Wie die deutsche Bevölkerung getäuscht wird – Teil 4

3. November 2021

 

Wie die deutsche Bevölkerung getäuscht wird – Teil 4

 

In Teil 3 ließ sich abschließend feststellen, dass Deutschland die Naziseuche nie losgeworden ist.

Noch heute sitzt das schwerkriminelle Gesindel in den deutschen Zentralen der Menschenverachtung und plündert die eigenen Landsleute aus.

Kommen wir nun zu weiteren Themen:

Ist das Staatsgebiet der BRD definiert?

Ein Staatsgebiet muss im Gesetz eindeutig definiert sein. Bis 1990 war das Gebiet der BRD im Artikel 23 GG (alte Fassung) festgelegt.

Dieser Artikel wurde allerdings aufgehoben. Ein anderer Hinweis findet sich im Artikel 133 GG:

„Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein“.

Was und wo ist das vereinigte Wirtschaftsgebiet? Im Abschnitt über die Gründung der BRD wurde das vereinte Wirtschaftsgebiet bereits erwähnt.

Es war das fusionierte Besatzungsgebiet der Franzosen, Briten und Amerikaner. Also der westliche Teil der BRD ohne die ehemalige DDR.

Artikel 116 GG weist auf das Deutsche Reich von 1937 hin, welches weiterhin existiert und nicht annektiert oder zerstückelt wurde.

Artikel 140 GG geht sogar bis 1919 zurück. Diese Widersprüche machen sehr deutlich, dass die BRD ein Staatsgebiet nicht eindeutig definiert hat.

Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland

Dass eine Staatsgewalt von seinen Körperschaften ausgeht, darüber besteht wohl kein Zweifel, doch ist diese Staatsgewalt auch von der Bevölkerung legitimiert?

Diese Frage ist eindeutig mit nein zu beantworten, denn weder das Grundgesetz hat die Bevölkerung selbst bestimmt, noch haben nach der formaljuristischen Auflösung der BRD am 29.09.1990 die ausführenden Organe und Politkriminellen eine Legitimierung von der Bevölkerung erhalten.

Außerdem ist Deutschland nach wie vor besetztes Gebiet, in welchem eine nicht deutsche Militärregierung das Zepter schwingt.

Deutschland besitzt also keine eigene Staatsgewalt. Was da auf Kosten der Bevölkerung im Reichstagsgebäude hockt, ist schwerkriminelles Nachfolgenazigesindel, welches „Regierung“ und „Opposition“ spielt.

 

Wie die deutsche Bevölkerung getäuscht wird – Teil 4 .

 

Der Inhalt der Sprechblase auf diesem Bild ist inkorrekt, denn hierzulande kann nicht gewählt werden, da das Wahlgesetz seit 1956 ungültig ist (Beurteilung vom 25. Juli 2012 – 2 BvE 9/11).

Bedeutet: Kein gültiges Wahlgesetz = keine gültige Wahl = keine gewählte Regierung = kein legitimierter Gesetzgeber = sämtliche Gesetze ungültig, die ab 1956 bestenfalls scheinerlassen worden sind.

Da der Beamtenstatus bereits am achten Mai des Jahres 1945 erloschen ist, ist seit mindestens diesem Tag alles ungültig, was danach scheinerlassen wurde.

Nun müsste das Wahlgesetz ja eigentlich so geändert werden, dass es keine Verstöße mehr enthält, damit es Gültigkeit erlangen kann. Wer aber soll das machen???

Wir erinnern: Im hiesigen Land besitzt absolut niemand Befugnisse und Legitimationen! Schon gar nicht, eine Regierung (tatsächlich Scheinregierung), die nie gewählt wurde, da das Wahlgesetz ungültig ist.

Kernaussagen über “Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland”:

  • Die BRD hat kein Staatsvolk.
  • Die BRD hat die Staatsgrenzen nicht eindeutig definiert.
  • Die BRD hat keine legitimierte Staatsgewalt.
  • Die BRD ist kein Staat.

Aber was genau ist denn die BRD? Na was wohl schon?! Langsam müsst das sonnenklar sein:

Die BRD ist eine Schwerverbrecherbude!

Die BRD ist eine hochkriminelle eingetragene Firma, in welcher schwerkriminelle Nachfolgenazis damit beschäftigt sind, die eigenen Landsleute auszuplündern, zu versklaven und sie ihrer Freiheit zu berauben!

Das Mittel der öffentlich-rechtlichen Körperschaft

Die öffentlich-rechtliche Körperschaft wurde in den 20er Jahren eingeführt, um die Massenarbeitslosigkeit zu bekämpfen.

Sie ist eine Konstellation aus einer öffentlichen Körperschaft, welcher einer unbegrenzten Staatshaftung unterliegt und einer privaten Körperschaft, welche haftungsbeschränkt ist.

Diese Konstellation ist widersprüchlich und verwischt die Grenzen zwischen sogenannten Behörden und Firmen.

Eine öffentliche-rechtliche Körperschaft kann, wie jede Firma, profitorientiert sein und parallel hoheitliche Aufgaben ausüben. Diese Form der Körperschaft hat sich immer mehr ausgebreitet.

Aus dem Arbeitsamt wurde zum Beispiel das Jobcenter und die ARGE GmbH. Aus Antragstellern sind Kunden geworden und aus Aktenzeichen wurden Geschäftszeichen.

Das Schlimme an dieser, von der Öffentlichkeit unbemerkten Umstellung ist, dass damit Rechtansprüche verloren gehen, die normalerweise Pflicht sind.

Die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH

Offiziell wurde die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH am 19.09.2000 gegründet.

Sie wird als zentraler Dienstleister für die Kreditaufnahme, sowie das Schuldenmanagement des sogenannten „Bundes“ beschrieben und verwaltet das sogenannte „Sondervermögen“, also die Schulden des sogenannten „Bundes“.

Ihr Sitz ist in Frankfurt am Main. Alleiniger Gesellschafter ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die eingetragene Firma „Bundesministerium der Finanzen“.

 

Wie die deutsche Bevölkerung getäuscht wird – Teil 4 ..

 

Alle sogenannten „Staatsfinanzen“, oder besser Firmengelder aus Raubzügen an der Bevölkerung, laufen hier zusammen.

Die „BRD – Finanzagentur GmbH“ ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter der Nummer HRB 51411 eingetragen. Die Haftungssumme liegt bei nur 25.000 Euro.

Wer glaubt, dass diese GmbH lediglich eine private Firma für ausgelagerte Dienstleistungen ist, liegt falsch, was ein gestellter Insolvenzantrag belegt.

Der „Beschluss“ der Firma „Amtsgericht Darmstadt“ vom 02.03.2005 (Geschäfts-Nr.: 9 IN 248/05) lautet:

„Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird als unzulässig zurückgewiesen […]

Gründe: Gemäß § 12 Abs. 1, Ziffer 1 der Insolvenzordnung (Inso) ist die Durchführung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bundes unzulässig.

Nebenbei erzählt: Die Insolvenzordnung ist kein Gesetz, sondern lediglich eine Ordnung. Im Weiteren ist die Insolvenzordnung ungültig, da sie keinen Geltungsbereich nennt.

