elektroenzephalogramm (EEG) – also der Beleg, dass das Gehirn nicht mehr arbeitet.

Neben den oben genannten Untersuchungen ist nämlich vor allem das Elektroenzephalogramm – die Aufzeichnung der Hirnströme – die Lizenz zum Ausschlachten.

Das EEG ist zum Beispiel vorgeschrieben, wenn zwischen den beschriebenen klinischen „Tests“ weniger als zwölf Stunden liegen.

Natürlich kann ein EEG auch unabhängig davon zum Beweis des Hirntodes abgenommen und herangezogen werden.

Können die Ärzte im Rahmen der oben dargestellten Torturen (oder danach) ein EEG mit Nulllinie vorweisen, müssen sie im Wesentlichen nur noch die Angehörigen überreden, der Organentnahme zuzustimmen.

Meistens ist es ziemlich leicht, die unter Schock stehenden Hinterbliebenen zu bequatschen und mit moralischen Argumenten unter Druck zu setzen, wobei es natürlich heißen muss: „die mutmaßlichen Hinterbliebenen“, denn noch ist der Mensch ja nicht tot. Getötet wird er erst durch die Organentnahme.

„Der Organismus stirbt während der Operation (Explantation) im Rahmen der Kochsalzdurchspülung des Kreislaufsystems ab“, sagte einst der Hirnforscher Prof. Dr. Detlef Linke aus Bonn. „Es gibt Philosophen, die dies als Mord bezeichnet haben“.

Nicht nur Philosophen, sondern auch Ärzte wie der britische Kardiologe und Dozent Dr. David Evans sagen klipp und klar: „Organentnahme ist Mord“, und zwar weil 60 Prozent der angeblich Hirntoten wieder zu Bewusstsein kommen könnten.

Wo ist das EEG?

Spannend ist auch, dass immer wieder EEG-Dokumente verschwinden.

„Irgendwann wurden wir aus dem Zimmer geschickt. Man wollte ein EEG ableiten«, erinnerte sich die betroffene Mutter Renate Greinert (die übrigens ein Buch über die Organspende und den Tod ihres Sohnes geschrieben hat).

„Außerdem wartete man auf ein Team von Neurochirurgen. Die 20-minütige Hirnstrommessung dauerte anderthalb Stunden.“

Die Frage ist nun, warum die Angehörigen für die Abnahme eines EEG eigentlich das Zimmer verlassen müssen – und siehe da: „Das EEG existiert nicht mehr. Dafür befindet sich in Christians Akte ein schnell aufgezeichnetes EKG“.

Ein Einzelfall? Keineswegs!

Etwas Ähnliches hat auch Renate Focke erlebt. Ihr Sohn Arnd hatte, wie schon erwähnt, im Herbst 1997 einen schweren Unfall und musste noch am Unfallort beatmet werden.

In der Klinik wurde angeblich „ein schweres Schädel-Hirn-Trauma“ festgestellt. Erst mehrere Jahre nach der Organentnahme und Hunderte von Albträumen später hatte Frau Focke die Kraft, von der Klinik die Akten anzufordern und sie durchzuarbeiten.

Bei der Aktendurchsicht stellte sie fest, dass die beiden erwähnten klinischen Untersuchungen nicht im Abstand von zwölf, sondern von knapp drei Stunden vorgenommen worden waren.

Im Bericht der Klinik sei auch von einem Nulllinien-EEG die Rede, „das angeblich bei meinem Sohn abgenommen wurde.

Im entscheidenden Dokument, dem „Hirntodprotokoll“, ist jedoch kein Nulllinien-EEG aufgeführt. Auch in den Akten fanden sich keine EEG-Aufzeichnungen“, so Focke.

Die Organentnahme hätte nach dem Protokoll demnach gar nicht durchgeführt werden dürfen.

Das heißt aber: Ohne ordentlichen Nachweis des „Hirntodes“ ist der Mensch nicht einmal nach der umstrittenen Definition des „Hirntodes“ tot.

