Scheinamtsrichter bestätigt kriminelle deutsche Justiz

30. September 2015

 

Scheinamtsrichter bestätigt kriminelle Justiz.

 

Schön, dass es mittlerweile sogar Scheinamtsrichter gibt, die bestätigen, was hierzulande Phase ist!

Gehören auch Sie zu den aktiven Menschen, die sich in den letzten Monaten gegen den kriminellen Behördenapparat zur Wehr gesetzt haben?

Dann haben Sie sicher Antworten bekommen, wie in etwa diese hier:

„Ihrer Rechtsauffassung kann nicht gefolgt werden…“
„Auf dieser Ebene existiert keine Diskussionsgrundlage…“
„Ihre Rechtsauffassung entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage…“

usw. usf.

Obwohl Sie wustweise gesetzlicher Grundlagen lieferten, bekamen Sie solche Antworten? Das muss Sie ab sofort nicht mehr wundern.

Im folgenden Video erklärt ein Scheinamtsrichter, wie das so läuft:

Es interessiert schlicht keinen dieser Justizkriminellen, dass Sie vollkommen Recht haben. Es interessiert keinen dieser Justizverbrecher, was Sie mitteilen.

 

 

Dieser Scheinamtsrichter sagt wiederholt, dass all das im Video Genannte keinen Menschen interessiert. Falsch, Herr Scheinamtsrichter!

MENSCHEN interessiert das durchaus! Nur kriminelle Schergen interessiert das nicht, die Richter und Beamte spielen, sich damit des Hochverrates schuldig machen und für „die da oben“ anschaffen!

 

Scheinamtsrichter bestätigt kriminelle Justiz

 

Eigentlich wagen wir keine Prognosen, doch in diesem Falle machen wir mal wieder eine Ausnahme:

Das Scheinbeamtentum hat nur noch eine Chance!

Entweder, es kommt beschleunigt zur Besinnung und schließt sich der Bevölkerung an, oder es wird von der Bevölkerung am lebendigen Leibe durch die Straßen geschliffen und anschließend bei Volksfeststimmung auf den Marktplätzen dieses Landes aufgehängt werden.

 

Hinweis und Versprechen

                                                                                                                                
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Deutschland live: Verwarnungsgeld, wenn man sich weigert, einer terroristischen Vereinigung beizutreten!

29. September 2015

 

Terrortruppe Bundestag

 

Doch. Sie haben die Artikelüberschrift schon richtig gelesen und genau das findet im hiesigen Lande auch tatsächlich statt:

 

Terrortruppe Scheinrichter

 

Wer sich weigert, der terroristischen Vereinigung „BRD“ beizutreten, über den werden Verwarnungsgelder verhängt.

 

Terrortruppe Polizei

 

Sollten Sie nun sagen oder denken – „das gibt ´s doch gar nicht…“ – dann lassen Sie sich bitte eines besseren belehren, nämlich dahingehend, dass es das sehr wohl gibt und im hiesigen Lande auch praktiziert wird.

 

Terrortruppe Scheingerichtsvollzieher

 

Terrortruppe Sonstige Scheinbeamte

 

Das folgende Video liefert nicht nur die Beweise dafür, dass das im hiesigen Lande praktiziert wird, sondern auch dafür, dass es sich bei der „BRD“ und den ihr zugehörigen Behördenbediensteten (Polizei, Scheingerichtsvollzieher, Scheinrichter usw.) um eine terroristische Vereinigung handelt:

 

                                                                                                                                
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Populäre Irrtümer – Spinat enthält besonders viel Eisen

28. September 2015

 

Populäre Irrtümer - Spinat enthält besonders viel Eisen.

 

Spinat besteht zu 90% aus Wasser und enthält im gekochten Zustand in der Tat nur etwa 2,2 Milligram Eisen pro 100 Gramm. Im frischen Zustand etwas mehr.

Dies ist deutlich weniger, als etwa Schokolade oder zahlreiche andere Lebensmittel enthalten.

Allerdings wird noch heute seeehr oft dahergeredet, dass Spinat viel Eisen enthielte und sogar die 10-fach höhere Menge, als nur 2,2 Milligram.

Es existieren verschiedene Quellen, die zwei mögliche Gründe für diese Fehleinschätzung aufzeigen:

Grund 1: Ein Forscher notierte die ermittelte Menge Eisen für 100g trockenen Spinat. Die Sekretärin übernahm diesen Wert jedoch für rohen Spinat.

