Was die Schwerverbrecherpartei CDU zum Thema Friedensvertrag mitteilen lässt

 

Was die Schwerverbrecherpartei CDU zum Thema Friedensvertrag mitteilen lässt...

 

Einer unserer Leser hat bei der Schwerverbrecherpartei CDU nachgefragt, ob wir einen Friedensvertrag haben oder nicht.

Er bekam sogar eine Antwort von einem gewissen Paul Ende, vom „Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle“.

Mit dieser, nun folgenden Antwort, lässt sich mal wieder bestens beweisen, wie die Bevölkerung von Politkriminellen belogen und verschaukelt wird:

„Ende, Paul“ <paul.ende@cdu.de> schrieb:

Sehr geehrter Herr ********,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir haben einen Friedensvertrag innerhalb der Deutschen Wiedervereinigung geschlossen, in dem Deutschland auch wieder seine vollständige Souveränität bekommen hat.

Anm. d. Red.: Das ist so krass gelogen, dass es nur so zum Himmel schreit und stinkt! Dazu kommen wir aber noch im weiteren Verlauf des Artikels.

Nun geht ´s aber erstmal weiter mit der Antwort der CDU-Scherge:

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag (vollständiger amtlicher Titel: Vertrag über die abschließende Regelung im Bezug auf Deutschland) ist ein Staatsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sowie Frankreich, den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und der Sowjetunion.

Er machte den Weg für die Wiedervereinigung Deutschlands frei, wurde am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet und trat am 15. März 1991, dem Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde, mit einer offiziellen Zeremonie in Kraft.

Als die politisch geforderte und rechtlich notwendige Friedensregelung mit Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg markiert der Zwei-plus-Vier-Vertrag das Ende der Nachkriegszeit und ist ein maßgeblicher diplomatischer Beitrag zur Friedensordnung in Europa.

Bei dem Vertrag handelt es sich um einen sogenannten Statusvertrag, dessen Rechtswirkungen sich auch auf dritte Staaten erstrecken.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit dieser Information weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Ende
CRM-Team
Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle

Zu Paul Ende fällt uns erstmal folgendes ein:

 

 

Und nun zur Sache:

Die CDU-Schluffe, Paul Ende, behauptet in seiner Antwort, dass ein Friedensvertrag innerhalb der Deutschen Wiedervereinigung geschlossen wurde, in dem Deutschland auch wieder seine vollständige Souveränität bekommen hat.

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag sei ein Friedensvertrag und dieser wäre am 12. September 1990 geschlossen und am 15. März 1991 ratifiziert worden, doch all das ist erlogener Unsinn, denn die Sache ist nämlich die:

Die Besatzungskonstrukte BRD und DDR waren nicht am Krieg beteiligt, sondern das Deutsche Reich. Die Besatzungskonstrukte BRD und DDR konnten daher keinen rechtlich verbindlichen Friedensvertrag unterzeichnen.

 

Was die Schwerverbrecherpartei CDU zum Thema Friedensvertrag mitteilen lässt....

 

Das Deutsche Reich, das momentan keine diplomatischen, konsularen, Handels- und andere Beziehungen unterhält, ist gegenwärtig mangels Organisation nicht in der Lage einen Vertreter zu stellen, der einen Friedensvertrag abschließen könnte. Das Deutsche Reich hat insgesamt 46 Kriegserklärungen gegen sich!

Die Firma „BRD“ hat keine Hoheitsmacht einen solchen Vertrag zu unterzeichnen.

Alle, mit Deutschland in den Krieg gezogenen Staaten, haben richtige Friedensverträge mit den Alliierten abgeschlossen. Japan schloss am 08. September 1951 mit 47 Ländern einen Friedensvertrag.

Der 2+4 Vertrag beinhaltet weiterhin Einschränkungen, bzw. Verpflichtungen der „BRD“, die gegen eine volle Souveränität sprechen.

Ein richtiger Friedensvertrag gewährleistet volle Souveränität. Deutschland hat aber immer noch keinen Friedensvertrag und ist darum nicht souverän.

Die Vereinten Nationen (UN) sind 193 Staaten, die sich zusammengeschlossen haben, um den Weltfrieden, die Einhaltung des Völkerrechts und den Schutz der Menschenrechte sicherzustellen. So lautet zumindest die offizielle Aussage.

Die Charta der Vereinten Nationen beinhaltet Klauseln in den Artikeln 53 und 107, wonach gegen Feindstaaten des 2. Weltkrieges Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden können.

Nach Artikel 53, Abs. 2, ist jeder Staat ein Feindstaat der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war – also primär Deutschland.