Außerdem wurde die Insolvenzordnung nach dem achten Mai des Jahres 1945 scheinerlassen. Scheinerlassen darum, weil es nur ein Scheinerlass sein kann, denn wie wir wissen, wurde der Beamtenstatus am achten Mai des Jahres 1945 ersatzlos abgeschafft.

Seitdem ist hierzulande niemand mehr dazu berechtigt, Gesetze oder was auch immer zu erlassen.

Das darf (wenn überhaupt) nur die Militärregierung, wobei zu bedenken ist, dass es sich dabei um Kriegsverbrecher handelt und niemand das Recht hat, sich über andere zu erheben.

Zurück zur Firma BRD – Finanzagentur GmbH.

Bei jeder normalen Firma wäre bei Schulden in Billionenhöhe ein Insolvenzantrag für zulässig befunden worden, aber nicht bei der Firma Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH.

Dummerweise hatte die Firma „Amtsgericht“ die beklagte Partei als Bundesrepublik Deutschland GmbH ausgewiesen (ohne Finanzagentur) und damit deutlich gemacht, was die BRD zu sein scheint.

Die BRD eine GmbH? Weitere Merkmale

Sieht man sich den Handelsregisterauszug der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH an, dann findet man dort das wahre Gründungsdatum.

Dort heißt es nämlich „Gesellschaftsvertrag vom 29.08.1990″.

War 1990 nicht die angebliche „Wiedervereinigung“ und formaljuristische Auflösung der BRD? Ein Zufall, dass die Firma BRD kurz vorher gegründet wurde?

Interessant ist auch, dass die BRD Finanzagentur GmbH vorher in Berlin, unter der Nummer 40774 eingetragen war.

Weitere Merkmale, die darauf hinweisen, dass Ihre schwerverdienten Gelder an eine Organisation fließen, die eine schwerkriminelle Firma ist:

Das ungültige Grundgesetz verwendet an 13 Stellen das Wort „Geschäft“, wie z.B. Geschäftsbereich, Geschäftsordnung und Geschäfte.

Schmücken diese Begriffe nicht eher einen Gesellschaftsvertrag einer GmbH aus, anstatt Gesetze eines Staates?

Sogenannte „Bundeskanzler“ und „Minister“ (politkriminelle Schwerverbrecher) haben Geschäftsbereiche und sind demnach Teil einer Geschäftsführung.

Warum heißt unser Personendokument „PERSONALausweis“?

Aussage von Sigmar Gabriel (SPD-Parteivorsitzender): „Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen Nicht-Regierungsorganisation.“

Die Nichtregierungsorganisation BRD

Banken, Krankenhäuser, Schulen etc. in privater Hand sind heutzutage Standard.

Müssen diese Bereiche nicht aber zwingend in staatlicher Gewalt sein, um die Interessen der Bevölkerung zu schützen und weiter gewährleisten zu können?

Die deutsche Bevölkerung hat mittlerweile jeglichen Einfluss verloren.  Das seit über 20 Jahren ungültige Grundgesetz (so dieses überhaupt jemals gültig war) wurde schon über 50 mal geändert, ohne die Bevölkerung darüber abstimmen zu lassen.

Ganz nach dem Motto: “Was nicht passt, wird passend gemacht.” Alles auf Kosten der Rechte der Bevölkerung.

Der Unterschied zwischen einem Staat und einer Firma ist die Souveränität. Ein Souverän ist der Inhaber der Staatsgewalt, welches in einem Land die Bevölkerung zu sein hat.

Auch wenn die Firma BRD ähnliche Strukturen wie ein Staat aufweist, so fehlt ihr doch die Legitimation, die Rechtfertigung für ihr Handeln, erteilt von der Bevölkerung.

Im modernen Völkerrecht wird dann von einer Nichtregierungsorganisation (NRO/NGO) gesprochen.

Kernaussagen über “Die BRD eine GmbH?”:

  • Eine GmbH mit Hoheitsgewalt ist widersprüchlich und verwischt die Grenzen zwischen sogenannten „Behörden“ und Firmen, zu Lasten der Bevölkerung.
  • Die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH ist im Besitz des „Bundesvermögens“.
  • Die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH ist keine normale Firma, die Insolvenz anmelden kann.
  • Die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH plündert die Bevölkerung aus.
  • Die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH ist eine hochkriminelle eingetragene Firma.
  • Die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH wurde in Wirklichkeit schon 1990 in Berlin gegründet.
  • Die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH wurde als “Bundesrepublik Deutschland GmbH” ausgewiesen.
  • Die deutsche Bevölkerung ist, laut Ausweis, Personal.
  • Die „BRD“ ist keine GmbH, sondern ein sogenanntes Einzelunternehmen.
  • Von der Bevölkerung geht keine Staatsgewalt aus.

Schlussbemerkung

Diese Informationen sind so erschreckend und so unvorstellbar, dass man sie gar nicht glauben kann.

Sie sollen das auch gar nicht glauben, was wir in unserem Mehrteiler mitgeteilt haben, denn wer glaubt hat schon von vornherein verloren. Sie sollen selber nachforschen und recherchieren.

Alle wichtigen Dokumente, welche die Sachverhalte belegen, sind zu finden. Prüfen Sie diese! Das Internet ist voll von Informationen über das Thema BRD.

Beeindruckend sind vor allem die öffentlichen Aussagen der sogenannten „Volksvertreter“ in den letzten Jahren. Zum Beispiel die des Jürgen Trittin, der im folgenden Video das Kind beim Namen nennt: Firma!

 

 

Natürlich werden Sie bei Ihrer Recherche auch viele Scheingegenargumente finden.

Diese sind zum Teil recht tricky formuliert. Bei genauen, aufmerksamen Lesen können Sie die aber schnell entlarven oder diese entlarven sich sogar selbst.

Unser doch sehr ausführliche Mehrteiler, obwohl das Thema weit umfangreicher beschrieben sein könnte, ist das Produkt langer, intensiver Recherchen und soll zur allgemeinen Aufklärung beitragen.

Natürlich reicht Aufklärung allein nicht aus. Für ein besseres Gesellschaftssystem, das zum Allgemeinwohl der ganzen Bevölkerung beiträgt, ohne hochkriminelles Zins- bzw. Schuldgeldsystem, kommerzielle Lügenmedien, finanzorientierter Pharmaindustrie usw., bedarf es Taten.

Ein „könne, wolle, sollte und müsste“ hat noch nie etwas geändert. Es ist aber durchaus möglich, das Ziel der Veränderung zu erreichen. Wenn Sie etwas verändern wollen, dann müssen Sie aktiv werden.

Deutschland muss das Nachfolgenazigeseuche und das hochkriminelle verzinste Schuldgeldsystem loswerden, damit Recht und Anstand einkehren kann. Möglichkeiten gibt ´s dann viele.

Zum Beispiel das Projekt “Plan B” zeigt beeindruckende Ansätze, wie Deutschland sich neu organisieren kann.

Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Interesse an wichtigen Dingen, die jede und jeden betreffen.

                                                                                                                                
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Wie die deutsche Bevölkerung getäuscht wird – Teil 3

18. Oktober 2021

 

Wie die deutsche Bevölkerung getäuscht wird – Teil 3

 

In Teil 3 unseres Mehrteilers werfen wir erneut einen Blick auf die Wiedervereinigung, die nie stattgefunden hat, und auf noch so einiges mehr:

Keine staatliche Einheit Deutschlands

Erstens konnte die Wiedervereinigung Deutschlands wegen der noch nicht gebildeten Länder der DDR nicht rechtkräftig sein.

