Der Weg in die deutsche Teilung – Teil 2

13. November 2018

 

 

Parallel zur Herstellung einer deutschen Selbstverwaltung, die im Auftrag der Besatzungsmächte in´s Leben gerufen und später „Bundesrepublik Deutschland (BRD)“ genannt wurde, vollzog sich allmählich die Neubildung des Politschwerverbrechens.

Beim Neubeginn des politischen Lebens spielten Anhänger des verbotenen Nazitums eine wesentliche Rolle.

Die Wiederbelebung des Nazitums

Am 17. Juni 1945 gründeten Altnazis für den schönen Schein zunächst die „Christlich-Demokratische Partei“. In Bayern wurde eine angeblich „Christlich Soziale Union (CSU)“ installiert.

Mitte Dezember einigten man sich in Bad Godesberg auf den Namen „Christlich Demokratische Union (CDU)“, wobei sich die „CSU“ als „Schwesterpartei“ der „CDU“ verstand.

Um der deutschen Bevölkerung „Mitsprache“, „Mitentscheidung“, „Vielfalt“, „Unterschiede“ und „Wahlmöglichkeit“ vorzugaukeln, wurden weitere Scheinparteien erfunden, bzw. wiederbelebt: Die „Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD / heutige FDP) am 5 Juli 1945 – die „SPD“ im Oktober 1945.

Schon bald zeichnete sich ein Muster von vier scheinbaren „Parteien“ ab, die in allen Besatzungszonen entstanden. So konnten die Nazis an alte Strukturen anknüpfen und sich rasch in allen vier Besatzungszonen etablieren. Damit war das Nazitum wieder da.

Anfang 1946 übernahm Altnazi Konrad Adenauer den „Parteivorsitz“ der „CDU“ sowohl im Rheinland als auch in der britischen Zone.

Als sich die „CDU“ im Oktober zu einer „bundesweiten Partei“ konstituierte, wurde Altnazi Adenauer erster „Bundesvorsitzender“ und teilte auf dem ersten sogenannten „Parteitag“ mit, dass er die Entnazifizierung beenden würde, was er auch tat.

Mehr dazu und wie das gelang im folgenden Video:

 

 

So kam es dazu, dass die alten Naziseilschaften wiederbelebt waren.

Die Alliierten hatten zuvor alle Nazigesetze verboten! Auch das Einkommensteuergesetz (EStG) von 1934 und das Gewerbesteuergesetz (GewStG) von 1936 wurden mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 18.09.1944 durch General Dwight D. Eisenhower verboten.

Das störte die wiederbelebten Nazis nicht im Geringsten. Selbst die Nachfolgenazis der heutigen Zeit wenden diese längst verbotenen Nazigesetze bis zur Sekunde weiterhin an.

Die Bevölkerung bezahlt diese Steuern nach wie vor, was einmal mehr zeigt, was für unvorstellbare Schwerverbrechen seit mindestens über 70 Jahren an der Bevölkerung des hiesigen Landes von eigenen Landsleuten begangen werden!

Mehr als 70 Jahre wurde und wird den Menschen in Deutschland ein „Rechtstaat“ vorgeflunkert!

Mehr als 70 Jahre wurde und wird die Bevölkerung des hiesigen Landes von Nazi-Schwerverbrechern beraubt und ausgeplündert!

Die Gründung der „Bundesrepublik“

Die Expansionsbestrebungen der Sowjetunion hatten die USA dazu veranlasst, zu einer „Eindämmungspolitik“ überzugehen.

Dieses neue politische Konzept basierte auf der Ansicht, dass die sowjetischen Expansionsbestrebungen nur „eingedämmt“ werden könnten, wenn diese mit entsprechendem Gegendruck beantwortet würden.

Die „Truman-Doktrin“ vom 12. März 1947 betonte daher die Verpflichtung der USA, „alle freien Völker zu unterstützen, die sich der Unterwerfung durch bewaffnete Minderheiten oder durch Druck von außen widersetzen“.

Die Partnerschaft zwischen den USA und der Sowjetunion, die im Kampf gegen Hitler Bestand hatte, war der Konfrontation im ‚Kalten Krieg‘ gewichen. Deutschland stand im Spannungsfeld dieser Auseinandersetzung.

