Im hiesigen Land (Deutschland genannt) laufen täglich Multimillionen Menschen durch die Gegend, und die meinen dies und glauben das.
So wurde auch stets geglaubt, dass sogenannte „Bundestagswahlen“ tatsächlich Wahlen wären. Tatsächlich handelt es sich lediglich um Scheinwahlen, denn zu wählen gibt ´s da nichts, da alles ein und dasselbe ist.
Echt alles Nachfolgenazis?
Ja. Erwiesenermaßen alles Nachfolgenazis. Erwiesenermaßen darum, da nach 1956 bisher ausnahmslos jede deutsche Scheinregierung verbotene Nazigesetze angewendet hat, die bis zur Sekunde bekanntermaßen sogar noch immer angewendet werden!
Um diesbezüglich etwas zu nennen: Einkommensteuergesetz und Gewerbesteuergesetz.
Beide Gesetze stammen aus den 1930er Jahren, also aus der allertiefsten Nazizeit. Beide Gesetze wurden von den Siegermächten, um genauer zu sein, von Dwight D. Eisenhower, nicht nur für ungültig erklärt, sondern deren Anwendung verboten!
Seltsamerweise wurden diese verbotenen Nazigesetze auch weiterhin angewendet und zwar bis zur Sekunde!
Jede einzelne sogenannte „Regierung“ des hiesigen Landes, nach 1956, hat diese verbotenen Nazigesetze angewendet und keine einzige sogenannte „Opposition“ hat dem jemals widersprochen oder darauf hingewiesen, dass hierzulande noch immer verbotene Nazigesetze angewendet werden!
Ergo: Alles, was da 2017 zur Scheinwahl steht, ist definitiv und eindeutig Nachfolgenazigesindel.
Sowas scheinwählt man nicht – sowas hat man zutiefst zu verachten und aus dem Verkehr zu ziehen!
Ach… übrigens! Da wird ´s ja mal wieder wie immer auch so einige Leutchen geben, die nicht wahr haben wollen, dass Kanzlerschauspielerin Angela Merkel ein Nachfolgenazi ist, oder überhaupt jemals etwas mit Nazis zu tun gehabt haben könnte.
Diese Leutchen, die das ja alles gar nicht wahr haben wollen, werfen dann doch bitte mal einen Blick auf das nun Folgende:
Es darf gar keine Wahlen geben
Das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ hat am 25.07.2012 unter diesen Aktenzeichen > BVerfG, 25.07.2012 – 2 BvF 3/11; 2 BvR 2670/11; 2 BvE 9/11 < etwas verkündet.
Demnach steht nunmehr endgültig fest, dass das „Bundeswahlgesetz“ ungültig ist und dass seit dem 07.05.1956 noch nie ein legitimierter Gesetzgeber am Werk war – somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1956 ungültig und nichtig sind.
Da nicht rechtsgültig Gewählte, also Nichtgewählte keine Gesetze erlassen dürfen, bleibt die Situation wie sie war: Nichtig, sowie ungültig und damit illegal!
Nun wird von Seiten der deutschen politkriminellen Nachfolgenazis befürchtet, dass sich Russland in die Wahlen einmischt und „Hacker“ darauf ansetzt. Allerdings muss man sich fragen, was es bei illegalen Wahlen, die sowieso nichtig sind, zu „hacken“ gibt, außer, dass es einem größeren Leserkreis und Publikum bekannt wird, was hier eigentlich los ist!
Kurzum: Auch die sogenannte „Bundestagswahl“ 2017 ist rechtswidrig und somit schon jetzt ungültig und nichtig!
Haben Sie sich schon mal gefragt, warum und wie hierzulande scheingewählt wird? Die folgende Illustration beantwortet diese Frage zwar nicht umfassend, aber dennoch gar nicht mal so schlecht:
Die Menschen des hiesigen Landes leben in einer gewaltigen Illusion, denn hierzulande ist im Grunde nichts so, wie es zu sein scheint, was der bisherige Teil dieses Artikels ja bereits mehr als deutlich bewiesen hat.
