Staatsvortäuschung Bundesrepublik Deutschland – Die BRD-Lüge!

28. Juni 2018

 

Die BRD-Lüge

 

Sie beginnen gerade damit, einen der brisantesten Artikel zu lesen, den wir jemals veröffentlicht haben.

Was wir Ihnen in diesem Artikel zu Ihrer gefälligen Kenntnisnahme mitteilen, wird Ihnen garantiert des öfteren Ihre Gesichtszüge entgleisen lassen.

Auch uns blieb bei den Recherchearbeiten oft genug der Mund offen stehen. Fangen wir also an: Wissen Sie eigentlich, in welchem Land Sie hier leben?

Glauben Sie, dass die „BRD“ ein Staat ist, dass Sie Staatsbürger der „BRD“ sind, dass der Polizist, der Sie in einer Verkehrskontrolle begrüßt, oder der Richter, der Ihr Scheidungsverfahren bearbeitet, oder nach einem Verkehrsunfall die Umstände aufklärt, Beamte des Staates „BRD“ sind?

Glauben Sie, dass Sie als Staatsbürger des Staates „BRD“ steuerpflichtig gegenüber dem „Staat BRD“ sind und dass es sich noch dazu bei der „BRD“ um einen „Rechtsstaat“ handelt?

Ihnen ist noch nicht aufgefallen, dass in Ihrem „Personalausweis“ und in Ihrem Reisepass gar keine Staatsangehörigkeit angegeben ist?

Sie finden dort unter der Rubrik »Staatsangehörigkeit« den Eintrag „DEUTSCH“, doch einen Staat namens „DEUTSCH“ gibt es bekanntermaßen doch gar nicht!

Und überhaupt! Wieso haben sie einen Personalausweis? Wessen Personal sind Sie?

Die Vertreter der älteren Generation werden sich vielleicht erinnern, dass es früher Personenausweise oder Identitätskarten gab.

Sie wissen vielleicht auch nicht, dass es von den Verantwortlichen des „BRD“-Systems im Jahre 1990 gezielt unterlassen wurde, eine Verfassung für Deutschland zu verabschieden und dass das „Grundgesetz“ alles Andere als eine Verfassung ist?

Ihnen ist vielleicht auch nicht bekannt, welche Ziele damit verfolgt wurden und welche Konsequenzen dies für jeden einzelnen von uns hat?

Vielleicht glauben Sie auch noch, dass die „BRD“ ein souveräner Staat sei, dass das Besatzungsrecht längst nicht mehr gelte, und dass die obersten Repräsentanten des „BRD“-Systems die Interessenvertreter des „kleinen Mannes“ in Deutschland seien?

Ebensogut können Sie an den Weihnachtsmann, den Osterhasen, oder auch an die Märchen der Gebrüder Grimm glauben, denn nichts von alldem ist nämlich wahr.

Selbstverständlich finden sich im Buchhandel und auf entsprechenden Internetseiten inzwischen zahlreiche Werke, welche sich dieses Themenkomplexes angenommen haben, vielleicht sind Sie bereits auf das eine oder andere Werk gestoßen.

Es ist praktisch nicht möglich, kurz gefasste, gut strukturierte, sachliche, juristisch zitierfähige, und dennoch leicht verständliche Literatur zu diesem Thema zu finden.

Diese Lücke soll mit der folgenden Abhandlung wenigstens teilweise geschlossen werden.

Im Übrigen handelt es sich bei den folgenden dargestellten rechtlichen Zusammenhängen nicht etwa um „juristisches Geheimwissen“. Ganz im Gegenteil!

Jeder der Lesen kann, kann alle dargestellten Sachverhalte nachrecherchieren und auf einfachste Weise nachvollziehen.

Aufgrund des Zieles der leichten Verständlichkeit dieser Thematik erhebt diese Abhandlung selbstverständlich keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.

Vielmehr kann getrost davon ausgegangen werden, dass die folgende Abhandlung lediglich die berühmte Spitze des Eisbergs ist.

Nach dieser etwas längeren Einleitung soll ´s nun auch losgehen:

Der Bevölkerung des hiesigen Landes wird vorgetäuscht, dass es sich um die Bundesrepublik Deutschland und einen Staat handeln würde. Dem ist aber nicht so, denn im Grunde ist die Sache nämlich die:

Die BRD ist die Simulation eines Staates!

 

Firma Bundesrepublik Deutschland

 

Die angebliche „Bundesrepublik Deutschland“ ist ein Unternehmen. Eine Firma also.

Wissen Sie, was der sogenannte „Bundestag“ ist? Richtig! Eine weitere Firma.

Woran man das erkennen kann, fragen Sie? Ganz einfach!

Der sogenannte Bundestag hat eine Steuernummer, die wie folgt lautet: DE 122119035

Steuernummern gibt ´s aber nur für Firmen, juristische Personen, sowie für pauschalierte Land- und Forstwirte, womit bewiesen ist, dass es sich beim Bundestag um eine Firma handeln muss – genauer beschrieben, um ein Schauspielhaus, in dem Theater gespielt wird: Die einen spielen „Regierung“ – die anderen spielen „Opposition“.

Die Firma „Bundestag“ und „Bundesrepublik Deutschland“ sind im belgischen Handelsregister eingetragen:

 

 

Kommen wir zu weiteren interessanten Hinweisen:

Die Deutschen wissen noch nicht einmal, dass sie gar keine Staatsangehörigkeit besitzen. „Wieso nicht?“, werden Sie sich sicher fragen. Ganz einfach!

Werfen Sie doch mal einen Blick in Ihren Personalausweis. Was steht da unter Staatsangehörigkeit? Richtig! DEUTSCH!

 

Staatsvortäuschung Bundesrpublik Deutschland BRD - Die BRD-Lüge 3

 

Es gibt aber kein Land, das „Deutsch“ heißt, oder kennen Sie vielleicht ein solches Land!?

 

Staatsvortäuschung Bundesrpublik Deutschland BRD - Die BRD-Lüge 1

 

In fast ganz Europa steht in den Ausweisen das entsprechende Land (Österreich usw.). In deutschen Bundespersonalausweisen steht plump: „DEUTSCH“.

Früher gab es Personenausweise, in welchen teilweise auch schon eine verworrene Staatsangehörigkeit genannt wurde, doch immerhin gab es wenigstens Personenausweise, und keine Personalausweise:

 

Staatsvortäuschung Bundesrpublik Deutschland BRD - Die BRD-Lüge

 

Ihr Ausweis, den Sie persönlich besitzen, heißt übrigens nicht einfach nur so „Bundespersonalausweis“, sondern weil Sie zum Personal der Firma BRD gehören – und wissen Sie, wer Sie zum Personal dieser Firma gemacht hat? Ganz einfach! Sie selbst!

Sie haben den Personalausweis selber beantragt, also quasi um Einstellung in diese Firma gebeten.

Im ehemaligen Römischen Reich mussten Sklaven, so sie denn schreiben konnten, in GROSSBUCHSTABEN eine Urkunde unterschreiben, dass Sie dem Sklavenhalter gehören.

Und nun schauen Sie doch noch mal in Ihren Bundespersonalausweis, wie Ihr Name dort geschrieben steht. Richtig! In GROSSBUCHSTABEN natürlich. Und nun raten Sie mal warum?!

Sind Sie schon mal von der Polizei angehalten worden und mussten eine Strafe bezahlen?

Nichts davon hätten Sie über sich ergehen lassen müssen, denn weder gibt es hierzulande ein anwendbares Ordnungswidrigkeitengesetz, noch Polizeibeamte.

„Warum das denn nicht“, fragen Sie? Ganz einfach!

Im Zweiten Bereinigungsgesetz, Artikel 3, wurde das Gesetz über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen aufgehoben.

Es wurde u. a. aufgehoben das Einführungsgesetz (EG) zum Ordnungswidrigkeitengesetz (Owig) welches den Geltungsbereich enthielt (beschlossen am 11. 10. 2007, aufgehoben am 25. 11.2007. Rechtskraft / Rechtswirksamkeit mit Bekanntgabe im BGBl. am 29. 11. 2007, Teil I, S. 2614 ff.)

Die „Polizei“ beruft sich bei Fahrzeugkontrollen mittlerweile auf § 36, Abs. 5, der Straßenverkehrsordnung [StVO]. Eine Ordnung ist aber kein Gesetz und hat darum keine Gesetzeskraft.

Artikel 57 – Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten:

„Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl., I, S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl., I, S. 3574), wird aufgehoben.“ (BGBl., 29. 11. 2007, Teil I, S. 2614 ff.)

Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereiches auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

Wenn es aber keinen Geltungsbereich mehr gibt, dann gibt ´s auch kein außerhalb des Geltungsbereiches, da das ja einen Geltungsbereich zwingend voraussetzt.

Das Ordnungswidrigkeitengesetz ist damit null und nichtig!

Mit anderen Worten: Das Ordnungswidrigkeitengesetz ist nicht mehr existent und darf folgerichtig nicht mehr angewendet werden. Eigentlich durfte es noch nie angewendet werden, da es nie gültig war.

Das Ordnungswidrigkeitengesetz stammt nämlich aus dem Jahre 1968, also aus einer Zeit, wo es hierzulande keinen von der Bevölkerung legitimierten Gesetzgeber gab.

„Wie kann das denn sein?“, fragen Sie sich nun womöglich. „Ich bin doch immer zur Bundestagswahl gegangen.“

Dass der sogenannte „Bundestag“ nachgewiesen eine Firma ist, wissen Sie ja nun schon. Wissen Sie denn auch, dass das Wahlgesetz schon seit 1956 ungültig ist? Nein? Das wussten Sie nicht? Dann wissen Sie es jetzt.

„Das habt ihr doch aus den Wolken gegriffen!“

Leider nicht. Das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ war so freundlich mitzuteilen, dass das Wahlgesetz seit 1956 ungültig ist. Näheres dazu, findet sich in diesem Artikel: „klick“

Übrigens! Was sich Ihnen gegenüber als „Polizeibeamter“ ausgibt, ist gar keiner – und wissen Sie auch warum? Ganz einfach!

Es gibt in diesem Land keine Beamte, da Beamte nur von einem Staat berufen werden können.

Das hiesige Land, in dem Sie hier leben, ist aber kein Staat, sondern erwiesenermaßen eine Firma. In Firmen gibt es ausschließlich Angestellte und Firmen dürfen bekanntermaßen auch niemanden in den Beamtenstatus erheben.

Solte das noch nicht überzeugend genug sein, dann werfen Sie einen Blick in 1 BVR 147/52, Leitsatz 2. Da finden Sie bestätigt, dass es hierzulande seit dem achten Mai des Jahres 1945 keinen einzigen Beamten mehr gibt: „klick“

Keine Beamte – keine Ämter. Kein Wahlgesetz – keine gültige Wahl. Kurzum: Hierzulande ist alles ein riesiger Betrug an der Bevölkerung.

„Ja aber es gibt doch das Finanzamt!“

Das gaukelt man Ihnen und dem Rest der Bevölkerung lediglich vor, um Amtlichkeit vorzutäuschen, die es jedoch nicht gibt. Wie alles andere, so ist auch jedes sogenannte „Finanzamt“ eine Firma.

Wie kann es sein, dass eine Firma Hoheitsrechte ausübt, wie zum Beispiel das Fordern und Einziehen von Steuern?!“

Natürlich hat keine Firma das Recht, von Ihnen Steuergelder zu fordern oder einzuziehen! Wo kämen wir auch hin, wenn einfach jede x-beliebige Firma von Ihnen das Zahlen von Steuern verlangen dürfte?!

Polizeibeamte???

Testen Sie ´s doch mal selbst! Lassen Sie sich von einen vermeintlichen Polizeibeamten doch mal seinen Beamtenausweis (Amtsausweis) zeigen.

Dann wird er Ihnen einen Ausweis zeigen, doch leider keinen Beamtenausweis, sondern einen Dienstausweis, der ihn leider nicht als Beamten ausweist, weil er nämlich kein Beamter ist. In Firmen arbeiten nämlich stets Angestellte.

Dass es sich beim gesamten Polizeiapparat des hiesigen Landes um Firmen handelt, kann man unter anderem daran erkennen, dass sie Allgemeine Geschäftsbedingungen vorhalten, die zwischenzeitlich jedoch gelöscht worden sind. Siehe: Bundespolizei

Dort waren mal Geschäftsbedingungen veröffentlicht. Leider haben wir uns davon keine Kopie gesichert. Macht aber nichts. Wir haben dafür viel aussagekräftigere Dokumente und Aussagen gesichert:

 

 

Eingetragene Wortmarke = Firma. Noch deutlicher wird das Ganze, wenn selber zugegeben wird, eine Firma, ein Unternehmen zu sein:

 

 

Firmen, bzw. deren Angestellte, haben keinerlei Befugnisse gegenüber Dritten. Firmen können bestenfalls Angebote unterbreiten, die man sowohl annehmen, als auch ablehnen kann.

Mit anderen Worten: Lassen Sie sich von Polizeibeamtenschauspielern nicht beeindrucken. Die haben genauso viele Befugnisse wie Sie. Nämlich GAR KEINE!

Noch einmal kurz zurück, zur Firma „Bundespolizei“. Einer unser werten Leser (vielen Dank an freemenbaden4) hat uns darauf aufmeksam gemacht, dass die AGB der Firma „Bundespolizei“ noch da sind, sich nun jedoch nur an einer anderen Stelle befinden: AGB der Firma „Bundespolizei“

Früher gab es Beamtenausweise. Die sahen dann zum Beispiel so aus:

 

Beamtenausweis

 

Die Person , die da meint, Sie maßregeln zu dürfen, (lediglich Inhaber eines Dienstausweises, aber nicht Inhaber eines Beamtenausweises), ist also gar kein Polizeibeamter und handelt somit als Privatperson, was gar nicht gut ist, denn diese Person begeht gleich schon mal mindestens zwei Straftaten auf einmal – nämlich einerseits Täuschung im Rechtsverkehr und im weiteren Amtsanmaßung.

Beides sind Straftaten, womit diese Privatperson im vollen Umfang mit Vermögen und Freiheit haftet.

„Na dann verklage ich den doch mal“, wäre vielleicht eine Idee, auf die Sie nun kommen würden.

Das können Sie durchaus machen. Sie sollten sich dafür aber ein ordentliches Gericht suchen, oder aber hoffen, dass der „Polizist“ nicht weiß, dass er von einem „Richter“ eines „Gerichts“ des hiesigen Landes gar nicht verknackt werden kann.

Jetzt fragen Sie sicher: „Warum kann der von einem Gericht des hiesigen Landes nicht verknackt werden?“ Ganz einfach!

Der kann nicht verknackt werden, weil es in diesem Land keine Strafprozessordnung und keine gesetzlichen Richter gibt.

Wir können uns schon vorstellen, was Sie sich jetzt fragen werden: „Warum das denn nicht?“

Ganz einfach: Es gibt in diesem Land (wie bereits festgestellt) keine Beamte und somit schon gar keine gesetzlichen Richter.

