Twitter mit Lügenpropaganda überflutet

22. März 2018

 

 

Twitter (englisch für Gezwitscher) ist ein Mikrobloggingdienst des Unternehmens Twitter Inc. Auf Twitter können angemeldete Nutzer Kurzmitteilungen verbreiten.

Das wurde von Multimillionen Menschen auch eifrig genutzt, doch nun (2018) zeichnet sich ab, dass die Lügenmedien und die sogenannten „Parteien“ Twitter für sich entdeckt haben.

Sehr viele der alteingesessenen Lügenmedien sind auf Twitter unterwegs; darunter Tagesschau, Spiegel, Focus, BILD und einige mehr.

Die alteingesessenen Lügenmedien teilen sich das Feld mit den sogenannten „Parteien“, die auf Twitter ebenfalls ihre Parolen und Lügen verbreiten.

Mittlerweile ist es möglich, dass die Prostituierten der Scheinstaats- und Konzernmedien tweets löschen lassen, in denen sie sachgerecht und adäquat als das bezeichnet werden, was sie sind.

In einem Fall geschah das der Hetzerin und Berufslügnerin Alice Bota von der „ZEIT“, die in einem Interview zum Tag der „Pressefreiheit“ behauptet hatte, dass Separatisten die Ostukraine besetzt haben.

Für diesen agitatorischen Unsinn hatte sie sich einen tweet eingefangen, den sie mit Hilfe der scheinstaatlichen Putztruppe benutzt hat, um den Account von „Propagandaschau“ zu sperren.

Twitternutzer Propagandaschau teilte dazu folgendes mit:

 

 

Da haben die werten Kolleginnen und Kollegen von „Propagandaschau“ durchaus in’s Schwarze getroffen.

Bezeichnet man sogenannte „Politiker“ als Politschwerkriminelle, oder auch eine Propagandanutte als Propagandanutte, dann kann es passieren, dass die scheinstaatliche Zensur zuschlägt:

 

 

Der Vorfall ist in vielerlei Hinsicht aufschlussreich. Zum einen ist da die Tatsache, dass Bota einmal mehr ihre hässliche Fratze zeigte – zum anderen wird deutlich sichtbar, dass verblödete, käufliche und moralisch verkommene Kreaturen, wie Alice Bota, seit Jahren die Fakten verdrehen und Opfer zu Tätern machen.

 

 

Kriegspropagandisten, wie Bota, sind persönlich und vollumfänglich für die Durchführbarkeit von Kriegen und dem damit verbundenen Tod von tausenden Menschen verantwortlich.

Ihre Aufgabe ist es, die – leicht überprüfbaren – Fakten zu verdrehen, Ursachen und Wirkungen auf den Kopf zu stellen und die Verantwortung des Westens aus dem Blickfeld der öffentlichen Wahrnehmung zu halten.

Wie sagte schon John Swinton in seiner Abschiedsrede vor dem versammelten Kollegium:

 

 

Doch zurück zum Eigentlichen. Wie schon in der Artikelüberschrift erwähnt: Twitter mit Lügenpropaganda überflutet.

Die vielen Privatleutchen sind auf Twitter kaum mehr zugegen. Auch haben sich die meisten aufrichtigen Faktenberichterstatter von Twitter verabschiedet oder nutzen diesen Dienst kaum noch.

Viel mehr teilen sich nun Politschwerkriminelle, sogenannte „Parteien“, Lügenmedienkonzerne, sowie denen zugehörige weibliche und männliche Propagandaprofinutten das Twitterfeld.

Zu dem, was all dieses Gesindel dort verbreitet, bzw verbreiten lässt, haben wir folgenden, richtig guten Rat:

 

                                                                                                                                
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„Klimaerwärmung“? Pustekuchen!

21. März 2018

 

 

„Der Frühling beginnt, wenn die Forsythie blüht“, sagt der Deutsche Wetterdienst. Dabei dient ihm ein Strauch an der Lombardsbrücke in Hamburg als Referenz.

„Natürlich“, behaupten die gleichgeschalteten Lügenmedien, „ist der Blühtermin der Forsythie immer früher“.

Aha! Das schauten wir uns doch dann gleich mal an, ob das tatsächlich so ist.

Bei der Untersuchung der tatsächlichen Blühtermine der Forsythie über die letzten 30 Jahre offenbarte sich Erstaunliches.

Im Jahre 2017 blühten in Deutschland die Forsythien (die auch Goldflieder oder Goldglöckchen genannt werden) erst seit dem zwanzigsten März.

Durch ihre fast überall gleichzeitige Blühte und ihr dominantes, eindrückliches Erscheinungsbild, stechen die gelben Stangenblütler besonders ins Auge und deuten zweifellos auf den beginnenden Frühling hin.

Aber blühen sie tatsächlich immer früher? Was sagen die Fakten dazu?

