Vorsicht Lebensmittelbetrug! Teil 4: „Der Metzger des Vertrauens“

27. März 2023

 

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Es geht noch einmal um die Wurst und in diesem Artikel explizit um das „traditionelle Handwerk“.

„Naaaaein. Industriewurst aus dem Supermarkt kaufe ich nicht. Da gehe ich lieber zum Metzger meines Vertrauens. Da bezahle ich zwar deutlich mehr, aber da weiß ich wenigstens was ich habe.“

Ach ja!? Wissen Sie das wirklich?! Woher wissen Sie das denn?

Sie wissen’s natürlich nicht. Sie bilden sich nur ein, etwas zu wissen, weil Sie gern Ihr Gewissen beruhigen möchten, aber wirklich wissen tun Sie diesbezüglich gar nichts.

Sie haben nämlich noch nie beobachtet, wie die Wurst bei Ihrem „Metzger des Vertrauens“ in seine Verkaufstheke gelangte.

Sie glauben, dass Ihr „Metzger des Vertrauens“ das alles selbst hergestellt hat und dass mit den Produkten alles in feinster Ordnung ist?

„Hausgemachte Wurst“ heißt es oft bei den „Metzgern des Vertrauens“, doch leider bleibt da in den allermeisten Fällen nur der Wunsch der Vater des Gedankens.

 

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Ein Redaktionsmitglied von News Top-Aktuell kann darüber ein Liedchen pfeifen. Dieses Redaktionsmitglied erwischte nämlich mehrfach einen sogenannten „Metzger des Vertrauens“ dabei, wie dieser einen voll beladenen Wagen mit Fleischereiprodukten aus dem Großmarkt schob.

 

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So viel dann mal zu „Hausmacher“ und „Metzger des Vertrauens“. Das ist aber noch nicht alles.

Da gibt’s ja dann auch möglicherweise sogenannte „Metzger“, die einige wenige Fleischereiprodukt in Eigenleistung selbst herstellen.

Früher war das übrigens ausschließlich so, dass selbst hergestellt wurde. Da gab es nämlich keine Großmärkte und auch keine „Supermärkte“. Da wurde noch von Hand produziert, wie sich das gehört.

Das Problem ist nun, dass auch in diese von Hand gefertigten Produkte leider Stoffe eingearbeitet wurden, die absolut nichts darin zu suchen haben.

Einer dieser Stoffe ist das Nitrit (Natriumnitrit), welches sich in Nitritpökelsalz (NPS) befindet, welches sich wiederum in so gut wie jedem Schinken- und Wurstprodukt befindet.

Da müssen wir doch kurz mal eine kleine Geschichte erzählen….

Als damit begonnen wurde, Nitritpökelsalz (E 250) in Fleischereiprodukte einzuarbeiten, da wurden doch tatsächlich so einige Menschen krank.

Daraufhin wurde der Grenzwert herabgesetzt, also die Menge an Nitrit, die Nitritpökelsalz enthalten darf. Vorher waren bis zu 2 Prozent statthaft – nachdem die Menschen krank wurden, nur noch 0,5 Prozent.

Wenn Sie sich jetzt fragen – „Was ist denn Nitrit und warum sind die Menschen krank geworden?“ – dann stellen Sie genau die richtige Frage.

Das wird Sie jetzt vielleicht überraschen, aber Nitrit, bzw. Natriumnitrit ist ein Stoff, der in Säcken oder Eimern mit „total lustigen“ Symbolen gelagert wird.

Diese Symbole möchten wir Ihnen nun zeigen:

 

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Natriumnitrit kommt gleich mit einer ganzen Batterie Gefahrstoffkennzeichen daher. Das liegt übrigens daran, dass Natriumnitrit so stark giftig und gefährlich ist.

Und dieses Zeug packen die „Metzger“ (ob nun die mit oder ohne Vertrauen spielt da auch keine Rolle mehr) in so gut wie jedes Schinken- und Wurstprodukt.

 

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Nitrite haben „ganz tolle“ Eigenschaften. Säuglinge unter sechs Monate sind da wegen fehlender Enzyme ganz besonders empfindlich für die Auswirkungen von Nitriten auf das Hämoglobin im Blut. Nitrite können bei Säuglingen daher zu inneren Ersticken führen.

Für die Menschen ist es wichtig zu wissen, dass sich aus Nitriten und Aminen krebserregende Nitrosamine bilden können. Nitrosamine entstehen beispielsweise beim Erhitzen von gepökelten Fleisch – aber auch dann, wenn Nitrite mit Säuren in Berührung kommen, wie zum Beispiel mit der Magensäure.

 

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Nun raten Sie mal, was denn wohl in der Bratwurst ganz oft drin ist, die im Sommer immer so gern auf den Grill geworfen wird. Richtig! Nitritpökelsalz natürlich.

Wissen Sie, wie ein Pizzabäcker Pizza gart? Ganz einfach: Er heizt seinen Pizzaofen auf ca. 350 Grad Celsius hoch und schon kann’s losgehen.

