Kürzlich wies uns einer unserer werten Leser auf etwas sehr interessantes in Sachen Fahrerlaubnis hin.
Wir bedanken uns sehr herzlich bei unserem Leser Chris, der uns auf das hier aufmerksam gemacht hat:
Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden. Interessant!
Wem die Fahrerlaubnis entzogen, erst recht vor dem 19. Januar des Jahres 2013 widerrechtlich entzogen worden ist, sollte mal die Führerscheinstelle anschreiben und unverzügliche Rückgabe fordern.
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