BRD und DDR sind am 18. September 1973 den Vereinten Nationen beigetreten. Wie kann es sein, dass Feindstaaten in die UNO aufgenommen werden?

Antwort: Weil die Selbstverwaltungsorganisationen BRD und DDR keine Feindstaaten sind oder waren, sondern das Deutsche Reich.

Aus den beiden Klauseln geht hervor, dass die Alliierten in Deutschland jederzeit (bei einer erneuten aggressiven Politik) militärisch eingreifen können, während die UNO die Augen schließt.

An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert! Die UN-Feindstaatenklausel als nicht mehr gebräuchlich hinzustellen, ist schlichtweg eine Täuschung und Irreführung.

Weiterhin kein Frieden und keine Souveränität

Aus der “Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der “Bundesrepublik Deutschland” und den drei Mächten (in der geänderten Fassung), sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)”, geht aus Punkt 1 und 2 hervor, dass der Deutschlandvertrag, sowie der Überleitungsvertrag (Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen) mit dem Inkrafttreten des 2+4-Vertrages außer Kraft tritt.

Durch die Nichtigkeit des 2+4 Vertrages ist damit der Deutschlandvertrag und auch der Überleitungsvertrag noch heute in Kraft.

In diesen Verträgen behielten sich die Besatzungsbehörden z. B. das Recht vor, die Ausübung der vollen Regierungsgewalt ganz oder teilweise wieder aufzunehmen.

Der sogenannte „2+4-Vertrag“ und das Fehlen einer Friedensregelung

Durch den sogenannten „2+4-Vertrag“ sollten die äußeren Aspekte der Vereinheitlichung der Verhältnisse im Besatzungsgebiet geregelt werden.

In diesem „2+4-Vertrag“ haben die vier Besatzungsmächte einen neuen völkerrechtlichen Begriff eingeführt, namentlich „Vereintes Deutschland“. In Artikel 1 Absatz (1) definieren sie diesen Begriff.

Dabei beschreiben sie eindeutig, dass es sich bei dem „Vereinten Deutschland“ um eine Gebietskörperschaft handeln soll, die das Gebiet der früheren „Bundesrepublik Deutschland“, der „Deutschen Demokratischen Republik“ und ganz Berlins umfassen solle.

Dem Wortlaut dieses Vertrages ist eindeutig zu entnehmen, dass dieses „Vereinte Deutschland“ nicht souverän sein sollte.

Es findet sich nämlich unter anderem ein Verbot von: „Herstellung und Besitz von Verfügungsgewalt und über atomare, biologische und chemische Waffen“ (vgl. Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland Artikel 3 Abs. (1).

Zudem wurden für dieses „Vereinte Deutschland“ Auflagen zur Obergrenze der Zahl der Truppen gemacht (maximal 345.000 Mann) (vgl. Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland Artikel 3 Abs. (2).

 

Was die Schwerverbrecherpartei CDU zum Thema Friedensvertrag mitteilen lässt..

 

Darüber hinaus wurden umfangreiche Auflagen bezüglich der Inhalte der „Verfassung“ dieses „Vereinten Deutschland“ gemacht, die die Regierungen der „BRD“ und der „DDR“ sicherzustellen hätten (vgl. Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland Artikel 1 Abs. (4) sowie Artikel 2, BGBl. Jahrgang 1990 Teil II Seite 1318 ff).

Man darf sich fragen: Wie können Besatzungsmächte sowie deren Angestellte in den beiden deutschen Selbstverwaltungskonstrukten „BRD“ und „DDR“ die Verfassung eines angeblich „souveränen Staates“ bestimmen, wenn doch in einem legitimen Staat der oberste Souverän, der über die Verfassung entscheidet, das Staatsvolk ist, und eben nicht Marionettenregierungen der Besatzungsmächte?

Die Sachverhalte sind dabei sehr simpel: Der sogenannte „2+4-Vertrag“ wurde lediglich auf der Ebene des Besatzungsrechtes geschlossen, und nicht auf der Ebene des Siegerrechtes.

Die vier Besatzungsmächte USA, Frankreich, Großbritannien und UdSSR hatten sich in diesem „2+4-Vertrag“ lediglich auf ein neues deutsches Selbstverwaltungskonstrukt namens „Vereintes Deutschland“ geeinigt.

Dieses „Vereinte Deutschland“ wäre nach den Bedingungen dieses Vertrages kein souveräner Staat gewesen, und schon gar nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Es hätte sich bei dem „Vereinten Deutschland“ des „2+4-Vertrages“ lediglich um ein neues Selbstverwaltungskonstrukt der Besatzungsmächte gehandelt.