Essen Sie gern Pizza mit Salami? Das ist keine gute Idee, denn in Salami steckt selbstverständlich ebenfalls Nitritpökelsalz, welches ab erreichen von ca. 130 Grad Celsius krebserregende Nitrosamine bildet – was in Ihrem Magen sowieso passiert.

Noch einige Informationen „vom anderen Ende der Welt“: In Australien und den „Vereinigten Staaten“ wurden Giftköder auf der Basis von Natriumnitrit entwickelt.

Bisher wurden diese Köder, die bei einer Aufnahmemenge von 135 mg Natriumnitrit/kg zu einem schnellen Erstickungstod führen, gegen Wildschweine, verwilderte Hausschweine und in Neuseeland gegen Possums mit Erfolg eingesetzt.

Informationen für die „BIO-Freaks“: Natriumnitrit darf grundsätzlich auch für sogenannte „Biolebensmittel“ verwendet werden.

Wer ´s vergessen haben sollte: „BIO“ – das war die Sache mit dem Etikettenschwindel, der allein dazu dient, um unwissenden Leutchen für Normalitäten das dreifache Geld aus der Tasche ziehen zu können.

Zum Abschluss noch ein Video zum Thema:

 

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Übrigens! Was für den „Metzger des Vertrauens“ gilt, gilt auch für den „Landwirt des Vertrauens“, denn auch bei dem müssen nicht zwingend alle angebotenen Produkte vom eigenen Hof stammen.

Abschließend ist wie immer die Selbstversorgung und Eigenproduktion zu empfehlen, denn dann bestimmt man selbst, was in die Wurst hinein kommt.

Rezepte, für die eigene Wurstherstellung, gibt’s übrigens jede Menge. Schauen Sie mal:  Wurstrezepte

                                                                                                                                
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Vorsicht Lebensmittelbetrug! Teil 3: Etikettenschwindel

20. März 2023

 

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Wenn nicht drin ist, was draufsteht, dann ist das nicht nur unhöflich, sondern auch Etikettenschwindel, in Tateinheit mit Täuschung und Betrug.

Etikettenschwindel, Täuschung und Betrug ist bei verpackten Lebensmitteln nicht die Ausnahme, sondern leider die Regel.

Hersteller tricksen, um ihr Produkt besser aussehen zu lassen – sie tricksen, weil es die Wettbewerber auch tun – sie tricksen, weil es häufig „ganz legal“ ist und niemand einschreiten kann.

2007 hat foodwatch erstmals von „legaler Täuschung“ gesprochen und seitdem immer wieder den alltäglichen Etikettenschwindel öffentlich kritisiert.

Inzwischen haben die Politkriminellen zumindest in Ansätzen reagiert. Im Jahr 2011 schaltete die sogenannte „Bundesregierung“ die Seite lebensmittelklarheit.de online, auf welcher die Menschen sich über irreführende Produkte beschweren können.

Das Problem ist also erkannt und anerkannt – aber mit einer Internetseite noch lange nicht gelöst.

Die organisierte Kriminalität oder skrupellose Unternehmer versuchen immer mehr und noch mehr Profit zu machen. Deswegen bieten sie Produkte an, die nicht wirklich dem entsprechen, was auf dem Etikett steht.

Von wegen „beste Qualität“!

Olivenöl nativ extra – das soll für beste Qualität stehen, für „Premiumöl“ mit einwandfreiem Geschmack. Doch von Top-Qualität kann bei manchen Ölen aus dem Supermarkt keine Rede sein.

Mal wird >natives Olivenöl extra< mit anderen Pflanzenölen gemischt, mal mit minderwertigem Olivenöl, das vorher chemisch bearbeitet wurde.

Das heißt: wenn >nativ extra< draufsteht, muss nicht unbedingt Spitzenqualität drin sein.

20 Öle aus Supermärkten und Discountern, von 5 bis 26 Euro pro Liter wurden getestet. Alle sind laut Etikett >nativ extra<.

Lebensmittelchemiker Christian Gertz analysierte die Öle. Das Ergebnis bei gleich mehreren Ölen: Minderwertige Qualität.

Seines Wissens nach sind das keine Qualitätsprodukte. Der Experte findet sogar Öl, dass firnig und ranzig ist, sogenanntes Lampantöl.

Neun von 20 Ölen halten nicht, was sie auf dem Etikett versprechen.

Gepanschte Produkte

Wenn der Unternehmer den Profit steigern möchte, minimiert er als erstes die Kosten.

Im Fall der Lebensmittelindustrie bedeutet das: Kostspielige, wertgebende Zutaten werden weitest möglich eingespart und durch Wasser und/oder sogenannte „Zusatzstoffe“ ersetzt.

Das Gepansche wird uns dann oft als „Light“-Produkt“ aufgetischt. Die Folge: Wertigkeit, Geschmack und Konsistenz der Lebensmittel leiden.

„Aroma“, „Geschmacksverstärker“ und vieles mehr kommt dann zum Einsatz. Es ist des Unternehmers Glück, dass diese Stoffe auch noch bedeutend günstiger sind, als die eingesparten Rohstoffe.

