
Dieser Artikel erzählt die reale Geschichte eines Selbstständigen, der sich gegen das Unrechtssystem erfolgreich zur Wehr gesetzt hat:
Ich bin seit 2008 selbstständig – muss also allen möglichen Scheiß (selber) bezahlen. IHK, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, sonstige und private Krankenversicherung natürlich.
Angefangen habe mit der IHK. Die abzuwimmeln war relativ einfach. Einfach beide Vorstände angeschrieben, dass ich mit der Firma IHK keinen Vertrag geschlossen habe, schon gar nicht einen, der mich zu Zahlungen verpflichtet.
Seitdem habe ich bloß noch einmal (im November 2013) was von denen gehört. Es war wieder eine Rechnung. Habe ich direkt weggeschmissen.
Dann ging es weiter mit dem „Finanzamt (FA)“. Mein Gewerbe habe ich rückwirkend zum 01.05.2013 abgemeldet.
Das „FA“ wollte natürlich noch die restlichen Umsatz- und Einkommensteuer haben. Habe ich nicht bezahlt, sondern habe auch denen mitgeteilt, dass ich mit der Firma „Finanzamt“ keinen Vertrag geschlossen habe, der mich zu irgendwelchen Zahlungen verpflichtet.
Leider hatte ich einen Fehler gemacht. Habe dort nicht den Vorstand, sondern die zuständige Person angeschrieben.
Die hatte natürlich keinen Vornamen angegeben. Meine Schreiben wurde ignoriert und meine Konten im Endeffekt gepfändet.
Da ich dringend auf mein Geld angewiesen war, habe ich die letzten Steuern doch bezahlt.
Eine Rechnung von mir wurde auch an den zuständigen Mitarbeiter des „FA“ verschickt. Die wurde natürlich auch ignoriert, aber das war mir egal. Ich war da schon mal raus.
Seitdem habe ich zwei mal Post bekommen… ich solle doch meine Steuererklärung noch nachreichen. Ihr könnt euch vorstellen was mit diesen Briefen passiert ist: Müll! 🙂
Dann hatte ich mal nachgerechnet, ob es sich überhaupt lohnt eine KV zu haben. Da ich alle Rechnungen von Ärzten und Krankenhäuser zugeschickt bekommen habe, kannte ich die Preise.
Ein Arztbesuch wegen irgendwelchen Beschwerden: 10,78 €
Schien- und Wadenbeinbruch inklusive OP – Titanplatte verschraubt am Wadenbein und 10 Tage Krankenhaus inkl. Physiotherapie): ca. 7000 €.
Eine OP am Handgelenk, Kahnbein verschraubt: ca. 2500 €.
Bei einem Beitrag an die KV von 350 € monatlich (und das ist noch billig), bedeutet das also, dass ich mir alle 2 Jahre eine krasse OP, wie die mit dem Schien- und Wadenbein einhandeln könnte.
Lohnte sich also nicht für mich, da ich sowieso kaum zu Arzt gegangen bin. Die heutigen Ärzte sind dafür da, um die Kassen der Pharmaindustrie und die eigenen Taschen zu füllen (so zumindest mein Empfinden).
Habe Mitte Oktober 2013 dann eine Kündigung an die KV geschrieben. Rückwirkend zum 01.10.2013. Natürlich haben die meine Kündigung nicht akzeptiert.
Das würde erst nach Vertragsablauf funktionieren und dann auch nur, wenn ich denen nachweise, dass ich woanders krankenversichert bin.
Die Zahlungen habe ich eingestellt und dem Vorstand der Württembergischen geschrieben. Das Schreiben wurde natürlich auch ignoriert.
Da ich bei der Württembergischen nicht nur die KV, sondern auch andere Versicherungen hatte, belief sich der Betrag mittlerweile auf 1500 €.
Da ich nichts bezahlt habe, haben die das dem Amtsgericht Stuttgart weitergeleitet.
Ich glaube, das ist das beste was einem passieren kann. Zumindest war dort bei mir der Brief mit Vor- und Nachnamen und mit Unterschrift ausgestellt.
Ich habe der netten Dame dann einen kleinen Brief zukommen lassen, in dem ich lediglich den Vertrag und einige andere Sachen verlangte.
Diese konnte sie mir natürlich nicht erbringen und da die Frist schon seit 3 Monaten verstrichen ist, gehe ich davon aus, dass die Sache erledigt ist.
Falls Ihr euch jetzt fragt, ob ich noch krankenversichert bin…? Kein Plan.
Letztens hatte ich einen Unfall und musste wieder ins Krankenhaus.
Als dort die Karte durchgezogen wurde, schien alles normal zu sein… (aber ich habe auch keinen Plan, wie die das alles regeln).
Weiter geht es mit Inkasso:
Die Hauptforderung habe ich denen bezahlt. Soviel Anstand habe ich dann doch. Doch alle Mahngebühren und sonstige Inkassovergütungen habe ich ignoriert.
Die hatten sich dazu geäußert und forderten die restlichen Beträge. Ich habe dann dem Vorstand um eine Widerlegung der UCC Dokumente gebeten. (Alles immer schön unter Eid und unbeschränkter Haftung einfordern).
Die haben jetzt weiter gefordert. Jetzt schicke ich denen eine Rechnung.
