News Top-Aktuell in eigener Sache

29. Oktober 2015

 

News Top-Aktuell in eigener Sache

 

Unser ältestes Redaktionsmitglied hat heute Geburtstag. Das wollen wir ordentlich feiern.

Wir bitten daher zu entschuldigen, dass in der Zeit vom 29.10.2015 bis einschließlich 01.11.2015 keine neuen Artikel erscheinen und auch keine Kommentare freigeschaltet werden.

Am Montag, den 02.11.2015, sind wir dann wieder wie gewohnt für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen:

News Top-Aktuell

                                                                                                                                
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Arbeitslosigkeit ist von Vorteil

28. Oktober 2015

 

Arbeitslosigkeit ist von Vorteil

 

Bei zunehmender Kluft zwischen arm und reich schwindet oftmals das Verständnis für die Situation des Anderen. Für die Industrie ist Arbeitslosigkeit aber ein wichtiges Werkzeug zur Profitsteigerung.

Wenn großer Andrang auf Arbeitsplätze besteht, verstärkt sich der Einfluss auf Arbeitsbedingungen des Unternehmers.

Je mehr Arbeit ein Unternehmen letztendlich zur Verfügung stellt, desto mehr Rechte werden diesem politisch, also politkriminell zugesprochen.

Die “Vorteile” der Massenarbeitslosigkeit

Wie immer sollte man sich fragen “Cui bono?”, “wem nützt es?” Versetzen Sie sich in die Lage eines Arbeitgebers…

Wenn genügend Arbeitsplätze (oder ein Mangel an Arbeitskräften) vorhanden sind, dann würde es sich kein “Angestellter” gefallen lassen, schlecht behandelt oder ungenügend bezahlt zu werden.

Der “Boss” würde seine Kontrolle verlieren und er müsste den Wünschen der Angestellten nachgehen, die darin bestehen könnten, ein besseres Gehalt, mehr Urlaubstage zu erhalten oder einen angenehmeren Arbeitsplatz zu bekommen.

“Alles, bloß das nicht!” denkt sich der Großunternehmer, der über genügend Einfluss verfügt, politischen Druck auf die scheinregierenden Politkriminellen auszuüben, zumal er ja nicht allein, sondern mit anderen Großgesellschaftern vorsteht.

Lässt sich der Arbeitsmarkt überhaupt kontrollieren?

Die Grundannahme besteht wohl darin, dass Massenarbeitslosigkeit etwas ist, wogegen man nichts tun kann; dass es mit Glück und Pech zu tun hat.

Arbeitslosigkeit “trifft” einen oder eben nicht. Dass der Arbeitsmarkt aber nichts mit Lotto spielen zu tun hat, zeigen folgende Faktoren:

Gründe der Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarkt-Steuerung

Arbeitslosigkeit kommt nicht aus heiterem Himmel; sie wurde – und wie Sie sehen werden musste – Jahrzehnte lang geplant werden, um das heutige Ausmaß erreichen zu können.

Strenge “Richtlinien” müssen eingehalten werden, damit der von Natur aus gedeihende Arbeitsmarkt, zu Gunsten der multinationalen Großfinanz zerstört werden kann.

Da die Macht bei guter Arbeitslage, wie sie in der Nachkriegszeit herrschte, bei den Arbeitnehmern, und nicht bei den Arbeitgebern liegt, musste politisch, also politkriminell vorgegangen werden.

Es musste ein Weg gefunden werden Arbeitsplätze bis über das Angebot hinaus zu decken, um aus einem Überschuss einen Mangel zu erzeugen.

Folgende Faktoren waren nötig um den Stand des heutigen Arbeitsmarktes zu errichten. Die Gründe und Ursachen der Arbeitslosigkeit:

1. Das systematische Auseinanderdriften der Arbeitskosten und Nettolöhne

Arbeitskosten sind die kompletten Kosten, die im Unternehmen für jeden Angestellten anfallen, diese Kosten liegen weit über dem Nettolohn der Arbeiterschaft und machen den Löwenanteil der Kosten von Unternehmen aus.