Große Teile der Bevölkerung sind davon überzeugt (denn ´was anderes hat man diesen ja nie mitgeteilt), dass hierzulande alles mit rechten Dingen zuginge…
– dass das hiesige Land ein Sozial- und Rechtsstaat sei…
– dass man ja Steuern zahlen müsse…
– dass es staatliche Finanzämter gebe…
– dass es einen Rundfunkstaatsvertrag geben würde…
– dass man hierzulande rechtsgültig verheiratet sein kann…
– dass es Beamte geben würde…
– dass die Polizei „dein Freund und Helfer“ sei…
– dass Gerichte staatliche Organisationen seien…
– dass Richter anständige Leute wären…
– dass OWIG, ZPO, STPO, GVG usw. gültiges Recht seien…
– dass sogenannte Politiker im Sinne des Volkes handeln würden…
– dass es eine Bundesregierung geben würde…
– dass es befugte Gerichtsvollzieher geben würde…
– dass Rundfunk und Zeitungen faktengerecht informieren würden…
– und dass das ja alles schon immer so wahr.
Oh was für Trugschlüsse, denn nichts von alledem entspricht der Realität.
Tatsächlich, sowie bereits x-fach nachgewiesen, ist das hiesige Land kein Sozialstaat, denn sonst bräuchte es keine über 1000 Tafeln, damit bedürftige Menschen nicht verhungern.
Tatsächlich, sowie bereits x-fach nachgewiesen, ist das hiesige Land noch nicht einmal ein Staat, geschweige denn ein Sozialstaat, sondern bis zur Sekunde besetztes Gebiet.
Sie ahnen es sicher schon. Das hiesige Land ist selbstverständlich auch kein Rechtsstaat, denn hierzulande treten Justizkriminelle und deren Gehilfen das Recht mit Füßen, wo sie nur können. Näheres dazu folgt im späteren Verlauf dieses Artikels.
Man muss im hiesigen Land auch keine Steuern bezahlen, da erwiesen nicht ein einziges gültiges Gesetz existiert, welches das Zahlen von Steuern vorschreibt.
Das Einziehen von Steuern verstößt sogar gegen das Völkerrecht, denn in der HLKO heißt es in Artikel 46: Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.
An wen, glauben Sie, zahlen Sie Steuern? An den Staat? Geht nicht, denn das hiesige Land ist erwiesen kein Staat.
An wen also zahlen Sie Steuern? Hier kommt die Antwort: An Firmen! Und zwar an Firmen, mit welchen Sie nie einen Vertrag geschlossen haben.
„Aber das Finanzamt ist doch keine Firma!“
Doch. Ist es. Jedes sogenannte „Finanzamt“ ist eine Firma – und zwar eine eingetragene Firma. Siehe Bilder:
Man nennt diese Läden nur „Finanzamt“, um die Bevölkerung arglistig zu täuschen. Die soll nämlich glauben, dass es sich bei sogenannten „Finanzämtern“ um etwas Staatliches handeln würde. Das ist allerdings erwiesen nicht der Fall.
Tatsächlich handelt es sich um Firmen, in welchen kriminelle Angestellte, ohne auch nur ein einziges hoheitsrechtliches Befugnis zu besitzen, die ganze Bevölkerung belügen und beklauen – und das schon seit über 70 Jahren!
„Warum bezahle ich denn dann Steuern an diese Verbrecherbuden und Verbrecherbanden?!“
Das ist eine sehr gute Frage. Ja warum machen Sie das eigentlich? Hier kommt die Antwort: Weil Sie bisher gar nichts davon wussten – oder „weil das ja schon immer so war“ – oder „weil das ja alle machen“.
Sie sehen: auf ALLE ist absolut kein Verlass. Was alle machen, weil ´s ja schon immer so war, sollte man tunlichst nicht machen, denn dann ist man genauso die oder der Dumme, wie alle.