 

 

Vor allem Laien und Lügenmedienvertreter mögen bitte zunächst beachten, dass in dieser Grafik auf der x-Achse die Blühtermine der Forsythie als Anzahl der Tage nach Neujahr gerechnet eingetragen sind.

Ein Ansteigen der Verlaufslinie weist somit auf einen späteren Blühtermin hin und nicht etwa auf eine angeblich steigende Temperatur bzw. „Klimaerwärmung“.

Aus diesen Daten lässt sich unmittelbar eine sehr interessante Tatsache herauslesen:

Vor 30 Jahren begannen die Forsythien noch im Februar zu blühen – 50 Tage entsprechen in der Grafik dem 19. Februar.

Im Jahre 2017 hingegen startete die beeindruckende Blütenpracht einen ganzen Monat später – genauer gesagt 83 Tage nach Jahresbeginn – und weist insgesamt unübersehbar einen späteren Termin auf.

Die Überraschung über diese Erkenntnis ist sicherlich groß, da die meisten aufgrund der allgegenwärtigen CO2-Lügenpropaganda sicherlich zunächst das Gegenteil vermuten würden.

Die Hamburger Daten zeigen also eine Verspätung seit 1988 und nicht etwa die stets in allen Drecksmedien behauptete „immer frühere Blüte“.

Können die meist nicht naturwissenschaftlich ausgebildeten Journalisten der Massenlügenmedien die Diagramme einfach nicht lesen oder handelt es sich bei ihrer Realitätsverweigerung schlicht um Auftragsverblendung?

Wir stellen fest: Obwohl die Beobachtungsreihe mitten in der großen Wärmeinsel Hamburg erfasst wurde und damit gar nicht die Bedingungen einer objektiven Beobachtung in der freien Natur erfüllt, ist der Blütebeginn des „Forsythien-Vergleichsstrauchs“ des Deutschen Wetterdienst seit 30 Jahren eindeutig verspätet.

Der Frühling erwachte in Deutschland innerhalb der letzten 30 Jahre kontinuierlich später und nicht wie behauptet wird, immer früher.

Wegen des, laut Lügenmedien, innerhalb dieses Zeitraums „gestiegenen CO2-Gehalts der Luft“, hätten die Forsythien eigentlich Jahr für Jahr früher blühen müssen, und zwar nicht nur wegen des angeblichen Zusammenhangs zwischen dem Spurengas und dem „Klima“, sondern auch weil Kohlendioxid für die Pflanzen ein elementares Düngemittel darstellt.

Weshalb geschah das nicht?

Ganz einfach: Die Temperaturen bestimmen den Blütebeginn.

Da die Winter in Deutschland und in anderen Ländern in den letzten 30 Jahren jedoch stetig kälter ausfielen, kommt der Frühling eben notwendigerweise gleichermaßen erst deutlich später in die Gänge.

Der hiesige Artikel ist am 21. März 2018 erschienen. Haben Sie da draußen schon eine blühende Forsythie entdeckt – oder ist es womöglich noch zu kalt??

Das Fazit der Beobachtungen: Obwohl die CO2-Konzentration der Atmosphäre in den vergangenen 30 Jahren angeblich gestiegen sein soll, werden die Winter kälter und die Forsythien blühen später.

 

 

Von einer „menschengemachten Erderwärmung“ fehlt weiterhin jede Spur – zumindest in der Natur. In den Lügenmedien hingegen, ist die Lügenpropaganda von der „menschengemachten Erderwärmung“ leider noch immer allgegenwärtig.

                                                                                                                                
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Die giftige Welt der Kosmetik

20. März 2018

 

 

In den allermeisten Fällen sind es unsere weiblichen Mitmenschen, die Kosmetika aller Art verwenden – selbstverständlich gekauft im Handel und nicht etwa selber hergestellt.

Gekauft im Handel und nicht etwa selber hergestellt liegt daran, weil das so üblich ist. Warum ist das so üblich?

Das ist darum so üblich, weil wir es gar nicht mehr anders kennen und schon im Kindesalter mitbekommen, dass Mami und Papi alles einkaufen.

Man braucht etwas, also kauft man es.

Dass man etwas selber machen, selber wachsen lassen, selber züchten, selber produzieren und selber herstellen kann, ist aus dem Alltag der Allgemeinheit fast komplett verschwunden.

Das hat seine Gründe, auf welche wir hier allerdings nicht näher eingehen wollen, da es in diesem Artikel um Kosmetika gehen soll – Kosmetika, die niemand verwenden würde, wenn man wüsste, was sich in den handelsüblichen Kosmetika so alles an gesundheitlich überaus bedenklichen Stoffen befindet.