Als wesentlichen Kostenfaktor haben die Löhne und Lohnnebenkosten für Unternehmen somit maßgeblichen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit, auf die Investitionsentscheidungen und nicht zuletzt auf die Nachfrage nach Arbeitskräften.

Ein kleiner Ladenbesitzer muss sich zwei mal überlegen, ob er zwei oder drei Angestellte unterhält, was für ihn den Unterschied zwischen wohlhabend und Bankrott bedeuten kann.

Steigende Arbeitskosten führen direkt zu erhöhter Arbeitslosigkeit. Das soll zumindest geglaubt werden.

Schaut man sich aber an, was sich sogenannte Chefs, Manager und Vorstände so in die Taschen stopfen, dann kommt man unweigerlich zu dem Schluss, dass hier lediglich eine ungerechte Verteilung des vorliegt.

Sicher! Den Arbeitnehmern erzählt man die Räuberpistole, dass steigende Löhne zu Arbeitslosigkeit führen würden, damit sogenannte Chefs, Manager und Vorstände sich so viel wie möglich selbst des Geldes in die Taschen stopfen können, welches von den Arbeitnehmern erarbeitet wurde.

Die arbeitnehmerseitige Einkommensteuer sinkt seit 1989. Die Relation zwischen Nettolöhnen zu Arbeitskosten ist von knapp 1 zu 1,4 (1960, früheres Bundesgebiet) auf annähernd 1 zu 2 (1999, Gesamtdeutschland) gestiegen.

Das heißt im Klartext, dass jeder Angestellte den Arbeitgeber das doppelte des Nettolohns kostet. Alleine in den Jahren 1991 bis 2009 sind die Arbeitskosten je Arbeitnehmer im Verhältnis zum Nettolohn um über 15% gestiegen.

Das klingt, als wäre es bedrohlich für die Arbeitgeber. Ist es aber gar nicht.

Mit jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer werden Löhne ausgehandelt. Von diesen wird dann alles abgezogen: Einkommen/Lohnsteuern, Kranken- und Rentenversicherung und so weiter und so weiter.

Der Arbeitgeber hat dadurch keinen Verlust. Der Arbeitnehmer erleidet die Verluste.

Der Arbeitgeber muss allerdings auch sein Scherflein beisteuern. Früher war das mal in etwa 1 : 1. Die Hälfte der Kosten bezahlte der Arbeitgeber, die Hälfte der Arbeitnehmer.

Seit es eine „Sperre“ bei der Erhöhung der Arbeitskosten für Unternehmer gibt, werden höhere Arbeitskosten fast ausschließlich auf die Arbeitnehmer abgewälzt.

Früher wurde das wie erwähnt geteilt. Das ist allerdings lange vorbei. Heute geht so ziemlich alles zu alleinigen Lasten der Arbeitnehmer.

Was viele heute immer noch nicht wissen

Das Einkommensteuergesetz stammt aus dem Jahre 1934 und ist ein verbotenes Nazigesetz.

Mit anderen Worten: Niemand ist verpflichtet Einkommensteuern zu bezahlen.

Die noch heute gültige Haager Landkriegsordnung (Völkerrecht) schreibt in Artikel 46 vor: „Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden“.

Das heißt: Das Zahlen von Steuern kann wenn überhaupt nur freiwillig stattfinden, da das Einziehen des Privateigentums gegen HLKO Artikel 46 verstößt.

Wie sieht das mit den Steuergesetzen aus?

Gibt ´s überhaupt Steuergesetze? Ja. Die gibt ´s. Allerdings besitzt kein einziges davon Gültigkeit, da es entweder an der Nennung von Geltungsbereichen oder am Mitteilen des Inkrafttretens oder an beidem mangelt.

Wäre das Grundgesetz gültig, würden zudem sämtliche dieser Gesetze gegen Artikel 19 desselben verstoßen (Zitierungspflicht).