Zweitens ist die BRD nach dem Streichen der Geltungsbereiche juristisch als aufgelöst zu betrachten, und drittens fehlten für eine tatsächliche Wiedervereinigung die östlichen Gebiete des Deutschen Reiches (Grenzen von 1937).

Theo Waigel (sogenannter „Finanzminister“ von 1989 bis 1998, CSU) sagte auf dem Schlesiertreffen in Hannover 1989:

„Mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 08. Mai 1945 ist das deutsche Reich nicht untergegangen.

Es gibt keinen völkerrechtlich wirksamen Akt, durch den die östlichen Teile des deutschen Reiches von diesem abgetrennt worden sind.

Unser politisches Ziel bleibt die Herstellung der staatlichen Einheit des deutschen Volkes in freier Selbstbestimmung.“

Letzteres war wohl als Scherz gemeint, denn um die Herstellung der staatlichen Einheit des deutschen Volkes in freier Selbstbestimmung wurde sich nie bemüht.

Obama (sogenannter „US-Präsident“) sagte im Jahre 2009 in Ramstein:

 

Obama in Rammstein 2009

 

Die Nichtigkeit des Grundgesetzes findet sich auch deutlich in Artikel 146, denn die staatliche Einheit ist noch immer nicht vollzogen. Geht auch gar nicht, da Deutschland bis zur Stunde nach wie vor besetztes Gebiet und kein Staat ist.

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“.

Eine Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gibt es bis zur Sekunde und auch weiterhin nicht. Eine vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossene Verfassung existiert bis zur Sekunde und auch weiterhin nicht.

Kernaussagen über die Wiedervereinigung Deutschlands:

  • Die Wiedervereinigung ist nicht rechtkräftig (hat also nicht stattgefunden).
  • Das deutsche Volk ist nicht vereint.
  • Das Grundgesetz hat keinen räumlichen Geltungsbereich und ist somit nichtig.
  • Die neue Präambel des GG enthält diverse Lügen.
  • Die BRD ist formaljuristisch aufgelöst.

Der 2+4 Vertrag

Der „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ (vollständiger Name), trat am 15. März 1991 mit der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft. Das soll zumindest geglaubt werden, ist aber falsch.

Eine Ratifizierung ist eine völkerrechtlich verbindliche Erklärung eines Staatsoberhauptes. Die Unterzeichner waren die 4 Besatzungsmächte sowie ein Vertreter der BRD und DDR.

Der 2+4 Vertrag gilt offiziell anstelle eines Friedensvertrages und machte Deutschland angeblich voll souverän, indem die Alliierten auf ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes verzichteten.

Über die Bedeutung und Gültigkeit dieses Vertrages allgemein, sowie diesen als Friedensvertrag zu bezeichnen, bestehen allerdings starke begründete Zweifel.

Gründe warum der 2 plus 4 Vertrag nichtig ist und kein Friedensvertrag für Deutschland sein kann

Die Besatzungskonstrukte BRD und DDR waren nicht am Krieg beteiligt, sondern das Deutsche Reich. Die Vertreter der Besatzungskonstrukte BRD und DDR konnten daher keinen rechtlich verbindlichen Friedensvertrag unterzeichnen.

Das Deutsche Reich, das momentan keine diplomatischen, konsularen, Handels- und andere Beziehungen unterhält, ist gegenwärtig mangels Organisation nicht in der Lage einen Vertreter zu stellen, der einen Friedensvertrag abschließen könnte. Das Deutsche Reich hat mehr als 40 Kriegserklärungen gegen sich!

Ein Geschäftsführer der BRD hat keine Hoheitsmacht einen solchen Vertrag zu unterzeichnen.

Alle, mit Deutschland in den Krieg gezogenen Länder, haben richtige Friedensverträge mit den Alliierten geschlossen. Japan schloss am 08. September 1951 mit 47 Ländern einen Friedensvertrag.

Der angebliche deutsche Friedensvertrag heißt 2+4 Vertrag. Glauben Sie nach dem Beispiel mit dem Grundgesetz und der Verfassung immer noch an eine „zufällige Namensgebung“?

Der 2+4 Vertrag beinhaltet weiterhin Einschränkungen, bzw. Verpflichtungen der BRD, die gegen eine volle Souveränität sprechen. Ein richtiger Friedensvertrag gewährleistet volle Souveränität. Deutschland hat immer noch keinen Friedensvertrag und ist darum nicht souverän.

Die UN-Feindstaatenklausel

Die Vereinten Nationen (UN) sind 193 Länder, die sich zusammengeschlossen haben, um den Weltfrieden, die Einhaltung des Völkerrechts und den Schutz der Menschenrechte sicherzustellen. So lautet zumindest die offizielle Aussage.

Die Charta der Vereinten Nationen beinhaltet Klauseln in den Artikeln 53 und 107, wonach gegen Feindstaaten des 2. Weltkrieges Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden können.

Nach Artikel 53, Abs. 2, ist jeder Staat ein Feindstaat, der während des sogenannten „zweiten Weltkriegs“ Feind eines Unterzeichners dieser Charta war – also primär Deutschland, könnte man zumindest meinen. Deutschland ist aber erwiesenermaßen kein Staat, kann darum also kein Feindstaat sein.

Nebenbei sei erwähnt: Es gibt auf der ganzen Welt keinen Staat, zumindest ist uns kein einziger solcher bekannt. Selbst die sogenannten „Vereingten Staaten von Amerika“ („USA“) sind allesamt Firmenkonstrukte.

BRD und DDR sind am 18. September 1973 den Vereinten Nationen beigetreten. Wie kann es sein, dass angebliche „Feindstaaten“ in die UNO aufgenommen werden?

Antwort: Weil die Selbstverwaltungskonstrukte BRD und DDR keine Feindstaaten sind oder waren, sondern das Deutsche Reich.

Aus den beiden Klauseln geht hervor, dass die Alliierten in Deutschland jederzeit (bei einer erneuten aggressiven Politik) militärisch eingreifen können, während die UNO die Augen schließt.

An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert! Die UN-Feindstaatenklausel als nicht mehr gebräuchlich hinzustellen, ist schlichtweg eine Täuschung und Irreführung.

Weiterhin kein Frieden und keine Souveränität

Aus der „Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der „Bundesrepublik Deutschland“ und den drei Mächten (in der geänderten Fassung), sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)“, geht aus Punkt 1 und 2 hervor, dass der Deutschlandvertrag, sowie der Überleitungsvertrag (Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen) mit dem Inkrafttreten des 2+4-Vertrages außer Kraft tritt.

Durch die Nichtigkeit des 2+4 Vertrages ist damit der Deutschlandvertrag und auch der Überleitungsvertrag noch heute in Kraft.

In diesen Verträgen behielten sich die Besatzungsbehörden z. B. das Recht vor, die Ausübung der vollen Regierungsgewalt ganz oder teilweise wieder aufzunehmen.