In der Staatssimulation „BRD“ gibt ´s nämlich auch keine gesetzlichen Geschäftsverteilungpläne (GVP) bei „Gerichten“ und damit keine gesetzlichen Richter.

Mit Streichung des § 1 Einführungsgesetz (EG) zum Freiwilligengerichtsbarkeitsgesetz (FGG) und Wegfall des § 15 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) („Gerichte sind staatliche Gerichte“) im Jahr 1950 verfügen „BRD“-„Gerichte“ über keinen gesetzlich geregelten GVP mehr nach § 21 e GVG.

An „BRD-Gerichten“ sind somit keine gesetzlichen Richter nach Art. 98, Abs. 1 u. 3, GG tätig.

Niemand darf aber nach § 16 GVG dem gesetzlichen Richter entzogen werden. Auch Ausnahmegerichte sind unzulässig:

„Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“ (Art. 101, Abs. 1, GG)

Jeder hat Anspruch auf rechtliches Gehör: „Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.“ (Art. 103 GG).

Es gibt auch kein Gerichtsverfassungsgesetz mehr, da dieses im 1. Abschnitt „Allgemeine Vorschriften §§ 1“ weggefallen ist.

Die Vorschrift wurde aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht (Bundesbereinigungsgesetz) im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006.

GVG, StPO, ZPO und Owig sind also seit Ende April 2006 aufgehoben worden da sie keinerlei Geltungsbereiche mehr haben.

Daraus folgt messerscharf: Ohne eine ZPO ist kein Zivilverfahren, kein Ordnungswidrigkeitenverfahren, kein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und auch kein sonstiges Zwangsverfahren oder eine Umsetzung von Erzwingungshaft mehr möglich.

Einer unserer geschätzten Leser teilte uns Folgendes mit:

„Ich wurde mal vom Gericht zu Unrecht verurteilt und die sogenannte Rechtskraft war eingetreten und konnte somit dagegen kein Einspruch mehr erheben nach mehreren Instanzen.

Doch die sogenannte Rechtskraft hatte keine Wirkung und ist nichtig. Die Geldstrafe wurde sofort zurück erstattet und alles aufgehoben.

Ein Gesetz hat nämlich nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wurde. Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig, denn die Sache ist mal wieder nämlich die:

In den Einführungsgesetzen (EG) waren die räumlichen Geltungsbereiche der jeweiligen Gesetze festgelegt.

Mit Aufhebung der EG haben die betreffenden Gesetze ihren Geltungsbereich verloren, gelten daher nirgends und sind deswegen null und nichtig (Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit)
[BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147] und gegen das Bestimmtheitsgebot [BVerwGE 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963; § 37 VwVerfG]).

„Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein.

Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches.“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 [„Bestimmtheitsgebot“])

„Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten.

Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.

Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 [„Gebot der Rechtssicherheit“])

Der Kläger war am Staunen und konnte dagegen nichts machen. Nur wenn man ihnen erklärt, dass es keine ZPO mehr gibt, lassen sie nach. Das ist eindeutig Volksbetrug!

Nun frage ich mich wieso es überhaupt noch Gerichte und sogenannte Beschlüsse gibt? Wollen sie etwa hoffen, dass die Menschen davon nichts erfahren oder sich auf ein freiwilliges Gericht und Scheinurteile einlassen?“

Offenbar wird darauf gehofft und offenkundig hat dieser Leser völlig Recht, denn es stimmt: Das ist nichts anderes als Betrug am Bevölkerung, wovon diese allerdings erfahren wird! News Top-Aktuell ist nur eines von einigen weiteren Internetmedien, die solche Fakten an die Öffentlichkeit bringen.

Nur Richter nach Artikel 101.GG dürfen eine Verhandlung oder Sitzung eröffnen.

Das bedeutet, dass ein Bürger die Legitimation einer Richterin oder eines Richters verlangen kann.

Ein Polizeibeamtenschauspieler, ob in Uniform oder nicht, ob persönlich bekannt oder nicht, muss sich vor jedem juristischen Handeln oder Einschreiten legitimieren, wenn der Betroffene es verlangt! Ohne wenn und aber!

Genau das Gleiche gilt auch für eine Richterin oder einen Richter. Wenn ein Mensch dessen Legitimation verlangt, dann sind die Richter dazu verpflichtet, diese schriftlich vorzulegen.

Aus diesem Grund wurden Unmengen „Richter“ und „Richterinnen“ bei „Gericht“ gefragt: „Sind Sie gesetzlicher Richter nach Artikel 101 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und können Sie sich ausweisen?“

Interessanterweise konnte oder wollte sich keiner nach dem Grundsatz des Artikels 101 legitimieren, was gleichzeitig bedeutet, dass es in der so genannten Bundesrepublik Deutschland keine gesetzlichen Richter gibt.

Ohne die Beachtung der Artikel 101 und Artikel 103 (Absatz 1: „Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör“) ist jedes Gericht im dem hiesigen Land ein Standgericht oder auch Sondergericht, (die allerdings laut Artikel 101 unzulässig sind) da kein „Gericht“ im hiesigen Land die Rechtsnormen befolgt.

Damit ist eine Rechtsprechung nach rechtstaatlichen Grundsätzen in der „BRD“ unmöglich und alle sogenannten Urteile, Beschlüsse, usw. sind ungültig.

Damit herrscht in der „BRD“ Stillstand der Rechtspflege (seit mehr, als einem halben Jahrhundert)!

„Die BRD ist kein Rechtsstaat.“ (Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 08. 06. 2006 [AZ: EGMR 75529/01]).

Eine legale Rechtsprechung findet nicht mehr statt und ist nicht mehr möglich. Stattdessen herrschen methodische/systematische Amtsanmaßung, Rechtsbeugung, Rechtsbruch und Willkür.

Bundesdeutsche „Gerichte“ stehen außerhalb von Recht und Gesetz und sind illegal. Die Konsequenzen daraus sind weit mehr als nur ungeheuerlich, unfassbar und unglaublich!

Wer zum Beispiel nach dem 19.04.2006 in den Knast gewandert ist, sitzt dort zu Unrecht ein, obwohl er ein schweres oder mehrere schwere Vergehen begangen hat und muss im Grunde genommen sofort auf freien Fuß gesetzt werden.

Wer nach dem 19.04.2006 seine Führerscheindokument entzogen bekam, sollte sich dieses schleunigst wieder abholen, denn auch das ist unrechtmäßig geschehen.

Im Grunde gilt all das auch schon ab dem 29. August 1990, denn spätestens ab diesem Datum ist das hiesige Land kein Staat mehr, sondern nur noch eine Staatssimulation.

Da Beamte aber nur von einem Staat berufen werden können und nur in einem Staat Hoheitsrechte ausüben und anwenden dürfen, gibt es seit mindestens Ende August 1990 keine Beamte mehr.

Das hat zur Folge, dass jemand, der nach dem 29. August 1990 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, schlicht und ergreifend widerrechtlich einsitzt.

Wer seine Führerscheindokument nach dem 29. August 1990 entzogen bekam, sollte sich diese umgehend wieder aushändigen lassen, da auch das widerrechtlich geschah.

Wie schon vorher festgestellt, existieren hierzulande (mangels hoheitsrechtlicher Befugnisse) jedoch seit dem achten Mai des Jahres 1945 keine Beamte mehr.

Somit ist alles, was angebliche „deutsche Gesetzgeber“, sowie das, was in deren überaus kriminellen „Behörden“ und „Scheinämtern“ verzapft wurde, vollständig nichtig, ungültig und ein riesiger Betrug an der Bevölkerung des hiesigen Landes!

Kurzum: Alle „Hoheits“- und „Verwaltungsakte“ in der „Bundesrepublik Deutschland“ sind rechtsungültig, rechtsunwirksam (null und nichtig) und rechtswidrig, da es seit dem 08.05.1945 im hiesigen Land keine Beamte gibt und somit niemanden, der Hoheitsrechte ausüben und anwenden darf.

Zudem sind die „Hoheits“- und „Verwaltungsakte“ nicht unterschrieben und somit bestenfalls Entwürfe, ohne Bindung an was auch immer.

In der „BRD“ gilt nach wie vor Besatzungsrecht

Ein anschauliches Beispiel dafür, dass das Besatzungsrecht weiterhin in Kraft ist, ist die Verurteilung des DDR-Devisenbeschaffers Schalck-Golodkowski im Jahre 1996 zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Er ist nicht etwa nach dem StGB verurteilt worden, sondern nach dem SHAEF-Gesetz Nr. 53 (Besatzungsrecht), was belegt, dass dieses Recht im Jahre 1996 noch galt und bis heute noch gilt.

Das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ hatte die „Verfassungsbeschwerde“ von Herrn Schalck-Golodkowski nicht angenommen, da ein Einspruch deutscher Gerichte gegen alliiertes Recht nicht möglich ist.

Den Begriff „Bundesverfassungsgericht“ haben wir in Anführungszeichen gesetzt, da das hiesige Land leider keine Verfassung besitzt. Hier ist also ein „Bundesverfassungsgericht“ ohne eine Verfassung + nicht gesetzlicher Richter am Werk, die keinerlei Verfügungsgewalt oder Beschlusskraft besitzen.

Um zu gewährleisten, dass die Interessen der drei westlichen Besatzungsmächte im Besatzungsgebiet umgesetzt werden, hatten diese zudem eine besondere Verfügung getroffen, die im Polit-Jargon als „Kanzlerakte“ bekannt geworden ist.

Dabei wurde von den Besatzungsmächten hinter dem Rücken der Öffentlichkeit verfügt, dass der sogenannte „Bundeskanzler“ im Zusammenhang mit seiner Vereidigung sich bei den Alliierten einfindet, um von diesen die Anweisungen derselben entgegen zunehmen (sogenannte „Antrittsbesuche“).

Interessanterweise ist in dieser „Kanzlerakte“ auch geregelt, dass bis zum Jahre 2099 die Alliierten die Medienhoheit im Besatzungsgebiet inne haben.

Du hast ja noch nicht mal gewählt…

Darüber hinaus ist in diesem Dokument die Pfändung der Goldreserven des Deutschen Reiches (ca. 4.000 Tonnen) durch die Alliierten dokumentiert.

 

Geheimer Staatsvertrag

 

Und was sagt das sogenannte „Presse- und Informationsamt“ der sogenannten „Bundesregierung“ auf Anfrage dazu? Schauen Sie selbst:

 

Die Lügen der Bundesmarionetten

 

Bei sogenannten „Bundeskanzlern“ handelt es sich nicht nur um infame Lügner und hochkriminelle Staatsvortäuscher, sondern auch um die obersten Statisten, welche die Interessen der Besatzungsmächte gegenüber der hiesigen Bevölkerung durchzusetzen haben.

Vielleicht wird nun auch klarer, warum sich die Menschen des hiesigen Landes jegliche Teilnahme an sowieso ungültigen politischen Wahlen sparen können, da die Fäden ganz andere Leute ziehen.

Wer sich hierzulande an ohnehin ungültigen politischen Wahlen beteiligt, der kann bestenfalls dafür sorgen, dass scheingewählte politische Kriminelle, bzw. kriminelle Schauspieler, für immer ausgesorgt haben.

Überdies kann man sich dann noch höchstens der Beihilfe zum Hochverrat schuldig machen, doch mehr kann ein Mensch des hiesigen Landes mit seinem Kreuzchen auf dem Scheinwahlzettel nicht erreichen.

Zusammenfassend muss man feststellen, dass die oberste Regierungsgewalt im Besatzungsgebiet nach wie vor von den drei westlichen Besatzungsmächten ausgeübt wird.

Das hierzu geschaffene Verwaltungskonstrukt „BRD“ ist dabei der verlängerte Arm der drei westlichen Besatzungsmächte.

Die oberen Repräsentanten der „BRD“ sind die Erfüllungsgehilfen und Interessenvertreter dieser Besatzungsmächte.

Es handelt sich bei der „Regierung“ der „BRD“ somit lediglich um eine Schein- beziehungsweise Marionettenregierung. Sie sind Angestellte der Besatzungsmächte – weiter nichts.

Es muss deshalb zwingend geschlossen werden, dass das Kriterium einer eigenen Staatsgewalt von der „BRD“ nicht erfüllt wird.

Die „BRD“ ist somit allein wegen des Fehlens dieses völkerrechtlich notwendigen Merkmals der Drei-Elemente-Lehre kein Staat!

Da es sich nicht um einen Staat handelt, kann es hier nur Firmen geben, die keinerlei Recht auf Ausübung und Anwendung von Hoheitsrechten besitzen.

Mit anderen Worten: Es gibt hierzulande keine gesetzlichen Richter, keine Polizei- und sonstige Beamten, keine Pflicht, sich von selbigen Verurteilen oder Schikanieren zu lassen und auch keine Pflicht Steuern zu zahlen, um nur mal einige wenige Konsequenzen aus dem großen Ganzen zu ziehen.

Gilt das Grundgesetz überhaupt?

Seit dem Jahre 1990 ist die höchste Rechtsnorm, das sogenannte „Grundgesetz“, in seinem territorialen Geltungsbereich nicht mehr definiert.

Zuvor gab es noch den Artikel 23 (alte Fassung) in dem der territoriale Geltungsbereich definiert wurde. Hier können Sie das Vorher und Nachher zur Kenntnis nehmen:

Artikel 23 Grundgesetz; alte und neue Fassung
http://de.wikimannia.org/Artikel_23_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland

Da das Grundgesetz mit der Neufassung des Artikels 23 keinen Geltungsbereich mehr hat, ist es logischerweise nichtig.

Das Grundgesetz wurde unwirksam gemacht

Das Bundesverfassungsgericht hat einmal festgestellt, dass Urteile, die außerhalb des Geltungsbereichs des Art. 23 GG gefällt wurden, absolut ungültig sind.

Artikel 23 GG wurde überdeckt

Üblich ist in der Gesetzgebung, dass bei aufgehobenen Paragrafen ein „(entfallen)“ oder „(aufgehoben)“ gesetzt wird und neue Paragrafen mit neuer Nummer angefügt werden, gegebenenfalls mit angehängten Kleinbuchstaben.

Mit dem Europa-Artikel wird der alte Artikel 23 „überdeckt“. Wer eine neue Version des Grundgesetzes in Händen hält, findet keinen Hinweis auf den aufgehobenen Artikel 23.

Man hört und liest von Propagandalügnern auch immer wieder, dass Geltungsbereiche ja gar nicht nötig wären, da es doch selbstverständlich sei, dass Gesetze für das jeweilige Land zu gelten haben.

Ist das aber wirklich so??? Schauen wir uns das Ganze doch mal bei Licht an.

Die Bundesrepublik besitzt keine eigene Verfassung. Dies spiegelt sich nicht nur im Namen (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland) wieder, denn richtig wäre „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“, sondern steht auch so wortwörtlich in der alten Präambel bis zum 29.09.1990:

„…um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.“

Die Gründerväter des Grundgesetzes hatten 1949 nicht vor eine Verfassung für Deutschland zu erstellen, wie es sich aus dem alten Artikel 146 GG (dieser wurde auch am 29.09.1990 angepasst) rückschließen lässt:

„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“.