Außerdem sind sämtliche Steuergesetze entweder verbotene Nazigesetze, oder aber nach dem achten Mai des Jahres 1945 von Firmen scheinerlassen worden und damit schon von Haus aus ungültig.

Kurzum: Es gibt keine Steuerpflicht und das Einziehen von Steuern ist völkerrechtlich untersagt! So einfach ist das unter ´m Strich.

Das gilt selbstverständlich auch für alle anderen sogenannten „Zwangsabgaben“, „Zwangsgebühren“ und „Pflichtversicherungen“.

Nichts davon darf eingezogen werden, da das völkerrechtlich nicht gestattet ist.

Frage: „Warum zahlen wir denn dann alle Steuern?“

Tja…

Da versuchen Sie mal selber draufzukommen.

Hat was mit „das war ja schon immer so“ und „da kann man ja sowieso nichts gegen machen“, sowie mit kollektiven Desinteresse an allem zu tun (außer an Kinderspielereien wie Fußball, und/oder an „Tatort“, „Traumschiff“, „DSDS“, „Dschungel Camp“, „Bauer sucht Frau“ und so weiter natürlich).

2. Automatisierung: Fortschritt als Strafe

Deutschland, Österreich und die Schweiz zählen zu den best automatisierten Ländern der Welt. Kaum irgendwo wird so viel Arbeit von mechanischen Maschinen und Computern übernommen.

Es ist nicht im Sinne der Allgemeinheit, wenn Arbeiten von Hand aus erledigt werden, die eine Maschine genau so gut und viel schneller erledigen kann.

Ist Ihnen eigentlich der tiefere Sinn von Automatisierung im ursprünglichen Sinne bekannt?

Der eigentliche Sinn der eigentlichen Sache: so viel wie möglich automatisch, damit der Mensch so wenig wie möglich arbeiten muss, damit er so viel wie möglich von seiner Lebenszeit so genießen kann, wie er das am liebsten hat.

Das ist natürlich nicht im Sinne von Profitgeiern.

Der Fortschritt trägt nur dann zum Allgemeinwohl bei, wenn die durch Maschinen erwirtschafteten Gewinne an die Bevölkerung weitergegeben werden.

Dass da ein erhebliches Ungleichgewicht herrscht, darauf haben wir weiter oben schon hingewiesen.

Die Automatisierung von jedem nur erdenklichen Vorgang und eine damit entstehende soziale Form der Arbeitsfreiheit, ist wünschenswert. Allerdings nicht von Profitgeiern.

Dem profitgierigen Gelumpe, welches seinen Reichtum ausschließlich der arbeitenden Bevölkerung verdankt, ist selbst zu viel noch nicht genug.

Das profitgierige Gelumpe lässt andere für sich arbeiten, da es selbst zum arbeiten zu faul ist.

Was andere erarbeitet haben und verdient hätten, steckt sich das profitgierige Gelumpe großteilig in die eigene Tasche. Das ist übrigens eine Form von Diebstahl oder auch Enteignung.

3. Arbeitsmigration und das fallende Arbeitsangebot

Helmut Kohl (politkrimineller Ex-Bundeskanzlerdarsteller) kam 1982 mit dem Versprechen in ´s sogenannte „Kanzleramt“, die Ausländerzahlen in Deutschland von derzeit vier Millionen zu halbieren.

Innerhalb seiner sogenannten „Amtszeit“ von 16 Jahren wurden jedoch 4 Millionen Arbeitsmigranten in´s Land geholt, um (so öffentlich vermarktet) weiteres Wirtschaftswachstum zu garantieren.

Steigende Arbeitermigration sorgt angeblich für sich stetig verschlechternde Arbeitsbedingungen für alle. Ist das so?

Eigentlich nicht, denn je mehr Menschen eine Arbeit erledigen, desto kleiner der Anteil an Arbeit, den jeder zu erledigen hat.

Arbeitermigration verbessert also offenkundig die Arbeitsbedingungen, da jeder weniger Arbeit zu leisten hat.