Was gibt ´s noch nich´? Ach ja! Einen Rundfunkstaatsvertrag gibt ´s nicht. Den kann es schon darum nicht geben, weil das hiesige Land nachgewiesen gar kein Staat ist.
Ergo: Auch sogenannte „Rundfunkgebühren“ zahlen Sie schon seit Jahren für die sprichwörtliche Katz´, denn auch dazu bestand nie eine Verpflichtung.
Das ganz Blöde dabei ist, dass Sie all diese Rundfunkgebühren an eine Firma zahlten, mit welcher Sie nie einen Vertrag geschlossen haben, aus welchem hervorgeht, dass Sie Rundfunkgebühren zu zahlen haben:
„Aber verheiratet bin ich doch wohl!“
Nein. Sind Sie nicht. Zumindest dann nicht, wenn die sogenannte „Trauung“ im hiesigen Land stattfand. Hierzulande kann man nicht rechtsgültig heiraten, denn die Sache ist nämlich die:
Was braucht man denn, wenn man rechtsgültig heiraten will? Richtig! Einen Standesbeamten – und da geht das Problem schon los, denn den gibt ´s hierzulande nämlich nicht.
„Wieso das denn nicht“?
Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass es in Deutschland nicht einen einzigen Beamten gibt.
„Na jetzt hört aber auf! Ich bin doch selbst ein Beamter!“
Nein. Sind Sie garantiert nicht, da der Beamtenstatus nachweislich bereits am achten Mai des Jahres 1945 ersatzlos abgeschafft wurde, was man in einer Beurteilung vom 17.12.1953 der Firma „Bundesverfassungsgericht“ selber nachlesen kann.
Aktenzeichen 1 BvR 147/52; Leitsatz Ziff. 2: Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.
Wieso „Firma Bundesverfassungsgericht“?“
Ganz einfach! Auch das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ ist lediglich eine lausige Firma, wie jedes andere hiesige „Gericht“ auch.
Übrigens! Die Stadt Hamburg ist auch eine eingetragene Firma, so wie alles im hiesigen Land eingetragene Firmen sind, wovon Sie mal dachten, dass es staatlich sei.
„Und warum ist die Polizei nicht mein Freund und Helfer?“
Ganz einfach: Weil es sich bei sogenannten „Polizistinnen“ und „Polizisten“ um nichts anderes, als um Straßenräuber, Diebe und Ganoven handelt, denn auch sogenannte „Polizeibedienstete“ sind keine Beamten, sondern lediglich Firmenangestellte, ohne ein einziges hoheitsrechtliches Befugnis.
„Wie jetzt? Die Polizei ist auch eine Firma?“
Na was denken Sie denn?! Aber ja ist die Polizei eine Firma. Jede einzelne verdammte Bullenbude des hiesigen Landes ist eine lausige, hochkriminelle Firma.
„Und warum lasse ich mich dann von denen ´rumschubsen und bezahle Knöllchen?“
Wieder eine sehr gute Frage. Kommen Sie selbst auf die Antwort, oder sollen wir helfen!? 🙂
„Und Gerichte sind auch Firmen und Richter sind gar keine anständigen Leute??“
Sie haben ´s erfasst. Die hiesigen sogenannten „Richter“ sind nichts anderes, als Justizkriminelle.
Die haben nämlich alle gar keine Genehmigung, überhaupt als Richter tätig sein zu dürfen, denn die Sache ist nämlich die:
Militärgesetz Nummer 2, Artikel V. 9:
Niemand darf ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden.
„Und was ist mit Gerichtsvollziehern? Was dürfen die denn?“
Na gar nix dürfen die. Wie denn auch? Sogenannte „Gerichtsvollzieher“ sind lediglich Angestellte oder selbstständige Freiberufler. Mehr nicht.
Sogenannte Gerichtsvollzieher sind der Logik und den Fakten folgend, keine Beamten – dürfen also absolut gar nichts, außer Sie vielleicht mal feste am Arsch lecken.
