Vorsicht Lebensmittelbetrug! – Teil 22 – Veggiewurst = ungesunder Betrug!

19. Februar 2024

 

 

Fleischfrei die Welt retten – mit hightech, Genmanipulation, Chemie und industriell hergestellten Kunstfraß – echt jetzt? Falsche Hamburger, getürkter Käse, Pseudo-Eier und vieles mehr, was eigentlich niemand freiwillig essen würde.

„Gut für den Heißhunger und für den Planeten“, werben Herstellerfirmen für ihre Produkte, bei denen sich chemische Farbstoffe und Pulverchen zu Schein-Fleisch verwandeln – Erbsen zu Hack – Soja zu Huhn und Schimmelpilze zu Schnitzel.

Das kann unmöglich gesund für Menschen sein! Das ist es ja auch nicht und das soll es auch gar nicht sein. Es geht auch nicht um Moral, um Ethik und schon gar nicht um das Wohl von Tieren. Es geht ausschließlich um maximalen Profit und um überhaupt nichts anderes.

Die Kunstfraßhersteller verwenden das Billigste vom billigsten, was mit Nahrung gar nichts mehr zun tun hat. Das sichert denen schon mal maximalen Profit.

Von diesem nährstofflosen Fraß werden die Menschen krank, was wiederum der Ärzte- und Pharmamafia mehr Profit beschert.

„Das ist doch beschämend und total pervers – ja sogar ein Verbrechen an der Menschheit!“ Ja. Das ist es durchaus. Aber egal. Hauptsache, es ist kein Tier im Spiel.

Das ist jedoch ein Trugschluss, denn gewisse Mitgeschöpfe müssen schon mitwirken im industriellen Produktionsprozess fürs Pseudo-Fleisch. Kleinstlebewesen zum Beispiel, die auf den Namen Xanthomonas campestris hören.

Das sind Bakterien, die in gemüsenahen Fachkreisen eigentlich gefürchtet sind, weil sie eine Vielzahl von Pflanzenkrankheiten verursachen, darunter die sogenannte „Adernschwärze“ (auch „Schwarzfäule“ genannt) bei Kraut oder Wirsing.

Veganproduzenten schätzen die Übeltäter allerdings, weil sie ja mit Kraut und Wirsing sowieso nichts am Hut haben, sondern einen Klebstoff brauchen, der ihr Fake-Fleisch im Innersten zusammenhält.

Bei den veganen Fake-Produkten wirken neben Bakterien-Ausscheidungsprodukten wie Xanthan auch andere Stör-Elemente mit, die zu Konfusion und Krankheit führen können, sowie zu Übergewicht.

Praktisch allgegenwärtig ist in den Veganfabriken zum Beispiel auch ein Stabilisierungselement, das auch im Baugewerbe seit langem beliebt und bewährt ist. Gewonnen aus Holz, gebräuchlich bisher als Hauptbestandteil von Tapetenkleister.

Zum Einsatz kam es schon im Pionierprodukt „Impossible Burger“ aus dem innovationsfreudigen Silicon Valley.

Es steckt aber auch in einem von der „sympathischen Tierrechtaktivistenfirma“ Peta preisgekrönten Produkt aus der (einst für tierische Streichwurst berühmte) Rügenwalder Mühle: die Veganen Mühlen Hackröllchen, Typ Cevapcici (früher: Vegane Mühlen Griller).

Auch im Veganburger TS von McDonald’s konnte das Zeug gefunden werden. Ebenso in den tierfreien Fleischdarstellern von Lidl, wie dem Veganen Hack oder den Veganen Burger Patties – und wiederum auch in den „zauberhaften“ Produkten der „Weltrettercompany“ LikeMeat: dem falschen Schnitzel, den gefakten Nuggets und den gefälschten Rostbratwürstchen.

Es heißt: Methylcellulose (E461). Es gilt bisher eigentlich als harmlos. Zur Verwandtschaft gehören auch Zusätze wie Hydroxypropylmethyl-Cellulose (E464), Ethyl-Methyl-Cellulose (E465) und Carboxymethylcellulose (E466). Seit einiger Zeit mehren sich jedoch medizinische Erkenntnisse, die den Ruf dieser Familie lädiert haben, denn solche Zutaten können im Verdauungstrakt für erhebliche Verwerfungen sorgen.

Besonders bedenklich sind die Entzündungen, die sie im Darm auslösen können. Sie gelten als Ursache für die sogenannten „Zivilisationskrankheiten“, die in der Coronalügen-Ära als „Vorerkrankungen“ zu trauriger Berühmtheit gelangt sind.

Sie können aber auch zu eigenständigen chronischen Entzündungskrankheiten im Darm führen, wie etwa Morbus Crohn und Colitis Ulcerosa. Sie können sogar den Gefühlshaushalt beeinträchtigen, die Hirnfunktionen und das Verhalten beeinflussen.

Weil diese E-Stoffe die Bakteriengesellschaft im Darm verändern, können sie den Ausstoß an körpereigenen Drogen, sogenannten Neuropeptiden, und somit die Psyche negativ beeinflussen, etwa Ängstlichkeit fördern und das soziale Verhalten stören.

Ei ohne Huhn

Im Darmtrakt greift auch einer der umstrittensten industriellen Nahrungszusätze an, der sich gerade in Veganfabriken ebenfalls großer Beliebtheit erfreut. Zum Beispiel in dem Kunst-Ei, das die Supermarktkette Migros unter der Bezeichnung „The Boiled“ vertreibt.