Der Haken für die Konsumentinnen und Konsumenten: Rohstoffeinsatz zu reduzieren, bedeutet das zu reduzieren, was man als Qualität bezeichnet.

Die angeblich „ganz legale“ Täuschung!

Hersteller täuschen mit Werbeaussagen, Bildern und irreführenden Kennzeichnungen Qualität vor, die gar nicht vorhanden ist.

Spreewaldgurken müssen nicht aus dem Spreewald kommen – Tütensuppen enthalten Glutamat, obwohl „ohne Geschmacksverstärker“ draufsteht – das „natürliche Aroma“ im Erdbeerjoghurt wird nicht aus den roten Beeren gewonnen, sondern aus Pilzkulturen usw. usw.

Auch gibt ´s vielfach Geflügelsalami, die Schweinespeck enthält:

 

 

Leider wurde im Video nicht erwähnt, dass Salami (so wie fast alle anderen Wurst- und Schinkenprodukte auch) gesundheitsschädigende Stoffe enthält.

Da wäre zunächst mal das Nitritpökelsalz. Nitrit ist ein hochgradig krebserregendes Starkgift – sollte in Lebensmitteln daher eigentlich nichts zu suchen haben. Leider ist dieses giftige Zeug in fast jedem Wurst- und Schinkenprodukt zu finden.

Außerdem wird jodiertes Speisesalz verwendet, welches leider nichts mit echtem Jod zu tun hat. Es handelt sich viel mehr um Jodid – ein Stoff, der zum Beispiel aus Krankenhausabwässern recycelt wird.

Dann lassen sich auch noch jede Menge andere Stoffe finden, die in Lebensmitteln nichts zu suchen haben: „Aromen, Stabilisatoren, Antioxidationsmittel, Geschmacksverstärker“ usw. usw.

Mit Nahrung hat all das schon lange nichts mehr zu tun, sondern mit billigsten Füllstoffen aus dem Chemielabor.

All dies soll legal sein, was es natürlich keineswegs ist. Dass das sogenannte „Lebensmittelrecht“ ein Verbot der Täuschung vorschreibt, ist bestenfalls eine Lachnummer.

Seit dem 13. Dezember 2014 gelten mit der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) EU-weit einheitliche Vorgaben für die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Die alltägliche Irreführung im sogenannten „Supermarkt“ geht trotzdem weiter.

Lebensmittelhersteller werben auf Verpackungen gern mit Zahlen. Die wirken besonders seriös und deshalb verkaufsfördernd.

Zahlen auf der Verpackung suggerieren handfeste, unbestechliche Informationen, doch mit allerlei Rechentricks lassen Hersteller – wie durch Zauberei – den Anteil von Qualitätszutaten in ihren Produkten größer werden oder den Zuckergehalt kleiner.

Dazu hat die Lebensmittelindustrie unterschiedlichste Rechentricks entwickelt, um ihre Produkte in ein besseres Licht zu rücken.

Die Tricks lassen sich oft erst nach einem genauen Blick in die Zutatenliste und einigen Rechenschritten enträtseln. Das Entschlüsseln von Zutaten und Nährwerten kann dabei schon mal zum Mathematik-Test werden.

Aus 75 % werden 1,875 % – und 1+1=3?

Ein besonders beliebter Trick: Man pickt die eine hochwertige Zutat eines Produktes heraus und lasse es auf dem Etikett so aussehen, also ob diese Zutat in extra großen Mengen in dem Produkt enthalten sei. Beim genauen Nachrechnen entpuppen sich derartige versprechen leider viel zu oft als Mogelpackung.

Haribo-Fruchtgummi wirbt mit dem Versprechen: „35% Frucht in der Füllung“.

Die Füllung macht aber gerade einmal 12,3% des Fruchtgummis aus. Somit befindet sich also nur 4,3 % Fruchtanteil im Gesamtprodukt.

„Dr. Oetker“ hatte lange den Schokoladenpudding „Pur Crema Choc Tansania Edelbitter“ im Angebot.

Name und Aufmachung versprachen bereits eine besondere Qualität, doch damit nicht genug. Ein großer Hinweis auf 75 % Kakao lockte die Kunden.

Wer genau hin sah, las die Aussage: „enthält Schokolade mit 75 % Kakao“. Dumm nur, dass das Produkt gerade einmal 2,5 Prozent Schokolade enthielt.

Einen Dreisatz später ließ sich dann auch der Anteil an Kakao im gesamten Produkt ausrechnen: „üppige“ 1,875 Prozent. Klingt schon anders als „75%“. Das hatte sich wohl auch „Dr. Oetker“ gedacht.

Woher „Light“-Produkte ihre „Leichtigkeit“ bekommen

Auch bei angeblichen „Light“-Lebensmitteln wird gern mit Zahlen jongliert. So liest man oft Versprechen wie: „30 % weniger Fett“. Das wirkt tatsächlich „ganz leicht“ im Vergleich zu herkömmlichen Produkten.

Kellogg’s Frosties werben beispielsweise mit „1/3 weniger Zucker als Frosties Original“ und suggerieren so, dass die Frühstücksflocken besonders kalorienarm wären.