Kernaussagen über den Friedensvertrag für Deutschland und 2 plus 4 Vertrag:

  • Der 2+4 Vertrag kann nicht gültig sein.
  • Der 2+4 Vertrag ist kein Friedensvertrag.
  • Der Krieg endet erst mit einem Friedensvertrag völkerrechtlich verbindlich.
  • Deutschlandvertrag und Überleitungsvertrag sind weiterhin in Kraft.
  • Die Alliierten behalten weiterhin alle Rechte.
  • Deutschland ist bis heute nicht souverän.

Der Sonderstatus von Berlin

Die Nation, welche die Hauptstadt eines besiegten Kriegsgegners einnimmt, hat die Besatzungshoheit und geht als Siegermacht hervor.

Das Gebiet Berlin wurde unter den Alliierten aufgeteilt (West-Berlin hatten die Westalliierten, Ost-Berlin die UDSSR). Berlin hatte also von vornherein einen Sonderstatus.

Der Alliierte Kontrollrat übernahm die Regierungsgewalt. Über 20 Jahre nach dem „Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin“ gab es das Viermächteabkommen über Berlin, dass am 03. Juni 1972 in Kraft trat.

In Teil 2 B heißt es, dass Berlin-West kein Bestandteil der BRD ist und auch nicht von dieser regiert wird.

Der Status von Berlin nach 1990

Berlins besonderer völkerrechtlicher Status war zu Zeiten der Deutschen Teilung bis 1990 offiziell.

Deshalb wurde zur „Einigung Deutschlands“ (eigentlich Einigung der 4 Besatzungszonen) im Zusammenhang mit dem 2+4 Vertrag, das „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ zwischen der BRD und den drei Westalliierten getroffen.

Damit und mit der „Wiedervereinigung“ sollte der Sonderstatus enden und Berlin wieder souverän sein. In dem Berlin-Übereinkommen findet sich zur Souveränität folgender Text:

Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. […] Artikel 2

Erkennen Sie daraus eine Souveränität Berlins?

Berlin nicht Hauptstadt und Land der BRD

In dem Berlin-Übereinkommen geht es um das Unwirksamwerden, bzw. die Suspendierung der Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Mächte, während die drei Westmächte (alliierte Behörden) weiterhin alle Rechte und Verpflichtungen behalten.

Liegt darin der Grund, warum dieses Übereinkommen nur die drei Westmächte getroffen haben, denn die Sowjetunion hätte vor der „Einigung Deutschlands“, als eine der vier Besatzungsmächte doch mit unterzeichnen müssen.

Auch ein Vertreter der DDR für Ostberlin hätte Teil dieses Übereinkommens sein müssen. Damit ist dieses Übereinkommen in Bezug auf seine Gültigkeit weit mehr als nur anzuzweifeln. Genauso wie der Einigungsvertrag und der 2+4 Vertrag.

Der einzige Schluss, der daraus gezogen werden kann, unter Berücksichtigung der ungültigen „Wiedervereinigung“ und dem nach wie vor gültigen Deutschlandvertrag und Überleitungsvertrag, ist der Schluss, dass Berlin auch heute noch seinen Sonderstatus besitzt und nicht Teil der Bundesrepublik Deutschland, sowie Hauptstadt der BRD sein kann.

Kernaussagen über “Berlin die Hauptstadt?”:

1. Berlins völkerrechtlicher Sonderstatus war zu Zeiten der Deutschen Teilung bis 1990 offiziell.

2. Aus dem Berlin-Abkommen zur Einigung Deutschlands geht keine volle Souveränität Berlins hervor.

3. Durch die ungültige Wiedervereinigung und den noch immer gültigen Deutschlandvertrag hat Berlin weiterhin seinen Sonderstatus.

4. Berlin ist damit kein Teil der Bundesrepublik Deutschland, welche kein Staat, sondern eine eingetragene Firma ist.

5. Berlin ist nicht die Hauptstadt Deutschlands.

Ist Deutschland ein Staat? Hat die BRD ein Staatsvolk?

Die Staatsangehörigkeit muss in einem Gesetz eindeutig definiert sein. Im ungültigen Grundgesetz finden wir dazu Artikel 116 :

„Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“

Schön. Jetzt wissen wir, wer Deutscher im Sinne des ungültigen Grundgesetzes ist. Doch wie ist denn nun die deutsche Staatsangehörigkeit definiert und wie kann diese erlangt werden?

Gesetzlich geregelt ist das im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 (RuStAG), worauf sich der Artikel 116 GG auch bezieht, und zwar mit: vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung. Nichts anderes ist damit gemeint.

Ein Schreiben vom Landkreis Demmin (sogenannter „Landrat“) über den Antrag auf Einbürgerung aus dem Jahre 2005 bestätigt sogar, dass die BRD stets an dem RuStAG von 1913 festgehalten hat.

Das muss die Firma BRD auch, da das Selbstverwaltungskonstrukt gar nicht befugt ist, ein eigenes Staatsbürgerrecht zu begründen.

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) wurde in StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) umbenannt und somit von jedem Begriff, der an das Deutsche Reich erinnert, endgültig befreit.

Alle Änderungen des Staatsbürgerrechts, erst recht nach dem 29.09.1990 (Auflösung der BRD), sind allerdings nichtig und können nur als Spurenverwischung und Täuschung betrachtet werden.

In dem Schreiben vom Landkreis Demmin heißt es übrigens weiter:

„Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland, deren Erwerb Sie anstreben, nicht gibt!“

 

 

Der angebliche Staat BRD, dessen Staatsangehörigkeit es nicht gibt, hat damit eindeutig kein Staatsvolk!

Wenn ein Land ein Staat sein möchte, dann muss es ein Staatsvolk vorweisen können (siehe Drei Elemente Lehre).

Die Drei Elemente Lehre schreibt vor, dass ein Land nur dann ein Staat ist, wenn es drei Elemente besitzt: Staatsgebiet, Staatsvolk, eigene Staatsgewalt.

Der Scheinstaat BRD besitzt noch nicht einmal ein einziges dieser drei Elemente!

Staatsangehörigkeit in Deutschland

Ein Blick in unsere Personendokumente sollte darüber Klarheit schaffen, denn ein Staat, der in der Lage wäre eine Staatsbürgerschaft zu kreieren, müsste diese auch in Personendokumenten ausgeben.

Welche Staatsangehörigkeit findet sich denn in unserem „Perso“? Richtig! DEUTSCH! Das ist echt der absolute Oberknüller. 🙂

Ist Deutsch ein Staat? Wir dachten eigentlich immer, dass Deutsch eine Sprache sei. Warum steht nicht Bundesrepublik Deutschland in unseren sogenannten Ausweisen?

In Frankreich steht im Personendokument Republik France, in England United Kingdom, in den USA United States of America.

Und wir Deutschen haben die Staatsangehörigkeit DEUTSCH!? Sehr seltsam.

Interessant ist die Aussage des bayerischen sogenannten „Staatsministeriums des Inneren“ über den Nachweis der Staatsangehörigkeit:

„Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt.“

Dummerweise wurde der Beamtenstatus am achten Mai des Jahres 1945 ersatzlos abgeschafft. Das bedeutet: Im hiesigen Land ist seit über 70 Jahren niemand befugt, einen Ausweis oder was auch immer rechtlich gültig auszustellen.

„Dann ist mein Perso und mein Führerschein also eine ungültige Urkundenfälschung!?“ Genau so ist es!