4. Auslagerung von Arbeitsplätzen durch Großkonzerne

Multinationale Großkonzerne wirtschaften effektiver, nicht jedoch zu Gunsten der Bevölkerung, sondern immer nur zu eigenen Gunsten.

Jede Aktiengesellschaft verfügt über sogenannte „Steuerberater“, „Anwälte“, „Wirtschaftsberater“, sowie (je nach Branche) über eine Vermarktungsabteilung.

Was der ehrliche Arbeiter oder Kleinunternehmer an Steuern zahlt, dass hinterziehen große Firmen mit raffinierten Methoden. So zumindest die einstmalige Annahme.

Steuern können hierzulande allerdings gar nicht hinterzogen werden, da es gar keine Steuerpflicht gibt – weder für Arbeitnehmer, noch für Arbeitgeber.

Ein Problem ergibt sich, wenn große Unternehmen aus Kostengründen im Ausland produzieren und dafür teurere Arbeitsplätze im Inland streichen.

Da das so ist, ist das bedingungslose Grundeinkommen für jede und jenen, längst überfällig.

„Das kann man ja gar nicht finanzieren“.

Na und ob man das finanzieren kann. Ganz leicht sogar. Darauf wollen wir hier aber nicht eingehen, da das den Rahmen sprengen würde.

5. Abhängigkeit – Abbau und Verhinderung von Autarkie

“Alles, was einen Menschen selbstständig macht, ernennt ihn gleichzeitig zum Feind der Großindustrie.”

Ein systematischer Abbau von Eigenständigkeit ist nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch auf Scheinstaatsebene zu beobachten.

Wer autonom lebt, kauft weniger. Ohne Abhängigkeit, keine Arbeitslosigkeit.

Während in Spanien 86%, in Italien und Griechenland 80% der Menschen im Eigentum wohnen, sind es in Deutschland mit 44% nur halb so viele, in der Schweiz gar nur 35%.

Etwa 31% der Kosten privater Haushalte wird für ´s Wohnen ausgegeben, wobei ein Großteil dieser Kosten aus widerrechtlichen Steuern bestehen.

Auf nationaler Ebene entsteht Abhängigkeit durch das Importieren von Lebensmitteln und durch Produktion im Ausland.

Abhängigkeit entsteht in aller erster Linie aber dadurch, dass der Bevölkerung immer und immer wieder von den Schweinemedien eingeredet wurde und wird, dass sie abhängig sei.

Angeblich nichts würde ohne Arbeitsplatz, ohne Bankkonto, ohne Kreditkarte, ohne Glotzkiste, ohne Smartphone oder ohne was auch immer gehen. Bullshit!

Nichts davon ist für ein glückliches Leben notwendig. Absolut gar nichts!

Es ist sogar viel mehr so, dass all das ein glückliches, unabhängiges Leben verhindert.

6. Mangel an scheinstaatlicher Unterstützung

Ob Schüler im 400-Euro-Job, Studenten, die sich durch Nebenjobs ihr Studium finanzieren, oder Mütter, die wegen scheinstaatlicher Unterversorgung gezwungen sind arbeiten zu gehen.

Je stärker die Nachfrage nach Arbeitsplätzen ist, desto besser ist das für die Profitgeier.

Wo es früher genügte, wenn der Mann arbeitete, um seine Familie zu versorgen, müssen heute die meisten Frauen dazuverdienen, weil ´s sonst hinten und vorne nicht reicht.

Immer mehr Frauen entscheiden sich auch für „Karriere“ statt Familie.

Dafür ist die sogenannte „Emanzipation“ und der sogenannte „Feminismus“ verantwortlich. Übrigens ein toller Schachzug der schlimmsten Schwerstverbrecher dieser Welt.

Sie wissen nicht, was wir damit meinen? Dann lesen Sie bitte den Inhalt des folgenden Fotos:

 

Arbeitslosigkeit ist von Vorteil.

 

Wer für andere arbeitet, der arbeitet nicht etwa für sich selbst, sondern hauptsächlich für andere.