Wenn also der Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes nicht im Grundgesetz verankert sein braucht, warum hatten die Gründerväter den alten Artikel 23 GG mit aufgenommen, wenn ihnen eine Definition des Gültigkeitsbereiches nicht für notwendig erschien?

Kommen wir zu einer weiteren Seltsamkeit:

Im ursprünglichen Artikel 23 des GG hieß es:

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Gross-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen“.

Am 29.09.1990 wurde dieser Passus ersatzlos aus dem Grundgesetz gestrichen.

Am 03.10.1990 fand der Beitritt (Wiedervereinigung Deutschlands) der ehemaligen mitteldeutschen Gebiete (genannt DDR) statt.

Zu diesem Zeitpunkt gab es den Artikel 23 GG im Grundgesetz aber schon gar nicht mehr.

Mit anderen Worten: Das Grundgesetz ist in den neuen Bundesländern nie in Kraft getreten, da der Passus – „In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen“ – am 29.09.1990, also 4 Tage vor dem Beitritt der neuen Bundesländer, bereits ersatzlos gestrichen war.

Es kommt aber noch besser!

Thema: Rundfunkstaatsvertrag (RfStV)! Mal abgesehen davon, dass man Staatsverträge nur mit anderen Staaten schließen kann, und nicht ein Staat mit sich selbst, ist auch folgende Frage zu stellen:

Wie kann der Rundfunk“staatsvertrag“ Gültigkeit besitzen, wenn der Geltungsbereich des Grundgesetzes zum 18.07.1990 aufgehoben wurde!?

Jedes Gesetz bedarf für seine juristische und körperliche Wirksamkeit einen klar definierten Geltungsbereich. Ist dieser nicht vorhanden, ist jenes Gesetz außer Kraft gesetzt. Das liegt hier nun schon seit 1990 vor!!! Damit fehlt dem sogenannten „Rundfunkstaatsvertrag“ jede rechtliche Grundlage.

Tatsächlich ist ein „Rundfunkstaatsvertrag“ gar nicht existent. Das können Sie selber testen! Fordern Sie von der Firma „Bundestag“ oder von der Firma „ARD ZDF Deutschlandradio Betrugsservice“ doch mal eine Kopie des „Rundfunkstaatsvertags“ an. Dann bekommen Sie ein Infoblatt, aber nicht den „Rundfunkstaatsvertrag“ in Kopie.

Etwas anderes können Sie auch gar nicht bekommen, da schlicht und ergreifend kein „Rundfunkstaatsvertrag“ existiert.

Und nun kommt es NOCH BESSER!

Am 17.07.1990 verfügten die Alliierten Siegermächte des 2. WK, während der Pariser Konferenz neben der Aufhebung der „Verfassung der DDR“, die Streichung der Präambel und des Artikels 23 des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“.

Mit dem territorialem Geltungsbereich verlor das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ als Ganzes mit Wirkung zum 18.07.1990 seine Gültigkeit

Mit der Streichung des Artikels 23 durch US–Außenminister James Baker in Paris, vor Beitritt der neuen Länder, ist am 17.07.1990 nicht nur das „Grundgesetz“, sondern die „Bundesrepublik Deutschland“ selbst, als provisorisches Staatsgebilde erloschen.

Mit der Streichung des Artikels 23 (alte Fassung) des „Grundgesetzes“ hörte die „BRD“ faktisch auf zu existieren.

Somit sind alle Verträge, die nach dem Datum der Pariser Konferenz durch (unlegitimierte) deutsche Politikerdarsteller abgeschlossen wurden, nach internationalem und Völkerrecht nichtig!

Das betrifft beispielsweise auch den „Einigungsvertrag“: Nach internationalem Recht sind Verträge, die gegen Normen des Völkerrechts verstoßen, nichtig (siehe Artikel 53 des „Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge“ vom 23. Mai 1969, von der „BRD“ ratifiziert am 20.08.1987):

Artikel 53 – Verträge im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts (ius cogens):

Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts steht.

Es entspricht internationalen Normen, dass nur rechtmäßig legitimierte Personen, die Vertretungsgewalt haben, Verträge abschließen können. Diese Verträge dürfen zu anderen, übergeordneten Normen nicht im Gegensatz stehen.

Nachweislich ist aber seit der Streichung des Artikels 23 (alte Fassung) eben dieser Paragraf am 31. August 1990, dem Tag der Unterzeichnung des „Einigungsvertrages“, nicht mehr existent gewesen, da er am 17.07.1990 gestrichen wurde.

Damit kann der Paragraf 1 des „Einigungsvertrages“ (Beitritt gemäß Art. 23 alte Fassung „GG“) wohl kaum umsetzbar gewesen sein.

Das „Grundgesetz“, das seinerseits ebenfalls nie ratifiziert worden ist und nur durch „faktische Unterwerfung“ eine Art Gewohnheitsrecht in der „BRD“ wurde, kann aber als „Ersatzverfassung“ nicht auf eine selbst ausdrücklich vorgenommene räumliche Definition seines Geltungsbereichs (wie im alten Art. 23) verzichten.

Als ranghöchstes Recht hat es diese grundlegenden Bestimmungen selbst zu treffen. Dies ist derzeit nicht mehr der Fall und somit ist die vermeintliche „BRD“ nur noch eine nicht staatliche Organisation.

Diese Tatsache teilte sogar mal ein Politkrimineller namens Sigmar Gabriel mit:

 

 

Damit sind alle rechtlichen Grundlagen für laufende Verfahren nach StPO, ZPO, OwiG, AO usw. entfallen, so dass sich eine Entscheidung hierauf nicht (mehr) stützen kann. Das Grundgesetz ist, mangels Nennung von Geltungsbereichen, seit mehr als 25 Jahren ungültig, so es überhaupt jemals gültig war.

Die Verfahren sind daher sämtlich einzustellen, es sei denn, von Seiten der Normgeber wird eine Legitimation geliefert.

Unzulässig sind Argumentationen wie „mit der normativen Kraft des Faktischen“, „Gewohnheitsrecht“ oder ähnliche Verlegenheitsscheinargumente.

Da die gesamte Rechtsprechung in der „BRD“ auf dem Boden des „Grundgesetzes“ und in der „DDR“ auf dem Boden der dortigen Verfassung stand, ist mindestens nach dem 18.07.1990 in konsequenter Fortführung des Gedankens ganz klar und eindeutig der Stillstand der Rechtpflege festzustellen.

Tatsächlich steht die Rechtpflege schon viel länger still, denn seit 1956 gab es keine gültige Wahl und bereits am achten Mai des Jahres 1945 nahmen die Siegermächte sämtliche Hoheitsrechte an sich.

Die Pflege des Rechtes steht demnach mindestens seit dem achten Mai 1945 still.

Weitere Fakten für unsere hochgeschätzten Leserinnen und Leser:

Im „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ von 1990 heißt es:

„Art. 1(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen…“

Dem Wortlaut und dem Sinn nach wurden demnach die BRD, die DDR und Berlin zu einem Staat mit Namen „Das vereinte Deutschland“.

Im Artikel 8 dieses Vertrages heißt es:

„Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt für das vereinte Deutschland.“

Im Artikel 10 kann man nachlesen:

„Die Urschrift dieses Vertrages … wird bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt…“

Offensichtlich gibt es neben der „Regierung der Bundesrepublik Deutschland“ noch eine „Regierung des Staates“: „Das vereinte Deutschland“, die den Vertrag für „Das vereinte Deutschland“ ratifiziert hat.

1990 wurde hinter dem Rücken der Bevölkerung die BRD offensichtlich in eine Firma umgewandelt.

Demnach gehören wir nicht zum Personal von „DEUTSCH“, sondern zum Personal einer privatwirtschaftlich orientierten Firma, die das gesamte Scheinstaatsvermögen verwaltet.

Alleiniger Gesellschafter ist der Bund, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen. Dem Handelsregisterauszug kann man das tatsächliche Gründungsdatum entnehmen: 29.08.1990.

Demnach gehört die Bevölkerung des hiesigen Landes mindestens 4 Ländern an:

dem Deutschen Reich (in den Grenzen von 1937),
einem Land namens DEUTSCH,
der Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1989,
sowie „Das vereinte Deutschland“ aus dem Jahre 1990.

Außerdem gehört die Bevölkerung dann auch noch ohne Vorstellungsgespräch zum Personal der Firma BRD – aber das ist ja eine Firma und kein Land.

Wie das „Bundesverwaltungsgericht“ feststellte, muss man den Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können, doch wer sieht sich bei diesem ganzen Wirrwarr eigentlich noch im Stande zu erkennen, welchem Land man eigentlich angehört und welche Gesetze gelten!?

Was gilt denn hier nun eigentlich?

Das ist eine gute Frage, die man nur schwer beantworten kann. Wir versuchen es trotzdem mal. Unseren Recherchen nach sieht die Sachlage wie folgt aus:

Nach Auskunft aus Den Haag gilt die „Weimarer Verfassung“ vom 11.08.1919. Sie gilt in der Fassung vom 30.01.1933 mit den durch die alliierte Gesetzgebung bis zum 22.05.1949 vorgenommenen Veränderungen.

Da aber die Weimarer Verfassung nach dem ersten Weltkrieg unter maßgeblicher Beeinflussung durch die Alliierten zustande kam und nach Völkerrecht der Rechtstand zwei Tage vor Kriegsbeginn maßgeblich ist, benennen Völkerrechtler den Verfassungsvertrag von 1871 als einzige Rechtsgrundlage des Deutschen Volkes.

Der Staat „Deutsches Reich“, als Institution des Völkerrechts, ist 1945 bei der Kapitulation nicht untergegangen. Das sagte auch einmal der ehemalige „Finanzminister“ Theo Weigel:

 

 

Die von den Alliierten definierte Territorialität Deutschlands waren und sind die Reichsgrenzen vom 31.12.1937.

Das „Bundesverfassungsgericht“ hat dies am 31.07.1973 bestätigt:

„Es wird daran festgehalten, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation, noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten untergegangen ist.

Es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.

„Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.“ (Urteile 2 Bvl.6/56, 2 BvF1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)

Diese Beurteilungen sind zu keinem Zeitpunkt revidiert worden und auch nicht durch die geänderten politischen Verhältnisse in Europa hinfällig geworden.

Das besatzungsrechtliche Provisorium „Bundesrepublik Deutschland“ war und ist die Simulation eines Staates.

Das ist nichts anderes, als organisierte Schwerstkriminalität in Form von Hochverrat an der Bevölkerung des hiesigen Landes!

Sie sehen…
Fernsehen ist total langweiliger Murks. Die Realität ist um läääängen interessanter!

Von dieser Realität sollen SIE aber eigentlich gar nichts wissen und darum versucht man Sie ja auch mit „Fußball“, „Bauer sucht Frau“, „Sebastian Silbereisen“, „Hansi Hinterlader“ und ähnlichen Blödsinn davon abzulenken.

Im Internet versucht man die Onlinerinnen und Onliner mit „Chemtrails“, 9/11-Verschwörungsblödsinn und ähnlichen Quatsch von der Realität abzulenken – frei nach dem Motto:

Wenn du andere von der Realität ablenken willst, dann erfinde einfach unsinnige Spinnereien und Bedrohungen, die es gar nicht gibt.

„Man kann einige Menschen alle Zeit, alle Menschen einige Zeit, aber nie alle Menschen alle Zeit zum Narren halten.“

(Abraham Lincoln, 16. Präsident der U.S.A. (1809 bis 1865)

Die Deutschen sind die rechtlosesten Menschen der Welt. Das wissen alle. Nur die Deutschen nicht.

Wir hoffen, mit diesem Artikel gehörig Abhilfe geschaffen zu haben.

                                                                                                                                
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Der schleichende Tod im Badezimmer

27. Juni 2018

 

Shampoo - Der schleichende Tod im Badezimmer

 

Dass herkömmliche sogenannte Körperpflegeprodukte Allergien auslösen können, wissen die meisten von ihnen. Dass sie aber auch schwere Krankheiten verursachen können, ist kaum jemandem bekannt.

Und wer kann sich schon vorstellen, dass die Hersteller in ihre Shampoos oder Cremes gefährliche Substanzen hineinmischen? Schließlich gibt es doch Gesetze und Grenzwerte?

Nun, die gibt es. Allerdings längst nicht für alle Substanzen, und man muss sich auch fragen, wer diese Gesetze und Grenzwerte festlegt und auf welcher Basis.

Fakt ist, dass herkömmliche Körperpflegeprodukte extrem gefährlich sind, und zwar weniger wegen ihrer akuten Giftigkeit, sondern wegen ihrer Langzeitgefahren.

Viele Substanzen reichern sich im Körper an. Auch können sie auf der Haut und im Körper chemisch miteinander reagieren.

Was dabei herauskommt und welche Auswirkungen dies auf Ihren Körper hat, ist überhaupt nicht erforscht.

Warum sagt uns das niemand?

Können Sie sich vorstellen, dass Inhaltsstoffe, die zum Beispiel als Konservierungsmittel deklariert sind, auch eine lokal betäubende Wirkung haben?

Solche Substanzen mischen die Hersteller gerne „milden“ Babyshampoos bei, damit Ihr Kind nicht weint, wenn Sie ihm die Haare waschen.

Tatsächlich jedoch passiert etwas ganz anderes: Das Auge wird kurzfristig betäubt, und Ihr Kind nimmt das Brennen im Auge nicht mehr wahr.

Das Resultat: Weil das Auge durch den fehlenden Schmerz (eine notwendige Warnung) keine Tränenflüssigkeit abgibt, gelangen giftige Substanzen leichter ins Auge und damit natürlich auch in den Körper.

Auch Lotionen, die „hautberuhigend“ wirken, enthalten oft ein Lokalanästhetikum, das die Haut einfach für einen gewissen Zeitraum betäubt.

„Aber ich habe keine Beschwerden und vertrage die Produkte!“

Dass Sie die Produkte „vertragen“, heißt nicht, dass Sie gegen Giftstoffe immun sind.

Es bedeutet lediglich, dass Sie noch nicht daran gedacht haben, dass gewisse körperliche Beschwerden – beispielsweise Konzentrationsschwierigkeiten, dauerhafte Müdigkeit oder andere unspezifische Beschwerden – mit diesen Produkten in Verbindung stehen können. Das ist alles.

„Aber die Dosis macht doch das Gift!“

Das ist völliger Unsinn, denn das Gift macht das Gift. Die Dosis bestimmt nur die Größe des gesundheitlichen Schadens.

Jetzt geht es nur noch darum herauszufinden, welche Dosis Sie bisher abbekommen haben.

Das wissen Sie nicht? Nun, wir wissen es auch nicht – und genau das ist das Problem. Wir haben die Dosierung überhaupt nicht im Griff.

Fluorid = Dumm durch Zahnpasta

Fluorid wird immer noch als Allheilmittel gegen Karies und als unverzichtbarer Bestandteil von Zahncremes deklariert, obwohl das erwiesener Kernquatsch ist.