Grund 2: Die Sekretärin nahm das gesetzte Komma als Wasserfleck wahr, und somit entstand ein 10-fach höherer Wert.

Obwohl die Behauptung – „Spinat enthält besonders viel Eisen“ – bereits in den 1930er Jahren als Irrtum bekannt war, hat sie sich bis heute gehalten.

Wieder einmal mehr ist erkennbar, dass sich selbst uralter Unsinn in den Köpfen der Menschen bis zum heutigen Tage hartnäckig festzufressen vermag, während die Wahrheit leider nur sehr schwer einen Ankerplatz findet.

 

Populäre Irrtümer - Spinat enthält besonders viel Eisen

                                                                                                                                
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Sogenannte „Richter“ verweigern ihre Unterschrift

25. September 2015

 

Sogenannte Richter(innen) verweigern ihre Unterschrift 2

 

Die Überschrift unseres Artikels wirft sogleich eine Frage auf: WARUM verweigern sogenannte „Richterinnen“ und „Richter“, ihre sogenannten „Urteile“ und „Beschlüsse“ persönlich zu unterschreiben?

Auf diese Frage kann es nur eine korrekte Antwort geben: Sogenannte „Richterinnen“ und „Richter“ verweigern ihre Unterschrift, weil sie wissen, was sie tun, nämlich kriminell handeln!

Ohne richterliche Unterschrift ist aber kein sogenanntes „Urteil“ und kein sogenannter „Beschluss“ rechtskräftig.

Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die Schriftform finden man im § 126 BGB.

Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (Vgl. z. B. „Urteil“ vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87 BVerwGE 81, 32; „Beschluss“ vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).

Das bedeutet, dass ohne eigenhändige Unterschrift eines Richters nichts rechtskräftig ist!

Unterschriften, die keine sind, unter sogenannten „Urteilen“, die keine sind, wie zum Beispiel “gez. Müller, Justizangestellte” und dazu ein unlesbarer Krakel – oder „auf richterliche Anordnung“ / „in Vertretung“ / „im Auftrag“, usw. sind rechtsunwirksam, weil Müller auch Hausmeister als Justizangestellter sein und nicht nachvollzogen werden kann, wer das sogenannte „Urteil“ tatsächlich „erlassen“ hat.

Dass Angestellte von Firmen sowieso keine hoheitsrechtlichen Befugnisse besitzen, also gar keine „Urteile“, „Beschlüsse“ usw. erlassen dürfen, teilen wir zur Vollständigkeit erneut mit, denn die Sache ist bekanntlich die:

 

Sogenannte Richter(innen) verweigern ihre Unterschrift

 

Im hiesigen Land ist jedes Gericht eine eingetragene Firma, in welcher Angestellte, ohne auch nur ein einziges hoheitsrechtliches Befugnis zu besitzen, ihren kriminellen Dienst verrichten.

Das heißt, dass jedes sogenannte „Urteil“… jeder sogenannte „Befehl“… jeder sogenannte „Beschluss… schon von Haus aus keinerlei Relevanz, keinerlei Rechtsverbindlichkeit, keinerlei Rechtsgültigkeit und schon gar keine Rechtskraft besitzt.

 

Sogenannte Richter(innen) verweigern ihre Unterschrift -

 

Solche Urteilsentwürfe, bzw. Scheinurteile werden von Polizisten und angeblichen „Gerichtsvollziehern“ trotzdem vollstreckt. Warum eigentlich?!

Sind diese Leute so blöd?! Wissen die nicht, dass sogenannte „Urteile“ und „Beschlüsse“ von einem gesetzlichen Richter unterschrieben sein müssen, um Rechtskraft erlangen zu können?!

Nein. Die sind nicht so blöd, denn so blöd kann man gar nicht sein!

Seit geraumer Zeit gehen diese Themen durch das gesamte Internet. Jeden Tag werden Polizisten und Scheingerichtsvollzieher genau darauf hingewiesen – und dann will man allen ernstes erzählen, nichts davon zu wissen – noch nie etwas davon gehört zu haben!?? Unmöglich!

Gerade Polizisten und sogenannte Gerichtsvollzieher sind rechtlich geschult. Die sind also mithin die Ersten, die das zu wissen haben!