In Wahrheit handelt es sich aber nach wie vor um eine Zuckerbombe. Die „leichte“ Version von Kellogg’s Frosties kommt nämlich immer noch auf 25 Gramm Zucker pro 100 Gramm Frosties und bleibt damit eine Süßigkeit.

Ein Drittel weniger Zucker bedeutet eben immer noch, dass das Produkt zu einem Viertel oder mehr aus Zucker bestehen kann.

Die Trickserei mit den Mini-Portiönchen

Ein anderer beliebter Weg, um Kalorien schönzurechnen: Nährwertangaben auf Mini-Portiönchen herunterrechnen.

Wie zum Beispiel Nestlé (ganz besonders niederträchtiges Unternehmen), die sich ihre „Fitness Fruits“ gehörig schöngerechnet haben: 14,1 Gramm Zucker. Das war der Wert, der auf der Vorderseite der Verpackung stand und der ließ die Flocken viel ausgewogener und fitter aussehen, als sie waren.

Die Angabe bezog sich nämlich lediglich auf ein Portiönchen von 40 Gramm – ohne Milch.

Auf 100 Gramm enthielt das Produkt 35,3 Gramm Zucker. Nährwertangaben von kleinen Portionsgrößen machen Lebensmittel schwer vergleichbar und sie erleichtern den Herstellern, vor allem den Zucker- und Fettgehalt zu maskieren.

Von 40 Gramm Frühstücksflocken werden wohl die Wenigsten satt, und wenn andere Hersteller den Fettgehalt nur für die halbe Pizza oder nur für eine handvoll Kartoffelchips angeben, so darf sich niemand wundern, wenn selbst die fettreichsten Produkte beinahe schlank daherkommen. Das ist dann angewandte Mathematik zur Irreführung der Bevölkerung.

Wege aus dem korrumpierten Markt

An der systematischen Täuschung wird sich nur etwas ändern, wenn die Konsumentinnen und Konsumenten die Unternehmen zum Handeln zwingen.

Dazu ist es wichtig, im „Supermarkt“, sowie auch anderen Händlern mitzuteilen, dass man diese Täuscherei und Etikettenschwindelei zum kotzen findet!

„Wenn ihr mich verarschen und betrügen wollt, dann kaufe ich hier nichts mehr!“ Das ist eine klare Ansage, welche man öfters mal machen sollte.

Abschließend empfehlen wir ein Mal mehr auf Selbstversorgung umzuschalten.

                                                                                                                                
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Vorsicht Lebensmittelbetrug! Teil 2: Klebefleisch

13. März 2023

 

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In der Putensalami steckt Schweinefleisch drin, in der Hühnersuppe so gut wie kein Huhn. Der Maracujasaft wird aus Orangenextrakt hergestellt und für den griechischen Schafskäse wurde billige Kuhmilch verwendet.

Die Herkunft der Äpfel auf dem Kuchen kann durchaus China sein und Käse auf der Pizza sieht aus und schmeckt wie Käse, hat mit dem Naturprodukt aus Milch aber nichts zu tun. Die Mogeleien und Irreführungen häufen sich.

Klebefleisch statt echtem Schnitzel ist natürlich auch möglich – so ziemlich alles ist möglich.

Nicht Spitzenqualität, sondern Klebefleisch erhalten oftmals die Konsumentinnen und Konsumenten, wenn sie ein Steak kaufen. Nicht anders kann das bei Rohschinken vom Schwein oder Putenschinken der Fall sein.

Der Einsatz von bestimmten Enzymen macht es möglich, rohe Fleischstücke zu einem Steak oder schinkenähnlichen Produkt zu verkleben. Dies gelingt so gut, dass sich Klebeschinken kaum von Echtem unterscheiden lässt. Das ist mal wieder nichts anderes, als Betrug.

Verbraucherzentralen wollen ein Verbot – das politkriminelle Nachfolgenazigesindel im Schauspielhaus Reichstagsgebäude will Klebefleisch natürlich nicht verbieten, sondern nur kennzeichnen.

Richtig ärgerlich wird es, wenn man in einem Restaurant ein vermeintlich teures Steak bestellt, da die Preise im Restaurant bekanntlich reichlich hoch sind.

Nicht nur die Fleisch verarbeitende Industrie, sondern auch Gastwirte können aus Fleischresten ihre Filets zusammenpuzzeln: Fleischreste, Wasser und einige Löffel Transglutaminase vermischen, zu einem Stück formen, in Folie wickeln und 24 Stunden kalt stellen. Schon ist das „Filet“ fertig.

 

 

Im Restaurant wird man für ein Rinderfilet, der Größenordnung 250 Gramm, heutzutage bequem 40 bis 60 Euro los.

Wenn das Rinderfilet dann aber gar keins ist, sondern aus billigen zusammengeklebten Fleischstücken besteht, so wird ´s extrem ärgerlich, denn in diesem Fall hat man nicht nur einen viel zu hohen Preis bezahlt, sondern auch noch nicht einmal das bekommen, was man haben wollte.