Wir nehmen Fluoride jedoch auch nicht nur mit der Zahncreme auf. Viele Speisesalze enthalten Fluorid. Kindern verabreicht man Fluoridtabletten. Der Zahnarzt führt Behandlungen mit Fluorid durch.

Das bedeutet, Sie bekommen mehr Fluorid verabreicht, als Ihr Körper verkraften kann, denn Fluorid ist weder ein essentieller Nährstoff noch ein essentielles Spurenelement, und der Körper kann nur einen Teil des Fluorids wieder ausscheiden.

Der Rest reichert sich im Körper an und irgendwann, wenn das sprichwörtliche Fass übergelaufen ist, reagiert Ihr Körper.

Zum Beispiel mit einer reduzierten Gehirnleistung, mit Trägheit und Gleichgültigkeit, welche in Deutschland ganz besonders weit verbreitet ist, mit vorzeitigen Alterungserscheinungen, mit Schilddrüsenerkrankungen, Nieren- und Leberschäden, mit Fortpflanzungsstörungen, Knochenerkrankungen und sogar mit Krebs.

Das Problem: Schulmediziner sind nicht darauf geschult, eine Fluoridbelastung als Grund für diese Krankheiten in Betracht zu ziehen.

Schulmediziner sind überhaupt nicht darauf geschult, Inhaltsstoffe von sogenannten „Körperpflegemitteln“ als Grund für bestimmte Krankheiten in Betracht zu ziehen!

Der Pharmakologe und Toxikologe Professor Steyn (Südafrika) sagt, dass Fluoride die stärksten bekannten Breitspektrum-Enzymhemmer sind.

Sie hemmen unter anderem auch das Enzym Lipase, das für die Fettverdauung unverzichtbar ist, und zwar bereits ab einer Konzentration von 1:15 Millionen.

Weil durch das Fluorid tausende von Stoffwechselvorgängen im Organismus nicht mehr ordnungsgemäß ablaufen, kann es zu Symptomen kommen, die dann „Zivilisationskrankheiten“ genannt werden.

In Wirklichkeit findet jedoch eine schleichende Vergiftung statt.

Schädliche Sonnencreme

Damit wir Vitamin D über Sonnenlicht möglichst gefahrlos aufnehmen können, empfehlen Dermatologen einen möglichst hohen Lichtschutzfaktor (LSF), doch jetzt nimmt der Irrsinn seinen Lauf, denn:

Sonnencremes mit LSF blockieren nämlich vor allem die nützlichen und nur latent schädlichen UVB-Strahlen, aber nur zu einem geringen Teil die viel schädlicheren UVA-Strahlen!

UVA-Strahlen dringen tiefer in die Haut ein als UVB-Strahlen und können dadurch mehr Zellen schädigen.

Schon an diesen Beispielen können Sie erkennen, wie komplex die Thematik „Körperpflegeprodukte“ ist.

Lug und Trug, wo man hinsieht

Dass ein „wirksames Deo“ lediglich die Poren in den Achseln verstopft (meist mit giftigen Aluminiumverbindungen), statt die Entstehung von Schweiß zu verhindern, wussten Sie vermutlich nicht.

Durch diese Pfropfen in den Schweißdrüsen wird dann die natürliche Entgiftung der Haut verhindert, und es gibt immer mehr wissenschaftliche Anzeichen dafür, dass das Aluminium in direkter Verbindung mit der Entstehung von Brustkrebs steht.

Oder wussten Sie zum Beispiel, dass Anti-Schuppen-Produkte nur die Symptome bekämpfen, nicht aber die Ursache?

Das bedeutet: sobald Sie das Produkt absetzen, kommen die Schuppen wieder. Deshalb heißt es in der Werbung auch so schön „bei regelmäßiger Anwendung“.

Hinzu kommt, dass die meisten Anti-Schuppen-Wirkstoffe gefährliche Resistenzen erzeugen, das ungeborene Leben schädigen, negative Auswirkungen auf Leber, sowie Immunsystem haben können und häufig auch hormonähnliche Wirkungen aufweisen.

Haben Sie sich schon mal gefragt, wie es die Hersteller schaffen, diese fein duftenden Produkte vergleichsweise günstig anzubieten?

Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass meist nur qualitativ minderwertigsten Zutaten verwendet werden. In vielen Fällen sind es auch einfach nur Abfallprodukte. Die meisten davon mit echten Gesundheitsgefahren.

So geht man mit Ihrer Gesundheit um

Es gibt im Grunde kein herkömmliches Produkt, das keine gefährlichen Substanzen enthält.

Duschgel, Shampoo, Spülung, Lotion, Creme, alle Arten Kosmetika, Sonnenschutz, Deo, Parfum, Haarspray, Rasierschaum, Lippenpflege usw. – alle enthalten zahlreiche synthetische Stoffe, die früher oder später krank machen.

Die meisten Hersteller werden Ihnen sagen, dass Sie sich wegen der Inhaltsstoffe keine Sorgen machen müssen.

Sie werden zwar zugeben, dass in ihren Produkten viele Chemikalien enthalten sind, dass die Konzentrationen aber sehr gering und damit harmlos sind.

Auf den ersten Blick klingt dieses Argument nachvollziehbar. Tatsächlich ist es jedoch eine süß umhüllte Lüge, denn Wissenschaftler haben bewiesen, dass Menschen, deren Haut immer wieder mit kleinen Mengen gefährlicher Substanzen in Berührung kommt, durchaus großen Schaden davon tragen können!

Was tun?

Lassen Sie sich nicht länger hinter ´s Licht führen und informieren Sie sich gleich hier.

Ziehen Sie die notwendigen Konsequenzen. Wechseln Sie zu unbedenklichen, gesunden Mitteln.

Leider ist auch hier nicht alles Gold, was glänzt. Die Begriffe „Naturkosmetik“ oder „Bio“ sind nämlich nicht geschützt.

Die Hersteller haben also freie Hand um ihre Produkte mit gesundheitsgefährdenden, billigen Inhaltsstoffen zu versehen, und genau das tun sie auch.

Ein Naturkosmetik- oder Ökosiegel sagt absolut nichts darüber aus, ob man es mit Giftstoffen zu tun hat oder nicht. Solche Siegel sind im Grunde nichts anderes als reine Verbrauchertäuschungen.

Ein Beispiel: Manchmal werden Stoffe erlaubt, die zwar auf natürlichen Rohstoffen basieren und biologisch abbaubar sein müssen, aber an ihrer hautreizenden oder allergenen Wirkung ändert das natürlich nichts.

Gerade die Älteren unter uns sollten mal darüber nachdenken, denn die haben diese gefährlichen Substanzen über Jahrzehnte hinweg verwendet.

Das bedeutet, in ihrem Körper hat sich vermutlich bereits eine sehr große Menge an Giftstoffen angesammelt.

Es ist also durchaus möglich, dass nur noch eine winzige Menge dieser giftigen Chemikalien fehlt, bis Ihr Körper mit einer schweren Krankheit rebelliert. Bitte gehen Sie dieses Risiko nicht ein.

Inhaltsstoffe

Wer kennt sich schon so gut mit Chemie oder Biochemie aus, dass er die Liste der Inhaltsstoffe auf seinen sogenannten Körperpflegeprodukten richtig versteht?

Nicht zuletzt trägt die mangelhafte Aufklärung der Verbraucher dazu bei, dass man heutzutage in fast allen im Handel erhältlichen sogenannten Körperpflegeprodukten gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe findet.

Inhaltsstoffe, die teilweise aus Behältern stammen, die mit Warnetiketten und Totenkopf-Symbolen vollgepflastert sind.

Selbst bei Pflegeprodukten für Kinder und Babys schreckt man nicht vor der Verwendung von aggressiven und potentiell gesundheitsgefährdenden Stoffen zurück.

In Pflegetüchern befinden sich zum Beispiel Stoffe wie Paraffinum Liquidum, die aus Erdöl gewonnen werden.

Dieser Inhaltsstoff legt sich wie ein Film über die Haut und behindert den normalen Regulationsmechanismus. Über die Haut dringt er teilweise in den Körper ein und kann sich in Leber, Niere und Lymphknoten anreichern.

Wie verhält es sich beispielsweise mit dem Inhaltsstoff Tetrasodium Edta?

Es ist ein Feuchthaltemittel, verhindert das Verderben der Tücher und ist als Konservierungsmittel nicht erlaubt.

Die Windeldermatitis, eine bekannte Hautreizung im Windelbereich, ist eine Folge dieses Stoffes.

Schlagzeilen machen auch die in den meisten Zahncremes verwendeten Fluoride, nachdem durchsickerte, dass in mehreren Versuchen deren krebserregendes Potential nachgewiesen wurde.

Daraufhin wurden in Belgien sämtliche Fluorid beinhaltenden Zahnpasten aus dem Verkehr gezogen und verboten.

Dr. John R. Lee, ehemaliger Vorsitzender des ‚Environmental Health Committee‘ (etwa: Ausschuß zu Umweltfragen) des regionalen Medizinverbandes von Marin County, Kalifornien, erklärt zu diesem Thema:

„Fluorid ist ein giftiges, von unterschiedlichen Industriezweigen erzeugtes Abfallprodukt. Zum Beispiel entsteht es bei der Herstellung von Glas, von Phosphatdüngern und bei vielen anderen Produktionsvorgängen.

Die Industrie sah sich vollkommen außerstande, all diese Tonnen von Fluorid-Abfällen zu entsorgen – jedenfalls, solange es keine zweckmäßige Verwendung für dieses Produkt gab.

Also hat sich jemand das Märchen einfallen lassen, dass Fluorid gut und gesund für die Zähne sei. Auf diese Weise schicken sie das Zeug auf die Reise in den menschlichen Körper.“

Dr. Burk vom NCI erklärt: „Zusammenfassend läßt sich feststellen, dass künstliche Fluorierung – nach fünfzehn- bis zwanzigjähriger Anwendung – die Ursache von ca. zwanzig bis dreißig zusätzlichen Krebstoten pro 100.000 Menschen jährlich ist.“

Dieser Artikel soll Ihnen daher helfen, sich im Dschungel der Inhaltsstoffe zurechtzufinden und Alternativen kennenzulernen, so dass Sie die wichtigsten bedenklichen oder gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffe erkennen und meiden können.

Hier einige Produktkategorien, in denen die nachfolgend aufgeführten, potentiell gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffe enthalten sein können:

Mundwasser, Zahnpasta, Shampoo, Conditioner, Rasierschaum/ -gel, Deodorant, Duschgel, Seife, Hautcreme, Getönte Tagescreme und Make up.

Einige Beispiele für potentiell gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe sind:

a-Hydroxysäure

Dabei handelt es sich um eine organische Säure, die durch anaerobe Atmung entsteht.

Hautpflegeprodukte mit a-Hydroxysäure greifen nicht nur die Hautzellen an, sondern auch den Schutzmantel der Haut. Langfristige Hautschäden können die Folge sein.

Aluminium (z.B. Aluminium Chlorohydrate)

Ein metallisches Element, welches als Bestandteil von schweißhemmenden Mitteln (z.B. Deodorants), säurewidrigen Mitteln und Antiseptika verwendet wird.

Auf die Haut aufgebracht, verschließt Aluminium die Poren und unterbindet so die Schweißbildung. Die natürliche Entgiftung der Haut wird verhindert.

Aluminium dringt über die Haut in den Blutkreislauf ein. Aluminium wird mit der Alzheimer-Krankheit und mit Brustkrebs in Verbindung gebracht.

Collagen

Ein unlösliches Faserprotein, das wegen seiner Größe nicht in die Haut eindringen kann.

Das Collagen, das man in den meisten vermeintlichen Hautpflegeprodukten findet, wird aus Tierhäuten und zermahlenen Hühnerfüßen gewonnen. Die Substanz legt sich wie ein Film über die Haut und kann sie dadurch ersticken.

Elastin mit hoher relativer Molekülmasse

Ein ähnliches Protein wie das Collagen und Hauptbestandteil elastischer Fasern. Elastin wird auch aus Tierteilen gewonnen. Die Wirkung auf die Haut ist vergleichbar mit der des Collagens.

Fluoride

Fluorid ist ein biologisch nicht abbaubares Umweltgift und ein industriell erzeugtes Abfallprodukt, das von der amerikanischen Environmental Protection Agency offiziell als Giftstoff klassifiziert worden ist.

Dr. Dean Burk vom National Cancer Institut (Nationalen Krebsinstitut) sagt: „Fluorid verursacht häufiger und schneller Krebs beim Menschen als jede andere chemische Substanz.“

In Belgien wurden alle Fluorid enthaltenen Zahncremes verboten!

Formaldehyd/ -abspalter

Z.B. Bronidox, Bronopol, Diazolidinyl-Harnstoff, Diazolidinyl-Urea, DMDM Hydantoin, Imidazolidinyl-Harnstoff, Imidazolidinyl-Urea, 2-Bromo-2-Nitropropane-1,3-Diol, 2,4-Imiazolidinedione, 5-Bromo-5-Nitro1,3-Dioxane).

Ein farbloses, giftiges Gas – ein Reizstoff und Krebserreger.

In Kombination mit Wasser findet Formaldehyd als Desinfektionsmittel, als Fixierungsmittel oder Konservierungsmittel Verwendung.

Formaldehyd ist in vielen kosmetischen Produkten und vor allem in herkömmlichen Nagelpflegesystemen enthalten.

Schon in geringen Mengen reizt dieser krebsverdächtige Stoff Schleimhäute und kann Allergien auslösen. Zudem läßt er die Haut altern.

Kaolin

Ein feiner weißer Ton, der zur Porzellanherstellung verwendet wird. Ähnlich wie Bentonit erstickt und schwächt Kaolin die Haut.

Lanolin

Eine aus Wolle gewonnene fettige Substanz, als Sensibilisator bekannt, die häufig Bestandteil von Kosmetika und Lotionen ist.

Die Haut kann manchmal allergisch auf Lanolin reagieren, z.B. mit Hautausschlägen. 1988 stieß man bei Untersuchungen von Lanolin-Proben auf an die 16 Pestizide.

Mineralöl, Paraffinöl – z.B.: Paraffinum Liquidum

Ein Rohöl- (Petroleum-) Derivat, das industriell als Schneidflüssigkeit und Schmieröl genutzt wird.

Mineralöl bildet einen öligen Film auf der Haut. So werden Feuchtigkeit, Toxine und Abfallstoffe eingeschlossen und die normale Hautatmung unterbunden, weil der Sauerstoff nicht in die Haut eindringen kann.

Oxybenzon

Verbirgt sich auch hinter dem Namen Benzophenone-3. Lichtschutzfilter, der als starker Allergieauslöser bekannt ist.

Petrolatum (Vaseline)

Ein Fett auf Petroleumbasis, industriell als Schmiermittel genutzt. Die meisten der möglicherweise schädlichen Eigenschaften von Petrolatum decken sich mit denen des Mineralöls.

Vielleicht gehören auch Sie zu jenen Menschen, die regelmässig ein Shampoo verwenden, das dem Haar „Struktur, Glanz und Fülle verleiht“ – kurzum: eines, was die Werbung in derart ansprechender Weise beschreibt, dass man es einfach kaufen muss.