Als „Verdickungsmittel“ ist er in der Zutatenliste aufgeführt: Carrageen. E-Nummer 407!

Bei Kunstfraßherstellern und anderen Gesundheitsvernichtern gilt der Stoff selbstverständlich als „unverdächtig“, obwohl er als Auslöser von Allergien und Geschwüren bekannt ist.

Als körperfeindliches Multitalent in den veganen Fake-Produkten wirkt überdies ein Stoff namens Maltodextrin (E1400).

Auch er kann das Milieu im Darm beeinflussen, das Immunsystem schwächen und er kann zudem, wie sich bei Versuchen mit Mäusen zeigte, ebenfalls die chronischen Entzündungen im Darm fördern: Morbus Crohn und Colitis ulcerosa.

Maltodextrin ist darüber hinaus sogar imstande, die schädlichen Potenziale des Zuckers noch weit zu übertreffen – treibt zum Beispiel den Blutzuckerspiegel noch steiler in die Höhe als normaler Haushaltszucker oder Traubenzucker. Es kann dadurch zu Übergewicht und Krankheiten beitragen, sowie das Risiko für Diabetes, Herz-Kreislauf-Krankheiten sowie vorzeitiges Ableben erhöhen.

Mit Geschmacksbetrug die Welt retten?

Am folgenreichsten aber sind jene Zusätze, die den Betrug überhaupt erst möglich machen, weil sie ihn plausibel erscheinen lassen. Bei den Betrügern sind jene am erfolgreichsten, die super vertrauenserweckend wirken.

Bei dem zusammengefälschten Kunstfraß ist es der Geschmack, der eine ganz besondere Rolle spielt, denn:

„Würden nicht mehr Menschen die Welt retten, wenn die Rettung der Welt besser schmecken würde?“ So fragen die Kustfraßverbrecher auf gewohnt „hohem Niveau“.

Sie hantieren deshalb, wie in den Fälscherwerkstätten üblich, mit chemischen Aromen, die zum Beispiel aus Müll extrahiert werden. Sie tragen dazu bei, dass den Fake-Essern „das Wasser im Mund zusammenlaufen“ soll.

Der Geschmacksbetrug, früher verpönt und streng bestraft, soll jetzt helfen, „die Welt zu retten“. Man kann nur noch mit dem Kopf schütteln.

Bei dem Geschmacksbetrug wird leider auch der Körper betrogen, denn der Geschmack ist bekanntlich ein Signal, welches die Verarbeitung im Organismus einleitet – und wenn es dann zwar wie Fleisch schmeckt, in Wahrheit aber eine chemisch modifizierte Fälschung ist, dann wird der Verdaungsapparat in die Irre geführt.

Er leitet falsche Verarbeitungsschritte ein, wird ungenügend versorgt, es steigt das Verlangen nach mehr und damit das Risiko für Übergewicht.

Optische Täuschung

Noch wichtiger sind die Sinnesillusionen bei der Optik: Die visuelle Attraktivität ist entscheidend für den Erstkauf, da die Konsumis zuerst mit den Augen essen und sich dann den anderen Sinnen wie Geruch, Geschmack und Mundgefühl zuwenden.

Das hat ein führender Farbenlieferant ermittelt, der stolz darauf ist, schon den US-amerikanischen Fake-Pionier Impossible Foods beliefert zu haben, dank seiner „beispiellosen technischen Expertise“ bei der Farbgestaltung, denn das Auge isst bekanntlich mit – und muss ebenfalls betrogen werden.

Wenn also Blut fließt, dann soll es auch aussehen wie Blut, auch wenn es keins ist. Dass die verwendeten Farbstoffe ungesund sind, ist nicht so wichtig. Hauptsache, es ist nichts vom Tier drin.

So kommt bei den „sympathischen tierlieben“ Veganfirmen die ganze Palette an Kunstfarben zum Einsatz, die einen zusammenzucken lässt: Azofarben, Aluminium und der ganze bunte Horror aus dem Chemielabor, der in der Veganfabrik das tägliche Standardprogramm ist, wie E100, E102, E120, E122, E174, E131, oder auch E133, brillantblau FCF.

Diese gesundheitsschädlichen künstlichen Farbstoffe sind auch bei tierfreien Süßigkeitsproduzenten besonders beliebt.

Hauptsache, es müssen keine „anderen“ Lebewesen leiden – nur jene, die sich solch eine geballte Chemiedosis einverleiben – aber das sind für die gehirngewaschenen und somit geistesgestörten Betroffenen einfach „Kollateralschäden“ am eigenen Leib, die in Kauf zu nehmen sind, wenn man daran glaubt, in „höherer Mission“ unterwegs zu sein.

So opferbereit sind natürlich nicht alle. Sogar die Leute von der Zeitschrift Ökotest, die mit der tierlosen Bewegung eigentlich sympathisieren, üben ein bisschen Kritik, wenn sie auf chemische Zusätze stoßen, wie zum Beispiel künstliche Phosphate, die sich in Unmengen Fertigprodukten finden.

Da bemängelt Ökotest: „Phosphate können den Phosphatspiegel im Blut erhöhen, was das Risiko für einen Herzinfarkt und Schlaganfall steigern kann.“

Eigentlich ist es die beschleunigte Alterung des gesamten Körpers, inklusive des Gefäßsystems, was von künstlichen Phosphaten ausgelöst wird und eher zu Herzinfarkten, Schlaganfällen und so weiter führt. Man hat es also mit echten Leidauslösern und Lebenszeitverkürzern zu tun.