Im hiesigen Land besitzt niemand einen gültigen Ausweis und auch keinen gültigen Führerschein, wobei man Führerscheine hierzulande sowieso nicht braucht, da es kein einziges gültiges Gesetz gibt, welches zum Führen eines Fahrzeuges einen Führerschein oder eine Fahrerlaubnis vorschreibt.

Zurück zum „Staatsministerium des Inneren“ über den Nachweis der Staatsangehörigkeit:

„Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“

Der Personalausweis oder Reisepass ist also kein Nachweis für die Staatsangehörigkeit. Das hat auch Sinn, da ein Nicht-Staat keine Staatsbürgerschaft begründen kann.

Was falsch ist, ist die Aussage: „Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“.

Das ist darum falsch, weil das hiesige Land ja noch nicht einmal ein Staat ist. Folgerichtig gibt ´s keine deutsche Staatsangehörigkeit.

Die Menschen im hiesigen Land sind bei schweigenden Waffen, ohne Friedensvertrag, in einem besetzen Gebiet, lediglich Angehörige eines Kriegsgefangenenlagers im offenen Vollzug, aber keine deutschen Staatsangehörigen.

Unsere Staatsangehörigkeit geht aus der Originalfassung des RuStAG hervor. Dort heißt es in §1:

Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.

Da das Deutsche Reich aber nicht handlungsfähig ist, sind wir weder deutsche Reichsangehörige, noch angehörige eines Bundesstaates.

Ja was sind wir denn dann, verflixt noch mal?!

Darauf gibt ´s mehrere mögliche Antworten. Wir hier in diesem Land sind:

  • die Getäuschten
  • die Dummen
  • die Unterdrückten
  • die Gearschten
  • Kriegsgefangene im offenen Vollzug,
    zusätzlich ausgeplündert und ihrer Freiheit beraubt von eigenen Landsleuten, die nichts anderes als Nachfolgenazis sind.

„Nachfolgenazis? Wieso das denn?“

Na ganz einfach: Im hiesigen Land werden noch heute längst verbotene Nazigesetze angewendet, wie z.B. das Einkommensteuergesetz (EStG) vom 16.10.1934, das Gewerbesteuergesetz (GewStG) vom 01.12.1936 und die Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) vom 11.03.1937.

Wer wendete denn Nazigesetze an? Richtig! Die damaligen Nazis. Und wer wendet noch heute Nazigesetze an? Wieder richtig! Nachfolgenazis!

– Ende Teil 3 –

                                                                                                                                
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Wie die deutsche Bevölkerung getäuscht wird – Teil 2

3. Februar 2021

 

Wie die deutsche Bevölkerung getäuscht wird - Teil 2

 

In Teil 1 waren wir einschließlich bis zum Grundgesetz gekommen, welches das Recht der Alliierten ist. Nun geht ´s weiter:

Was ist eine Verfassung?

Staats- und Völkerrechtslehrer Prof. Dr. Carlo Schmid (Politiker der SPD) erklärte in seiner Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 wie eine Verfassung zu verstehen ist. Hier ein Auszug:

„Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.

Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz, ohne auf einen Dritten zurückgeführt werden zu brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt.

Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren.

Eine Verfassung ist nichts anderes, als die in Rechtform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen.“

Eine Verfassung hat demnach folgende Merkmale:

  • Das Volk ist frei
  • Das Volk entscheidet / konstituiert sich
  • Sie ist räumlich nicht teilbar = das gesamte Volk
  • Sie ist die höchste Rechtsnorm. Nichts steht über ihr
  • Sie definiert das Staatsgebiet in dem sie gilt
  • Sie regelt die Rechte und Pflichten aller Individuen
  • Sie bestimmt die Grenzen der Staatsgewalt
  • Sie berechtigt einen Hoheitsträger die Staatsgewalt auszuüben
  • Sie bestimmt, wie ein Hoheitsträger die Staatsgewalt ausüben darf

Das Grundgesetz ist keine Verfassung

Der Begriff Grundgesetz wurde damals ganz bewusst gewählt.

„Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen.

Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.“ Dr. Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat am 8. September 1948.

Auch der Artikel 146 GG unterscheidet hier ganz klar:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum unsere angebliche Verfassung „Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik“ und nicht „Grundgesetz DER Bundesrepublik Deutschland“ heißt?

Kernaussagen über das Grundgesetz in Deutschland und seine Entstehung:

  • Das Grundgesetz wurde Deutschland ohne Bevölkerungszustimmung aufgedrückt.
  • Die Weimarer „Verfassung“ vom 11. August 1919 wurde ignoriert.
  • Das Grundgesetz ist Fremdbestimmung.
  • Das Grundgesetz ist keine Verfassung.
  • Das Grundgesetz ist ein Provisorium, dass nur bis zum Beschluss einer Verfassung wirkt.
  • Die Westalliierten haben alle Machtbefugnisse.
  • Besatzungsrecht steht über dem Grundgesetz.

Die Errichtung der BRD und DDR

Die britische und amerikanische Besatzungszone fusionierten wirtschaftlich am 01.01.1947 zur Bizone.

Aus diesem vereinten Wirtschaftsgebiet ging die Bundesrepublik Deutschland hervor. Mit der Sowjetunion kamen die Westalliierten in wirtschaftspolitischen Fragen (Reparationen etc.) nicht auf einen gemeinsamen Nenner.

Die Folge war eine Teilung Deutschlands in Ost und West. Die BRD ist im Westen, mit der Verkündung des Grundgesetzes, am 23. Mai 1949 gegründet worden.

Dabei wurden die Reichsländer völkerrechtswidrig aufgelöst und Bundesländer gebildet, wie wir sie scheinbar noch heute haben.

Im „Osten“, allerdings auf mitteldeutschen Gebiet, entstand am 07. Oktober 1949 die Deutsche Demokratische Republik (DDR).

Sie bekam eine angebliche „Verfassung“, die von der „Regierung“ ratifiziert wurde, nicht aber von der Bevölkerung.

Die eigentlichen Ostgebiete des Deutschen Reiches (Schlesien, Pommern und Ostpreussen), wie es am 31. Dezember 1937 bestand, blieben in polnischer- und sowjetischer Verwaltung.

Gründung der Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat

In einer Beurteilung der Firma Bundesverfassungsgericht über den Grundlagenvertrag (Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik) von 1973 heißt es:

„Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre – geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation, noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte, noch später untergegangen ist“.

Das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG.

Das entspricht auch der sogenannten „ständigen Rechtsprechung“ der Firma Bundesverfassungsgericht, an welcher der sogenannte „Senat“ festhält.

„Das Deutsche Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig“.

Weiter heißt es:

„Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70).

Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ‚Geltungsbereich des Grundgesetzes‘ […], fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes).

Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin.

Der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte […].

Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden…“ – BVerfGE 36, 1 (15 ff.) – Grundlagenvertrag“.

Die BRD wurde nie als Staat gegründet und hätte auch nie als Staat gegründet werden können, weil das Deutsche Reich nie aufgehört hat zu existieren.

Sie ist nicht identisch mit dem Deutschen Reich und auch nicht ihr rechtlicher Nachfolger. Was ist die BRD, die 1949 gegründet wurde, denn dann? Das hier:

Die BRD ist ein völkerrechtswidrig errichtetes Selbstverwaltungskonstrukt.

