„Bundestagswahl“ – Bevölkerung wird seit über einem halben Jahrhundert belogen und betrogen

7. Oktober 2020

 

 

Das Ausmaß der politkriminellen Lügereien und Betrügereien ist im Grunde unvorstellbar.

Wir werfen einen Blick auf unbestreitbare, weil erwiesene Fakten:

  • „BRD“ als angeblicher „Rechtsstaat“ schon seit 1956 erloschen
  • Altes Wahlgesetz ungültig und somit nichtig
  • Neues Wahlgesetz ungültig und somit nichtig
  • Mehr als 50 Jahre nichtige Gesetze und Verordnungen
  • Mitglieder im sogenannten „Bundestag“ und im sogenannten „Bundesrat“ in Ermangelung eines gültigen Wahlgesetzes seit 1956 ohne Legitimation für eine Gesetzgebung.

Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider – Ordinarius für öffentliches Recht – bringt es auf den Punkt:

Nach der Beurteilung des „Bundesverfassungsgerichtes“ vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest, dass das Bundeswahlgesetz – Ausfertigungsdatum 07.05.1956 – ungültig ist, daher noch nie ein legitimierter Gesetzgeber am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1956 nichtig sind.

 

 

So sind das Richtergesetz, das Beurkundungsgesetz, das OWiG, die Abgabenordnung und viele, viele weitere „Gesetze“ und Schein-Normen nichtig, da in Ermangelung eines rechtkonformen Wahlrechtes, hierzulande sogenannte „Politiker“ seit 1956 nicht gewählt werden konnten und somit nicht in „Bundesrat“, sowie „Bundestag“ hätten einziehen dürfen.

Schon gar nicht waren und sind diese sogenannten „Politiker“ dazu berechtigt, Gesetze und andere Normen zu erlassen, da die dafür notwendige Legitimation nicht bestand und bis zur Sekunde nicht besteht.

Was folgt daraus für die gegenwärtige Scheinregierung und für den gegenwärtigen sogenannten „Bundestag“, der erwiesenermaßen im belgischen Handelsregister als Firma eingetragen ist?

 

 

Dieser rechtwidrige sogenannte „Bundestag“ kann sich jetzt nicht hinsetzen und einfach ein neues Wahlgesetz (oder irgendein anderes Gesetz) beschließen, denn dazu hat er keine Legitimation.

Eines steht unbestreitbar fest: Die gesamte Firma „Bundestag“, nebst seiner Merkel-Scheinregierung, ist sofort aufzulösen!

Sämtliche seit 1956 angewandten Gesetze wurden nicht von legitimierten „Gesetzgebern“ erlassen, sondern von politischen Schwerverbrechern, die sich selbst auserwählt haben, um „Diäten“ zu kassieren und „Gesetzgeber“ spielen zu können!

Für sämtliche Steuern und Abgaben hat es nie eine rechtliche Grundlage gegeben. Auch nicht für Straf- und Bußgelder, sowie für sonstige Zwangsabgaben, wie zum Beispiel die unsäglichen Rundfunkgebühren.

Daher sind ungeheure Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüche gegen den BRD-Scheinstaat entstanden, welche die Beträge der „Rettungsschirme“ weit übersteigen.

Kurze Zwischenfrage: Welche „Besoldungs-, Pensions- oder gar Diätengesetze“ haben überhaupt Gültigkeit?

Gratulation. Sie haben soeben richtig schlussgefolgert. Keines dieser „Gesetze“ hat Gültigkeit!

Hierzulande ist nun so ziemlich alles weggebrochen. Es ist zu raten, in sämtlichen anhängigen Verfahren die gesetzlichen Grundlagen in Zweifel zu ziehen.

Wenn auch nur ein Hauch von Konsequenz folgt, dann muss jedes „Gericht“ (den gesetzlichen Richter denken wir uns einfach mal) das Verfahren unterbrechen.

Dies gilt für nahezu 100% der anhängigen Verfahren, bzw. für alle Verfahren, die seit Ungültigkeit des Bundeswahlgesetzes, also seit 1956 stattfanden.

Sämtliche abgeschlossenen Gerichtsverfahren sind wieder aufzunehmen. Die Frage ist nur: von wem?!

Interessant dürften auch die Wahnsinnsbeschlüsse zu Fragen der EU von Maastricht bis Schengen, inkl. Lissabon, ESM usw sein.

Und alle schauen zu:

Amnesty International, Human Rights Watch und andere angebliche Menschenrechtsorganisationen.

Jedenfalls kommt ein schwergewichtiges Argument für das Bestehen von Scheinurteilen und nicht gesetzlichen Richtern hinzu, da beispielsweise das Richtergesetz von einer Scheinregierung erlassen wurde, die dazu keine Legitimation hatte.

Dies wird auch die „Datenschützer“ freuen, da auch das katastrophale Meldegesetz nicht von einer Scheinregierung erlassen werden darf und nicht erlassen werden kann.

Und was machen die Lügenmedien?

Die alteingesessenen Lügenmedien berichten selbstverständlich mit keiner Silbe darüber, dass es im hiesigen Land keine Staatsgerichte, sondern nur private Ausnahmegerichte gibt, obwohl sich mittlerweile ´rumgesprochen hat, dass das hiesige Land nicht souverän und kein Staat ist.

Staatsgerichte wurden schon in in den 1950 Jahren beseitigt (vgl. Historie § 15 GVG). Ergo handelt es sich bei den „Gerichten“ um verbotene Ausnahmegerichte, die von schwerkriminellen Privatpersonen betrieben werden. Das ist ein Verstoß gegen geltendes Völkerrecht (Art. 6 EMRK / Art. 14 ICCPR).

Die Lügenmedien berichten über solche Fakten mit keinem einzigen Wort. Stattdessen wird Hetze auf denkende Menschen betrieben, indem diese als „Verschwörungstheoretiker“ und „Reichsbürger“ bezeichnet werden.

Auch die Machenschaften der „Gerichte“, mit ihren wertlosen und völkerrechtswidrigen Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen, finden bei den alteingesessenen Lügenmedien keine Beachtung.

Per Scheinbeschluss wurden und werden ungezählte Zwangsräumungen von nicht legitimierten sogenannten „Gerichtsvollziehern“ durchgeführt, die dann auch noch Unterstützung von bewaffneten Schwerverbrechern der Terrorfirma „POLIZEI“ erhalten, doch auch darüber schweigen sich die Lügenmedien aus.

Die politkriminellen Lügereien und Betrügereien werden von Tag zu Tag offensichtlicher und fliegen mehr und mehr auf, ohne dass die alteingesessenen Lügenmedien darüber berichten.

Dass mangels gültigen Wahlgesetz jede politische Wahl seit dem Jahre 1956 ungültig ist, und somit seit mehr als einem halben Jahrhundert Scheinregierungen die Bevölkerung belogen, betrogen, beraubt und ausgeplündert haben, ist den Lügenmedien selbstverständlich auch keine Erwähnung wert.

                                                                                                                                
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