Designte Steaks in jeder gewünschten Form

Die Fleischindustrie kann kostensparend Zuschnitte von Fleischstücken anbieten, die vorher niemals möglich waren – und Sie merken es nicht mal. Sie freuen sich über ein knusprig gebratenes Steak, welches gar kein Steak ist.

 

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Möglich macht das eine Mixtur aus Thrombin und Fibrinogen. Diese Präparate gibt’s genauso für Geflügelprodukte, für Fisch, ja sogar zum Verleimen von Hummern gibt es einen Extrakt aus Hummerblut.

Im April 2005 hat die EFSA (European Food Safety Authority – die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) – erklärt, dass die Verwendung von Fibrinogen und Thrombin zum Zusammenfügen von Fleisch unbedenklich ist. In den sogenannten „Vereinigten Staaten“ wurde die Verwendung von Fibrinogen und Thrombin von der USDA (US Department of Agriculture) zugelassen.

Dann gab es Bedenken und es sollte durch die EU verboten werden.

„Parlament“ sieht Verbraucherschutz verletzt – EU stoppt Zulassung von Klebefleisch-Enzym – 19.05.2010

Mit ihm kann man kleine Fleischreste so zusammensetzen, dass sie wieder wie ein komplettes Stück aussehen – das Enzym Thrombin ermöglicht die Produktion des so-genannten Klebefleisches.

Das „EU-Parlament“ hat dem Stoff jedoch die Zulassung für Lebensmittel verweigert – die Methode sei „unappetitlich, gesundheitlich bedenklich und eine klare Täuschung der Verbraucher“.

AUS „PLENUM“ UND „AUSSCHÜSSEN“

„Was aussieht wie ein echtes Steak, kann durch und durch ein Kunstprodukt sein. Wenn es um die Verwertung kleinster Fleischreste geht, ist die Industrie erfinderisch. Sie verwendet spezielle Enzyme, die wie Klebstoff wirken – der Käufer kann mit bloßem Auge keinen Unterschied erkennen.

Bedenklich sei das, stellte das „EU-Parlament“ fest. Auf dem Tisch lag ein Verordnungsentwurf der „EU-Kommission“ über die europaweite Zulassung bestimmter Nahrungsmittel-„Zusatzstoffe“. Unter ihnen: das Eiweiß Thrombin.

Es wird aus dem Blut von Rindern und Schweinen gewonnen und dient als Klebefleisch-Enzym. Die EU-Lebensmittelbehörde EFSA hat es als unbedenklich eingestuft.

Mit hauchdünner Mehrheit entschieden die „Abgeordneten“, dem Protein die Zulassung zu verweigern. Ihre Befürchtung: Fleisch aus vielen Einzelteilen biete mehr Angriffsfläche für gefährliche Bakterien, etwa für Salmonellen.

 

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Besonders problematisch sei, dass „das Zusammenfügen in kaltem Zustand, ohne Zugabe von Salz und ohne eine anschließende Erhitzung durchgeführt werden kann“.

Die „Kommission“ muss sich dem „Parlament“ nun beugen. Vom Tisch ist das Klebefleisch damit aber nicht: Es gibt außer dem Thrombin noch andere Fleischkleber.

Außerdem kann Thrombin auch über nationale Regelungen zum Einsatz kommen – so auch in „Deutschland“, das im Gegenzug eine Kennzeichnung vorschreibt.

Das „Parlament“ hat jedoch ein klares Zeichen gesetzt: „Die Gefahr der Irreführung der Verbraucher ist offensichtlich“, hieß es in der Stellungnahme des „Plenums.“

Lebensmittelenzym Thrombin ist unbedenklich – 17.09.2015

„Das Enzym Thrombin wird aus Schweine- oder Rinderblut gewonnen. Es wird bei der Lebensmittelverarbeitung zusammen mit Fibrinogen eingesetzt, einem Protein, das ebenfalls aus dem Blut dieser Tiere gewonnen wird, um einzelne Fleisch- oder Fischstücke zusammenzusetzen.

Die Wissenschaftler des Gremiums für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe (CEF-Gremium), kommen zu dem Schluss, dass gegen Thrombin keine Sicherheitsbedenken bestehen – ausgehend von der Tatsache, dass es aus Teilen der Tiere selbst gewonnen wird, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, vorausgesetzt, dass die Herstellung unter hygienischen Bedingungen erfolgt, den „EU-Vorschriften“ entspricht.

Zur Abschätzung der ernährungsbedingten Exposition gegenüber Thrombin griffen die Sachverständigen auf die umfassende Europäische Datenbank über den Lebensmittelverzehr zurück.“

Was sollen wir nun als Verbraucher anfangen? Was ist richtig? Was ist falsch?

Müssen wir vor Entscheidungen der EFSA warnen? Die Antwort lautet: Ja! Lesen Sie dazu: Lobbyverflechtungen – EFSA gefährdet unsere Gesundheit zugunsten der Industrie!

Damit Sie sehen, warum es als unbedenklich eingestuft wurde: Die ILSI berät die EU und wen entdecken wir dort? Genau! Ajinomoto Europe S.A.S, die das Mittel herstellen, damit Sie in Zukunft weiterhin billiges Klebefleisch essen und dafür teuer bezahlen dürfen!