Schauen Sie sich zunächst das folgende Video an, welches zu Denken geben dürfte:

 

 

Schon im Jahre 2013 betrug der Umsatz der kosmetischen Vergifter 104 Milliarden US-Dollar. Laut Prognosen soll dieser Umsatz bis 2020 auf jährlich 139 Milliarden US-Dollar steigen.

Zum Vergleich: Der Umsatz des Lebensmitteleinzelhandels betrug in Deutschland im gleichen Jahr 164 Milliarden Euro.

Dass Sie mit Ihren Produkten „gut zurechtkommen“, heißt nicht, dass Sie gegen diese gefährlichen Inhaltsstoffe immun sind.

Es heißt lediglich, dass Sie körperliche Symptome (z.B. Müdigkeit, Schlappheit, Konzentrationsschwierigkeiten, Husten oder schlecht heilende Wunden) noch nie mit Ihren vermeintlichen „Körperpflegeprodukten“ in Verbindung gebracht haben.

Jemand aus der Kosmetikindustrie sagte einmal: „Wir verkaufen keine Cremes – wir verkaufen Illusionen.“

Anti-Aging-Cremes gegen Falten, Repair-Shampoos… – In der Werbung klingt alles vielversprechend, doch die Produkte versprechen nur viel und halten nichts.

Hinzu kommt dreister Etikettenschwindel. Weil viele Konsumentinnen mittlerweile auf „Naturkosmetik“ schwören, tricksen Hersteller mit zusammenfantasierten „Gütesiegeln“ und „Zertifikaten“.

Hier einige Produktkategorien, in denen die nachfolgend aufgeführten, potentiell gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffe enthalten sein können:

Mundwasser, Zahnpasta, Shampoo, Conditioner, Rasierschaum/-gel, Deodorant, Duschgel, Seife, Hautcreme, Getönte Tagescreme und Make up.

Einige Beispiele für potentiell gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe sind

a-Hydroxysäure: Dabei handelt es sich um eine organische Säure, die durch anaerobe Atmung entsteht.

Hautpflegeprodukte mit a-Hydroxysäure greifen nicht nur die Hautzellen an, sondern auch den Schutzmantel der Haut. Langfristige Hautschäden können die Folge werden.

Aluminium: (z.B. Aluminium Chlorhydrate). Ein metallisches Element, welches als Bestandteil von schweißhemmenden Mitteln (z.B. Deodorants), säurewidrigen Mitteln und Antiseptika verwendet wird.

Auf die Haut aufgebracht, verschließt Aluminium die Poren und unterbindet so die Schweißbildung.

Die natürliche Entgiftung der Haut wird verhindert. Aluminium dringt über die Haut in den Blutkreislauf und wird mit der Alzheimer-Krankheit und mit Brustkrebs in Verbindung gebracht.

Collagen: Ein unlösliches Faserprotein, das wegen seiner Größe nicht in die Haut eindringen kann.

Das Collagen, das man in den meisten Hautpflegeprodukten findet, wird aus Tierhäuten und zermahlenen Hühnerfüßen gewonnen. Die Substanz legt sich wie ein Film über die Haut und kann sie dadurch ersticken.

Diethanolamine (DEA), auch Cocamide (Cocamid) DEA, Lauramide (Lauramid DEA): Ein farbloser kristalliner Alkohol, welcher in Lösungsmitteln, Emulgatoren und Reinigungsmitteln Anwendung findet.
DEA wirkt als Weichmacher in Körperlotionen oder als Feuchthaltemittel in Hautpflegeprodukten.

Falls diese DEAs zusammen mit Nitraten verarbeitet werden, reagieren diese chemisch miteinander und führen möglicherweise zu krebserzeugenden Nitrosaminen.

Studien zeigen krebserzeugendes Potential, auch ohne Nitratverbindungen.

DEA´s sind unter anderem auch haut- und schleimhautreizend. Dem DEA sehr ähnlich sind noch andere, häufig verwendete Ethanolamine, wie Triethanolamine (TEA) und Monoethanolamine (MEA).

Diethylphthalat: Wird zur Vergällung von Alkohol eingesetzt. Es wird von der Haut aufgenommen und beeinflußt ihren Schutzmechanismus.

Phthalate stehen im Verdacht, Leber, Nieren, sowie Fortpflanzungsorgane zu schädigen und außerdem wie ein Hormon zu wirken.

Elastin mit hoher relativer Molekülmasse: Ein ähnliches Protein wie Collagen und Hauptbestandteil elastischer Fasern.

Elastin wird auch aus Tierteilen gewonnen. Die Wirkung auf die Haut ist vergleichbar mit der des Collagens.

Fluoride: Fluorid ist ein biologisch nicht abbaubares Umwelt- sowie Nervengift und ein industriell erzeugtes Abfallprodukt, das von der amerikanischen Environmental Protection Agency (etwa: Amt für Umweltschutz) offiziell als Giftstoff klassifiziert worden ist.