Warum also verhalten sich Polizisten und Scheingerichtsvollzieher widerrechtlich, indem sie nach nicht rechtskräftigen Entwürfen handeln??? Darauf gibt ´s dann mehrere mögliche Antworten.

Antwort a.): Weil sie Unrechtssystemlinge sind, die dem Unrechtssystem zugehörig sind.

Antwort b.): Weil ihnen das Behalten ihres kriminellen Jobs wichtiger ist, als gegen das Unrechtssystem vorzugehen.

Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Banken und Sparkassen ist das überaus wichtig und interessant:

Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, dass über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann.

Für den Empfänger muss nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben.

Deshalb genügt die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht (vgl. RGZ 159,25,26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6 & 65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87).

Drucken Sie sich diesen Text aus und drücken sie ihn genau dem in die Hand, der zum Beispiel pfänden will. Ebenso allen anderen willfährigen Helfern und Helfershelfern.

Banken und Sparkassen können kein einziges rechtsgültiges und schon gar kein rechtskräftiges Dokument präsentieren, was sie zur Sperrung von Konten oder zur Ausführung von Pfändungsersuchen verpflichtet.

Aus diesem Grunde präsentieren Banken und Sparkassen auch keine diesbezüglichen Dokumente.

Sie behaupten einfach, dass etwas vorliegen würde, und verweigern ihren Kundinnen und Kunden die Einsichtnahme in die entsprechenden Dokumente.

Das hat übrigens durchaus Methode, denn ansonsten könnten die Kundinnen und Kunden anhand fehlender Unterschriften den Lakaien von Banken und Sparkassen ja zweifelsfrei beweisen, dass sie rechtswidrig handelt.

Wir empfehlen daher erneut: Holen Sie Ihr Eigentum besser nach Hause, denn schon morgen kann Ihr Konto gesperrt oder geplündert sein.

 

Sogenannte Richter verweigern ihre Unterschrift

                                                                                                                                
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Banken und Sparkassen veruntreuen Kundengelder… einfach so

24. September 2015

 

Banken und Sparkassen veruntreuen Kundengelder... einfach so

 

Banken und Sparkassen dürfen weder Pfändungen, noch Kontosperrungen durchführen.

Pfändungen sind allein schon wegen Artikel 46 der HLKO (Völkerrecht) nicht zulässig, da in diesem Artikel folgendes geschrieben steht: Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.

Eine Kontosperrung ist ebenfalls untersagt, da das widerrechtliches Vorenthalten des Eigentums Dritter ist.

All das stört Banken (Volksbanken etc.) und Sparkassen offenkundig nicht im Geringsten.

Diese sperren trotzdem einfach so Konten und Veruntreuen die Gelder ihrer Kunden, indem sie diese an angebliche Gläubiger überweisen.

Diesen kriminellen Banken und Sparkassen (bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) liegt noch nicht einmal ein sogenannter „Pfändungsbeschluss“ vor, der von einem gesetzlichen Richter unterschrieben wurde, da es hierzulande bekanntlich keinen einzigen gesetzlichen Richter gibt.

Dass sämtliche in diesem Land befindlichen sogenannten „Gerichte“ ausschließlich Firmen sind, brauchen wir wohl kaum noch zu erwähnen.

Ebenso brauchen wir nicht mehr zu erwähnen, dass in solchen Gerichtsfirmen selbstverständlich keine staatlichen, gesetzlichen Richter beschäftigt sein können, sondern Angestellte ohne jegliche hoheitsrechtliche Befugnisse.

Das bedeutet: Selbst wenn ein sogenannter „Pfändungsbeschluss“ von einem „Richter“ unterschrieben wäre (was er niemals ist), dann hätte das keine Rechtsgültigkeit und keine Rechtskraft, da solche Dokumente von GESETZLICHEN, STAATLICHEN RICHTERN unterschrieben sein müssen, und nicht von Kriminellen, die sich als gesetzliche, staatliche Richter ausgeben.

Im folgenden Video hören Sie nun interessante Fragestellungen an den Mitarbeiter einer Sparkasse:

 

 

Bei solchen Leuten an Menschlichkeit zu appellieren, dürfte man sich wohl schenken können. Da müssen ganz andere Saiten aufgezogen werden.

                                                                                                                                
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