 

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Transglutaminasen

Transglutaminasen sind Enzyme. Diese Enzyme werden nicht nur bei Fleisch verwendet, sie haben sich auch im Milchregal bewährt, denn damit bekommt man die besonders sämigen, cremigen Joghurts hin.
Transglutaminasen werden auch für Fisch verwendet, sogar Tofu können Sie damit verkleben.

 

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Mittlerweile gibt es fast nichts, wofür es nicht verwendet werden kann: Tofu, Formschinken Pizza, aber auch für Backwaren zur Verbesserung der Teigeigenschaften und bei gefrorenen Teiglingen.

Gentechnik

In der Lebensmittelproduktion eingesetzte Enzyme werden in der Regel mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt. Andere Präparate sind kaum noch auf dem Markt.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nur ein Transglutaminase-Präparat auf dem europäischen Markt, das mit Hilfe des konventionellen Bakteriums Streptoverticillium mobaraense gewonnen wird.

Grundsätzlich ist die Herstellungsweise von Enzymen kein Kennzeichnungstatbestand. Daher müssen auch mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen erzeugte Enzyme nicht besonders gekennzeichnet werden.

Was steckt hinter diesem Klebefleisch und wie kann man geklebtes Fleisch erkennen?

Hinter Klebefleisch steckt nichts anderes als Profitmacherei und Betrug.

In der Fleischindustrie entstehen immer wieder kleine Fleischstücke und Fleischreste, welche „Abschnitte“ genannt werden.

Man könnte diese in Koch- und Brühwürsten verarbeiten – man kann sie aber auch mit Transglutaminase zusammenkleben und vortäuschen, dass es sich um Rinderfilet oder was auch immer von Wert handeln würde.

Konsumentinnen und Konsumenten haben es schwer, hochwertiges Fleisch von Klebefleisch zu unterscheiden, aber dennoch ist es möglich.

 

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Dazu ist auf die Fleischfasern zu achten, die stets in nur eine Richtung laufen sollten.

Findet sich in einem Stück Fleisch ein Gewirr aus Fleischfasern, in welchem die einen zum Beispiel von Nord nach Süd und die anderen von West nach Süd-Süd-West verlaufen, so kann man sicher sein, das hier etwas nicht stimmt.

Wer die Frage stellt, wo und bei was die Lebensmittelindustrie eigentlich nicht unangenehm auffällt oder betrügt, stellt eine überaus gute Frage, auf welche wir leider keine Antwort haben.

Produkte, die nicht sind, was sie eigentlich sein sollten – Gammelfleisch unter „Schutzatmosphäre“ – giftiges Nitrit in fast allen Wurst- und Schinkenprodukten – Schimmelfleisch als „dry aged beef“ – mehr sogenannte „Zusatzstoffe“, als alles andere in Fertigprodukten, wovon einige sogar giftig sind – und so weiter und so weiter.

Heutzutage ist nur noch eines zu empfehlen: Selbstversorgung und Eigenproduktion!

                                                                                                                                
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Vorsicht Lebensmittelbetrug! Teil 1: Fremdwasser im Fleisch

6. März 2023

 

Vorsicht Lebensmittelbetrug! Teil 1: Fremdwasser im Fleisch

 

Der Betrug, welchem die Menschen täglich im Lebensmittelhandel begegnen, ist eine bodenlose Frechheit. Was hinein gehört, ist nicht drin – was nicht hinein gehört, ist drin.

Hinzu kommt: Die Fantasienamen, die manchen Produkten gegeben werden, sind nichts anderes, als Verbrauchertäuschungen, Betrug und Etikettenschwindel.

Im Handel wird zum Beispiel „Seelachsfilet“ angeboten. Das ist gleich doppelter Etikettenschwindel und Betrug, denn erstens existiert kein Fisch, mit Namen Seelachs, und zweitens besitzt ein Fisch kein Filet – schon gar nicht einer, der nicht existiert.

Eine stinknormale Hähnchenbrust kommt als „Hähnchenbrustfilet“ oder noch schlimmer, als „Hähnchenbrustinnenfilet“ daher, obwohl Geflügel ebenfalls kein Filet besitzt.

Schon gar nicht ist in einem Federvieh ein „Innenfilet“ auffindbar, da das nämlich absolut gar nicht existiert. Noch nicht einmal bei Tieren, die ein Filet besitzen, ist ein „Innenfilet“ auffindbar.

Bei Schweinefleisch gibt ´s auch solche abenteuerlichen Bezeichnungen. Zum Beispiel „Schweinelachs“.

Der Begriff „Lachs“ soll also nicht nur Billigfisch aufwerten, sondern offenbar auch Produkte vom Schwein, denn der sogenannte „Schweinelachs“ ist als solcher selbstverständlich ebenfalls nicht existent.

Es handelt sich dabei um schlichten Schweinerücken. „Schweinelachs“ klingt natürlich hochwertiger – oder zumindest glaubt man in der Nahrungsmittelfantasienamenschmiede, dass das hochwertiger klingen würde.