Wir haben das mal in diesem Artikel anschaulich dargestellt: „klick“

                                                                                                                                
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Nun soll mal wieder Wurst und Schinken krebserregend sein

27. Oktober 2015

 

Nun soll mal wieder Wurst und Schinken krebserregend sein

 

Die üblichen Lügenmedien pfeifen es gemeinschaftlich von den Dächern: „Die WHO hat Wurst und Schinken als krebserregend eingestuft“.

Die sogenannte „WHO“ hat nicht etwa Giftstoffe in Nahrungs- und vermeintlichen Pflegemitteln als krebserregend eingestuft. Nein, nein.

 

Nun soll mal wieder Wurst und Schinken krebserregend sein.

 

Auch nicht radioaktive Substanzen, welche durch Atombomben, Uranmunition…

 

Nun soll mal wieder Wurst und Schinken krebserregend sein

 

sowie durch die Reaktorkatastrophen von Tschernobyl, Fukushima usw. tonnenweise in die Umwelt gelangt sind, sondern Wurst ist jetzt schuld!

Der Verzehr von verarbeiteten Fleischprodukten soll angeblich die Entwicklung von Darmkrebs begünstigen, erklärte die „Krebsforschungsagentur der WHO“.

Auch rotes Fleisch sei „wahrscheinlich“ krebserregend. Unter roten Fleisch wird das Muskelfleisch aller Säugetiere verstanden, also auch von Rind, Schwein, Lamm, Kalb, Schaf, Pferd und Ziege.

Dass der Begriff >wahrscheinlich< nichts mit Wissenschaft zu tun hat, sei da nur nebenbei erwähnt.

Der regelmäßige Konsum von Wurst, Schinken und roten Fleisch erhöhe angeblich das Risiko für Darmkrebs, teilte die sogenannte „Weltgesundheitsorganisation (WHO)“ mit – und zwar um 18 Prozent je 50 Gramm täglich.

Eine „Arbeitsgruppe“ aus 22 sogenannten „Experten“ hatte angeblich mehr als 800 Studien über die Folgen des Fleischkonsums ausgewertet.

Vorgelegt wurde natürlich (wie immer) keine einzige dieser angeblichen „Studien“, was ja nichts Neues ist.

Es soll ja auch angeblich 300 000 „Studien“ geben, welche die angeblich positive Wirkung von hochgiftigen Stoffen wie Fluorid in Zahncremes belegen, doch auch von diesen angeblich existierenden 300 000 „Studien“ hat noch nie auch nur eine einzige den Weg an ´s Licht der Öffentlichkeit gefunden. Nach medizinischen Beweisen braucht man da gar nicht erst zu fragen.

 

Nun soll mal wieder Wurst und Schinken krebserregend sein

 

Dass natürliche Nahrungsmittel aus tierischen Produkten, welche ein omnivores Lebewesen wie der Mensch zum gesunden Leben benötigt, angeblich krebserregend sein sollen, bestätigt nur wieder einmal mehr die seit den 1950er Jahren bestehende Zusammenarbeit der sogenannten „WHO“ mit der Atomindustrie.

Wirklich erstaunlich, was schon so alles für die Entstehung von Krebs verantwortlich gemacht wurde: Tabakrauch, Mikrowellen-Popcorn, Limonade, Mehl, Zucker und jetzt Wurst. „Großartig“.

 

Nun soll mal wieder Wurst und Schinken krebserregend sein.

 

Genmanipulierte Pflanzen hingegen, die tatsächlich krebserzeugend sind, Pestizide, Herbizide, Fungizide, wie Glyphosat und andere Giftstoffe, welche massenhaft in die Umwelt ausgebracht werden…

 

Nun soll mal wieder Wurst und Schinken krebserregend sein

 

Giftstoffe in Verpackungen, Kosmetika und vermeintlichen „Pflegemitteln“

 

Nun soll mal wieder Wurst und Schinken krebserregend sein..