Zugesetzte künstliche Phosphate finden sich übrigens auch in anderen Lebensmitteln – in echter Wurst, in wirklichem Käse – auch Coca-Cola, sowie auch in veganer Hafermilch sowie veganem Joghurtersatz. Auch im huhnlosen Ei von Migros und das stößt auf Missbilligung im Publikum: „Werde ich nie wieder kaufen“, merkte LinaPi auf Migipedia an.

Mittlerweile haben offenbar auch Investoren genug von dem gesundheitsschädlichen Betrug. Der Börse vergeht die Lust auf Oatly-Hafermilch und der Aktienkurs von Beyond Meat ist auch abstürzt.

Die gesundheitsgefährlichen Fälschungen und Imitate sind ja keine gesunden Vegetablien, sondern neuartige Problemprodukte, die in der Wissenschaft als „ultra-verarbeitete Nahrungsmittel“ eingestuft werden. Was all das überhaupt noch mit Nahrungsmitteln zu tun hat, darüber schweigt des Sängers Höflickeit leider.

Von wegen Tierschutz! Miese Details über Veggie-Wurst aufgedeckt

Wohl die allermeisten dauerhaften sogenannten Vegetarier(innen) und Veganer(innen) dürften sich für diese überaus gesundheitsschädliche Fehl- und Mangelernährung entschieden haben, weil ihnen die Verdummungsmedien Bilderchen und Filmchen von den ach so armen Tieren gezeigt haben, die per Lkw von A nach B transportiert werden. Die anschließende Schlachtung am Fließband hat den Appetit auf Fleisch dann völlig vermiest.

Was all diese hirngewaschenen Leutchen nicht wissen: Auch für vegetarische und vegane Produkte müssen Tiere sterben – sogar viel mehr, als für tierische Produkte, denn:

Vegetarische Wurst besteht oft hauptsächlich aus Eiklar. Da dürfte es für viele Menschen schockierend sein, dass gerade für die vegetarischen Ersatzprodukte mehr Tiere sterben als für das Original aus Fleisch.

Für vegetarische Wurst müssen nämlich jede Menge Eier produziert werden. Für rund 100 Kilo vegetarische Mortadella benötigt man 72 Kilogramm Eiklar. Für diese Menge Eiklar braucht man 2174 Eier. Eine Industrie-Henne legt 300 Eier pro Jahr und wird nach 15 Monaten geschlachtet. Um also 100 Kilo vegetarische Mortadella herstellen zu können, müssen sechs Hennen sterben.

Auf jede Henne kommt im Schnitt ein männliches Küken, welches geschreddert wird, weil diese Tiere keine Eier legen.

Somit sterben für 100 Kilo vegetarische Mortadella 12 Tiere – für dieselbe Menge Wurst aus echtem Fleisch braucht es jedoch nur ein einziges Schwein.

Aus Tierschutzsicht ist die vegetarische Mortadella also die deutlich schlechtere Wahl, doch da gibt es dann ja wieder Leutchen, die beteuern, ja gar keine Fleischersatzprodukte zu essen.

Sie beginnen den Tag stattdessen mit einem Früchtemüsli, doch auch dafür müssen mehr Tiere sterben, als für eine echte Fleischwurst.

Das folgende Video erklärt, warum das so ist:

 

 

Es wird deutlich, dass man mit vegetarischer Wurst und Frühstücksmüsli ganz und gar nicht für Tierwohl sorgt, sondern für viel mehr tote Tiere und bestialische Tierquälerei!

Was nun… ihr lieben Geistesgestörten, denen die Lügen- und Verdummungsmedien unter die Hirnschale gerieben haben, dass vegetarisch/vegan gut für die Tiere sei, damit ihr euch eure Gesundheit ruiniert?

Rügenwalder Mühle will vegetarische Produkte in Zukunft vegan herstellen

Na sowas aber auch. Einer der größten Fleischproduktehersteller produzierte plötzlich Fleischersatzprodukte und will das nun auch noch auf vegane Herstellung umstecken.

Gegenüber den Lügenmedien nimmt der Konzernvorstand Stellung: Es werde das Ziel verfolgt, neue Fleischalternativen von vornherein vegan zu produzieren und sofern möglich, die Rezepturen bestehender vegetarischer Produkte auf vegan umzustellen.

Was aber steckt dahinter? Es steckt das dahinter, was immer dahinter steckt: Profitmaximierung!

Werfen Sie am Schluss des nun folgenden Videos einen Blick darauf, woraus vegane Wurst hergestellt wird. Sie werden verblüfft und erschüttert zugleich sein:

 

 

Foodwatch hat 15 „rein pflanzliche Produkte“, die das fleischige Äquivalent nachahmen, unter die Lupe genommen – mit erschreckenden Ergebnissen, denn anders als man annimmt, schneiden die getesteten veganen Fertigprodukte bei den Inhaltsstoffen sehr schlecht ab. Lediglich zwei der 15 getesteten Produkte waren besser, als mangelhaft.

Hersteller-Masche suggeriert Annahme, vegane Produkte seien gesund

Die Annahme, dass veganes Essen gesund sei, kommt nicht von ungefähr, denn das wird der Bevölkerung von den Lügen- und Verblödungsmedien immer wieder gebetsmühlenartig unter die Hirnschale gejubelt.

Übrigens: Ab sofort produziert die Firma Rügenwalder Mühle nur noch den veganen „Schinken Spicker“. Das Produkt aus Fleisch wird seit 2024 nicht mehr hergestellt, denn so funktioniert Profitmaximierung.