Dr. Dean Burk vom National Cancer Institut (Nationalen Krebsinstitut) sagt: „Fluorid verursacht häufiger und schneller Krebs beim Menschen als jede andere chemische Substanz.“

Formaldehyd/ -abspalter, z.B. Bronidox, Bronopol, Diazolidinyl-Harnstoff, Diazolidinyl-Urea, DMDM Hydantoin, Imidazolidinyl-Harnstoff, Imidazolidinyl-Urea, 2-Bromo-2-Nitropropane-1,3-Diol, 2,4-Imiazolidinedione, 5-Bromo-5-Nitro1,3-Dioxane:

Ein farbloses, giftiges Gas – ein Reizstoff und Krebserreger. In Kombination mit Wasser findet Formaldehyd als Desinfektionsmittel, als Fixierungsmittel oder Konservierungsmittel Verwendung.

Formaldehyd ist in vielen kosmetischen Produkten und vor allem in herkömmlichen Nagelpflegesystemen enthalten. Schon in geringen Mengen reizt dieser krebsverdächtige Stoff Schleimhäute und kann Allergien auslösen. Zudem läßt er die Haut altern.

Kaolin: Ein feiner weißer Ton, der zur Porzellanherstellung verwendet wird. Ähnlich wie Bentonit erstickt und schwächt Kaolin die Haut.

Lanolin: Eine aus Wolle gewonnene fettige Substanz, die als Sensibilisator bekannt und die häufig Bestandteil von Kosmetika und Lotionen ist.

Die Haut kann allergisch auf Lanolin reagieren, z.B. mit Hautausschlägen.

1988 stieß man bei Untersuchungen von Lanolinproben auf bis zu 16 Pestizide.

Mineralöl, Paraffinöl – z.B.: Paraffinum Liquidum:

Ein Rohöl- Petroleumderivat, das industriell als Schneidflüssigkeit und Schmieröl genutzt wird.

Mineralöl bildet einen öligen Film auf der Haut. So werden Feuchtigkeit, Toxine und Abfallstoffe eingeschlossen und die normale Hautatmung unterbunden, weil der Sauerstoff nicht in die Haut eindringen kann.

Oxybenzon: Verbirgt sich auch hinter dem Namen Benzophenone-3. Ein Lichtschutzfilter, der als starker Allergieauslöser bekannt ist.

Parfüm und Polyzyklonische Moschusverbindungen:

Diese synthetischen Parfümstoffe haben sich teilweise in Tierversuchen als krebserregend oder erbgutverändernd erwiesen.

Diese Stoffe reichern sich in der Umwelt und im Körper an und können sogar in der Muttermilch nachgewiesen werden.

PEG (Polyethylenglykol) / PEG-Derivate, z.B. Copolyol, Polyglykol, Polysorbate:

Das sind Stoffe, die „PEG“ oder die Buchstaben „eth“ in Verbindung mit einer Zahl enthalten, z.B. Ceteareth-33.

Polyethylenglykole und deren Abkömmlinge können die Haut durchlässiger machen und Schadstoffe in den Körper einschleusen.

Zur Herstellung wird Ethylenoxid eingesetzt. Dieser ist ein sehr reaktiver Stoff und potentiell krebserregend.

Petrolatum (Vaseline): Ein Fett auf Petroleumbasis, welches industriell als Schmiermittel genutzt.

Die meisten der möglicherweise schädlichen Eigenschaften von Petrolatum decken sich mit denen des Mineralöls.

Propylenglycol (Propylene Glykol): Eine kosmetische Form des Mineralöls, die man aber auch in automatischer Brems- und Hydraulikflüssigkeit sowie in industriellen Frostschutzmitteln findet.

In Haut- und Haarpflegeprodukten wirkt Propylenglykol als Feuchthaltemittel, d.h. der Feuchtigkeitsgehalt von Haut oder kosmetischen Produkten bleibt aufrechterhalten, weil Propylenglykol das Entweichen von Feuchtigkeit oder Wasser verhindert.

Werkstoff-Sicherheitsdatenblätter warnen die Benutzer vor Hautkontakt mit Propylenglykol, da es die Haut stark reizt (Kontaktdermatitis) und zu Leberanomalien und Nierenschäden führen kann.

Sodium Fluoride: Diese wurden als potentiell krebserregend identifiziert.

Sodium-Lauryl-Sulfat (auf Deutsch: Natriumlaurylsulfat: Scharfes Reinigungs- und Netzmittel, das in Garagenbodenreinigern, Maschinenentfettern und Produkten zur Autowäsche vorkommt.

Es wird in nahezu allen Reinigungsprodukten, so auch in Zahnpasta als Schaumbildner eingesetzt.