Nach einer Reform der ‚Bizone‘ Anfang 1948 (bei welcher der sogenannte „Wirtschaftsrat“ auf 104 sogenannte „Abgeordnete“ vergrößert wurde) war die gemeinsame Organisation der beiden Zonen perfekt.

Die Vorform der „Bundesrepublik“ war entstanden. Der Zusammenschluss der beiden Zonen zum „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“ vertiefte allerdings die Kluft zu den anderen Besatzungszonen.

Während in der sowjetischen Zone die Aufgabe der Zentralverwaltungswirtschaft mit gelenkten Produktionsplänen, Preisen und Löhnen gar nicht zur Debatte stand, bekannte sich das ‚Vereinigte Wirtschaftsgebiet‘ zur wettbewerbsorientierten Marktwirtschaft.

Verantwortlich für diesen Schritt war Ludwig Erhard, der im März 1948 zum „Direktor der Verwaltung für Wirtschaft“ ernannt worden war.

Die entscheidenden Weichen zur Gründung der „Bundesrepublik“ wurden während der ersten Sitzungsperiode der Sechs-Mächte-Konferenz in London (23. Februar – 6. März 1948) gestellt.

Die drei Westalliierten und die Benelux-Länder einigen sich darauf, in Westdeutschland ein föderatives Regierungssystem zu errichten und diesen Teil Deutschlands am Marshallplan und an der Ruhrkontrolle zu beteiligen.

Wie zuvor bereits Großbritannien, so verzichtet unter amerikanischem Einfluss nun auch Frankreich auf eine eigenständige Politik gegenüber der Sowjetunion und Deutschland.

Den USA und Großbritannien ging es darum, die drei Westzonen in ein europäisch-atlantisches System einzubinden.

Nach dem Ende der ersten Sitzungsperiode der Sechs-Mächte-Konferenz lockerte Frankreich seine Abgrenzungspolitik gegenüber der amerikanischen und britischen Zone.

Immerhin wurde die Währungsreform im Juni 1948 von den drei Westmächten gemeinsam durchgeführt.

Am 8. April 1949 billigte Frankreich den Zusammenschluss seiner Besatzungszone im Südwesten Deutschlands mit der Bizone, die damit zur Trizone erweitert wurde.

Die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder wiesen in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass vermieden werden müsse, „die Spaltung zwischen West und Ost zu vertiefen“ und plädierten für ein Provisorium, das einen organisatorischen Rahmen für den Bereich der Westzonen bilden sollte.

Eine Bevölkerungsabstimmung über einen Verfassungsentwurf lehnten die sogenannten „Ministerpräsidenten“ ab. Das ‚Grundgesetz‘ sollte den vorläufigen Charakter deutlich machen.

Aus Protest gegen die Empfehlungen der Londoner Sechs-Mächte-Konferenz und der am 17. März 1948 erfolgten Gründung der gegen die Sowjetunion gerichteten ‚Westunion‘ (Großbritannien, Frankreich, Benelux-Länder) verlässt der sowjetische Militärgouverneur Sokolowskij am 20. März 1948 den ‚Alliierten Kontrollrat‘. Dieser war damit gesprengt und tagte nie wieder.

Die zweite Sitzungsperiode der Londoner Sechsmächtekonferenz (20. April – 2. Juni 1948) beschließt, „dem deutschen Volk zu ermöglichen, auf der Basis einer freien und demokratischen Regierungsform seine Einheit wiederherzustellen und allmählich die volle Regierungsverantwortung zu übernehmen“.

Die Militärgouverneure wurden beauftragt, die westdeutschen „Ministerpräsidenten“ zur Einberufung einer ‚Verfassungsgebenden Versammlung‘ zu ermächtigen. Diese Versammlung sollte die Aufgabe haben, eine Verfassung auszuarbeiten.

Die „Ministerpräsidenten“ der westdeutschen Länder gaben ihre grundsätzlichen Bedenken auf, nicht zuletzt deshalb, weil der US-Militärgouverneur Lucius D. Clay mit Konsequenzen für das eingeschlossene Berlin gedroht hatte.

Sie erreichten jedoch, dass das „Grundgesetz“ nicht von einer von der Bevölkerung gewählten Nationalversammlung, sondern von einem sogenannten ‚Parlamentarischen Rat‘ erarbeitet wurde, dessen 65 Mitglieder die sogenannten „Länderparlamente“ zu bestimmen hatten.