Bevor Sie sich von den scheinbaren Vorzügen dieser Shampoos blenden lassen, sollten Sie jedoch einen Blick auf die Inhaltsstoffe werfen.

Shampoo für rotes, braunes oder blondes, für feines oder dickes, für trockenes, sprödes oder fettiges Haar. Was auch immer das Problem sein mag: es gibt für jeden Fall garantiert die perfekte Lösung.

Was allerdings von vorne so wunderbar klingen mag, erweist sich auf der Rückseite oftmals als die reinste Horrorshow, denn die meisten regulären Shampoos stecken heutzutage voller Giftstoffe, die sich katastrophal auf die Gesundheit auswirken können.

Unter Anbetracht der Tatsache, dass jede Substanz über die Kopfhaut in den Körper gelangt, können einige der enthaltenen Stoffe Ihre Gesundheit immens gefährden.

Shampoos bestehen in erster Linie aus einer Mischung von Wasser und chemischen Tensiden. Hierbei handelt es sich um waschaktive Substanzen, die Schmutz- und Fettablagerungen im Haar lösen.

Hinzu kommen eine ganze Reihe weiterer chemischer Inhaltsstoffe, die dazu beitragen, dass das Shampoo angenehm duftet, eine ansprechende Farbe und eine gute Konsistenz aufweist, das Haar leicht frisierbar macht, einen natürlichen Haarglanz zaubert und dem Shampoo eine möglichst lange Haltbarkeit beschert.

Viele Shampoo-Inhaltsstoffe sind gesundheitsgefährdend

Bei den meisten dieser Inhaltsstoffe handelt es sich um sehr aggressive Chemikalien, die der Gesundheit nachgewiesen schaden.

Sie wirken entweder schon als Einzelsubstanz schädlich oder werden in Kombination mit anderen Inhaltsstoffen zu Problemsubstanzen, die verschiedene Gesundheitsrisiken bergen.

Angefangen bei Hautproblemen bis hin zu Krebserkrankungen – das Spektrum der möglichen Gesundheitsschäden ist groß.

In der folgenden Auflistung sind einige der häufig im Shampoo verwendeten Inhaltsstoffe aufgezählt – inklusiver ihrer Gesundheitsrisiken.

Propylenglykol

Propylenglykol ist ein aktiver Bestandteil in Frostschutzmitteln, ein Feuchthalte- und Lösungsmittel, das Eiweiß- und Zellstrukturen zerstört.

Propylenglykol ist ein Erdöl-Derivat. Es soll die Hautfeuchtigkeit erhalten und das Entweichen des im Shampoo enthaltenen Wassers verhindern.

Gleichzeitig hat es jedoch eine hautreizende Wirkung und kann allergische Reaktionen auf der Haut auslösen, so dass Propylenglykol eigentlich nicht direkt mit der Haut in Kontakt kommen sollte.

Die Gefahr besteht unter anderem darin, dass Propylenglykol aufgrund seiner aggressiven Reizwirkung die Kopfhaut durchlässig macht, so dass die Substanz – einschliesslich aller anderen enthaltenen chemischen Inhaltsstoffe des Shampoos – deutlich besser und schneller in den Körper gelangen.

Propylenglykol wird leicht absorbiert und erfordert deshalb eigentlich das Tragen von Handschuhen, was aber offensichtlich kein Grund ist, es nicht auch als Bestandteil von Shampoos zu verwenden.

Propylenglykol führt unter anderem zu starken Hautreizungen und schadet Hirn, Leber und Nieren.

Zusatzhinweis: Propylenglycol ist der Hauptbestandteil (bis zu 80 Prozent) von sogenannten „Liquids“, die in „E-Zigaretten“ zum Einsatz kommen.

Im industriellen Bereich sagen Sicherheitsdatenblätter aus, dass Haut und Atemwege zu schützen sind, wenn mit Propylenglykol gearbeitet wird, weil dieses Zeug überaus gesundheitsschädlich ist.

Sicherheitsdatenblatt Propylenglycol: „klick“

Vom Dampf der „E-Zigarette“ sollte man sich daher besser fernhalten.

Sodium Lauryl Sulfat oder SLS (auf Deutsch: Natriumlaurylsulfat)

Lauryl-Sulfate sind stark entfettende Schaumbildner, die zur Austrocknung der Kopfhaut führen. Sie greifen zudem die Schleimhäute und die Augen an und sind generell hautreizend.

Einmal im Körper angekommen, können Lauryl-Sulfate schnell von Augen, Gehirn, Herz und Leber absorbiert und dort eingelagert werden, was zu Langzeitschäden dieser Organe führen kann.

Im Bereich der Augen kann Sodium Lauryl Sulfat bei Erwachsenen grauen Star verursachen und bei Kindern dazu führen, dass sich die Augen nicht richtig entwickeln.

Darüber hinaus kann Sodium Lauryl Sulfat krebsauslösende Nitrosamine enthalten.

Sodium Laureth Ether Sulfat oder SLES (auf Deutsch: Natriumlaurylethersulfat)

Sodium Laureth Ether Sulfat ist die alkoholische (ethoxylierte) Form des Sodium-Lauryl-Sulfats.

Während des Umwandlungsprozesses dieser Substanz entsteht das gefährliche Dioxan – die Hauptsubstanz in dem chemischen Entlaubungsmittel „Agent Orange“.

Dieses steht im Verdacht, als Auslöser für zahlreiche Krebserkrankungen verantwortlich zu sein.

SLS und SLES finden sich häufig in Auto- und Motorreinigern – und leider auch in schäumenden Shampoos.

Bekommt ein Kind SLS in die Augen, gibt es meistens ein großes Geschrei. Wenn man bedenkt, dass dieses brennende Gift dort auch gewaltige Schäden anrichten kann, ist das auch weiter nicht verwunderlich.

Dioxan kann sich als Verunreinigung in Shampoos befinden, die SLS oder SLES enthalten.

Sodium Laureth Ether Sulfat zeigt ebenso wie das Sodium Lauryl Sulfat eine stark entfettende sowie haut- und schleimhautreizende Wirkung.

Ammonium Lauryl Sulfat (ALS)

ALS ist ein scharfes Tensid auf Basis von Polyethylenglykol (PEG), das eine stark allergene Wirkung hat und häufig Kopfhautirritationen sowie starke Schleimhautreizungen verursacht.

DEA (Diethanolamin), MEA (Momoethanolamin), TEA (Triethanolamin)

Diese Substanzen werden im Shampoo als Feuchthaltemittel und Weichmacher eingesetzt.

Sie werden leicht über die Haut aufgenommen und sobald sie erst einmal im Körper sind, machen sie dort viel kaputt. Sie

– Zerstören Hirnzellen und Zellen im Nervensystem
– Behindern die Entwicklung des Gehirns bei Föten
– Verursachen Fehlgeburten
– Fördern die Entstehung von Krebs, vor allem in Magen, Leber, Speiseröhre und Blase.

In Verbindung mit anderen chemischen Inhaltsstoffen können sie gefährliche Nitrosamine entwickeln.

Das sind Stoffe, die im Verdacht stehen, insbesondere die Leber, die Nieren und das Erbgut zu schädigen. Sie zählen zu den krebserregendsten Stoffen überhaupt.

Daneben können DEA, MEA und TEA Allergien auslösen, sind haut- und schleimhautreizend sowie potentiell giftig.

Formaldehyd

Auch wenn das hautreizende Potential dieses Stoffes bekannt ist, findet sich Formaldehyd in der einen oder anderen Form noch immer in Körperpflegeprodukten.

Zwar muss der Konservierungsstoff (der z.B. auch in manchen Impfstoffen zu finden ist) auf der Verpackung genannt werden, doch versteckt er sich oft hinter anderen Bezeichnungen: Doazolidinyl-Urea, Imidazolidinyl-Urea, sowie Quarternium-15.

Nebenwirkungen von Formaldehyd sind, u.a. Reizung von Augen und Haut, Allergien, Schädigung des Nervensystems, Krebs.

Polyethylenglykol PEG (Tensid)

Zur Gruppe der Polyethylenglykole zählen all jene Tenside, welche die Silben „PEG“ oder „eth“ im Namen enthalten (siehe SLES).

Zur Herstellung der PEG`s wird Ethylenoxid verwendet. Hierbei handelt es sich um eine extrem reaktionsfreudige, potentiell krebserzeugende, erbgut- und fruchtschädigende Substanz.

Da PEGs in der synthetischen Herstellung sehr billig und leicht abwandelbar sind, finden sie in sehr vielen Produkten Verwendung.

Genau wie SLS kann auch der Shampoo-Inhaltsstoff PEG auf eine mögliche Verunreinigung mit Dioxan hinweisen.

Konservierungsstoffe im Shampoo

Wie bereits einleitend erwähnt, enthalten Shampoos in erster Linie grosse Mengen an Wasser, das schnell zum Brutplatz für Bakterien werden kann.

Um das Shampoo vor dieser Entwicklung zu schützen und somit eine lange Haltbarkeit zu erreichen, werden den herkömmlichen Shampoos chemische Konservierungsstoffe zugefügt.

Parabene

Parabene können das Wachstum von Schimmelpilzen und Bakterien wirksam verhindern. Daher werden sie als Konservierungsmittel in den meisten herkömmlichen Kosmetikprodukten eingesetzt und auch in Shampoos.

Sie gelten als Kontaktallergene, die auf der Kopfhaut entsprechende Reaktionen auslösen können.

Parabene greifen in den Hormonhaushalt ein

Das Fatale an Parabenen ist, dass sie in ihrer chemischen Struktur dem Hormon Östrogen sehr ähnlich sind.

Sie sind in der Lage, den Hormonhaushalt durcheinander zu bringen, indem sie im Körper zu einer Östrogendominanz führen.

Ein aus dem Gleichgewicht geratenes Hormonsystem kann bei Frauen zu Stimmungsschwankungen und PMS, bis hin zur Gebärmutter- oder Brustkrebserkrankung führen.

Bei Männern – insbesondere bei männlichen Kindern und Jugendlichen – kann eine Östrogendominanz zu einer Verweiblichung, wie beispielsweise einer Brustentwicklung, beitragen.

Methylisothiazolinone

Methylisothiazolinone werden wie Parabene gegen das Wachstum von unerwünschten Mikroorganismen im Shampoo verwendet.

Methylisothiazolinone können jedoch starke Kontaktallergien auslösen und werden sogar verdächtigt, eine fruchtschädigende Wirkung zu haben.

DMDM Hydantoin

Diese Substanz sorgt in Kosmetikprodukten wie Shampoos ebenfalls dafür, dass diese nicht schimmeln oder sich Bakterien in ihnen ansiedeln.

DMDM Hydantoin ist jedoch dafür bekannt, dass es Formaldehyd freisetzt. Formaldehyd lässt die Haut schneller altern, reizt die Schleimhäute und kann Allergien auslösen.

Es wird sogar vermutet, dass DMDM Hydantoin krebserregend ist.

Silikone im Shampoo

Silikone legen sich wie ein Film um jedes einzelne Haar und machen es auf diese Weise glatt, glänzend und leicht kämmbar.

Oberflächlich betrachtet erscheint das Haar in einem guten Zustand, doch dies sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass Silikon der Gesundheit schadet.

Der Grund dafür liegt darin, dass Silikone nicht wasserlöslich sind und somit bei der Haarwäsche auch nicht ausgewaschen werden können. Ganz im Gegenteil – es legen sich bei jedem Haare waschen weitere Silikone auf das Haar. Das Haar wird regelrecht vom Silikon umschlossen.

Fatal ist in diesem Zusammenhang vor allem die Tatsache, dass das Silikon nicht „nur“ das Haar, sondern auch die Kopfhaut versiegelt.

Sie kann nicht mehr atmen, so dass sie ihre wichtige Funktion als Ausleitungsorgan für Gifte und andere Schadstoffe nicht mehr wahrnehmen kann.

Dieser Fakt führt dazu, dass der Körper schliesslich versucht, die Schadstoffe über andere Hautstellen auszuscheiden.

So entstehen Hautprobleme, wie unreine Haut, Pickel etc., bis hin zu Hauterkrankungen wie z. B. Neurodermitis.

Im schlimmsten Fall sind jedoch auch die anderen Hautregionen durch Silikone, die beispielsweise in Körperlotionen die Haut so wunderbar zart machen, bereits abgedichtet.

Dann hat der Körper keine andere Wahl, als die gefährlichen Gifte einzulagern. Dass diese Notmaßnahme zu vielen Erkrankungen führen kann, wird niemanden erstaunen.

Duftstoffe / Parfüm

Für viele ist beim Shampoo neben der vermeintlichen Pflege des Haares auch der Duft wichtig. Schließlich will man ja nicht nur sauber aussehen, sondern auch noch möglichst angenehm riechen.

Dass dieser Duft sich jedoch aus bis zu 4000 synthetischen Chemikalien zusammen setzen kann, weiß kaum jemand, und natürlich bleibt ein solcher Cocktail nicht ohne Nebenwirkungen.

Bei vielen Menschen lösen sie Kopfschmerzen, Schwindel, Hautausschläge, Hustenanfälle, Erbrechen, Schäden am Nervensystem, die sich durch Depressionen, Hyperaktivität oder auch durch Reizbarkeit äußern können.

Auch allergische Reaktionen können von diesen Duftstoffen ausgehen. In Tierversuchen zeigten sie eine krebserregende und erbgutschädigende Wirkung. Die Substanzen reichern sich im Fettgewebe an und sind sogar in der Muttermilch nachzuweisen.

Phtalate

Gefährliche Weichmacher, die u.a. hormonelle Störungen hervorrufen können.

Iodopropynyl Butylcarbamate

Der Konservierungsstoff Iodopropynyl Butylcarbamate ist krebserregend, eiweiß- und erbgutverändernd, sowie allergieauslösend.

Sein Kollege – Methylisothiazolinone (MIT) – reizt die Haut, ruft Allergien hervor und spielt auch eine Rolle bei der Entstehung von Alzheimer und anderen neurologischen Krankheiten.

Gruselig, oder? Und da viele dieser Substanzen auch noch unter anderen Namen aufgeführt werden, ist es für den Laien eigentlich fast unmöglich herauszufinden, was man nun eigentlich noch bedenkenlos kaufen kann und was nicht.

Kinder und kranke Menschen sind besonders gefährdet

Die Liste der oben aufgeführten schädlichen Inhaltsstoffe in Shampoos ließe sich noch weiter fortführen.

Zusammenfassend kann man jedoch schon jetzt sagen, dass all diese Substanzen über die Kopfhaut in den Blutkreislauf gelangen, so zu Organbelastungen sowie zur Beeinträchtigung der Regulationssysteme führen und letztlich sogar Krebserkrankungen auslösen können.

Ganz besonders gefährdet sind schwangere und stillende Frauen, kleine Kinder sowie kranke oder geschwächte Menschen, deren körpereigene Abwehrkräfte noch nicht, oder nicht mehr ausreichend aktiv sind.

