Niedersachsen hat 2017 einen zusätzlichen Feiertag

26. Oktober 2017

 

 

Der 31. Oktober ist im Jahr 2017 ein landesweiter Feiertag und damit arbeitsfrei, denn:

Vor genau 500 Jahren – also am 31. Oktober 1517 – soll Martin Luther seine 95 Thesen an die Schlosskirche zu Wittenberg angeschlagen haben.

Dies gilt als Ausgangspunkt der weltweiten Reformation, die zur Spaltung in ´s evangelische und katholische Scheinheiligtum führte.

In den östlichen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der Reformationstag immer ein Feiertag.

Im Dezember 2012 hatte sich die sogenannte „Ministerpräsidenten-Konferenz“ dafür ausgesprochen, den fünfhundertsten Reformationstag zu einem landesweiten Feiertag zu machen.

Allerdings gebe es keine Bestrebungen, den Reformationstag dauerhaft zum landesweiten Feiertag zu machen.

Bayern hat die meisten Feiertage

Was die Anzahl der Feiertage angeht, so sind die Menschen in Niedersachsen nicht besonders verwöhnt. Gerade mal neun Tage sind Feiertage.

Damit liegt Niedersachsen gemeinsam mit Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein auf dem hinteren Rang. Die meisten arbeitsfreien Feiertage hat Bayern: 13 Mal haben die Arbeitnehmer dort frei.

News Top-Aktuell wird diesen einmalig landesweiten Feiertag dazu nutzen, um ein verlängertes Wochenende einzuschieben.

Am Montag, den 30. Oktober 2017, werden wir daher keinen Artikel veröffentlichen und auch keine Kommentare aufschalten.

Am Mittwoch, den 01. November 2017, sind wir dann wieder wie bekannt für Sie da.

                                                                                                                                
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Grundsicherung – Leistungen dürfen nicht auf Verdacht eingestellt werden

25. Oktober 2017

 

 

Kürzung hier – Kürzung da – oder sogar urplötzlich gar kein Geld? Das darf überhaupt nicht sein, da das Existenzminimum nicht unterschritten werden darf.

Die Firma „JobCenter“ interessiert sich leider noch nicht einmal für Grundrechte.

Resultat: Jeden Tag finden tausendfach Grundrechtverstöße statt – durchgezogen von der Firma JobCenter und deren angestellte Schergen. Rechtsgrundlage: Keine!

Immer wieder stellen „JobCenter“ und „Arbeitsagenturen“ bewilligte Leistungen aus heiterem Himmel gewissermassen auf Verdacht ein, ohne das Ergebnis eines Überprüfungsverfahren abzuwarten. Eine solche Verwaltungspraxis ist durch und durch rechtswidrig!

Wurde ein Leistungsbescheid erlassen, so bewirkt dieser einen verbindlichen Anspruch auf die bewilligte Leistung.

Wenn die Voraussetzung für die Leistung entfallen, muss der Bescheid aufgehoben werden.

Ein Grund kann darin liegen, dass sich die Bedürftigkeit durch einen Hinzuverdienst mindert oder ganz entfällt.

Der Sachverhalt muss zuvor jedoch vollständig geklärt sein und eine ordnungsgemäße Berechnung vorgenommen werden. Erst danach darf ggf. ein Aufhebungs- oder Einstellungsbescheid erlassen werden.

Besteht lediglich der Verdacht, dass die Leistungsvoraussetzungen entfallen sind, dürfen keinesfalls „vorsorglich“ die Leistungen eingestellt werden.

Bis zur Klärung sind die Leistungen weiter zu gewähren. Diese können später ggf. wieder zurückgefordert oder mit laufenden Ansprüchen verrechnet werden.

Dies ist eigentlich eindeutig geregelt, doch das interessiert diese sogenannten „Behörden“ nicht die Bohne.

Ein sogenannter „Verwaltungsakt“ bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (§ 43 Abs. 2 VwVfG, § 39 Abs. 2 SGB X).

Der Grund für diese Regelung ist naheliegend, denn Verdachtseinstellungen, die sich später als unbegründet herausstellen, können für Leistungsempfänger existenziell bedrohliche Auswirkungen haben.