Fleisch ist schließlich teuer, während Wasser praktisch gar nichts kostet. Also wird Wurst hergestellt, die überwiegend aus Wasser, etwas Öl und einem Pulverchen aus Verdickungsmittel besteht.

Das Nährstoffproblem

Der Mensch benötigt für ein gesundes Leben diverse Nährstoffe, Vitamine und Mineralien. Diese sind in sehr vielen neumodischen Produkten aus dem üblichen Handel jedoch kaum noch oder sogar gar nicht mehr vorhanden. Dass Nährstoffmangel zu multiplen Krankheiten führt, muss eigentlich gar nicht mehr erwähnt werden.

Wir empfehlen daher ein Mal mehr gesunde Selbstversorgung und Eigenproduktion.

                                                                                                                                
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Vorsicht Lebensmittelbetrug! – Teil 21 – Sogenanntes „Separatorenfleisch“ ist ekelhaft

5. Februar 2024

 

 

Sogenanntes „Separatorenfleisch“ ist gesundheitlich angeblich nicht bedenklich. Es ist jedoch von allerunterster Qualität – es ist ein Brei, der aus Fleischresten und Schlachtabfällen hergestellt wird – es ist einfach nur ekelhaft.

Die Erkenntnislage zu diesem hochverarbeiteten Zeug ist äußerst gering. Laut veralteten Zahlen werden im hiesigen Land jedes Jahr 130000 Tonnen „Separatorenfleisch“ produziert. Die Dunkelziffer dürfte jedoch größer ausfallen.

Würde daraus Tierfutter hergestellt, dann hätte wohl niemand etwas dagegen einzuwenden, doch leider ist es nicht so.

Labortests bringen ekelhafte Ergebnisse – Konsumenten entsetzt!

Der Billigbrei aus Resten und Schlachtabfällen landet anteilig in Produkten für den menschlichen Verzehr.

Es gibt sogenannte „Food-Aktivisten“, die entweder nicht bei Verstand – oder für die Fleischmafia unterwegs sind, denn diese Spinner wünschen sich den Konsum aller Teile des Tieres.

Genau denen sollte man mal eine große Portion aus Schnäbeln, Borsten, Klauen, Hufen, Augen usw. vorsetzen. Wir würden jede Wette eingehen, dass keiner von denen diesen Müll essen würde.

Sogenanntes „Separatorenfleisch“ ist sehr schnell verderblich

Da dieses Zeug total zerrissen und zerquetscht wurde, ist die Angriffsfläche für Keime ganz besonders groß, welche sich dann explosionsartig vermehren.

Produkte, die sogenanntes „Separatorenfleisch“ enthalten, können daher durchaus gesundheitsschädlich sein, denn ein verdorbenes Produkt kann zu einer Lebensmittelvergiftung führen, was nicht selten die Einweisung auf die Intensivstation erfordert.

Der Ekel ist weit verbreitet

In vielen Wurstprodukten, darunter auch sogenannte „Bio“-Waren, wurde das qualitativ minderwertige Zeug nachgewiesen. Bei 20 Wurstproben war fast jede zweite positiv.

Die Hersteller streiten selbstverständlich allesamt ab, diesen Brei aus Resten und Schlachtabfällen zu verwenden oder jemals verwendet zu haben.

Zum Abschluss dieses Artikels noch ein kleines Video zum Thema:

 

 

Sogenannte „Vegetarier und Veganer“ lachen wahrscheinlich über all das, doch denen wird das Lachen noch abrupt vergehen – und zwar durch unseren nächsten Artikel.

                                                                                                                                
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Vorsicht Lebensmittelbetrug! – Teil 20 – Neues Verfahren zur Entdeckung von „Separatorenfleisch“

23. Januar 2024

 

 

Das Bild zeigt Schlachtabfälle – also Müll. Solcher Müll wird hergenommen, um daraus sogenanntes „Separatorenfleisch“ herzustellen, welches eigentlich gar nicht als Fleisch bezeichnet werden darf, weil es ein Brei aus Müll ist.

Was wird aus diesem Müll? Teilweise wird er exportiert, doch riesige Mengen verbleiben im hiesigen Land und werden verarbeitet – zum Beispiel zu Wurstprodukten.

 

 

Wurst. Wie kam es überhaupt dazu? Das ist eine sehr alte Geschichte. Schon immer fielen bei der Fleischproduktion qualitativ minderwertige Reste an. Diese wollte man selbstverständlich irgendwie verwerten – und schwupps…: schon war die Wurst erfunden.

An Anfang dieser Geschichte war das noch ein einigermaßen ehrliches Produkt – von minderwertiger Qualität zwar – aber immerhin einigermaßen ehrlich, was es leider schon lange nicht mehr ist.

Seit sehr vielen Jahren ist Wurst aus dem üblichen Handel ein vergiftetes, lebenszeitverkürzendes Produkt, welches zu großen Teilen aus Müll und Wasser besteht.

Zum Einsatz kommt selbstverständlich auch sogenanntes „Separatorenfleisch“, denn das ist extrem kostengünstig und ermöglicht daher satte Gewinne.

Bisher war sogenanntes „Separatorenfleisch“ bei Laboranalysen mehr oder weniger gut zu entdecken. Das hat sich nun geändert, denn es gibt ein neues Verfahren zum Nachweis von „Separatorenfleisch“. Siehe Video:

 

 

Es ist ein Lichtblick, dass sogenanntes „Separatorenfleisch“ nun viel besser nachgewiesen werden kann, doch das ist leider nicht das einzige Problem. Weitere Probleme:

– Gammelfleisch
– künstliche Phosphate
– Nitritpökelsalz.