Das Besondere an diesem Vertrag ist nun, dass das „Vereinte Deutschland“ niemals hergestellt worden ist.

Sofern es hergestellt worden wäre, hätte es sich dabei um eine Gebietskörperschaft gehandelt, und zwar mit dem in diesem Vertrag definierten Territorium und den entsprechenden Außengrenzen.

Wie nachgewiesen, gibt es eine solche Gebietskörperschaft jedoch nicht. Wäre sie existent, würde heute in unseren „Ausweisen“ und „Reisepässen“ stehen, dass diese von dem „Vereinten Deutschland“ ausgestellt worden seien, und nicht von einer „BRD“!

Nicht nur, dass das „Vereinte Deutschland“ des „2+4-Vertrages“ niemals hergestellt wurde, es konnte dieser Vertrag auch von keiner der verhandelnden Seiten jemals rechtswirksam ratifiziert werden, wobei in diesem Vertrag genauestens festgelegt wird, wie die Ratifikation zu erfolgen hat.

Zitat: „Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation… Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das Vereinte Deutschland.“ (vgl. Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland Artikel 8, Abs. (1) „Die Ratifikations- oder Annahmeurkunden werden bei der Regierung des vereinten Deutschland hinterlegt“ (vgl. Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland Artikel 8, Abs. (2) , BGBl. Jahrgang 1990 Teil II Seite 1318 ff).

„Dieser Vertrag tritt….. am Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikations- oder Annahmeurkunde (…) in Kraft“ (vgl. Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland Artikel 9, BGBl. Jahrgang 1990 Teil II Seite 1318 ff).

Da das besagte „Vereinte Deutschland“ bis heute nicht existiert, hat es niemanden gegeben, der rechtmäßig irgendwelche Ratifikationsurkunden hätte entgegennehmen und hinterlegen können.

Deshalb konnte der sogenannte „2+4-Vertrag“ von keiner verhandelnden Seite nach den Bedingungen dieses Vertrages ratifiziert werden. Er ist somit nie in Kraft getreten.

So viel zur immer wieder behaupteten Lüge, mit dem 2+4-Vertrag sei „die volle Souveränität Deutschlands“ hergestellt worden.

Das Fehlen einer Friedensregelung

Von „BRD“-Machthabern wird immer wieder behauptet, bei dem sogenannten „2+4-Vertrag“ handele es sich um einen Friedensvertrag.  Dies ist jedoch nicht nur völliger Unsinn, sondern eine dreiste Lüge!

Ein Friedensvertrag wird zwischen Siegern und Besiegten geschlossen. Die Siegermächte des zweiten Weltkrieges sind: 1. USA (als Hauptsiegermacht) 2. Großbritannien 3. UdSSR (Rechtsnachfolger Russland).

Frankreich war niemals Siegermacht sondern nur Besatzungsmacht. Deshalb hätte Frankreich einen Friedensvertrag niemals aushandeln und unterzeichnen können.

Auch an diesem Fakt ist ersichtlich, dass der sogenannte „2+4-Vertrag“ lediglich auf der Ebene des Besatzungsrechtes und nicht auf der Ebene des Siegerrechtes geschlossen wurde.

Folglich hätte es sich bei einem Friedensvertrag doch eher um einen 2+3 Vertrag handeln müssen! Allerdings könnte ein Friedensvertrag auch kein „2+3-Vertrag“ sein. Schließlich sind die beiden Selbstverwaltungskonstrukte „BRD“ und „DDR“ zu keiner Zeit Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches gewesen, und haben am zweiten Weltkrieg nicht teilgenommen.

Sie hätten somit niemals für das Deutsche Reich einen Friedensvertrag aushandeln oder unterzeichnen können.

Ein Friedensvertrag kann nur zwischen den drei Siegermächten einerseits, und dem Deutschen Reich (oder einem Rechtsnachfolger) andererseits ausgehandelt und geschlossen werden.

Ein solcher Friedensvertrag müßte deshalb ein „3+1-Vertrag“ sein, den es, wie jedermann weiß, bis heute nicht gibt!

Entgegen allen anderslautenden Behauptungen, sind sich die Verantwortlichen des „BRD“-Systems durchaus bewusst, dass eine Friedensregelung bis heute nicht besteht.

 

Was die Schwerverbrecherpartei CDU zum Thema Friedensvertrag mitteilen lässt

 

Sie war von den Vertretern des „BRD“-Systems auch nie gewollt. Während der Beratungen über den sogenannten „2+4-Vertrag“ im Rahmen der Außenministerkonferenz am 17.07.1990 in Paris hat der mit anwesende damalige polnische Außenminister Skubiszewski protestiert.

