Verfassungswidrigkeit der Rundfunkbeiträge wird von Volksdesinformationsmedien weiterhin ignoriert

11. März 2014

 

Verfassungswidrigkeit der Rundfunkbeiträge wird von Volksdesinformationsmedien weiterhin ignoriert

 

„Unter den Bundesländern plädiert eine Mehrheit für die Senkung des Rundfunkbeitrages“, schreibt die Ablenkungspresse.

Die Verfassungswidrigkeit des Rundfungbeitrags wird wie immer mit keiner Silbe erwähnt. 

„Über die Höhe wird man sich wahrscheinlich erst in der sogenannten „Ministerpräsidentenkonferenz“ verständigen können“, sagte die sogenannte „Ministerpräsidentin“ Malu Dreyer (SPD).

Der zweite Schritt ist, die noch laufende Prüfung des neuen Systems auszuwerten – und es kann auch über weniger Werbung diskutiert werden.

Dreyer leitet übrigens die Rundfunkkommission der Länder. Die sogenannten „Ministerpräsidenten“ beraten am kommenden Donnerstag über den Beitrag.

Sachsen hält den Vorschlag der Finanzkommission KEF für sinnvoll, ihn ab 2015 um „satte“ 73 Cent auf 17,25 Euro im Monat zu senken.

Niedersachsen und Sachsen-Anhalt wollen den Beitrag sogar um 48 Cent auf 17,50 Euro im Monat senken.

Rechnen wir doch mal: 73 Cent pro Monat weniger. Das sind „opulente“ 8,76 Euro Ersparnis pro Jahr.

Legt man das Modell mit den 48 Cent zu Grunde, dann kommen sogar leichtsinnig werden lassende 5,16 Euro pro Jahr dabei heraus.

Mit diesen „Kostensenkungsmaßnahmen“ versucht man jetzt die Bevölkerung ruhigzustellen und von der Tatsache abzulenken, dass Rundfunkbeiträge schon immer verfassungswidrig waren und schon immer zu Unrecht eingezogen worden sind.

In Fachkreisen wird sowas Betrug und Diebstahl genannt! Nun will man mit winzigen Senkungen von eben diesem Betrug und Diebstahl ablenken.

Hören Sie nun Doktor Anna Terschüren zur Gesetzeswidrigkeit des Rundfunkbeitrags:

 

 

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