Die sogenannten „Behörden“ halten sich aber nicht daran. Die halten sich nur dann streng an ihre ohnehin ungültigen Sozialgesetzbücher, wenn es für sie von Vorteil und für den Leistungsberechtigten zum Nachteil ist.

Immer wieder greifen sie zum Mittel der plötzlichen Leistungseinstellung, ohne ein ordnungsgemäßes Überprüfungsverfahren durchgeführt zu haben.

Ein besonders krasses Beispiel ist der Fall, in dem Leistungen an eine junge Familie mit erst wenige Monate alter Tochter ohne Ankündigung oder Bescheidung einfach eingestellt wurden, weil das zuständige JobCenter die Anrechnung des von dem Vater fristgerecht nachgewiesene Einkommen aus einer Nebentätigkeit nicht vorgenommen hatte.

Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor dem sogenannten „Sozialgericht“ Hannover konnte die zügige Wiederaufnahme der Zahlungen sicherstellen. Der sogenannte „JobCenter“ hat den Anspruch unverzüglich anerkannt.

Leider läuft das immer seltener so ab, da sich die sogenannten „Sozialgerichte“ zunehmend dumm und blind stellen, und/oder die vom Kläger bereits dargelegten Sachverhalte schlicht ignorieren, wenn diese eigentlich zu einer sofortigen Zahlungsanordnung führen müssten.

„Recht“- und „Sozialstaat“?

Trotz allem, was in den letzten Jahren an ´s Licht gekommen ist, glauben einige Bestandsnaive noch immer an das Märchen vom „Recht- und „Sozialstaat“, weil das ja von allen diesbezüglichen Berufslügnern stets so vorgepredigt wurde.

Tatsächlich entspricht nichts davon der Realität, da im hiesigen Land bereits seit mehr als einem halben Jahrhundert Stillstand der Rechtpflege besteht.

Von „sozial“ ist im hiesigen Land auch nichts zu sehen, wenn Leistungsberechtigten, entgegen der Grund- und Menschenrechte, die Leistungen von jetzt auf sofort verweigert werden.

Und dann ist da noch ein Begriff enthalten, bei „Recht“- und „Sozialstaat“, nämlich der Begriff „Staat“. Das ist dann die dritte Lüge, da das hiesige Land bekanntermaßen und erwiesenerweise kein Staat ist.

 

Von „Recht“, „Sozial“ und „Staat“ kann im hiesigen Land noch nicht einmal entfernt die Rede sein!

Die tausendfachen Rechtbrüche von sogenannten „Behörden“ und Scheinbeamten belegen das täglich glasklar und eindeutig!

Was die Nichtexistenz eines deutschen Staates betrifft, da hilft Carlo Schmid weiter:

 

 

Wir empfehlen übrigens, sich mal die gesamte, überaus wichtige Rede von Carlo Schmid anzuhören:

 

                                                                                                                                
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Upik – Die Bedeutung von D-U-N-S Nummern und SIC Codes

24. Oktober 2017

 

 

Die erwiesenen Fakten liegen offen auf dem Tisch und werden Tag für Tag mehr und mehr Menschen bekannt. Erstaunlicherweise schwadronieren noch immer einige bezahlte Internettrolle durch ´s Netz, welche die erwiesenen Fakten zu leugnen versuchen.

So wird von diesem Internettrollkommando noch immer eifrig zu behaupten versucht, dass das hiesige Land ein Staat sei, dass es Beamte geben würde, dass das Wahlgesetz gültig sei, und dass die „BRD“ ein Staat, und nicht eine Firma sei.

Wer regelmäßig im Internet unterwegs ist, hat längst verinnerlicht, dass sich dort diese ekelerzeugenden Trolle ´rumtreiben.

So behaupten einige wenige von diesen irrwtzigerweise noch immer, dass bei Dun & Bradstreet / Bisnode / Upik nicht nur Firmen, sondern auch staatliche Einrichtungen in die Firmendatenbank aufgenommen werden. Dem ist erwiesenermaßen allerdings ganz und gar nicht so. Zur Einstimmung ein kleines Video:

 

 

D&B teilt höchstselbst mit, dass die D&B D-U-N-S® Nummer ausschließlich dazu dient, Unternehmen/Wirtschaftsteilnehmer zu identifizieren.