Er hatte geltend gemacht, dass durch diesen „2+4-Vertrag“ keine Friedensregelung realisiert werde und demzufolge eine Grenz- und Gebietsgarantie für die Republik Polen hierdurch nicht gewährleistet sei.

Man beachte dabei die diesbezügliche Stellungnahme der Vertreter der „BRD“ und der „DDR“ im Protokoll des französischen Vorsitzenden.

Zitat: „Die BRD …… unterstreicht, …….dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind. Die DDR stimmt der von der BRD abgegebenen Erklärung zu.“ (vgl. Drittes Treffen der Außenminister der Zwei plus Vier am 17.07.1990, Protokoll des französischen Vorsitzenden Nr. 354 B, Anlage 2, Deutsche Einheit, S. 1369-1370, 4096 Oldenbourg Verlag)

An dieser Stelle passt ein interessantes Zitat: „Ironischerweise ist Deutschland keine souveräne Nation, ohne Friedensvertrag und mit über 70.000 US-amerikanischen Besatzungstruppen noch immer auf seinem Boden.

Die U.S.A. und Großbritannien könnten die Bundestagswahl annullieren unter Deutschlands tatsächlicher Verfassung, dem Londoner Abkommen vom 08. August 1945.“ („American Free Press“ vom 07. Oktober 2002)

Zusammenfassung:

Der sogenannte „2+4-Vertrag“ ist lediglich auf der Ebene des Besatzungsrechts geschlossen worden, und nicht auf der Ebene des Siegerrechts.

Die vier Besatzungsmächte haben sich in diesem Vertrag lediglich auf die Herstellung eines deutschen Selbstverwaltungskonstruktes namens „Vereintes Deutschland“ geeinigt.

Das im sogenannten „2+4-Vertrag“ beschriebene „Vereinte Deutschland“ ist jedoch nie hergestellt worden.

Sofern es hergestellt worden wäre, hätte es sich um eine Gebietskörperschaft mit dem darin definierten Territorium und den darin definierten Außengrenzen gehandelt.

Zudem wäre dieses „Vereinte Deutschland“ alles andere als souverän gewesen. Es hätte sich nicht um einen souveränen Staat auf deutschem Boden und nicht um einen Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches gehandelt.

Es ist deshalb völlig ausgeschlossen, den sogenannten „2+4-Vertrag“ als Friedensvertrag zu interpretieren.

Aufgrund dessen, dass das darin beschriebene „Vereinte Deutschland“ nicht hergestellt worden ist, konnte der sogenannte „2+4-Vertrag“ nicht rechtswirksam ratifiziert werden. Er ist somit nie in Kraft getreten.

Im Ergebnis der Vorgänge von 1990 besteht bis zum heutigen Tage keine Friedensregelung zwischen den sogenannten „Siegern“ des zweiten Weltkrieges und dem Deutschen Reich.

Somit ist völkerrechtlich der Kriegszustand nie beendet worden. Die Tatsache, dass die „BRD“-Machthaber, einschließlich die gleichgeschalteten „BRD“-Medien gebetsmühlenartig herumposaunen, und auch in Schulen unseren Kindern vorgelogen wird, der „2+4-Vertrag“ sei ein Friedensvertrag, ist ein sehr anschauliches Beispiel dafür, wie die Menschen in Deutschland gezielt verdummt und belogen werden.

Kernaussagen über den „Friedensvertrag für Deutschland und 2 plus 4 Vertrag“:

Der 2+4 Vertrag kann nicht gültig sein.
Der 2+4 Vertrag ist kein Friedensvertrag.
Der 2. Weltkrieg endet erst mit einem Friedensvertrag völkerrechtlich verbindlich.
Deutschlandvertrag und Überleitungsvertrag sind weiterhin in Kraft.
Die Alliierten behalten weiterhin alle Rechte.
Deutschland ist bis heute nicht souverän.
Paul Ende und die Schwerverbrecherpartei CDU sind somit erwiesen ausgeschamte, kriminelle Lügner.

 

Was die Schwerverbrecherpartei CDU zum Thema Friedensvertrag mitteilen. lässt

                                                                                                                                
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19 Responses to Was die Schwerverbrecherpartei CDU zum Thema Friedensvertrag mitteilen lässt

  1. BrdFassade sagt:

    Lol dieses Lügen Maul.
    1.) Habt ihr richtig erkannt. BRD = Firma und damit nicht legitimiert einen Friedensvertrag auszuhandeln.

    2.) BRD und DDR waren beides selbst Besatzungskonstrukte , somit haben die Besatzer mit sich selbst kontrahiert , was keinerlei Außenwirkung entfaltet .