Die BRD ist im Weiteren eine schwerkriminelle eingetragene Firma, ohne jegliche hoheitsrechtliche Befugnisse, die von Nachfolgenazis geführt wird, um die eigenen Landsleute zu berauben, zu versklaven, sie ihrer Freiheit zu berauben und auszuplündern.

 

Wie die deutsche Bevölkerung getäuscht wird - Teil 2.

 

Durch Deutschlandvertrag zur vollen Souveränität?

Um Deutschland die volle Macht eines souveränen Staates zuzusichern, trat als einer der Pariser Verträge der Deutschlandvertrag am 05. Mai 1955 in Kraft.

Der Deutschlandvertrag, auch Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Mächten (Amerika, Großbritannien und Frankreich) genannt, sollte das entstandene Vakuum zwischen Kapitulation und Friedensvertrag regeln und das Besatzungsstatut beenden.

Artikel 1, Abs. 1 des Deutschlandvertrages beendet das Besatzungsregime und hebt das Besatzungsstatut sowie die Alliierte Hohe Kommission auf.

In Artikel 2, Satz 1 behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes. Siehe dazu das vorbehaltene Recht aus dem Besatzungsstatut:

Die Besatzungsbehörden behalten sich jedoch das Recht vor, auf Anweisung ihrer Regierungen die Ausübung der vollen Regierungsgewalt ganz oder teilweise wieder aufzunehmen […] Ziffer III

Weiter behalten Sie Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Stationierung von Streitkräften in Deutschland.

Alles was in Artikel 1 zugesagt wurde, wird in Artikel 2 wieder aufgehoben.

Kernaussagen über die Gründung der Bundesrepublik Deutschland:

  • Das Deutsche Reich besteht fort.
  • Die BRD ist nicht als Staat gegründet worden.
  • Die BRD ist nicht Rechtnachfolger des Deutschen Reiches.
  • Die BRD ist weiterhin besetzt und nicht souverän.
  • Das Deutsche Reich hat keinen Friedensvertrag.

Der Einigungsvertrag vom 29.09.1990

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurde über die Herstellung der Einheit Deutschlands der Einigungsvertrag geschlossen.

Der Einigungsvertrag trat am 29.09.1990 in Kraft. Aus Kapitel I (Wirkung des Beitritts), heißt es in Artikel 1 (Länder), Abs. 1:

Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland.

In Kapitel II (Grundgesetz), Artikel 4 (Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes) heißt es:

1. Die Präambel wird wie folgt gefaßt […]
2. Artikel 23 wird aufgehoben.

Die „ostdeutschen“ Länder (DDR) treten also nur scheinbar am 3. Oktober 1990 der BRD bei.

Das Ländereinführungsgesetz

In dem originalen „Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik“ (Ländereinführungsgesetz) heißt es:

Mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet:

– Mecklenburg-Vorpommern durch […]
– Brandenburg durch […]
– Sachsen-Anhalt durch […]
– Sachsen durch […]
– Thüringen durch […]

Die Länder der DDR wurden also erst am 14. Oktober 1990 gebildet. Wie konnten diese Länder schon am 03. Oktober 1990 der BRD beitreten, obwohl sie noch gar nicht gegründet waren?

Im aktuellen Dokument der Firma Bundesministerium der Justiz wurde dieses Datum mittlerweile nachträglich geändert.

Mit anderen Worten: Verschleierung, Vertuschung und Täuschung, wie aus dem Lehrbuch.

Das Grundgesetz hat keinen Geltungsbereich

Der Artikel 23 GG (alte Fassung), welcher mit der angeblichen „Einigung“ aufgehoben wurde, bestimmte die Geltungsbereiche des Grundgesetzes. Da hieß es:

„Dieses Gesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

Unsere angeblich „höchste rechtliche Norm“ hat nun aber schon lange keinen räumlichen Geltungsbereich mehr.

Der räumliche Geltungsbereich

Kann ein Grundgesetz ohne räumlichen Geltungsbereich Gültigkeit besitzen?

Bestimmtheitsgebot:

„Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein.

Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches.“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963)

Gebot der Rechtsicherheit:

„Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten.

Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.

Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147)

Von Propagandalügnern und ihren windigen Helfershelferleinchen wird immer gern behauptet, dass der Gültigkeitsbereich angeblich staats- verfassungs- und völkerrechtlich anerkannt ist und der Gültigkeitsbereich einer Verfassung keiner expliziten Beschreibung bedarf, da das Staatsgebiet in seinen Grenzen völkerrechtlich feststeht.

Niedlicher Taschenspielertrick, da das hiesige Land ja gar keine Verfassung besitzt.

Wie verhält es sich denn sonst noch so?

Gibt es da nicht gewisse Rechtgrundsätze „ohne Bestimmung keine Handlung“, „ohne Geltungsbereich kein Recht“ oder die alte römische Rechtregel „Nulla poena sine lege“ (keine Strafe ohne Gesetz)? Aber das Grundgesetz soll gelten, ohne Geltungsbereiche zu nennen?

Da stellt sich die Frage, warum unsere angeblich „höchste rechtliche Norm“ mal klar definierte Geltungsbereiche hatte, wenn sie diese gar nicht benötigt!

Kurzum: Das Grundgesetz verstößt ohne einen räumlichen Geltungsbereich zu nennen gegen das Gebot der Rechtsicherheit und gegen das Bestimmtheitsgebot.

Die BRD ist ohne geltende rechtliche Norm formaljuristisch aufgelöst und bekanntlich sowieso nur eine eingetragene Firma, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse.

Die neue Präambel belügt die Bevölkerung

Der gestrichene Geltungsbereich wurde mit in die Präambel gepackt, welche übrigens keine rechtliche Verbindlichkeit besitzt.

Dort heißt es, dass es nach der Einigung für das ganze deutsche Volk gilt. Jedoch in welchen Grenzen? Die neue Präambel steckt zudem voller Lügen, welche fett markiert sind.

„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

Lügen, Lügen und nochmals Lügen! Und das sollen Volksvertreter sein!?? Nein! Das sind Nachfolgenazis!

– Ende Teil 2 –

                                                                                                                                
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Wie die deutsche Bevölkerung getäuscht wird – Teil 1

20. Januar 2021

 

 

Wie die deutsche Bevölkerung getäuscht wird - Teil 1

 

Fragen wie, ist die BRD ein Staat, ist das Grundgesetz eine Verfassung, ist das Grundgesetz gültig, gibt es Ämter und Beamte, haben wir einen Friedensvertrag, sind wir souverän, sind alle sonstigen Gesetze gültig, hat sich die Bevölkerung nie gestellt.

Warum auch? Es gab ja keinen Grund zum Hinterfragen (so dachte man zumindest), weil ja schon immer alles so war, wie es ist, und man ja sowieso nichts gegen irgendwas machen könne.

Außerdem war man der ebenfalls fälschlichen Meinung, dass einen Radio, Fernsehen und Zeitung schon darüber informieren würden, wenn irgendwas nicht stimmt. Was für Trugschlüsse!

Die Thematik ist bis vor nicht ganz so langer Zeit noch am Großteil der Bevölkerung vorbeigezogen, weil Radio, Fernsehen und Zeitungen über Dinge nicht berichten, welche die Bevölkerung nicht wissen soll.