Zusammengefasst wird die D&B D-U-N-S® Nummer jeder KOMMERZIELLEN, gemeinnützigen oder öffentlichen Entität zugewiesen.

 

 

Mit anderen, allgemeinverständlichen Worten: Die D&B D-U-N-S® Nummer wird ausschließlich Firmen zugewiesen. Staaten erhalten ganz sicher keine D&B D-U-N-S® Nummer.

 

 

Nun geht ´s weiter:

Kennzahlen der Wirtschschaftszweigsystematik-Norm (SIC codes) sind Zahlenschlüssel, die von der U.S. Regierung an Geschäftsunternehmen vergeben werden, um das Hauptgeschäft des Unternehmens zu identifizieren. Die Systematik erfasst alle wirtschaftlichen Aktivitäten.

Weitere Verweise führen zum United States Department of Labor, in welchem folgende Klassifizierung angezeigt wird:

 

 

Übersetzung:

Bereich J: Öffentliche Verwaltung.
Hauptgruppe 91: Exekutive, Legislative und allgemeine Regierung/Staatsführung, ausgenommen Finanzen.

Wirtschaftszweig 919: allgemeine Regierung/Staatsführung, andernorts nicht klassifiziert.

9199: allgemeine Regierung/Staatsführung, andernorts nicht klassifiziert, Regierungseinrichtungen, die hauptsächlich damit beschäftigt sind, der Regierung generelle Unterstützung zu bieten: Darin inbegriffen sind Dienstleistungen der Personalwesen, Prüfungswesen, Auftragswesen, Gebäudemanagement und andere allgemeine Regierungseinrichtungen, die nicht in anderen Branchen eingeordnet werden können.

Öffentliches Finanzwesen/Finanzwirtschaft ist in der Branche 9311 eingeordnet.

Behörden des Bürgerrechts – Regierungsbehörden des öffentlichen Dienst – oberste Rechnungshöfe (überparteiliche Untersuchungsorgane) – Ämter/Abteilungen für allgemeine Dienstleistungen – Personalagenturen – Beschaffung/Einkauf und Versorgung/Lieferung – Versorgungsämter.

Die „Bundesrepublik Deutschland“ ist also nichts anderes, als eine Verwaltungseinheit der U.S. Corporation, genauer beschrieben: des United States Department of Labor – des Arbeitsministeriums der Vereinigten Staaten!

Alle Personen, die einen Personalausweis der „Bundesrepublik Deutschland“ haben, sind demzufolge Personal der U.S. Corporation.

 

 

Schauen wir doch mal:

 

 

 

 

 

 

Merke: Entgegen der Behauptungen von schäbigen Internettrollen, sind in der Datenbank von D&B / Bisnode / Upik keine Ämter, keine staatlichen Einrichtungen und schon gar keine Staaten eingetragen.

 

 

In den Datenbanken, von D&B / Bisnode / Upik, sind somit ausschließlich Firmen zu finden.

 

                                                                                                                                
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Wie Fernsehen funktioniert und wovon der Zuschauer nichts weiß

23. Oktober 2017

 

 

Am 9. Oktober 2007 fand im hiesigen Land einer der größten Lügenmedienskandale statt. Die ARD-Moderatorin und Tagesschausprecherin Eva Herman wurde aus der laufenden ZDF-Sendung von Johannes B. Kerner geworfen.

Dieser Vorfall wurde zu einem der wichtigsten Beispiele für die sterbende Sprachfreiheit im hiesigen Land.

Viele Menschen fragen sich, was alles im TV im Vorfeld eigentlich vorsätzlich geplant wird und was noch wirklich zufällig geschieht.

Darüber spricht Eva Herman. Sie gewährt dem Zuschauer einen erweiterten Blick hinter die Fernsehkulissen und gibt schlüssige Antworten auf Fragen über eventuell bezahlte Studio-Claqueure, über Manipulationen hinter den Kulissen, über eventuelle politische Schulungszentren für Moderatoren oder über „TV-Talkshow-Geheimpläne“.

