Unrechtssystem Bundesrepublik Deutschland

11. Dezember 2015

 

Unrechtssystem Bundesrepublik Deutschland

 

Angela Merkels “Wir schaffen das” kann einen bestenfalls noch zur Weißglut bringen. Die Zahl der “Zornbürger” wächst – sie merken, dass sich das System, in dem sie leben, immer mehr zu ihrem Nachteil entwickelt.

Die Zorn kommt aus vielen unterschiedlichen Richtungen: Steigende, zudem sowieso widerrechtliche Steuern und Abgaben, niedrige Löhne, explodierende Lebenshaltungskosten, die unfaire Verteilung von Vermögen, Schuldenlasten, menschenunwürdiges Hartz IV und vielem Alltäglichen mehr.

Ausschlaggebend ist das Wissen, um was es sich bei der Bundesrepublik Deutschland wirklich handelt und welchen Status jeder Mensch als Inhaber des Personalausweises hat.

Rechtliches:

Folgende Quellen und Rechtsgrundlagen hierzu sollte man sich dringend ansehen:

Vorab wird festgestellt, dass der Staat Bundesrepublik Deutschland niemals ausgerufen wurde. Es gibt keinerlei Dokumente. wie z.B. Urkunden, die belegen, dass ein Staat mit dem Namen Bundesrepublik Deutschland existiert.

 

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Die sogenannte BRD besitzt nicht einmal eine Hauptstadt, da die Stadt Berlin exterritorial zur BRD ist.

Insofern sind alle hier genannten BRD-Gesetze und sogenannten „Gerichtsurteile“ zwar faktisch angewendet, entfalten aber rechtlich keine Bindewirkung!

Beweis: Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte vom 8. Juni 1990 – Bundesministerium der Justiz

Das Grundgesetz quasi als Gründungsakt der BRD heranzuziehen, wie das der Deutsche Bundestag (2. Absatz, letzten beiden Sätze) tut, ist aus sich heraus schon absurd und bedarf keiner weiteren Erklärung.

 

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1. Quellensammlung, insbesondere die Seite 13 (Rede von Carlo Schmid vom 08.09.1948 – Parlamentarischer Rat). Wer vertiefte Informationen erhalten möchte, kann hier die gesamte Rede von Carlo Schmid nachlesen: „klick“

2. Das Grundgesetz (SHAEF-Militärgesetz, nun Satzung/AGB der BRD), allesamt illegal, da ein Verstoß gegen das Völkerrecht vorliegt:

Hierzu ist es wichtig den Punkt 4 der Kapitulationsurkunde der Wehrmacht zu lesen:

Punkt 4 der Kapitulationsurkunde:

„Die Urkunde militärischer Übergabe präjudiziert nicht ihre Ersetzung durch ein allgemeines Kapitulationsinstrument, das von und im Namen der Vereinten Nationen Deutschland und den deutschen Streitkräften auferlegt wird.“

Die „BRD“ unterliegt als Überbleibsel des Deutschen Reiches der Feindstaatenklausel, wie sie in der UNO-Charta dokumentiert ist.

Die Siegermächte sind nicht an das allgemeine Gewaltverbot, das Interventionsgebot oder an den Grundsatz der Vertragstreue gebunden.

Sie können beispielsweise militärische Maßnahmen, ohne Ermächtigung des Sicherheitsrates durchführen. Näheres auch hierzu ist nachzulesen im Geschichts-Lexikon „der Große Wendig“, Band II, S. 854 ff., mit Zitaten.

Alle Unterzeichnerstaaten der UN-Charta erkennen an das die USA die Hauptsiegermacht des II. Weltkriegs ist und sind somit faktisch unter der Führung der USA mit dem Deutschen Reich, da ohne Friedensvertrag, im Kriegszustand.

Alle Staatsgerichte, außer Schiedsgerichte, sind seit dem 30. November 2007 (Bereinigungsgesetz) aufgehoben.

Somit haben wir nur Handelsgerichte nach “Admirality Law”, denen sich niemand unterordnen muss.

Wichtig zu wissen ist, dass sich weder Richter noch Staatsanwälte legitimieren können.

Gleiches gilt für sogenannte Behörden (inklusive Polizei). Dazu sind sie aber gesetzlich verpflichtet (sowohl Amtsausweis, nicht Dienstausweis als auch Personalausweis).

 

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Tun sie das nicht, liegt eine Amtsanmaßung und Rechtsbeugung vor. Auf die Strafprozessordnung § 127 StPO wird verwiesen (übrigens auch ohne Geltungsbereich und damit ungültig).

Der interessierte Leser findet hier ausführliche Erklärungen: „klick“

Artikel 133 GG: „Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“

Allein an diesem Artikel kann man zweifelsfrei erkennen, dass die BRD kein Staat, sondern eine Firma ist.