 

sowie radioaktive Substanzen, die tonnenweise in die Umwelt gelangt und tatsächlich krebserzeugend sind…

 

Nun soll mal wieder Wurst und Schinken krebserregend sein

 

davon sprechen sogenannte „Gesundheitsorganisationen“ nicht, oder so gut wie gar nicht.

Diese machen anhand von angeblichen „Studien“, die noch nie jemand zu Gesicht bekommen hat, und nicht etwa mit eindeutigen medizinischen Beweisen, lieber Wurst und Limonade für die Entstehung von Krebs verantwortlich, statt die tatsächlichen Verursacher.

Für Krebs musste schon immer irgendwas herhalten. Sei es Limonade, Mehl oder was auch immer. Hauptsache es lenkt von den wirklichen Verursachern ab. Erstaunlich, dass man „gefrorene Zigarettenhülsen“ noch nicht mit Krebs in Verbindung gebracht hat.

Man darf gespannt sein, was sich die Beschützer von Umweltverseuchern und Menschenverachtern als nächstes ausdenken werden, um schwerkriminelle Mafiastrukturen zu decken.

                                                                                                                                
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Interessantes aus der UN-Resolution 217 A

20. Oktober 2015

 

Interessantes aus der UN-Resolution 217 A

 

Die UN-Resolution 217 A enthält, außer dem Artikel 11, viele weitere interessante Dinge, wie die nun Folgenden:

Artikel 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Klingt fein, doch welche Person hier gemeint ist, wird leider mal wieder nicht exakt dargelegt.

Der Begriff Person hat mehrere Bedeutungen:

Person im soziologischen Sinn bezeichnet ein Individuum, einen Menschen, der soziologisch verschiedene Rollen einnimmt, so z. B. als Eltern- und Geschwisterteil.

Person im philosophischen Sinn wird von manchen als das Wesen des Menschseins. Dem Menschen als Person wird eine gewisse Freiheit der Entscheidung und Verantwortlichkeit für sein Handeln zugeschrieben.
Andere philosophische Strömungen sehen den Personenbegriff nicht beschränkt auf Menschen.

Person im juristischen Sinn ist der Oberbegriff für natürliche Personen und juristische Personen.

Beide Rechtssubjekte sind Träger von Rechten und Pflichten; ihnen ist kraft Gesetzes Rechtsfähigkeit verliehen.

Außerdem wird die Person als Staatsbürger oder Staatsangehöriger verstanden, dem juristisch ein bestimmtes verfassungsrechtlich festgelegtes Subjektsein zugeordnet wird.

Gut. Das fällt hierzulande schon mal weg, da das hiesige Land kein Staat ist.

Kurzum: Welche Person gemeint ist, der da das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit garantiert wird, gibt der Artikel 3 nicht her.

Weiter im Text:

Artikel 9: Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Das ist wiederum höchst interessant, denn dagegen wird hierzulande am laufenden Band verstoßen.

Warum ist das so? Ganz einfach! Weil im hiesigen Land alles willkürlich, also ohne vorhandene Rechtsgrundlagen geschieht.

All diese Willkürlichkeiten werden von kriminellen eigenen Landsleuten verbrochen, die noch nicht einmal das kleinste hoheitsrechtliche Befugnis besitzen.

Kommen wir zu Artikel 12: Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.

Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Na dann mal ´ran… „liebe“ Militärregierung. Da ist aber so einiges aufzuarbeiten, denn willkürliche Eingriffe von Justizkriminellen und sonstigen Scheinbeamten in das Privatleben, Familie und Wohnung der Bevölkerung geschehen im hiesigen Land jeden Tag ungezählte Male!

Artikel 17: Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Na ist das schön. Und was passiert jeden Tag in multimillionenfacher Ausfertigung?!! Genau das: Die Bevölkerung wird willkürlich ihres Eigentums beraubt (Strafzettel, sogenannte GEZ-Gebühren, Steuern, widerrechtliche Pflichtversicherungen, Zwangsabgaben usw.).