Diese Personen sollten Produkte mit den erwähnten Inhaltsstoffen unbedingt konsequent meiden.

Unternehmen werden von Profitinteressen gesteuert

Warum werden diese schädlichen Inhaltsstoffe trotz bekannter und schockierender Untersuchungsergebnisse verwendet?

Zum einen, weil sie relativ billig sind und die Illusion eines gesundheitsfördernden Produktes vermitteln.

Ein weiterer Grund ist die Tatsache, dass die Genehmigung mancher Inhaltsstoffe noch aus einer Zeit stammt, als viele die Haut als eine sichere Barriere betrachteten, durch die giftige Stoffe nicht in den Körper gelangen können.

Dass dies ein großer Irrtum war, kann jeder durch einen einfachen Versuch nachvollziehen:

Binden Sie zerriebenen Knoblauch für eine halbe Stunde unter Ihre Fußsohlen und Sie werden aus dem Mund riechen, als hätten Sie einen ganzen Eimer davon gegessen.

Giftstoffe in Shampoos

Wenn Verbraucher mit diesen Informationen zum ersten Mal konfrontiert werden, sind sie oftmals schockiert und verunsichert.

Natürlich wird angenommen, dass Pflegeprodukte einer bestimmten Kontrolle unterliegen und erst dann in den Handel gelangen, wenn deren Inhaltsstoffe als unbedenklich eingestuft wurden.

Leider ist dies nicht der Fall und Unternehmen werden in erster Linie von Profitinteressen gesteuert.

Es kann mit Sicherheit gesagt werden, dass die Gesundheit und Sicherheit des Menschen für Unternehmen, die derartige Inhaltsstoffe verwenden, nicht an erster Stelle stehen.

Verändern Sie Ihr Kaufverhalten

Sie als Verbraucher haben die Macht, die Entscheidungen von Unternehmen in Bezug auf die verwendeten Inhaltsstoffe zu beeinflussen.

Wenn Sie informiert sind und zukünftig die Inhaltsangaben auf den Verpackungen lesen, werden Sie Ihre Kaufgewohnheiten ändern. Schliesslich gibt es Alternativen.

Anmerkung:

Die in diesem Text erwähnten synthetischen Konservierungsmittel, Duftstoffe, Weichmacher, Tenside etc. sind – neben einigen anderen bedenklichen Substanzen – auch in vielen weiteren herkömmlichen „Pflegepräparaten“ enthalten.

So sind sie beispielsweise auch in Haarspülungen und -packungen, Stylingprodukten, Körper- und Gesichtspflegecremes etc. zu finden.

Seien Sie daher stets achtsam beim Kauf dieser Produkte, denn eine wahre Pflege kann nur dann stattfinden, wenn Ihre Haut auch tatsächlich von der Verwendung dieser „Schönmacher“ profitiert und Ihr Körper in keiner Weise dadurch belastet wird.

Fast in jedem zweiten überprüften sogenannten „Pflegeprodukt“ sind zudem hormonell wirksame Chemikalien zu finden.

Hormonell wirksame Stoffe werden in Kosmetika vor allem als Konservierungsmittel und UV-Filter eingesetzt. Diese Stoffe werden ebenfalls über die Haut in den Körper aufgenommen.

Vor allem Föten im Mutterleib, Kleinkinder und Pubertierende sind durch hormonell wirksame Chemikalien gefährdet, denn diese Stoffe können sensible Entwicklungsphasen stören.

Sie werden mit gesundheitlichen Problemen in Verbindung gebracht, die in den letzten Jahrzehnten weltweit immer häufiger auftreten.

Dazu gehören ein Rückgang der Spermienqualität und -anzahl, bestimmte hormonbedingte Krebsarten wie Brust-, Prostata- und Hodenkrebs, verfrühte Pubertät bei Mädchen, sowie Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern. Man stelle sich vor: Trotzdem sind solche Stoffe legal.

Die in einem einzelnen Produkt enthaltene Menge dieser Stoffe ist in der Regel sehr gering und macht noch nicht krank.

Fast jedes fünfte Produkt enthält jedoch gleich mehrere hormonell wirksame Chemikalien. Hinzu kommen weitere Alltagsprodukte, in denen Stoffe mit hormoneller Wirkung, wie Phthalat-Weichmacher oder Bisphenol A, enthalten sind.

Da sich die Wirkung der Stoffe aus verschiedenen Quellen im Körper aufsummiert, kann so ein gefährlicher Hormoncocktail zusammenkommen.

Tatsächlich weisen Wissenschaftler im menschlichen Blut regelmäßig eine ganze Reihe hormonell wirksamer Chemikalien nach, darunter auch Parabene und UV-Filter aus der Kosmetik. Dabei werden teilweise bereits Konzentrationen erreicht, die im Tierversuch zu Gesundheitsschäden geführt haben.

Dazu Sarah Häuser (Chemikalienexpertin): „Wenn es um unsere Gesundheit und vor allem die Gesundheit der Kinder geht, sollten wir keine Experimente machen.

Selbst wenn geltende Grenzwerte eingehalten werden, birgt die Kombinationswirkung verschiedener Chemikalien im Körper (der sogenannte ‚Cocktaileffekt‘) ernste Gefahren.“

Schauen Sie mal in Ihrem im Badezimmer nach, was sich so alles in Ihrem Shampoo wiederfindet.

Alternativen

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sich  Shampoo ganz einfach selber herstellen – vollkommen natürlich und ganz ohne Nebenwirkungen.

Wer sich sein Shampoo selber bastelt, vermeidet nicht nur eine Menge schädlicher Chemikalien, sondern kann mit den entsprechenden natürlichen Zusätzen ganz gezielt für besseres Haarwachstum und gesunde Kopfhaut sorgen.

Nicht alle Do-it-yourself-Shampoo-Rezepturen sind natürlich und gesund

Nun gibt es auf vielen Kosmetikseiten im Internet Rezepturen für Shampoos. Die Zutatenliste dafür ist oft nicht bedeutend kürzer als die von herkömmlichen gekauften Shampoos.

Letztendlich erreicht man aber keine sonderlich bessere Qualität, was aber doch das ursprüngliche Ziel war.

Gesunde Haarpflegemöglichkeiten

Die einfachste und gesündeste Möglichkeit, Haar und Kopfhaut zu pflegen, ist das Waschen mit Lavaerde. Man rührt diese Erde mit Wasser an und wäscht damit das Haar. Hier sind keinerlei Reizstoffe oder sonstigen Zusätze enthalten.

Eine weitere einfache und gesunde Lösung sind sog. Naturseifen für Haut und Haar. Diese Seifen bestehen aus pflanzlichen Ölen und sind mit natürlichen ätherischen Ölen beduftet.

Bei beiden Methoden fühlt sich Haar, das jahrelang mit chemischen Mitteln gewaltsam auf „schön“, kämmbar und glänzend getrimmt wurde, erst spröde an. Es ist glanzlos und lässt sich schlecht frisieren.

Nach einigen Haarwäschen jedoch gesundet das Haar langsam und entwöhnt sich von künstlichen Shampoos. Normalerweise kehren bald darauf die natürliche Spannkraft, Kämmbarkeit und der natürliche Glanz zurück.

Natürliche Haarspülung und Haarkur

Statt gewöhnlichen Haarspülungen oder Haarpackungen, die genau wie herkömmliche Shampoos meistens sehr viele gesundheitsschädliche und für die Haarpflege völlig überflüssige und unnötige Chemikalien enthalten, gibt es viele vollkommen natürliche Rezepturen, die im Handumdrehen zubereitet sind. Hier zwei Beispiele:

Verdünnen Sie Apfelessig oder Zitronensaft mit Wasser und spülen Sie damit das gewaschene, noch feuchte Haar. Das Haar wird weich und glänzend.

Eine Haarpackung aus einem Eigelb, 3 Esslöffeln Mandelöl und 1 Teelöffel Zitronensaft hilft gegen stumpfes und glanzloses Haar.

Dazu rührt man das Öl unter das Eigelb und gibt dann den Zitronensaft dazu. Die Masse wird in das gewaschene und leicht vorgetrocknete Haar gründlich einmassiert.

Nach einer Einwirkzeit von 30 Minuten werden die Haare noch einmal gewaschen und gut ausgespült.

Oft genügt auch schon allein das Auftragen und Einwirken lassen eines Eigelbs (ohne die anderen Zutaten), um das Haar weich und geschmeidig zu machen.

Natürlicher Haarfestiger

Um Haar fester und besser frisierbar zu machen, wird Bier in einen Zerstäuber gefüllt und auf das Haar gesprüht. Keine Sorge! Wenn das Haar getrocknet ist, riecht man vom Bier nichts mehr.

Shampoo aus reiner hochwertiger Seife

Bei einem selbst hergestellten flüssigen Shampoo, dessen Rezeptur so natürlich wie möglich gehalten wird, umgeht man – wie bei Lavaerde und Haarwaschseife – sämtliche bedenklichen und überflüssigen Stoffe, die in herkömmlichen Shampoos routinemäßig enthalten sind.

Außerdem ist ein selbst gemachtes Shampoo bei hervorragender Qualität außerordentlich kostengünstig.

Stellen Sie aus einer reinen und natürlichen Olivenseife eine Seifenlauge her. Sie entfernt schonend Fett und Schmutz und kann sogar dabei helfen, das Haarwachstum anzuregen.

Verwenden Sie auf keinen Fall eine Billigseife. Diese werden gewöhnlich aus Erdöl hergestellt und enthalten außerdem viele zusätzliche chemische Bestandteile, die das Haar beschädigen und zusätzlich das Haarwachstum verlangsamen können.

Ätherische Öle und Kräuterauszüge

Zur Seifenlauge können Sie jetzt verschiedene Kräuterauszüge oder ätherische Öle geben. Wählen Sie Kräuter aus, die sich für Ihr Haarproblem eignen.

Ätherisches Zedernöl beispielsweise hilft gegen fettendes Haar. Bei einem Schuppenproblem bieten sich ätherische Öle aus Eukalyptus, Lavendel, Lorbeer, Melisse, Rosengeranie oder Teebaum an.

Konkret gegen Haarausfall helfen ätherische Öle aus Birke, Cajeput, Kamille, Lavendelsalbei, Muskateller-Salbei und Wacholder, wobei besonders Birke, Kamille, Wacholder und Rosmarin gleichzeitig auch haarwuchsfördernd wirken.

Bei ätherischen Ölen achten Sie bitte darauf, dass auf dem Fläschchen „100 Prozent naturreines ätherisches Öl“ steht.

Ätherische Öle werden – wenn Sie Ihr Shampoo für jede Haarwäsche frisch zubereiten – tropfenweise, also vorsichtig dosiert, in die Seifenlauge gegeben.

Wenn Sie eine größere Shampoomenge für mehrere Haarwäschen im Voraus herstellen, dann geben Sie in 120 Milliliter Seifenlauge höchstens ein kleines Teelöffelchen des ausgewählten ätherischen Öls.

Kräuterauszüge können ganz einfach zu Hause hergestellt werden. Dieser Prozess ähnelt dem des Teekochens, mit dem Unterschied, dass ein Kräuterauszug höher konzentriert ist, als ein Tee.

Mischen Sie drei Teelöffel der entsprechenden Pflanze mit etwa 200 Milliliter Wasser. Lassen Sie die Kräuter circa 15 Minuten ziehen und gießen Sie dann den Kräuterauszug durch ein Sieb.

120 Milliliter Seifenlauge mischt man dann mit 60 Milliliter Kräuterauszug.

Brennnessel und Rosmarin lassen das Haar wachsen

Brennnesseln haben sich als sehr stimulierend für das Wachstum der Haare erwiesen.

Diese einheimische Pflanze kann im Frühling und im Sommer gepflückt werden und sowohl im frischen als auch im getrockneten Zustand verarbeitet werden. Bereiten Sie daraus einen Kräuterauszug wie oben beschrieben zu.

Rosmarin wird seit Jahrhunderten in der Volksmedizin als Haar-Tonikum verwendet. Diese wunderbar duftende Pflanze wirkt nicht nur gegen Schuppen, sondern stimuliert auch die Haarfollikel.

Da das Wachstum des Haares im Follikel beginnt, regt der Rosmarin in einem selbst gemachten Shampoo sowohl das Wachstum des vorhandenen Haares als auch das Neuwachstum bereits ausgefallener Haare an.

Rosmarin kann nach dem Pflücken direkt zu einem Auszug verarbeitet werden. Sie können Rosmarin auch trocknen und dann getrocknet für einen Kräuterauszug verwenden.

Lagerung Ihres Shampoos

Am allerbesten wäre es, Sie könnten Ihr Shampoo vor jeder Haarwäsche frisch zubereiten, denn gerade Kräuterauszüge entfalten frisch hergestellt eine besonders starke Wirkung.

Falls Sie jedoch Ihr Haar täglich waschen, bereiten Sie sich Shampoo jeweils für höchstens ein bis zwei Wochen zu.

In diesem Falle müssen Sie sich auch keine Gedanken um ein verträgliches Konservierungsmittel machen, da Sie gar keines brauchen werden.

Möchten Sie Ihr Shampoo unbedingt länger aufbewahren, sollten Sie auf Glasbehälter zurückgreifen, da Glas langfristig nicht mit den Kräutern reagiert.

Bitte lagern Sie Ihr Kräutershampoo kühl, da seine natürlichen Inhaltsstoffe nicht so haltbar sind, wie die eines kommerziellen Giftstoffshampoos, das eine Konserve ist und praktisch nie verdirbt.

Selbst gemachtes Shampoo sollte nicht länger als vier Wochen aufbewahrt werden.

Hier noch ein paar weitere Tipps:

 

 

 

 

Vermutlich werden Sie durch Anwendung Ihres selbst gebastelten Shampoos erst einmal spröderes Haar haben. Vielleicht lässt es sich auch schlechter frisieren, aber Ihr Haar muss erst mal wieder gesund werden.

Schliesslich hat es jahrelang jeden Tag Industrie-Shampoo verkraften müssen. Nach ein paar Haarwäschen reguliert sich das aber wieder.

Machen Sie den Test! Detox your hair!

Immer mehr Menschen entsorgen ihr Shampoo und Duschgel und duschen nur noch mit Wasser und selbst hergestellten Produkten.

Ihre Haut reguliert sich nach wenigen Tagen – Ihre Haare spätestens nach 3-4 Wochen und oft bleibt nur die Frage:

Warum habe ich meinen Körper bloß jemals freiwillig täglich mit dieser chemischen Kriegsführung geschädigt?

                                                                                                                                
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Zahnpasta – Zerstörung und Vergiftung auf Raten

26. Juni 2018

 

Zahnpasta – Zerstörung und Vergiftung auf Raten

 

Es wird mal wieder Zeit, dass wir wichtige Informationen auffrischen, die wir im Januar des Jahres 2013 erstmalig veröffentlichten.

Zahnärzte raten seit jeher, dass man sich mindestens zwei Mal am Tag die Zähne putzen soll.