Noch deutlicher wird es wenn man z. B. www.upik.de aufruft. Suchergebnis für die Firma BRD sieht man hier: „klick“

Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954, BGBl. 1976 II S. 474, ratifiziert von der BRD 1976

Somit befinden wir uns im Handelsrecht mit Staatssimulation und sind nach dem Willen der drei Westalliierten per Ausweiszwang unfreie Zwangsmitglieder in dieser Firma.

 

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Die „Steuerung“ dieses Firmenkonstruktes erfolgt über das exterritoriale Gebiet Berlin, wobei das Grundgesetz höchstens noch als AGB dieser Firma zu werten ist, da bei einer Firma egal ist, wo die Hauptverwaltung ihren Sitz hat.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen bleibt einfach unbeachtet.

Personalausweise

Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.

Die BRD entzieht sich dieser Definition laut Beitrittserklärung vom 12. April 1976 (BGBl. II S. 473) nach Artikel 1 Ziffer 2, obwohl sie genau diesen Personalausweis für Staatenlose anwendet, indem sie den Artikel 27 einfach für nicht anwendbar erklärt.

Auch sehr interessant ist z. B. die Bayerische Landesverfassung.

Die bestätigt im Artikel 180, dass es keinen deutschen demokratischen Bundesstaat gibt und das natürlich das Land Bayern eine US-Zone ist.

Dass die BRD nicht nur kein Staat ist, sondern zudem auch noch völkerrechtswidrig dem Besatzungsrecht untersteht, liest man im Grundgesetz Artikel 120 (Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten) und Artikel 125 GG (Besatzungszonen).

Aus dieser nun erworbenen Kenntnis muss man die Frage stellen, wie man die Staatsangehörigkeit denn erwirbt.

Nach Artikel 116 des ungültigen GG:

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Werfen wir einen Blick in das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).

Als erstes fällt sofort auf, das es sich hier um ein „nichtamtliches Verzeichnis“ handelt. Warum?

Die amtliche Fassung eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung enthält nach geltendem Recht nur die Papierausgabe des Bundesgesetzblattes.

Beachten Sie das Ausfertigungsdatum. Sie werden feststellen, dass das heutige StaG auf dem ursprünglichen RuStaG von 1913 basiert.

Damals wie heute wird die Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben (§3, Abs.1, StaG, RuStaG §§ 3 und 4).

Wenn Ihre Vorfahren also z. B. Preußen, Bayern oder Sachsen waren und die Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben wird, kann sie nicht verloren gegangen sein, es sei denn, durch die Gleichschaltung durch Adolf Hitler.

Das RuStaG von 1913 sagt aus:

§ 1 Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.

Das – und nichts anderes – ist der einzig richtige Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit. Alles andere ist völkerrechtlich und juristisch unzulässig!

Carlo Schmids Worte finden Bestätigung im „Urteil“ der Firma Bundesverfassungsgericht von 1973, in dem das „Gericht“ bestätigt:

Es wird daran festgehalten (vgl. z. B. BVerfGE, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist.

Es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches…

Dieses „Urteil“ ist entgegen vieler Unkenrufe uneingeschränkt bis heute gültig. Ist das so? Nein.

Es handelt sich nämlich nicht um ein Urteil, sondern bestenfalls um eine Beurteilung der Situation, denn Firmen können und dürfen keine Urteile fällen.

Ein Staat, der im völkerrechtlichen Sinne nicht existiert, hat auch keine Staatsbürger und kann aus diesem Grund auch keine Staatsbürgerschaft vergeben. Wir sind also faktisch seit Geburt staatenlos!

Sie werden daher keine offizielle Bestätigung einer sogenannten „Bundesbehörde“ erhalten, die Ihnen die “Staatsangehörigkeit Bundesrepublik Deutschland” bescheinigen würde.

Es gibt auf der gesamten Erde keinen einzigen Menschen, der die Staatsangehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland nachweisen kann.

 

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Im Artikel 16 des ungültigen Grundgesetzes steht folgendes:

„(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.“

Die Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschland“ wurde nicht entzogen, sondern seit Geburt niemals erteilt!

Die Dokumente zum Nachweis:

1. Wichtiges Dokument ist die Geburtsurkunde, auf der kein Nachweis der Staatsangehörigkeit Bundesrepublik Deutschland zu finden ist.

2. Im Personalausweis steht als Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“. Zu jeder Staatsangehörigkeit gehört nach Völkerrecht aber sehr eindeutig ein bestimmter Staat und dieser ist zwingend als Substantiv zu benennen.

Warum der bestehende Personalausweis den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllt, liegt somit auf der Hand.

Die eigentlich vorgeschriebene DIN 5007 wird nicht angewendet.

Der Begriff “DEUTSCH”, dessen Ursprung die Gleichschaltungsgesetze von Adolf Hitler sind, reicht nicht, um diese Anforderung zu erfüllen.

Wir verweisen auf diese PDF-Datei des Landkreises Demmin, die bestätigt, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht gibt: „klick“

3. Gerne wird dann auf den Staatsangehörigkeitsausweis (Kosten 25 Euro) verwiesen.

Ungültig ist das Ding natürlich auch mal wieder, da „im Auftrag“ unterschrieben.

 

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