Gammelfleisch ist ekelhaft und gesundheitsschädlich, doch künstliche Phosphate und Nitrit sind extrem gesundheitsschädlich und echte Lebenszeitverkürzer.

Selbstversorgung und Eigenproduktion, ohne Verwendung gesundheitsschädlicher Stoffe, ist und bleibt daher das Mittel der Wahl.

                                                                                                                                
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Vorsicht Lebensmittelbetrug! Teil 2: Klebefleisch

13. März 2023

 

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In der Putensalami steckt Schweinefleisch drin, in der Hühnersuppe so gut wie kein Huhn. Der Maracujasaft wird aus Orangenextrakt hergestellt und für den griechischen Schafskäse wurde billige Kuhmilch verwendet.

Die Herkunft der Äpfel auf dem Kuchen kann durchaus China sein und Käse auf der Pizza sieht aus und schmeckt wie Käse, hat mit dem Naturprodukt aus Milch aber nichts zu tun. Die Mogeleien und Irreführungen häufen sich.

Klebefleisch statt echtem Schnitzel ist natürlich auch möglich – so ziemlich alles ist möglich.

Nicht Spitzenqualität, sondern Klebefleisch erhalten oftmals die Konsumentinnen und Konsumenten, wenn sie ein Steak kaufen. Nicht anders kann das bei Rohschinken vom Schwein oder Putenschinken der Fall sein.

Der Einsatz von bestimmten Enzymen macht es möglich, rohe Fleischstücke zu einem Steak oder schinkenähnlichen Produkt zu verkleben. Dies gelingt so gut, dass sich Klebeschinken kaum von Echtem unterscheiden lässt. Das ist mal wieder nichts anderes, als Betrug.

Verbraucherzentralen wollen ein Verbot – das politkriminelle Nachfolgenazigesindel im Schauspielhaus Reichstagsgebäude will Klebefleisch natürlich nicht verbieten, sondern nur kennzeichnen.

Richtig ärgerlich wird es, wenn man in einem Restaurant ein vermeintlich teures Steak bestellt, da die Preise im Restaurant bekanntlich reichlich hoch sind.

Nicht nur die Fleisch verarbeitende Industrie, sondern auch Gastwirte können aus Fleischresten ihre Filets zusammenpuzzeln: Fleischreste, Wasser und einige Löffel Transglutaminase vermischen, zu einem Stück formen, in Folie wickeln und 24 Stunden kalt stellen. Schon ist das „Filet“ fertig.

 

 

Im Restaurant wird man für ein Rinderfilet, der Größenordnung 250 Gramm, heutzutage bequem 40 bis 60 Euro los.

Wenn das Rinderfilet dann aber gar keins ist, sondern aus billigen zusammengeklebten Fleischstücken besteht, so wird ´s extrem ärgerlich, denn in diesem Fall hat man nicht nur einen viel zu hohen Preis bezahlt, sondern auch noch nicht einmal das bekommen, was man haben wollte.

Designte Steaks in jeder gewünschten Form

Die Fleischindustrie kann kostensparend Zuschnitte von Fleischstücken anbieten, die vorher niemals möglich waren – und Sie merken es nicht mal. Sie freuen sich über ein knusprig gebratenes Steak, welches gar kein Steak ist.

 

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Möglich macht das eine Mixtur aus Thrombin und Fibrinogen. Diese Präparate gibt’s genauso für Geflügelprodukte, für Fisch, ja sogar zum Verleimen von Hummern gibt es einen Extrakt aus Hummerblut.

Im April 2005 hat die EFSA (European Food Safety Authority – die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) – erklärt, dass die Verwendung von Fibrinogen und Thrombin zum Zusammenfügen von Fleisch unbedenklich ist. In den sogenannten „Vereinigten Staaten“ wurde die Verwendung von Fibrinogen und Thrombin von der USDA (US Department of Agriculture) zugelassen.

Dann gab es Bedenken und es sollte durch die EU verboten werden.

„Parlament“ sieht Verbraucherschutz verletzt – EU stoppt Zulassung von Klebefleisch-Enzym – 19.05.2010

Mit ihm kann man kleine Fleischreste so zusammensetzen, dass sie wieder wie ein komplettes Stück aussehen – das Enzym Thrombin ermöglicht die Produktion des so-genannten Klebefleisches.

Das „EU-Parlament“ hat dem Stoff jedoch die Zulassung für Lebensmittel verweigert – die Methode sei „unappetitlich, gesundheitlich bedenklich und eine klare Täuschung der Verbraucher“.

AUS „PLENUM“ UND „AUSSCHÜSSEN“

„Was aussieht wie ein echtes Steak, kann durch und durch ein Kunstprodukt sein. Wenn es um die Verwertung kleinster Fleischreste geht, ist die Industrie erfinderisch. Sie verwendet spezielle Enzyme, die wie Klebstoff wirken – der Käufer kann mit bloßem Auge keinen Unterschied erkennen.

Bedenklich sei das, stellte das „EU-Parlament“ fest. Auf dem Tisch lag ein Verordnungsentwurf der „EU-Kommission“ über die europaweite Zulassung bestimmter Nahrungsmittel-„Zusatzstoffe“. Unter ihnen: das Eiweiß Thrombin.

Es wird aus dem Blut von Rindern und Schweinen gewonnen und dient als Klebefleisch-Enzym. Die EU-Lebensmittelbehörde EFSA hat es als unbedenklich eingestuft.