Der sogenannte ‚Parlamentarische Rat‘, der sich im September 1948 in Bonn konstituierte, setzte sich zum Ziel, die Herrschaftsform einer parlamentarischen Demokratie zu errichten.

Man stimmte darin überein, dass man „Lehren aus Weimar“ ziehen, also Strukturmerkmale der sogenannten „Weimarer Verfassung“ (die nie eine Verfassung war) beheben wollte, die den Untergang der sogenannten „ersten deutschen Demokratie“ begünstigt hatten.

Präsident des „Parlamentarischen Rates“ war übrigens Altnazi Konrad Adenauer.

Carlo Schmid, sogenannter „Justizminister“ von Württemberg-Hohenzollern, sträubte sich dagegen, über eine neue Verfassung nachzudenken, solange das Reich geteilt und die Ausübung der deutschen Souveränität blockiert ist.

Gegenüber den Siegermächten äußert er: „Wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht, sondern organisiert sich lediglich.“

Carlo Schmid wird zum wichtigsten Autor für die 146 Artikel des Provisoriums. Dem Provisorium stimmte er „nur schweren Herzens“ zu. Seine Biographin, Petra Weber, erklärt: „Außer Schmid hatte niemand ein fertiges Konzept in der Tasche.“

Konrad Adenauer wiederum habe kein Komma zum Grundgesetz beigetragen, ist in den Tagebüchern von Theodor Heuss nachzulesen.

Am 12. April 1949 stimmen die westdeutschen sogenannten „Ministerpräsidenten“ des sogenannten „Parlamentarischen Rat“ dem von den Alliierten vorgelegten Besatzungsstatut zur Abgrenzung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukünftigen deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde als Voraussetzung für die Gewährung der zukünftigen westdeutschen Teilsouveränität zu.

Das Besatzungsstatut wurde am 12. Mai 1949 von den drei Militärgouverneuren förmlich verkündet und trat am 21. September 1949 in Kraft.

In einem souveränen Staat unterliegen die Staatsorgane keiner Vorschrift und erst recht keinem Besatzungsstatut.

Da die Besatzung Deutschlands bis zur Sekunde (2018) nicht beendet wurde und das Besatzungsstatut noch heute inkraft ist, ist Deutschland und seine Bevölkerung bis zur Sekunde und auch weiterhin nicht souverän.

Nach dem Besatzungsstatut liegt die oberste Regierungsgewalt bei den westlichen Alliierten, die sich Sonderbefugnisse in wichtigen Bereichen vorbehalten haben (Abrüstung, Militarisierung, Ruhrkontrolle, Demontage und Entflechtung der Großindustrie, auswärtige Angelegenheiten und Außenwirtschaft).

Gesetze treten nur in Kraft, wenn die Besatzungsmächte diesen zustimmen.

Die politischen Kontrollbefugnisse wurden auf die Alliierten Hohe Kommissare John J. McCloy (USA), André Francois-Poncet (Frankreich) und Sir Brian Robertson (Großbritannien) übertragen.

In der Schlusssitzung des sogenannten „Parlamentarischen Rates“, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet. Es wurde von Altnazi Konrad Adenauer unterzeichnet.

Am 7. September 1949 konstituierte sich der erste sogenannte  „Deutsche Bundestag“. Am 12. September wählte die sogenannte  „Bundesversammlung“ Altnazi Theodor Heuss zum sogenannten „Bundespräsidenten“.

Am 20. September gab der fünf Tage zuvor gewählte sogenannte „Kanzler“ Altnazi Konrad Adenauer seine erste Erklärung ab. Das war – juristisch gesehen – die Geburtsstunde der Bananenrepublik „Bundesrepublik“.

Vergleich des Grundgesetzes mit der sogenannten „Weimarer Verfassung“

Wie in der sogenannten „Weimarer Verfassung“ werden im Grundgesetz individuelle Freiheits- und politische Mitwirkungsrechte garantiert, aber niemals wirklich gewährt.

Neu ist, dass die Grundrechte als Menschenrechte angesehen werden, die unter den Schutz einer Verfassungsgerichtsbarkeit gestellt sind, obwohl gar keine Verfassung inkraft ist.

Das 1951 geschaffene sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ spielt sich als „Hüter“ einer Verfassung auf, die es gar nicht gibt.