    3.) Die BGBL bezüglich des Übereinkommens zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug zu Berlin hebeln das Täuschwerk 2+4 Vertrag aus, da diese Explizit das Fortgelten des Artikels 2 Absatz. 1 des ersten Teils des Überleitungsvertrages sowie das Fortgelten der Rechte und Pflichten der Besatzungsmächte bestätigen !

    4.) Im Artikel 4 der Rechtsbereinigungsgesetze wurde a) das Besatzungsrecht durch doppelte Verneinung wieder im vollem Umfang in Kraft gesetzt und b) auch hier nochmals das Fortgelten des Artikels 2 Absatz 1 des ersten Teils des Überleitungsvertrages sowie aller Rechte und Pflichten der Besatzungsbehörden explizit bestätigt und das lange nach dem Jahr 2000 ….

    Diese Dampfplauderer der nicht rechtsfähigen Vereine (Parteien) reden sich um Kopf und Kragen!

  2. Geste sagt:

    „Die UN-Feindstaatenklausel als nicht mehr gebräuchlich hinzustellen, ist schlichtweg eine Täuschung und Irreführung.“ Wenn es so wäre, warum ist das Deutsche Reich dann noch in der Feindstaatenklausel verhaftet?

    News Top-Aktuell:

    Offenbar haben Sie etwas missverstanden, bzw. zwei Worte überlesen. Wir schrieben: „Die UN-Feindstaatenklausel als NICHT MEHR gebräuchlich hinzustellen, ist schlichtweg eine Täuschung und Irreführung“.

    Bedeutet: Die UN-Feindstaatenklausel ist bis zur Sekunde gebräuchlich und darum ist das Deutsche Reich in der Feindstaatenklausel verhaftet.

    Da es aber so ist, existieren auch die Feinde Deutschland, des Deutschen Reiches immer noch! Die sich als „Regierende“ ausgeben, bezeichnen die Amis als ihre Freunde! Bezeichnen die Amis die „Regierenden“ auch als ihre „Freunde“, oder wenn sie ihren „Dienst getan“ als nützliche Idioten, die anschließend nur noch für einen Tritt in den Allerwertesten nützlich sind?

    News Top-Aktuell:

    Diese Frage können wir Ihnen nicht beantworten, da wir nicht „die Amis“ sind.

  3. Geste sagt:

    BRD und DDR sind am 18. September 1973 den Vereinten Nationen beigetreten. Wie kann es sein, dass Feindstaaten in die UNO aufgenommen werden? Das ist ganz einfach: Die BRD-Regierung ist der Feind des Deutschen Volkes!

    News Top-Aktuell:

    Inkorrekt. „BRD“ und „DDR“ konnten aufgenommen werden, da es sich nicht um Feindstaaten, sondern um Firmen handelt.

    Der angebliche „Bundespräsident“ durfte nicht mal von der deutschen Bevölkerung gewählt werden. Damit die Wahl im Sinne der uns angeblich „Regierenden“ ausgeht, darf nur eine erlesene „Elite“ den „Präsidenten“ wählen.

    Mein Präsident kann es nicht sein, denn ich hatte keine Möglichkeit, mich an der Wahl zu beteiligen. Jetzt das Theater mit Max Otte, der Kandidat der Ahnungslosen für Deutschland! Merken die nicht, dass die BRD kein Staat ist?

    News Top-Aktuell:

    Aber ja merken die das. Die wissen das sogar ganz genau.

    Wenn einem Esel einen Pferdesattel aufgelegt wird, mutiert dann das Tier und wird zu einem Springpferd, das viele Hürden bewältigen kann, oder bleibt der Esel das, was er immer war?

    Wenn einem völkerrechtwidrigen Besatzungskonstrukt, genannt „BRD“, ein schicker Demokratie-Mantel umgehängt wird, verziert mit angeblich „freien Wahlen,“ wird dann aus dem Besatzungskonstrukt plötzlich ein völkerrechtlich anerkannter Staat? Oder belbt das Besatzungskonstrukt das, was es immer war: völkeerrechtwidrig!

    Damit ist die Frage sicher beantwortet, Allerdings muss man gestehen: die Besatzungzeit dauert schon zu lange und die nachwachsende Generation kennt nichts anderes, als den jetzigen Zustand!

    News Top-Aktuell:

    Der große Teil der nachwachsenden Generation kennt nichts dergleichen, da der große Teil der nachwachsenden Generation sich leider nicht für wichtige Dinge interessiert, obwohl sie davon direkt betroffen ist.

  4. Gerhard Stefan sagt:

    Darum ist der 3. Oktober der Tag des vereinigten Volksbetrug.

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