Mit hauchdünner Mehrheit entschieden die „Abgeordneten“, dem Protein die Zulassung zu verweigern. Ihre Befürchtung: Fleisch aus vielen Einzelteilen biete mehr Angriffsfläche für gefährliche Bakterien, etwa für Salmonellen.

 

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Besonders problematisch sei, dass „das Zusammenfügen in kaltem Zustand, ohne Zugabe von Salz und ohne eine anschließende Erhitzung durchgeführt werden kann“.

Die „Kommission“ muss sich dem „Parlament“ nun beugen. Vom Tisch ist das Klebefleisch damit aber nicht: Es gibt außer dem Thrombin noch andere Fleischkleber.

Außerdem kann Thrombin auch über nationale Regelungen zum Einsatz kommen – so auch in „Deutschland“, das im Gegenzug eine Kennzeichnung vorschreibt.

Das „Parlament“ hat jedoch ein klares Zeichen gesetzt: „Die Gefahr der Irreführung der Verbraucher ist offensichtlich“, hieß es in der Stellungnahme des „Plenums.“

Lebensmittelenzym Thrombin ist unbedenklich – 17.09.2015

„Das Enzym Thrombin wird aus Schweine- oder Rinderblut gewonnen. Es wird bei der Lebensmittelverarbeitung zusammen mit Fibrinogen eingesetzt, einem Protein, das ebenfalls aus dem Blut dieser Tiere gewonnen wird, um einzelne Fleisch- oder Fischstücke zusammenzusetzen.

Die Wissenschaftler des Gremiums für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe (CEF-Gremium), kommen zu dem Schluss, dass gegen Thrombin keine Sicherheitsbedenken bestehen – ausgehend von der Tatsache, dass es aus Teilen der Tiere selbst gewonnen wird, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, vorausgesetzt, dass die Herstellung unter hygienischen Bedingungen erfolgt, den „EU-Vorschriften“ entspricht.

Zur Abschätzung der ernährungsbedingten Exposition gegenüber Thrombin griffen die Sachverständigen auf die umfassende Europäische Datenbank über den Lebensmittelverzehr zurück.“

Was sollen wir nun als Verbraucher anfangen? Was ist richtig? Was ist falsch?

Müssen wir vor Entscheidungen der EFSA warnen? Die Antwort lautet: Ja! Lesen Sie dazu: Lobbyverflechtungen – EFSA gefährdet unsere Gesundheit zugunsten der Industrie!

Damit Sie sehen, warum es als unbedenklich eingestuft wurde: Die ILSI berät die EU und wen entdecken wir dort? Genau! Ajinomoto Europe S.A.S, die das Mittel herstellen, damit Sie in Zukunft weiterhin billiges Klebefleisch essen und dafür teuer bezahlen dürfen!

 

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Transglutaminasen

Transglutaminasen sind Enzyme. Diese Enzyme werden nicht nur bei Fleisch verwendet, sie haben sich auch im Milchregal bewährt, denn damit bekommt man die besonders sämigen, cremigen Joghurts hin.
Transglutaminasen werden auch für Fisch verwendet, sogar Tofu können Sie damit verkleben.

 

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Mittlerweile gibt es fast nichts, wofür es nicht verwendet werden kann: Tofu, Formschinken Pizza, aber auch für Backwaren zur Verbesserung der Teigeigenschaften und bei gefrorenen Teiglingen.

Gentechnik

In der Lebensmittelproduktion eingesetzte Enzyme werden in der Regel mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt. Andere Präparate sind kaum noch auf dem Markt.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nur ein Transglutaminase-Präparat auf dem europäischen Markt, das mit Hilfe des konventionellen Bakteriums Streptoverticillium mobaraense gewonnen wird.

Grundsätzlich ist die Herstellungsweise von Enzymen kein Kennzeichnungstatbestand. Daher müssen auch mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen erzeugte Enzyme nicht besonders gekennzeichnet werden.

Was steckt hinter diesem Klebefleisch und wie kann man geklebtes Fleisch erkennen?

Hinter Klebefleisch steckt nichts anderes als Profitmacherei und Betrug.

In der Fleischindustrie entstehen immer wieder kleine Fleischstücke und Fleischreste, welche „Abschnitte“ genannt werden.

Man könnte diese in Koch- und Brühwürsten verarbeiten – man kann sie aber auch mit Transglutaminase zusammenkleben und vortäuschen, dass es sich um Rinderfilet oder was auch immer von Wert handeln würde.

Konsumentinnen und Konsumenten haben es schwer, hochwertiges Fleisch von Klebefleisch zu unterscheiden, aber dennoch ist es möglich.

 

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Dazu ist auf die Fleischfasern zu achten, die stets in nur eine Richtung laufen sollten.

Findet sich in einem Stück Fleisch ein Gewirr aus Fleischfasern, in welchem die einen zum Beispiel von Nord nach Süd und die anderen von West nach Süd-Süd-West verlaufen, so kann man sicher sein, das hier etwas nicht stimmt.

Wer die Frage stellt, wo und bei was die Lebensmittelindustrie eigentlich nicht unangenehm auffällt oder betrügt, stellt eine überaus gute Frage, auf welche wir leider keine Antwort haben.

Produkte, die nicht sind, was sie eigentlich sein sollten – Gammelfleisch unter „Schutzatmosphäre“ – giftiges Nitrit in fast allen Wurst- und Schinkenprodukten – Schimmelfleisch als „dry aged beef“ – mehr sogenannte „Zusatzstoffe“, als alles andere in Fertigprodukten, wovon einige sogar giftig sind – und so weiter und so weiter.

