
Die Überschrift unseres Artikels wirft sogleich eine Frage auf: WARUM verweigern sogenannte „Richterinnen“ und „Richter“, ihre sogenannten „Urteile“ und „Beschlüsse“ persönlich zu unterschreiben?
Auf diese Frage kann es nur eine korrekte Antwort geben: Sogenannte „Richterinnen“ und „Richter“ verweigern ihre Unterschrift, weil sie wissen, was sie tun, nämlich kriminell handeln!
Ohne richterliche Unterschrift ist aber kein sogenanntes „Urteil“ und kein sogenannter „Beschluss“ rechtskräftig.
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die Schriftform finden man im § 126 BGB.
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (Vgl. z. B. „Urteil“ vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87 BVerwGE 81, 32; „Beschluss“ vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).
Das bedeutet, dass ohne eigenhändige Unterschrift eines Richters nichts rechtskräftig ist!
Unterschriften, die keine sind, unter sogenannten „Urteilen“, die keine sind, wie zum Beispiel “gez. Müller, Justizangestellte” und dazu ein unlesbarer Krakel – oder „auf richterliche Anordnung“ / „in Vertretung“ / „im Auftrag“, usw. sind rechtsunwirksam, weil Müller auch Hausmeister als Justizangestellter sein und nicht nachvollzogen werden kann, wer das sogenannte „Urteil“ tatsächlich „erlassen“ hat.
Dass Angestellte von Firmen sowieso keine hoheitsrechtlichen Befugnisse besitzen, also gar keine „Urteile“, „Beschlüsse“ usw. erlassen dürfen, teilen wir zur Vollständigkeit erneut mit, denn die Sache ist bekanntlich die:

Im hiesigen Land ist jedes Gericht eine eingetragene Firma, in welcher Angestellte, ohne auch nur ein einziges hoheitsrechtliches Befugnis zu besitzen, ihren kriminellen Dienst verrichten.
Das heißt, dass jedes sogenannte „Urteil“… jeder sogenannte „Befehl“… jeder sogenannte „Beschluss… schon von Haus aus keinerlei Relevanz, keinerlei Rechtsverbindlichkeit, keinerlei Rechtsgültigkeit und schon gar keine Rechtskraft besitzt.

Solche Urteilsentwürfe, bzw. Scheinurteile werden von Polizisten und angeblichen „Gerichtsvollziehern“ trotzdem vollstreckt. Warum eigentlich?!
Sind diese Leute so blöd?! Wissen die nicht, dass sogenannte „Urteile“ und „Beschlüsse“ von einem gesetzlichen Richter unterschrieben sein müssen, um Rechtskraft erlangen zu können?!
Nein. Die sind nicht so blöd, denn so blöd kann man gar nicht sein!
Seit geraumer Zeit gehen diese Themen durch das gesamte Internet. Jeden Tag werden Polizisten und Scheingerichtsvollzieher genau darauf hingewiesen – und dann will man allen ernstes erzählen, nichts davon zu wissen – noch nie etwas davon gehört zu haben!?? Unmöglich!
Gerade Polizisten und sogenannte Gerichtsvollzieher sind rechtlich geschult. Die sind also mithin die Ersten, die das zu wissen haben!
Warum also verhalten sich Polizisten und Scheingerichtsvollzieher widerrechtlich, indem sie nach nicht rechtskräftigen Entwürfen handeln??? Darauf gibt ´s dann mehrere mögliche Antworten.
Antwort a.): Weil sie Unrechtssystemlinge sind, die dem Unrechtssystem zugehörig sind.
Antwort b.): Weil ihnen das Behalten ihres kriminellen Jobs wichtiger ist, als gegen das Unrechtssystem vorzugehen.
Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Banken und Sparkassen ist das überaus wichtig und interessant:
Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, dass über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann.
Für den Empfänger muss nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben.
Deshalb genügt die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht (vgl. RGZ 159,25,26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6 & 65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87).
Drucken Sie sich diesen Text aus und drücken sie ihn genau dem in die Hand, der zum Beispiel pfänden will. Ebenso allen anderen willfährigen Helfern und Helfershelfern.
Banken und Sparkassen können kein einziges rechtsgültiges und schon gar kein rechtskräftiges Dokument präsentieren, was sie zur Sperrung von Konten oder zur Ausführung von Pfändungsersuchen verpflichtet.
Aus diesem Grunde präsentieren Banken und Sparkassen auch keine diesbezüglichen Dokumente.
Sie behaupten einfach, dass etwas vorliegen würde, und verweigern ihren Kundinnen und Kunden die Einsichtnahme in die entsprechenden Dokumente.
Das hat übrigens durchaus Methode, denn ansonsten könnten die Kundinnen und Kunden anhand fehlender Unterschriften den Lakaien von Banken und Sparkassen ja zweifelsfrei beweisen, dass sie rechtswidrig handelt.
Wir empfehlen daher erneut: Holen Sie Ihr Eigentum besser nach Hause, denn schon morgen kann Ihr Konto gesperrt oder geplündert sein.

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