Das muss einen nicht wundern, denn dazu empfohlen wird Zahnpasta. In fast allen Zahnpasten befindet sich nämlich Fluorid, welches die Zähne massiv angreift und den Zahnschmelz langsam aber sicher zerstört.

Das freut natürlich jeden Zahnarzt. Die bereichern sich schließlich an möglichst ruinierten Zähnen dumm und dämlich.

Wer sich das so gar nicht vorstellen kann, der stelle sich die Frage, warum Tiere eigentlich überaus selten unter Zahnproblemen leiden, obwohl sie sich nicht ein einziges Mal in ihrem Leben die Zähne putzen?!

Ausgerechnet der Mensch aber, der seine Zähne pflegt und fleißig putzt, hat die meisten Probleme mit zerstörten Zähnen.

Das ist kein Zufall, sondern logische Folge der vermeintlichen Pflege.

Fluor/Fluorid ist gut für die Zähne – eine der größten Gesundheitslügen

In den meisten Zahnpasten befindet sich Fluorid. In den 80er Jahren war noch der Einfachheit halber von Fluor (MFP) die Rede (siehe Video):

 

 

Falls Sie nicht wissen sollten, was Fluor/Fluorid ist, dann sollten Sie nun erhöht aufmerksam werden:

Fluor ist eine der giftigsten und schädlichsten Substanzen, die das Universum hervorgebracht hat.

Fluor ist zudem hochgradig ätzend.

Fluor frisst sich durch Aluminium – Fluor frisst sich durch Glas – Fluor frisst sich sogar durch Stahl!

Welche Gesundheitsgefahren gehen von Fluorid aus?

Fluoridierung ist nicht nützlich, sondern gefährlich!

Die Geschichte von Fluorid und der Fluoridierung ist die Geschichte von vorsätzlicher Falschinformation, gefälschten Statistiken und von Interessengemeinschaften der Aluminium-, Stahl- und Phosphatindustrie.

Der Allgemeinheit wurde durch massive Propaganda glaubhaft gemacht, dass Fluoridierung von Zahnpasta gut ist, um Löcher in den Zähnen zu verhindern. Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein.

Diejenigen, die das verkünden, haben ein ganz anderes Interesse, und es ist ganz sicher nicht Ihre Gesundheit.

“Fluoridierung ist der größte Fall von wissenschaftlichem Betrug in diesem Jahrhundert.” Robert Carton, 1992, Ph.D.

Fluor ist ein nicht-metallischer, stark reaktionsfähiger, sehr giftiger Stoff aus der Gruppe der Halogene.

Aufgrund seiner Reaktivität kommt es in der Natur nicht elementar, sondern nur in gebundener Form mit Mineralstoffen als Fluorid vor, z.B. als Calcium- oder Natriumfluorid.

Diese Verbindungen haben metallische, anorganische Eigenschaften und lagern sich im menschlichen Gewebe ab.

Fluorid ist ein biologisch nicht abbaubares Umweltgift, welches offiziell noch bis 1945 als Giftstoff klassifiziert war.

1936 schrieb die Vereinigung der amerikanischen Dentisten: “Fluorid mit einer Konzentration von 1 ppm (ein Teil pro Million) ist genauso giftig, wie Arsen und Blei.

1943 schrieb das Journal der amerikanischen Ärzte-Vereinigung: “Fluorid ist generell ein protoplasmisches Gift, welches die Durchlässigkeit der Zellmembran durch verschiedene Enzyme verändert”.

Der besondere Skandal: Fluoride, als Zusatz in Zahnpasta, sind NICHT etwa das natürliche Mineral Fluorid!

Stattdessen sind diese Fluoride giftige, chemische Abfallprodukte aus der Aluminium-, Stahl- und Phosphatindustrie!

Als gefährliches Gift müsste es durch teure Sonderbehandlung umweltgerecht entsorgt werden.

Durch gewollte gesundheitliche Schädigung wird die Großindustrie dieses gefährliche Zeug stattdessen auf elegante Weise los und bereichert sich sogar noch daran.

Die seit ca. 50 Jahren umkämpfte Fluoridierung ist nicht das Ergebnis medizinischer Forschung, sondern der Interessen verschiedener Industriezweige.

Es geht wie immer nur um Geld und nicht um Gesundheit und Wohl der Menschen.

Das “Fluorid-Prophylaxeprogramm” ist in der medizinischen Geschichte einer der massivsten Angriffe auf die Volksgesundheit, abgesegnet von offizieller Seite.

Das ist aber noch längst nicht alles!

Dr. Dean Burk, Mitbegründer des nationalen US-Krebsinstituts:

“Fluorid verursacht häufiger und schneller Krebs beim Menschen, als jede andere chemische Substanz.”

Fluorverbindungen wurden in beiden Weltkriegen als Kampfgas eingesetzt. Natriumfluorid ist in hohen Konzentrationen in Rattengift und Pestiziden enthalten. In geringen Konzentrationen ist es in Zahnpasten und Mundwassern enthalten.

Fluorid ist auch darum so gefährlich, weil der Körper es nicht abbaut. Es sammelt sich über die Jahre an und führt so zu einer schleichenden Vergiftung.

Das Fatale: Kein Arzt wird Ihre körperlichen Beschwerden mit einer Fluorvergiftung in Verbindung bringen!

Einmal in unserem Körper, zerstört es zahlreiche Enzyme. Tausende von Enzymen sind erforderlich, um lebensnotwendige Zellaktivitäten in jeder Sekunde ablaufen zu lassen. Ohne diese Enzyme würden wir sofort sterben.

Alle Systeme in unserem Körper hängen von Enzymen ab. Wenn Enzyme durch Fluoride verändert werden, dann schädigt das folgende Systeme und Funktionen:

•Immunsystem
•Verdauungssystem
•Blutzirkulation
•Atmungssystem
•Nierenfunktion
•Leberfunktion
•Gehirnfunktion

Auf vielen Tuben mit fluorierter Zahnpasta steht: “Kinder unter 6 Jahren sollten die Zähne unter Aufsicht der Eltern putzen und nur eine erbsengroße Menge verwenden. Den Zahncremeschaum nicht herunterschlucken”.

Wenn Fluorid so ungefährlich ist und angeblich gut für die Zähne sein soll, warum dann solche Warnhinweis? Ganz einfach!

Ein kleines Kind von bis zu etwa 10 kg Gewicht würde die Einnahme einer kompletten Tube fluoridhaltiger Zahnpasta nicht überleben!

Kindern sogenannte „Fluoretten“ zu verabreichen, gleicht einem Verbrechen, dass als Mord auf Raten bezeichnet werden kann!

Fluorid frisst nicht nur Löcher in die Zähne, sondern

•schädigt auch das Nervensystem
•deaktiviert mindestens 62 Enzyme in unserem Körper und schädigt DNA-reparierende Enzyme
•vergrößert das Risiko an Osteoporose zu erkranken
•verursacht genetische Schäden
•vergrößert das Risiko an Krebs zu erkranken
•hat schädigende Wirkung auf Herz, Leber und Nieren
•verringert die Zeugungsfähigkeit von Männern
•und schwächt die menschliche Willenskraft.

Das ist auch der Grund, warum die Nazis in den Konzentrationslagern Fluorid verabreichten. Fast noch schlimmer ist jedoch die Wirkung auf die menschliche Psyche.

Fluorid schaltet nämlich langsam aber sukzessive den freien Willen des Menschen aus. Dies ist auch der Grund dafür, dass weltweit etwa 60 % der Psychopharmaka Fluorid als „wichtigsten Bestandteil“ enthalten. Kurzum: Fluorid macht gleichgültig.

Diese Gleichgültigkeit lässt sich bevölkerungsweit beobachten, denn offenkundig können zum Beispiel Politschwerkriminelle hierzulande machen was sie wollen (lügen, betrügen, die Menschen versklaven, berauben und ausplündern), ohne dass die Bevölkerung auch nur die kleinste Regung zeigt. Fluoride machen es möglich.

Zurück zu den Zähnen:

Gesunde Ernährung, nicht Zähne putzen mit fluorhaltiger Zahnpasta, sorgt für gesunde Zähne.

Wenn Sie gesunde Zähne haben möchten, dann sollten Sie in erster Linie auf eine gesunde, mineralstoffreiche Ernährung achten.

Für eine gesunde Zahnpflege verwendet man am besten eine Zahnpasta, die nicht nur fluoridfrei ist, sondern auch eine Zahnpasta, die keine aggressiven Tenside wie Natrium-Lauryl-Sulfat oder Natrium-Laureth-Sulfat enthält.

Erwiesene Fakten zu Fluoriden:

•Fluorid ist giftiger als Blei und nur unwesentlich weniger giftig als Arsen.

•Fluorid lagert sich im Körper ab und entfaltet seine schädigende Wirkung über längere Zeiträume.

•Bevölkerungsgruppen, die regelmäßig Fluorid zu sich nehmen, erleiden 20 – 40 % häufiger Oberschenkelhalsbrüche.

•Der Nutzen einer Trinkwasser-Fluoridierung ist wissenschaftlich nicht bewiesen. Wegen erwiesener Unwirksamkeit wurde die Trinkwasserfluoridierung nach 41 Jahren im April 2003 im Kanton Basel eingestellt.

•In Gegenden mit der größten Fluorideinnahme gibt es weltweit die höchsten Zahlen an CFIDS-Erkrankungen (Chronisches Erschöpfungs- und Immundysfunktionssyndrom).

•Der medizinische Nachweis für die Wirksamkeit von Fluorid als Kariesprophylaxe ist bis heute nicht erbracht. Es gibt hingegen Beweise, die genau das Gegenteil belegen.

Fluoridierung / Fluorid  – Giftige Chemikalien im Wasser

Englische Originalfassung:

Fluoridation / Fluoride – Toxic Chemicals In Your Water

Die Fakten sind eindeutig. Trotzdem spielen alle offiziellen Stellen mit, was der eigentliche Skandal ist!

Diejenigen, die unsere Gesundheit schützen sollen, helfen kräftig mit, dass andere auf Kosten unserer Gesundheit kräftig Profite machen können!

Eines der wichtigsten deutschsprachigen Werke der Fluoridkritik ist das Buch “Vorsicht Fluor!“

Die Autoren weisen wissenschaftlich und akribisch genau nach, dass Fluorid nicht nur sinnlos, sondern schädlich für die Gesundheit ist.

Fluor/Fluorid ist hochgradig schädlich für die Gesundheit!

Informieren Sie darüber auch Ihre Freunde, Verwandten, Nachbarn und Bekannten.

Es ist an der Zeit, dass diesem Verbrechen an der Menschheit Einhalt geboten wird. Da ist jeder Einzelne gefordert, sich und die Gesundheit anderer zu schützen.

Vorbei die Zeit, wo uns „die Götter in Weiß“ sagten, was gut für uns ist, damit fleißig abkassiert werden kann.

Es ist einfach tragisch – besonders, dass viele Menschen nicht realisieren wollen, dass sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit belogen und betrogen werden.

Warum werden wir absichtlich vergiftet?

Das ist schnell erklärt: Die Pharmaindustrie und Ärzte leben nicht von gesunden, sondern von kranken Menschen. Pharmaindustrie und Ärzte müssen also ein gesteigertes Interesse daran haben, dass die Menschen krank, und nicht etwa gesund sind.

Mit anderen Worten: Gesund ist nicht gut – tot ist nicht gut – dazwischen ist gut – also KRANK ist gut. Mit Krankheit – also auch mit zerstörten Zähnen und was Fluoride sonst noch so anrichten – lassen sich nämlich ungezählte Milliarden Euro einsacken.

Das ist der Grund, warum wir absichtlich vergiftet und krank gemacht werden.

Viele Menschen mögen nun denken: „Ja aber das kann doch alles gar nicht sein… es gibt ja schließlich Gesundheitsämter… Aufsichtsbehörden… usw. Das würden die doch niemals zulassen!“

Leider doch. Den Menschen wird nämlich nur vorgegaukelt, dass es irgendetwas geben würde, was darüber wacht, dass solche Schweinereien nicht passieren können. Das ist aber leider reine Illusion.

Alles gluckt zusammen – alles steckt unter einer Decke. Das Ausmaß der Schweinereien ist so gewaltig, dass es sich ein normaler Mensch gar nicht vorstellen kann, dass es sowas überhaupt geben könnte. Darum funktioniert ´s ja auch so gut – gerade weil sich das niemand vorstellen kann.

Sehen Sie sich das Video in diesem Artikel an. Dann verstehen Sie, was wir damit meinen: „Die Strukturen der Verbrecher“

Warum es große politische Anstrengungen gibt, die Internetzensur durchzubringen, da das Medium Internet Dinge verrät, auf welche die handelsüblichen Lügenmedien niemals aufmerksam machen würden, erklärt sich von selbst.

In Zahncremes befinden sich neben Fluoriden auch noch weitere gesundheitsschädliche Stoffe, wie zum Beispiel:

Laureth und Lauryl Sulfate
Phosphate
Titanium Dioxide
Propylene Glycol
Sodium Benzoate
Sodium Cocoyl
Alkohole uvm.
um nur mal einige Stoffe zu nennen.

Eine umfangreiche Schadstoffliste finden Sie hier:

Schadstoffe und bedenkliche Inhaltsstoffe

Da wir immer wieder nach Alternativen zu gesundheitsschädlichen Zahnpasten gefragt wurden, möchten wir eine Alternative vorstellen: Zahnreinigungsmittel selbst herstellen. Was man beispielsweise dazu verwenden kann und wie das geht, wird in diesem Video beschrieben:

 

 

Hinweis: Geschmacklich beliebig verbessern kann man sein selbstgemachtes Zahnreinigungsmittel mit natürlichen Süßungsmitteln wie Stevia oder Xylit (Xylose/Xylitol). Keine Sorge! Klingt wie Chemie pur, ist es aber nicht. Xylit stammt von Laubbäumen, ist also ein natürliches Produkt, welches gesundheitlich unbedenklich ist.

Wem das alles zu aufwendig ist, kann sich auch mit puren Natron die Zähne putzen. Wir konnten mehrere fachbasierende Artikel und Dokumente finden, dass Natron ausgezeichnete Dienste am Zahnfleisch leistet und Entzündungen im Mundbereich vorbeugt.

Wir hoffen, dass wir ausreichend Alternativen aufzeigen konnten.

Wenn Sie Ihren Zahnarzt zu Fluoriden befragen, dann wird der übrigens jede Menge Scheinargumente vorbringen können, wie „superwichtig“ Fluorid doch für die Zähne sei.

Die Bundeszahnärztekammer hat ja schließlich extra einen entsprechenden Scheinargumentekatalog aus dem Lügenfundus hervorgezaubert, damit etwaige nachfragende Patienten von ihren Zahnärzten, wie aus der Pistole geschossen, mit Lügen überschüttet werden können.

Wenn Ihnen das nächste Mal jemand erzählt, es gäbe keinen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass Fluoride gesundheitsschädlich seien, dann verweisen Sie einfach auf eine Studie, die in Environmental Health Perspectives, der Zeitschrift des Institute of Environmental Health Sciences, veröffentlicht wurde.