In Tatsache dürften solche Namen aus dem Märchenwunderland allerdings mehr und mehr abschreckende Wirkung entfalten, da immer mehr Menschen über solche Etikettenschwindeleien Bescheid wissen. Wer kauft schon gern Produkte, die mit Etikettenschwindel versehen sind!?

Entzückend ist auch die „Lachsforelle“, da ein solches Tier ebenfalls nicht existiert.

Es handelt sich bei der sogenannten „Lachsforelle“ lediglich um eine stinknormale, in Zuchtanlagen im Schnellverfahren hochgemästete, sowie mit Farbstoffen und Medikamenten vollgepumpte Regenbogenforelle.

Ob Gelatine im Fruchtsaft, Alkohol im alkoholfreien Bier oder angeblich „heimische“ Zutaten, die eigentlich von weit her kommen: Die Lebensmittelindustrie gaukelt den Kundinnen und Kunden auf Etiketten sehr oft vor, was gar nicht stimmt – und das soll angeblich auch noch alles legal sein!

Hierzulande ist es sogar angeblich legal, Nahrungsmittel mit stark gesundheitsgefährdenden Giftstoffen zu versetzen!

Da findet man zum Beispiel stark giftiges Nitrit (Nitritpökelsalz) in fast jedem Fleischereiprodukt, doch auch hochgiftiges Butylhydroxyanisol wird manchen Nahrungsmitteln beigemischt.

Industrieabfälle und Produkte, die aus Krankenhausabwässern recycelt wurden, lassen sich ebenfalls in fast allen Produkten finden.

Wenn Sie das nächste Mal auf Einkaufstour sind, dann achten Sie mal auf „fluoridiertes Speisesalz“ und „jodiertes Speisesalz“. Letzteres  ist in fast allen Produkten zu finden, wie zum Beispiel Wurstwaren, Salate und viele weitere Produkte mehr.

 

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Bei „jodierten Speisesalz“ handelt es sich aber nicht etwa um Speisesalz, welches mit Jod versetzt ist, sondern um Speisesalz, welches mit Kaliumjodid, bzw. Kaliumjodat versetzt ist. Beides sind Abfalltoffe, die zum Beispiel aus Krankenhausabwässern recycelt werden.

Das Fluorid im „fluoridierten Speisesalz“ sind übrigens Abfallgiftstoffe aus der Aluminium- und Phosphatindustrie.

Was in Nahrungsmitteln und deren Verpackungen sonst noch so an Giftstoffen zu finden ist, kann hier nachgeschaut werden: „klick“

Es werden Produkte verkauft, wie beispielsweise Milch, bei welchen die Kühe gentechnisch verändertes Futter bekommen haben, was den Konsumentinnen und Konsumenten gar nicht erst mitgeteilt wird.

Die Molkerei „Friesland-Campina“ mit Sitz in Heilbronn (Baden-Württemberg) hatte ihre Milchkartons unter der Marke „ Mark Brandenburg“ verkauft. Die Milch stammt aber gar nicht von Brandenburger Kühen und das Produkt wurde in Köln abgefüllt.

Es wird Cappuccino angeboten, der mit dem Zusatz „ungesüßt“ beworben wird, dennoch aber fast 50 Prozent Zucker aufweist – oder auch eine Mozzarella-Pizza, bei der allerdings deutlich mehr Edamer als Mozzarella verarbeitet wurde.

Man kann Käse kaufen, der gar kein Käse ist, trotzdem aber als Käse bezeichnet wird. Die Rede ist von sogenannten „Analogkäse“, der mit Käse absolut gar nichts zu tun hat, da sogenannter „Analogkäse“ nämlich aus Pflanzenfett besteht.

Zu kritisiert ist auch der Saft „Hohes C – heimische Früchte“ des Herstellers „Eckes Granini“. Auf dem Vorderseiten-Etikett sind groß Äpfel und Holunderbeeren abgebildet.

Schaut man auf die Zutatenliste hinten auf der Flasche, stellt man allerdings fest, dass über 90 Prozent des Saftes aus Apfelsaftkonzentrat besteht.

Dieser Saft wird übrigens nicht mehr produziert – jedoch nicht etwa, weil man die Kritik der Verbraucher nachvollziehen kann, sondern: „weil man nun ein neues, ein anderes Produkt anbieten möchte“.

Himbeeren und Vanille versprechen ein leckeres Früchtetee-Erlebnis. Blöd nur, wenn nicht das drin steckt, was auf der Verpackung abgebildet ist. Die Firma „Teekanne“ betreibt solchen Verbrauchernepp.

Enthalten sind in dem Tee noch nicht einmal Aromen von Himbeeren und Vanille, sondern lediglich „natürliche Aromen mit Himbeer- und Vanillegeschmack“.

Diese „natürlichen Aromen“ werden übrigens aus Rohstoffen wie Holzspänen gewonnen. Demnach ist rein gar nichts in dem Tee enthalten, was annähernd etwas mit Himbeeren oder Vanille zu tun hat.