 

 

Es steckt bereits im Namen: TeleVISION! Der Begriff „Vision“ taucht in vielen Zusammenhängen auf. Zum Beispiel, als eine Erscheinung im religiösen Sinne, oder auch, als eine optische Sinnestäuschung.

In einem Zusammenhang findet sich der Begriff „Vision“ jedoch nicht, und dieser Begriff lautet: Realität.

Bedeutet: Vision beschreibt nicht die Realität, sondern eher das Gegenteil von Realität.

In der Verblödungsglotzkiste wird nichts, aber auch absolut gar nichts dem Zufall überlassen. Alles ist abgesprochen, wird gelenkt, gesteuert und verläuft praktisch, so streng wie möglich, nach Drehbuch.

Was also können Sie von der Verblödungsglotzkiste erwarten?
Realität? Nein!
Wichtige Informationen? Nein!
Aufklärung, über wichtige Dinge, die jede und jeden betreffen? Nein!

Erwarten können Sie Ablenkung von wichtigen Dingen, die jede und jeden betreffen.

Auch können Sie vorsätzliche Lügen, Des- und Falschinformationen erwarten, abgekarte „Shows“, dümmlichste Sendungen, Werbung für unsinnige Produkte, sowie Manipulation und Gehirnwäsche.

Das sehen Sie aber nicht so? Dann fragen Sie sich doch mal, wie man Millionen erwachsene Menschen dazu kriegt, sich für eine Kinderspielerei (Fußball) zu interessieren.

Fragen Sie sich doch mal, warum Millionen Menschen kaufen, was in der Werbung gezeigt wird.

Fragen Sie sich doch mal, warum Sie allabendlich vor der Verblödungsglotzkiste hocken, als ob es auf dieser Welt nichts anderes geben würde!

                                                                                                                                
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Vorsicht vor vermeintlichem Bernstein an Nord- und Ostsee

19. Oktober 2017

 

 

Bernstein selbst ist harmlos, aber er hat einen gefährlichen Doppelgänger: Weißen Phosphor. Dieser entzündet sich im trockenen Zustand von selbst.

Durch die Flamme, die bis zu 1300 Grad erreicht, wurden schon mehrere Menschen verletzt, die den vermeintlichen Bernstein in die Hosentasche steckten und dieser dann anfing zu brennen.

Wie kann ich mich schützen?

Wer dennoch unbedingt Bernstein sammeln will, sich aber nicht sicher ist, was er da eigentlich gefunden hat, sollte einen verschließbaren (metallischen) Behälter mit Wasser dabei haben, um den Stein dort aufzubewahren.

Danach einfach auf einer feuerfesten Unterlage trocknen lassen und abwarten, was passiert.

Was tun, wenn ´s brennt?

Fängt der „Bernstein“ in der Kleidung Feuer, sollten die Kleider sofort ausgezogen werden.

Wichtig ist auch, dass das Feuer nicht mit Wasser gelöscht wird, da in dieser Verbindung ätzende Phosphorsäure entstehen kann.

Feuchter Sand, zum Ersticken der Flammen, ist hingegen hilfreich.
Phosphorreste auf der Haut müssen schnell entfernt werden, denn auch diese entzünden sich sonst wieder.

Wie kommt Phosphor ins Meer?

Im Zweiten Weltkrieg wurden allein über der Ostsee schätzungsweise 4000 mit Phosphor gefüllte Brandbomben abgeworfen.

Einige Sprengkörper verfehlten ihr Ziel und landeten im Meer. Einige detonierten – andere nicht.

Zusätzlich wurden chemische Waffen einfach im Meer versenkt. Es wird vermuten, dass mehr, als 150.000 Tonnen chemische Kampfstoffe, in der Nord- und bis zu 65.000 Tonnen in der Ostsee gelandet sind.

Die Giftstoffe treten nun leider mehr und mehr aus den verrosteten Sprengkörpern aus.

                                                                                                                                
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