Sie zeigt – vielleicht zum bislang fünfundzwanzigsten Mal – dass Fluorid beim Menschen die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigt und zu deutlich niedrigeren IQ-Werten führt.

Forscher der School of Public Health der Harvard University und der China Medical University in Shenyang haben gemeinsam die Wirkung von Fluorid auf Kinder untersucht, indem sie 27 vorhandene Fluorid-Studien einer kritischen Prüfung unterzogen.

Das Team fand deutliche Hinweise darauf, dass der Kontakt mit Fluorid, besonders bei Kindern in der Entwicklungsphase, für die kognitive Entwicklung und Funktion des Gehirns hochproblematisch ist.

Nach den vorliegenden Zahlen zeigen Kinder, die in Gebieten leben, in denen das Trinkwasser fluoriert wird, insgesamt viel niedrigere IQ-Werte als Kinder, die in Gebieten leben, wo nicht fluoriert wird.

Quelle: Auswirkungen von Fluorid auf die neurologische Entwicklung bei Kindern

Originalfassung (englisch)

Sehr schön übrigens auch immer folgender Unsinn, den jede und jeder garantiert schon einmal gehört hat: „dermatologisch getestet“!
Ganz ´was Feines.

Wissen Sie eigentlich, was das bedeutet? Das bedeutet: bei einem Test war ein Dermatologe anwesend. Mehr nicht!

Was der während eines Tests gemacht hat und welches katastrophale Ergebnis bei einem Test herausgekommen ist, teilt der Hinweis „dermatologisch getestet“ natürlich nicht mit.

„Dermatologisch getestet“ ist ein schlichter Massenberuhiger – ein Etikettenschwindel. Sonst nichts.

Zurück zu den Zahnärzten:

Wir fanden ein hübsches Forum, was wir Ihnen auf keinen Fall vorenthalten wollen: Das „ZahnarztForum

Dieses ist offenkundig eine Geheimgesellschaft, denn niemand kann dort etwas lesen oder schreiben, es sei denn, er ist Zahnarzt.

Werfen Sie nun einen Blick auf das Anmeldeformular dieses Forums. Das Bild können sie per Doppelklick vergrößern:

 

Offensichtlich haben Zahärzte eine Menge zu verbergen

 

Offensichtlich haben Zahnärzte eine Menge Geheimnisse zu verbergen, von denen niemand etwas wissen soll. Warum sonst, schottet man sich derart ab?!

Welcher Zahnarzt würde auch schon öffentlich die Wahrheit verbreiten und sich selbst das Geschäft kaputt machen?

Die Patienten mit den durch Fluorid zerstörten Zähnen bescheren den Zahnärzten ja schließlich exquisite Einkommen.

Die einen Zahnärzte kennen die Wahrheit, freuen sich aber natürlich über durch Giftstoffe zerstörte Patienten-Zähne – die anderen Zahnärzte kennen die Wahrheit nicht, und plappern einfach nur das nach, was sie von der kriminellen Pharma-Lobby erzählt bekommen haben.

Das mit dem Füllmaterial ist auch so eine Sache für sich…

Von Amalgam wissen wir, dass mit zunehmender Zahl und Größe der Füllungen die Quecksilberwerte im Organismus – insbesondere in der Niere – ansteigen.

Dass Quecksilber hochgradig giftig ist, dürfte nichts Neues sein. Damit werden wir übrigens ganz nebenbei auch noch vergiftet, weil sich dieses Zeug nämlich in jeder sogenannten „Energiesparlampe“ befindet, welche ständig Quecksilber ausgast.

Schmeißen Sie diese Giftlampen also am besten auch gleich weg.

Zurück zu den Füllungen:

Heutzutage werden in den meisten Fällen Kompositfüllungen verwendet. Das sind zahnfarbene plastische Füllungsmaterialien. Laienhaft werden sie auch oft als Kunststofffüllungen bezeichnet.

Diese enthalten eine Vielzahl von Verbindungen, u. a. auch Formaldehyd als Reaktionsprodukt, welches in kleinsten Mengen freigesetzt wird.

Diese Komposite werden häufig in Kombination mit Dentinadhäsiven (Dentinklebern) eingesetzt, die ebenfalls zahlreiche aktive Verbindungen enthalten.

An dieser Stelle möchten wir sogleich auf die folgenden Werke hinweisen:

Zahnarztlügen 

Ebenfalls überaus beachtenswert: Interessante Meldungen sowie das folgende Werk:

Die lukrativen Lügen der Wissenschaft 

Beweise und Studien, dass Fluor/Fluorid genau das Gegenteil von dem bewirkt, was es an den Zähnen angeblich bewirken soll, sowie, dass es hochgiftig und gesundheitsschädlich ist, gibt es zur Genüge.

Klicken Sie bitte hier: Natriumfluorid (man achte auf die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung unten rechts)

Trotzdem wird das Lügendogma von Zahnärzten und kriminellen Vereinigungen (sogenannten Verbänden) weiter und weiter am Leben erhalten, da eine 180-Grad-Wende zu diesem Thema die Glaubwürdigkeit der selbigen extrem in Mitleidenschaft ziehen würde, was mittlerweile so oder so schon passiert sein dürfte.

Man sollte also weder darauf vertrauen, was in irgendwelchen Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierten steht, noch der Zahnärzteschaft.

Letztere sackt pro Jahr nämlich etwa nur allein in Deutschland 13 Milliarden Euro ein, weil es hierzulande so sensationell viel Karies gibt. Das sind 13 Milliarden gute Gründe, dass Ihr Zahnarzt Sie belügt.

Außerdem ist zu fragen: Wenn Fluoride angeblich so gut für die Zähne sind und sich die Menschen mit diesem Zeug bisweilen ja immer fleißig die Zähen geputzt haben, warum leiden dann fast alle Deutschen unter Karies und kaputten Zähnen???

Zurück zu den freien Wissenschaftlern:

Freie Wissenschaftler sowie Forscher aus aller Welt lassen sich nicht durch schmutziges Geld und Drohungen Mundtot machen, denn was viele Menschen noch immer nicht wissen ist, wie skrupellos die verantwortlichen Machthaber mit unserer Gesundheit umgehen. Schließlich geht es um viel Geld und um Macht.

Da fällt uns gerade auch noch eine gute Idee ein! Sie kennen doch sicher diese kleinen gelben Haftnotizen.

Solche könnte man zu Hause folgendermaßen beschriften, um sie dann beim Einkaufen dort zu befestigen, wo ein Giftstoff enthaltendes Produkt steht:

„Hallo lieber Kunde.
Dieses Produkt enthält industriellen Giftmüll.
Kaufen Sie das Produkt also lieber nicht.
Fragen Sie unser Personal, ob wir auch Produkte anbieten,
die keinen Giftmüll enthalten.“

Allerliebste Idee, wie wir finden 🙂

Dieses höchst interessante Video mit schockierenden und absolut empörenden Inhalten möchten wir Ihnen nicht vorenthalten:

 

 

Das mit der „Verschwörungstheorie“ dürfte sich dann wohl erledigt haben, da dieses Video die Verschwörung belegt.

Ferner ist bewiesen, dass in den meisten Zahnreinigungsmitteln viele Giftstoffe enthalten sind. Lügerei und Korruption ist ebenfalls bewiesen.

Lassen Sie sich also bitte weder von den Lügenmedien, noch von Zahnärzten und kriminellen Verbänden infame Lügen auftischen.

Vergessen Sie nie: Jedem Implantat steht ein Zahn im Weg!

Da sich mit Implantaten sensationelle Profite einsacken lassen, wird kein einziger Zahnarzt ein Interesse daran haben, Ihre originalen Zähne zu erhalten. Die stören nämlich beim Einsacken von höchsten Profiten und darum müssen die originalen Zähne natürlich weg.

Das wird beschleunigt, indem fluoridhaltige Produkte empfohlen werden, sowie auch durch sogenannte „Wurzelbehandlungen“, womit man einen Zahn ganz vortrefflich von innen heraus zerstören kann.

Lassen Sie sich zeigen, was Ihr Zahnarzt an oder in Ihren Zähnen verbauen will und prüfen Sie die entsprechenden Produkte auf gesundheitsschädliche Bestandteile. Das geht via Internet problemlos.

Denken Sie an Ihre Gesundheit. Sie haben nämlich nur eine. Lesen Sie auch beim Einkaufen künftig akribisch die Inhaltsstofflisten von allen Produkten, die Sie zu kaufen gedenken, und lassen Sie Giftmüll ab sofort in den Kaufhäusern stehen.

Es liegt nun an der Weiterverbreitung unseres Artikels und an den Konsumenten.

Wenn niemand mehr diese Giftpasten kauft, dann wird die Industrie reagieren müssen. Auch etwaige Zahnärzte und Zahnärztekammern werden reagieren müssen.

Diese sollten besser beschleunigt den Dialog suchen und die Menschen um Vergebung bitten, statt an einer aufgeflogenen, skandalösen Jahrhundertlüge festzuhalten.

Ob systematische Vergiftung über viele Jahrzehnte von den Menschen überhaupt vergeben werden kann, wird die Zukunft zeigen.

Die Damen und Herren Zahnärzte haben auf jeden Fall eine Menge aufzuarbeiten und ihre komplette Grundeinstellung gegenüber Patienten zu ändern, welche sie offenkundig bisher als Melkkühe, statt als hilfesuchende Patienten betrachtet haben.

Es gibt sogar Zahnärzte, die diesen Weg bereits gehen, wie zum Beispiel diese Zahnärztin:

 

 

Mit freundlicher Empfehlung:

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Hinweis: Scheinempörte Zahnärzte, Lobbyverbände, Internettrolle und sonstige Halunken sparen sich bitte das Nutzen der Kommentarfunktion, da sich das sowieso nicht lohnen wird.
                                                                                                                                
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Die Rangordnung der Rechtordnung

25. Juni 2018

 

 

Es ist nützlich den Rang der Rechtordnung zu kennen. Internationales Recht steht z.B. über den sogenannten „Gesetzen“ der hochkriminellen Firma „Bundesrepublik“.

Dann gibt´s da noch das sogenannte „Bundesrecht“, über welchem jedoch viele andere Rechte des internationalen Rechtes stehen. Die Reihenfolge:

  • Naturgegebenes Menschenrecht
    Menschenrechtskonventionen bzw. Menschenrechtabkommen
    Völkerrecht
    Haager Landkriegsordnung (HLKO) – seit 1936 im Völkerrecht
    Besatzungsrecht
    SHAEF-Gesetze
    SMAD-Befehle
    Alliierte Kontrollratsgesetze
    Gesetze der Alliierten Hohen Kommission
    Besatzungsstatut

Erst dann kommt das sogenannte „Bundesrecht“.

Was ist die Haager Landkriegsordnung (HLKO)?

Die Haager Landkriegsordnung ist ein internationales Kriegsrecht, dass die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges betrifft. Sie ist ein wesentlicher Teil des Völkerrechts und enthält für den Kriegsfall Festlegungen für Kriegsteilnehmer. Sie definiert zum Beispiel:

  • Den Umgang mit Kriegsgefangenen
    Beschränkungen bei der Wahl der Kriegsmittel
    Die Verschonung bestimmter Gebäude und Einrichtungen
    Den Umgang mit Spionen
    Kapitulationen
    Waffenstillstandsvereinbarungen
    Das Verhalten einer Besatzungsmacht in einem besetzten Gebiet

Die HLKO ist die höchste Rechtsnorm zwischen streitenden Parteien und gilt auch auf deutschen Boden, da das Deutsche Reich im Jahre 1907 der Haager Landkriegsordnung beigetreten ist.

Die HLKO ist bis heute gültig und bindend. Allein darum schon besteht keine Verpflichtung, Steuern zu zahlen. Artikel 46 der HLKO: Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.

Sogenannte „Gerichtsvollzieher“ machen Tag für Tag jedoch nichts anderes. Sogenannte „Gerichtsvollzieher“ verschaffen sich Zutritt in private Räumlichkeiten und plündern, was zu plündern ist.

Mit dabei sind dann die bewaffneten Terroristen der Firma „POLIZEI“, welche den zu Plündernden in Schach halten, damit die Plünderer in Ruhe plündern können.

Damit verstoßen sowohl die Terroristen der Firma „POLIZEI“, wie ebenso die Plünderer (sogenannte „Gerichtsvollzieher“) auch gegen Artikel 47 der HLKO. In diesem heißt es: Plünderung ist ausdrücklich untersagt!

Damit ist deutlich klargestellt, in was für einem Land die hiesige Bevölkerung lebt, nämlich in einem Land, in welchem Schwerverbrecher (sogenannte „Gerichtsvollzieher“) von anderen Schwerverbrechern („POLIZEI“) geschützt werden, um Schwerverbrechen an der Bevölkerung begehen zu können.

                                                                                                                                
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Warum gibt es eigentlich kein Herzkrebs?

21. Juni 2018

 

 

 

Es gibt viele Arten von Krebs: Lungenkrebs, Leberkrebs, Haut-, Darm-, Pankreas-, Nieren-, Blasen-, Hirn-, Hoden-, Eierstock-, Uterus-, Prostata-, Zungen-, Knochenkrebs…

Warum hört man nicht ab und zu mal, dass jemand an Herzkrebs leidet oder dran gestorben wäre?

Gibt es einen biologischen Grund dafür, dass das Herz nicht von Krebs befallen wird?

Tatsächlich gibt es Herzkrebs, doch Krebs im oder am Herzen ist sehr selten. Mediziner gebrauchen den Begriff Rhabdomyosarkome, was eigentlich einen bösartigen Tumor der Weichteile beschreibt.

Eine Studie, bei der 12.000 Datensätze von Autopsien an Krebspatienten ausgewertet wurden, zeigt auf, dass nur in 0,1 Prozent der Fälle Krebszellen im Herzen nachweisbar waren.

Wieso das Herz keinen Krebs bekommt

Eine Hypothese besagt, dass Fettgewebe – wo sich besonders viele Toxine ablagern und die Zellökologie beschädigt – das Krebswachstum fördern würde.

Im Herz gibt es jedoch fast kein Fettgewebe, was ein Grund dafür sein könnte, wieso dort kein Krebs entsteht.

Hinzu kommt, dass das Herz im Grunde ein Muskel ist. Auf Grund der Gewebestruktur sind Muskeln weniger anfällig für Krebs.

Allerdings muss dann die Frage erlaubt sein, warum mehr von Zungenkrebs, als von Herzkrebs hört? Die Zunge ist ja ebenfalls ein Muskel.

Einer der plausibelsten Gründe, warum das Herz so selten von Krebs heimgesucht wird, könnte der folgende sein:

Die Herzmuskelzellen sind schon im sehr jungen Lebensalter vollständig ausdifferenziert und haben ihre Teilungsfähigkeit somit weitestgehend verloren.

Es müssten also extrem viele Entartungen auf molekularer Ebene gleichzeitig auftreten, damit es zur Entstehung eines Tumors kommt.

Festzuhalten ist: Man weiß nicht wirklich, warum Krebs im oder am Herzen so selten vorkommt.

                                                                                                                                
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