Übrigens! Können Sie sich denken, warum Sie in dem, wovon Sie mal dachten, dass es ein Arbeitsamt sei, als Kunde angesprochen werden, als ob Sie in einem Supermarkt wären?
Richtig! Weil ´s ne lausige Firma ist:
„Was ist mit Rundfunk und Zeitungen? Ich dachte immer, dass die mich informieren.“
Da haben Sie leider falsch gedacht, denn Rundfunk und Zeitungen waren noch nie dafür da, um Sie zu informieren, denn dann hätte man Sie wohl schon längst darüber informieren müssen, was wir gerade beweiskräftig mitgeteilt haben.
Aus Rundfunk und Zeitungen erfahren Sie darüber aber komischerweise rein gar nichts, was der Beweis dafür ist, dass Rundfunk und Zeitungen nichts damit zu tun haben, die Bevölkerung faktengerecht zu informieren.
Rundfunk und Zeitungen sind dafür zuständig, die Bevölkerung blöd zu halten, von wichtigen Dingen so weit wie möglich abzulenken, sowie die Menschen zu manipulieren, zu desinformieren und mit Werbung für irgendwelchen Mist vollzumüllen. Mehr nicht.
„Ja und die Politiker und die Bundesregierung? Was stimmt denn mit denen sonst noch so nicht?“
Die sogenannte „Bundesregierung“ ist im Grunde keine. Bei der sogenannten „Bundesregierung“ handelt es sich um Angestellte einer Verwaltung unter US-Administration.
Sogenannte „Politiker“ des hiesigen Landes und die sogenannte „Bundesregierung“ sind, wie oben schon erwiesen mitgeteilt, ein Haufen von Nachfolgenazis.
Dadurch wissen Sie nun eindeutig, was für ein Schwerverbrechergesindel im Reichstag hockt und „Bundesregierung“ und „Opposition“ spielt.
„Nicht zu fassen! Und was ist mit den ganzen anderen Gesetzen – OWIG, ZPO und so weiter? Jetzt erzählen Sie bloß noch, dass die alle ungültig sind!“
Aber gern. Die sind alle ungültig, denn die Sache ist mal wieder die:
Jedes Gesetz muss einen Geltungsbereich haben, sonst gilt es nicht. Diese wichtige Regel ist ausnahmslos. Das hat sogar die Firma Bundesverwaltungsgericht eindeutig mitgeteilt:
„Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.
Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
Hier dann gleich mal das Aktenzeichen dieser Aussage: BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147.
Fakt ist, dass die wichtigsten Gesetze keinen Geltungsbereich haben, denn diese wurden gestrichen.
Alle Gesetze die erlassen, geändert oder aufgehoben werden, werden in Bundesgesetzblättern (BGBl) veröffentlicht.
Es gibt 3 Bundesgesetzblätterteile. Teil 1 und 2 werden immer veröffentlicht. Teil 3 kann auf Anfrage (natürlich kostenpflichtig) erworben werden.
Man kann jederzeit auf http://www.bgbl.de im Bürgerzugang online die BGBl’s herunterladen und alles selbst prüfen.
Kommen wir zum Grundgesetz:
Im BGBl Teil 2 Nummer 35 vom 28.09.1990 steht im Artikel 4, das der Artikel 23 aufgehoben wurde. Darin standen unter anderem die Geltungsbereiche des Grundgesetzes.
Vor der Aufhebung sah der Artikel 23 so aus:
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Fakt ist, dass das Grundgesetz mal Geltungsbereiche hatte. Seit Ende September 1990 allerdings nicht mehr.
Damit dürfen nach Artikel 144 keine Mitglieder in den sogenannten „Bundestag“ gesendet werden, der übrigens auch eine Firma ist.
Grundgesetz Art 144:
(1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.
(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.