In der sogenannten „Weimarer Republik“ war der Schutz der sogenannten „Verfassung“ höchstens indirekt über den Art. 48 (Notstandsparagraph, Reichsexekution) möglich.

Die Stellung der Regierung, wegen der Möglichkeit eines ‚einfachen Misstrauensvotums‘ durch das sogenannte „Parlament“, war relativ schwach.

Das „Parlament“ bekam zu seiner traditionellen Gesetzgebungs- und Kontrollfunktion noch die Möglichkeit, den „Kanzler“ zu bestimmen. Die Regierung musste sich auf eine Mehrheit im „Parlament“ stützen.

Dem „Bundesrat“, dem „Organ für die Vertretung der Länder“, wurde in bestimmten Fragen (vor allem in Fragen der Steuererhebung und der Steuererhöhung) ein Mitspracherecht an der „Gesetzgebung des Bundes“ eingeräumt.

In den Fragen nach dem Freiraum der „Landespolitik“ und über die Rolle und das Gewicht der Länder in Angelegenheiten der „Bundespolitik“, hatte es sowohl innerhalb des „Parlamentarischen Rats“ Konflikte gegeben, als auch zwischen der deutschen Seite und den Alliierten.

Grundsätzlich einigte man sich auf eine Stärkung der Rechte der „Ländervertretung“, nicht etwa der Bevölkerung, den die ist ja nur dazu da, um versklavt und ausgeplündert zu werden.

In der „Weimarer Republik“ hatte der ‚Reichsrat‘ nur eine geringe Mitwirkungsmöglichkeit an der Legislative.

Mit dem Grundgesetz war die Basis für eine parlamentarische Demokratie in Deutschland gelegt. Die junge „Bundesrepublik“ stand jedoch noch immer unter der Vormundschaft der ‚Alliierten Hohen Kommission‘, die im September 1949 an die Stelle der Militärgouverneure getreten war.

Die Westmächte bestimmten nach wie vor. Sie bestimmten nicht nur die Außenpolitik, sondern übten auch eine generelle Kontrolle über die Bundesscheinregierung aus.

Die Rechte der Bevölkerung wurden im Übrigen ebenfalls deutlich beschnitten.

Der sogenannte „Bundespräsident“ wurde und wird nicht mehr direkt von der Bevölkerung gewählt, sondern von der sogenannten ‚Bundesversammlung‘, die je zur Hälfte aus Mitgliedern des mit Nazis besetzten sogenannten „Bundestags“ und aus Nazis der sogenannten „Landesparlamente“ besteht.

Damit ist die Bevölkerung komplett außen vor, wenn es um die Entscheidung geht, welches schwerkriminelle Nazischwein Chef der Verwaltung wird.

Die Stellung des sogenannten „Kanzlers“ und seiner sogenannten „Regierung“ wurde hingegen gestärkt. Die Entscheidung über seine Wahl (oder Abwahl) liegt allein beim sogenannten „Parlament“.

Über das Instrument des scheinbar ‚konstruktiven Misstrauensvotums‘ kann er nur dann zum Rücktritt gezwungen werden, wenn sich gleichzeitig eine sogenannte „parlamentarische Mehrheit“ für einen neuen sogenannten „Kanzler“, also für einen anderes schwerkriminelles Nazischwein findet.

Diese Regelung festigte die Position des sogenannten „Kanzlers“ gegenüber dem sogenannten „Parlament“.

Der sogenannte „Kanzler“ hat außerdem das Recht, sogenannte „Minister“ zu ernennen und zu entlassen. Er legt die Zuständigkeiten eines jeden Ressorts fest und bestimmt generell die Richtlinien des Politschwerkriminalismus.

Sogenannte „Kanzler“ müssen sich auch um Strafverfolgung keine Sorgen machen. Die können sogar gegen das Völkerrecht verstoßen, ohne Strafe befürchten zu müssen, was der ehemalige sogenannte „Kanzler“ Gerhard Schröder mal bewies:

 

 

Trotz zugegebenen Völkerrechtsbruch wurde Schröder nie zur Verantwortung gezogen. Von wem auch?! Von seinen allgegenwärtigen Nachfolgenaziskumpels ganz bestimmt nicht.

Ende Teil 2

                                                                                                                                
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