Sodium-Lauryl-Sulfat gilt unter Wissenschaftlern als häufiges Hautallergen.

Es wird schnell von Augen, Gehirn, Herz und Leber absorbiert und dort angelagert, was zu Langzeitschäden führen kann.

Allgemein kann Sodium-Lauryl-Sulfat Heilungsprozesse verzögern, bei Erwachsenen grauen Star verursachen und bei Kindern dazu führen, dass sich die Augen nicht richtig entwickeln.

Sodium-Laureth-Sulfat (auf Deutsch: Natriumlaurylethersulfat):
Sodium-Laureth-Sulfat ist die alkoholische (ethoxylierte) Form des Sodium-Lauryl-Sulfats.

Während des Ethoxylierungsprozesses entsteht die äußerst schädliche Verbindung 1,4-Dioxan.

1,4-Dioxan war einer der Hauptbestandteile des chemischen Entlaubungsmittels „Agent Orange“, welches während des Vietnamkrieges eingesetzt worden war.

1,4-Dioxan ist eine Substanz, die den Hormonhaushalt stört. Zudem steht sie in dem Verdacht, Hauptauslöser zahlreicher Krebserkrankungen zu sein.

Ebenso ist diese Substanz dem Hormon Östrogen sehr ähnlich und man vermutet, dass es die Wahrscheinlichkeit für Brustkrebs und Endometriumkarzinom, stressbedingte Erkrankungen und für eine reduzierte Spermienproduktion erhöht.

Sonnenschutzmittel:

4-MBC (4-Methylbenzylidencampher), OMC (Octyl-methoxycinnamat), Bp-3 (Benzophenon-3). Bp-3 ist in den Verdacht geraten, wie das weibliche Hormon Östrogen zu wirken.

UV-Filter sind inzwischen in menschlicher Muttermilch und im Körper von Fischen nachweisbar.

In Testreihen, auf die fünf verschiedene UV-Filter aufgebracht wurden, wuchsen Brustkrebszellen (Untersuchungen des Instituts für Pharmakologie und Toxikologie der Universität Zürich).

Titandioxid (ebenfalls oft in Sonnenschutzmitteln zu finden) steht ebenfalls unter akuten Verdacht, krebserregend zu sein.

Talc (Talk):

Ein weicher, gräulich grüner Mineralstoff. Das Einatmen von Talk ist schädlich, da diese Substanz als schwerer Krebserreger bekannt ist. Talk gilt weitgehend als Hauptauslöser für Eierstockkrebs.

Tierfett (Talg):

Eine bestimmte Art Tiergewebe, bestehend aus ölhaltigen Feststoffen oder Halbfeststoffen.

Diese sind wasserunlösliche Ester von Glycerol und Fettsäuren. Tierfett und Lauge sind die Hauptbestandteile eines Seifenstücks, einem Reinigungs- und Emulgationsmittel, das wahrscheinlich beste Brutbedingungen für Bakterien bietet.

Methylisothiazolinon (MI):

Dieser Haltbarmacher wird über Hygiene- und Kosmetikprodukte hinaus auch in Waschmitteln, Reinigern, Lacken und Farben benutzt.

Dies führt dazu, dass er durch seine häufige Verwendung immer mehr Kontaktallergien verursacht.

Triclosan:

Dies ist ein Desinfektions- und Konservierungsmittel. Im Krankenhaus wird es zur Desinfektion des chirurgischen Bestecks und Händedesinfektion verwendet.

Es ist aber auch in einer Vielzahl von Alltagsprodukten wie Kosmetika, Putzmitteln oder auch in Textilien enthalten.

Vorsicht ist geboten, wenn auf einem Produkt „antibakteriell“ oder „sanitized“ steht.

Triclosan in Kosmetika soll Bakterien und Pilze töten sowie die Haltbarkeit des Produkts verlängern.

Neben Hygiene-Artikeln wird Triclosan auch in Teppich, Farben, Schulmaterialien und Spielzeugen verwendet.

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht Bodylotions und Mundwässer mit Triclosan kritisch.

Schon nach Einnahme einer einzigen Dosis Triclosan sei die Herzleistung in Untersuchungen bei Mäusen um 25 Prozent gesunken. Die Tiere hätten zudem 18 Prozent weniger Kraft in den Pfoten gehabt als zuvor, berichten die Forscher.

Von Körperpflegeprodukten, die als „sensitiv“, „für empfindliche Haut“ oder „für trockene und sensible Haut“ beworben werden, sollten Verbraucher erwarten können, dass sie keine Substanzen enthalten, die nachweislich zu allergischen Kontaktekzemen oder Hautreizungen führen können. Doch Fehlanzeige!

Die unter die Lupe genommenen Lotionen, Cremes, Reinigungs- und Pflegeprodukte enthalten nach den kleingedruckten Inhaltsangaben durchaus Duft- und Konservierungsstoffe, sowie waschaktive Substanzen, die als Kontaktallergene bekannt sind oder die Haut reizen, statt sie zu schützen.