Dem spielte schlichtes Desinteresse großer Teile der Bevölkerung, fehlender Sachverstand, sowie grenzenlose Trägheit in die Karten.

Wenn aber die deutsche Bevölkerung um ihre Rechte betrogen wird, dann ist das eine Pflichtlektüre eines jeden Menschen dieses Landes.

Nur wenn die Menschen über die Rechtlage des hiesigen Landes Bescheid wissen, können bereits initiierte Veränderungen ihre Früchte tragen und etwas bewegen.

Dieser Mehrteiler soll das Thema für jede und jeden verständlich auf den Punkt bringen.

Seien Sie gewarnt, wenn Sie noch neu in dieser Thematik sind.

Die Inhalte präsentieren verheimlichte Fakten, die Sie niemals für möglich gehalten hätten und vor deren Verbreitung sich alle sogenannten „Politiker“ dieses Landes zu Recht fürchten.

Fangen wir mit dieser Frage an: Was ist ein Staat?

Um die Lage der BRD genau nachvollziehen zu können, müssen zuerst die Grundbedingungen erläutert werden, die einen Staat definieren.

Der Zollrat Karl Wicke definierte 1954 einen Staat wie folgt:

„Der Staat ist die rechtmässige Vereinigung von Menschen (Staatsvolk) innerhalb eines bestimmten Gebietes (Staatsgebiet) unter höchster Gewalt (Staatsgewalt) in einer festen Rechtsordnung (Staatsverfassung).

Mit Staatsvolk ist die Gemeinschaft der Menschen gemeint, die dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen.

Unter Staatsgebiet versteht man das Gebiet, also den Raum, auf dem das Staatsvolk dauernd lebt und innerhalb dessen sich die Staatstätigkeit entfaltet.

Innerhalb des Staatsgebietes gilt die Herrschaftsgewalt (Gebietshoheit) des Staates.

Die Staatsgewalt ist die dem Staat innewohnende Fähigkeit, die Herrschaft über das Staatsvolk und das Staatsgebiet auszuüben.

Eine Staatsverfassung berechtigt den Hoheitsträger, seine Staatsgewalt auszuüben. Sie ist die höchste Rechtsnorm in einem Staat, bezeichnet die Grundrechte, Rechte und Pflichten und definiert das Staatsgebiet in dem sie gilt.

Sie muss vom Volke bestimmt und gewählt werden. Durch eine Verfassung konstituiert sich ein Volk in eigener, freier Selbstbestimmung.

Die Rangordnung der Rechtsnormen im „Staat“ BRD

Für das Verständnis dieses Textes ist es nützlich, den Rang der Rechtordnungen zu kennen.

Internationales Recht steht z.B. über den Gesetzen der „Bundesrepublik“ und damit auch über dem Grundgesetz, wenn dieses gültig ist. Ob es gültig ist, wird sich im Laufe dieses Mehrteilers noch herauskristallisieren.

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des „Bundesrechts“. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des „Bundesgebietes“. Artikel 25 Grundgesetz (GG).

Über dem „Bundesrecht“ und damit Grundgesetz stehen z.B.:

1. Internationales Recht

  • Menschenrechtskonventionen bzw. Menschenrechtsabkommen
  • Staats- und Völkerrecht
  • Haager Landkriegsordnung (HLKO) / Völkerkriegsrecht
  • Besatzungsrecht: SHAEF-Gesetze, SMAD-Befehle, Alliierte Kontrollratsgesetze, Gesetze der Alliierten Hohen Kommission, Besatzungsstatut.

2. Europarecht

Was ist die Haager Landkriegsordnung (HLKO)?

Die Haager Landkriegsordnung ist ein internationales Kriegsrecht, welches die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges betrifft.

Sie ist ein wesentlicher Teil des Völkerrechts und enthält für den Kriegsfall Festlegungen für Kriegsteilnehmer. Sie definiert zum Beispiel:

  • Den Umgang mit Kriegsgefangenen
  • Beschränkungen bei der Wahl der Kriegsmittel
  • Die Verschonung bestimmter Gebäude und Einrichtungen
  • Den Umgang mit Spionen
  • Kapitulationen
  • Waffenstillstandsvereinbarungen
  • Das Verhalten einer Besatzungsmacht in einem besetzten Gebiet

Die HLKO ist die höchste Rechtnorm zwischen streitenden Parteien und gilt auch auf deutschem Boden, da das Deutsche Reich 1907 der Haager Landkriegsordnung beigetreten ist.

Die HLKO ist bis heute in den Beziehungen untereinander gültiges Recht und bindend.

Das Deutsche Reich

Das Deutsche Reich hatte drei Regierungszeiten. Das 1. Deutsche Reich wurde 1871 gegründet und war eine konstitutionelle Monarchie, mit einem „demokratisch gewählten“ Parlament.

Die Macht hatte jedoch der sogenannte „Kaiser“ und der von ihm ernannte Reichskanzler. Otto von Bismarck war der 1. Reichskanzler.
Die Staatsverfassung nannte sich Kaiserreichsverfassung und definierte ihr Staatsgebiet aus dem jetzigen „Bundesgebiet“, Elsass-Lothringen, Pommern, Schlesien, Posen, Ost- und Westpreussen.

Nach dem ersten Weltkrieg verlor das Deutsche Reich die besetzten Gebiete Elsass-Lothringen (an Frankreich) und östliche Gebiete Preussens (heute Polen).

Es entstand das 2. Deutsche Reich. Es war eine „demokratisch verfasste, parlamentarische Republik“, mit einer dementsprechend abgeänderten „Verfassung“.

Die Weimarer Republik wurde 1918 ausgerufen und bekam am 11. August 1919 die Weimarer „Verfassung“.

Mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30.01.1933 endete die Weimarer Republik.

Hitler nannte seine Regierungszeit das 3. Deutsche Reich. Es war eine Diktatur von 1933 bis 1945.

Die Verfassung des nationalsozialistischen Staates entstand auf der Grundlage der Weimarer „Verfassung“.

Die Kapitulation im Jahre 1945

Am 08. Mai 1945 kapitulierte die deutsche Wehrmacht. In der „Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“, die seit dem 5. Juni in Kraft ist, heißt es:

Die deutschen Streitkräfte zu Lande, zu Wasser und in der Luft sind vollständig geschlagen und haben bedingungslos kapituliert, und Deutschland, das für den Krieg verantwortlich ist, ist nicht mehr fähig, sich dem Willen der siegreichen Mächte zu widersetzen.

Dadurch ist die bedingungslose Kapitulation Deutschlands erfolgt, und Deutschland unterwirft sich allen Forderungen, die ihm jetzt oder später auferlegt werden.

Hier ist klar zu stellen, dass die Kapitulation nicht Deutschland als Ganzes betraf, sondern nur die Heeresführung nach Art. 35 der Haager Landkriegsordnung.

Das Deutsche Reich ist mit der Kapitulation nicht untergegangen. So sagt man zumindest. Es ist lediglich handlungsunfähig, da ihm die notwendigen Staatsorgane fehlen.

Die Militärregierung und die SHAEF-Gesetze

Das Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces (SHAEF) war im 2. Weltkrieg das Hauptquartier der alliierten Streitkräfte in Nordwesteuropa.

Oberster Befehlshaber war der Amerikaner Dwight D. Eisenhower. Das SHAEF war die Militärregierung für Deutschland, welche Gesetze herausgab.