Nun ist Artikel 15 an der Reihe: Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

Na potz Blitz und sowas aber auch! Und was ist mit dem Recht auf Staatsangehörigkeit für Menschen im hiesigen Land, die in einem besetzten Gebiet leben, das gar kein Staat ist?!

Kurze Frage zwischendurch: Wer will eigentlich ein Recht auf Staatsangehörigkeit?

Um es mit Werner Schulze-Erdel zu umschreiben: „Wir haben einhundert Leute gefragt: Wollen Sie staatsangehörig (die Betonung liegt auf HÖRIG) oder lieber ein freier Mensch sein?“.

Artikel 20: Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Sehr schön. Damit darf jeder seinen Personalausweis wegschmeißen und braucht auch keinen neuen zu beantragen, denn niemand darf gezwungen werden, der schwerkriminellen Vereinigung „BRD“ anzugehören.

Ganz nebenbei im Vertrauen und darum auch leise geflüstert: Im hiesigen Land gibt es absolut niemanden, der einen gültigen Ausweis ausstellen kann. Grund: Mangel an hoheitsrechtlicher Befugnis (Beamtenstatus abgeschafft am achten Mai des Jahres 1945).

Fazit: Jeder Ausweis, jeder Führerschein (im hiesigen Lande sowieso unnötig, da kein gültiges Gesetz für sowas existent ist), sowie jedes andere „ach so amtliche Schriftstück“, ist eine schlichte, wertlose, sowie ungültige Fälschung.

Was haben wir noch? Ja richtig…!

Den Artikel 23: Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

Na das ist ja auch wieder spannend, denn was heißt denn das so alles genau? Das heißt,

– jeder hat das Recht auf Arbeit, aber nicht die Pflicht zu arbeiten

– sogenannte JobCenter haben nicht das Recht, jemanden in sogenannte „Maßnahmen“ zu stopfen oder die Annahme irgendwelcher Jobs zu verlangen

– niemanden darf das Arbeitslosengeld und sonstige soziale Leistungen vorenthalten werden.

Gerade das wird hierzulande aber durchaus getan. Wer kündigt, sitzt erst einmal drei Monate auf dem Trockenen und bekommt einfach so zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld.

Das verstößt übrigens nicht nur gegen Artikel 23 der UN-Resolution 217 A, sondern gegen eine Vielzahl weiterer Dinge.

Artikel 24: Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Nicht uninteressant. Bekommen Sie noch bezahlten Urlaub? Falls nicht, dann sollten Sie Ihrem Ausbeuter (Chef) mal Artikel 24 der UN-Resolution 217 A präsentieren.

Artikel 25: Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen.

Das Ding ist noch viel interessanter, denn was heißt denn das?

Das heißt: Ein Lebensstandard, der das Wohl eines jeden und seiner Familie gewährleistet, ist grundsätzlich zur Verfügung zu stellen, was wiederum bedeutet: Sogenannte „Sanktionen“ (Kürzungen), erst Recht vollständige Streichung von sozialen Leistungen, verstoßen klipp und klar gegen Artikel 25 der UN-Resolution 217 A.

Es kommt sogar noch besser:

Weder Nahrung, noch Kleidung, noch Wohnung, noch ärztliche Versorgung muss von irgendjemanden aus eigener Tasche bezahlt werden, denn es besteht ein Recht auf all das.

Artikel 26: Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Damit hat sich die Schulpflicht erledigt.

Und zum Schluss noch Artikel 30: Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

Es ist eine ganze Batterie an inländischen Missetätern und Verbrechern, die Tag für Tag gegen diesen Artikel 30 verstößt.

 

Interessantes aus der UN-Resolution 217 A .

                                                                                                                                
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Alle Strafbefehle sind rechtswidrig und ungültig

19. Oktober 2015

 

Alle Strafbefehle sind rechtswidrig und ungültig

 

Die eine oder der andere hat sowas sicher schon einmal bekommen: einen sogenannten „Strafbefehl“. Mit einem solchen wurde man dann zum Beispiel dazu aufgefordert, eine Strafe zu bezahlen.