Einem lebenden Menschen die Organe zu entnehmen, kann wohl kaum anders als mit Mord bezeichnet werden.

Potenzielles Schlachtvieh

Frau Focke entdeckte aber noch weitere Unregelmäßigkeiten. So hatte ihr Sohn einem Gutachten zufolge nach einer ersten (kurativen) Operation noch zu viel Narkosemittel im Blut.

Da das Narkosemittel die Gehirnfunktionen verändert, ist eine Beurteilung des Hirntodes noch nicht möglich.

Die Organentnahme wurde aber dennoch, ohne weitere Beurteilung vorgenommen.

Dem sogenannten „Narkoseprotokoll“ durfte die schockierte Mutter schließlich entnehmen, dass ihr Sohn zwar Mittel zur „Muskellähmung“ bekam, aber keine Betäubung und keine Schmerzmittel erhielt – und das, obwohl der „Hirntod“ offenbar nicht ausreichend dokumentiert worden war, wobei auch dann niemand wüsste, ob das Gehirn nicht noch schwerste Schmerzen empfinden kann.

„Bei Organentnahmen wurden immer wieder Hautrötungen, Schwitzen, Blutdruckanstieg und Abwehrbewegungen beim Einschnitt in den Körper festgestellt“, berichtet Frau Focke.

Das sind bei anderen Operationen Anzeichen für Schmerz. Nur bei „hirntoten“ Organspendern werden sie als „bedeutungslose Reaktionen“ angesehen.

„Die Vorstellung, dass mein Sohn bei lebendigem Leibe ohne Rücksicht auf noch mögliche Schmerzempfindungen ohne Vollnarkose explantiert wurde, ist unerträglich“, so Focke weiter.

Die Muskelrelaxanzien bewirken lediglich, dass sich der Patient bei Schmerzen nicht mehr bewegen kann, denn das stört schließlich beim Schnippeln.

Natürlich ist es nur logisch, dass es in der Transplantationsmedizin nicht nur „Unregelmäßigkeiten“ auf der Spenderseite gibt.

Ein Medizinbetrieb, der auf der Empfängerseite manipuliert, manipuliert natürlich auch auf der Spenderseite, und das ist häufig gleichbedeutend mit glattem Mord.

Entweder wird beim „Hirntod“ ein wenig nachgeholfen, oder ein Mensch, der in Wirklichkeit gar nicht „hirntot“ ist, wird zur Tötung durch Organentnahme freigegeben.

Was aber ergibt es für einen Sinn, einen Patienten sterben zu lassen oder zu töten, um einen anderen zu retten? Medizinisch natürlich gar keinen.

Den Unterschied macht allein das Geld! Für Transplantate fließen horrende Summen.

„Der Markt der Transplantations- und Pharmaindustrie ist Milliarden von Euro schwer“, schreibt der Sachbuchautor Richard Fuchs.

Allein der Markt für so genannte „Immunsuppressiva“, die die Abstoßung des fremden Organs unterdrücken, umfasse jährlich 1,6 Milliarden Euro.

Die Fallpauschalen für Transplantationen hätten 2011 je nach Organ und Aufwand zwischen 18.000 und 215.000 Euro gelegen. Nicht selten kommt es wegen Abstoßung zu weiteren Transplantationen.

Zu fragen ist auch: Warum werden Menschen, die für tot erklärt werden, eigentlich festgeschnallt, bevor die Organe entnommen werden?

In dem Buch “Das Gegenteil ist wahr” von Johannes Jürgenson, wird ein Medizin-Fachanwalt zitiert: “Den Hirntod gibt es nicht. Das ist eine Erfindung der Transplantationsmedizin”.

Kurz und knapp: Die Organspende, zu der immer mehr Menschen gedrängt werden sollen, ist für die Spender und ihre Angehörigen nichts anders als ein Albtraum.

Sie sind der Transplantationsmedizin weitestgehend wehrlos ausgeliefert und die Organmafia reibt sich die Hände.

Jeder Organspender ist potenzielles Schlachtvieh.

                                                                                                                                
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