Bereits am 15.11.1944, ein halbes Jahr vor der Kapitulation der Wehrmacht, wurde das SHAEF-Gesetz Nr. 3 verabschiedet.

Es besagt in Absatz 3, dass dieses Gesetz mit der Besetzung in Kraft tritt. Die Militärregierung hatte sich demzufolge schon deutlich vor der Kapitulation organisiert und Gesetze erlassen.

Die SHAEF-Gesetze waren die wohl bedeutendsten Gesetze, welche die Militärregierung der Alliierten erlassen haben. Sie regelten z.B.:

  • Die Aufrechterhaltung der Kontrolle über das besetzte Gebiet
  • Die Aufhebung der nationalsozialistischen Gesetze seit dem 30.01.1933 (Gesetz Nr. 1)
  • Die Schließung von Gerichten und Verwaltungsbehörden (Gesetz Nr. 2)
  • Die Entnazifizierung Deutschlands (Gesetz Nr. 4 und 7)
  • Das gesetzliche Zahlungsmittel – Alliierte Militär-Mark (Gesetz Nr. 51)
  • Die Enteignung – Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen (Gesetz Nr. 52)

Durch die SHAEF-Gesetze der Militärregierung, insbesondere Gesetz Nr. 1, welches die nationalsozialistischen Gesetze aufhob, trat automatisch wieder die Weimarer „Verfassung“ in der Fassung vor dem 30.01.1933 in Kraft. Die enthielt keine Änderungen der Nazis.

Proklamation Nr.2, Abschnitt III, Abs. 7a besagt, dass die diplomatischen, konsularen, Handels- und andere Beziehungen des Deutschen Reiches aufhörten zu bestehen.

In SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel VII, Abs. 9e ist auch der Begriff Deutschland definiert:

„Deutschland“ bedeutet das Deutsche Reich, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.“

In der „Erklärung, in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten „Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“ vom 5. Juni, heißt es weiter:

[…] Die Übernahme zu den vorstehend genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung (Aneignung) Deutschlands.

Besetzung des Deutschen Reiches durch die Alliierten

Die Alliierten waren die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Regierung der Französischen Republik.

Diese Großmächte regelten die Besetzung Deutschlands in einem Abkommen.

In dem sogenannten „Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin“ vom 12. September 1944, dass seit dem 7./8. Mai 1945 in Kraft trat (letzte Fassung vom 13.08.1945), heißt es in Punkt 1:

Deutschland wird innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden, zum Zwecke der Besetzung in vier Zonen eingeteilt, von denen je eine einer der vier Mächte zugewiesen wird, und ein besonderes Berliner Gebiet, das der gemeinsamen Besatzungshoheit der vier Mächte unterworfen wird.

Die Ostzone, zu der auch Ostpreussen gehörte, wurde von der UDSSR besetzt.

Die Nordwestzone von den Briten, die Südwest-Zone von den Amerikanern und die Westzone von den Franzosen. Das Gebiet Berlin wurde unter allen Alliierten aufgeteilt.

Kernaussagen zur Geschichte des Deutschen Reichs:

Die deutsche Wehrmacht kapitulierte am 08. Mai 1945.

Die Alliierten übernahmen die Kontrolle und Regierungsgewalt über das besetzte Deutsche Reich.

Deutschland wurde nicht annektiert. Eine Anerkennung der Grenzen der Besatzungszonen gab es nicht.

Das Deutsche Reich bestand innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 waren, weiter fort.

Die Weimarer „Verfassung“ vom 11. August 1919 war juristisch wieder gültig.

Das Gebiet Berlin hatte einen Sonderstatus.

Die Frankfurter Dokumente

Nachdem die größte Not des zweiten Weltkrieges aufgefangen war, übergaben die Westalliierten Militärgouverneure den 11 Ministerpräsidenten der Reichsländer (heute „Bundesländer“ genannt) in Frankfurt am Main drei Dokumente, um eine neue Ordnung aufzubauen – die sogenannten Frankfurter Dokumente vom 1. Juli 1948.

Dokument I beinhaltet: Die Bevollmächtigung eine verfassunggebende Versammlung einzuberufen, sowie eine demokratische Verfassung auszuarbeiten, welche von den Militärgouverneuren genehmigt werden muss.

Dokument II beinhaltet: Die Aufforderung zur Überprüfung der Ländergrenzen.

Dokument III regelt die Grundsätze des Besatzungsstatuts. U.a. geht daraus hervor, dass sich die Alliierten die Ausübung ihrer vollen Machtbefugnisse vorbehalten und das jede Verfassungsänderung den Militärgouverneuren zur Genehmigung vorgelegt werden muss.

Anm.d.Red: Bis zum heutigen Tage musste da noch nie etwas vorgelegt werden, da das hiesige Land noch heute keine Verfassung besitzt.

Der Parlamentarische Rat

Die 11 „Ministerpräsidenten“ der deutschen Länder gründeten anstelle einer verfassungsgebenden Versammlung bzw. eines Verfassungskonvents den sogenannten „parlamentarischen Rat“.

Dieser „Rat“ arbeitete ab dem 1. September 1948 auf der Grundlage der Frankfurter Dokumente (enge Vorgaben des Besatzungsstatuts) ein ziviles Selbstverwaltungsrecht aus.

Das Ziel war, das militärische Besatzungsrecht nach und nach in den Hintergrund zu rücken.

Das zivile Selbstverwaltungsrecht wurde den Militärgouverneuren zur Genehmigung vorgelegt.

Militärgouverneure und das Grundgesetz

Die Militärgouverneure hatten, bevor das Grundgesetz zur Ratifizierung (Bestätigung) unterbreitet werden sollte, ein paar Vorbehalte.

Sie stellten klar, alle Befugnisse zu behalten, indem das Grundgesetz dem Besatzungsstatut unterliegt. Groß-Berlin sollte nicht zum Bund gehören und gewisse Ländergrenzen bis zu einem Friedensvertrag bestehen bleiben.

Nach der Genehmigung des GG wurde es gemäß Artikel 144 Abs. 1 von den Vertretungen der deutschen Länder angenommen. Eine Abstimmung bzw. Ratifizierung hat es nie gegeben.

Die Anwendung und Gültigkeit wurde vorbehaltlich in den Artikeln 23 (Geltungsbereich) und 146 (Gültigkeit) der alten Fassung geregelt. Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz ohne eine demokratische Beteiligung in Kraft.

Was ist das Grundgesetz?

Das Grundgesetz ist eine grundsätzliche Regelung auf militärisch besetztem Gebiet. Ein Gesetz, dass für Ruhe und Ordnung sorgt und die Struktur eines besetzten Gebietes organisiert. Es ist ein Provisorium für eine bestimmte Zeit.

Die Haager Landkriegsordnung, welche das Verhalten einer Besatzungsmacht regelt, sagt dazu in Artikel 43:

„Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.“

Die Landesgesetze, welche zu diesem Zeitpunkt die Weimarer „Verfassung“ war, wurden bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes missachtet und stattdessen wurde das GG, auf Anordnung der Militärgouverneure, auf der Grundlage des Besatzungsstatuts geschaffen. Es ist damit das Recht der Alliierten.

– Ende Teil 1 –

                                                                                                                                
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