Gift in Wimperntusche gefunden

Sie versprechen viel Volumen und einen magischen Blick: getuschte Wimpern. Mascara ist deswegen sehr beliebt, doch leider können die Produkte kritische Inhaltsstoffe enthalten.

Wimperntusche im deutschen Handel kann mit krebserregenden Stoffen belastet sein. Laboruntersuchungen wiesen in drei von 15 Proben krebserregende Nitrosamine nach.

Da die meisten unter uns seit Jahren Pflegeprodukte und Kosmetik mit diesen potentiell gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen verwenden und sich nur wenige darüber beklagen, stellt sich die Frage:

Sind diese Inhaltsstoffe wirklich so gefährlich, und wie schnell wirken sie?

Die Antwort fällt je nach Inhaltsstoff und verwendeter Menge ebenso unterschiedlich aus, wie bei jedem einzelnen Menschen, da jeder Mensch anders auf Giftstoffe reagiert.

Bei manchem empfindlichen Menschen können schon bei einmaligem Hautkontakt allergische Reaktionen auftreten.

Die Folgen von gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen sind oftmals erst nach vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten nachweisbar.

Führende Toxikologen, wie der Nobelpreisträger Dr. Samuel Epstein, wiesen dies in unzähligen Versuchen nach.

Leider verpflichtet der sogenannte „Gesetzgeber“ die Produzenten von Haushaltreinigungsprodukten nicht, die Inhaltsstoffe auszuweisen.

Daher tappen die Verbraucher bei diesen Produkten völlig im Dunklen.

Aus diesem Grund listen wir für Sie hier nochmals die potentiell krebserregenden und verdächtigen Inhaltsstoffe auf:

•Aluminium (Deodorants)

•Diethanolamine (DEA) (Körperlotions, Hautpflegeprodukte)

•Fluoride (Zahnpasten)

•Formaldehyd/ -abspalter (beispielsweise Bronidox, Bronopol, Diazolidinyl-Harnstoff, Diazolidinyl-Urea, DMDM Hydantoin, Imidazolidinyl-Harnstoff, Imidazolidinyl-Urea, 2-Bromo-2-Nitropropane-1,3-Diol, 2,4-Imiazolidinedione, 5-Bromo-5-Nitro1,3-Dioxane) in Nagelpflegemitteln,

•Parfüm: meist Nitro- und Polyzyklonische Moschusverbindungen,

•PEG (Polyethylenglykol)/PEG-Derivate (z.B. Copolyol, Polyglykol, Polysorbate, das sind Stoffe, die „PEG“ oder die Buchstaben „eth“ in Verbindung mit einer Zahl enthalten, z.B. Ceteareth-33),

•Sodium Fluoride,

•Sodium-Laureth-Sulfat (auf Deutsch: Natriumlaurylethersulfat),

•Sonnenschutzfilter

•Talc (Talk)

•Triclosan

•Nitrosamine

•Methylisothiazolinon (MI)

Wer zu Hause Shampoo, Cremes, Haarspray und Kosmetikartikel hat, sollte diese auf bedenkliche Inhaltsstoffe prüfen.

Wir garantieren, dass auch Sie vermeintliche „Styling- und Pflegemittel“ in Ihrem Badezimmer haben, die giftige, gesundheitsschädigende Stoffe enthalten.

 

 

Falls jemand glaubt, dass wir Angst machen wollen: Ja! Das wollen wir! Es geht nämlich um unser aller Gesundheit, die sich in akuter Gefahr befindet!

Gift in Kosmetikartikeln – Gift im Shampoo – Gift in Zahnpasta – Gift im Mundwasser – Gift in Medikamenten – Gift in Essen und Trinken – Gift, wo man nur hinschaut.

Dass die Bevölkerung systematisch vergiftet wird, ist deutlich sichtbare Realität.

Abhilfe: Selbstversorgung und Eigenherstellung.

                                                                                                                                
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ALG II („Hartz IV“) – Sogenanntes Berufsverbot für sogenannten Anwalt

19. März 2018

 

 

Er ist der Albtraum von sogenannten „Job Centern“ und sogenannten „Sozialgerichten“: Thomas Lange (47) überschüttete Brandenburgs sogenannte „Sozialgerichte“ mit Widersprüchen und Klagen.

Mit zehntausenden Klagen und Widersprüchen gegen sogenannte „Hartz-IV-Bescheide“ legte der Jurist, Thomas Lange (47), jahrelang die sogenannten „Behörden“ lahm.

Ende Dezember 2017 verhängte das sogenannte „Rechtsanwaltsgericht“ (auch nur ein Scheingericht, wie jedes andere im hiesigen Land) ein sogenanntes „Berufsverbot“.