Heutzutage ist nur noch eines zu empfehlen: Selbstversorgung und Eigenproduktion!

                                                                                                                                
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Wie die deutsche Bevölkerung getäuscht wird – Teil 2

3. Februar 2021

 

Wie die deutsche Bevölkerung getäuscht wird - Teil 2

 

In Teil 1 waren wir einschließlich bis zum Grundgesetz gekommen, welches das Recht der Alliierten ist. Nun geht ´s weiter:

Was ist eine Verfassung?

Staats- und Völkerrechtslehrer Prof. Dr. Carlo Schmid (Politiker der SPD) erklärte in seiner Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 wie eine Verfassung zu verstehen ist. Hier ein Auszug:

„Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.

Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz, ohne auf einen Dritten zurückgeführt werden zu brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt.

Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren.

Eine Verfassung ist nichts anderes, als die in Rechtform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen.“

Eine Verfassung hat demnach folgende Merkmale:

  • Das Volk ist frei
  • Das Volk entscheidet / konstituiert sich
  • Sie ist räumlich nicht teilbar = das gesamte Volk
  • Sie ist die höchste Rechtsnorm. Nichts steht über ihr
  • Sie definiert das Staatsgebiet in dem sie gilt
  • Sie regelt die Rechte und Pflichten aller Individuen
  • Sie bestimmt die Grenzen der Staatsgewalt
  • Sie berechtigt einen Hoheitsträger die Staatsgewalt auszuüben
  • Sie bestimmt, wie ein Hoheitsträger die Staatsgewalt ausüben darf

Das Grundgesetz ist keine Verfassung

Der Begriff Grundgesetz wurde damals ganz bewusst gewählt.

„Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen.

Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.“ Dr. Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat am 8. September 1948.

Auch der Artikel 146 GG unterscheidet hier ganz klar:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum unsere angebliche Verfassung „Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik“ und nicht „Grundgesetz DER Bundesrepublik Deutschland“ heißt?

Kernaussagen über das Grundgesetz in Deutschland und seine Entstehung:

  • Das Grundgesetz wurde Deutschland ohne Bevölkerungszustimmung aufgedrückt.
  • Die Weimarer „Verfassung“ vom 11. August 1919 wurde ignoriert.
  • Das Grundgesetz ist Fremdbestimmung.
  • Das Grundgesetz ist keine Verfassung.
  • Das Grundgesetz ist ein Provisorium, dass nur bis zum Beschluss einer Verfassung wirkt.
  • Die Westalliierten haben alle Machtbefugnisse.
  • Besatzungsrecht steht über dem Grundgesetz.

Die Errichtung der BRD und DDR

Die britische und amerikanische Besatzungszone fusionierten wirtschaftlich am 01.01.1947 zur Bizone.

Aus diesem vereinten Wirtschaftsgebiet ging die Bundesrepublik Deutschland hervor. Mit der Sowjetunion kamen die Westalliierten in wirtschaftspolitischen Fragen (Reparationen etc.) nicht auf einen gemeinsamen Nenner.

Die Folge war eine Teilung Deutschlands in Ost und West. Die BRD ist im Westen, mit der Verkündung des Grundgesetzes, am 23. Mai 1949 gegründet worden.

Dabei wurden die Reichsländer völkerrechtswidrig aufgelöst und Bundesländer gebildet, wie wir sie scheinbar noch heute haben.

Im „Osten“, allerdings auf mitteldeutschen Gebiet, entstand am 07. Oktober 1949 die Deutsche Demokratische Republik (DDR).

Sie bekam eine angebliche „Verfassung“, die von der „Regierung“ ratifiziert wurde, nicht aber von der Bevölkerung.

Die eigentlichen Ostgebiete des Deutschen Reiches (Schlesien, Pommern und Ostpreussen), wie es am 31. Dezember 1937 bestand, blieben in polnischer- und sowjetischer Verwaltung.

Gründung der Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat

In einer Beurteilung der Firma Bundesverfassungsgericht über den Grundlagenvertrag (Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik) von 1973 heißt es:

„Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre – geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation, noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte, noch später untergegangen ist“.

Das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG.

Das entspricht auch der sogenannten „ständigen Rechtsprechung“ der Firma Bundesverfassungsgericht, an welcher der sogenannte „Senat“ festhält.

„Das Deutsche Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig“.

Weiter heißt es:

„Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70).

Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ‚Geltungsbereich des Grundgesetzes‘ […], fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes).

Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin.

Der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte […].

Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden…“ – BVerfGE 36, 1 (15 ff.) – Grundlagenvertrag“.

Die BRD wurde nie als Staat gegründet und hätte auch nie als Staat gegründet werden können, weil das Deutsche Reich nie aufgehört hat zu existieren.

Sie ist nicht identisch mit dem Deutschen Reich und auch nicht ihr rechtlicher Nachfolger. Was ist die BRD, die 1949 gegründet wurde, denn dann? Das hier:

Die BRD ist ein völkerrechtswidrig errichtetes Selbstverwaltungskonstrukt.

Die BRD ist im Weiteren eine schwerkriminelle eingetragene Firma, ohne jegliche hoheitsrechtliche Befugnisse, die von Nachfolgenazis geführt wird, um die eigenen Landsleute zu berauben, zu versklaven, sie ihrer Freiheit zu berauben und auszuplündern.

 

Wie die deutsche Bevölkerung getäuscht wird - Teil 2.

 

Durch Deutschlandvertrag zur vollen Souveränität?

Um Deutschland die volle Macht eines souveränen Staates zuzusichern, trat als einer der Pariser Verträge der Deutschlandvertrag am 05. Mai 1955 in Kraft.