„Ja aber wenn das Grundgesetz doch keine Geltungsbereiche mehr hat, dann ist es doch ungültig und dann dürfen demnach auch keine Abgeordnete in den Bundestag entsendet werden!“
Stimmt genau. Sie sind ja ein richtiger Schnellschalter 🙂
Kommen wir nun zur Strafprozessordnung (StPo):
Die Strafprozessordnung ist ebenfalls komplett ungültig, denn im Einführungsgesetz der StPo ist der Paragraf 1
„Die Strafprozeßordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft“
aufgehoben worden (Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 18, S866ff vom 24.04.2006 Artikel 67).
„Moment mal! Dann darf ja gar kein Strafprozess geführt werden!“
So ist es. Schlaues Kerlchen 🙂
Ohne Strafprozessordnung ist das Führen eines Strafprozesses rechtswidrig, doch was interessieren solche „Fisimatenten“ schon schwerkriminelle Scheinrichter, die keine Genehmigung zur Ausübung der Richtertätigkeit besitzen.
Nun folgt die Zivilprozessordnung (ZPO):
Die Zivilprozessordnung ist ebenfalls komplett ungültig, hier stand genau das Gleiche im EGZPO §1 drin:
„Die Zivilprozessordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft“.
Mit den Bereinigungsgesetzen wurde auch hier im Artikel 49 der Geltungsbereich aufgehoben (Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 18, S866ff vom 24.04.2006).
„Dann ist ja jede strafrechtliche- wie auch zivilrechtliche Gerichtsverhandlung eine einzige riesengroße Farce!“
Stimmt genau. Der Kandidat erhält 100 Gummipunkte 🙂
Jetzt schauen wir uns noch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) an:
Das GVG ist ebenfalls ungültig. Es besaß vor dem 25.04.2006 den Paragrafen 1 des Einführungsgesetzes, in welchem folgendes stand:
„Das Gerichtsverfassungsgesetz tritt im ganzen Umfang des Reichs an einem durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats festzusetzenden Tage, spätestens am 1. Oktober 1879, gleichzeitig mit der in § 2 des Einführungsgesetzes der Zivilprozessordnung vorgesehenen Gebührenordnung in Kraft“.
Dieser Paragraf des EGGVG wurde aufgehoben (Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 18, S866ff vom 24.04.2006).
Damit ist das GVG, die ZPO und die StPO ungültig. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) und noch so einige andere Gesetzeswerke sind übrigens auch mangels Geltungsbereich ungültig. Die Gesetze existieren zwar noch, dürfen aber ohne Geltungsbereich nicht angewendet werden.
Wenn ein ungültiges Gesetz angewendet wird, dann nennt man das übrigens Rechtsbeugung!
„Aber all diese ungültigen Gesetze werden doch laufend angewendet.“
So ist es. Spätestens jetzt muss jeder und jedem klar sein, in was für einem Schwerverbrecherland die deutsche Bevölkerung lebt!!
Einen haben wir noch (nur für Spasss / mit drei „s“):
Der § 15 der GVG wurde ebenfalls aufgehoben (Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr.40 vom 20.09.1950).
Und wissen Sie, was da mal drin gestanden hat? 🙂
Das hier stand da mal drin:
GVG § 15: Alle Gerichte sind Staatsgerichte.
Das bedeutet, das ab 1950 alle sogenannten „Gerichtsverhandlungen“, reine, hochkriminelle Privatveranstaltungen sind, für welche es keine Verpflichtung zur Teilnahme gibt.
„Ich bin baff! Aber sowas von!“
Prima. Dann war dieser Artikel mal wieder die Arbeit wert 🙂
Wenn Sie dann mit dem baff sein irgendwann fertig sind, sollten Sie sich mal Gedanken darüber machen, was die Bevölkerung jetzt zu tun hat, denn so wie bisher, darf dieser Betrug ja wohl auf keinen Fall weitergehen.
Schon gar nicht sollte man sich an der sogenannten „Bundestagswahl“ 2017 beteiligen, bei der man (wie schon immer) sowieso keine Wahl hat und wo schon von vornherein alles rechtswidrig, ungültig und nichtig ist.
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