Begründung: Der Jurist aus Calau (Spreewald) habe „in schwerem Umfang gegen Kernpflichten des anwaltlichen Berufsrechtes verstoßen“.

An dieser Stelle ist gleich mal festzuhalten, dass sogenannte Gerichte nachweislich allesamt eingetragene Firmen, ohne jegliche Befugnisse sind, in welchen sich Angestellte als „Richter“ und „Staatsanwälte“ aufspielen, ohne das wirklich zu sein, respektive zu dürfen, da die Sache (unter anderem) nämlich die ist:

Das hiesige Land ist erwiesen kein Staat. Damit kann es hierzulande schon mal keine Staatsanwälte geben.

Im Weiteren benötigt jeder Richter, Staatsanwalt, Anwalt und Notar eine Tätigkeitsgenehmigung nach Militärgesetz Nummer 2, Artikel V .9.

Nur wer eine solche Tätigkeitsgenehmigung besitzt, darf hierzulande überhaupt als Richter, Staatsanwalt, Anwalt und/oder Notar tätig werden.

Interessanterweise besitzt kein einziger von denen eine solche Tätigkeitsgenehmigung. Bedeutet: Keiner von denen darf die Tätigkeit des Richters, Staatsanwalts, Anwalts und/oder Notars ausüben.

Seltsamerweise machen die das trotzdem alle, was der unerschütterliche Beweis dafür ist, dass wir es hierzulande mit einer höchstkriminellen Bande von Justizschwerkriminellen zu tun haben.

Da wird es dann mal wieder Zeit, dieses Video auffrischend zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Zurück zu Thomas Lange. In diversen Veröffentlichungen behauptete er, fast jeder „Hartz-IV-Bescheid“ sei falsch, und empfahl sich als Anwalt – gebührenfrei.

 

 

„Lange legte gegen jeden Bescheid Widerspruch ein – ohne Begründung“, sagt Hans-Jörg Milinski (55) vom Job-Center Senftenberg.

Bald türmten sich dort die Akten. Milinski: „Wir mussten neun Zusatzkräfte einstellen.“

Obwohl Thomas Lange ja gar keine Tätigkeitsgenehmigung besitzt, müssen wir an dieser Stelle mal für ihn in die Bresche hüpfen, denn er hat noch untertrieben:

Nicht „fast jeder“, sondern jeder Bescheid von sogenannten „Job Centern“ ist falsch, da es sich bei sämtlichen sogenannten „Job Centern“ und sogenannten „Arbeitsagenturen“ ebenfalls um eingetragene Firmen handelt, welche gar kein Befugnis dazu haben, rechtliche Dinge zu bearbeiten, geschweige denn zu entscheiden.

Hinzu kommt, dass all diese sogenannten „Bescheide“ keine rechtlich einwandfreie oder sogar gleich gar keine Unterschrift aufweisen. Damit sind all diese Bescheide schon ungültig, noch bevor sie überhaupt das Haus verlassen haben.

Also: Nicht „fast alle Bescheide“, sondern JEDER sogenannte „Bescheid“ ist falsch!

Das gilt übrigens auch für alle anderen sogenannten „behördlichen Bescheide“, da jede sogenannte „Behörde“ eine lausige Firma, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse ist – von unzureichenden oder komplett fehlenden Unterschriften ganz zu schweigen.

Wie sich das mit sogenannten „Anwälten“ noch so verhält, können Sie in diesem Artikel ausführlich zur Kenntnis nehmen: „Rechtsanwalt“ – Der Feind im eigenen Boot

                                                                                                                                
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Smartphone – die Spione immer dabei haben

15. März 2018

 

 

Er ist nervig! Überall läuft er herum! Man begegnet ihm auf der Straße, im Cafe, im Restaurant, auf Bahnhöfen, in Bussen und Bahnen, und, und, und. Er ist einfach überall: Der Homo Smartphonicus!

Kommen, setzen, Smartphone auf den Tisch und dann wird getippt und gewischt, dass die Schwarte kracht! Furchtbar!

Das Smartphone ist zu einer sehr weitverbreiteten Sucht geworden und alle, die sowas nutzen, finden das unheimlich toll und so praktisch…

Die vielen sogenannten „APPS“ sind eine wahre Freude für den Homo Smartphonicus, denn ohne sie, würde er kaum noch eigenständig zur Toilette finden.

Die Hersteller dieser Dinger „haben natürlich nur an das Wohl der Menschen gedacht“, als sie die Smartphoneseuche auf den Markt warfen.

Nun haben wir den Salat! Das Ding geht überall mit hin und ist ständig aktiviert. Da freuen sich alle… und ganz besonders die Industrie und andere, die es nichts angeht, wer Sie sind, wo Sie wohnen, wofür Sie sich interessieren, wer Ihre Freunde sind, was Sie mit denen zu „bekakeln“ haben, und so weiter, und so weiter.