Der Deutschlandvertrag, auch Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Mächten (Amerika, Großbritannien und Frankreich) genannt, sollte das entstandene Vakuum zwischen Kapitulation und Friedensvertrag regeln und das Besatzungsstatut beenden.

Artikel 1, Abs. 1 des Deutschlandvertrages beendet das Besatzungsregime und hebt das Besatzungsstatut sowie die Alliierte Hohe Kommission auf.

In Artikel 2, Satz 1 behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes. Siehe dazu das vorbehaltene Recht aus dem Besatzungsstatut:

Die Besatzungsbehörden behalten sich jedoch das Recht vor, auf Anweisung ihrer Regierungen die Ausübung der vollen Regierungsgewalt ganz oder teilweise wieder aufzunehmen […] Ziffer III

Weiter behalten Sie Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Stationierung von Streitkräften in Deutschland.

Alles was in Artikel 1 zugesagt wurde, wird in Artikel 2 wieder aufgehoben.

Kernaussagen über die Gründung der Bundesrepublik Deutschland:

  • Das Deutsche Reich besteht fort.
  • Die BRD ist nicht als Staat gegründet worden.
  • Die BRD ist nicht Rechtnachfolger des Deutschen Reiches.
  • Die BRD ist weiterhin besetzt und nicht souverän.
  • Das Deutsche Reich hat keinen Friedensvertrag.

Der Einigungsvertrag vom 29.09.1990

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurde über die Herstellung der Einheit Deutschlands der Einigungsvertrag geschlossen.

Der Einigungsvertrag trat am 29.09.1990 in Kraft. Aus Kapitel I (Wirkung des Beitritts), heißt es in Artikel 1 (Länder), Abs. 1:

Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland.

In Kapitel II (Grundgesetz), Artikel 4 (Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes) heißt es:

1. Die Präambel wird wie folgt gefaßt […]
2. Artikel 23 wird aufgehoben.

Die „ostdeutschen“ Länder (DDR) treten also nur scheinbar am 3. Oktober 1990 der BRD bei.

Das Ländereinführungsgesetz

In dem originalen „Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik“ (Ländereinführungsgesetz) heißt es:

Mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet:

– Mecklenburg-Vorpommern durch […]
– Brandenburg durch […]
– Sachsen-Anhalt durch […]
– Sachsen durch […]
– Thüringen durch […]

Die Länder der DDR wurden also erst am 14. Oktober 1990 gebildet. Wie konnten diese Länder schon am 03. Oktober 1990 der BRD beitreten, obwohl sie noch gar nicht gegründet waren?

Im aktuellen Dokument der Firma Bundesministerium der Justiz wurde dieses Datum mittlerweile nachträglich geändert.

Mit anderen Worten: Verschleierung, Vertuschung und Täuschung, wie aus dem Lehrbuch.

Das Grundgesetz hat keinen Geltungsbereich

Der Artikel 23 GG (alte Fassung), welcher mit der angeblichen „Einigung“ aufgehoben wurde, bestimmte die Geltungsbereiche des Grundgesetzes. Da hieß es:

„Dieses Gesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

Unsere angeblich „höchste rechtliche Norm“ hat nun aber schon lange keinen räumlichen Geltungsbereich mehr.

Der räumliche Geltungsbereich

Kann ein Grundgesetz ohne räumlichen Geltungsbereich Gültigkeit besitzen?

Bestimmtheitsgebot:

„Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein.

Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches.“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963)

Gebot der Rechtsicherheit:

„Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten.

Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.

Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147)

Von Propagandalügnern und ihren windigen Helfershelferleinchen wird immer gern behauptet, dass der Gültigkeitsbereich angeblich staats- verfassungs- und völkerrechtlich anerkannt ist und der Gültigkeitsbereich einer Verfassung keiner expliziten Beschreibung bedarf, da das Staatsgebiet in seinen Grenzen völkerrechtlich feststeht.

Niedlicher Taschenspielertrick, da das hiesige Land ja gar keine Verfassung besitzt.

Wie verhält es sich denn sonst noch so?

Gibt es da nicht gewisse Rechtgrundsätze „ohne Bestimmung keine Handlung“, „ohne Geltungsbereich kein Recht“ oder die alte römische Rechtregel „Nulla poena sine lege“ (keine Strafe ohne Gesetz)? Aber das Grundgesetz soll gelten, ohne Geltungsbereiche zu nennen?

Da stellt sich die Frage, warum unsere angeblich „höchste rechtliche Norm“ mal klar definierte Geltungsbereiche hatte, wenn sie diese gar nicht benötigt!

Kurzum: Das Grundgesetz verstößt ohne einen räumlichen Geltungsbereich zu nennen gegen das Gebot der Rechtsicherheit und gegen das Bestimmtheitsgebot.

Die BRD ist ohne geltende rechtliche Norm formaljuristisch aufgelöst und bekanntlich sowieso nur eine eingetragene Firma, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse.

Die neue Präambel belügt die Bevölkerung

Der gestrichene Geltungsbereich wurde mit in die Präambel gepackt, welche übrigens keine rechtliche Verbindlichkeit besitzt.

Dort heißt es, dass es nach der Einigung für das ganze deutsche Volk gilt. Jedoch in welchen Grenzen? Die neue Präambel steckt zudem voller Lügen, welche fett markiert sind.

„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

Lügen, Lügen und nochmals Lügen! Und das sollen Volksvertreter sein!?? Nein! Das sind Nachfolgenazis!

– Ende Teil 2 –

                                                                                                                                
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