Wie sieht ´s mit der Rechtswidrigkeit aus? Die ist wie immer voll gegeben und vorhanden, denn die Sache ist nämlich die:

Sogenannte „Strafbefehle“ sind schon von Haus aus rechtswidrig, da diese in sogenannten „Gerichten“ scheinerlassen werden.

Scheinerlassen darum, da ausnahmslos jedes sogenannte „Gericht“ im hiesigen Land eine eingetragene Firma ist und Firmen, bzw. deren Angestellte, nun mal nichts erlassen dürfen, schon gar nicht Strafbefehle. Das ist aber noch nicht alles.

Da sogenannte „Strafbefehle“ niemals von einem gesetzlichen Richter unterschrieben sind, sondern bestenfalls von irgendwelchen kompetenzlosen Justizangestellten, besitzen Strafbefehle weder Rechtsgültigkeit, noch Rechtskraft und sie setzen auch keine Fristen in Gang, da rechtsungültiges Geschmiere nun mal nichts in Gang zu setzen vermag.

Hinzu kommt: Sogenannte „Strafbefehle“ können gar nicht von einem gesetzlichen Richter unterschrieben sein, da es hierzulande keinen einzigen gesetzlichen Richter gibt, der von der Militärregierung eine Genehmigung zur Ausübung seiner Tätigkeit erhalten hat.

Das gilt auch für sogenannte „Rechtsanwälte“ und „Notare“: Kein einziger von denen darf seinen Beruf ausüben, da kein einziger von denen eine Genehmigung der Militärregierung erhalten hat.

Militärgesetz Nummer 2, Artikel V. 9:

Niemand darf ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden.

 

Alle Strafbefehle sind rechtswidrig und ungültig.

 

Verlangen Sie von einem sogenannten Richter, Scheinstaatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt doch mal die Vorlage einer Genehmigung von der Militärregierung, welche sie berechtigt, in ihren Berufen tätig sein zu dürfen. Keiner von denen wird Ihnen eine solche Genehmigung vorlegen können!

Hierzulande ist also alles, was die Justiz betrifft, so richtig schön kriminell.

Kein Richter darf irgendwas, kein Anwalt darf irgendwas. Erst recht darf keiner von denen den Beruf des Richters, Staatsanwalts, Rechtsanwalts oder Notars ausüben. Das ist aber noch immer nicht alles.

Sogenannte „Strafbefehle“ verstoßen außerdem auch noch gegen UN-Resolution 217 A, Artikel 11, vom 10. Dezember 1948:

Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

Das heißt: Hat man einen sogenannten „Strafbefehl“ erhalten, obwohl man nie vor einem Richter stand und einem Schuld nachgewiesen wurde, dann verstößt dieser sogenannte „Strafbefehl“ gegen UN-Resolution 271 A, Artikel 11.

Das ist aber noch immer nicht alles, denn es fehlt ja noch das hier: Sogenannte „Strafbefehle“ verstoßen gegen das europäische Menschenrecht.

EMRK, Artikel 6:

 

Alle Strafbefehle sind rechtswidrig und ungültig..

 

Sogenannte „Strafbefehle“ sind also aus vielerlei Gründen rechtswidrig und somit ungültig. Wer sogenannte „Strafbefehle“ ausstellt, handelt widerrechtlich und kriminell.

Ziehen Sie diese Justizkriminellen unbedingt zur Rechenschaft!

Sogenannte „Strafbefehle“ sollten grundsätzlich einen Strafantrag beim Militärstaatsanwalt in Moskau zur Folge haben.

Lassen Sie sich von den Scheinrichtern und Scheinstaatsanwälten des hiesigen Landes nicht länger verschaukeln und beklauen.

Dieses justizkriminelle Gesindel gehört ganz klar und unbedingt weggesperrt. Das kann aber nur dann passieren, wenn es entsprechend an gerade genannter Stelle verklagt worden ist.

Also immer schön Klage einreichen.

                                                                                                                                
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