Vorinstallierte Spionageprogramme („APPS“)

G Data fand schon im Jahre 2015 heraus: Über 250 Modelle enthalten Schnüffelfunktionen, darunter auch Geräte von bekannten Herstellern.

Meist stecken die Schadprogramme in den allseits ach so beliebten „APPS“, die ab Werk installiert sind; beispielsweise die „Facebook-APP“.
Der Homo Smartphonicus kann diese ganz normal nutzen und merkt nicht, dass im Hintergrund Unmengen Daten abgegriffen werden.

Eine Deinstallation der „APPS“ sei häufig gar nicht möglich, da sie zu den fest installierten Anwendungen in der Firmware gehören.

Im Falle der „Facebook-APP“ fanden die Sicherheitsexperten beispielsweise die Malware »Android.Trojan.Andup.D«.

Diese kann umfangreich auf die Daten des Nutzers zugreifen, darunter auch Kontakte und Standortdaten.

Zudem ist sie in der Lage andere spionierende „APPS“ zu installieren, Nachrichten mitzulesen, Gespräche abzuhören und vieles mehr.

Die Daten überträgt sie ins Internet. Die Übertragung erfolge meist unverschlüsselt und ohne Überprüfung des empfangenen Servers. So können sich Angreifer einfach einklinken, die Daten abgreifen und auch die Kontrolle über die Malware übernehmen.

Es geht noch weiter! Manche „APPS“ können unter anderem Anrufe, SMS, GPS Daten, Kameradateien, Anrufgeschichte, Kontakte, Kalender usw abhören, abgreifen und ausspionieren.

Außerdem kann so manche „APP“ das Smartphone als Wanze benutzen und so Gespräche abhören, die man in der Nähe des Gerätes führt.

Sehr praktisch, das Ganze… und Homo Smartphonicus kriegt davon absolut nichts mit.

Spionagefunktionen gehören zur Grundausstattung fabrikneuer Smartphones und verwandeln jedes Gerät in eine Abhörstation und sogar noch viel mehr:

Im Namen des Smartphone-Besitzers können Betrüger in Onlineshops einkaufen und das Onlinebankkonto belasten, denn auch die per SMS/MMS/WhatsAPP übermittelten Zugangscodes können sie mitlesen.

So liest die Firma POLIZEI Ihre Chats und macht „Selfies“

„Skygofree“ nennt sich ein Scheinstaatstrojaner für Geheimdienste, der Inhalte verschlüsselter WhatsApp-Nachrichten an sogenannte „Behörden“ übermitteln, das Mikro einschalten und Selfies machen kann. Die Software ist ein kompletter Spionage-Werkzeugkasten.

Laut dem Sicherheitssoftwareunternehmen Kaspersky Lab ist der Android-Trojaner „Skygofree“ bereits seit 2014 im Einsatz.

Es handelt sich um eine hoch entwickelte, mehrstufige Spyware, welche die vollständige Fernsteuerung eines Gerätes ermöglicht.

Dazu gehört neben dem Mitlesen der eigentlich verschlüsselten Chat-Nachrichten auch standortbasierte Audioaufnahmen.

Das bedeutet im Klartext, dass scheinstaatliche Organisationen mit Skygofree unter anderem folgendes können:

WhatsApp-Nachrichten mitlesen, trotz Verschlüsselung
SMS mitlesen
den aktuellen Standort des Handys ermitteln
Bilder und Videos aufnehmen (auch Selfies)
Das Mikrofon des Handys heimlich aktivieren

Skygofree beherrscht laut den Sicherheitsexperten insgesamt 48 verschiedene Befehle, die von den Spionen genutzt werden können.

„Der Trojaner kann Ziele intensiv ausspionieren, ohne Verdacht zu erregen“, so Alexey Firsh, Malware Analyst, Targeted Attacks Research, bei Kaspersky Lab.

Spione selber einladen

Es geht nicht nur vorinstalliert, sondern auch so: Der Homo Smartphonicus befindet sich auf einer täuschend echt aussehenden Download-Seite.

Nun meint er, sich auf einer offiziellen Seite eines Providers zu befinden und wird dort zum Softwareupdate aufgefordert, was dann natürlich auch gleich gemacht wird. Schon hat er sich weitere Spionageprogramme eingefangen. Toll, nech. 🙂

Wir hoffen, dass der Homo Smartphonicus seine Schiebe- und Wischkiste nun mit ganz anderen Augen sieht und das Ding bestenfalls weit von sich wirft.

Das wäre toll, denn dann könnte man sich nämlich mal wieder Auge in Auge miteinander unterhalten, was sehr erfrischend wäre.

 

                                                                                                                                
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