Die haben mir schon seit Wochen geschrieben und immer das selbe: “Wenn Sie bis dann und dann nicht bezahlen… dann knallt’s aber” oder so in der Art. Passieren tut da aber irgendwie nichts. Ist schon lustig 🙂
Zur Zeit schlage ich mich noch 3 Angelegenheiten ´rum:
Zwei Mal mit der Stadt (bin geblitzt worden) und einmal mit einem Polizeipräsidium (angehalten worden und TÜV war abgelaufen). Da warte ich noch auf Antwort.
Jetzt das Kuriose: Bei der KV, bei IHK und beim Inkasso haben jeweils die Vorstände bzw. Geschäftsführer gewechselt, nachdem ich meine Schreiben an die versandt habe.
Ob das jetzt Zufall war, oder ob die sich in die Hose gemacht haben, kann ich leider nicht beantworten.
Eines ist jedoch klar: Nichts ist so wie es scheint!
Ende der Geschichte aus dem Leben.
Fazit: Das mithin Wichtigste ist unser Musterschreiben gegen Behördenwillkür, welches Sie in diesem Artikel finden:
Behördenwillkür – So setzen Sie sich erfolgreich zur Wehr
Wenn man das per Einschreiben/Rückschein versendet hat, muss man eigentlich nur noch durchhalten und ignorieren.
Durchhalten darum, da manche Forderer nicht so schnell locker lassen. Es kann also sein, dass man wieder und noch mal ein Schreiben erhält.
Kommen diese mit normaler Post: ignorieren!
Kommen diese per Förmlicher Zustellung (gelber Brief): Brief nicht öffnen und mit folgendem Vermerk an den Absender zurück schicken: „Ungeöffnet zurück an Absender, wegen nicht rechtskonformer Zustellung“.
Irgendwann wird von denen eingesehen, dass wiederholte Nervereien und Bedrohungen mit irgendwelchen Anschreiben keinen Zweck haben, da sich die Person sowieso nicht einschüchtern lässt und rechtlich einwandfrei zu wehren weiß.
Es ist also alles nur ein Durchhalten.
Früher ließen sich die Menschen einschüchtern. Da kam erst ´ne Zahlungsaufforderung, die von dem meisten gleich bezahlt wurde.
Wer nicht bezahlte, bekam eine Mahnung, welche natürlich die Kosten erhöhte.
Wer wieder nicht bezahlte, bekam die nächste Mahnung, was wieder die Kosten erhöhte.
Ab und an wird sogar noch auf sogenannte „Inkassounternehmen“ zurückgegriffen, was die Kosten noch mal erhöht. (Sogenannte „Inkassounternehmen“ sind übrigens der größte Lacher überhaupt und grundsätzlich zu ignorieren.)
Wen das alles auch nicht kratzte, der bekam sogenannte „Androhungen einer Zwangsvollstreckung“ oder „gerichtliche Zahlungsbefehle“, die dann mit Drohungen versehen waren und noch heute damit versehen sind, wie zum Beispiel „Beuge“- oder „Erzwingungshaft“.
Spätestens dann fiel auch der Hartgesottenste um und bezahlte widerwillig.
Das Problem war eigentlich immer nur fehlendes Wissen um die Gesetzeslage, in Tateinheit mit Angst und zu kurzem Durchhaltevermögen. Das ändert sich aber gerade. 🙂
Dank einiger wertvoller Internetmedien verbreitet sich das Wissen um diese Dinge und aus Angst wird nun Gelächter.
Wundern Sie sich übrigens nicht, wenn die Belästigung Ihrer Person ein bis zwei Jahre aufrechterhalten wird. Das gehört zum Verbrechersystem schlicht dazu, da man trotz allem immer hofft, dass jemand nicht durchhält und irgendwann dann doch noch umkippt und zahlt.
Unser Tipp daher: Durchhalten und auf keinen Fall zahlen. Irgendwann ist Ruhe. Garantiert!
„Ja und wenn die aber mit der Polizei kommen…?“
Dann drückt man den Damen und Herren Scheinbeamten einen Zettel in die Hand und erwähnt beiläufig folgendes, bevor man die Haustür schließt:
„Wenn Sie das alles komplett innerhalb der genannten Frist erbringen können, dann – und nur dann – dürfen Sie gern wiederkommen. Bis dahin verbitte ich mir jede weitere Störung.
Hier nun der Zettel, den Sie den Damen und Herren Polizisten in die Hand drücken:
Sollten Sie hoheitsrechtlich befugt sein, so haben Sie mir dies durch folgendes zu beweisen:
a) Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben. Gleichzeitig weisen Sie nach, auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.
b) Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Staates, auf den Sie Ihre Vereidigung begründen.
c) Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Bundeslandes, sowie des Regierungspräsidiums der Stadt, auf welches Sie Ihre Vereidigung begründen.
Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit dieses innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden ab Zustellung, zzgl. 2 Tage Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.
Sollte dies innerhalb der genannten Frist nicht oder nicht vollständig erfolgen, so bestätigen Sie damit unwiderruflich, dass Sie selbst privat- sowie vertragsrechtlich und/oder Ihre Firma etc. nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen (Seerecht / Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln.
Da ich mit der Firma Polizei keinen Vertrag geschlossen habe, darf ich Sie daher bitten, mich kein weiteres Mal in meiner Privatsphäre zu stören. Ich störe Sie in ihrer Privatsphäre ja auch nicht.
Vielen Dank für Ihre Einsicht.
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