„Verbrauchern werden minderwertige Produkte untergejubelt, weil eine Qualität vorgegaukelt wird, die gar nicht vorhanden ist“, kritisiert Armin Valet von der Hamburger Verbraucherzentrale.

„Der Kunde liest zwar „Huhn“ auf der Verpackung der Fertigsuppe, doch drinnen ist praktisch keines.

Wir haben bei einer Untersuchung gerade einmal einen Anteil von 0,18 Prozent Huhn in einem Fertigprodukt gefunden.

Nach dieser Rezeptur ließen sich aus einem Suppenhuhn 5000 Liter Suppe (oder rund 20.000 Portionen) herstellen. Damit das überhaupt schmeckt, hilft die Industrie kräftig mit Geschmacksverstärkern und Aromen nach.

Die Kennzeichnung der Aromen ist prinzipiell wenig transparent. „Natürliche Aromen“ müssen beispielsweise nur aus natürlichen Rohstoffen stammen, aber nicht von den Früchten, die etwa auf einem Fruchtjoghurt abgebildet sind. Auch werden wertvolle Inhaltsstoffe durch Aromen verdrängt.

Die Zusammensetzung von Aromen ist derzeit sowieso ein Buch mit sieben Siegeln. Für die Industrie lohnt sich der Etikettenschwindel enorm. Wir haben einmal ausgerechnet, dass Himbeer-aroma für 100 Kilogramm Joghurt sechs Cent kostet – Früchte für dieselbe Menge aber 30 Euro“, so der Experte weiter.

Auch wenn Hersteller mit dem Hinweis „ohne Geschmacksverstärker“ werben, aber dennoch den Geschmacksverstärker Glutamat als Bestandteil der Zutat Hefeextrakt verwenden, ist das eine Verbrauchertäuschung.

Gute, teure Zutaten sucht man meist vergebens

Zu den häufigsten Verbrauchertäuschungen gehört das Ausloben von Zutaten, die jedoch nur in geringen Mengen oder gar nicht im Produkt vorhanden sind, wie etwa Vanille im Vanilleeis.

Obwohl auf der Packung Vanilleschoten prangen, enthalten viele der Produkte (8 von 22) keine echte Vanille, sondern nur das synthetische Aroma.

Ähnlich bei den sogenannten „Smoothies“: Sie werden nach teuren Früchten wie Ananas oder Himbeere benannt, enthalten diese jedoch nur in Spuren. Stattdessen ist preiswerter Apfel oder Banane der Hauptbestandteil.

Im Basmati-Reis steckt billiger Fremdreis, statt der hochwertigen Variante, oder auch „Couscous-Salat“, in dem nicht ein Körnchen Couscous zu finden ist.

„Natives Olivenöl Extra“ entpuppt sich bei der Verkostung als minderwertig und der teure Wildlachs ist in Wirklichkeit Zuchtlachs, was bei der Analyse im Labor an ´s Licht kommt.

All das ist eindeutig Verbrauchertäuschung, Etikettenschwindel und Betrug.

Dass Fleisch dann auch noch mit Wasser aufgepumpt wird – man also teures Geld für Wasser bezahlt, ist ungeheuerlich!

Im folgenden Video sind die diesbezüglichen Unverschämtheiten und Betrügereien dokumentiert:

 

 

Um dumme Ausreden ist man in der Lebensmittelbetrügerbranche natürlich nicht verlegen. Es kann einfach nicht zugegeben werden, dass betrogen wird und man den nichts ahnenden Konsumentinnen und Konsumenten teures Geld für Wasser, statt für Fleisch aus der Tasche zieht.

Laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung müssen die Angaben auf der Verpackung zutreffend sein.

Das Produkt muss den beschriebenen Eigenschaften, Zusammensetzung, Menge und Herkunft der Zutaten entsprechen.

Die Verpackung darf nicht vorgaukeln, dass eine bestimmte Zutat enthalten sei, die gar nicht enthalten ist – wie zum Beispiel Surimi, das Krebsfleischimitat, das nicht als Krebsfleisch verkauft werden darf.

Seit vielen Jahren werden auf dem Portal lebensmittelklarheit.de Bilder solcher Verpackungen veröffentlicht, von denen Verbraucher sich getäuscht fühlen.

Scjon nach 5 Jahren wurden insgesamt 9000 Produkte gemeldet, was mehr als deutlich zeigt, dass im üblichen Handel extrem viel gemogelt, getäuscht, geschwindelt und betrogen wird.

Ein Nutzer der Seite beschwerte sich über „Doppelkekse mit Quinoa und Zartbittercreme“, in denen der Anteil an den als sehr gesund geltenden Quinoa-Körnern gerade mal bei 0,75 Prozent lag. Er meldete das Etikett bei „lebensmittelklarheit.de“. Der Hersteller änderte daraufhin die Verpackung.

Da im Handel der Schwindel, die Täuschung und der Betrug in’s Bodenlose ausgeufert ist, empfehlen wir auch in diesem Artikel wieder die Selbstversorgung und Eigenproduktion.

                                                                                                                                
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